Hypothetische Kausalität und Haftungsgrund - 7 Angebote vergleichen
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Hypothetische Kausalität und Haftungsgrund (Jus Privatum) (German Edition) (2007)
DE NW FE EB DL
ISBN: 9783161512049 bzw. 3161512049, in Deutsch, 432 Seiten, Mohr Siebeck, neu, Erstausgabe, E-Book, elektronischer Download.
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Können hypothetische Ereignisse einen Ersatzanspruch ausschliessen? In Deutschland wird die Antwort darauf seit über 150 Jahren im allgemeinen Schadensrecht gesucht. Die damals entwickelte Differenztheorie legt die Berücksichtigung hypothetischer Ereignisse durchaus nahe. Zur Vermeidung ungerecht erscheinender Ergebnisse wurden jedoch Ausnahmen und Fallgruppen gebildet, deren dogmatische Einordnung ebenso unbewältigt blieb wie der umgekehrte Ausgangspunkt einer grundsätzlichen Irrelevanz hypothetischen Geschehens. Auch die Rechtsprechung sperrte sich gegen die radikalen Konsequenzen der Differenztheorie und nahm dabei Schadensgliederungen in gegenständlicher oder zeitlicher Hinsicht in Kauf, die ihrerseits zu Systembrüchen führten. Martin Gebauer wendet sich gegen eine schadensrechtliche Einheitslösung und gegen die Flucht in Fallgruppen. Er zeichnet die Facetten der in die Antike zurückreichenden Fragestellung nach, welche durch den allgemeinen Schadensbegriff verschüttet worden sind. Dabei entwickelt er für das geltende Recht eine Lösung, die nach Haftungsgründen differenziert: Bestimmte Haftungsgründe gebieten die Aufrechterhaltung eines objektiven Wertes im Ersatzanspruch auch insoweit, als das subjektive Interesse dahinter zurückbleibt. Anderen entspricht gerade umgekehrt die entlastende Wirkung hypothetischer Ursachen. Martin Gebauer gliedert den normativen Gehalt der Rechtsfortsetzung in das System schadensersatzrechtlicher Prinzipien ein; dies dient entgegen verbreiteter Ansicht der Ausgleichsfunktion des Schadensersatzes. Kindle Edition, Ausgabe: 1, Format: Kindle eBook, Label: Mohr Siebeck, Mohr Siebeck, Produktgruppe: eBooks, Publiziert: 2007-12-05, Freigegeben: 2007-12-05, Studio: Mohr Siebeck.
Können hypothetische Ereignisse einen Ersatzanspruch ausschliessen? In Deutschland wird die Antwort darauf seit über 150 Jahren im allgemeinen Schadensrecht gesucht. Die damals entwickelte Differenztheorie legt die Berücksichtigung hypothetischer Ereignisse durchaus nahe. Zur Vermeidung ungerecht erscheinender Ergebnisse wurden jedoch Ausnahmen und Fallgruppen gebildet, deren dogmatische Einordnung ebenso unbewältigt blieb wie der umgekehrte Ausgangspunkt einer grundsätzlichen Irrelevanz hypothetischen Geschehens. Auch die Rechtsprechung sperrte sich gegen die radikalen Konsequenzen der Differenztheorie und nahm dabei Schadensgliederungen in gegenständlicher oder zeitlicher Hinsicht in Kauf, die ihrerseits zu Systembrüchen führten. Martin Gebauer wendet sich gegen eine schadensrechtliche Einheitslösung und gegen die Flucht in Fallgruppen. Er zeichnet die Facetten der in die Antike zurückreichenden Fragestellung nach, welche durch den allgemeinen Schadensbegriff verschüttet worden sind. Dabei entwickelt er für das geltende Recht eine Lösung, die nach Haftungsgründen differenziert: Bestimmte Haftungsgründe gebieten die Aufrechterhaltung eines objektiven Wertes im Ersatzanspruch auch insoweit, als das subjektive Interesse dahinter zurückbleibt. Anderen entspricht gerade umgekehrt die entlastende Wirkung hypothetischer Ursachen. Martin Gebauer gliedert den normativen Gehalt der Rechtsfortsetzung in das System schadensersatzrechtlicher Prinzipien ein; dies dient entgegen verbreiteter Ansicht der Ausgleichsfunktion des Schadensersatzes. Kindle Edition, Ausgabe: 1, Format: Kindle eBook, Label: Mohr Siebeck, Mohr Siebeck, Produktgruppe: eBooks, Publiziert: 2007-12-05, Freigegeben: 2007-12-05, Studio: Mohr Siebeck.
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Hypothetische Kausalität und Haftungsgrund (Jus Privatum) (2007)
DE NW FE EB DL
ISBN: 9783161512049 bzw. 3161512049, in Deutsch, 432 Seiten, Mohr Siebeck, neu, Erstausgabe, E-Book, elektronischer Download.
