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Die "Esra"-Entscheidung als Ausgleich zwischen Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit : Rechtsprechung im Labyrinth der Literatur. Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht, Band 14100%: Bünnigmann, Kathrin: Die "Esra"-Entscheidung als Ausgleich zwischen Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit : Rechtsprechung im Labyrinth der Literatur. Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht, Band 14 (ISBN: 9783161524813) 2013, in Deutsch, Band: 14, Broschiert.
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91%: Bünnigmann, Kathrin: Die "Esra"-Entscheidung als Ausgleich zwischen Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit : Rechtsprechung im Labyrinth der Literatur. Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht, Band 14 (ISBN: 9781031148237) 2013, Tübingen : Mohr Siebeck, in Deutsch, Band: 14.
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Die "Esra"-Entscheidung als Ausgleich zwischen Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit : Rechtsprechung im Labyrinth der Literatur. Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht, Band 14
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9783161524813 - Bünnigmann, Kathrin: Die "Esra"-Entscheidung als Ausgleich zwischen Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit : Rechtsprechung im Labyrinth der Literatur. Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht, Band 14
Bünnigmann, Kathrin

Die "Esra"-Entscheidung als Ausgleich zwischen Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit : Rechtsprechung im Labyrinth der Literatur. Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht, Band 14 (2013)

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ISBN: 9783161524813 bzw. 3161524810, Band: 14, vermutlich in Deutsch, Tübingen : Mohr Siebeck, gebundenes Buch, gebraucht.

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Von Händler/Antiquariat, Petra Gros [1048006], Koblenz, Germany.
617 Seiten; Das Buch befindet sich in einem neuwertigen Zustand; Inhaltsübersicht Vorwort V Inhaltsverzeichnis XI Abkürzungsverzeichnis XXXIII A. Einleitung l I. Untersuchungsgegenstand: Ausgleich von Kunst- und Persönlichkeitsschutz 1 II. Ziel der Untersuchung: Orientierungshilfe durch das Modell „Esra" .• 2 ; III. Gang der Untersuchung: Darstellung, Würdigung, Vorschlag . 3 B. Die „Esra"-Entscheidung 5 I. Der streitgegenständliche Roman: reale Vorlagen und literarische Figuren 6 II. Zwischenergebnis: Verhaftung in den und Überwindung von realen Bezügen 20 III. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Beschluss vom 13.6.2007 20 IV. Bundesgerichtshof: Entscheidung im Anschluss an den „Esra"-Beschluss 42 V. Zwischenergebnis: deutliche Trennung von Unterlassung und Schmerzensgeld 46 VI. Die „Mephisto"-Entscheidung als bisheriger Massstab der Rechtsprechung: Fortführung und Veränderung der Entwicklungslinie durch „Esra" 48 VII. „Springer/Wallraff"-Entscheidung als Vergleich aus dem Presserecht 78 VIII. „Meere"-Parallelverfahren: „Esra"-Leitlinien für zivilrechtliche Verfahren 100 /103114823XVIII Inhaltsübersicht C. Die „Esra"-Entscheidung aus literaturwissenschaftlicher Sicht . 112 I. Literaturwissenschaftliche Rezensionen zum streit gegenständlichen Roman 112 II. Literaturwissenschaftliche Aspekte der Entscheidung 118 III. Literaturwissenschaftliche Kritik an den einzelnen Entscheidungsgrundsätzen 260 IV. Literaturwissenschaftliche Kritik an dem Entscheidungsergebnis 274 D. Das Spannungsverhältnis zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Kunstfreiheit im Rahmen der „Esra"-Entscheidung 277 I. Prüfungsmassstab bei der Abwägung von Kunstfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht bei der „Esra"-Entscheidung. 278 II. Historisch gewachsene Kunstfreiheit auf Seiten der Beschwerdeführerin 291 III. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerinnen 321 IV. Ausgleich zwischen Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit 349 V. Zwischenergebnis: Stärkung der Kunst, Präzision zum Persönlichkeitsschutz 364 E. Die Verfassungsmässigkeit der „Esra"-Entscheidung 366 I. Die Entscheidungsgrundsätze in der Einzelkritik 366 II. Kritik an dem Entscheidungsergebnis 435 III. Zwischenergebnis 446 E Rechtsvergleich: weite Streuung im Interessenausgleich 452 I. Frankreich: ausgeprägter Persönlichkeitsschutz 455 II. Grossbritannien: Betonung der Äusserungsfreiheit 463 III. Ausgleichende Positionen: Spanien, Schweiz 466 IV. Bilanz: Unterschiede in nationaler Ausgestaltung 471 V. Vergleich von Europa und den U.S.A 472 G. Entwicklungslinie der Rechtsprechung nach dem „Esra"-Beschluss 479 I. Folgeentscheidung „Contergan": Fortführung und Veränderung im Vergleich zu der „Esra"-Entscheidung 479 Inhaltsübersicht IX II. Folgeentscheidung „Pestalozzis Erben": Fortführung und Veränderung im Vergleich zu der „Esra"-Entscheidung 498 III. Folgeentscheidung „Caroline von Monaco III": Fortführung und Veränderung im Vergleich zur „Esra"- Entscheidung 512 H. Zusammenfassung 531 I. Ergebnisse/Thesen 531 II. Engführung literaturwissenschaftlicher und juristischer Auslegungskompetenz 535 III. Entwurf eines Prüfungsmodells 546 Literaturverzeichnis 559 Register 613 Inhaltsverzeichnis Vorwort V Inhaltsübersicht VII Abkürzungsverzeichnis XXXIII A. Einleitung l I. Untersuchungsgegenstand: Ausgleich von Kunst- und Persönlichkeitsschutz 1 II. Ziel der Untersuchung: Orientierungshilfe durch das Modell „Esra" 2 III. Gang der Untersuchung: Darstellung, Würdigung, Vorschlag 3 B. Die „Esra"-Entscheidung 5 I. Der streitgegenständliche Roman: reale Vorlagen und literarische Figuren 6 1. Reale Vorlagen 6 a) Ay§e Romey, die Exfreundin des Autors 6 b) Birsel Lemke, die Mutter von Ay$e Romey 7 c) Maxim Biller, der Autor des streitgegenständlichen Romans 7 2. Inhalt: Übersicht zu dem Gang der Erzählung und den literarischen Figuren 8 a) Inhalt und Aufbau der Erzählung: Hindernisse und Intrigen um Partnerschaft .• 8 b) Gestaltung der Erzählung: Zeit und Raum, Figur-Erzähler-Leser . 10 aa) Gestaltung von Zeit und Ort im Roman 10 bb) Beziehung von Figur und Erzähler, von Erzähler und Leser . 11 c) Literarische Figuren: Ähnlichkeit mit und Eigenständigkeit von realen Vorlagen 13 aa) Esra: Ähnlichkeiten mit Romey, kultureller Konflikt, Intimszenen, Ayla 13 bb) Laie: Ähnlichkeiten mit Lemke, un-/mittelbares Negativbild . 16 cc) Adam: Ähnlichkeiten mit Biller, Schriftsteller, Nähe zu Esra, Verbissenheit 17 XII Inhaltsverzeichnis II. Zwischenergebnis: Verhaftung in den und Überwindung von realen Bezügen 20 III. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Beschluss vom 13.6.2007 20 1. Prozessgeschichte: zivilrechtlicher Auftakt 21 a) Einstweiliges Verfügungsverfahren: vorübergehender Schutz durch Verbot 21 b) Landgericht München I: Eröffnen der Schachpartie „Kunst oder Person" 22 aa) Stellungnahme des Autors: „Esra" ist Fiktion 22 bb) Urteil des Landgerichts München I vom 15.10.2003: erste, ausbaufähige Ansätze 24 c) Oberlandesgericht München: Konkretisierungen im Erkennbarkeitsbereich 27 d) Bundesgerichtshof: kein Bahnbrecher, aber Sprungbrett zum „Esra"-Beschluss 28 2. Stellungnahmen der Vertreter der literarischen Welt 30 a) Börsenverein des Deutschen Buchhandels: Verkennung des Kunstcharakters 30 b) Verband deutscher Schriftsteller: Lähmung des Literaturbetriebs . 31 c) P.E.N.-Zentrum Deutschland: mangelnde Verantwortlichkeit für Enthüllungen 32 d) Zwischenergebnis: Votum für die Kunstfreiheit 32 3. Parteienvortrag: Fiktion betrifft (nicht) reale Personen 33 a) Beschwerdeführerin 33 b) Klägerinnen 35 4. Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts 35 a) Argumentation der Senatsmehrheit: Differenzierung zwischen den Klägerinnen 35 aa) Entscheidungsrahmen: Kontrolldichte, Zensur, Schutzbereichsverstärkung 36 bb) Erkennbarkeit: Einfallstor der Aktivierung des Persönlichkeitsschutzes 36 cc) Fiktionalitätsvermutung: Neuerung des „Esra"-Beschlusses . 37 dd) „le-desto"-Formel: feinmaschige Abwägung von Fiktion und Persönlichkeitsschutz 37 b) Abweichende Voten, Books.
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Bünnigmann, Kathrin

Die "Esra"-Entscheidung als Ausgleich zwischen Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit : Rechtsprechung im Labyrinth der Literatur. Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht, Band 14 (2013)

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617 Seiten Gebundene Ausgabe Das Buch befindet sich in einem neuwertigen Zustand Inhaltsübersicht Vorwort V Inhaltsverzeichnis XI Abkürzungsverzeichnis XXXIII A. Einleitung l I. Untersuchungsgegenstand: Ausgleich von Kunst- und Persönlichkeitsschutz 1 II. Ziel der Untersuchung: Orientierungshilfe durch das Modell Esra" . 2 III. Gang der Untersuchung: Darstellung, Würdigung, Vorschlag ... 3 B. Die Esra"-Entscheidung 5 I. Der streitgegenständliche Roman: reale Vorlagen und literarische Figuren 6 II. Zwischenergebnis: Verhaftung in den und Überwindung von realen Bezügen 20 III. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Beschluss vom 13.6.2007 20 IV. Bundesgerichtshof: Entscheidung im Anschluss an den Esra"-Beschluss 42 V. Zwischenergebnis: deutliche Trennung von Unterlassung und Schmerzensgeld 46 VI. Die Mephisto"-Entscheidung als bisheriger Massstab der Rechtsprechung: Fortführung und Veränderung der Entwicklungslinie durch Esra" 48 VII. Springer/Wallraff"-Entscheidung als Vergleich aus dem Presserecht 78 VIII. Meere"-Parallelverfahren: Esra"-Leitlinien für zivilrechtliche Verfahren 100 /103114823XVIII Inhaltsübersicht C. Die Esra"-Entscheidung aus literaturwissenschaftlicher Sicht .. 112 I. Literaturwissenschaftliche Rezensionen zum streit gegenständlichen Roman 112 II. Literaturwissenschaftliche Aspekte der Entscheidung 118 III. Literaturwissenschaftliche Kritik an den einzelnen Entscheidungsgrundsätzen 260 IV. Literaturwissenschaftliche Kritik an dem Entscheidungsergebnis 274 D. Das Spannungsverhältnis zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Kunstfreiheit im Rahmen der Esra"-Entscheidung 277 I. Prüfungsmassstab bei der Abwägung von Kunstfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht bei der Esra"-Entscheidung.. 278 II. Historisch gewachsene Kunstfreiheit auf Seiten der Beschwerdeführerin 291 III. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerinnen 321 IV. Ausgleich zwischen Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit 349 V. Zwischenergebnis: Stärkung der Kunst, Präzision zum Persönlichkeitsschutz 364 E. Die Verfassungsmässigkeit der Esra"-Entscheidung 366 I. Die Entscheidungsgrundsätze in der Einzelkritik 366 II. Kritik an dem Entscheidungsergebnis 435 III. Zwischenergebnis 446 E Rechtsvergleich: weite Streuung im Interessenausgleich 452 I. Frankreich: ausgeprägter Persönlichkeitsschutz 455 II. Grossbritannien: Betonung der Äusserungsfreiheit 463 III. Ausgleichende Positionen: Spanien, Schweiz 466 IV. Bilanz: Unterschiede in nationaler Ausgestaltung 471 V. Vergleich von Europa und den U.S.A 472 G. Entwicklungslinie der Rechtsprechung nach dem Esra"-Beschluss 479 I. Folgeentscheidung Contergan": Fortführung und Veränderung im Vergleich zu der Esra"-Entscheidung 479 Inhaltsübersicht IX II. Folgeentscheidung Pestalozzis Erben": Fortführung und Veränderung im Vergleich zu der Esra"-Entscheidung 498 III. Folgeentscheidung Caroline von Monaco III": Fortführung und Veränderung im Vergleich zur Esra"- Entscheidung 512 H. Zusammenfassung 531 I. Ergebnisse/Thesen 531 II. Engführung literaturwissenschaftlicher und juristischer Auslegungskompetenz 535 III. Entwurf eines Prüfungsmodells 546 Literaturverzeichnis 559 Register 613 Inhaltsverzeichnis Vorwort V Inhaltsübersicht VII Abkürzungsverzeichnis XXXIII A. Einleitung l I. Untersuchungsgegenstand: Ausgleich von Kunst- und Persönlichkeitsschutz 1 II. Ziel der Untersuchung: Orientierungshilfe durch das Modell Esra" 2 III. Gang der Untersuchung: Darstellung, Würdigung, Vorschlag 3 B. Die Esra"-Entscheidung 5 I. Der streitgegenständliche Roman: reale Vorlagen und literarische Figuren 6 1. Reale Vorlagen 6 a) Aye Romey, die Exfreundin des Autors 6 b) Birsel Lemke, die Mutter von Aye Romey 7 c) Maxim Biller, der Autor des streitgegenständlichen Romans 7 2. Inhalt: Übersicht zu dem Gang der Erzählung und den literarischen Figuren 8 a) Inhalt und Aufbau der Erzählung: Hindernisse und Intrigen um Partnerschaft . 8 b) Gestaltung der Erzählung: Zeit und Raum, Figur-Erzähler-Leser . 10 aa) Gestaltung von Zeit und Ort im Roman 10 bb) Beziehung von Figur und Erzähler, von Erzähler und Leser .. 11 c) Literarische Figuren: Ähnlichkeit mit und Eigenständigkeit von realen Vorlagen 13 aa) Esra: Ähnlichkeiten mit Romey, kultureller Konflikt, Intimszenen, Ayla 13 bb) Laie: Ähnlichkeiten mit Lemke, un-/mittelbares Negativbild . 16 cc) Adam: Ähnlichkeiten mit Biller, Schriftsteller, Nähe zu Esra, Verbissenheit 17 XII Inhaltsverzeichnis II. Zwischenergebnis: Verhaftung in den und Überwindung von realen Bezügen 20 III. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Beschluss vom 13.6.2007 20 1. Prozessgeschichte: zivilrechtlicher Auftakt 21 a) Einstweiliges Verfügungsverfahren: vorübergehender Schutz durch Verbot 21 b) Landgericht München I: Eröffnen der Schachpartie Kunst oder Person" 22 aa) Stellungnahme des Autors: Esra" ist Fiktion 22 bb) Urteil des Landgerichts München I vom 15.10.2003: erste, ausbaufähige Ansätze 24 c) Oberlandesgericht München: Konkretisierungen im Erkennbarkeitsbereich 27 d) Bundesgerichtshof: kein Bahnbrecher, aber Sprungbrett zum Esra"-Beschluss 28 2. Stellungnahmen der Vertreter der literarischen Welt 30 a) Börsenverein des Deutschen Buchhandels: Verkennung des Kunstcharakters 30 b) Verband deutscher Schriftsteller: Lähmung des Literaturbetriebs . 31 c) P.E.N.-Zentrum Deutschland: mangelnde Verantwortlichkeit für Enthüllungen 32 d) Zwischenergebnis: Votum für die Kunstfreiheit 32 3. Parteienvortrag: Fiktion betrifft (nicht) reale Personen 33 a) Beschwerdeführerin 33 b) Klägerinnen 35 4. Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts 35 a) Argumentation der Senatsmehrheit: Differenzierung zwischen den Klägerinnen 35 aa) Entscheidungsrahmen: Kontrolldichte, Zensur, Schutzbereichsverstärkung 36 bb) Erkennbarkeit: Einfallstor der Aktivierung des Persönlichkeitsschutzes 36 cc) Fiktionalitätsvermutung: Neuerung des Esra"-Beschlusses .. 37 dd) le-desto"-Formel: feinmaschige Abwägung von Fiktion und Persönlichkeitsschutz 37 b) Abweichende Voten: zu weitgehende Beschränkung der Kunstfreiheit 40 aa) Sondervotum der Richter Hohmann-Dennhardt, Gaier: inkonsequente Entscheidung 40 bb) Sondervotum des Richters Hoffmann-Riem: Verkennen der Fiktionalitätsvermutung 42 Inhaltsverzeichnis IV. Bundesgerichtshof: Entscheidung im Anschluss an den Esra"-Beschluss 1. Nach Zurückverweisung: keine schwere Persönlichkeits rechtsverletzung 2. Entscheidung über Schmerzensgeldansprüche der Klägerinnen zu 1) und 2) a) Kein Schmerzensgeld für die Tochter wegen der Subsidiarität des Anspruchs b) Keine weitere Geltendmachung der Schmerzensgeldansprüche der Mutter V. Zwischenergebnis: deutliche Trennung von Unterlassung und Schmerzensgeld VI. Die Mephisto"-Entscheidung als bisheriger Massstab der Rechtsprechung: Fortführung und Veränderung der Entwicklungslinie durch Esra" 1. Vorgeschichte im Fall Mephisto" a) Romaninhalt: Opportunist und Karrierist Höfgen b) Gustaf Gründgens als reale Vorlage, Klaus Mann als Kontrapunkt c) Prozessgeschichte: verschiedene Ansätze zum Interessenausgleich aa) Landgericht Hamburg: Vorrang der Kunst gegenüber dem Andenken an Verstorbene bb) Oberlandesgericht Hamburg: Verankerung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes cc) Bundesgerichtshof: Unterschiede von Fiktion und Realität bedingen Romanverbot 2. Gerichtliche Entscheidung a) Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde: Publikationsverbot . b) Abweichendes Votum von Stein: Verkennung des Kunstcharakters c) Abweichendes Votum von Rupp-von Brünneck: Vorwurf der Inkonsequenz 3. Zwischenergebnis: Kritik an Senatsmehrheit und Sondervoten 4. Vergleich der Beschlüsse Mephisto" und Esra": Vorläufer und Fortschritt a) Erkennbarkeit: qualitative Verschärfung, quantitative Erleichterung b) Zwischenergebnis: Esra" als Modifikation und Präzision von Mephisto" c) Kunstspezifische Sicht bei Mephisto" als Vorläufer der Fiktionalitätsvermutung d) Die Ur-/Abbild"-Theorie als Grundlage der Je-desto"-Formel... XIV Inhaltsverzeichnis e) Zwischenergebnis: Mephisto" wäre nach Esra" heute wie damals zulässig 68 f) Art der Darstellung von Höfgen, Laie, Esra: unterschiedliche Dimensionen 70 g) Verhältnismässigkeit als heutige Prüfungsstufe 71 h) Rechtskraft der Entscheidungen und ihre Beschränkung 72 aa) Zurückweisende Entscheidung: Höfgen und Esra 72 bb) Stattgebende Entscheidung: Laie 74 cc) Zwischenergebnis zur Rechtskraft von Mephisto" und Esra" 75 5. Stellungnahme zu Mephisto": ausbaufähige Argumentation .. 75 6. Zwischenergebnis: zwei unverzichtbare Meilensteine der Kunstjudikatur 76 VII. Springer/WallrafF'-Entscheidung als Vergleich aus dem Presserecht 78 1. Vorgeschichte im Fall Springer/Wallraff" 78 a) Die Reportage Der Aufmacher" als Angriff auf das Persönlichkeitsrecht 78 aa) Ambivalentes Wesen und Faktizitätsanspruch der Reportage 78 bb) Unterscheidung von Reportage und Roman am Beispiel Esra" 80 cc) Zwischenergebnis: Esra" ist keine Reportage 82 b) Personenberichterstattung im Boulevardjournalismus 83 c) Weitreichendes Instrumentarium im Rechtsschutz gegen Boulevardjournalismus 84 aa) Schadensersatz-, Entschädigungsanspruch für Persönlich keitsrechtsverletzung 85 (1) Anspruchsgrundlage: Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG aus Rechtsfortbildung 85 (2) Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Anspruchs voraussetzungen 86 bb) Unterlassungsanspruch: Unterschiede bei Wieder holungsgefahr und Wortlaut 88 d) Rechtsschutz gegen fiktionale Texte: Unterlassung und negative Feststellung 89 e) Hintergrund und Inhalt der persönlichkeitsrechtsrelevanten Reportage 90 f) Prozessgeschichte: vom Gesamtverbot zur vollum fänglichen Zulässigkeit 92 2. Gerichtliche Entscheidung: salomonische Abwägung 92 3. Vergleich der Entscheidungen Springer/Wallraff" und Esra" 93 a) Schutz der Reportage durch die Pressefreiheit 94 b) Abgrenzung zum Schutz von Esra" durch die Kunstfreiheit 96 aa) Keine Wahrheitspflicht für Biller 96 bb) Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Erkennbarkeits massstäben 97 cc) Menschenwürdegarantie 98 Inhaltsverzeichnis XV 4. Zwischenergebnis: Ansätze des Journalismus als Anregung, nicht als Analogie 99 VIII. Meere"-Parallelverfahren: Esra"-Leitlinien für zivilrechtliche Verfahren 100 1. Vorgeschichte im Meere"-Parallelverfahren 100 a) Autobiographisch inspirierter Roman wie im Fall Esra" 100 b) Fiktionalisierte Liebesziehung vor Gericht wie im Fall Esra" ... 101 2. Entscheidung: innovative Erkennbarkeits-, ausdruckslose Abwägungsprüfung 102 3. Fiktion und Wirklichkeit: Meere" ist ein fiktionaler Text 104 a) Selbstreflexion, Vor-/Nachspann, phantastische Elemente, freie Erzählinstanz 104 b) Zwischenergebnis: markante Fiktion und Erkennbarkeit, zweifelhafte Abwägung 106 4. Meere"-Ergebnis vertretbar, Argumentation ausbaufähig ... 107 5. Vergleich der Entscheidungen Meere" und Esra" 109 a) Gemeinsamkeiten: Kunstfreiheit, Erkennbarkeit, Rezipient, Verhältnismässigkeit 109 b) Unterschiede: Fiktionalitätsvermutung, Je-desto"-Formel, Abwägungsfähigkeit 110 c) Zwischenergebnis: Gewinn an Rechtsklarheit durch Esra"-Beschluss 111 Die Esra"-Entscheidung aus literaturwissenschaftlicher Sicht .. 112 I. Literaturwissenschaftliche Rezensionen zum streit gegenständlichen Roman 112 1. Esra" als Spiegelbild unserer Zeit" 113 2. Esra" als pubertäres Nähkästchengeplauder" 114 3. Esra" als Roman einer Verletzung und verletzender Roman . 116 4. Stellungnahme: Rezensionen als Denkanstoss für die Gerichtsentscheidung 116 II. Liter, 2013. 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3161524810 - B?nnigmann, Kathrin: Die "Esra"-Entscheidung als Ausgleich zwischen Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit : Rechtsprechung im Labyrinth der Literatur. Studien und Beiträge zum öffentlichen Recht, Band 14
B?nnigmann, Kathrin

Die "Esra"-Entscheidung als Ausgleich zwischen Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit : Rechtsprechung im Labyrinth der Literatur. Studien und Beiträge zum öffentlichen Recht, Band 14 (2013)

