Privatrechtssystem und negatorischer Rechtsschutz Author
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9783161476150 - Eduard Picker: Privatrechtssystem und negatorischer Rechtsschutz
Eduard Picker

Privatrechtssystem und negatorischer Rechtsschutz (1972)

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ISBN: 9783161476150 bzw. 3161476158, in Deutsch, Mohr Siebeck Gmbh & Co. K, gebundenes Buch, neu, Nachdruck.

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Privatrechtssystem und negatorischer Rechtsschutz: Der vorliegende Band vereint einen unveränderten Nachdruck von Eduard Pickers 1972 erschienener Dissertation zum negatorischen Beseitigungsanspruch mit einer Einleitung und einer Verteidigung seiner dort begründeten Lehre, der sogenannten Usurpationstheorie.Zentrales Anliegen dieser Lehre ist die aus der Entwicklungsgeschichte begründete Klärung der negatorischen Beseitigungshaftung gemäss Par. 1004 Abs. 1 BGB und ihre Abgrenzung von der deliktischen Schadensersatzhaftung nach Par. 823 BGB. Diese Abgrenzung ist dogmatisch wie praktisch erforderlich, weil die deliktischen Ersatzpflichten im Gegensatz zur negatorischen Haftung ein Verschulden voraussetzen und somit die Gefahr besteht, dass dieses Grundprinzip des geltenden Schadensersatzrechts durch eine fehlerhafte Erfassung der sogenannten actio negatoria ausgehöhlt wird.Die heute nach wie vor herrschenden Lehren verstehen die negatorische Beseitigungshaftung im Grundansatz nicht anders als die deliktische Haftung auf Schadensersatz, indem sie sie als eine auf die Korrektur einer physischen Einbusse zielende Kausalhaftung deuten. Eduard Picker stellt diesen Lehren ein grundsätzlich anderes Verständnis der negatorischen Beseitigungspflicht gegenüber, das jede funktionelle Überschneidung mit der Schadensersatzhaftung ausschliesst. Seiner Ansicht nach spielt die physische Beeinträchtigung für die Beseitigungshaftung keine Rolle. Entscheidend ist vielmehr allein eine Verletzung der rechtlichen Integrität des Klägers in bezug auf das ihm zustehende Gut. Der geschützte gegnerische Rechtskreis hindert ihn an der Ausübung seiner Eigentümerbefugnisse. Nur diese Beeinträchtigung in Form einer faktischen Inanspruchnahme von fremdem Recht ist deshalb auch zu beseitigen. Den Störer trifft keinerlei Wiedergutmachungspflicht. Buch.
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9783161476150 - Der negatorische Beseitigungsanspruch. Eduard Picker -

Der negatorische Beseitigungsanspruch. Eduard Picker - (1972)

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Der negatorische Beseitigungsanspruch. Der vorliegende Band vereint einen unveränderten Nachdruck von Eduard Pickers 1972 erschienener Dissertation zum negatorischen Beseitigungsanspruch mit einer Einleitung und einer Verteidigung seiner dort begründeten Lehre, der sogenannten Usurpationstheorie.Zentrales Anliegen dieser Lehre ist die aus der Entwicklungsgeschichte begründete Klärung der negatorischen Beseitigungshaftung gemäss Par. 1004 Abs. 1 BGB und ihre Abgrenzung von der deliktischen Schadensersatzhaftung nach Par. 823 BGB. Diese Abgrenzung ist dogmatisch wie praktisch erforderlich, weil die deliktischen Ersatzpflichten im Gegensatz zur negatorischen Haftung ein Verschulden voraussetzen und somit die Gefahr besteht, dass dieses Grundprinzip des geltenden Schadensersatzrechts durch eine fehlerhafte Erfassung der sogenannten actio negatoria ausgehöhlt wird.Die heute nach wie vor herrschenden Lehren verstehen die negatorische Beseitigungshaftung im Grundansatz nicht anders als die deliktische Haftung auf Schadensersatz, indem sie sie als eine auf die Korrektur einer physischen Einbusse zielende Kausalhaftung deuten. Eduard Picker stellt diesen Lehren ein grundsätzlich anderes Verständnis der negatorischen Beseitigungspflicht gegenüber, das jede funktionelle Überschneidung mit der Schadensersatzhaftung ausschliesst. Seiner Ansicht nach spielt die physische Beeinträchtigung für die Beseitigungshaftung keine Rolle. Entscheidend ist vielmehr allein eine Verletzung der rechtlichen Integrität des Klägers in bezug auf das ihm zustehende Gut. Der geschützte gegnerische Rechtskreis hindert ihn an der Ausübung seiner Eigentümerbefugnisse. Nur diese Beeinträchtigung in Form einer faktischen Inanspruchnahme von fremdem Recht ist deshalb auch zu beseitigen. Den Störer trifft keinerlei Wiedergutmachungspflicht.
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9783161476150 - Der negatorische Beseitigungsanspruch

Der negatorische Beseitigungsanspruch (1994)

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ISBN: 9783161476150 bzw. 3161476158, in Deutsch, Mohr Siebeck, Tübingen, Deutschland, neu, Hörbuch.

