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Finanzierung der Parteien in der Bundesrepublik Deutschland (German Edition)100%: Mark-Oliver Würtz, Mark-Oliver W Rtz: Finanzierung der Parteien in der Bundesrepublik Deutschland (German Edition) (ISBN: 9783638722995) Grin-Verlag, München , Deutschland, in Deutsch.
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Finanzierung der Parteien in der Bundesrepublik Deutschland100%: Mark-Oliver Würtz: Finanzierung der Parteien in der Bundesrepublik Deutschland (ISBN: 9783638159906) in Deutsch, auch als eBook.
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Finanzierung der Parteien in der Bundesrepublik Deutschland (German Edition)
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9783638159906 - Mark-Oliver W?rtz: Finanzierung der Parteien in der Bundesrepublik Deutschland
Mark-Oliver W?rtz

Finanzierung der Parteien in der Bundesrepublik Deutschland (1999)

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ISBN: 9783638159906 bzw. 3638159906, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.

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Finanzierung der Parteien in der Bundesrepublik Deutschland: Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Hochschule Bremen (FB Wirtschaft), Veranstaltung: Politikwissenschaften, Sprache: Deutsch, Abstract: EinleitungDer Finanzbedarf der Bundesparteien ist von Jahr zu Jahr gestiegen. Je professioneller die Wahlkämpfe gestaltet und entlegene Gebiete erschlossen wurden, desto mehr finanzielle Mittel erforderte jede Kampagne. Ausserdem mu?ten für die Unterhaltung der Pateieinstitutionen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden Funktionäre und Mandatsträger erhielten Gelder, Pensionen wurden fällig und kostspielige Werbemassnahmen waren zu bezahlen.1In den ersten Jahren der Bundesrepublik vermochten sich die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) aus Mitgliedsbeiträgen selbst finanzieren. Mitgliedsschwache Parteien waren auf Spenden angewiesen. Verschiedene Regelungen des Einkommenssteuergesetzes (EStG) und K?rperschaftssteuergesetzes (KStG) aus den Jahren 1954 und 1955 ermöglichten die steuerliche Absetzung von Zuwendungen an politische Parteien. Hierin sah das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Versto? gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien. In Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ist erwähnt, da? die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken.Durch Steuervergünstigungen werden aber besonders kapitalkräftige Kreise angesprochen. Das Recht der Bürger auf gleiche Beteiligung an der politischen Willensbildung wird folglich verletzt. Ausserdem verpflichtet Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG die Parteien, Rechenschaft über ihre Finanzierungsquellen zu geben. Das BVerfG hat sich in bislang zehn Entscheidungen, von denen fünf grössere Bedeutung erreicht haben, mit den Problemen der direkten und indirekten Parteienfinanzierung beschäftigt.2 Transparenz, Kontrolle und Reduzierung der staatlichen Zuschüsse für die Parteien regelt das geltende Gesetz über die politischen Parteien (PartG). Die Bundesverfassungsrichter haben im April 1992 ein Urteil zur Verfassungsmässigkeit der Parteienfinanzierung gefällt und in der Novellierung des PartG festgeschrieben. Vertreterinnen und Vertreter der grossen Bundesparteien: Christlich Demokratische Union (CDU, SPD, Freie Demokratische Partei (FDP), Christlich Soziale Union (CSU) und Bündnis 90/GRÜNEN haben mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sorgfältig die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils diskutiert. Die Beschlu?fassung im Parlament erfolgte bis November 1993 und ist seit Januar 1994 im PartG verankert. Die verfassungsrechtlich gebotene Mitwirkung an der politischen Willensbildung wird durch eine Mischfinanzierung aus öffentlichen und privaten Mitteln abgesichert. In dieser Ausarbeitung werden die gesetzlichen Regelungen und deren Auswirkungen behandelt. Ebook.
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9783638722995 - Würtz, Mark-Oliver: Finanzierung der Parteien in der Bundesrepublik Deutschland
Würtz, Mark-Oliver