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Gebundene Ausgabe; 617 Seiten; Gebundene Ausgabe Das Buch befindet sich in einem neuwertigen Zustand; Inhaltsübersicht Vorwort V Inhaltsverzeichnis XI Abkürzungsverzeichnis XXXIII A. Einleitung l I. Untersuchungsgegenstand: Ausgleich von Kunst- und Persönlichkeitsschutz 1 II. Ziel der Untersuchung: Orientierungshilfe durch das Modell "Esra" .? 2 ; III. Gang der Untersuchung: Darstellung, Würdigung, Vorschlag ... 3 B. Die "Esra"-Entscheidung 5 I. Der streitgegenständliche Roman: reale Vorlagen und literarische Figuren 6 II. Zwischenergebnis: Verhaftung in den und Überwindung von realen Bezögen 20 III. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Beschlu" vom 13.6.2007 20 IV. Bundesgerichtshof: Entscheidung im Anschlu? an den "Esra"-Beschlu" 42 V. Zwischenergebnis: deutliche Trennung von Unterlassung und Schmerzensgeld 46 VI. Die "Mephisto"-Entscheidung als bisheriger Massstab der Rechtsprechung: Fortführung und Veränderung der Entwicklungslinie durch "Esra" 48 VII. "Springer/Wallraff"-Entscheidung als Vergleich aus dem Presserecht 78 VIII. "Meere"-Parallelverfahren: "Esra"-Leitlinien für zivilrechtliche Verfahren 100 /103114823XVIII Inhaltsübersicht C. Die "Esra"-Entscheidung aus literaturwissenschaftlicher Sicht .. 112 I. Literaturwissenschaftliche Rezensionen zum streit" gegenständlichen Roman 112 II. Literaturwissenschaftliche Aspekte der Entscheidung 118 III. Literaturwissenschaftliche Kritik an den einzelnen Entscheidungsgrunds?tzen 260 IV. Literaturwissenschaftliche Kritik an dem Entscheidungsergebnis 274 D. Das Spannungsverhältnis zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Kunstfreiheit im Rahmen der "Esra"-Entscheidung 277 I. Prüfungsmassstab bei der Abwägung von Kunstfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht bei der "Esra"-Entscheidung.. 278 II. Historisch gewachsene Kunstfreiheit auf Seiten der Beschwerdeführerin 291 III. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerinnen 321 IV. Ausgleich zwischen Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit 349 V. Zwischenergebnis: Stärkung der Kunst, Präzision zum Persönlichkeitsschutz 364 E. Die Verfassungsmässigkeit der "Esra"-Entscheidung 366 I. Die Entscheidungsgrunds?tze in der Einzelkritik 366 II. Kritik an dem Entscheidungsergebnis 435 III. Zwischenergebnis 446 E Rechtsvergleich: weite Streuung im Interessenausgleich 452 I. Frankreich: ausgeprägter Persönlichkeitsschutz 455 II. Grossbritannien: Betonung der "u?erungsfreiheit 463 III. Ausgleichende Positionen: Spanien, Schweiz 466 IV. Bilanz: Unterschiede in nationaler Ausgestaltung 471 V. Vergleich von Europa und den U.S.A 472 G. Entwicklungslinie der Rechtsprechung nach dem "Esra"-Beschlu" 479 I. Folgeentscheidung "Contergan": Fortführung und Veränderung im Vergleich zu der "Esra"-Entscheidung 479 Inhaltsübersicht IX II. Folgeentscheidung "Pestalozzis Erben": Fortführung und Veränderung im Vergleich zu der "Esra"-Entscheidung 498 III. Folgeentscheidung "Caroline von Monaco III": Fortführung und Veränderung im Vergleich zur "Esra"- Entscheidung 512 H. Zusammenfassung 531 I. Ergebnisse/Thesen 531 II. Engführung literaturwissenschaftlicher und juristischer Auslegungskompetenz 535 III. Entwurf eines Pr?fungsmodells 546 Literaturverzeichnis 559 Register 613 Inhaltsverzeichnis Vorwort V Inhaltsübersicht VII Abkürzungsverzeichnis XXXIII A. Einleitung l I. Untersuchungsgegenstand: Ausgleich von Kunst- und Persönlichkeitsschutz 1 II. Ziel der Untersuchung: Orientierungshilfe durch das Modell "Esra" 2 III. Gang der Untersuchung: Darstellung, Würdigung, Vorschlag 3 B. Die "Esra"-Entscheidung 5 I. Der streitgegenständliche Roman: reale Vorlagen und literarische Figuren 6 1. Reale Vorlagen 6 a) Ay?e Romey, die Exfreundin des Autors 6 b) Birsel Lemke, die Mutter von Ay$e Romey 7 c) Maxim Biller, der Autor des streitgegenständlichen Romans 7 2. Inhalt: Übersicht zu dem Gang der Erzählung und den literarischen Figuren 8 a) Inhalt und Aufbau der Erzählung: Hindernisse und Intrigen um Partnerschaft .? 8 b) Gestaltung der Erzählung: Zeit und Raum, Figur-Erzähler-Leser . 10 aa) Gestaltung von Zeit und Ort im Roman 10 bb) Beziehung von Figur und Erzähler, von Erzähler und Leser .. 11 c) Literarische Figuren: Ähnlichkeit mit und Eigenständigkeit von realen Vorlagen 13 aa) Esra: Ähnlichkeiten mit Romey, kultureller Konflikt, Intimszenen, Ayla 13 bb) Laie: Ähnlichkeiten mit Lemke, un-/mittelbares Negativbild . 16 cc) Adam: Ähnlichkeiten mit Biller, Schriftsteller, Nähe zu Esra, Verbissenheit 17 XII Inhaltsverzeichnis II. Zwischenergebnis: Verhaftung in den und Überwindung von realen Bezögen 20 III. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Beschlu" vom 13.6.2007 20 1. Proze?geschichte: zivilrechtlicher Auftakt 21 a) Einstweiliges Verfügungsverfahren: vorübergehender Schutz durch Verbot 21 b) Landgericht München I: Eröffnen der Schachpartie "Kunst oder Person" 22 aa) Stellungnahme des Autors: "Esra" ist Fiktion 22 bb) Urteil des Landgerichts München I vom 15.10.2003: erste, ausbaufähige Ansätze 24 c) Oberlandesgericht München: Konkretisierungen im Erkennbarkeitsbereich 27 d) Bundesgerichtshof: kein Bahnbrecher, aber Sprungbrett zum "Esra"-Beschlu" 28 2. Stellungnahmen der Vertreter der literarischen Welt 30 a) Börsenverein des Deutschen Buchhandels: Verkennung des Kunstcharakters 30 b) Verband deutscher Schriftsteller: Lähmung des Literaturbetriebs . 31 c) P.E.N.-Zentrum Deutschland: mangelnde Verantwortlichkeit für Enthüllungen 32 d) Zwischenergebnis: Votum für die Kunstfreiheit 32 3. Parteienvortrag: Fiktion betrifft (nicht) reale Personen 33 a) Beschwerdeführerin 33 b) Klägerinnen 35 4. Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts 35 a) Argumentation der Senatsmehrheit: Differenzierung zwischen den Klägerinnen 35 aa) Entscheidungsrahmen: Kontrolldichte, Zensur, Schutzbereichsverst?rkung 36 bb) Erkennbarkeit: Einfallstor der Aktivierung des Persönlichkeitsschutzes 36 cc) Fiktionalit?tsvermutung: Neuerung des "Esra"-Beschlusses .. 37 dd) öle-desto"-Formel: feinmaschige Abwägung von Fiktion und Persönlichkeitsschutz 37 b) Abweichende Voten: zu weitgehende Beschränkung der Kunstfreiheit 40 aa) Sondervotum der Richter Hohmann-Dennhardt, Gaier: inkonsequente Entscheidung 40 bb) Sondervotum des Richters Hoffmann-Riem: Verkennen der Fiktionalit?tsvermutung 42 Inhaltsverzeichnis } IV. Bundesgerichtshof: Entscheidung im Anschlu" an den "Esra"-Beschlu" 1. Nach Zurückverweisung: keine schwere Pers?nlichkeits? rechtsverletzung 2. Entscheidung über Schmerzensgeldanspr?che der Klägerinnen zu 1) und 2) a) Kein Schmerzensgeld für die Tochter wegen der Subsidiarität des Anspruchs b) Keine weitere Geltendmachung der Schmerzensgeldanspr?che der Mutter V. Zwischenergebnis: deutliche Trennung von Unterlassung und Schmerzensgeld VI. Die "Mephisto"-Entscheidung als bisheriger Massstab der Rechtsprechung: Fortführung und Veränderung der Entwicklungslinie durch "Esra" 1. Vorgeschichte im Fall "Mephisto" a) Romaninhalt: Opportunist und Karrierist H?fgen b) Gustaf Gründgens als reale Vorlage, Klaus Mann als Kontrapunkt c) Proze?geschichte: verschiedene Ansätze zum Interessenausgleich aa) Landgericht Hamburg: Vorrang der Kunst gegenüber dem Andenken an Verstorbene bb) Oberlandesgericht Hamburg: Verankerung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes cc) Bundesgerichtshof: Unterschiede von Fiktion und Realität bedingen Romanverbot 2. Gerichtliche Entscheidung a) Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde: Publikationsverbot . b) Abweichendes Votum von Stein: Verkennung des Kunstcharakters c) Abweichendes Votum von Rupp-von Br?nneck: Vorwurf der Inkonsequenz 3. Zwischenergebnis: Kritik an Senatsmehrheit und Sondervoten 4. Vergleich der Beschlüsse "Mephisto" und "Esra": Vorläufer und Fortschritt a) Erkennbarkeit: qualitative Verschärfung, quantitative Erleichterung b) Zwischenergebnis: "Esra" als Modifikation und Präzision von "Mephisto" c) Kunstspezifische Sicht bei "Mephisto" als Vorläufer der Fiktionalit?tsvermutung d) Die "Ur-/Abbild"-Theorie als Grundlage der "Je-desto"-Formel... XIV Inhaltsverzeichnis e) Zwischenergebnis: "Mephisto" wäre nach "Esra" heute wie damals zulässig 68 f) Art der Darstellung von H?fgen, Laie, Esra: unterschiedliche Dimensionen 70 g) Verhältnismässigkeit als heutige Prüfungsstufe 71 h) Rechtskraft der Entscheidungen und ihre Beschränkung 72 aa) Zurückweisende Entscheidung: H?fgen und Esra 72 bb) Stattgebende Entscheidung: Laie 74 cc) Zwischenergebnis zur Rechtskraft von "Mephisto" und "Esra" 75 5. Stellungnahme zu "Mephisto": ausbaufähige Argumentation .. 75 6. Zwischenergebnis: zwei unverzichtbare Meilensteine der Kunstjudikatur 76 VII. "Springer/WallrafF'-Entscheidung als Vergleich aus dem Presserecht 78 1. Vorgeschichte im Fall "Springer/Wallraff" 78 a) Die Reportage öDer Aufmacher" als Angriff auf das Persönlichkeitsrecht 78 aa) Ambivalentes Wesen und Faktizitätsanspruch der Reportage 78 bb) Unterscheidung von Reportage und Roman am Beispiel "Esra" 80 cc) Zwischenergebnis: "Esra" ist keine Reportage 82 b) Personenberichterstattung im Boulevardjournalismus 83 c) Weitreichendes Instrumentarium im Rechtsschutz gegen Boulevardjournalismus 84 aa) Schadensersatz-, Entschädigungsanspruch für Persönlich" keitsrechtsverletzung 85 (1) Anspruchsgrundlage: Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG aus Rechtsfortbildung 85 (2) Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Anspruchs? voraussetzungen 86 bb) Unterlassungsanspruch: Unterschiede bei Wieder? holungsgefahr und Wortlaut 88 d) Rechtsschutz gegen fiktionale Texte: Unterlassung und negative Feststellung 89 e) Hintergrund und Inhalt der pers?nlichkeitsrechtsrelevanten Reportage 90 f) Proze?geschichte: vom Gesamtverbot zur vollum? f?nglichen Zulässigkeit 92 2. Gerichtliche Entscheidung: salomonische Abwägung 92 3. Vergleich der Entscheidungen "Springer/Wallraff" und "Esra" 93 a) Schutz der Reportage durch die Pressefreiheit 94 b) Abgrenzung zum Schutz von "Esra" durch die Kunstfreiheit 96 aa) Keine Wahrheitspflicht für Biller 96 bb) Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Erkennbarkeits" massstäben 97 cc) Menschenwürdegarantie 98 Inhaltsverzeichnis XV 4. Zwischenergebnis: Ansätze des Journalismus als Anregung, nicht als Analogie 99 VIII. "Meere"-Parallelverfahren: "Esra"-Leitlinien für zivilrechtliche Verfahren 100 1. Vorgeschichte im "Meere"-Parallelverfahren 100 a) Autobiographisch inspirierter Roman wie im Fall "Esra" 100 b) Fiktionalisierte Liebesziehung vor Gericht wie im Fall "Esra" ... 101 2. Entscheidung: innovative Erkennbarkeits-, ausdruckslose Abwägungsprüfung 102 3. Fiktion und Wirklichkeit: "Meere" ist ein fiktionaler Text 104 a) Selbstreflexion, Vor-/Nachspann, phantastische Elemente, freie Erz?hlinstanz 104 b) Zwischenergebnis: markante Fiktion und Erkennbarkeit, zweifelhafte Abwägung 106 4. "Meere"-Ergebnis vertretbar, Argumentation ausbaufähig ... 107 5. Vergleich der Entscheidungen "Meere" und "Esra" 109 a) Gemeinsamkeiten: Kunstfreiheit, Erkennbarkeit, Rezipient, Verhältnismässigkeit 109 b) Unterschiede: Fiktionalit?tsvermutung, "Je-desto"-Formel, Abw?gungsf?higkeit ; 110 c) Zwischenergebnis: Gewinn an Rechtsklarheit durch "Esra"-Beschlu" 111 Die "Esra"-Entscheidung aus literaturwissenschaftlicher Sicht .. 112 I. Literaturwissenschaftliche Rezensionen zum streit" gegenständlichen Roman 112 1. "Esra" als "Spiegelbild unserer Zeit" 113 2. "Esra" als "pubertäres N?hk?stchengeplauder" 114 3. "Esra" als Roman einer Verletzung und verletzender Roman . 116 4. Stellungnahme: Rezensionen als Denkansto" für die Gerichtsentscheidung 116 II. Literaturwissenschaftliche Aspekte der Entscheidung. 118 1. Literarizität: Was ist Literatur? Ist "Esra" Literatur" 118 a) Problem der Begriffsbestimmung: Literatur als Neuzusammen? setzung 118 b) Ursprung der Literarizität bei Aristoteles 119 c) Bestimmungsversuch anhand der poetischen Funktion 121 d) Bestimmungsversuch auf Textebene (produktions-, werk-, rezeptionsästhetisch) 121 aa) Literarizität als Texteigenschaft 121 bb) Stellungnahme: "Esra" auf Textebene als literarischer Text .. 124 XVI Inhaltsverzeichnis e) Bestimmungsversuch auf der Handlungsebene: empirische Erhebungen 125 aa) Empirische, poststrukturalistische Ansätze: "Esra" als Literatur aufgrund Rezeption 125 bb) Stellungnahme: "Esra" auf Handlungsebene als literarischer Text 126 f) Zwischenergebnis: Literarizität, Texteigenschaft unter Einsicht der Rezipienten 126 2. Fiktionalität bei "Esra": Kunstgriff oder Berechnung" 127 a) Fiktionalität in Abgrenzung zu Abstraktion, Fiktion, Fiktivit?t.. 128 aa) Fiktionalität in Abgrenzung zur verallgemeinernden Abstraktion 128 bb) Fiktionalität in Abgrenzung zum allgemeinen Begriff der Fiktion 128 cc) Fiktionalität in Abgrenzung zur Fiktivit?t (ontologisches Wesen von Esra und Laie) 129 b) Was ist Fiktionalität? Beschreibung von Fiktivit?t 130 aa) Vorab Festlegung der Grenze des "Referenzkriteriums": Subjektivität 131 bb) Referenz: Ist der Bezug zu einer objektiven Welt, ist eine objektive Welt möglich" 132 cc) Stellungnahme: Referentialisier'ung durch intersubjektive Beschaffenheit 133 dd) Kein Wirklichkeitsbezug von "Esra", keine Kategorisierung richtig-falsch 134 ee) Zwischenergebnis zu Fiktion, Fiktivit?t, Fiktionalität und Referenzkriterium 136 c) Begriff der Fiktion 137 aa) Ansätze zur Bestimmung: Searle, Walton, Lamarque/Olsen . 137 bb) Perspektiven zur Bestimmung: Texteigenschaft, Textprodukt, Leserbewertung 139 cc) Stellungnahme: Fiktion als Texfeigenschaft 140 d) Fiktionalität und Realität 142 aa) Keine klare Trennung der Welten von realen Klägerinnen und fiktiven Figuren 142 bb) Spiel aus Fiktion und Wirklichkeit bei "Esra" 144 cc) Einflu" der Klägerinnen auf die Figuren, Wirkung der Figuren auf die Klägerinnen 146 dd) "Internal" und "External Fields of Reference" im Roman "Esra" 148 ee) Aufgaben der Kunst: Abbildung, Unterstützung, Relevanz, Erkenntnisgewinn 149 e) Zwischenergebnis zu Literarizität, Fiktionalität, Fiktionalit?ts- vermutung 151 aa) Verhältnis von Literarizität und Fiktionalität 151 bb) Fiktionalit?tsvermutung als Übersetzung der Ergebnisse in die Rechtswissenschaft 153 XVII Inhaltsverzeichnis f) Fiktionssignale als Merkmale von Fiktionalität: Ist "Esra" fiktional" 154 aa) Textuelle Fiktionssignale 154 bb) Paratextuelle Fiktionssignale 157 cc) Fiktionalität von "Esra" aufgrund überwiegender Fiktionssignale 158 (1) Fiktionsverneinende Signale: textuelle und paratextuelle Realitätsnähe 158 (2) Uneindeutige Signale: Selbstreflexion und Erzählweise .. 161 (3) Fiktionsbegr?ndende Signale 163 (4) Bilanzierung: Fiktionssignale überwiegen 165 g) Fiktionsgrade als Präzisierung von Fiktionalität: Inwieweit ist "Esra" fiktional" 166 aa) Zulässigkeit von Fiktionsgraden: Kann man Fiktion abstufen? 166 bb) Unterscheidung in die Kategorien "möglich" und "unmöglich" 168 cc) Unterscheidung der Objekte in die Kategorien "rein fiktiv", "fiktiv-real", "rein real" 169 dd) Geringer Fiktionsgrad (wirklichkeitsnah, doch fiktiv): Wer sind "Esra" und "Laie"? 169 h) Autofiktion als Präzisierung von Fiktionalität: Inwieweit ist "Esra" fiktional" 172 aa) Autobiographie: das Leben Billers 172 bb) Fiktion: das Leben Adams 174 cc) Autofiktion "Esra" als Kombination von Autobiographie und Fiktion 174 i) Weitere Beispiele zum Verhältnis von Wirklichkeit und Fiktion in der Literatur 176 aa) "Die Leiden des jungen Werther": tonangebende gesellschaftliche Themen 176 bb) "Doktor Faustus": klarstellender Nachtrag zur Beruhigung erhitzter Gemüter 178 cc) "Wilsberg und der tote Professor": kein Insiderwissen, kein Tabu des Sexuellen 180 dd) "Das Ende des Kanzlers - Der finale Rettungsschuss": Nachahmungseffekt 183 ee) "Roman eines Schicksallosen": kein Eingriff in Persönlich" keitsrechte Dritter 187 j) Zwischenergebnis: Weichenstellung Erkennbarkeit, Beeintr?chtigungsintensit?t 189 3. Handelt es sich bei "Esra" um einen Schlüsselroman" 189 a) Qualifizierung "Esras" als Roman 189 b) Voraussetzungen für die Bestimmung als Schlüsselroman 191 c) Erstes Zwischenergebnis: keine Qualifizierung "Esras" als Schlüsselroman 193 XVIII Inhaltsverzeichnis d) Zweites Zwischenergebnis: "Esra" als autobiographisch inspirierter Roman 195 4. Rezeption des Romans "Esra" 196 a) Der Leser: Festlegung des Massstabs 198 aa) Idealer Leser: korrekte Unterscheidung von Esra/Klägerin zu 1), Adam/Autor 198 bb) Vielfalt empirischer Leser 199 cc) Verständiger Durchschnittsleser: auffallende Ähnlichkeit Esra/Klägerin, Adam/Autor 201 b) Der Rezeptionsakt bei fiktionalen Texten: Unterscheidet der Leser zwischen erfundenen und realen Elementen" 202 aa) Kommunikationssituation beim fiktionalen Text "Esra" 203 bb) Kommunikationsprobleme beim fiktionalen Text "Esra" 204 (1) Wird "Esra" anders gelesen als ein nichtfiktionaler Text" 204 (2) Wird "Esra" ähnlich gelesen wie ein nichtfiktionaler Text" 208 (3) Vergleich der Rezeption von fiktionalen und nichtfiktionalen Texten 209 cc) Übereinkunft zwischen Autor und Leser bei einem fiktionalen Text 209 dd) Zwischenergebnis: keine fiktionsad?quate Rezeption der Autofiktion "Esra" 212 5. "Esra" als Frucht der Postmoderne 213 a) Begriff: Was ist Postmoderne" 213 b) Merkmale im Roman "Esra": Welche Anzeichen deuten auf die Postmoderne" 215 aa) Radikaler Konstruktivismus: postmoderne Verarbeitung der Gegenwart bei "Esra" 215 bb) Indifferenz von "Esra" 217 cc) Leselust durch Dechiffrieren und Sinnlichkeit im Roman "Esra" 218 dd) Selbstreflektion bei "Esra" und "imitatio": Vereinigung von Original und Fälschung 219 ee) Biographischer Bezug bei "Esra" 220 ff) Verbindung von Fiktion und Wirklichkeit: "Esra" als neue Schöpfung 221 gg) Zwischenergebnis: postmoderner Roman "Esra" mit Pers?nlichkeitsrelevanz 223 6. Realismus bei "Esra": Wirklichkeit im Alltags- und Literaturverständnis 223 a) Historische Erscheinungsformen der Mimesis-Theorie 225 aa) Antike: Eigenwert der Kunst durch Aristoteles 226 bb) Mittel?lter: Universalienstreit und theologische Naturwissenschaft 229 cc) Renaissance: Kunst als "imitatio" und neue Schöpfung 231 Inhaltsverzeichnis XIX dd) Erste Hälfte des 18. Jahrhunderts: Aufklärung: Ideal des vollkommenen Menschen 232 ee) Zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts: Dichotomie von Allgemeinem und Besonderem 233 ff) 19. Jahrhundert: poetischer Realismus, fortschreitender Subjektivismus 235 gg) 20. Jahrhundert: Surrealismus und konkrete Poesie 237 hh) Zwischenergebnis: Bearbeitungstechnik "Esras" . nach literaturhistorischer Tradition 240 b) "Esra" als Roman des subjektiven Realismus 240 7. Gefahr für die Literatur: Ist der "Esra"-Beschlu" Ausdruck von Zensur? 243 a) Begriffsbestimmung von Zensur 245 aa) "Esra"-Beschlu" ist Zensurmassnahme im literaturwissen? schaftlichen Verständnis 245 bb) "Esra"-Beschlu" als Zensurmassnahme im soziologischen Verständnis 246 cc) Keine Zensurmassnahme im juristischen Verständnis durch "Esra"-Beschlu" 248 dd) Der "Klassiker" von zensierter Kunst: Pornographie, aber nicht bei "Esra" 248 ee) "Esra": keine juristische Zensurmassnahme zum Schutz von Persönlichkeitsrechten : 250 ff) Zwischenergebnis: literarische, soziologische, nicht aber juristische Zensur 250 b) Literarischer Aufschrei: zensurgleiche Einschüchterung durch "Esra"-Beschlu" . 251 8. Zwischenergebnis: notwendiges Gutachten, neue Wirklichkeit durch Kunst 255 9. Begriffskorrekturen 256 a) "Vorlage und Gestalt" statt "Ur- und Abbild" 256 b) "Distanzschaffende Bearbeitung" statt "Verselbständigung/ Verfremdung" 256 c) "Blossstellung" oder "Herabsetzung" statt "Schmähung" oder "Schmähschrift" 258 III. Literaturwissenschaftliche Kritik an den einzelnen Entscheidungsgrunds?tzen 260 1. Zum Kriterium der Erkennbarkeit: keine Justitiabilit?t von Kunst 261 2. Zum Umgang mit Fiktion und Wirklichkeit 264 a) Literaturwissenschaftliche Kritik am Umgang mit Fiktion und Wirklichkeit 264 b) Begriffspr?zision, gelungener Transfer (Fiktionalit?ts- vermutung, "je desto") 265 XX Inhaltsverzeichnis c) Verbesserungsvorschlag: Präzisierung des Fiktions" verständnisses 267 3. Zur Perspektive des Lesers als Prüfungsmassstab 268 a) Empirischer Leser entspricht Vielfalt der Rezeption 268 b) Idealleser: Kunstad?quanz statt Einheitsmodell des Durchschnittslesers 269 c) Zwischenergebnis: verständiger Durchschnittsleser als goldener Mittelweg 270 aa) Kritik am Idealleser: unrealistische, unberechtigte Rezeptionspr?rogative 270 bb) Kritik am empirischen Leser: kunstinad?quat; zweckverfehlende Empirie 272 IV. Literaturwissenschaftliche Kritik an dem Entscheidungsergebnis 274 1. Keine Erlaubnis zur Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Literaturfreiheit 274 2. Unabsehbare, inakzeptable Folgen der Entscheidung für die Literaturwelt 275 D. Das Spannungsverhältnis zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Kunstfreiheit im Rahmen 277 der "Esra"-Entscheidung I. Prüfungsmassstab bei der Abwägung von Kunstfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht bei der "Esra"-Entscheidung.. 278 1. Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen 278 a) Grundsätzlich eingeschränkte Überprüfbarkeit 278 b) Vorgehen im "Esra'VBeschlu" 279 2. Mittelbare Wirkung von Grundrechten im Streit Privater 280 a) Alleinige Grundrechtsbindung des Staates 282 b) Obsolete Lehre der unmittelbaren Drittwirkung der Grundrechte 283 c) Grundrechte wirken mittelbar im Privatrechtsverkehr 285 aa) Im Grundsatz: Lehre von der mittelbaren Drittwirkung 285 bb) Im konkreten: abwehrrechtliches oder schutzrechtliches Konzept 286 d) Vorgehen im "Esra"-Beschlu" 289 e) Zwischenergebnis: Schutzpflicht bedingt Eingreifen bei "Esra" .. 289 II. Historisch gewachsene Kunstfreiheit auf Seiten der Beschwerdeführerin 291 1. Zuordnung des Romans "Esra" zum Schutzbereich der Kunstfreiheit 292 Inhaltsverzeichnis XXI a) Personaler und sachlicher Anwendungsbereich 294 aa) Personaler Anwendungsbereich: Schutz der Tätigkeit der Beschwerdeführerin 294 bb) Sachlicher Anwendungsbereich: Schutz der Tätigkeit der Beschwerdeführerin 295 (1) Restriktionen des Schutzbereichs: Schutzintensivierung durch Bereichspr?zisierung 295 (2) Restriktionen fähren zu Irrationalität und Intransparenz der Grundrechtsprüfung 298 (3) Optimierter Schutz für Kunst- und Persönlichkeitsschutz im "Esra"-Beschlu" 300 (4) Zwischenergebnis weiter Schutzbereich: mehr Schranken, Schutz, Transparenz 301 b) Kunstbegriff: Präzisierung, aber kein Kunstrichtertum 303 aa) Formaler Kunstbegriff: Konservierung als Hilfe des Rechts und Hindernis der Kunst .? 304 bb) Materieller Kunstbegriff: versteckte Inhaltskontrolle durch Euphemismus 305 cc) Kunstbegriff nach Drittkriterium: gutgemeint, schlechtgemacht 306 dd) Weiter Kunstbegriff: weder Definitionsverbot noch -gebot .. 307 ee) Offener Kunstbegriff: Empfänglichkeit zur Weiter? entwicklung statt Vagheit 309 ff) Relationaler Kunstbegriff: Einbindung in den Gesamt? zusammenhang von Kunst 310 gg) Konkretes Kunstverständnis im "Esra"-Beschlu": prägnant, innovativ, überzeugend 311 c) Werk-und Wirkbereich: Schutzrahmen für Kunst 312 aa) Werkbereich: der Autor Biller 313 bb) Wirkbereich: beschwerdef?hrende Verlagsgesellschaft 313 d) Beschränkung des Schutzbereichs bei Beeinträchtigung der Rechtssphäre Dritter 314 2. Eingriff in das Grundrecht der Kunstfreiheit durch Gerichtsentscheidungen 314 3. Schranken der Kunstfreiheit: Grundrechtskollisionen 315 a) Übertragung der Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG 315 b) Übertragung der Schranken des Art. 2 Abs. 1,2 GG 316 c) Einschränkung aufgrund kollidierender Rechtswerte von Verfassungsrang 317 d) Zwischenergebnis: schwache Rechtsgrundlage für Persönlich- keitsschutz 319 4. Schranken-Schranken 320 a) Massstab der Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsschutz 320 b) Modifizierung der Verh?ltnism??igkeitspr?fung beim Gesamtverbot 320 XXII Inhaltsverzeichnis III. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerinnen 321 1. Persönlichkeitsschutz der Klägerinnen durch zivilgerichtliche Rechtsprechung 323 a) Einfachgesetzliche Normen im Bereich des Persönlichkeitsrechts 323 aa) Kein hinlänglicher Schutz nach ? 823 Abs. 2 BGB, ??185 ff. StGB 323 bb) Kein Schutz aus dem Namensrecht gemäss ? 12 BGB 324 cc) Kein Schutz des Rechts am eigenen Bild gemäss/analog ?? 22i, 23 KUG 325 (1) Anwendung der ?? 22,23 KUG auf das Lebensbild 326 (2) Kein Schutz durch ?? 22,23 KUG in der Literatur mangels Visualisierung 328 (3) Zwischenergebnis: kein Schutz des Lebensbilds der Klägerinnen durch ?? 22 f. KUG 329 b) Zivilrechtliche Anerkennung des allgemeinen Persönlich- keitsrechts 331 2. Persönlichkeitsschutz der Klägerinnen durch das Bundesverfassungsgericht 334 3. Kritik an der Formung des Persönlichkeitsrechts durch Richterrecht 336 4. Sachlicher Schutzbereich: Ausformung anhand von Fallgruppen 337 a) Recht der informationellen Selbstbestimmung bei "Esra" nicht relevant 338 b) Recht der Selbstbewahrung: betroffene Pers?nlichkeits" sphären der Klägerinnen 338 aa) Sozialsphäre im "Esra"-Beschlu" hinsichtlich der "hard facts" 339 bb) Betroffene Privatsphäre der Klägerinnen 340 cc) Betroffene Intimsphäre der Klägerin zu 1) 340 c) Recht der Selbstdarstellung der Klägerinnen durch "Esra"-Roman betroffen 342 d) Grundbedingungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit.. 343 e) Zwischenergebnis zum sachlichen Schutzbereich 344 5. Personaler Schutzbereich hinsichtlich Klägerinnen 345 6. Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht 345 a) Klassischer Eingriff, erweiterter Eingriffsbegriff mit Erheblich- keitsvorbehalt 345 b) Romanpublikation als übergriff in das allgemeine Persönlich" keitsrecht 346 7. Schranken des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Art. 2 Abs. 1 GG 346 8. Schranken-Schranken: Verh?ltnism??igkeits- und Kernbereichspr?fung 348 Inhaltsverzeichnis XXIII IV. Ausgleich zwischen Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit 349 1. Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 349 a) Kriterium der Erkennbarkeit: Übereinstimmungen drängen reale Vorlage auf 349 b) Bagatellvorbehalt im Vergleich zum N?heverh?ltnis nach ? 42 Abs. 2 VwGO 350 c) Aufladung des Persönlichkeitsschutzes durch Art. 6 Abs. 1,2 GG 351 2. Rechtfertigung der Pers?nlichkeitsrechtsbeeintr?chtigung ... 352 a) Fiktionalität: Zeichen künstlerischer Neuschöpfung 352 aa) Mehr Schutz durch Fiktionalit?tsvermutung als durch Wechselwirkungslehre . 353 (1) Fiktionalit?tsvermutung im Zivilproze?verfahren 355 (2) Fiktionalit?tsvermutung: keine gesetzliche Vermutung .. 355 (3) Tatsächliche (Fiktions-)Vermutung: Selbstverst?nd? lichkeit, literarisches Einfallstor 356 b) Die "Je-desto"-Formel: ausbaufähige, aber taugliche. Pr?zisionshilfe 358 aa) Nachteile: sprachlich ungeschickt, aktualisiertes Konkordanz" prinzip wenig innovativ 358 bb) Vorteil: Präzision des diametralen Verhältnisses von Fiktion/Persönlichkeitssphären 360 cc) Ausnahmen der Abwägung: Erkennbarer Autor erzählt ersichtlich eigenes Erleben 362 V. Zwischenergebnis: Stärkung der Kunst, Präzision zum Persönlichkeitsschutz 364 E. Die Verfassungsmässigkeit der "Esra"-Entscheidung 366 I. Die Entscheidungsgrunds?tze in der Einzelkritik 366 1. Zur Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen 366 a) Romanverbot rechtfertigt keine vollständige Nachprüfung 366 b) Erforderliche vollumfängliche Überprüfung im Fall eines Romanverbots 366 c) Fazit: zutreffende Gesamt?berpr?fung mit ausbau" fähiger Begründung 367 2. Zur Rechtsgrundlage: analog ? 1004 Abs. 1 i.V.m. ? 823 Abs. 1 BGB 369 a) Wesentlichkeitstheorie: erhöhte Regelungsdichte bei Grundrechtsbetroffenheit 370 b) Ungenügende Rechtsgrundlage analog ? 1004 Abs. 1 S. 2 BGB ... 371 c) Verfassungsmässigkeit aufgrund Handl?ngsnotwendigkeit 372 3. Zur Abwägung der widerstreitenden Interessen 373 a) Abw?gungsfahigkeit der widerstreitenden Interessen 373 b) Zwischenergebnis: unabhängiges Kunstsystem, kontextgebundene Wirkungen 375 XXIV Inhaltsverzeichnis c) Ergebnis: taugliche Abw?gungskriterien für "Esra" 376 aa) Auf seiten der Kunstfreiheit: relevante Aspekte seitens der Beschwerdeführerin 376 (1) Fiktionalität: autofiktionaler Text geringen Fiktionsgrads 376 (2) Gesellschaftliche Relevanz: "Esra" zwischen Unterhaltungs- und engagierter Kunst 376 (3) Intention des Literaten: kein Rachefeldzug, aber konfliktreiche Verarbeitung Billers 377 (4) Art der Darstellung: Beeintr?chtigungsintensit?t durch Darstellung der Figur Laie 379 (5) Wirkung: moderater Effekt in der Öffentlichkeit, punktuell besondere Intensität 380 (6) Wahrheit der Darstellung: grundsätzlich irrelevant, nur bei Realitätstreue relevant 381 (7) äussere Faktoren: keine aggressive Bewerbung, zeitliche Nähe 383 bb) Auf seiten des Persönlichkeitsschutzes: relevante Aspekte seitens der Klägerinnen 384 (1) Dimension des Persönlichkeitsrechts 384 (2) Risiko literarischer Bearbeitung darf nicht durch Prominenz/Kontakt erhöht werden 384 (3) Keine Einwilligung der Klägerinnen zur Publikation durch Vorverhalten 386 (4) Medienöffentlichkeit: medial begleitetes Verfahren geht zu Lasten Billers 387 (5) Identifizierbarkeit als selbständiger Aspekt in qualitativer und quantitativer Hinsicht 387 cc) Zwischenergebnis: Kriterien für Kunst-/Persönlich- keitsschutz 388 4. Zum Kriterium der Erkennbarkeit 389 a) Gelungener Mittelweg 389 b) Austausch der Erkennbarkeit durch Ähnlichkeit 389 c) Stellungnahme 391 d) Zwischenergebnis: Erkennbarkeitskriterium als notwendige Bedingung 394 5. Zum Kriterium des literarisch verständigen Durchschnitts" lesers 394 a) Literarisch verständiger Durchschnittsleser als Beurteilungsinstanz 394 b) Kritik an der Figur des literarisch verständigen Durchschnittslesers 397 c) Zwischenergebnis: verfehlte Kritik an Realitätsferne und Kunstinad?quanz 398 6. Zum Kriterium des kunstspezifischen Wirklichkeitsma?stabs 401 a) Präzisierung des Fiktionskriteriums, erforderliches Sachverständigengutachten 401 Inhaltsverzeichnis XXV b) Wirkung eines fiktionalen Textes auf die Wirklichkeit 404 c) Zwei Fiktionalit?tsvermutungen: Umsetzung literarischer Erkenntnisse 406 d) Ausnahmen von der Abwägung 409 aa) Schutz der Intimsphäre 409 (1) Rezeption als faktual (widerlegte zweite Fiktionalit?ts- vermutung) in Intimsphäre 409 (2) Ausnahmegruppen verstossen gegen Fiktionalit?ts- vermutung, Rezeptionseinheit 412 bb) Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 2 GG: Verstärkung des Persönlichkeitsrechts 415 (1) Opportunes Resultat: gestärkte Beziehung von geschundener Mutter, kranker Tochter 416 (2) Ausbaufähige Begründung: bedenkliche Addition von Grundrechten 418 (3) Fehlende Begründung für Grundrechtskumulation: Ausnahme von der Abwägung 420 (4) Gegenl?sung zur Grundrechtskumulation: Privatsphäre (Mutter), Intimsphäre (Kind) 422 (5) Zwischenresultat: Ausnahme von der Abwägung bei erhöhtem Persönlichkeitsschutz 423 7. Zur "Je-desto"-Formel 424 a) Zutreffende Präzisierung einer Wechselbeziehung als Abw?gungshilfe 424 b) "Je-desto"-Formel: inadäquater und inkonsequenter Umgang mit Kunst 424 c) Unbestimmtheit der "Je-desto"-Formel 425 d) Zwischenergebnis: weder kunstinad?quat noch inkonsequent, aber pr?zisierbar 426 aa) Erforderliche Konkretisierung der "Je-desto"-Formel 426 bb) Die "Je-desto"-Formel ist nicht kunstinad?quat 427 cc) Die "Je-desto"-Formel ist nicht inkonsequent 428 e) Keine wechselseitige Beeinflussung im Rahmen der "Je-desto"- Formel 429 8. Zur Prüfung der Verhältnismässigkeit 433 a) Keine Verh?ltnism??igkeitspr?fung in früherer Rechtsprechung 433 b) Einschlägige Verh?ltnism??igkeitspr?fung 433 II. Kritik an dem Entscheidungsergebnis 435 1. Ablehnende Reaktionen 435 a) Hinsichtlich der Klägerin zu 1): unzulässige Privatzensur 435 b) Hinsichtlich der Klägerin zu 2): inkonsequente Entscheidung zu "Laie" 435 2. Pflicht zur/Freiheit durch Rücksichtnahme auf dargestellte Personen 436 XXVI Inhaltsverzeichnis 3. Zwischenergebnis: verfehlter Vorwurf, Faktizität wie Fiktivit?t zu verbieten 438 a) Zustimmungsw?rdiges Ergebnis: Schilderung Esras unzulässig, Lales zulässig 438 b) Einwand: unbegründete Ma?stabsverschiebung 439 c) Einwand: widersprüchliche Differenzierung von Laie und Esra .. 440 d) Einwand: Gleichsetzung von Adam und Biller unzulässig 441 4. Entscheidungsappell an Gesetzgeber: gesetzliche Konkretisierung 441 5. Entscheidungsappell an Rechtsprechung: Einfügung eines Fiktionsgutachtens 442 III. Zwischenergebnis 446 1. Erkennbarkeit: notwendiges Kriterium 446 2. Zwei Fiktionalit?tsvermutungen: Differenzierung in Eigenschaft/Rezeption 447 3. "Je-desto"-Formel: Orientierungshilfe, kein Ausdruck der Wechselbeziehung 449 4. Zwei Ausnahmen nicht der Fiktionalit?tsvermutung, sondern der Abwägung 450 5. Zwischenergebnis: Lösungsvorschlag zur Pr?fungs" reihenfolge 450 F. Rechtsvergleich: weite Streuung im Interessenausgleich 452 I. Frankreich: ausgeprägter Persönlichkeitsschutz 455 1. Parallele zur Erkennbarkeit, Unterschied zur Fiktionalit?ts? vermutung 456 2. Ausgleich von Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit 457 a) Französische Rechtsprechungslinie: tendenziell pers?nlichkeits- rechtsfreundlich 457 b) Exemplarisches Verbotsverfahren um öLe Procfes de Jean-Marie LePen" 458 c) Verfahren um "Ma fille, Marie": exemplarisch für vermehrte "u?erungsfreiheit 461 3. Zwischenergebnis: ausgeprägter Persönlichkeitsschutz, offene Entwicklung 462 II. Grossbritannien: Betonung der "u?erungsfreiheit 463 1. Parallele zur Erkennbarkeit, Unterschied zur Fiktionalit?ts" vermutung 464 2. Ausgleich von Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit 465 3. Zwischenergebnis: liberales Grundverständnis, offene Entwicklung 465 XXVII Inhaltsverzeichnis III. Ausgleichende Positionen: Spanien, Schweiz 466 1. Parallelen zur Erkennbarkeit, Unterschied zur Fiktionalit?ts- vermutung 469 2. Ausgleich von Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit 470 3. Zwischenergebnis: deutliche Gemeinsamkeiten 471 IV. Bilanz: Unterschiede in nationaler Ausgestaltung 471 V. Vergleich von Europa und den U.S.A 472 1. Unterschiedliches Verständnis von Privatheit 472 a) Frühe Ansätze des Persönlichkeitsschutzes bei Warren und Brandeis 472 b) Whitmans Analysen zum Ausgleich von "u?erungs" und Persönlichkeitsschutz 474 2. ähnliches Verständnis von Grenzen der Kunstfreiheit 476 a) Parallele zur Erkennbarkeit, Unterschied zur Fiktionalit?ts- vermutung 477 b) Ausgleich von Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit 478 3. Zwischenergebnis: bei ausgeprägter Liberalität ähnlicher Fiktionsumgang 478 G. Entwicklungslinie der Rechtsprechung nach dem "Esra'-Beschlu" 479 I. Folgeentscheidung "Contergan": Fortführung und Veränderung im Vergleich zu der "Esra"-Entscheidung 479 1. Vorgeschichte "Contergan": Filmver?ffentlichung, Verfügungsverfahren 480 a) Filmver?ffentlichung: Anknüpfung an reale Ereignisse 480 b) Verfügungsverfahren: sukzessive Stabilisierung der Kunstfreiheit 482 aa) Landgericht Hamburg: Filmverbot auf Rechtsprechungslinie von "Mephisto" 482 bb) Oberlandesgericht Hamburg: Rezep.
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9783161524813 - Kathrin Bünnigmann: Die 'Esra'-Entscheidung als Ausgleich zwischen Persönlichkeitsschutz & Kunstfreiheit | - - 1. Aufl. 2013 -
Kathrin Bünnigmann