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Der Band vereint sieben Schriften zum negatorischen Rechtsschutz. Sie verbindet ein doppeltes Ziel: Einerseits sollen an der negatorischen Haftung in ihrem Zusammenwirken mit der Delikts– und Bereicherungshaftung die Wertungs–, Gestaltungs- und Funktionsprinzipien des Privatrechts aufgezeigt werden. Insoweit soll die geltende Ordnung als eine Rechtszuweisungsordnung verdeutlicht werden, die durch die strenge Ausrichtung der instrumentellen Schutzinstitute auf die zugewiesene materiale Rechtsposition charakterisiert und damit subjektivrechtlich verfasst ist. Andererseits soll diese Klärung des Privatrechtssystems mit seinem Zusammenspiel von Rechtszuweisung und Rechtsschutz die unverändert umstrittene negatorische Haftung als eine ursachenunabhängige Zustandshaftung erweisen, die sich allein auf die Beseitigung oder Abwehr eines bestehenden oder drohenden rechtszuweisungswidrigen Zustands bei den beiden Parteien richtet. Insbesondere soll sie deren Geltung auch für die Störerhaftung der Intermediäre des Internets bei Verletzung persönlichkeits-, immaterialgüter- und wettbewerbsrechtlicher Rechte belegen. "Die Theorie Pickers ist eine brillante dogmatische Leistung...Überdies befindet sie sich im Schrifttum deutlich im Vordringen." Claus-Wilhelm Canaris, Lehrbuch des Schuldrechts 1994, S. 696.
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9783161476150 - Picker: | Privatrechtssystem und negatorischer Rechtsschutz | Mohr Siebeck | 2., veränd. Aufl. | 2019
Picker

| Privatrechtssystem und negatorischer Rechtsschutz | Mohr Siebeck | 2., veränd. Aufl. | 2019

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Der Band vereint sieben Schriften zum negatorischen Rechtsschutz. Sie verbindet ein doppeltes Ziel: Einerseits sollen an der negatorischen Haftung in ihrem Zusammenwirken mit der Delikts- und Bereicherungshaftung die Wertungs-, Gestaltungs- und Funktionsprinzipien des Privatrechts aufgezeigt werden. Insoweit soll die geltende Ordnung als eine Rechtszuweisungsordnung verdeutlicht werden, die durch die strenge Ausrichtung der instrumentellen Schutzinstitute auf die zugewiesene materiale Rechtsposition charakterisiert und damit subjektivrechtlich verfasst ist. Andererseits soll diese Klärung des Privatrechtssystems mit seinem Zusammenspiel von Rechtszuweisung und Rechtsschutz die unverändert umstrittene negatorische Haftung als eine ursachenunabhängige Zustandshaftung erweisen, die sich allein auf die Beseitigung oder Abwehr eines bestehenden oder drohenden rechtszuweisungswidrigen Zustands bei den beiden Parteien richtet. Insbesondere soll sie deren Geltung auch für die Störerhaftung der Intermediäre des Internets bei Verletzung persönlichkeits-, immaterialgüter- und wettbewerbsrechtlicher Rechte belegen. 'Die Theorie Pickers ist eine brillante dogmatische Leistung.Überdies befindet sie sich im Schrifttum deutlich im Vordringen.' Claus-Wilhelm Canaris (zu Eduard Pickers Dissertation), Lehrbuch des Schuldrechts 1994, 696.
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9783161476150 - Eduard Picker: Privatrechtssystem und negatorischer Rechtsschutz
Eduard Picker

Privatrechtssystem und negatorischer Rechtsschutz (2019)

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ISBN: 9783161476150 bzw. 3161476158, vermutlich in Deutsch, 1065 Seiten, Mohr Siebeck, gebundenes Buch, neu, Erstausgabe.