Finanzierung der Parteien in der Bundesrepublik Deutschland

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Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Hochschule Bremen (FB Wirtschaft), Veranstaltung: Politikwissenschaften, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Sehr dichte Arbeit - einzeiliger Zeilenabstand. , Abstract: Einleitung Der Finanzbedarf der Bundesparteien ist von Jahr zu Jahr gestiegen. Je professioneller die Wahlkämpfe gestaltet und entlegene Gebiete erschlossen wurden, desto mehr finanzielle Mittel erforderte jede Kampagne. Ausserdem mussten für die Unterhaltung der Pateieinstitutionen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden Funktionäre und Mandatsträger erhielten Gelder, Pensionen wurden fällig und kostspielige Werbemassnahmen waren zu bezahlen.1 In den ersten Jahren der Bundesrepublik vermochten sich die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) aus Mitgliedsbeiträgen selbst finanzieren. Mitgliedsschwache Parteien waren auf Spenden angewiesen. Verschiedene Regelungen des Einkommenssteuergesetzes (EStG) und Körperschaftssteuergesetzes (KStG) aus den Jahren 1954 und 1955 ermöglichten die steuerliche Absetzung von Zuwendungen an politische Parteien. Hierin sah das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Verstoss gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien. In Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ist erwähnt, dass die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Durch Steuervergünstigungen werden aber besonders kapitalkräftige Kreise angesprochen. Das Recht der Bürger auf gleiche Beteiligung an der politischen Willensbildung wird folglich verletzt. Ausserdem verpflichtet Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG die Parteien, Rechenschaft über ihre Finanzierungsquellen zu geben. Das BVerfG hat sich in bislang zehn Entscheidungen, von denen fünf grössere Bedeutung erreicht haben, mit den Problemen der direkten und indirekten Parteienfinanzierung beschäftigt.2 Transparenz, Kontrolle und Reduzierung der staatlichen Zuschüsse für die Parteien regelt das geltende Gesetz über die politischen Parteien (PartG). Die Bundesverfassungsrichter haben im April 1992 ein Urteil zur Verfassungsmässigkeit der Parteienfinanzierung gefällt und in der Novellierung des PartG festgeschrieben. Vertreterinnen und Vertreter der grossen Bundesparteien: Christlich Demokratische Union (CDU, SPD, Freie Demokratische Partei (FDP), Christlich Soziale Union (CSU) und Bündnis 90/GRÜNEN haben mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sorgfältig die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils diskutiert. Die Beschlussfassung im Parlament erfolgte bis November 1993 und ist seit Januar 1994 im PartG verankert. Die verfassungsrechtlich gebotene Mitwirkung an der politischen Willensbildung wird durch eine Mischfinanzierung aus öffentlichen und privaten Mitteln abgesichert. In dieser Ausarbeitung werden die gesetzlichen Regelungen und deren Auswirkungen behandelt.2007. 32 S. 210 mmVersandfertig in 3-5 Tagen, Softcover.
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9783638159906 - Mark-Oliver Würtz: Finanzierung der Parteien in der Bundesrepublik Deutschland
Mark-Oliver Würtz

Finanzierung der Parteien in der Bundesrepublik Deutschland (2002)

