Die Naturalrestitution durch den Geschädigten. XVII, 306 Seiten
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Die Naturalrestitution durch den Geschädigten (2003)
DE NW
ISBN: 9783161478307 bzw. 3161478304, in Deutsch, Mohr Siebeck Gmbh & Co. K Apr 2003, neu.
Von Händler/Antiquariat, Rheinberg-Buch [53870650], Bergisch Gladbach, Germany.
- Ulrike Picker geht in ihrer Studie zur Regelung des - nun in 249 Absatz 2 Satz 1 BGB befindlichen - ehemaligen 249 Satz 2 BGB vom Ausgleichsprinzip als Grundprinzip des Schadensersatzrechts des BGB sowie von dem in 253 BGB verankerten Verbot des finanziellen Ausgleichs immaterieller Schäden aus. Sie legt dar, dass die von der herrschenden Meinung vertretene 'objektive' Bemessung des Ersatzbetrages nach 249 Satz 2 BGB sowie die generelle Bemessung des Kompensationsanspruchs aus 251 BGB nach den Wiederbeschaffungskosten mit der Systematik des geltenden Schadensersatzrechts unvereinbar ist und dass der Umfang jedes Schadensersatzanspruchs allein nach den tatsächlichen Aufwendungen bzw. der tatsächlichen materiellen Einbusse des Geschädigten zu bemessen ist. 306 pp. Deutsch.
- Ulrike Picker geht in ihrer Studie zur Regelung des - nun in 249 Absatz 2 Satz 1 BGB befindlichen - ehemaligen 249 Satz 2 BGB vom Ausgleichsprinzip als Grundprinzip des Schadensersatzrechts des BGB sowie von dem in 253 BGB verankerten Verbot des finanziellen Ausgleichs immaterieller Schäden aus. Sie legt dar, dass die von der herrschenden Meinung vertretene 'objektive' Bemessung des Ersatzbetrages nach 249 Satz 2 BGB sowie die generelle Bemessung des Kompensationsanspruchs aus 251 BGB nach den Wiederbeschaffungskosten mit der Systematik des geltenden Schadensersatzrechts unvereinbar ist und dass der Umfang jedes Schadensersatzanspruchs allein nach den tatsächlichen Aufwendungen bzw. der tatsächlichen materiellen Einbusse des Geschädigten zu bemessen ist. 306 pp. Deutsch.
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Die Naturalrestitution durch den Geschädigten (2003)
DE NW
ISBN: 9783161478307 bzw. 3161478304, in Deutsch, Mohr Siebeck Gmbh & Co. K Apr 2003, neu.
Von Händler/Antiquariat, Buchhandlung - Bides GbR [52676528], Dresden, SA, Germany.
Neuware - Ulrike Picker geht in ihrer Studie zur Regelung des - nun in 249 Absatz 2 Satz 1 BGB befindlichen - ehemaligen 249 Satz 2 BGB vom Ausgleichsprinzip als Grundprinzip des Schadensersatzrechts des BGB sowie von dem in 253 BGB verankerten Verbot des finanziellen Ausgleichs immaterieller Schäden aus. Sie legt dar, dass die von der herrschenden Meinung vertretene 'objektive' Bemessung des Ersatzbetrages nach 249 Satz 2 BGB sowie die generelle Bemessung des Kompensationsanspruchs aus 251 BGB nach den Wiederbeschaffungskosten mit der Systematik des geltenden Schadensersatzrechts unvereinbar ist und dass der Umfang jedes Schadensersatzanspruchs allein nach den tatsächlichen Aufwendungen bzw. der tatsächlichen materiellen Einbusse des Geschädigten zu bemessen ist. 306 pp. Deutsch.
Neuware - Ulrike Picker geht in ihrer Studie zur Regelung des - nun in 249 Absatz 2 Satz 1 BGB befindlichen - ehemaligen 249 Satz 2 BGB vom Ausgleichsprinzip als Grundprinzip des Schadensersatzrechts des BGB sowie von dem in 253 BGB verankerten Verbot des finanziellen Ausgleichs immaterieller Schäden aus. Sie legt dar, dass die von der herrschenden Meinung vertretene 'objektive' Bemessung des Ersatzbetrages nach 249 Satz 2 BGB sowie die generelle Bemessung des Kompensationsanspruchs aus 251 BGB nach den Wiederbeschaffungskosten mit der Systematik des geltenden Schadensersatzrechts unvereinbar ist und dass der Umfang jedes Schadensersatzanspruchs allein nach den tatsächlichen Aufwendungen bzw. der tatsächlichen materiellen Einbusse des Geschädigten zu bemessen ist. 306 pp. Deutsch.
