Das Interesse des Kapitalmarkts am Aufschub der Ad-hoc-Publizität: Eine Studie zu Art. 17 Abs. 4 MAR (Schriften zum Unternehmens- und Kapitalmarktrecht)
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Das Interesse des Kapitalmarkts am Aufschub der Ad-hoc-Publizität (2018)
DE HC NW
ISBN: 9783161558214 bzw. 3161558219, in Deutsch, Mohr Siebeck, gebundenes Buch, neu.
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Seit dem 3. Juli 2016 ist die sogenannte Ad-hoc-Publizitätspflicht nicht mehr in 15 des deutschen WpHG, sondern in Art. 17 der unionsweit geltenden MarktmissbrauchsVO geregelt. Zentraler Bestandteil dieser anlassbezogenen Veröffentlichungspflicht ist dabei weiterhin ihr Befreiungstatbestand (Art. 17 Abs. 4 MAR). Umso bedauerlicher ist, dass der europäische Gesetzgeber darauf verzichtet hat, die Voraussetzungen für einen Aufschub der Ad-hoc-Mitteilung - über die Bildung von Regelbeispielen hinaus Seit dem 3. Juli 2016 ist die sogenannte Ad-hoc-Publizitätspflicht nicht mehr in 15 des deutschen WpHG, sondern in Art. 17 der unionsweit geltenden MarktmissbrauchsVO geregelt. Zentraler Bestandteil dieser anlassbezogenen Veröffentlichungspflicht ist dabei weiterhin ihr Befreiungstatbestand (Art. 17 Abs. 4 MAR). Umso bedauerlicher ist, dass der europäische Gesetzgeber darauf verzichtet hat, die Voraussetzungen für einen Aufschub der Ad-hoc-Mitteilung - über die Bildung von Regelbeispielen hinaus - rechtsverbindlich zu konkretisieren. Vor diesem Hintergrund entwickelt Philipp Steinrück allgemeingültige Konzepte zur Auslegung der Aufschubvoraussetzungen des Art. 17 Abs. 4 MAR, wobei der Schwerpunkt zweifelsohne in der Ermittlung des berechtigten Aufschubinteresses im Sinne von Art. 17 Abs. 4 lit. a) MAR liegt. Erscheint vorauss. 30. März 2018 Lieferzeit 1-2 Werktage.
Seit dem 3. Juli 2016 ist die sogenannte Ad-hoc-Publizitätspflicht nicht mehr in 15 des deutschen WpHG, sondern in Art. 17 der unionsweit geltenden MarktmissbrauchsVO geregelt. Zentraler Bestandteil dieser anlassbezogenen Veröffentlichungspflicht ist dabei weiterhin ihr Befreiungstatbestand (Art. 17 Abs. 4 MAR). Umso bedauerlicher ist, dass der europäische Gesetzgeber darauf verzichtet hat, die Voraussetzungen für einen Aufschub der Ad-hoc-Mitteilung - über die Bildung von Regelbeispielen hinaus Seit dem 3. Juli 2016 ist die sogenannte Ad-hoc-Publizitätspflicht nicht mehr in 15 des deutschen WpHG, sondern in Art. 17 der unionsweit geltenden MarktmissbrauchsVO geregelt. Zentraler Bestandteil dieser anlassbezogenen Veröffentlichungspflicht ist dabei weiterhin ihr Befreiungstatbestand (Art. 17 Abs. 4 MAR). Umso bedauerlicher ist, dass der europäische Gesetzgeber darauf verzichtet hat, die Voraussetzungen für einen Aufschub der Ad-hoc-Mitteilung - über die Bildung von Regelbeispielen hinaus - rechtsverbindlich zu konkretisieren. Vor diesem Hintergrund entwickelt Philipp Steinrück allgemeingültige Konzepte zur Auslegung der Aufschubvoraussetzungen des Art. 17 Abs. 4 MAR, wobei der Schwerpunkt zweifelsohne in der Ermittlung des berechtigten Aufschubinteresses im Sinne von Art. 17 Abs. 4 lit. a) MAR liegt. Erscheint vorauss. 30. März 2018 Lieferzeit 1-2 Werktage.
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Das Interesse des Kapitalmarkts am Aufschub der Ad-hoc-Publizität - Eine Studie zu Art. 17 Abs. 4 MAR (2016)
DE PB NW
ISBN: 9783161558214 bzw. 3161558219, in Deutsch, Mohr Siebeck Gmbh & Co. K, Taschenbuch, neu.
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Das Interesse des Kapitalmarkts am Aufschub der Ad-hoc-Publizität: Seit dem 3. Juli 2016 ist die sogenannte Ad-hoc-Publizit?tspflicht nicht mehr in15 des deutschen WpHG, sondern in Art. 17 der unionsweit geltenden MarktmissbrauchsVO geregelt. Zentraler Bestandteil dieser anlassbezogenen Veröffentlichungspflicht ist dabei weiterhin ihr Befreiungstatbestand (Art. 17 Abs. 4 MAR). Umso bedauerlicher ist, dass der europäische Gesetzgeber darauf verzichtet hat, die Voraussetzungen für einen Aufschub der Ad-hoc-Mitteilung - über die Bildung von Regelbeispielen hinaus - rechtsverbindlich zu konkretisieren. Vor diesem Hintergrund entwickelt Philipp Steinr?ck allgemeingültige Konzepte zur Auslegung der Aufschubvoraussetzungen des Art. 17 Abs. 4 MAR, wobei der Schwerpunkt zweifelsohne in der Ermittlung des berechtigten Aufschubinteresses im Sinne von Art. 17 Abs. 4 lit. a) MAR liegt. Taschenbuch.
Das Interesse des Kapitalmarkts am Aufschub der Ad-hoc-Publizität: Seit dem 3. Juli 2016 ist die sogenannte Ad-hoc-Publizit?tspflicht nicht mehr in15 des deutschen WpHG, sondern in Art. 17 der unionsweit geltenden MarktmissbrauchsVO geregelt. Zentraler Bestandteil dieser anlassbezogenen Veröffentlichungspflicht ist dabei weiterhin ihr Befreiungstatbestand (Art. 17 Abs. 4 MAR). Umso bedauerlicher ist, dass der europäische Gesetzgeber darauf verzichtet hat, die Voraussetzungen für einen Aufschub der Ad-hoc-Mitteilung - über die Bildung von Regelbeispielen hinaus - rechtsverbindlich zu konkretisieren. Vor diesem Hintergrund entwickelt Philipp Steinr?ck allgemeingültige Konzepte zur Auslegung der Aufschubvoraussetzungen des Art. 17 Abs. 4 MAR, wobei der Schwerpunkt zweifelsohne in der Ermittlung des berechtigten Aufschubinteresses im Sinne von Art. 17 Abs. 4 lit. a) MAR liegt. Taschenbuch.
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Symbolbild
Das Interesse des Kapitalmarkts am Aufschub der Ad-hoc-Publizität: Eine Studie zu Art. 17 Abs. 4 MAR (Schriften zum Unternehmens- und Kapitalmarktrecht) (2018)
DE PB NW FE
ISBN: 9783161558214 bzw. 3161558219, in Deutsch, 218 Seiten, Mohr Siebeck, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.
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