Die 'Esra'-Entscheidung als Ausgleich zwischen Persönlichkeitsschutz & Kunstfreiheit | - - 1. Aufl. 2013 -

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Von Kathrin Bünnigmann: In jüngerer Vergangenheit häufen sich Fälle, in denen Personen sich in literarischen Beschreibungen wiedererkennen und diese Darstellungen als despektierlich oder entblössend erleben. Sie suchen Schutz vor den Gerichten, die vor der Aufgabe stehen, literarische, meist fiktionale Texte kunstadäquat zu bewerten und zugleich den Betroffenen ausreichenden Persönlichkeitsschutz zu garantieren. Kathrin Bünnigmann geht von einem interdisziplinären Ansatz aus, der einen Beitrag zum Ausgleich von Kunstfreiheit und Persönlichkeitsschutz leistet. Nach der Untersuchung der wesentlichen rechtlichen und literaturwissenschaftlichen Aspekte gibt sie dem Interessierten in Forschung und Praxis ein Prüfungsmodell an die Hand, mit dem ein literarischer Text hinsichtlich seiner Persönlichkeitsrelevanz bewertet werden kann.
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9783161524813 - Bünnigmann, Kathrin: Die "Esra"-Entscheidung als Ausgleich zwischen Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit : Rechtsprechung im Labyrinth der Literatur. Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht, Band 14
Bünnigmann, Kathrin

Die "Esra"-Entscheidung als Ausgleich zwischen Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit : Rechtsprechung im Labyrinth der Literatur. Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht, Band 14 (2013)