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Buch, Hardcover, Der Band vereint sieben Schriften zum negatorischen Rechtsschutz. Sie verbindet ein doppeltes Ziel: Einerseits sollen an der negatorischen Haftung in ihrem Zusammenwirken mit der Delikts- und Bereicherungshaftung die Wertungs-, Gestaltungs- und Funktionsprinzipien des Privatrechts aufgezeigt werden. Insoweit soll die geltende Ordnung als eine Rechtszuweisungsordnung verdeutlicht werden, die durch die strenge Ausrichtung der instrumentellen Schutzinstitute auf die zugewiesene materiale Rechtsposition  charakterisiert und damit subjektivrechtlich verfasst ist. Andererseits soll diese Klärung des Privatrechtssystems mit seinem Zusammenspiel von Rechtszuweisung und Rechtsschutz die unverändert umstrittene negatorische Haftung als eine ursachenunabhängige Zustandshaftung erweisen, die sich allein auf die Beseitigung oder Abwehr eines bestehenden oder drohenden rechtszuweisungswidrigen Zustands bei den beiden Parteien richtet. Insbesondere soll sie deren Geltung auch für die Störerhaftung der Intermediäre des Internets bei Verletzung persönlichkeits-, immaterialgüter- und wettbewerbsrechtlicher Rechte belegen. "Die Theorie Pickers ist eine brillante dogmatische Leistung...Überdies befindet sie sich im Schrifttum deutlich im Vordringen." Claus-Wilhelm Canaris (zu Eduard Pickers Dissertation) Lehrbuch des Schuldrechts 1994, 696.
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9783161476150 - Picker, Eduard: Privatrechtssystem und negatorischer Rechtsschutz
Picker, Eduard

Privatrechtssystem und negatorischer Rechtsschutz

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ISBN: 9783161476150 bzw. 3161476158, vermutlich in Deutsch, Mohr Siebeck, Tübingen, Deutschland, neu.

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Erscheinungsdatum: 10/2019, Medium: Buch, Einband: Leinen (Buchleinen), Titel: Privatrechtssystem und negatorischer Rechtsschutz, Autor: Picker, Eduard, Verlag: Mohr Siebeck GmbH & Co. K // Mohr Siebeck, Sprache: Deutsch, Schlagworte: Anspruch // juristisch // Ersatzanspruch // Familienrecht // Sachenrecht // Erbrecht // Deutschland // Eigentums // und Besitzrecht // allgemein // Unerlaubte Handlungen // Deliktrecht // Schmerzensgeld // Schadensersatz, Rubrik: Privatrecht // BGB, Seiten: 1063, Reihe: Tübinger Rechtswissenschaftliche Abhandlungen (Nr. 92), Gewicht: 1354 gr, Verkäufer: averdo.
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9783161476150 - Privatrechtssystem und negatorischer Rechtsschutz Eduard Picker Author

Privatrechtssystem und negatorischer Rechtsschutz Eduard Picker Author (1994)

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Der Band vereint sieben Schriften zum negatorischen Rechtsschutz. Sie verbindet ein doppeltes Ziel: Einerseits sollen an der negatorischen Haftung in ihrem Zusammenwirken mit der Delikts- und Bereicherungshaftung die Wertungs-, Gestaltungs- und Funktionsprinzipien des Privatrechts aufgezeigt werden. Insoweit soll die geltende Ordnung als eine Rechtszuweisungsordnung verdeutlicht werden, die durch die strenge Ausrichtung der instrumentellen Schutzinstitute auf die zugewiesene materiale Rechtsposition charakterisiert und damit subjektivrechtlich verfasst ist. Andererseits soll diese Klarung des Privatrechtssystems mit seinem Zusammenspiel von Rechtszuweisung und Rechtsschutz die unverandert umstrittene negatorische Haftung als eine ursachenunabhangige Zustandshaftung erweisen, die sich allein auf die Beseitigung oder Abwehr eines bestehenden oder drohenden rechtszuweisungswidrigen Zustands bei den beiden Parteien richtet. Insbesondere soll sie deren Geltung auch fur die Storerhaftung der Intermediare des Internets bei Verletzung personlichkeits-, immaterialguter- und wettbewerbsrechtlicher Rechte belegen. Die Theorie Pickers ist eine brillante dogmatische Leistung...Uberdies befindet sie sich im Schrifttum deutlich im Vordringen. Claus-Wilhelm Canaris (zu Eduard Pickers Dissertation), Lehrbuch des Schuldrechts 1994, 696.
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3161476158 - Eduard Picker: Privatrechtssystem und negatorischer Rechtsschutz
Eduard Picker

Privatrechtssystem und negatorischer Rechtsschutz

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