Kindserdrücken". Vom Kirchenrecht zum Landesrecht des Herzogtums Preussen. Rechtsgeschichte und Geschlechterforschung (7). XII, 212 S.
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9783412151065 - Winkler, Simone: Kindserdrücken«.
Symbolbild
Winkler, Simone

Kindserdrücken«. (2007)

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Vom Kirchenrecht zum Landesrecht des Herzogtums Preussen. Das »Kindserdrücken« lässt sich als Gegenstand des Rechts über einen Zeitraum von mehr als 1000 Jahren belegen. Die Autorin verfolgt die Ursprünge dieser Vorschrift, die sich von ihrer ersten schriftlichen Erwähnung in den kirchlichen Bussbüchern des 7. Jahrhunderts über das Corpus iuris canonici bis in das Allgemeine Landrecht für die preussischen Staaten von 1794 nachweisen lassen. Die Betrachtung der verschiedenen Normtexte versucht zu klären, ob ein Zusammenhang zur verdeckten Kindstötung bestand und ob die Vorschrift als typisches Frauendelikt gewertet werden muss. 212 Seiten, gebunden (Rechtsgeschichte und Geschlechterforschung; Band 7/Böhlau Verlag 2007). Früher EUR 34,90 520 g. Sprache: de.
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9783412151065 - Simone Winkler: »Kindserdrücken«
Simone Winkler

»Kindserdrücken«

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Vom Kirchenrecht zum Landesrecht des Herzogtums Preussen.. Diss. Univ. Hannover 2005, Das »Kindserdrücken« lässt sich als Gegenstand des Rechts über einen Zeitraum von mehr als 1000 Jahren belegen. Die Autorin verfolgt die Ursprünge dieser Vorschrift, die sich von ihrer ersten schriftlichen Erwähnung in den kirchlichen Bussbüchern des 7. Jahrhunderts über das Corpus iuris canonici bis in das Allgemeine Landrecht für die preussischen Staaten von 1794 nachweisen lassen. Die Kirche beschränkte sich dabei hauptsächlich auf die Verfolgung der bereits begangenen Tat und forderte das Ableisten einer Busse, wenn ein Kind durch Erdrücken getötet wurde. Die Obrigkeit des Herzogtums Preussen, die das Delikt im Zuge der Säkularisierung des ehemaligen Ordenslandes 1526 in das Landesrecht übernahm, machte sich dagegen vordergründig die Vermeidung des Kindserdrückens zur Aufgabe. Dementsprechend begann die erste preussische Landesordnung auch mit der Aufforderung an die Eltern, ihre Kinder nicht zu sich ins Bett zu legen. Die Betrachtung der verschiedenen Normtexte versucht zu klären, ob ein Zusammenhang zur verdeckten Kindstötung bestand und ob die Vorschrift als typisches Frauendelikt gewertet werden muss.
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9783412151065 - Winkler, Simone: »Kindserdrücken«
Winkler, Simone

»Kindserdrücken« (1794)

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Das »Kindserdrücken« lässt sich als Gegenstand des Rechts über einen Zeitraum von mehr als 1000 Jahren belegen. Die Autorin verfolgt die Ursprünge dieser Vorschrift, die sich von ihrer ersten schriftlichen Erwähnung in den kirchlichen Bussbüchern des 7. Jahrhunderts über das Corpus iuris canonici bis in das Allgemeine Landrecht für die preussischen Staaten von 1794 nachweisen lassen. Die Kirche beschränkte sich dabei hauptsächlich auf die Verfolgung der bereits begangenen Tat und forderte das Ableisten einer Busse, wenn ein Kind durch Erdrücken getötet wurde. Die Obrigkeit des Herzogtums Preussen, die das Delikt im Zuge der Säkularisierung des ehemaligen Ordenslandes 1526 in das Landesrecht übernahm, machte sich dagegen vordergründig die Vermeidung des Kindserdrückens zur Aufgabe. Dementsprechend begann die erste preussische Landesordnung auch mit der Aufforderung an die Eltern, ihre Kinder nicht zu sich ins Bett zu legen. Die Betrachtung der verschiedenen Normtexte versucht zu klären, ob ein Zusammenhang zur verdeckten Kindstötung bestand und ob die Vorschrift als typisches Frauendelikt gewertet werden muss.
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9783412151065 - Simone Winkler: Kindserdrücken«
Symbolbild
Simone Winkler