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617 Seiten; Gebundene Ausgabe; Das Buch befindet sich in einem neuwertigen Zustand; Inhaltsübersicht Vorwort V Inhaltsverzeichnis XI Abkürzungsverzeichnis XXXIII A. Einleitung l I. Untersuchungsgegenstand: Ausgleich von Kunst- und Persönlichkeitsschutz 1 II. Ziel der Untersuchung: Orientierungshilfe durch das Modell „Esra" .• 2 ; III. Gang der Untersuchung: Darstellung, Würdigung, Vorschlag ... 3 B. Die „Esra"-Entscheidung 5 I. Der streitgegenständliche Roman: reale Vorlagen und literarische Figuren 6 II. Zwischenergebnis: Verhaftung in den und Überwindung von realen Bezügen 20 III. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Beschluss vom 13.6.2007 20 IV. Bundesgerichtshof: Entscheidung im Anschluss an den „Esra"-Beschluss 42 V. Zwischenergebnis: deutliche Trennung von Unterlassung und Schmerzensgeld 46 VI. Die „Mephisto"-Entscheidung als bisheriger Massstab der Rechtsprechung: Fortführung und Veränderung der Entwicklungslinie durch „Esra" 48 VII. „Springer/Wallraff"-Entscheidung als Vergleich aus dem Presserecht 78 VIII. „Meere"-Parallelverfahren: „Esra"-Leitlinien für zivilrechtliche Verfahren 100 /103114823XVIII Inhaltsübersicht C. Die „Esra"-Entscheidung aus literaturwissenschaftlicher Sicht .. 112 I. Literaturwissenschaftliche Rezensionen zum streit­ gegenständlichen Roman 112 II. Literaturwissenschaftliche Aspekte der Entscheidung 118 III. Literaturwissenschaftliche Kritik an den einzelnen Entscheidungsgrundsätzen 260 IV. Literaturwissenschaftliche Kritik an dem Entscheidungsergebnis 274 D. Das Spannungsverhältnis zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Kunstfreiheit im Rahmen der „Esra"-Entscheidung 277 I. Prüfungsmassstab bei der Abwägung von Kunstfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht bei der „Esra"-Entscheidung.. 278 II. Historisch gewachsene Kunstfreiheit auf Seiten der Beschwerdeführerin 291 III. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerinnen 321 IV. Ausgleich zwischen Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit 349 V. Zwischenergebnis: Stärkung der Kunst, Präzision zum Persönlichkeitsschutz 364 E. Die Verfassungsmässigkeit der „Esra"-Entscheidung 366 I. Die Entscheidungsgrundsätze in der Einzelkritik 366 II. Kritik an dem Entscheidungsergebnis 435 III. Zwischenergebnis 446 E Rechtsvergleich: weite Streuung im Interessenausgleich 452 I. Frankreich: ausgeprägter Persönlichkeitsschutz 455 II. Grossbritannien: Betonung der Äusserungsfreiheit 463 III. Ausgleichende Positionen: Spanien, Schweiz 466 IV. Bilanz: Unterschiede in nationaler Ausgestaltung 471 V. Vergleich von Europa und den U.S.A 472 G. Entwicklungslinie der Rechtsprechung nach dem „Esra"-Beschluss 479 I. Folgeentscheidung „Contergan": Fortführung und Veränderung im Vergleich zu der „Esra"-Entscheidung 479 Inhaltsübersicht IX II. Folgeentscheidung „Pestalozzis Erben": Fortführung und Veränderung im Vergleich zu der „Esra"-Entscheidung 498 III. Folgeentscheidung „Caroline von Monaco III": Fortführung und Veränderung im Vergleich zur „Esra"- Entscheidung 512 H. Zusammenfassung 531 I. Ergebnisse/Thesen 531 II. Engführung literaturwissenschaftlicher und juristischer Auslegungskompetenz 535 III. Entwurf eines Prüfungsmodells 546 Literaturverzeichnis 559 Register 613 Inhaltsverzeichnis Vorwort V Inhaltsübersicht VII Abkürzungsverzeichnis XXXIII A. Einleitung l I. Untersuchungsgegenstand: Ausgleich von Kunst- und Persönlichkeitsschutz 1 II. Ziel der Untersuchung: Orientierungshilfe durch das Modell „Esra" 2 III. Gang der Untersuchung: Darstellung, Würdigung, Vorschlag 3 B. Die „Esra"-Entscheidung 5 I. Der streitgegenständliche Roman: reale Vorlagen und literarische Figuren 6 1. Reale Vorlagen 6 a) Ay§e Romey, die Exfreundin des Autors 6 b) Birsel Lemke, die Mutter von Ay$e Romey 7 c) Maxim Biller, der Autor des streitgegenständlichen Romans 7 2. Inhalt: Übersicht zu dem Gang der Erzählung und den literarischen Figuren 8 a) Inhalt und Aufbau der Erzählung: Hindernisse und Intrigen um Partnerschaft .• 8 b) Gestaltung der Erzählung: Zeit und Raum, Figur-Erzähler-Leser . 10 aa) Gestaltung von Zeit und Ort im Roman 10 bb) Beziehung von Figur und Erzähler, von Erzähler und Leser .. 11 c) Literarische Figuren: Ähnlichkeit mit und Eigenständigkeit von realen Vorlagen 13 aa) Esra: Ähnlichkeiten mit Romey, kultureller Konflikt, Intimszenen, Ayla 13 bb) Laie: Ähnlichkeiten mit Lemke, un-/mittelbares Negativbild . 16 cc) Adam: Ähnlichkeiten mit Biller, Schriftsteller, Nähe zu Esra, Verbissenheit 17 XII Inhaltsverzeichnis II. Zwischenergebnis: Verhaftung in den und Überwindung von realen Bezügen 20 III. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Beschluss vom 13.6.2007 20 1. Prozessgeschichte: zivilrechtlicher Auftakt 21 a) Einstweiliges Verfügungsverfahren: vorübergehender Schutz durch Verbot 21 b) Landgericht München I: Eröffnen der Schachpartie „Kunst oder Person" 22 aa) Stellungnahme des Autors: „Esra" ist Fiktion 22 bb) Urteil des Landgerichts München I vom 15.10.2003: erste, ausbaufähige Ansätze 24 c) Oberlandesgericht München: Konkretisierungen im Erkennbarkeitsbereich 27 d) Bundesgerichtshof: kein Bahnbrecher, aber Sprungbrett zum „Esra"-Beschluss 28 2. Stellungnahmen der Vertreter der literarischen Welt 30 a) Börsenverein des Deutschen Buchhandels: Verkennung des Kunstcharakters 30 b) Verband deutscher Schriftsteller: Lähmung des Literaturbetriebs . 31 c) P.E.N.-Zentrum Deutschland: mangelnde Verantwortlichkeit für Enthüllungen 32 d) Zwischenergebnis: Votum für die Kunstfreiheit 32 3. Parteienvortrag: Fiktion betrifft (nicht) reale Personen 33 a) Beschwerdeführerin 33 b) Klägerinnen 35 4. Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts 35 a) Argumentation der Senatsmehrheit: Differenzierung zwischen den Klägerinnen 35 aa) Entscheidungsrahmen: Kontrolldichte, Zensur, Schutzbereichsverstärkung 36 bb) Erkennbarkeit: Einfallstor der Aktivierung des Persönlichkeitsschutzes 36 cc) Fiktionalitätsvermutung: Neuerung des „Esra"-Beschlusses .. 37 dd) „le-desto"-Formel: feinmaschige Abwägung von Fiktion und Persönlichkeitsschutz 37 b) Abweichende Voten: zu weitgehende Beschränkung der Kunstfreiheit 40 aa) Sondervotum der Richter Hohmann-Dennhardt, Gaier: inkonsequente Entscheidung 40 bb) Sondervotum des Richters Hoffmann-Riem: Verkennen der Fiktionalitätsvermutung 42 Inhaltsverzeichnis } IV. Bundesgerichtshof: Entscheidung im Anschluss an den „Esra"-Beschluss 1. Nach Zurückverweisung: keine schwere Persönlichkeits­ rechtsverletzung 2. Entscheidung über Schmerzensgeldansprüche der Klägerinnen zu 1) und 2) a) Kein Schmerzensgeld für die Tochter wegen der Subsidiarität des Anspruchs b) Keine weitere Geltendmachung der Schmerzensgeldansprüche der Mutter V. Zwischenergebnis: deutliche Trennung von Unterlassung und Schmerzensgeld VI. Die „Mephisto"-Entscheidung als bisheriger Massstab der Rechtsprechung: Fortführung und Veränderung der Entwicklungslinie durch „Esra" 1. Vorgeschichte im Fall „Mephisto" a) Romaninhalt: Opportunist und Karrierist Höfgen b) Gustaf Gründgens als reale Vorlage, Klaus Mann als Kontrapunkt c) Prozessgeschichte: verschiedene Ansätze zum Interessenausgleich aa) Landgericht Hamburg: Vorrang der Kunst gegenüber dem Andenken an Verstorbene bb) Oberlandesgericht Hamburg: Verankerung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes cc) Bundesgerichtshof: Unterschiede von Fiktion und Realität bedingen Romanverbot 2. Gerichtliche Entscheidung a) Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde: Publikationsverbot . b) Abweichendes Votum von Stein: Verkennung des Kunstcharakters c) Abweichendes Votum von Rupp-von Brünneck: Vorwurf der Inkonsequenz 3. Zwischenergebnis: Kritik an Senatsmehrheit und Sondervoten 4. Vergleich der Beschlüsse „Mephisto" und „Esra": Vorläufer und Fortschritt a) Erkennbarkeit: qualitative Verschärfung, quantitative Erleichterung b) Zwischenergebnis: „Esra" als Modifikation und Präzision von „Mephisto" c) Kunstspezifische Sicht bei „Mephisto" als Vorläufer der Fiktionalitätsvermutung d) Die „Ur-/Abbild"-Theorie als Grundlage der „Je-desto"-Formel... XIV Inhaltsverzeichnis e) Zwischenergebnis: „Mephisto" wäre nach „Esra" heute wie damals zulässig 68 f) Art der Darstellung von Höfgen, Laie, Esra: unterschiedliche Dimensionen 70 g) Verhältnismässigkeit als heutige Prüfungsstufe 71 h) Rechtskraft der Entscheidungen und ihre Beschränkung 72 aa) Zurückweisende Entscheidung: Höfgen und Esra 72 bb) Stattgebende Entscheidung: Laie 74 cc) Zwischenergebnis zur Rechtskraft von „Mephisto" und „Esra" 75 5. Stellungnahme zu „Mephisto": ausbaufähige Argumentation .. 75 6. Zwischenergebnis: zwei unverzichtbare Meilensteine der Kunstjudikatur 76 VII. „Springer/WallrafF'-Entscheidung als Vergleich aus dem Presserecht 78 1. Vorgeschichte im Fall „Springer/Wallraff" 78 a) Die Reportage „Der Aufmacher" als Angriff auf das Persönlichkeitsrecht 78 aa) Ambivalentes Wesen und Faktizitätsanspruch der Reportage 78 bb) Unterscheidung von Reportage und Roman am Beispiel „Esra" 80 cc) Zwischenergebnis: „Esra" ist keine Reportage 82 b) Personenberichterstattung im Boulevardjournalismus 83 c) Weitreichendes Instrumentarium im Rechtsschutz gegen Boulevardjournalismus 84 aa) Schadensersatz-, Entschädigungsanspruch für Persönlich­ keitsrechtsverletzung 85 (1) Anspruchsgrundlage: Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG aus Rechtsfortbildung 85 (2) Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Anspruchs­ voraussetzungen 86 bb) Unterlassungsanspruch: Unterschiede bei Wieder­ holungsgefahr und Wortlaut 88 d) Rechtsschutz gegen fiktionale Texte: Unterlassung und negative Feststellung 89 e) Hintergrund und Inhalt der persönlichkeitsrechtsrelevanten Reportage 90 f) Prozessgeschichte: vom Gesamtverbot zur vollum­ fänglichen Zulässigkeit 92 2. Gerichtliche Entscheidung: salomonische Abwägung 92 3. Vergleich der Entscheidungen „Springer/Wallraff" und „Esra" 93 a) Schutz der Reportage durch die Pressefreiheit 94 b) Abgrenzung zum Schutz von „Esra" durch die Kunstfreiheit 96 aa) Keine Wahrheitspflicht für Biller 96 bb) Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Erkennbarkeits­ massstäben 97 cc) Menschenwürdegarantie 98 Inhaltsverzeichnis XV 4. Zwischenergebnis: Ansätze des Journalismus als Anregung, nicht als Analogie 99 VIII. „Meere"-Parallelverfahren: „Esra"-Leitlinien für zivilrechtliche Verfahren 100 1. Vorgeschichte im „Meere"-Parallelverfahren 100 a) Autobiographisch inspirierter Roman wie im Fall „Esra" 100 b) Fiktionalisierte Liebesziehung vor Gericht wie im Fall „Esra" ... 101 2. Entscheidung: innovative Erkennbarkeits-, ausdruckslose Abwägungsprüfung 102 3. Fiktion und Wirklichkeit: „Meere" ist ein fiktionaler Text 104 a) Selbstreflexion, Vor-/Nachspann, phantastische Elemente, freie Erzählinstanz 104 b) Zwischenergebnis: markante Fiktion und Erkennbarkeit, zweifelhafte Abwägung 106 4. „Meere"-Ergebnis vertretbar, Argumentation ausbaufähig ... 107 5. Vergleich der Entscheidungen „Meere" und „Esra" 109 a) Gemeinsamkeiten: Kunstfreiheit, Erkennbarkeit, Rezipient, Verhältnismässigkeit 109 b) Unterschiede: Fiktionalitätsvermutung, „Je-desto"-Formel, Abwägungsfähigkeit ; 110 c) Zwischenergebnis: Gewinn an Rechtsklarheit durch „Esra"-Beschluss 111 Die „Esra"-Entscheidung aus literaturwissenschaftlicher Sicht .. 112 I. Literaturwissenschaftliche Rezensionen zum streit­ gegenständlichen Roman 112 1. „Esra" als „Spiegelbild unserer Zeit" 113 2. „Esra" als „pubertäres Nähkästchengeplauder" 114 3. „Esra" als Roman einer Verletzung und verletzender Roman . 116 4. Stellungnahme: Rezensionen als Denkanstoss für die Gerichtsentscheidung 116 II. Literaturwissenschaftliche Aspekte der Entscheidung. 118 1. Literarizität: Was ist Literatur? Ist „Esra" Literatur? 118 a) Problem der Begriffsbestimmung: Literatur als Neuzusammen­ setzung 118 b) Ursprung der Literarizität bei Aristoteles 119 c) Bestimmungsversuch anhand der poetischen Funktion 121 d) Bestimmungsversuch auf Textebene (produktions-, werk-, rezeptionsästhetisch) 121 aa) Literarizität als Texteigenschaft 121 bb) Stellungnahme: „Esra" auf Textebene als literarischer Text .. 124 XVI Inhaltsverzeichnis e) Bestimmungsversuch auf der Handlungsebene: empirische Erhebungen 125 aa) Empirische, poststrukturalistische Ansätze: „Esra" als Literatur aufgrund Rezeption 125 bb) Stellungnahme: „Esra" auf Handlungsebene als literarischer Text 126 f) Zwischenergebnis: Literarizität, Texteigenschaft unter Einsicht der Rezipienten 126 2. Fiktionalität bei „Esra": Kunstgriff oder Berechnung? 127 a) Fiktionalität in Abgrenzung zu Abstraktion, Fiktion, Fiktivität.. 128 aa) Fiktionalität in Abgrenzung zur verallgemeinernden Abstraktion 128 bb) Fiktionalität in Abgrenzung zum allgemeinen Begriff der Fiktion 128 cc) Fiktionalität in Abgrenzung zur Fiktivität (ontologisches Wesen von Esra und Laie) 129 b) Was ist Fiktionalität? Beschreibung von Fiktivität 130 aa) Vorab Festlegung der Grenze des „Referenzkriteriums": Subjektivität 131 bb) Referenz: Ist der Bezug zu einer objektiven Welt, ist eine objektive Welt möglich? 132 cc) Stellungnahme: Referentialisier'ung durch intersubjektive Beschaffenheit 133 dd) Kein Wirklichkeitsbezug von „Esra", keine Kategorisierung richtig-falsch 134 ee) Zwischenergebnis zu Fiktion, Fiktivität, Fiktionalität und Referenzkriterium 136 c) Begriff der Fiktion 137 aa) Ansätze zur Bestimmung: Searle, Walton, Lamarque/Olsen . 137 bb) Perspektiven zur Bestimmung: Texteigenschaft, Textprodukt, Leserbewertung 139 cc) Stellungnahme: Fiktion als Texfeigenschaft 140 d) Fiktionalität und Realität 142 aa) Keine klare Trennung der Welten von realen Klägerinnen und fiktiven Figuren 142 bb) Spiel aus Fiktion und Wirklichkeit bei „Esra" 144 cc) Einfluss der Klägerinnen auf die Figuren, Wirkung der Figuren auf die Klägerinnen 146 dd) „Internal" und „External Fields of Reference" im Roman „Esra" 148 ee) Aufgaben der Kunst: Abbildung, Unterstützung, Relevanz, Erkenntnisgewinn 149 e) Zwischenergebnis zu Literarizität, Fiktionalität, Fiktionalitäts- vermutung 151 aa) Verhältnis von Literarizität und Fiktionalität 151 bb) Fiktionalitätsvermutung als Übersetzung der Ergebnisse in die Rechtswissenschaft 153 XVII Inhaltsverzeichnis f) Fiktionssignale als Merkmale von Fiktionalität: Ist „Esra" fiktional? 154 aa) Textuelle Fiktionssignale 154 bb) Paratextuelle Fiktionssignale 157 cc) Fiktionalität von „Esra" aufgrund überwiegender Fiktionssignale 158 (1) Fiktionsverneinende Signale: textuelle und paratextuelle Realitätsnähe 158 (2) Uneindeutige Signale: Selbstreflexion und Erzählweise .. 161 (3) Fiktionsbegründende Signale 163 (4) Bilanzierung: Fiktionssignale überwiegen 165 g) Fiktionsgrade als Präzisierung von Fiktionalität: Inwieweit ist „Esra" fiktional? 166 aa) Zulässigkeit von Fiktionsgraden: Kann man Fiktion abstufen? 166 bb) Unterscheidung in die Kategorien „möglich" und „unmöglich" 168 cc) Unterscheidung der Objekte in die Kategorien „rein fiktiv", „fiktiv-real", „rein real" 169 dd) Geringer Fiktionsgrad (wirklichkeitsnah, doch fiktiv): Wer sind „Esra" und „Laie"? 169 h) Autofiktion als Präzisierung von Fiktionalität: Inwieweit ist „Esra" fiktional? 172 aa) Autobiographie: das Leben Billers 172 bb) Fiktion: das Leben Adams 174 cc) Autofiktion „Esra" als Kombination von Autobiographie und Fiktion 174 i) Weitere Beispiele zum Verhältnis von Wirklichkeit und Fiktion in der Literatur 176 aa) „Die Leiden des jungen Werther": tonangebende gesellschaftliche Themen 176 bb) „Doktor Faustus": klarstellender Nachtrag zur Beruhigung erhitzter Gemüter 178 cc) „Wilsberg und der tote Professor": kein Insiderwissen, kein Tabu des Sexuellen 180 dd) „Das Ende des Kanzlers - Der finale Rettungsschuss": Nachahmungseffekt 183 ee) „Roman eines Schicksallosen": kein Eingriff in Persönlich­ keitsrechte Dritter 187 j) Zwischenergebnis: Weichenstellung Erkennbarkeit, Beeinträchtigungsintensität 189 3. Handelt es sich bei „Esra" um einen Schlüsselroman? 189 a) Qualifizierung „Esras" als Roman 189 b) Voraussetzungen für die Bestimmung als Schlüsselroman 191 c) Erstes Zwischenergebnis: keine Qualifizierung „Esras" als Schlüsselroman 193 XVIII Inhaltsverzeichnis d) Zweites Zwischenergebnis: „Esra" als autobiographisch inspirierter Roman 195 4. Rezeption des Romans „Esra" 196 a) Der Leser: Festlegung des Massstabs 198 aa) Idealer Leser: korrekte Unterscheidung von Esra/Klägerin zu 1), Adam/Autor 198 bb) Vielfalt empirischer Leser 199 cc) Verständiger Durchschnittsleser: auffallende Ähnlichkeit Esra/Klägerin, Adam/Autor 201 b) Der Rezeptionsakt bei fiktionalen Texten: Unterscheidet der Leser zwischen erfundenen und realen Elementen? 202 aa) Kommunikationssituation beim fiktionalen Text „Esra" 203 bb) Kommunikationsprobleme beim fiktionalen Text „Esra" 204 (1) Wird „Esra" anders gelesen als ein nichtfiktionaler Text? 204 (2) Wird „Esra" ähnlich gelesen wie ein nichtfiktionaler Text? 208 (3) Vergleich der Rezeption von fiktionalen und nichtfiktionalen Texten 209 cc) Übereinkunft zwischen Autor und Leser bei einem fiktionalen Text 209 dd) Zwischenergebnis: keine fiktionsadäquate Rezeption der Autofiktion „Esra" 212 5. „Esra" als Frucht der Postmoderne 213 a) Begriff: Was ist Postmoderne? 213 b) Merkmale im Roman „Esra": Welche Anzeichen deuten auf die Postmoderne? 215 aa) Radikaler Konstruktivismus: postmoderne Verarbeitung der Gegenwart bei „Esra" 215 bb) Indifferenz von „Esra" 217 cc) Leselust durch Dechiffrieren und Sinnlichkeit im Roman „Esra" 218 dd) Selbstreflektion bei „Esra" und „imitatio": Vereinigung von Original und Fälschung 219 ee) Biographischer Bezug bei „Esra" 220 ff) Verbindung von Fiktion und Wirklichkeit: „Esra" als neue Schöpfung 221 gg) Zwischenergebnis: postmoderner Roman „Esra" mit Persönlichkeitsrelevanz 223 6. Realismus bei „Esra": Wirklichkeit im Alltags- und Literaturverständnis 223 a) Historische Erscheinungsformen der Mimesis-Theorie 225 aa) Antike: Eigenwert der Kunst durch Aristoteles 226 bb) Mittelälter: Universalienstreit und theologische Naturwissenschaft 229 cc) Renaissance: Kunst als „imitatio" und neue Schöpfung 231 Inhaltsverzeichnis XIX dd) Erste Hälfte des 18. Jahrhunderts: Aufklärung: Ideal des vollkommenen Menschen 232 ee) Zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts: Dichotomie von Allgemeinem und Besonderem 233 ff) 19. Jahrhundert: poetischer Realismus, fortschreitender Subjektivismus 235 gg) 20. Jahrhundert: Surrealismus und konkrete Poesie 237 hh) Zwischenergebnis: Bearbeitungstechnik „Esras" . nach literaturhistorischer Tradition 240 b) „Esra" als Roman des subjektiven Realismus 240 7. Gefahr für die Literatur: Ist der „Esra"-Beschluss Ausdruck von Zensur? 