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Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Hochschule Bremen (FB Wirtschaft), Veranstaltung: Politikwissenschaften, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Der Finanzbedarf der Bundesparteien ist von Jahr zu Jahr gestiegen. Je professioneller die Wahlkämpfe ... Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Hochschule Bremen (FB Wirtschaft), Veranstaltung: Politikwissenschaften, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Der Finanzbedarf der Bundesparteien ist von Jahr zu Jahr gestiegen. Je professioneller die Wahlkämpfe gestaltet und entlegene Gebiete erschlossen wurden, desto mehr finanzielle Mittel erforderte jede Kampagne. Ausserdem mussten für die Unterhaltung der Pateieinstitutionen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden; Funktionäre und Mandatsträger erhielten Gelder, Pensionen wurden fällig und kostspielige Werbemassnahmen waren zu bezahlen.1 In den ersten Jahren der Bundesrepublik vermochten sich die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) aus Mitgliedsbeiträgen selbst finanzieren. Mitgliedsschwache Parteien waren auf Spenden angewiesen. Verschiedene Regelungen des Einkommenssteuergesetzes (EStG) und Körperschaftssteuergesetzes (KStG) aus den Jahren 1954 und 1955 ermöglichten die steuerliche Absetzung von Zuwendungen an politische Parteien. Hierin sah das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Verstoss gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien. In Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ist erwähnt, dass die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Durch Steuervergünstigungen werden aber besonders kapitalkräftige Kreise angesprochen. Das Recht der Bürger auf gleiche Beteiligung an der politischen Willensbildung wird folglich verletzt. Ausserdem verpflichtet Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG die Parteien, Rechenschaft über ihre Finanzierungsquellen zu geben. Das BVerfG hat sich in bislang zehn Entscheidungen, von denen fünf grössere Bedeutung erreicht haben, mit den Problemen der direkten und indirekten Parteienfinanzierung beschäftigt.2 Transparenz, Kontrolle und Reduzierung der staatlichen Zuschüsse für die Parteien regelt das geltende Gesetz über die politischen Parteien (PartG). Die Bundesverfassungsrichter haben im April 1992 ein Urteil zur Verfassungsmässigkeit der Parteienfinanzierung gefällt und in der Novellierung des PartG festgeschrieben. Vertreterinnen und Vertreter der grossen Bundesparteien: Christlich Demokratische Union (CDU, SPD, Freie Demokratische Partei (FDP), Christlich Soziale Union (CSU) und Bündnis 90/GRÜNEN haben mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sorgfältig die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils diskutiert. Die Beschlussfassung im Parlament erfolgte bis November 1993 und ist seit Januar 1994 im PartG verankert. Die verfassungsrechtlich gebotene Mitwirkung an der politischen Willensbildung wird durch eine Mischfinanzierung aus öffentlichen und privaten Mitteln abgesichert. In dieser Ausarbeitung werden die gesetzlichen Regelungen und deren Auswirkungen behandelt. 20.12.2002, ePUB.
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9783638722995 - Mark-Oliver Würtz: Finanzierung der Parteien in der Bundesrepublik Deutschland
Mark-Oliver Würtz

Finanzierung der Parteien in der Bundesrepublik Deutschland (2007)

