/ Schröder / Amelungk | Bundesbeihilfeverordnung - Digital | W. Reckinger | Onlinedatenbank mit 69. Ergänzungslieferung, Stand Juni 20
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9783792202067 - Leonhard: / Schröder / Amelungk | Bundesbeihilfeverordnung - Digital | W. Reckinger | Online-Kommentar
Leonhard

/ Schröder / Amelungk | Bundesbeihilfeverordnung - Digital | W. Reckinger | Online-Kommentar

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ISBN: 9783792202067 bzw. 3792202069, in Deutsch, Verlag W. Reckinger, neu.

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Kommentar | Das bereits im Jahr 1964 begründete, umfassende Standardwerk ist voll und ganz auf die Bedürfnisse der Praxis ausgerichtet. Durch die Erläuterungen, die mit vielen Beispielen versehen sind, ist der Kommentar ein hilfreiches und zuverlässiges Handbuch für alle Festsetzungsstellen und Beihilfeberechtigten. Das Werk ist in die Abschnitte Beihilfevorschriften (mit Erläuterungen), Tarifverträge, Unterstützungsgrundsätze (mit Erläuterungen), Vorschussrichtlinien (mit Erläuterungen), Ausführungsbestimmungen, Fürsorgebestimmungen und Sonderregelungen der Bundesverwaltungen und Länder, in denen die Beihilfevorschriften des Bundes gelten, unterteilt. Im Jahr 2012 hat Olaf Just, Regierungsdirektor im Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, die inhaltliche Verantwortung für den von Leonhard Köhnen sowie Gerhard Schröder begründeten und von Uwe Amelungk fortgeführten Kommentar zur Bundesbeihilfverordnung (BBhV) übernommen. Im Zuge des Autorenwechsels wurde das Werk umfassend überarbeitet und an die aktuellen Neuerungen des Beihilferechts und der Rechtsprechung angepasst. Die unter dem Titel Bundesbeihilfeverordnung. Fürsorgerechtliche Bestimmungen weitergeführte Kommentierung versteht sich auch künftig als Erläuterungswerk für die Praxis und das Gerichtswesen. Das Arbeiten mit der digitalen Ausgabe bringt viele Vorteile mit sich: Die verlinkten Inhaltsverzeichnisse sowie die komfortablen, auch werkübergreifenden Suchmöglichkeiten erlauben einen schnellen Zugriff. Inhalte können mit Anmerkungen (Texte, Bilder, Audiokommentare), Hervorhebungen und Lesezeichen individuell bearbeitet werden. Textausschnitte und Anmerkungen sind in andere Dokumente übertragbar. Einzelne Seiten können problemlos ausgedruckt werden. Durch regelmässige Updates wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet. Kommentar |.
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Das bereits im Jahr 1964 begründete, umfassende Standardwerk ist voll und ganz auf die Bedürfnisse der Praxis ausgerichtet. Durch die Erläuterungen, die mit vielen Beispielen versehen sind, ist der Kommentar ein hilfreiches und zuverlässiges Handbuch für alle Festsetzungsstellen und Beihilfeberechtigten. Das Werk ist in die Abschnitte Beihilfevorschriften (mit Erläuterungen), Tarifverträge, Unterstützungsgrundsätze (mit Erläuterungen), Vorschussrichtlinien (mit Erläuterungen), Ausführungsbestimmungen, Fürsorgebestimmungen und Sonderregelungen der Bundesverwaltungen und Länder, in denen die Beihilfevorschriften des Bundes gelten, unterteilt. Im Jahr 2012 hat Olaf Just, Regierungsdirektor im Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, die inhaltliche Verantwortung für den von Leonhard Köhnen sowie Gerhard Schröder begründeten und von Uwe Amelungk fortgeführten Kommentar zur Bundesbeihilfverordnung (BBhV) übernommen. Im Zuge des Autorenwechsels wurde das Werk umfassend überarbeitet und an die aktuellen Neuerungen des Beihilferechts und der Rechtsprechung angepasst. Die unter dem Titel Bundesbeihilfeverordnung. Fürsorgerechtliche Bestimmungen weitergeführte Kommentierung versteht sich auch künftig als Erläuterungswerk für die Praxis und das Gerichtswesen. Das Arbeiten mit der digitalen Ausgabe bringt viele Vorteile mit sich: Die verlinkten Inhaltsverzeichnisse sowie die komfortablen, auch werkübergreifenden Suchmöglichkeiten erlauben einen schnellen Zugriff. Inhalte können mit Anmerkungen (Texte, Bilder, Audiokommentare), Hervorhebungen und Lesezeichen individuell bearbeitet werden. Textausschnitte und Anmerkungen sind in andere Dokumente übertragbar. Einzelne Seiten können problemlos ausgedruckt werden. Durch regelmässige Updates wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
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