243 a) Begriffsbestimmung von Zensur 245 aa) „Esra"-Beschluss ist Zensurmassnahme im literaturwissen­ schaftlichen Verständnis 245 bb) „Esra"-Beschluss als Zensurmassnahme im soziologischen Verständnis 246 cc) Keine Zensurmassnahme im juristischen Verständnis durch „Esra"-Beschluss 248 dd) Der „Klassiker" von zensierter Kunst: Pornographie, aber nicht bei „Esra" 248 ee) „Esra": keine juristische Zensurmassnahme zum Schutz von Persönlichkeitsrechten : 250 ff) Zwischenergebnis: literarische, soziologische, nicht aber juristische Zensur 250 b) Literarischer Aufschrei: zensurgleiche Einschüchterung durch „Esra"-Beschluss . 251 8. Zwischenergebnis: notwendiges Gutachten, neue Wirklichkeit durch Kunst 255 9. Begriffskorrekturen 256 a) „Vorlage und Gestalt" statt „Ur- und Abbild" 256 b) „Distanzschaffende Bearbeitung" statt „Verselbständigung/ Verfremdung" 256 c) „Blossstellung" oder „Herabsetzung" statt „Schmähung" oder „Schmähschrift" 258 III. Literaturwissenschaftliche Kritik an den einzelnen Entscheidungsgrundsätzen 260 1. Zum Kriterium der Erkennbarkeit: keine Justitiabilität von Kunst 261 2. Zum Umgang mit Fiktion und Wirklichkeit 264 a) Literaturwissenschaftliche Kritik am Umgang mit Fiktion und Wirklichkeit 264 b) Begriffspräzision, gelungener Transfer (Fiktionalitäts- vermutung, „je desto") 265 XX Inhaltsverzeichnis c) Verbesserungsvorschlag: Präzisierung des Fiktions­ verständnisses 267 3. Zur Perspektive des Lesers als Prüfungsmassstab 268 a) Empirischer Leser entspricht Vielfalt der Rezeption 268 b) Idealleser: Kunstadäquanz statt Einheitsmodell des Durchschnittslesers 269 c) Zwischenergebnis: verständiger Durchschnittsleser als goldener Mittelweg 270 aa) Kritik am Idealleser: unrealistische, unberechtigte Rezeptionsprärogative 270 bb) Kritik am empirischen Leser: kunstinadäquat; zweckverfehlende Empirie 272 IV. Literaturwissenschaftliche Kritik an dem Entscheidungsergebnis 274 1. Keine Erlaubnis zur Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Literaturfreiheit 274 2. Unabsehbare, inakzeptable Folgen der Entscheidung für die Literaturwelt 275 D. Das Spannungsverhältnis zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Kunstfreiheit im Rahmen 277 der „Esra"-Entscheidung I. Prüfungsmassstab bei der Abwägung von Kunstfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht bei der „Esra"-Entscheidung.. 278 1. Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen 278 a) Grundsätzlich eingeschränkte Überprüfbarkeit 278 b) Vorgehen im „Esra'VBeschluss 279 2. Mittelbare Wirkung von Grundrechten im Streit Privater 280 a) Alleinige Grundrechtsbindung des Staates 282 b) Obsolete Lehre der unmittelbaren Drittwirkung der Grundrechte 283 c) Grundrechte wirken mittelbar im Privatrechtsverkehr 285 aa) Im Grundsatz: Lehre von der mittelbaren Drittwirkung 285 bb) Im konkreten: abwehrrechtliches oder schutzrechtliches Konzept 286 d) Vorgehen im „Esra"-Beschluss 289 e) Zwischenergebnis: Schutzpflicht bedingt Eingreifen bei „Esra" .. 289 II. Historisch gewachsene Kunstfreiheit auf Seiten der Beschwerdeführerin 291 1. Zuordnung des Romans „Esra" zum Schutzbereich der Kunstfreiheit 292 Inhaltsverzeichnis XXI a) Personaler und sachlicher Anwendungsbereich 294 aa) Personaler Anwendungsbereich: Schutz der Tätigkeit der Beschwerdeführerin 294 bb) Sachlicher Anwendungsbereich: Schutz der Tätigkeit der Beschwerdeführerin 295 (1) Restriktionen des Schutzbereichs: Schutzintensivierung durch Bereichspräzisierung 295 (2) Restriktionen führen zu Irrationalität und Intransparenz der Grundrechtsprüfung 298 (3) Optimierter Schutz für Kunst- und Persönlichkeitsschutz im „Esra"-Beschluss 300 (4) Zwischenergebnis weiter Schutzbereich: mehr Schranken, Schutz, Transparenz 301 b) Kunstbegriff: Präzisierung, aber kein Kunstrichtertum 303 aa) Formaler Kunstbegriff: Konservierung als Hilfe des Rechts und Hindernis der Kunst .• 304 bb) Materieller Kunstbegriff: versteckte Inhaltskontrolle durch Euphemismus 305 cc) Kunstbegriff nach Drittkriterium: gutgemeint, schlechtgemacht 306 dd) Weiter Kunstbegriff: weder Definitionsverbot noch -gebot .. 307 ee) Offener Kunstbegriff: Empfänglichkeit zur Weiter­ entwicklung statt Vagheit 309 ff) Relationaler Kunstbegriff: Einbindung in den Gesamt­ zusammenhang von Kunst 310 gg) Konkretes Kunstverständnis im „Esra"-Beschluss: prägnant, innovativ, überzeugend 311 c) Werk-und Wirkbereich: Schutzrahmen für Kunst 312 aa) Werkbereich: der Autor Biller 313 bb) Wirkbereich: beschwerdeführende Verlagsgesellschaft 313 d) Beschränkung des Schutzbereichs bei Beeinträchtigung der Rechtssphäre Dritter 314 2. Eingriff in das Grundrecht der Kunstfreiheit durch Gerichtsentscheidungen 314 3. Schranken der Kunstfreiheit: Grundrechtskollisionen 315 a) Übertragung der Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG 315 b) Übertragung der Schranken des Art. 2 Abs. 1,2 GG 316 c) Einschränkung aufgrund kollidierender Rechtswerte von Verfassungsrang 317 d) Zwischenergebnis: schwache Rechtsgrundlage für Persönlich- keitsschutz 319 4. Schranken-Schranken 320 a) Massstab der Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsschutz 320 b) Modifizierung der Verhältnismässigkeitsprüfung beim Gesamtverbot 320 XXII Inhaltsverzeichnis III. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerinnen 321 1. Persönlichkeitsschutz der Klägerinnen durch zivilgerichtliche Rechtsprechung 323 a) Einfachgesetzliche Normen im Bereich des Persönlichkeitsrechts 323 aa) Kein hinlänglicher Schutz nach § 823 Abs. 2 BGB, §§185 ff. StGB 323 bb) Kein Schutz aus dem Namensrecht gemäss § 12 BGB 324 cc) Kein Schutz des Rechts am eigenen Bild gemäss/analog §§ 22i, 23 KUG 325 (1) Anwendung der §§ 22,23 KUG auf das Lebensbild 326 (2) Kein Schutz durch §§ 22,23 KUG in der Literatur mangels Visualisierung 328 (3) Zwischenergebnis: kein Schutz des Lebensbilds der Klägerinnen durch §§ 22 f. KUG 329 b) Zivilrechtliche Anerkennung des allgemeinen Persönlich- keitsrechts 331 2. Persönlichkeitsschutz der Klägerinnen durch das Bundesverfassungsgericht 334 3. Kritik an der Formung des Persönlichkeitsrechts durch Richterrecht 336 4. Sachlicher Schutzbereich: Ausformung anhand von Fallgruppen 337 a) Recht der informationellen Selbstbestimmung bei „Esra" nicht relevant 338 b) Recht der Selbstbewahrung: betroffene Persönlichkeits­ sphären der Klägerinnen 338 aa) Sozialsphäre im „Esra"-Beschluss hinsichtlich der „hard facts" 339 bb) Betroffene Privatsphäre der Klägerinnen 340 cc) Betroffene Intimsphäre der Klägerin zu 1) 340 c) Recht der Selbstdarstellung der Klägerinnen durch „Esra"-Roman betroffen 342 d) Grundbedingungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit.. 343 e) Zwischenergebnis zum sachlichen Schutzbereich 344 5. Personaler Schutzbereich hinsichtlich Klägerinnen 345 6. Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht 345 a) Klassischer Eingriff, erweiterter Eingriffsbegriff mit Erheblich- keitsvorbehalt 345 b) Romanpublikation als Übergriff in das allgemeine Persönlich­ keitsrecht 346 7. Schranken des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Art. 2 Abs. 1 GG 346 8. Schranken-Schranken: Verhältnismässigkeits- und Kernbereichsprüfung 348 Inhaltsverzeichnis XXIII IV. Ausgleich zwischen Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit 349 1. Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 349 a) Kriterium der Erkennbarkeit: Übereinstimmungen drängen reale Vorlage auf 349 b) Bagatellvorbehalt im Vergleich zum Näheverhältnis nach § 42 Abs. 2 VwGO 350 c) Aufladung des Persönlichkeitsschutzes durch Art. 6 Abs. 1,2 GG 351 2. Rechtfertigung der Persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigung ... 352 a) Fiktionalität: Zeichen künstlerischer Neuschöpfung 352 aa) Mehr Schutz durch Fiktionalitätsvermutung als durch Wechselwirkungslehre . 353 (1) Fiktionalitätsvermutung im Zivilprozessverfahren 355 (2) Fiktionalitätsvermutung: keine gesetzliche Vermutung .. 355 (3) Tatsächliche (Fiktions-)Vermutung: Selbstverständ­ lichkeit, literarisches Einfallstor 356 b) Die „Je-desto"-Formel: ausbaufähige, aber taugliche. Präzisionshilfe 358 aa) Nachteile: sprachlich ungeschickt, aktualisiertes Konkordanz­ prinzip wenig innovativ 358 bb) Vorteil: Präzision des diametralen Verhältnisses von Fiktion/Persönlichkeitssphären 360 cc) Ausnahmen der Abwägung: Erkennbarer Autor erzählt ersichtlich eigenes Erleben 362 V. Zwischenergebnis: Stärkung der Kunst, Präzision zum Persönlichkeitsschutz 364 E. Die Verfassungsmässigkeit der „Esra"-Entscheidung 366 I. Die Entscheidungsgrundsätze in der Einzelkritik 366 1. Zur Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen 366 a) Romanverbot rechtfertigt keine vollständige Nachprüfung 366 b) Erforderliche vollumfängliche Überprüfung im Fall eines Romanverbots 366 c) Fazit: zutreffende Gesamtüberprüfung mit ausbau­ fähiger Begründung 367 2. Zur Rechtsgrundlage: analog § 1004 Abs. 1 i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB 369 a) Wesentlichkeitstheorie: erhöhte Regelungsdichte bei Grundrechtsbetroffenheit 370 b) Ungenügende Rechtsgrundlage analog § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB ... 371 c) Verfassungsmässigkeit aufgrund Handlüngsnotwendigkeit 372 3. Zur Abwägung der widerstreitenden Interessen 373 a) Abwägungsfahigkeit der widerstreitenden Interessen 373 b) Zwischenergebnis: unabhängiges Kunstsystem, kontextgebundene Wirkungen 375 XXIV Inhaltsverzeichnis c) Ergebnis: taugliche Abwägungskriterien für „Esra" 376 aa) Auf seiten der Kunstfreiheit: relevante Aspekte seitens der Beschwerdeführerin 376 (1) Fiktionalität: autofiktionaler Text geringen Fiktionsgrads 376 (2) Gesellschaftliche Relevanz: „Esra" zwischen Unterhaltungs- und engagierter Kunst 376 (3) Intention des Literaten: kein Rachefeldzug, aber konfliktreiche Verarbeitung Billers 377 (4) Art der Darstellung: Beeinträchtigungsintensität durch Darstellung der Figur Laie 379 (5) Wirkung: moderater Effekt in der Öffentlichkeit, punktuell besondere Intensität 380 (6) Wahrheit der Darstellung: grundsätzlich irrelevant, nur bei Realitätstreue relevant 381 (7) Äussere Faktoren: keine aggressive Bewerbung, zeitliche Nähe 383 bb) Auf seiten des Persönlichkeitsschutzes: relevante Aspekte seitens der Klägerinnen 384 (1) Dimension des Persönlichkeitsrechts 384 (2) Risiko literarischer Bearbeitung darf nicht durch Prominenz/Kontakt erhöht werden 384 (3) Keine Einwilligung der Klägerinnen zur Publikation durch Vorverhalten 386 (4) Medienöffentlichkeit: medial begleitetes Verfahren geht zu Lasten Billers 387 (5) Identifizierbarkeit als selbständiger Aspekt in qualitativer und quantitativer Hinsicht 387 cc) Zwischenergebnis: Kriterien für Kunst-/Persönlich- keitsschutz 388 4. Zum Kriterium der Erkennbarkeit 389 a) Gelungener Mittelweg 389 b) Austausch der Erkennbarkeit durch Ähnlichkeit 389 c) Stellungnahme 391 d) Zwischenergebnis: Erkennbarkeitskriterium als notwendige Bedingung 394 5. Zum Kriterium des literarisch verständigen Durchschnitts­ lesers 394 a) Literarisch verständiger Durchschnittsleser als Beurteilungsinstanz 394 b) Kritik an der Figur des literarisch verständigen Durchschnittslesers 397 c) Zwischenergebnis: verfehlte Kritik an Realitätsferne und Kunstinadäquanz 398 6. Zum Kriterium des kunstspezifischen Wirklichkeitsmassstabs 401 a) Präzisierung des Fiktionskriteriums, erforderliches Sachverständigengutachten 401 Inhaltsverzeichnis XXV b) Wirkung eines fiktionalen Textes auf die Wirklichkeit 404 c) Zwei Fiktionalitätsvermutungen: Umsetzung literarischer Erkenntnisse 406 d) Ausnahmen von der Abwägung 409 aa) Schutz der Intimsphäre 409 (1) Rezeption als faktual (widerlegte zweite Fiktionalitäts- vermutung) in Intimsphäre 409 (2) Ausnahmegruppen verstossen gegen Fiktionalitäts- vermutung, Rezeptionseinheit 412 bb) Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 2 GG: Verstärkung des Persönlichkeitsrechts 415 (1) Opportunes Resultat: gestärkte Beziehung von geschundener Mutter, kranker Tochter 416 (2) Ausbaufähige Begründung: bedenkliche Addition von Grundrechten 418 (3) Fehlende Begründung für Grundrechtskumulation: Ausnahme von der Abwägung 420 (4) Gegenlösung zur Grundrechtskumulation: Privatsphäre (Mutter), Intimsphäre (Kind) 422 (5) Zwischenresultat: Ausnahme von der Abwägung bei erhöhtem Persönlichkeitsschutz 423 7. Zur „Je-desto"-Formel 424 a) Zutreffende Präzisierung einer Wechselbeziehung als Abwägungshilfe 424 b) „Je-desto"-Formel: inadäquater und inkonsequenter Umgang mit Kunst 424 c) Unbestimmtheit der „Je-desto"-Formel 425 d) Zwischenergebnis: weder kunstinadäquat noch inkonsequent, aber präzisierbar 426 aa) Erforderliche Konkretisierung der „Je-desto"-Formel 426 bb) Die „Je-desto"-Formel ist nicht kunstinadäquat 427 cc) Die „Je-desto"-Formel ist nicht inkonsequent 428 e) Keine wechselseitige Beeinflussung im Rahmen der „Je-desto"- Formel 429 8. Zur Prüfung der Verhältnismässigkeit 433 a) Keine Verhältnismässigkeitsprüfung in früherer Rechtsprechung 433 b) Einschlägige Verhältnismässigkeitsprüfung 433 II. Kritik an dem Entscheidungsergebnis 435 1. Ablehnende Reaktionen 435 a) Hinsichtlich der Klägerin zu 1): unzulässige Privatzensur 435 b) Hinsichtlich der Klägerin zu 2): inkonsequente Entscheidung zu „Laie" 435 2. Pflicht zur/Freiheit durch Rücksichtnahme auf dargestellte Personen 436 XXVI Inhaltsverzeichnis 3. Zwischenergebnis: verfehlter Vorwurf, Faktizität wie Fiktivität zu verbieten 438 a) Zustimmungswürdiges Ergebnis: Schilderung Esras unzulässig, Lales zulässig 438 b) Einwand: unbegründete Massstabsverschiebung 439 c) Einwand: widersprüchliche Differenzierung von Laie und Esra .. 440 d) Einwand: Gleichsetzung von Adam und Biller unzulässig 441 4. Entscheidungsappell an Gesetzgeber: gesetzliche Konkretisierung 441 5. Entscheidungsappell an Rechtsprechung: Einfügung eines Fiktionsgutachtens 442 III. Zwischenergebnis 446 1. Erkennbarkeit: notwendiges Kriterium 446 2. Zwei Fiktionalitätsvermutungen: Differenzierung in Eigenschaft/Rezeption 447 3. „Je-desto"-Formel: Orientierungshilfe, kein Ausdruck der Wechselbeziehung 449 4. Zwei Ausnahmen nicht der Fiktionalitätsvermutung, sondern der Abwägung 450 5. Zwischenergebnis: Lösungsvorschlag zur Prüfungs­ reihenfolge 450 F. Rechtsvergleich: weite Streuung im Interessenausgleich 452 I. Frankreich: ausgeprägter Persönlichkeitsschutz 455 1. Parallele zur Erkennbarkeit, Unterschied zur Fiktionalitäts­ vermutung 456 2. Ausgleich von Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit 457 a) Französische Rechtsprechungslinie: tendenziell persönlichkeits- rechtsfreundlich 457 b) Exemplarisches Verbotsverfahren um „Le Procfes de Jean-Marie LePen" 458 c) Verfahren um „Ma fille, Marie": exemplarisch für vermehrte Äusserungsfreiheit 461 3. Zwischenergebnis: ausgeprägter Persönlichkeitsschutz, offene Entwicklung 462 II. Grossbritannien: Betonung der Äusserungsfreiheit 463 1. Parallele zur Erkennbarkeit, Unterschied zur Fiktionalitäts­ vermutung 464 2. Ausgleich von Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit 465 3. Zwischenergebnis: liberales Grundverständnis, offene Entwicklung 465 XXVII Inhaltsverzeichnis III. Ausgleichende Positionen: Spanien, Schweiz 466 1. Parallelen zur Erkennbarkeit, Unterschied zur Fiktionalitäts- vermutung 469 2. Ausgleich von Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit 470 3. Zwischenergebnis: deutliche Gemeinsamkeiten 471 IV. Bilanz: Unterschiede in nationaler Ausgestaltung 471 V. Vergleich von Europa und den U.S.A 472 1. Unterschiedliches Verständnis von Privatheit 472 a) Frühe Ansätze des Persönlichkeitsschutzes bei Warren und Brandeis 472 b) Whitmans Analysen zum Ausgleich von Äusserungs­ und Persönlichkeitsschutz 474 2. Ähnliches Verständnis von Grenzen der Kunstfreiheit 476 a) Parallele zur Erkennbarkeit, Unterschied zur Fiktionalitäts- vermutung 477 b) Ausgleich von Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit 478 3. Zwischenergebnis: bei ausgeprägter Liberalität ähnlicher Fiktionsumgang 478 G. Entwicklungslinie der Rechtsprechung nach dem „Esra'-Beschluss 479 I. Folgeentscheidung „Contergan": Fortführung und Veränderung im Vergleich zu der „Esra"-Entscheidung 479 1. Vorgeschichte „Contergan": Filmveröffentlichung, Verfügungsverfahren 480 a) Filmveröffentlichung: Anknüpfung an reale Ereignisse 480 b) Verfügungsverfahren: sukzessive Stabilisierung der Kunstfreiheit 482 aa) Landgericht Hamburg: Filmverbot auf Rechtsprechungslinie von „Mephisto" 482 bb) Oberlandesgericht Hamburg: Rezeption als Fiktion 483 c) Zwischenergebnis: markante Unterschiede im Kunstverständnis 484 2. Gerichtliche Entscheidung: Schutz zeitgebundener Filmkunst 485 3. Land- und Oberlandesgericht im Hauptsacheverfahren: gute „Esra"-Schüler 486 4. Vergleich der Entscheidungen „Contergan" und „Esra" 487 a) Gemeinsamkeiten der Entscheidungen „Contergan" und „Esra" . 487 aa) Grundrechtswirkung zwischen Privatrechtssubjekten 487 bb) Verhältnis von Wirklichkeit und Fiktion 488 cc) Zwischenergebnis: Vielzahl von Gemeinsamkeiten mit einem Schönheitsfehler 490 XXVIII Inhaltsverzeichnis b) Unterschiede der Entscheidungen „Contergan" und „Esra" 490 aa) „Contergan": weitere betroffene Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1GG 491 bb) „Contergan": Problematisierung des Unternehmens­ persönlichkeitsrechts 492 cc) „Contergan": verständiger Durchschnittsrezipient 494 5. Reaktion auf den „Contergan'-Beschluss und die Folgen 495 a) Feinabstimmung zum Rezeptionsverhalt.
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9783161524813 - Bünnigmann, Kathrin: Die "Esra"-Entscheidung als Ausgleich zwischen Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit : Rechtsprechung im Labyrinth der Literatur. Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht, Band 14
Bünnigmann, Kathrin