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- Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, einseitig bedruckt, Note: 1,3, Hochschule Bremen (FB Wirtschaft), Veranstaltung: Politikwissenschaften, Sprache: Deutsch, Abstract: EinleitungDer Finanzbedarf der Bundesparteien ist von Jahr zu Jahr gestiegen. Je professioneller die Wahlkämpfe gestaltet und entlegene Gebiete erschlossen wurden, desto mehr finanzielle Mittel erforderte jede Kampagne. Ausserdem mussten für die Unterhaltung der Pateieinstitutionen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden Funktionäre und Mandatsträger erhielten Gelder, Pensionen wurden fällig und kostspielige Werbemassnahmen waren zu bezahlen.1In den ersten Jahren der Bundesrepublik vermochten sich die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) aus Mitgliedsbeiträgen selbst finanzieren. Mitgliedsschwache Parteien waren auf Spenden angewiesen. Verschiedene Regelungen des Einkommenssteuergesetzes (EStG) und Körperschaftssteuergesetzes (KStG) aus den Jahren 1954 und 1955 ermöglichten die steuerliche Absetzung von Zuwendungen an politische Parteien. Hierin sah das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Verstoss gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien. In Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ist erwähnt, dass die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken.Durch Steuervergünstigungen werden aber besonders kapitalkräftige Kreise angesprochen. Das Recht der Bürger auf gleiche Beteiligung an der politischen Willensbildung wird folglich verletzt. Ausserdem verpflichtet Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG die Parteien, Rechenschaft über ihre Finanzierungsquellen zu geben. Das BVerfG hat sich in bislang zehn Entscheidungen, von denen fünf grössere Bedeutung erreicht haben, mit den Problemen der direkten und indirekten Parteienfinanzierung beschäftigt.2 Transparenz, Kontrolle und Reduzierung der staatlichen Zuschüsse für die Parteien regelt das geltende Gesetz über die politischen Parteien (PartG). Die Bundesverfassungsrichter haben im April 1992 ein Urteil zur Verfassungsmässigkeit der Parteienfinanzierung gefällt und in der Novellierung des PartG festgeschrieben. Vertreterinnen und Vertreter der grossen Bundesparteien: Christlich Demokratische Union (CDU, SPD, Freie Demokratische Partei (FDP), Christlich Soziale Union (CSU) und Bündnis 90/GRÜNEN haben mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sorgfältig die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils diskutiert. Die Beschlussfassung im Parlament erfolgte bis November 1993 und ist seit Januar 1994 im PartG verankert. Die verfassungsrechtlich gebotene Mitwirkung an der politischen Willensbildung wird durch eine Mischfinanzierung aus öffentlichen und privaten Mitteln abgesichert. In dieser Ausarbeitung werden die gesetzlichen Regelungen und deren Auswirkungen behandelt. - Besorgungstitel - vorauss. Lieferzeit 3-5 Tage.. Kartoniert/Broschiert.
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9783638159906 - Mark-Oliver Würtz: Finanzierung der Parteien in der Bundesrepublik Deutschland
Mark-Oliver Würtz

Finanzierung der Parteien in der Bundesrepublik Deutschland

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Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Hochschule Bremen (FB Wirtschaft), Veranstaltung: Politikwissenschaften, Sprache: Deutsch, EinleitungDer Finanzbedarf der Bundesparteien ist von Jahr zu Jahr gestiegen. Je professioneller die Wahlkämpfe gestaltet und entlegene Gebiete erschlossen wurden, desto mehr finanzielle Mittel erforderte jede Kampagne. Ausserdem mussten für die Unterhaltung der Pateieinstitutionen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden; Funktionäre und Mandatsträger erhielten Gelder, Pensionen wurden fällig und kostspielige Werbemassnahmen waren zu bezahlen.1In den ersten Jahren der Bundesrepublik vermochten sich die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) aus Mitgliedsbeiträgen selbst finanzieren. Mitgliedsschwache Parteien waren auf Spenden angewiesen. Verschiedene Regelungen des Einkommenssteuergesetzes (EStG) und Körperschaftssteuergesetzes (KStG) aus den Jahren 1954 und 1955 ermöglichten die steuerliche Absetzung von Zuwendungen an politische Parteien. Hierin sah das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Verstoss gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien. In Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ist erwähnt, dass die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken.Durch Steuervergünstigungen werden aber besonders kapitalkräftige Kreise angesprochen. Das Recht der Bürger auf gleiche Beteiligung an der politischen Willensbildung wird folglich verletzt. Ausserdem verpflichtet Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG die Parteien, Rechenschaft über ihre Finanzierungsquellen zu geben. Das BVerfG hat sich in bislang zehn Entscheidungen, von denen fünf grössere Bedeutung erreicht haben, mit den Problemen der direkten und indirekten Parteienfinanzierung beschäftigt.2 Transparenz, Kontrolle und Reduzierung der staatlichen Zuschüsse für die Parteien regelt das geltende Gesetz über die politischen Parteien (PartG). Die Bundesverfassungsrichter haben im April 1992 ein Urteil zur Verfassungsmässigkeit der Parteienfinanzierung gefällt und in der Novellierung des PartG festgeschrieben. Vertreterinnen und Vertreter der grossen Bundesparteien: Christlich Demokratische Union (CDU, SPD, Freie Demokratische Partei (FDP), Christlich Soziale Union (CSU) und Bündnis 90/GRÜNEN haben mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sorgfältig die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils diskutiert. Die Beschlussfassung im Parlament erfolgte bis November 1993 und ist seit Januar 1994 im PartG verankert. Die verfassungsrechtlich gebotene Mitwirkung an der politischen Willensbildung wird durch eine Mischfinanzierung aus öffentlichen und privaten Mitteln abgesichert. In dieser Ausarbeitung werden die gesetzlichen Regelungen und deren Auswirkungen behandelt.
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9783638722995 - Mark-Oliver Würtz: Finanzierung Der Parteien in Der Bundesrepublik Deutschland
Mark-Oliver Würtz