Kindserdrücken« (2007)

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Neuware - Das »Kindserdrücken« lässt sich als Gegenstand des Rechts übereinen Zeitraum von mehr als 1000 Jahren belegen. Die Autorin verfolgtdie Ursprünge dieser Vorschrift, die sich von ihrerersten schriftlichenErwähnung in den kirchlichen Bussbüchern des 7. Jahrhunderts über dasCorpus iuris canonici bis in das Allgemeine Landrecht für diepreussischen Staaten von 1794 nachweisen lassen. Die Kirche beschränktesich dabei hauptsächlich auf die Verfolgung der bereits begangenen Tatund forderte das Ableisten einer Busse, wenn ein Kind durch Erdrückengetötet wurde. Die Obrigkeit des Herzogtums Preussen, die das Delikt im Zuge der Säkularisierung des ehemaligen Ordenslandes 1526 in dasLandesrecht übernahm, machte sich dagegen vordergründig die Vermeidungdes Kindserdrückens zur Aufgabe. Dementsprechend begann die erstepreussische Landesordnung auch mit der Aufforderung an die Eltern, ihreKinder nicht zu sich ins Bett zu legen. Die Betrachtung derverschiedenen Normtexte versucht zu klären, ob ein Zusammenhang zurverdeckten Kindstötung bestand und ob die Vorschrift als typischesFrauendelikt gewertet werden muss. 212 pp. Deutsch.
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9783412151065 - Simone Winkler: Kindserdrücken«
Symbolbild
Simone Winkler

Kindserdrücken« (2007)

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ISBN: 9783412151065 bzw. 3412151068, in Deutsch, Böhlau-Verlag Gmbh Mrz 2007, neu.

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Neuware - Das »Kindserdrücken« lässt sich als Gegenstand des Rechts übereinen Zeitraum von mehr als 1000 Jahren belegen. Die Autorin verfolgtdie Ursprünge dieser Vorschrift, die sich von ihrerersten schriftlichenErwähnung in den kirchlichen Bussbüchern des 7. Jahrhunderts über dasCorpus iuris canonici bis in das Allgemeine Landrecht für diepreussischen Staaten von 1794 nachweisen lassen. Die Kirche beschränktesich dabei hauptsächlich auf die Verfolgung der bereits begangenen Tatund forderte das Ableisten einer Busse, wenn ein Kind durch Erdrückengetötet wurde. Die Obrigkeit des Herzogtums Preussen, die das Delikt im Zuge der Säkularisierung des ehemaligen Ordenslandes 1526 in dasLandesrecht übernahm, machte sich dagegen vordergründig die Vermeidungdes Kindserdrückens zur Aufgabe. Dementsprechend begann die erstepreussische Landesordnung auch mit der Aufforderung an die Eltern, ihreKinder nicht zu sich ins Bett zu legen. Die Betrachtung derverschiedenen Normtexte versucht zu klären, ob ein Zusammenhang zurverdeckten Kindstötung bestand und ob die Vorschrift als typischesFrauendelikt gewertet werden muss. 212 pp. Deutsch.
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9783412151065 - Winkler, Simone: Kindserdrcken
Winkler, Simone

Kindserdrcken

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Das Kindserdrcken lsst sich als Gegenstand des Rechts ber einen Zeitraum von mehr als 1000 Jahren, Das Kindserdrcken lsst sich als Gegenstand des Rechts ber einen Zeitraum von mehr als 1000 Jahren belegen. Die Autorin verfolgt die Ursprnge dieser Vorsch, Gebunden, Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft.
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3412151068 - Winkler, Simone: "Kindserdr
Symbolbild
Winkler, Simone

"Kindserdr (2007)

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1. Auflage gebunden 212 S. Gebundene Ausgabe Decretum Gratiani; Herzogtum Preu.
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