Die "Esra"-Entscheidung als Ausgleich zwischen Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit : Rechtsprechung im Labyrinth der Literatur. Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht, Band 14 (2013)

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Von Händler/Antiquariat, Petra Gros, 56070 Koblenz.
617 Seiten; Gebundene Ausgabe; Das Buch befindet sich in einem neuwertigen Zustand; Inhaltsübersicht Vorwort V Inhaltsverzeichnis XI Abkürzungsverzeichnis XXXIII A. Einleitung l I. Untersuchungsgegenstand: Ausgleich von Kunst- und Persönlichkeitsschutz 1 II. Ziel der Untersuchung: Orientierungshilfe durch das Modell „Esra" .• 2 ; III. Gang der Untersuchung: Darstellung, Würdigung, Vorschlag ... 3 B. Die „Esra"-Entscheidung 5 I. Der streitgegenständliche Roman: reale Vorlagen und literarische Figuren 6 II. Zwischenergebnis: Verhaftung in den und Überwindung von realen Bezügen 20 III. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Beschluss vom 13.6.2007 20 IV. Bundesgerichtshof: Entscheidung im Anschluss an den „Esra"-Beschluss 42 V. Zwischenergebnis: deutliche Trennung von Unterlassung und Schmerzensgeld 46 VI. Die „Mephisto"-Entscheidung als bisheriger Massstab der Rechtsprechung: Fortführung und Veränderung der Entwicklungslinie durch „Esra" 48 VII. „Springer/Wallraff"-Entscheidung als Vergleich aus dem Presserecht 78 VIII. „Meere"-Parallelverfahren: „Esra"-Leitlinien für zivilrechtliche Verfahren 100 /103114823XVIII Inhaltsübersicht C. Die „Esra"-Entscheidung aus literaturwissenschaftlicher Sicht .. 112 I. Literaturwissenschaftliche Rezensionen zum streit­ gegenständlichen Roman 112 II. Literaturwissenschaftliche Aspekte der Entscheidung 118 III. Literaturwissenschaftliche Kritik an den einzelnen Entscheidungsgrundsätzen 260 IV. Literaturwissenschaftliche Kritik an dem Entscheidungsergebnis 274 D. Das Spannungsverhältnis zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Kunstfreiheit im Rahmen der „Esra"-Entscheidung 277 I. Prüfungsmassstab bei der Abwägung von Kunstfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht bei der „Esra"-Entscheidung.. 278 II. Historisch gewachsene Kunstfreiheit auf Seiten der Beschwerdeführerin 291 III. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerinnen 321 IV. Ausgleich zwischen Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit 349 V. Zwischenergebnis: Stärkung der Kunst, Präzision zum Persönlichkeitsschutz 364 E. Die Verfassungsmässigkeit der „Esra"-Entscheidung 366 I. Die Entscheidungsgrundsätze in der Einzelkritik 366 II. Kritik an dem Entscheidungsergebnis 435 III. Zwischenergebnis 446 E Rechtsvergleich: weite Streuung im Interessenausgleich 452 I. Frankreich: ausgeprägter Persönlichkeitsschutz 455 II. Grossbritannien: Betonung der Äusserungsfreiheit 463 III. Ausgleichende Positionen: Spanien, Schweiz 466 IV. Bilanz: Unterschiede in nationaler Ausgestaltung 471 V. Vergleich von Europa und den U.S.A 472 G. Entwicklungslinie der Rechtsprechung nach dem „Esra"-Beschluss 479 I. Folgeentscheidung „Contergan": Fortführung und Veränderung im Vergleich zu der „Esra"-Entscheidung 479 Inhaltsübersicht IX II. Folgeentscheidung „Pestalozzis Erben": Fortführung und Veränderung im Vergleich zu der „Esra"-Entscheidung 498 III. Folgeentscheidung „Caroline von Monaco III": Fortführung und Veränderung im Vergleich zur „Esra"- Entscheidung 512 H. Zusammenfassung 531 I. Ergebnisse/Thesen 531 II. Engführung literaturwissenschaftlicher und juristischer Auslegungskompetenz 535 III. Entwurf eines Prüfungsmodells 546 Literaturverzeichnis 559 Register 613 Inhaltsverzeichnis Vorwort V Inhaltsübersicht VII Abkürzungsverzeichnis XXXIII A. Einleitung l I. Untersuchungsgegenstand: Ausgleich von Kunst- und Persönlichkeitsschutz 1 II. Ziel der Untersuchung: Orientierungshilfe durch das Modell „Esra" 2 III. Gang der Untersuchung: Darstellung, Würdigung, Vorschlag 3 B. Die „Esra"-Entscheidung 5 I. Der streitgegenständliche Roman: reale Vorlagen und literarische Figuren 6 1. Reale Vorlagen 6 a) Ay§e Romey, die Exfreundin des Autors 6 b) Birsel Lemke, die Mutter von Ay$e Romey 7 c) Maxim Biller, der Autor des streitgegenständlichen Romans 7 2. Inhalt: Übersicht zu dem Gang der Erzählung und den literarischen Figuren 8 a) Inhalt und Aufbau der Erzählung: Hindernisse und Intrigen um Partnerschaft .• 8 b) Gestaltung der Erzählung: Zeit und Raum, Figur-Erzähler-Leser . 10 aa) Gestaltung von Zeit und Ort im Roman 10 bb) Beziehung von Figur und Erzähler, von Erzähler und Leser .. 11 c) Literarische Figuren: Ähnlichkeit mit und Eigenständigkeit von realen Vorlagen 13 aa) Esra: Ähnlichkeiten mit Romey, kultureller Konflikt, Intimszenen, Ayla 13 bb) Laie: Ähnlichkeiten mit Lemke, un-/mittelbares Negativbild . 16 cc) Adam: Ähnlichkeiten mit Biller, Schriftsteller, Nähe zu Esra, Verbissenheit 17 XII Inhaltsverzeichnis II. Zwischenergebnis: Verhaftung in den und Überwindung von realen Bezügen 20 III. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Beschluss vom 13.6.2007 20 1. Prozessgeschichte: zivilrechtlicher Auftakt 21 a) Einstweiliges Verfügungsverfahren: vorübergehender Schutz durch Verbot 21 b) Landgericht München I: Eröffnen der Schachpartie „Kunst oder Person" 22 aa) Stellungnahme des Autors: „Esra" ist Fiktion 22 bb) Urteil des Landgerichts München I vom 15.10.2003: erste, ausbaufähige Ansätze 24 c) Oberlandesgericht München: Konkretisierungen im Erkennbarkeitsbereich 27 d) Bundesgerichtshof: kein Bahnbrecher, aber Sprungbrett zum „Esra"-Beschluss 28 2. Stellungnahmen der Vertreter der literarischen Welt 30 a) Börsenverein des Deutschen Buchhandels: Verkennung des Kunstcharakters 30 b) Verband deutscher Schriftsteller: Lähmung des Literaturbetriebs . 31 c) P.E.N.-Zentrum Deutschland: mangelnde Verantwortlichkeit für Enthüllungen 32 d) Zwischenergebnis: Votum für die Kunstfreiheit 32 3. Parteienvortrag: Fiktion betrifft (nicht) reale Personen 33 a) Beschwerdeführerin 33 b) Klägerinnen 35 4. Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts 35 a) Argumentation der Senatsmehrheit: Differenzierung zwischen den Klägerinnen 35 aa) Entscheidungsrahmen: Kontrolldichte, Zensur, Schutzbereichsverstärkung 36 bb) Erkennbarkeit: Einfallstor der Aktivierung des Persönlichkeitsschutzes 36 cc) Fiktionalitätsvermutung: Neuerung des „Esra"-Beschlusses .. 37 dd) „le-desto"-Formel: feinmaschige Abwägung von Fiktion und Persönlichkeitsschutz 37 b) Abweichende Voten: zu weitgehende Beschränkung der Kunstfreiheit 40 aa) Sondervotum der Richter Hohmann-Dennhardt, Gaier: inkonsequente Entscheidung 40 bb) Sondervotum des Richters Hoffmann-Riem: Verkennen der Fiktionalitätsvermutung 42 Inhaltsverzeichnis } IV. Bundesgerichtshof: Entscheidung im Anschluss an den „Esra"-Beschluss 1. Nach Zurückverweisung: keine schwere Persönlichkeits­ rechtsverletzung 2. Entscheidung über Schmerzensgeldansprüche der Klägerinnen zu 1) und 2) a) Kein Schmerzensgeld für die Tochter wegen der Subsidiarität des Anspruchs b) Keine weitere Geltendmachung der Schmerzensgeldansprüche der Mutter V. Zwischenergebnis: deutliche Trennung von Unterlassung und Schmerzensgeld VI. Die „Mephisto"-Entscheidung als bisheriger Massstab der Rechtsprechung: Fortführung und Veränderung der Entwicklungslinie durch „Esra" 1. Vorgeschichte im Fall „Mephisto" a) Romaninhalt: Opportunist und Karrierist Höfgen b) Gustaf Gründgens als reale Vorlage, Klaus Mann als Kontrapunkt c) Prozessgeschichte: verschiedene Ansätze zum Interessenausgleich aa) Landgericht Hamburg: Vorrang der Kunst gegenüber dem Andenken an Verstorbene bb) Oberlandesgericht Hamburg: Verankerung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes cc) Bundesgerichtshof: Unterschiede von Fiktion und Realität bedingen Romanverbot 2. Gerichtliche Entscheidung a) Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde: Publikationsverbot . b) Abweichendes Votum von Stein: Verkennung des Kunstcharakters c) Abweichendes Votum von Rupp-von Brünneck: Vorwurf der Inkonsequenz 3. Zwischenergebnis: Kritik an Senatsmehrheit und Sondervoten 4. Vergleich der Beschlüsse „Mephisto" und „Esra": Vorläufer und Fortschritt a) Erkennbarkeit: qualitative Verschärfung, quantitative Erleichterung b) Zwischenergebnis: „Esra" als Modifikation und Präzision von „Mephisto" c) Kunstspezifische Sicht bei „Mephisto" als Vorläufer der Fiktionalitätsvermutung d) Die „Ur-/Abbild"-Theorie als Grundlage der „Je-desto"-Formel... XIV Inhaltsverzeichnis e) Zwischenergebnis: „Mephisto" wäre nach „Esra" heute wie damals zulässig 68 f) Art der Darstellung von Höfgen, Laie, Esra: unterschiedliche Dimensionen 70 g) Verhältnismässigkeit als heutige Prüfungsstufe 71 h) Rechtskraft der Entscheidungen und ihre Beschränkung 72 aa) Zurückweisende Entscheidung: Höfgen und Esra 72 bb) Stattgebende Entscheidung: Laie 74 cc) Zwischenergebnis zur Rechtskraft von „Mephisto" und „Esra" 75 5. Stellungnahme zu „Mephisto": ausbaufähige Argumentation .. 75 6. Zwischenergebnis: zwei unverzichtbare Meilensteine der Kunstjudikatur 76 VII. „Springer/WallrafF'-Entscheidung als Vergleich aus dem Presserecht 78 1. Vorgeschichte im Fall „Springer/Wallraff" 78 a) Die Reportage „Der Aufmacher" als Angriff auf das Persönlichkeitsrecht 78 aa) Ambivalentes Wesen und Faktizitätsanspruch der Reportage 78 bb) Unterscheidung von Reportage und Roman am Beispiel „Esra" 80 cc) Zwischenergebnis: „Esra" ist keine Reportage 82 b) Personenberichterstattung im Boulevardjournalismus 83 c) Weitreichendes Instrumentarium im Rechtsschutz gegen Boulevardjournalismus 84 aa) Schadensersatz-, Entschädigungsanspruch für Persönlich­ keitsrechtsverletzung 85 (1) Anspruchsgrundlage: Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG aus Rechtsfortbildung 85 (2) Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Anspruchs­ voraussetzungen 86 bb) Unterlassungsanspruch: Unterschiede bei Wieder­ holungsgefahr und Wortlaut 88 d) Rechtsschutz gegen fiktionale Texte: Unterlassung und negative Feststellung 89 e) Hintergrund und Inhalt der persönlichkeitsrechtsrelevanten Reportage 90 f) Prozessgeschichte: vom Gesamtverbot zur vollum­ fänglichen Zulässigkeit 92 2. Gerichtliche Entscheidung: salomonische Abwägung 92 3. Vergleich der Entscheidungen „Springer/Wallraff" und „Esra" 93 a) Schutz der Reportage durch die Pressefreiheit 94 b) Abgrenzung zum Schutz von „Esra" durch die Kunstfreiheit 96 aa) Keine Wahrheitspflicht für Biller 96 bb) Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Erkennbarkeits­ massstäben 97 cc) Menschenwürdegarantie 98 Inhaltsverzeichnis XV 4. Zwischenergebnis: Ansätze des Journalismus als Anregung, nicht als Analogie 99 VIII. „Meere"-Parallelverfahren: „Esra"-Leitlinien für zivilrechtliche Verfahren 100 1. Vorgeschichte im „Meere"-Parallelverfahren 100 a) Autobiographisch inspirierter Roman wie im Fall „Esra" 100 b) Fiktionalisierte Liebesziehung vor Gericht wie im Fall „Esra" ... 101 2. Entscheidung: innovative Erkennbarkeits-, ausdruckslose Abwägungsprüfung 102 3. Fiktion und Wirklichkeit: „Meere" ist ein fiktionaler Text 104 a) Selbstreflexion, Vor-/Nachspann, phantastische Elemente, freie Erzählinstanz 104 b) Zwischenergebnis: markante Fiktion und Erkennbarkeit, zweifelhafte Abwägung 106 4. „Meere"-Ergebnis vertretbar, Argumentation ausbaufähig ... 107 5. Vergleich der Entscheidungen „Meere" und „Esra" 109 a) Gemeinsamkeiten: Kunstfreiheit, Erkennbarkeit, Rezipient, Verhältnismässigkeit 109 b) Unterschiede: Fiktionalitätsvermutung, „Je-desto"-Formel, Abwägungsfähigkeit ; 110 c) Zwischenergebnis: Gewinn an Rechtsklarheit durch „Esra"-Beschluss 111 Die „Esra"-Entscheidung aus literaturwissenschaftlicher Sicht .. 112 I. Literaturwissenschaftliche Rezensionen zum streit­ gegenständlichen Roman 112 1. „Esra" als „Spiegelbild unserer Zeit" 113 2. „Esra" als „pubertäres Nähkästchengeplauder" 114 3. „Esra" als Roman einer Verletzung und verletzender Roman . 116 4. Stellungnahme: Rezensionen als Denkanstoss für die Gerichtsentscheidung 116 II. Literaturwissenschaftliche Aspekte der Entscheidung. 118 1. Literarizität: Was ist Literatur? Ist „Esra" Literatur? 118 a) Problem der Begriffsbestimmung: Literatur als Neuzusammen­ setzung 118 b) Ursprung der Literarizität bei Aristoteles 119 c) Bestimmungsversuch anhand der poetischen Funktion 121 d) Bestimmungsversuch auf Textebene (produktions-, werk-, rezeptionsästhetisch) 121 aa) Literarizität als Texteigenschaft 121 bb) Stellungnahme: „Esra" auf Textebene als literarischer Text .. 124 XVI Inhaltsverzeichnis e) Bestimmungsversuch auf der Handlungsebene: empirische Erhebungen 125 aa) Empirische, poststrukturalistische Ansätze: „Esra" als Literatur aufgrund Rezeption 125 bb) Stellungnahme: „Esra" auf Handlungsebene als literarischer Text 126 f) Zwischenergebnis: Literarizität, Texteigenschaft unter Einsicht der Rezipienten 126 2. Fiktionalität bei „Esra": Kunstgriff oder Berechnung? 127 a) Fiktionalität in Abgrenzung zu Abstraktion, Fiktion, Fiktivität.. 128 aa) Fiktionalität in Abgrenzung zur verallgemeinernden Abstraktion 128 bb) Fiktionalität in Abgrenzung zum allgemeinen Begriff der Fiktion 128 cc) Fiktionalität in Abgrenzung zur Fiktivität (ontologisches Wesen von Esra und Laie) 129 b) Was ist Fiktionalität? Beschreibung von Fiktivität 130 aa) Vorab Festlegung der Grenze des „Referenzkriteriums": Subjektivität 131 bb) Referenz: Ist der Bezug zu einer objektiven Welt, ist eine objektive Welt möglich? 132 cc) Stellungnahme: Referentialisier'ung durch intersubjektive Beschaffenheit 133 dd) Kein Wirklichkeitsbezug von „Esra", keine Kategorisierung richtig-falsch 134 ee) Zwischenergebnis zu Fiktion, Fiktivität, Fiktionalität und Referenzkriterium 136 c) Begriff der Fiktion 137 aa) Ansätze zur Bestimmung: Searle, Walton, Lamarque/Olsen . 137 bb) Perspektiven zur Bestimmung: Texteigenschaft, Textprodukt, Leserbewertung 139 cc) Stellungnahme: Fiktion als Texfeigenschaft 140 d) Fiktionalität und Realität 142 aa) Keine klare Trennung der Welten von realen Klägerinnen und fiktiven Figuren 142 bb) Spiel aus Fiktion und Wirklichkeit bei „Esra" 144 cc) Einfluss der Klägerinnen auf die Figuren, Wirkung der Figuren auf die Klägerinnen 146 dd) „Internal" und „External Fields of Reference" im Roman „Esra" 148 ee) Aufgaben der Kunst: Abbildung, Unterstützung, Relevanz, Erkenntnisgewinn 149 e) Zwischenergebnis zu Literarizität, Fiktionalität, Fiktionalitäts- vermutung 151 aa) Verhältnis von Literarizität und Fiktionalität 151 bb) Fiktionalitätsvermutung als Übersetzung der Ergebnisse in die Rechtswissenschaft 153 XVII Inhaltsverzeichnis f) Fiktionssignale als Merkmale von Fiktionalität: Ist „Esra" fiktional? 154 aa) Textuelle Fiktionssignale 154 bb) Paratextuelle Fiktionssignale 157 cc) Fiktionalität von „Esra" aufgrund überwiegender Fiktionssignale 158 (1) Fiktionsverneinende Signale: textuelle und paratextuelle Realitätsnähe 158 (2) Uneindeutige Signale: Selbstreflexion und Erzählweise .. 161 (3) Fiktionsbegründende Signale 163 (4) Bilanzierung: Fiktionssignale überwiegen 165 g) Fiktionsgrade als Präzisierung von Fiktionalität: Inwieweit ist „Esra" fiktional? 166 aa) Zulässigkeit von Fiktionsgraden: Kann man Fiktion abstufen? 166 bb) Unterscheidung in die Kategorien „möglich" und „unmöglich" 168 cc) Unterscheidung der Objekte in die Kategorien „rein fiktiv", „fiktiv-real", „rein real" 169 dd) Geringer Fiktionsgrad (wirklichkeitsnah, doch fiktiv): Wer sind „Esra" und „Laie"? 169 h) Autofiktion als Präzisierung von Fiktionalität: Inwieweit ist „Esra" fiktional? 172 aa) Autobiographie: das Leben Billers 172 bb) Fiktion: das Leben Adams 174 cc) Autofiktion „Esra" als Kombination von Autobiographie und Fiktion 174 i) Weitere Beispiele zum Verhältnis von Wirklichkeit und Fiktion in der Literatur 176 aa) „Die Leiden des jungen Werther": tonangebende gesellschaftliche Themen 176 bb) „Doktor Faustus": klarstellender Nachtrag zur Beruhigung erhitzter Gemüter 178 cc) „Wilsberg und der tote Professor": kein Insiderwissen, kein Tabu des Sexuellen 180 dd) „Das Ende des Kanzlers - Der finale Rettungsschuss": Nachahmungseffekt 183 ee) „Roman eines Schicksallosen": kein Eingriff in Persönlich­ keitsrechte Dritter 187 j) Zwischenergebnis: Weichenstellung Erkennbarkeit, Beeinträchtigungsintensität 189 3. Handelt es sich bei „Esra" um einen Schlüsselroman? 189 a) Qualifizierung „Esras" als Roman 189 b) Voraussetzungen für die Bestimmung als Schlüsselroman 191 c) Erstes Zwischenergebnis: keine Qualifizierung „Esras" als Schlüsselroman 193 XVIII Inhaltsverzeichnis d) Zweites Zwischenergebnis: „Esra" als autobiographisch inspirierter Roman 195 4. Rezeption des Romans „Esra" 196 a) Der Leser: Festlegung des Massstabs 198 aa) Idealer Leser: korrekte Unterscheidung von Esra/Klägerin zu 1), Adam/Autor 198 bb) Vielfalt empirischer Leser 199 cc) Verständiger Durchschnittsleser: auffallende Ähnlichkeit Esra/Klägerin, Adam/Autor 201 b) Der Rezeptionsakt bei fiktionalen Texten: Unterscheidet der Leser zwischen erfundenen und realen Elementen? 202 aa) Kommunikationssituation beim fiktionalen Text „Esra" 203 bb) Kommunikationsprobleme beim fiktionalen Text „Esra" 204 (1) Wird „Esra" anders gelesen als ein nichtfiktionaler Text? 204 (2) Wird „Esra" ähnlich gelesen wie ein nichtfiktionaler Text? 208 (3) Vergleich der Rezeption von fiktionalen und nichtfiktionalen Texten 209 cc) Übereinkunft zwischen Autor und Leser bei einem fiktionalen Text 209 dd) Zwischenergebnis: keine fiktionsadäquate Rezeption der Autofiktion „Esra" 212 5. „Esra" als Frucht der Postmoderne 213 a) Begriff: Was ist Postmoderne? 213 b) Merkmale im Roman „Esra": Welche Anzeichen deuten auf die Postmoderne? 215 aa) Radikaler Konstruktivismus: postmoderne Verarbeitung der Gegenwart bei „Esra" 215 bb) Indifferenz von „Esra" 217 cc) Leselust durch Dechiffrieren und Sinnlichkeit im Roman „Esra" 218 dd) Selbstreflektion bei „Esra" und „imitatio": Vereinigung von Original und Fälschung 219 ee) Biographischer Bezug bei „Esra" 220 ff) Verbindung von Fiktion und Wirklichkeit: „Esra" als neue Schöpfung 221 gg) Zwischenergebnis: postmoderner Roman „Esra" mit Persönlichkeitsrelevanz 223 6. Realismus bei „Esra": Wirklichkeit im Alltags- und Literaturverständnis 223 a) Historische Erscheinungsformen der Mimesis-Theorie 225 aa) Antike: Eigenwert der Kunst durch Aristoteles 226 bb) Mittelälter: Universalienstreit und theologische Naturwissenschaft 229 cc) Renaissance: Kunst als „imitatio" und neue Schöpfung 231 Inhaltsverzeichnis XIX dd) Erste Hälfte des 18. Jahrhunderts: Aufklärung: Ideal des vollkommenen Menschen 232 ee) Zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts: Dichotomie von Allgemeinem und Besonderem 233 ff) 19. Jahrhundert: poetischer Realismus, fortschreitender Subjektivismus 235 gg) 20. Jahrhundert: Surrealismus und konkrete Poesie 237 hh) Zwischenergebnis: Bearbeitungstechnik „Esras" . nach literaturhistorischer Tradition 240 b) „Esra" als Roman des subjektiven Realismus 240 7. Gefahr für die Literatur: Ist der „Esra"-Beschluss Ausdruck von Zensur? 243 a) Begriffsbestimmung von Zensur 245 aa) „Esra"-Beschluss ist Zensurmassnahme im literaturwissen­ schaftlichen Verständnis 245 bb) „Esra"-Beschluss als Zensurmassnahme im soziologischen Verständnis 246 cc) Keine Zensurmassnahme im juristischen Verständnis durch „Esra"-Beschluss 248 dd) Der „Klassiker" von zensierter Kunst: Pornographie, aber nicht bei „Esra" 248 ee) „Esra": keine juristische Zensurmassnahme zum Schutz von Persönlichkeitsrechten : 250 ff) Zwischenergebnis: literarische, soziologische, nicht aber juristische Zensur 250 b) Literarischer Aufschrei: zensurgleiche Einschüchterung durch „Esra"-Beschluss . 251 8. Zwischenergebnis: notwendiges Gutachten, neue Wirklichkeit durch Kunst 255 9. Begriffskorrekturen 256 a) „Vorlage und Gestalt" statt „Ur- und Abbild" 256 b) „Distanzschaffende Bearbeitung" statt „Verselbständigung/ Verfremdung" 256 c) „Blossstellung" oder „Herabsetzung" statt „Schmähung" oder „Schmähschrift" 258 III. Literaturwissenschaftliche Kritik an den einzelnen Entscheidungsgrundsätzen 260 1. Zum Kriterium der Erkennbarkeit: keine Justitiabilität von Kunst 261 2. Zum Umgang mit Fiktion und Wirklichkeit 264 a) Literaturwissenschaftliche Kritik am Umgang mit Fiktion und Wirklichkeit 264 b) Begriffspräzision, gelungener Transfer (Fiktionalitäts- vermutung, „je desto") 265 XX Inhaltsverzeichnis c) Verbesserungsvorschlag: Präzisierung des Fiktions­ verständnisses 267 3. Zur Perspektive des Lesers als Prüfungsmassstab 268 a) Empirischer Leser entspricht Vielfalt der Rezeption 268 b) Idealleser: Kunstadäquanz statt Einheitsmodell des Durchschnittslesers 269 c) Zwischenergebnis: verständiger Durchschnittsleser als goldener Mittelweg 270 aa) Kritik am Idealleser: unrealistische, unberechtigte Rezeptionsprärogative 270 bb) Kritik am empirischen Leser: kunstinadäquat; zweckverfehlende Empirie 272 IV. Literaturwissenschaftliche Kritik an dem Entscheidungsergebnis 274 1. Keine Erlaubnis zur Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Literaturfreiheit 274 2. Unabsehbare, inakzeptable Folgen der Entscheidung für die Literaturwelt 275 D. Das Spannungsverhältnis zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Kunstfreiheit im Rahmen 277 der „Esra"-Entscheidung I. Prüfungsmassstab bei der Abwägung von Kunstfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht bei der „Esra"-Entscheidung.. 278 1. Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen 278 a) Grundsätzlich eingeschränkte Überprüfbarkeit 278 b) Vorgehen im „Esra'VBeschluss 279 2. Mittelbare Wirkung von Grundrechten im Streit Privater 280 a) Alleinige Grundrechtsbindung des Staates 282 b) Obsolete Lehre der unmittelbaren Drittwirkung der Grundrechte 283 c) Grundrechte wirken mittelbar im Privatrechtsverkehr 285 aa) Im Grundsatz: Lehre von der mittelbaren Drittwirkung 285 bb) Im konkreten: abwehrrechtliches oder schutzrechtliches Konzept 286 d) Vorgehen im „Esra"-Beschluss 289 e) Zwischenergebnis: Schutzpflicht bedingt Eingreifen bei „Esra" .. 289 II. Historisch gewachsene Kunstfreiheit auf Seiten der Beschwerdeführerin 291 1. Zuordnung des Romans „Esra" zum Schutzbereich der Kunstfreiheit 292 Inhaltsverzeichnis XXI a) Personaler und sachlicher Anwendungsbereich 294 aa) Personaler Anwendungsbereich: Schutz der Tätigkeit der Beschwerdeführerin 294 bb) Sachlicher Anwendungsbereich: Schutz der Tätigkeit der Beschwerdeführerin 295 (1) Restriktionen des Schutzbereichs: Schutzintensivierung durch Bereichspräzisierung 295 (2) Restriktionen führen zu Irrationalität und Intransparenz der Grundrechtsprüfung 298 (3) Optimierter Schutz für Kunst- und Persönlichkeitsschutz im „Esra"-Beschluss 300 (4) Zwischenergebnis weiter Schutzbereich: mehr Schranken, Schutz, Transparenz 301 b) Kunstbegriff: Präzisierung, aber kein Kunstrichtertum 303 aa) Formaler Kunstbegriff: Konservierung als Hilfe des Rechts und Hindernis der Kunst .• 304 bb) Materieller Kunstbegriff: versteckte Inhaltskontrolle durch Euphemismus 305 cc) Kunstbegriff nach Drittkriterium: gutgemeint, schlechtgemacht 306 dd) Weiter Kunstbegriff: weder Definitionsverbot noch -gebot .. 307 ee) Offener Kunstbegriff: Empfänglichkeit zur Weiter­ entwicklung statt Vagheit 309 ff) Relationaler Kunstbegriff: Einbindung in den Gesamt­ zusammenhang von Kunst 310 gg) Konkretes Kunstverständnis im „Esra"-Beschluss: prägnant, innovativ, überzeugend 311 c) Werk-und Wirkbereich: Schutzrahmen für Kunst 312 aa) Werkbereich: der Autor Biller 313 bb) Wirkbereich: beschwerdeführende Verlagsgesellschaft 313 d) Beschränkung des Schutzbereichs bei Beeinträchtigung der Rechtssphäre Dritter 314 2. Eingriff in das Grundrecht der Kunstfreiheit durch Gerichtsentscheidungen 314 3. Schranken der Kunstfreiheit: Grundrechtskollisionen 315 a) Übertragung der Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG 315 b) Übertragung der Schranken des Art. 2 Abs. 1,2 GG 316 c) Einschränkung aufgrund kollidierender Rechtswerte von Verfassungsrang 317 d) Zwischenergebnis: schwache Rechtsgrundlage für Persönlich- keitsschutz 319 4. Schranken-Schranken 320 a) Massstab der Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsschutz 320 b) Modifizierung der Verhältnismässigkeitsprüfung beim Gesamtverbot 320 XXII Inhaltsverzeichnis III. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerinnen 321 1. Persönlichkeitsschutz der Klägerinnen durch zivilgerichtliche Rechtsprechung 323 a) Einfachgesetzliche Normen im Bereich des Persönlichkeitsrechts 323 aa) Kein hinlänglicher Schutz nach § 823 Abs. 2 BGB, §§185 ff. StGB 323 bb) Kein Schutz aus dem Namensrecht gemäss § 12 BGB 324 cc) Kein Schutz des Rechts am eigenen Bild gemäss/analog §§ 22i, 23 KUG 325 (1) Anwendung der §§ 22,23 KUG auf das Lebensbild 326 (2) Kein Schutz durch §§ 22,23 KUG in der Literatur mangels Visualisierung 328 (3) Zwischenergebnis: kein Schutz des Lebensbilds der Klägerinnen durch §§ 22 f. KUG 329 b) Zivilrechtliche Anerkennung des allgemeinen Persönlich- keitsrechts 331 2. Persönlichkeitsschutz der Klägerinnen durch das Bundesverfassungsgericht 334 3. Kritik an der Formung des Persönlichkeitsrechts durch Richterrecht 336 4. Sachlicher Schutzbereich: Ausformung anhand von Fallgruppen 337 a) Recht der informationellen Selbstbestimmung bei „Esra" nicht relevant 338 b) Recht der Selbstbewahrung: betroffene Persönlichkeits­ sphären der Klägerinnen 338 aa) Sozialsphäre im „Esra"-Beschluss hinsichtlich der „hard facts" 339 bb) Betroffene Privatsphäre der Klägerinnen 340 cc) Betroffene Intimsphäre der Klägerin zu 1) 340 c) Recht der Selbstdarstellung der Klägerinnen durch „Esra"-Roman betroffen 342 d) Grundbedingungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit.. 343 e) Zwischenergebnis zum sachlichen Schutzbereich 344 5. Personaler Schutzbereich hinsichtlich Klägerinnen 345 6. Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht 345 a) Klassischer Eingriff, erweiterter Eingriffsbegriff mit Erheblich- keitsvorbehalt 345 b) Romanpublikation als Übergriff in das allgemeine Persönlich­ keitsrecht 346 7. Schranken des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Art. 2 Abs. 1 GG 346 8. Schranken-Schranken: Verhältnismässigkeits- und Kernbereichsprüfung 348 Inhaltsverzeichnis XXIII IV. Ausgleich zwischen Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit 349 1. Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 349 a) Kriterium der Erkennbarkeit: Übereinstimmungen drängen reale Vorlage auf 349 b) Bagatellvorbehalt im Vergleich zum Näheverhältnis nach § 42 Abs. 2 VwGO 350 c) Aufladung des Persönlichkeitsschutzes durch Art. 6 Abs. 1,2 GG 351 2. Rechtfertigung der Persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigung ... 352 a) Fiktionalität: Zeichen künstlerischer Neuschöpfung 352 aa) Mehr Schutz durch Fiktionalitätsvermutung als durch Wechselwirkungslehre . 353 (1) Fiktionalitätsvermutung im Zivilprozessverfahren 355 (2) Fiktionalitätsvermutung: keine gesetzliche Vermutung .. 355 (3) Tatsächliche (Fiktions-)Vermutung: Selbstverständ­ lichkeit, literarisches Einfallstor 356 b) Die „Je-desto"-Formel: ausbaufähige, aber taugliche. Präzisionshilfe 358 aa) Nachteile: sprachlich ungeschickt, aktualisiertes Konkordanz­ prinzip wenig innovativ 358 bb) Vorteil: Präzision des diametralen Verhältnisses von Fiktion/Persönlichkeitssphären 360 cc) Ausnahmen der Abwägung: Erkennbarer Autor erzählt ersichtlich eigenes Erleben 362 V. Zwischenergebnis: Stärkung der Kunst, Präzision zum Persönlichkeitsschutz 364 E. Die Verfassungsmässigkeit der „Esra"-Entscheidung 366 I. Die Entscheidungsgrundsätze in der Einzelkritik 366 1. Zur Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen 366 a) Romanverbot rechtfertigt keine vollständige Nachprüfung 366 b) Erforderliche vollumfängliche Überprüfung im Fall eines Romanverbots 366 c) Fazit: zutreffende Gesamtüberprüfung mit ausbau­ fähiger Begründung 367 2. Zur Rechtsgrundlage: analog § 1004 Abs. 1 i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB 369 a) Wesentlichkeitstheorie: erhöhte Regelungsdichte bei Grundrechtsbetroffenheit 370 b) Ungenügende Rechtsgrundlage analog § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB ... 371 c) Verfassungsmässigkeit aufgrund Handlüngsnotwendigkeit 372 3. Zur Abwägung der widerstreitenden Interessen 373 a) Abwägungsfahigkeit der widerstreitenden Interessen 373 b) Zwischenergebnis: unabhängiges Kunstsystem, kontextgebundene Wirkungen 375 XXIV Inhaltsverzeichnis c) Ergebnis: taugliche Abwägungskriterien für „Esra" 376 aa) Auf seiten der Kunstfreiheit: relevante Aspekte seitens der Beschwerdeführerin 376 (1) Fiktionalität: autofiktionaler Text geringen Fiktionsgrads 376 (2) Gesellschaftliche Relevanz: „Esra" zwischen Unterhaltungs- und engagierter Kunst 376 (3) Intention des Literaten: kein Rachefeldzug, aber konfliktreiche Verarbeitung Billers 377 (4) Art der Darstellung: Beeinträchtigungsintensität durch Darstellung der Figur Laie 379 (5) Wirkung: moderater Effekt in der Öffentlichkeit, punktuell besondere Intensität 380 (6) Wahrheit der Darstellung: grundsätzlich irrelevant, nur bei Realitätstreue relevant 381 (7) Äussere Faktoren: keine aggressive Bewerbung, zeitliche Nähe 383 bb) Auf seiten des Persönlichkeitsschutzes: relevante Aspekte seitens der Klägerinnen 384 (1) Dimension des Persönlichkeitsrechts 384 (2) Risiko literarischer Bearbeitung darf nicht durch Prominenz/Kontakt erhöht werden 384 (3) Keine Einwilligung der Klägerinnen zur Publikation durch Vorverhalten 386 (4) Medienöffentlichkeit: medial begleitetes Verfahren geht zu Lasten Billers 387 (5) Identifizierbarkeit als selbständiger Aspekt in qualitativer und quantitativer Hinsicht 387 cc) Zwischenergebnis: Kriterien für Kunst-/Persönlich- keitsschutz 388 4. Zum Kriterium der Erkennbarkeit 389 a) Gelungener Mittelweg 389 b) Austausch der Erkennbarkeit durch Ähnlichkeit 389 c) Stellungnahme 391 d) Zwischenergebnis: Erkennbarkeitskriterium als notwendige Bedingung 394 5. Zum Kriterium des literarisch verständigen Durchschnitts­ lesers 394 a) Literarisch verständiger Durchschnittsleser als Beurteilungsinstanz 394 b) Kritik an der Figur des literarisch verständigen Durchschnittslesers 397 c) Zwischenergebnis: verfehlte Kritik an Realitätsferne und Kunstinadäquanz 398 6. Zum Kriterium des kunstspezifischen Wirklichkeitsmassstabs 401 a) Präzisierung des Fiktionskriteriums, erforderliches Sachverständigengutachten 401 Inhaltsverzeichnis XXV b) Wirkung eines fiktionalen Textes auf die Wirklichkeit 404 c) Zwei Fiktionalitätsvermutungen: Umsetzung literarischer Erkenntnisse 406 d) Ausnahmen von der Abwägung 409 aa) Schutz der Intimsphäre 409 (1) Rezeption als faktual (widerlegte zweite Fiktionalitäts- vermutung) in Intimsphäre 409 (2) Ausnahmegruppen verstossen gegen Fiktionalitäts- vermutung, Rezeptionseinheit 412 bb) Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 2 GG: Verstärkung des Persönlichkeitsrechts 415 (1) Opportunes Resultat: gestärkte Beziehung von geschundener Mutter, kranker Tochter 416 (2) Ausbaufähige Begründung: bedenkliche Addition von Grundrechten 418 (3) Fehlende Begründung für Grundrechtskumulation: Ausnahme von der Abwägung 420 (4) Gegenlösung zur Grundrechtskumulation: Privatsphäre (Mutter), Intimsphäre (Kind) 422 (5) Zwischenresultat: Ausnahme von der Abwägung bei erhöhtem Persönlichkeitsschutz 423 7. Zur „Je-desto"-Formel 424 a) Zutreffende Präzisierung einer Wechselbeziehung als Abwägungshilfe 424 b) „Je-desto"-Formel: inadäquater und inkonsequenter Umgang mit Kunst 424 c) Unbestimmtheit der „Je-desto"-Formel 425 d) Zwischenergebnis: weder kunstinadäquat noch inkonsequent, aber präzisierbar 426 aa) Erforderliche Konkretisierung der „Je-desto"-Formel 426 bb) Die „Je-desto"-Formel ist nicht kunstinadäquat 427 cc) Die „Je-desto"-Formel ist nicht inkonsequent 428 e) Keine wechselseitige Beeinflussung im Rahmen der „Je-desto"- Formel 429 8. Zur Prüfung der Verhältnismässigkeit 433 a) Keine Verhältnismässigkeitsprüfung in früherer Rechtsprechung 433 b) Einschlägige Verhältnismässigkeitsprüfung 433 II. Kritik an dem Entscheidungsergebnis 435 1. Ablehnende Reaktionen 435 a) Hinsichtlich der Klägerin zu 1): unzulässige Privatzensur 435 b) Hinsichtlich der Klägerin zu 2): inkonsequente Entscheidung zu „Laie" 435 2. Pflicht zur/Freiheit durch Rücksichtnahme auf dargestellte Personen 436 XXVI Inhaltsverzeichnis 3. Zwischenergebnis: verfehlter Vorwurf, Faktizität wie Fiktivität zu verbieten 438 a) Zustimmungswürdiges Ergebnis: Schilderung Esras unzulässig, Lales zulässig 438 b) Einwand: unbegründete Massstabsverschiebung 439 c) Einwand: widersprüchliche Differenzierung von Laie und Esra .. 440 d) Einwand: Gleichsetzung von Adam und Biller unzulässig 441 4. Entscheidungsappell an Gesetzgeber: gesetzliche Konkretisierung 441 5. Entscheidungsappell an Rechtsprechung: Einfügung eines Fiktionsgutachtens 442 III. Zwischenergebnis 446 1. Erkennbarkeit: notwendiges Kriterium 446 2. Zwei Fiktionalitätsvermutungen: Differenzierung in Eigenschaft/Rezeption 447 3. „Je-desto"-Formel: Orientierungshilfe, kein Ausdruck der Wechselbeziehung 449 4. Zwei Ausnahmen nicht der Fiktionalitätsvermutung, sondern der Abwägung 450 5. Zwischenergebnis: Lösungsvorschlag zur Prüfungs­ reihenfolge 450 F. Rechtsvergleich: weite Streuung im Interessenausgleich 452 I. Frankreich: ausgeprägter Persönlichkeitsschutz 455 1. Parallele zur Erkennbarkeit, Unterschied zur Fiktionalitäts­ vermutung 456 2. Ausgleich von Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit 457 a) Französische Rechtsprechungslinie: tendenziell persönlichkeits- rechtsfreundlich 457 b) Exemplarisches Verbotsverfahren um „Le Procfes de Jean-Marie LePen" 458 c) Verfahren um „Ma fille, Marie": exemplarisch für vermehrte Äusserungsfreiheit 461 3. Zwischenergebnis: ausgeprägter Persönlichkeitsschutz, offene Entwicklung 462 II. Grossbritannien: Betonung der Äusserungsfreiheit 463 1. Parallele zur Erkennbarkeit, Unterschied zur Fiktionalitäts­ vermutung 464 2. Ausgleich von Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit 465 3. Zwischenergebnis: liberales Grundverständnis, offene Entwicklung 465 XXVII Inhaltsverzeichnis III. Ausgleichende Positionen: Spanien, Schweiz 466 1. Parallelen zur Erkennbarkeit, Unterschied zur Fiktionalitäts- vermutung 469 2. Ausgleich von Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit 470 3. Zwischenergebnis: deutliche Gemeinsamkeiten 471 IV. Bilanz: Unterschiede in nationaler Ausgestaltung 471 V. Vergleich von Europa und den U.S.A 472 1. Unterschiedliches Verständnis von Privatheit 472 a) Frühe Ansätze des Persönlichkeitsschutzes bei Warren und Brandeis 472 b) Whitmans Analysen zum Ausgleich von Äusserungs­ und Persönlichkeitsschutz 474 2. Ähnliches Verständnis von Grenzen der Kunstfreiheit 476 a) Parallele zur Erkennbarkeit, Unterschied zur Fiktionalitäts- vermutung 477 b) Ausgleich von Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit.
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9783161524813 - Bünnigmann, Kathrin: Die "Esra"-Entscheidung als Ausgleich zwischen Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit : Rechtsprechung im Labyrinth der Literatur. Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht, Band 14
Bünnigmann, Kathrin