Finanzierung Der Parteien in Der Bundesrepublik Deutschland (1999)

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Paperback. 60 pages. Dimensions: 8.3in. x 5.8in. x 0.1in.Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1, 3, Hochschule Bremen (FB Wirtschaft), Veranstaltung: Politikwissenschaften, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Sehr dichte Arbeit - einzeiliger Zeilenabstand. , Abstract: Einleitung Der Finanzbedarf der Bundesparteien ist von Jahr zu Jahr gestiegen. Je professioneller die Wahlkmpfe gestaltet und entlegene Gebiete erschlossen wurden, desto mehr finanzielle Mittel erforderte jede Kampagne. Auerdem muten fr die Unterhaltung der Pateieinstitutionen zustzliche Mittel bereitgestellt werden; Funktionre und Mandatstrger erhielten Gelder, Pensionen wurden fllig und kostspielige Werbemanahmen waren zu bezahlen. 1 In den ersten Jahren der Bundesrepublik vermochten sich die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) aus Mitgliedsbeitrgen selbst finanzieren. Mitgliedsschwache Parteien waren auf Spenden angewiesen. Verschiedene Regelungen des Einkommenssteuergesetzes (EStG) und Krperschaftssteuergesetzes (KStG) aus den Jahren 1954 und 1955 ermglichten die steuerliche Absetzung von Zuwendungen an politische Parteien. Hierin sah das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Versto gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien. In Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ist erwhnt, da die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Durch Steuervergnstigungen werden aber besonders kapitalkrftige Kreise angesprochen. Das Recht der Brger auf gleiche Beteiligung an der politischen Willensbildung wird folglich verletzt. Auerdem verpflichtet Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG die Parteien, Rechenschaft ber ihre Finanzierungsquellen zu geben. Das BVerfG hat sich in bislang zehn Entscheidungen, von denen fnf grere Bedeutung erreicht haben, mit den Problemen der direkten und indirekten Parteienfinanzierung beschftigt. 2 Transparenz, Kontrolle und Reduzierung der staatlichen Zuschsse fr die Parteien regelt das geltende Gesetz ber die po This item ships from multiple locations. Your book may arrive from Roseburg,OR, La Vergne,TN.
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9783638159906 - Mark-Oliver Würtz: Finanzierung der Parteien in der Bundesrepublik Deutschland
Mark-Oliver Würtz

Finanzierung der Parteien in der Bundesrepublik Deutschland (2002)