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Die Naturalrestitution durch den Geschädigten (2003)
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ISBN: 9783161478307 bzw. 3161478304, in Deutsch, Mohr Siebeck Gmbh & Co. K Apr 2003, neu.
Von Händler/Antiquariat, AHA-BUCH GmbH [51283250], Einbeck, Germany.
Neuware - Ulrike Picker geht in ihrer Studie zur Regelung des - nun in 249 Absatz 2 Satz 1 BGB befindlichen - ehemaligen 249 Satz 2 BGB vom Ausgleichsprinzip als Grundprinzip des Schadensersatzrechts des BGB sowie von dem in 253 BGB verankerten Verbot des finanziellen Ausgleichs immaterieller Schäden aus. Sie legt dar, dass die von der herrschenden Meinung vertretene 'objektive' Bemessung des Ersatzbetrages nach 249 Satz 2 BGB sowie die generelle Bemessung des Kompensationsanspruchs aus 251 BGB nach den Wiederbeschaffungskosten mit der Systematik des geltenden Schadensersatzrechts unvereinbar ist und dass der Umfang jedes Schadensersatzanspruchs allein nach den tatsächlichen Aufwendungen bzw. der tatsächlichen materiellen Einbusse des Geschädigten zu bemessen ist. 306 pp. Deutsch.
Neuware - Ulrike Picker geht in ihrer Studie zur Regelung des - nun in 249 Absatz 2 Satz 1 BGB befindlichen - ehemaligen 249 Satz 2 BGB vom Ausgleichsprinzip als Grundprinzip des Schadensersatzrechts des BGB sowie von dem in 253 BGB verankerten Verbot des finanziellen Ausgleichs immaterieller Schäden aus. Sie legt dar, dass die von der herrschenden Meinung vertretene 'objektive' Bemessung des Ersatzbetrages nach 249 Satz 2 BGB sowie die generelle Bemessung des Kompensationsanspruchs aus 251 BGB nach den Wiederbeschaffungskosten mit der Systematik des geltenden Schadensersatzrechts unvereinbar ist und dass der Umfang jedes Schadensersatzanspruchs allein nach den tatsächlichen Aufwendungen bzw. der tatsächlichen materiellen Einbusse des Geschädigten zu bemessen ist. 306 pp. Deutsch.
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Die Naturalrestitution durch den Geschädigten (2003)
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ISBN: 9783161478307 bzw. 3161478304, in Deutsch, Mohr Siebeck Gmbh & Co. K Apr 2003, neu.
Von Händler/Antiquariat, Rhein-Team Lörrach Ivano Narducci e.K. [57451429], Lörrach, Germany.
Neuware - Ulrike Picker geht in ihrer Studie zur Regelung des - nun in 249 Absatz 2 Satz 1 BGB befindlichen - ehemaligen 249 Satz 2 BGB vom Ausgleichsprinzip als Grundprinzip des Schadensersatzrechts des BGB sowie von dem in 253 BGB verankerten Verbot des finanziellen Ausgleichs immaterieller Schäden aus. Sie legt dar, dass die von der herrschenden Meinung vertretene 'objektive' Bemessung des Ersatzbetrages nach 249 Satz 2 BGB sowie die generelle Bemessung des Kompensationsanspruchs aus 251 BGB nach den Wiederbeschaffungskosten mit der Systematik des geltenden Schadensersatzrechts unvereinbar ist und dass der Umfang jedes Schadensersatzanspruchs allein nach den tatsächlichen Aufwendungen bzw. der tatsächlichen materiellen Einbusse des Geschädigten zu bemessen ist. 306 pp. Deutsch.
Neuware - Ulrike Picker geht in ihrer Studie zur Regelung des - nun in 249 Absatz 2 Satz 1 BGB befindlichen - ehemaligen 249 Satz 2 BGB vom Ausgleichsprinzip als Grundprinzip des Schadensersatzrechts des BGB sowie von dem in 253 BGB verankerten Verbot des finanziellen Ausgleichs immaterieller Schäden aus. Sie legt dar, dass die von der herrschenden Meinung vertretene 'objektive' Bemessung des Ersatzbetrages nach 249 Satz 2 BGB sowie die generelle Bemessung des Kompensationsanspruchs aus 251 BGB nach den Wiederbeschaffungskosten mit der Systematik des geltenden Schadensersatzrechts unvereinbar ist und dass der Umfang jedes Schadensersatzanspruchs allein nach den tatsächlichen Aufwendungen bzw. der tatsächlichen materiellen Einbusse des Geschädigten zu bemessen ist. 306 pp. Deutsch.
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Die Naturalrestitution durch den Geschädigten (2003)
DE HC NW FE
ISBN: 9783161478307 bzw. 3161478304, in Deutsch, 306 Seiten, Mohr Siebeck, gebundenes Buch, neu, Erstausgabe.
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