Die "Esra"-Entscheidung als Ausgleich zwischen Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit : Rechtsprechung im Labyrinth der Literatur. Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht, Band 14 (2013)

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Von Händler/Antiquariat, Petra Gros, 56070 Koblenz.
617 Seiten; Gebundene Ausgabe; Das Buch befindet sich in einem neuwertigen Zustand; Inhaltsübersicht Vorwort V Inhaltsverzeichnis XI Abkürzungsverzeichnis XXXIII A. Einleitung l I. Untersuchungsgegenstand: Ausgleich von Kunst- und Persönlichkeitsschutz 1 II. Ziel der Untersuchung: Orientierungshilfe durch das Modell „Esra" .• 2 ; III. Gang der Untersuchung: Darstellung, Würdigung, Vorschlag ... 3 B. Die „Esra"-Entscheidung 5 I. Der streitgegenständliche Roman: reale Vorlagen und literarische Figuren 6 II. Zwischenergebnis: Verhaftung in den und Überwindung von realen Bezügen 20 III. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Beschluss vom 13.6.2007 20 IV. Bundesgerichtshof: Entscheidung im Anschluss an den „Esra"-Beschluss 42 V. Zwischenergebnis: deutliche Trennung von Unterlassung und Schmerzensgeld 46 VI. Die „Mephisto"-Entscheidung als bisheriger Massstab der Rechtsprechung: Fortführung und Veränderung der Entwicklungslinie durch „Esra" 48 VII. „Springer/Wallraff"-Entscheidung als Vergleich aus dem Presserecht 78 VIII. „Meere"-Parallelverfahren: „Esra"-Leitlinien für zivilrechtliche Verfahren 100 /103114823XVIII Inhaltsübersicht C. Die „Esra"-Entscheidung aus literaturwissenschaftlicher Sicht .. 112 I. Literaturwissenschaftliche Rezensionen zum streit­ gegenständlichen Roman 112 II. Literaturwissenschaftliche Aspekte der Entscheidung 118 III. Literaturwissenschaftliche Kritik an den einzelnen Entscheidungsgrundsätzen 260 IV. Literaturwissenschaftliche Kritik an dem Entscheidungsergebnis 274 D. Das Spannungsverhältnis zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Kunstfreiheit im Rahmen der „Esra"-Entscheidung 277 I. Prüfungsmassstab bei der Abwägung von Kunstfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht bei der „Esra"-Entscheidung.. 278 II. Historisch gewachsene Kunstfreiheit auf Seiten der Beschwerdeführerin 291 III. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerinnen 321 IV. Ausgleich zwischen Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit 349 V. Zwischenergebnis: Stärkung der Kunst, Präzision zum Persönlichkeitsschutz 364 E. Die Verfassungsmässigkeit der „Esra"-Entscheidung 366 I. Die Entscheidungsgrundsätze in der Einzelkritik 366 II. Kritik an dem Entscheidungsergebnis 435 III. Zwischenergebnis 446 E Rechtsvergleich: weite Streuung im Interessenausgleich 452 I. Frankreich: ausgeprägter Persönlichkeitsschutz 455 II. Grossbritannien: Betonung der Äusserungsfreiheit 463 III. Ausgleichende Positionen: Spanien, Schweiz 466 IV. Bilanz: Unterschiede in nationaler Ausgestaltung 471 V. Vergleich von Europa und den U.S.A 472 G. Entwicklungslinie der Rechtsprechung nach dem „Esra"-Beschluss 479 I. Folgeentscheidung „Contergan": Fortführung und Veränderung im Vergleich zu der „Esra"-Entscheidung 479 Inhaltsübersicht IX II. Folgeentscheidung „Pestalozzis Erben": Fortführung und Veränderung im Vergleich zu der „Esra"-Entscheidung 498 III. Folgeentscheidung „Caroline von Monaco III": Fortführung und Veränderung im Vergleich zur „Esra"- Entscheidung 512 H. Zusammenfassung 531 I. Ergebnisse/Thesen 531 II. Engführung literaturwissenschaftlicher und juristischer Auslegungskompetenz 535 III. Entwurf eines Prüfungsmodells 546 Literaturverzeichnis 559 Register 613 Inhaltsverzeichnis Vorwort V Inhaltsübersicht VII Abkürzungsverzeichnis XXXIII A. Einleitung l I. Untersuchungsgegenstand: Ausgleich von Kunst- und Persönlichkeitsschutz 1 II. Ziel der Untersuchung: Orientierungshilfe durch das Modell „Esra" 2 III. Gang der Untersuchung: Darstellung, Würdigung, Vorschlag 3 B. Die „Esra"-Entscheidung 5 I. Der streitgegenständliche Roman: reale Vorlagen und literarische Figuren 6 1. Reale Vorlagen 6 a) Ay§e Romey, die Exfreundin des Autors 6 b) Birsel Lemke, die Mutter von Ay$e Romey 7 c) Maxim Biller, der Autor des streitgegenständlichen Romans 7 2. Inhalt: Übersicht zu dem Gang der Erzählung und den literarischen Figuren 8 a) Inhalt und Aufbau der Erzählung: Hindernisse und Intrigen um Partnerschaft .• 8 b) Gestaltung der Erzählung: Zeit und Raum, Figur-Erzähler-Leser . 10 aa) Gestaltung von Zeit und Ort im Roman 10 bb) Beziehung von Figur und Erzähler, von Erzähler und Leser .. 11 c) Literarische Figuren: Ähnlichkeit mit und Eigenständigkeit von realen Vorlagen 13 aa) Esra: Ähnlichkeiten mit Romey, kultureller Konflikt, Intimszenen, Ayla 13 bb) Laie: Ähnlichkeiten mit Lemke, un-/mittelbares Negativbild . 16 cc) Adam: Ähnlichkeiten mit Biller, Schriftsteller, Nähe zu Esra, Verbissenheit 17 XII Inhaltsverzeichnis II. Zwischenergebnis: Verhaftung in den und Überwindung von realen Bezügen 20 III. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Beschluss vom 13.6.2007 20 1. Prozessgeschichte: zivilrechtlicher Auftakt 21 a) Einstweiliges Verfügungsverfahren: vorübergehender Schutz durch Verbot 21 b) Landgericht München I: Eröffnen der Schachpartie „Kunst oder Person" 22 aa) Stellungnahme des Autors: „Esra" ist Fiktion 22 bb) Urteil des Landgerichts München I vom 15.10.2003: erste, ausbaufähige Ansätze 24 c) Oberlandesgericht München: Konkretisierungen im Erkennbarkeitsbereich 27 d) Bundesgerichtshof: kein Bahnbrecher, aber Sprungbrett zum „Esra"-Beschluss 28 2. Stellungnahmen der Vertreter der literarischen Welt 30 a) Börsenverein des Deutschen Buchhandels: Verkennung des Kunstcharakters 30 b) Verband deutscher Schriftsteller: Lähmung des Literaturbetriebs . 31 c) P.E.N.-Zentrum Deutschland: mangelnde Verantwortlichkeit für Enthüllungen 32 d) Zwischenergebnis: Votum für die Kunstfreiheit 32 3. Parteienvortrag: Fiktion betrifft (nicht) reale Personen 33 a) Beschwerdeführerin 33 b) Klägerinnen 35 4. Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts 35 a) Argumentation der Senatsmehrheit: Differenzierung zwischen den Klägerinnen 35 aa) Entscheidungsrahmen: Kontrolldichte, Zensur, Schutzbereichsverstärkung 36 bb) Erkennbarkeit: Einfallstor der Aktivierung des Persönlichkeitsschutzes 36 cc) Fiktionalitätsvermutung: Neuerung des „Esra"-Beschlusses .. 37 dd) „le-desto"-Formel: feinmaschige Abwägung von Fiktion und Persönlichkeitsschutz 37 b) Abweichende Voten: zu weitgehende Beschränkung der Kunstfreiheit 40 aa) Sondervotum der Richter Hohmann-Dennhardt, Gaier: inkonsequente Entscheidung 40 bb) Sondervotum des Richters Hoffmann-Riem: Verkennen der Fiktionalitätsvermutung 42 Inhaltsverzeichnis } IV. Bundesgerichtshof: Entscheidung im Anschluss an den „Esra"-Beschluss 1. Nach Zurückverweisung: keine schwere Persönlichkeits­ rechtsverletzung 2. Entscheidung über Schmerzensgeldansprüche der Klägerinnen zu 1) und 2) a) Kein Schmerzensgeld für die Tochter wegen der Subsidiarität des Anspruchs b) Keine weitere Geltendmachung der Schmerzensgeldansprüche der Mutter V. Zwischenergebnis: deutliche Trennung von Unterlassung und Schmerzensgeld VI. Die „Mephisto"-Entscheidung als bisheriger Massstab der Rechtsprechung: Fortführung und Veränderung der Entwicklungslinie durch „Esra" 1. Vorgeschichte im Fall „Mephisto" a) Romaninhalt: Opportunist und Karrierist Höfgen b) Gustaf Gründgens als reale Vorlage, Klaus Mann als Kontrapunkt c) Prozessgeschichte: verschiedene Ansätze zum Interessenausgleich aa) Landgericht Hamburg: Vorrang der Kunst gegenüber dem Andenken an Verstorbene bb) Oberlandesgericht Hamburg: Verankerung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes cc) Bundesgerichtshof: Unterschiede von Fiktion und Realität bedingen Romanverbot 2. Gerichtliche Entscheidung a) Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde: Publikationsverbot . b) Abweichendes Votum von Stein: Verkennung des Kunstcharakters c) Abweichendes Votum von Rupp-von Brünneck: Vorwurf der Inkonsequenz 3. Zwischenergebnis: Kritik an Senatsmehrheit und Sondervoten 4. Vergleich der Beschlüsse „Mephisto" und „Esra": Vorläufer und Fortschritt a) Erkennbarkeit: qualitative Verschärfung, quantitative Erleichterung b) Zwischenergebnis: „Esra" als Modifikation und Präzision von „Mephisto" c) Kunstspezifische Sicht bei „Mephisto" als Vorläufer der Fiktionalitätsvermutung d) Die „Ur-/Abbild"-Theorie als Grundlage der „Je-desto"-Formel... XIV Inhaltsverzeichnis e) Zwischenergebnis: „Mephisto" wäre nach „Esra" heute wie damals zulässig 68 f) Art der Darstellung von Höfgen, Laie, Esra: unterschiedliche Dimensionen 70 g) Verhältnismässigkeit als heutige Prüfungsstufe 71 h) Rechtskraft der Entscheidungen und ihre Beschränkung 72 aa) Zurückweisende Entscheidung: Höfgen und Esra 72 bb) Stattgebende Entscheidung: Laie 74 cc) Zwischenergebnis zur Rechtskraft von „Mephisto" und „Esra" 75 5. Stellungnahme zu „Mephisto": ausbaufähige Argumentation .. 75 6. Zwischenergebnis: zwei unverzichtbare Meilensteine der Kunstjudikatur 76 VII. „Springer/WallrafF'-Entscheidung als Vergleich aus dem Presserecht 78 1. Vorgeschichte im Fall „Springer/Wallraff" 78 a) Die Reportage „Der Aufmacher" als Angriff auf das Persönlichkeitsrecht 78 aa) Ambivalentes Wesen und Faktizitätsanspruch der Reportage 78 bb) Unterscheidung von Reportage und Roman am Beispiel „Esra" 80 cc) Zwischenergebnis: „Esra" ist keine Reportage 82 b) Personenberichterstattung im Boulevardjournalismus 83 c) Weitreichendes Instrumentarium im Rechtsschutz gegen Boulevardjournalismus 84 aa) Schadensersatz-, Entschädigungsanspruch für Persönlich­ keitsrechtsverletzung 85 (1) Anspruchsgrundlage: Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG aus Rechtsfortbildung 85 (2) Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Anspruchs­ voraussetzungen 86 bb) Unterlassungsanspruch: Unterschiede bei Wieder­ holungsgefahr und Wortlaut 88 d) Rechtsschutz gegen fiktionale Texte: Unterlassung und negative Feststellung 89 e) Hintergrund und Inhalt der persönlichkeitsrechtsrelevanten Reportage 90 f) Prozessgeschichte: vom Gesamtverbot zur vollum­ fänglichen Zulässigkeit 92 2. Gerichtliche Entscheidung: salomonische Abwägung 92 3. Vergleich der Entscheidungen „Springer/Wallraff" und „Esra" 93 a) Schutz der Reportage durch die Pressefreiheit 94 b) Abgrenzung zum Schutz von „Esra" durch die Kunstfreiheit 96 aa) Keine Wahrheitspflicht für Biller 96 bb) Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Erkennbarkeits­ massstäben 97 cc) Menschenwürdegarantie 98 Inhaltsverzeichnis XV 4. Zwischenergebnis: Ansätze des Journalismus als Anregung, nicht als Analogie 99 VIII. „Meere"-Parallelverfahren: „Esra"-Leitlinien für zivilrechtliche Verfahren 100 1. Vorgeschichte im „Meere"-Parallelverfahren 100 a) Autobiographisch inspirierter Roman wie im Fall „Esra" 100 b) Fiktionalisierte Liebesziehung vor Gericht wie im Fall „Esra" ... 101 2. Entscheidung: innovative Erkennbarkeits-, ausdruckslose Abwägungsprüfung 102 3. Fiktion und Wirklichkeit: „Meere" ist ein fiktionaler Text 104 a) Selbstreflexion, Vor-/Nachspann, phantastische Elemente, freie Erzählinstanz 104 b) Zwischenergebnis: markante Fiktion und Erkennbarkeit, zweifelhafte Abwägung 106 4. „Meere"-Ergebnis vertretbar, Argumentation ausbaufähig ... 107 5. Vergleich der Entscheidungen „Meere" und „Esra" 109 a) Gemeinsamkeiten: Kunstfreiheit, Erkennbarkeit, Rezipient, Verhältnismässigkeit 109 b) Unterschiede: Fiktionalitätsvermutung, „Je-desto"-Formel, Abwägungsfähigkeit ; 110 c) Zwischenergebnis: Gewinn an Rechtsklarheit durch „Esra"-Beschluss 111 Die „Esra"-Entscheidung aus literaturwissenschaftlicher Sicht .. 112 I. Literaturwissenschaftliche Rezensionen zum streit­ gegenständlichen Roman 112 1. „Esra" als „Spiegelbild unserer Zeit" 113 2. „Esra" als „pubertäres Nähkästchengeplauder" 114 3. „Esra" als Roman einer Verletzung und verletzender Roman . 116 4. Stellungnahme: Rezensionen als Denkanstoss für die Gerichtsentscheidung 116 II. Literaturwissenschaftliche Aspekte der Entscheidung. 118 1. Literarizität: Was ist Literatur? Ist „Esra" Literatur? 118 a) Problem der Begriffsbestimmung: Literatur als Neuzusammen­ setzung 118 b) Ursprung der Literarizität bei Aristoteles 119 c) Bestimmungsversuch anhand der poetischen Funktion 121 d) Bestimmungsversuch auf Textebene (produktions-, werk-, rezeptionsästhetisch) 121 aa) Literarizität als Texteigenschaft 121 bb) Stellungnahme: „Esra" auf Textebene als literarischer Text .. 124 XVI Inhaltsverzeichnis e) Bestimmungsversuch auf der Handlungsebene: empirische Erhebungen 125 aa) Empirische, poststrukturalistische Ansätze: „Esra" als Literatur aufgrund Rezeption 125 bb) Stellungnahme: „Esra" auf Handlungsebene als literarischer Text 126 f) Zwischenergebnis: Literarizität, Texteigenschaft unter Einsicht der Rezipienten 126 2. Fiktionalität bei „Esra": Kunstgriff oder Berechnung? 127 a) Fiktionalität in Abgrenzung zu Abstraktion, Fiktion, Fiktivität.. 128 aa) Fiktionalität in Abgrenzung zur verallgemeinernden Abstraktion 128 bb) Fiktionalität in Abgrenzung zum allgemeinen Begriff der Fiktion 128 cc) Fiktionalität in Abgrenzung zur Fiktivität (ontologisches Wesen von Esra und Laie) 129 b) Was ist Fiktionalität? Beschreibung von Fiktivität 130 aa) Vorab Festlegung der Grenze des „Referenzkriteriums": Subjektivität 131 bb) Referenz: Ist der Bezug zu einer objektiven Welt, ist eine objektive Welt möglich? 132 cc) Stellungnahme: Referentialisier'ung durch intersubjektive Beschaffenheit 133 dd) Kein Wirklichkeitsbezug von „Esra", keine Kategorisierung richtig-falsch 134 ee) Zwischenergebnis zu Fiktion, Fiktivität, Fiktionalität und Referenzkriterium 136 c) Begriff der Fiktion 137 aa) Ansätze zur Bestimmung: Searle, Walton, Lamarque/Olsen . 137 bb) Perspektiven zur Bestimmung: Texteigenschaft, Textprodukt, Leserbewertung 139 cc) Stellungnahme: Fiktion als Texfeigenschaft 140 d) Fiktionalität und Realität 142 aa) Keine klare Trennung der Welten von realen Klägerinnen und fiktiven Figuren 142 bb) Spiel aus Fiktion und Wirklichkeit bei „Esra" 144 cc) Einfluss der Klägerinnen auf die Figuren, Wirkung der Figuren auf die Klägerinnen 146 dd) „Internal" und „External Fields of Reference" im Roman „Esra" 148 ee) Aufgaben der Kunst: Abbildung, Unterstützung, Relevanz, Erkenntnisgewinn 149 e) Zwischenergebnis zu Literarizität, Fiktionalität, Fiktionalitäts- vermutung 151 aa) Verhältnis von Literarizität und Fiktionalität 151 bb) Fiktionalitätsvermutung als Übersetzung der Ergebnisse in die Rechtswissenschaft 153 XVII Inhaltsverzeichnis f) Fiktionssignale als Merkmale von Fiktionalität: Ist „Esra" fiktional? 154 aa) Textuelle Fiktionssignale 154 bb) Paratextuelle Fiktionssignale 157 cc) Fiktionalität von „Esra" aufgrund überwiegender Fiktionssignale 158 (1) Fiktionsverneinende Signale: textuelle und paratextuelle Realitätsnähe 158 (2) Uneindeutige Signale: Selbstreflexion und Erzählweise .. 161 (3) Fiktionsbegründende Signale 163 (4) Bilanzierung: Fiktionssignale überwiegen 165 g) Fiktionsgrade als Präzisierung von Fiktionalität: Inwieweit ist „Esra" fiktional? 166 aa) Zulässigkeit von Fiktionsgraden: Kann man Fiktion abstufen? 166 bb) Unterscheidung in die Kategorien „möglich" und „unmöglich" 168 cc) Unterscheidung der Objekte in die Kategorien „rein fiktiv", „fiktiv-real", „rein real" 169 dd) Geringer Fiktionsgrad (wirklichkeitsnah, doch fiktiv): Wer sind „Esra" und „Laie"? 169 h) Autofiktion als Präzisierung von Fiktionalität: Inwieweit ist „Esra" fiktional? 172 aa) Autobiographie: das Leben Billers 172 bb) Fiktion: das Leben Adams 174 cc) Autofiktion „Esra" als Kombination von Autobiographie und Fiktion 174 i) Weitere Beispiele zum Verhältnis von Wirklichkeit und Fiktion in der Literatur 176 aa) „Die Leiden des jungen Werther": tonangebende gesellschaftliche Themen 176 bb) „Doktor Faustus": klarstellender Nachtrag zur Beruhigung erhitzter Gemüter 178 cc) „Wilsberg und der tote Professor": kein Insiderwissen, kein Tabu des Sexuellen 180 dd) „Das Ende des Kanzlers - Der finale Rettungsschuss": Nachahmungseffekt 183 ee) „Roman eines Schicksallosen": kein Eingriff in Persönlich­ keitsrechte Dritter 187 j) Zwischenergebnis: Weichenstellung Erkennbarkeit, Beeinträchtigungsintensität 189 3. Handelt es sich bei „Esra" um einen Schlüsselroman? 189 a) Qualifizierung „Esras" als Roman 189 b) Voraussetzungen für die Bestimmung als Schlüsselroman 191 c) Erstes Zwischenergebnis: keine Qualifizierung „Esras" als Schlüsselroman 193 XVIII Inhaltsverzeichnis d) Zweites Zwischenergebnis: „Esra" als autobiographisch inspirierter Roman 195 4. Rezeption des Romans „Esra" 196 a) Der Leser: Festlegung des Massstabs 198 aa) Idealer Leser: korrekte Unterscheidung von Esra/Klägerin zu 1), Adam/Autor 198 bb) Vielfalt empirischer Leser 199 cc) Verständiger Durchschnittsleser: auffallende Ähnlichkeit Esra/Klägerin, Adam/Autor 201 b) Der Rezeptionsakt bei fiktionalen Texten: Unterscheidet der Leser zwischen erfundenen und realen Elementen? 202 aa) Kommunikationssituation beim fiktionalen Text „Esra" 203 bb) Kommunikationsprobleme beim fiktionalen Text „Esra" 204 (1) Wird „Esra" anders gelesen als ein nichtfiktionaler Text? 204 (2) Wird „Esra" ähnlich gelesen wie ein nichtfiktionaler Text? 208 (3) Vergleich der Rezeption von fiktionalen und nichtfiktionalen Texten 209 cc) Übereinkunft zwischen Autor und Leser bei einem fiktionalen Text 209 dd) Zwischenergebnis: keine fiktionsadäquate Rezeption der Autofiktion „Esra" 212 5. „Esra" als Frucht der Postmoderne 213 a) Begriff: Was ist Postmoderne? 213 b) Merkmale im Roman „Esra": Welche Anzeichen deuten auf die Postmoderne? 