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Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Hochschule Bremen (FB Wirtschaft), Veranstaltung: Politikwissenschaften, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Der Finanzbedarf der Bundesparteien ist von Jahr zu Jahr gestiegen. Je professioneller die Wahlkämpfe ... Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Hochschule Bremen (FB Wirtschaft), Veranstaltung: Politikwissenschaften, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Der Finanzbedarf der Bundesparteien ist von Jahr zu Jahr gestiegen. Je professioneller die Wahlkämpfe gestaltet und entlegene Gebiete erschlossen wurden, desto mehr finanzielle Mittel erforderte jede Kampagne. Ausserdem mussten für die Unterhaltung der Pateieinstitutionen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden; Funktionäre und Mandatsträger erhielten Gelder, Pensionen wurden fällig und kostspielige Werbemassnahmen waren zu bezahlen.1 In den ersten Jahren der Bundesrepublik vermochten sich die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) aus Mitgliedsbeiträgen selbst finanzieren. Mitgliedsschwache Parteien waren auf Spenden angewiesen. Verschiedene Regelungen des Einkommenssteuergesetzes (EStG) und Körperschaftssteuergesetzes (KStG) aus den Jahren 1954 und 1955 ermöglichten die steuerliche Absetzung von Zuwendungen an politische Parteien. Hierin sah das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Verstoss gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien. In Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ist erwähnt, dass die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Durch Steuervergünstigungen werden aber besonders kapitalkräftige Kreise angesprochen. Das Recht der Bürger auf gleiche Beteiligung an der politischen Willensbildung wird folglich verletzt. Ausserdem verpflichtet Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG die Parteien, Rechenschaft über ihre Finanzierungsquellen zu geben. Das BVerfG hat sich in bislang zehn Entscheidungen, von denen fünf grössere Bedeutung erreicht haben, mit den Problemen der direkten und indirekten Parteienfinanzierung beschäftigt.2 Transparenz, Kontrolle und Reduzierung der staatlichen Zuschüsse für die Parteien regelt das geltende Gesetz über die politischen Parteien (PartG). Die Bundesverfassungsrichter haben im April 1992 ein Urteil zur Verfassungsmässigkeit der Parteienfinanzierung gefällt und in der Novellierung des PartG festgeschrieben. Vertreterinnen und Vertreter der grossen Bundesparteien: Christlich Demokratische Union (CDU, SPD, Freie Demokratische Partei (FDP), Christlich Soziale Union (CSU) und Bündnis 90/GRÜNEN haben mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sorgfältig die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils diskutiert. Die Beschlussfassung im Parlament erfolgte bis November 1993 und ist seit Januar 1994 im PartG verankert. Die verfassungsrechtlich gebotene Mitwirkung an der politischen Willensbildung wird durch eine Mischfinanzierung aus öffentlichen und privaten Mitteln abgesichert. In dieser Ausarbeitung werden die gesetzlichen Regelungen und deren Auswirkungen behandelt. ePUB, 20.12.2002.
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Finanzierung der Parteien in der Bundesrepublik Deutschland (1999)

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Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Hochschule Bremen (FB Wirtschaft), Veranstaltung: Politikwissenschaften, Sprache: Deutsch, Abstract: EinleitungDer Finanzbedarf der Bundesparteien ist von Jahr zu Jahr gestiegen. Je professioneller die Wahlkampfe gestaltet und entlegene Gebiete erschlossen wurden, desto mehr finanzielle Mittel erforderte jede Kampagne. Ausserdem mu?ten fur die Unterhaltung der Pateieinstitutionen zusatzliche Mittel bereitgestellt werden; Funktionare und Mandatstrager erhielten Gelder, Pensionen wurden fallig und kostspielige Werbemassnahmen waren zu bezahlen.1In den ersten Jahren der Bundesrepublik vermochten sich die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) aus Mitgliedsbeitragen selbst finanzieren. Mitgliedsschwache Parteien waren auf Spenden angewiesen. Verschiedene Regelungen des Einkommenssteuergesetzes (EStG) und Korperschaftssteuergesetzes (KStG) aus den Jahren 1954 und 1955 ermoglichten die steuerliche Absetzung von Zuwendungen an politische Parteien. Hierin sah das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Versto? gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien. In Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ist erwahnt, da? die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken.Durch Steuervergunstigungen werden aber besonders kapitalkraftige Kreise angesprochen. Das Recht der Burger auf gleiche Beteiligung an der politischen Willensbildung wird folglich... Книги/Наука и образование/Научные пособия и справочники, 148x210 мм, book.
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9783638159906 - Finanzierung der Parteien in der Bundesrepublik Deutschland

Finanzierung der Parteien in der Bundesrepublik Deutschland

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Finanzierung der Parteien in der Bundesrepublik Deutschland (2013)

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