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Können hypothetische Ereignisse einen Ersatzanspruch ausschliessen? In Deutschland wird die Antwort darauf seit über 150 Jahren im allgemeinen Schadensrecht gesucht. Die damals entwickelte Differenztheorie legt die Berücksichtigung hypothetischer Ereignisse durchaus nahe. Zur Vermeidung ungerecht erscheinender Ergebnisse wurden jedoch Ausnahmen und Fallgruppen gebildet, deren dogmatische Einordnung ebenso unbewältigt blieb wie der umgekehrte Ausgangspunkt einer grundsätzlichen Irrelevanz hypothetischen Geschehens. Auch die Rechtsprechung sperrte sich gegen die radikalen Konsequenzen der Differenztheorie und nahm dabei Schadensgliederungen in gegenständlicher oder zeitlicher Hinsicht in Kauf, die ihrerseits zu Systembrüchen führten. Martin Gebauer wendet sich gegen eine schadensrechtliche Einheitslösung und gegen die Flucht in Fallgruppen. Er zeichnet die Facetten der in die Antike zurückreichenden Fragestellung nach, welche durch den allgemeinen Schadensbegriff verschüttet worden sind. Dabei entwickelt er für das geltende Recht eine Lösung, die nach Haftungsgründen differenziert: Bestimmte Haftungsgründe gebieten die Aufrechterhaltung eines objektiven Wertes im Ersatzanspruch auch insoweit, als das subjektive Interesse dahinter zurückbleibt. Anderen entspricht gerade umgekehrt die entlastende Wirkung hypothetischer Ursachen. Martin Gebauer gliedert den normativen Gehalt der Rechtsfortsetzung in das System schadensersatzrechtlicher Prinzipien ein; dies dient entgegen verbreiteter Ansicht der Ausgleichsfunktion des Schadensersatzes. Kindle Edition, Ausgabe: 1, Format: Kindle eBook, Label: Mohr Siebeck, Mohr Siebeck, Produktgruppe: eBooks, Publiziert: 2007-12-05, Freigegeben: 2007-12-05, Studio: Mohr Siebeck.
Können hypothetische Ereignisse einen Ersatzanspruch ausschliessen? In Deutschland wird die Antwort darauf seit über 150 Jahren im allgemeinen Schadensrecht gesucht. Die damals entwickelte Differenztheorie legt die Berücksichtigung hypothetischer Ereignisse durchaus nahe. Zur Vermeidung ungerecht erscheinender Ergebnisse wurden jedoch Ausnahmen und Fallgruppen gebildet, deren dogmatische Einordnung ebenso unbewältigt blieb wie der umgekehrte Ausgangspunkt einer grundsätzlichen Irrelevanz hypothetischen Geschehens. Auch die Rechtsprechung sperrte sich gegen die radikalen Konsequenzen der Differenztheorie und nahm dabei Schadensgliederungen in gegenständlicher oder zeitlicher Hinsicht in Kauf, die ihrerseits zu Systembrüchen führten. Martin Gebauer wendet sich gegen eine schadensrechtliche Einheitslösung und gegen die Flucht in Fallgruppen. Er zeichnet die Facetten der in die Antike zurückreichenden Fragestellung nach, welche durch den allgemeinen Schadensbegriff verschüttet worden sind. Dabei entwickelt er für das geltende Recht eine Lösung, die nach Haftungsgründen differenziert: Bestimmte Haftungsgründe gebieten die Aufrechterhaltung eines objektiven Wertes im Ersatzanspruch auch insoweit, als das subjektive Interesse dahinter zurückbleibt. Anderen entspricht gerade umgekehrt die entlastende Wirkung hypothetischer Ursachen. Martin Gebauer gliedert den normativen Gehalt der Rechtsfortsetzung in das System schadensersatzrechtlicher Prinzipien ein; dies dient entgegen verbreiteter Ansicht der Ausgleichsfunktion des Schadensersatzes. Kindle Edition, Ausgabe: 1, Format: Kindle eBook, Label: Mohr Siebeck, Mohr Siebeck, Produktgruppe: eBooks, Publiziert: 2007-12-05, Freigegeben: 2007-12-05, Studio: Mohr Siebeck.
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Hypothetische Kausalität und Haftungsgrund
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ISBN: 9783161512049 bzw. 3161512049, in Deutsch, Mohr Siebeck GmbH & Co. K, neu.
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Hypothetische Kausalität und Haftungsgrund, Können hypothetische Ereignisse einen Ersatzanspruch ausschliessen? In Deutschland wird die Antwort darauf seit über 150 Jahren im allgemeinen Schadensrecht gesucht. Die damals entwickelte Differenztheorie legt die Berücksichtigung hypothetischer Ereignisse durchaus nahe. Zur Vermeidung ungerecht erscheinender Ergebnisse wurden jedoch Ausnahmen und Fallgruppen gebildet, deren dogmatische Einordnung ebenso unbewältigt blieb wie der umgekehrte Ausgangspunkt einer grundsätzlichen Irrelevanz hypothetischen Geschehens. Auch die Rechtsprechung sperrte sich gegen die radikalen Konsequenzen der Differenztheorie und nahm dabei Schadensgliederungen in gegenständlicher oder zeitlicher Hinsicht in Kauf, die ihrerseits zu Systembrüchen führten. Martin Gebauer wendet sich gegen eine schadensrechtliche Einheitslösung und gegen die Flucht in Fallgruppen. Er zeichnet die Facetten der in die Antike zurückreichenden Fragestellung nach, welche durch den allgemeinen Schadensbegriff verschüttet worden sind. Dabei entwickelt er für das geltende Recht eine Lösung, die nach Haftungsgründen differenziert: Bestimmte Haftungsgründe gebieten die Aufrechterhaltung eines objektiven Wertes im Ersatzanspruch auch insoweit, als das subjektive Interesse dahinter zurückbleibt. Anderen entspricht gerade umgekehrt die entlastende Wirkung hypothetischer Ursachen. Martin Gebauer gliedert den normativen Gehalt der Rechtsfortsetzung in das System schadensersatzrechtlicher Prinzipien ein; dies dient entgegen verbreiteter Ansicht der Ausgleichsfunktion des Schadensersatzes.
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Hypothetische Kausalität und Haftungsgrund
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