215 aa) Radikaler Konstruktivismus: postmoderne Verarbeitung der Gegenwart bei „Esra" 215 bb) Indifferenz von „Esra" 217 cc) Leselust durch Dechiffrieren und Sinnlichkeit im Roman „Esra" 218 dd) Selbstreflektion bei „Esra" und „imitatio": Vereinigung von Original und Fälschung 219 ee) Biographischer Bezug bei „Esra" 220 ff) Verbindung von Fiktion und Wirklichkeit: „Esra" als neue Schöpfung 221 gg) Zwischenergebnis: postmoderner Roman „Esra" mit Persönlichkeitsrelevanz 223 6. Realismus bei „Esra": Wirklichkeit im Alltags- und Literaturverständnis 223 a) Historische Erscheinungsformen der Mimesis-Theorie 225 aa) Antike: Eigenwert der Kunst durch Aristoteles 226 bb) Mittelälter: Universalienstreit und theologische Naturwissenschaft 229 cc) Renaissance: Kunst als „imitatio" und neue Schöpfung 231 Inhaltsverzeichnis XIX dd) Erste Hälfte des 18. Jahrhunderts: Aufklärung: Ideal des vollkommenen Menschen 232 ee) Zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts: Dichotomie von Allgemeinem und Besonderem 233 ff) 19. Jahrhundert: poetischer Realismus, fortschreitender Subjektivismus 235 gg) 20. Jahrhundert: Surrealismus und konkrete Poesie 237 hh) Zwischenergebnis: Bearbeitungstechnik „Esras" . nach literaturhistorischer Tradition 240 b) „Esra" als Roman des subjektiven Realismus 240 7. Gefahr für die Literatur: Ist der „Esra"-Beschluss Ausdruck von Zensur? 243 a) Begriffsbestimmung von Zensur 245 aa) „Esra"-Beschluss ist Zensurmassnahme im literaturwissen­ schaftlichen Verständnis 245 bb) „Esra"-Beschluss als Zensurmassnahme im soziologischen Verständnis 246 cc) Keine Zensurmassnahme im juristischen Verständnis durch „Esra"-Beschluss 248 dd) Der „Klassiker" von zensierter Kunst: Pornographie, aber nicht bei „Esra" 248 ee) „Esra": keine juristische Zensurmassnahme zum Schutz von Persönlichkeitsrechten : 250 ff) Zwischenergebnis: literarische, soziologische, nicht aber juristische Zensur 250 b) Literarischer Aufschrei: zensurgleiche Einschüchterung durch „Esra"-Beschluss . 251 8. Zwischenergebnis: notwendiges Gutachten, neue Wirklichkeit durch Kunst 255 9. Begriffskorrekturen 256 a) „Vorlage und Gestalt" statt „Ur- und Abbild" 256 b) „Distanzschaffende Bearbeitung" statt „Verselbständigung/ Verfremdung" 256 c) „Blossstellung" oder „Herabsetzung" statt „Schmähung" oder „Schmähschrift" 258 III. Literaturwissenschaftliche Kritik an den einzelnen Entscheidungsgrundsätzen 260 1. Zum Kriterium der Erkennbarkeit: keine Justitiabilität von Kunst 261 2. Zum Umgang mit Fiktion und Wirklichkeit 264 a) Literaturwissenschaftliche Kritik am Umgang mit Fiktion und Wirklichkeit 264 b) Begriffspräzision, gelungener Transfer (Fiktionalitäts- vermutung, „je desto") 265 XX Inhaltsverzeichnis c) Verbesserungsvorschlag: Präzisierung des Fiktions­ verständnisses 267 3. Zur Perspektive des Lesers als Prüfungsmassstab 268 a) Empirischer Leser entspricht Vielfalt der Rezeption 268 b) Idealleser: Kunstadäquanz statt Einheitsmodell des Durchschnittslesers 269 c) Zwischenergebnis: verständiger Durchschnittsleser als goldener Mittelweg 270 aa) Kritik am Idealleser: unrealistische, unberechtigte Rezeptionsprärogative 270 bb) Kritik am empirischen Leser: kunstinadäquat; zweckverfehlende Empirie 272 IV. Literaturwissenschaftliche Kritik an dem Entscheidungsergebnis 274 1. Keine Erlaubnis zur Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Literaturfreiheit 274 2. Unabsehbare, inakzeptable Folgen der Entscheidung für die Literaturwelt 275 D. Das Spannungsverhältnis zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Kunstfreiheit im Rahmen 277 der „Esra"-Entscheidung I. Prüfungsmassstab bei der Abwägung von Kunstfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht bei der „Esra"-Entscheidung.. 278 1. Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen 278 a) Grundsätzlich eingeschränkte Überprüfbarkeit 278 b) Vorgehen im „Esra'VBeschluss 279 2. Mittelbare Wirkung von Grundrechten im Streit Privater 280 a) Alleinige Grundrechtsbindung des Staates 282 b) Obsolete Lehre der unmittelbaren Drittwirkung der Grundrechte 283 c) Grundrechte wirken mittelbar im Privatrechtsverkehr 285 aa) Im Grundsatz: Lehre von der mittelbaren Drittwirkung 285 bb) Im konkreten: abwehrrechtliches oder schutzrechtliches Konzept 286 d) Vorgehen im „Esra"-Beschluss 289 e) Zwischenergebnis: Schutzpflicht bedingt Eingreifen bei „Esra" .. 289 II. Historisch gewachsene Kunstfreiheit auf Seiten der Beschwerdeführerin 291 1. Zuordnung des Romans „Esra" zum Schutzbereich der Kunstfreiheit 292 Inhaltsverzeichnis XXI a) Personaler und sachlicher Anwendungsbereich 294 aa) Personaler Anwendungsbereich: Schutz der Tätigkeit der Beschwerdeführerin 294 bb) Sachlicher Anwendungsbereich: Schutz der Tätigkeit der Beschwerdeführerin 295 (1) Restriktionen des Schutzbereichs: Schutzintensivierung durch Bereichspräzisierung 295 (2) Restriktionen führen zu Irrationalität und Intransparenz der Grundrechtsprüfung 298 (3) Optimierter Schutz für Kunst- und Persönlichkeitsschutz im „Esra"-Beschluss 300 (4) Zwischenergebnis weiter Schutzbereich: mehr Schranken, Schutz, Transparenz 301 b) Kunstbegriff: Präzisierung, aber kein Kunstrichtertum 303 aa) Formaler Kunstbegriff: Konservierung als Hilfe des Rechts und Hindernis der Kunst .• 304 bb) Materieller Kunstbegriff: versteckte Inhaltskontrolle durch Euphemismus 305 cc) Kunstbegriff nach Drittkriterium: gutgemeint, schlechtgemacht 306 dd) Weiter Kunstbegriff: weder Definitionsverbot noch -gebot .. 307 ee) Offener Kunstbegriff: Empfänglichkeit zur Weiter­ entwicklung statt Vagheit 309 ff) Relationaler Kunstbegriff: Einbindung in den Gesamt­ zusammenhang von Kunst 310 gg) Konkretes Kunstverständnis im „Esra"-Beschluss: prägnant, innovativ, überzeugend 311 c) Werk-und Wirkbereich: Schutzrahmen für Kunst 312 aa) Werkbereich: der Autor Biller 313 bb) Wirkbereich: beschwerdeführende Verlagsgesellschaft 313 d) Beschränkung des Schutzbereichs bei Beeinträchtigung der Rechtssphäre Dritter 314 2. Eingriff in das Grundrecht der Kunstfreiheit durch Gerichtsentscheidungen 314 3. Schranken der Kunstfreiheit: Grundrechtskollisionen 315 a) Übertragung der Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG 315 b) Übertragung der Schranken des Art. 2 Abs. 1,2 GG 316 c) Einschränkung aufgrund kollidierender Rechtswerte von Verfassungsrang 317 d) Zwischenergebnis: schwache Rechtsgrundlage für Persönlich- keitsschutz 319 4. Schranken-Schranken 320 a) Massstab der Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsschutz 320 b) Modifizierung der Verhältnismässigkeitsprüfung beim Gesamtverbot 320 XXII Inhaltsverzeichnis III. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerinnen 321 1. Persönlichkeitsschutz der Klägerinnen durch zivilgerichtliche Rechtsprechung 323 a) Einfachgesetzliche Normen im Bereich des Persönlichkeitsrechts 323 aa) Kein hinlänglicher Schutz nach § 823 Abs. 2 BGB, §§185 ff. StGB 323 bb) Kein Schutz aus dem Namensrecht gemäss § 12 BGB 324 cc) Kein Schutz des Rechts am eigenen Bild gemäss/analog §§ 22i, 23 KUG 325 (1) Anwendung der §§ 22,23 KUG auf das Lebensbild 326 (2) Kein Schutz durch §§ 22,23 KUG in der Literatur mangels Visualisierung 328 (3) Zwischenergebnis: kein Schutz des Lebensbilds der Klägerinnen durch §§ 22 f. KUG 329 b) Zivilrechtliche Anerkennung des allgemeinen Persönlich- keitsrechts 331 2. Persönlichkeitsschutz der Klägerinnen durch das Bundesverfassungsgericht 334 3. Kritik an der Formung des Persönlichkeitsrechts durch Richterrecht 336 4. Sachlicher Schutzbereich: Ausformung anhand von Fallgruppen 337 a) Recht der informationellen Selbstbestimmung bei „Esra" nicht relevant 338 b) Recht der Selbstbewahrung: betroffene Persönlichkeits­ sphären der Klägerinnen 338 aa) Sozialsphäre im „Esra"-Beschluss hinsichtlich der „hard facts" 339 bb) Betroffene Privatsphäre der Klägerinnen 340 cc) Betroffene Intimsphäre der Klägerin zu 1) 340 c) Recht der Selbstdarstellung der Klägerinnen durch „Esra"-Roman betroffen 342 d) Grundbedingungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit.. 343 e) Zwischenergebnis zum sachlichen Schutzbereich 344 5. Personaler Schutzbereich hinsichtlich Klägerinnen 345 6. Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht 345 a) Klassischer Eingriff, erweiterter Eingriffsbegriff mit Erheblich- keitsvorbehalt 345 b) Romanpublikation als Übergriff in das allgemeine Persönlich­ keitsrecht 346 7. Schranken des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Art. 2 Abs. 1 GG 346 8. Schranken-Schranken: Verhältnismässigkeits- und Kernbereichsprüfung 348 Inhaltsverzeichnis XXIII IV. Ausgleich zwischen Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit 349 1. Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 349 a) Kriterium der Erkennbarkeit: Übereinstimmungen drängen reale Vorlage auf 349 b) Bagatellvorbehalt im Vergleich zum Näheverhältnis nach § 42 Abs. 2 VwGO 350 c) Aufladung des Persönlichkeitsschutzes durch Art. 6 Abs. 1,2 GG 351 2. Rechtfertigung der Persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigung ... 352 a) Fiktionalität: Zeichen künstlerischer Neuschöpfung 352 aa) Mehr Schutz durch Fiktionalitätsvermutung als durch Wechselwirkungslehre . 353 (1) Fiktionalitätsvermutung im Zivilprozessverfahren 355 (2) Fiktionalitätsvermutung: keine gesetzliche Vermutung .. 355 (3) Tatsächliche (Fiktions-)Vermutung: Selbstverständ­ lichkeit, literarisches Einfallstor 356 b) Die „Je-desto"-Formel: ausbaufähige, aber taugliche. Präzisionshilfe 358 aa) Nachteile: sprachlich ungeschickt, aktualisiertes Konkordanz­ prinzip wenig innovativ 358 bb) Vorteil: Präzision des diametralen Verhältnisses von Fiktion/Persönlichkeitssphären 360 cc) Ausnahmen der Abwägung: Erkennbarer Autor erzählt ersichtlich eigenes Erleben 362 V. Zwischenergebnis: Stärkung der Kunst, Präzision zum Persönlichkeitsschutz 364 E. Die Verfassungsmässigkeit der „Esra"-Entscheidung 366 I. Die Entscheidungsgrundsätze in der Einzelkritik 366 1. Zur Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen 366 a) Romanverbot rechtfertigt keine vollständige Nachprüfung 366 b) Erforderliche vollumfängliche Überprüfung im Fall eines Romanverbots 366 c) Fazit: zutreffende Gesamtüberprüfung mit ausbau­ fähiger Begründung 367 2. Zur Rechtsgrundlage: analog § 1004 Abs. 1 i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB 369 a) Wesentlichkeitstheorie: erhöhte Regelungsdichte bei Grundrechtsbetroffenheit 370 b) Ungenügende Rechtsgrundlage analog § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB ... 371 c) Verfassungsmässigkeit aufgrund Handlüngsnotwendigkeit 372 3. Zur Abwägung der widerstreitenden Interessen 373 a) Abwägungsfahigkeit der widerstreitenden Interessen 373 b) Zwischenergebnis: unabhängiges Kunstsystem, kontextgebundene Wirkungen 375 XXIV Inhaltsverzeichnis c) Ergebnis: taugliche Abwägungskriterien für „Esra" 376 aa) Auf seiten der Kunstfreiheit: relevante Aspekte seitens der Beschwerdeführerin 376 (1) Fiktionalität: autofiktionaler Text geringen Fiktionsgrads 376 (2) Gesellschaftliche Relevanz: „Esra" zwischen Unterhaltungs- und engagierter Kunst 376 (3) Intention des Literaten: kein Rachefeldzug, aber konfliktreiche Verarbeitung Billers 377 (4) Art der Darstellung: Beeinträchtigungsintensität durch Darstellung der Figur Laie 379 (5) Wirkung: moderater Effekt in der Öffentlichkeit, punktuell besondere Intensität 380 (6) Wahrheit der Darstellung: grundsätzlich irrelevant, nur bei Realitätstreue relevant 381 (7) Äussere Faktoren: keine aggressive Bewerbung, zeitliche Nähe 383 bb) Auf seiten des Persönlichkeitsschutzes: relevante Aspekte seitens der Klägerinnen 384 (1) Dimension des Persönlichkeitsrechts 384 (2) Risiko literarischer Bearbeitung darf nicht durch Prominenz/Kontakt erhöht werden 384 (3) Keine Einwilligung der Klägerinnen zur Publikation durch Vorverhalten 386 (4) Medienöffentlichkeit: medial begleitetes Verfahren geht zu Lasten Billers 387 (5) Identifizierbarkeit als selbständiger Aspekt in qualitativer und quantitativer Hinsicht 387 cc) Zwischenergebnis: Kriterien für Kunst-/Persönlich- keitsschutz 388 4. Zum Kriterium der Erkennbarkeit 389 a) Gelungener Mittelweg 389 b) Austausch der Erkennbarkeit durch Ähnlichkeit 389 c) Stellungnahme 391 d) Zwischenergebnis: Erkennbarkeitskriterium als notwendige Bedingung 394 5. Zum Kriterium des literarisch verständigen Durchschnitts­ lesers 394 a) Literarisch verständiger Durchschnittsleser als Beurteilungsinstanz 394 b) Kritik an der Figur des literarisch verständigen Durchschnittslesers 397 c) Zwischenergebnis: verfehlte Kritik an Realitätsferne und Kunstinadäquanz 398 6. Zum Kriterium des kunstspezifischen Wirklichkeitsmassstabs 401 a) Präzisierung des Fiktionskriteriums, erforderliches Sachverständigengutachten 401 Inhaltsverzeichnis XXV b) Wirkung eines fiktionalen Textes auf die Wirklichkeit 404 c) Zwei Fiktionalitätsvermutungen: Umsetzung literarischer Erkenntnisse 406 d) Ausnahmen von der Abwägung 409 aa) Schutz der Intimsphäre 409 (1) Rezeption als faktual (widerlegte zweite Fiktionalitäts- vermutung) in Intimsphäre 409 (2) Ausnahmegruppen verstossen gegen Fiktionalitäts- vermutung, Rezeptionseinheit 412 bb) Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 2 GG: Verstärkung des Persönlichkeitsrechts 415 (1) Opportunes Resultat: gestärkte Beziehung von geschundener Mutter, kranker Tochter 416 (2) Ausbaufähige Begründung: bedenkliche Addition von Grundrechten 418 (3) Fehlende Begründung für Grundrechtskumulation: Ausnahme von der Abwägung 420 (4) Gegenlösung zur Grundrechtskumulation: Privatsphäre (Mutter), Intimsphäre (Kind) 422 (5) Zwischenresultat: Ausnahme von der Abwägung bei erhöhtem Persönlichkeitsschutz 423 7. Zur „Je-desto"-Formel 424 a) Zutreffende Präzisierung einer Wechselbeziehung als Abwägungshilfe 424 b) „Je-desto"-Formel: inadäquater und inkonsequenter Umgang mit Kunst 424 c) Unbestimmtheit der „Je-desto"-Formel 425 d) Zwischenergebnis: weder kunstinadäquat noch inkonsequent, aber präzisierbar 426 aa) Erforderliche Konkretisierung der „Je-desto"-Formel 426 bb) Die „Je-desto"-Formel ist nicht kunstinadäquat 427 cc) Die „Je-desto"-Formel ist nicht inkonsequent 428 e) Keine wechselseitige Beeinflussung im Rahmen der „Je-desto"- Formel 429 8. Zur Prüfung der Verhältnismässigkeit 433 a) Keine Verhältnismässigkeitsprüfung in früherer Rechtsprechung 433 b) Einschlägige Verhältnismässigkeitsprüfung 433 II. Kritik an dem Entscheidungsergebnis 435 1. Ablehnende Reaktionen 435 a) Hinsichtlich der Klägerin zu 1): unzulässige Privatzensur 435 b) Hinsichtlich der Klägerin zu 2): inkonsequente Entscheidung zu „Laie" 435 2. Pflicht zur/Freiheit durch Rücksichtnahme auf dargestellte Personen 436 XXVI Inhaltsverzeichnis 3. Zwischenergebnis: verfehlter Vorwurf, Faktizität wie Fiktivität zu verbieten 438 a) Zustimmungswürdiges Ergebnis: Schilderung Esras unzulässig, Lales zulässig 438 b) Einwand: unbegründete Massstabsverschiebung 439 c) Einwand: widersprüchliche Differenzierung von Laie und Esra .. 440 d) Einwand: Gleichsetzung von Adam und Biller unzulässig 441 4. Entscheidungsappell an Gesetzgeber: gesetzliche Konkretisierung 441 5. Entscheidungsappell an Rechtsprechung: Einfügung eines Fiktionsgutachtens 442 III. Zwischenergebnis 446 1. Erkennbarkeit: notwendiges Kriterium 446 2. Zwei Fiktionalitätsvermutungen: Differenzierung in Eigenschaft/Rezeption 447 3. „Je-desto"-Formel: Orientierungshilfe, kein Ausdruck der Wechselbeziehung 449 4. Zwei Ausnahmen nicht der Fiktionalitätsvermutung, sondern der Abwägung 450 5. Zwischenergebnis: Lösungsvorschlag zur Prüfungs­ reihenfolge 450 F. Rechtsvergleich: weite Streuung im Interessenausgleich 452 I. Frankreich: ausgeprägter Persönlichkeitsschutz 455 1. Parallele zur Erkennbarkeit, Unterschied zur Fiktionalitäts­ vermutung 456 2. Ausgleich von Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit 457 a) Französische Rechtsprechungslinie: tendenziell persönlichkeits- rechtsfreundlich 457 b) Exemplarisches Verbotsverfahren um „Le Procfes de Jean-Marie LePen" 458 c) Verfahren um „Ma fille, Marie": exemplarisch für vermehrte Äusserungsfreiheit 461 3. Zwischenergebnis: ausgeprägter Persönlichkeitsschutz, offene Entwicklung 462 II. Grossbritannien: Betonung der Äusserungsfreiheit 463 1. Parallele zur Erkennbarkeit, Unterschied zur Fiktionalitäts­ vermutung 464 2. Ausgleich von Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit 465 3. Zwischenergebnis: liberales Grundverständnis, offene Entwicklung 465 XXVII Inhaltsverzeichnis III. Ausgleichende Positionen: Spanien, Schweiz 466 1. Parallelen zur Erkennbarkeit, Unterschied zur Fiktionalitäts- vermutung 469 2. Ausgleich von Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit 470 3. Zwischenergebnis: deutliche Gemeinsamkeiten 471 IV. Bilanz: Unterschiede in nationaler Ausgestaltung 471 V. Vergleich von Europa und den U.S.A 472 1. Unterschiedliches Verständnis von Privatheit 472 a) Frühe Ansätze des Persönlichkeitsschutzes bei Warren und Brandeis 472 b) Whitmans Analysen zum Ausgleich von Äusserungs­ und Persönlichkeitsschutz 474 2. Ähnliches Verständnis von Grenzen der Kunstfreiheit 476 a) Parallele zur Erkennbarkeit, Unterschied zur Fiktionalitäts- vermutung 477 b) Ausgleich von Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit.
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9783161524813 - Bünnigmann, K: 'Esra'-Entscheidung als Ausgleich
Bünnigmann, K

'Esra'-Entscheidung als Ausgleich (2013)

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ISBN: 9783161524813 bzw. 3161524810, vermutlich in Deutsch, Mohr Siebeck, Tübingen, Deutschland, gebundenes Buch, neu.

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Erscheinungsdatum: 03/2013, Medium: Buch, Einband: Gebunden, Titel: Die 'Esra'-Entscheidung als Ausgleich zwischen Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit, Titelzusatz: Rechtsprechung im Labyrinth der Literatur, Autor: Bünnigmann, Kathrin, Verlag: Mohr Siebeck GmbH & Co. K // Mohr Siebeck, Sprache: Deutsch, Schlagworte: Genius // Persönlichkeit // Multiple Persönlichkeit // Schutz // Recht // Verfassungsrecht // Verwaltungsrecht // Verwaltungssachen // Rechtssysteme: Allgemeines // Zivilrecht // Privatrecht // allgemein // Europa, Rubrik: Privatrecht // BGB, Seiten: 617, Reihe: Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht (Nr. 14), Gewicht: 1011 gr, Verkäufer: averdo.
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3161524810 - B: Die "Esra"-Entscheidung als Ausgleich zwischen Pers
B

Die "Esra"-Entscheidung als Ausgleich zwischen Pers (2013)

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ISBN: 3161524810 bzw. 9783161524813, Band: 14, in Deutsch, T, gebraucht.

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Gebundene Ausgabe; 617 Seiten; Gebundene Ausgabe Das Buch befindet sich in einem neuwertigen Zustand; Inhalts.
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