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Therapie statt Strafe nach §35 BtMG. Möglichkeiten und Probleme der praktischen Umsetzung des Gesetzes100%: Albrecht, Tanja: Therapie statt Strafe nach §35 BtMG. Möglichkeiten und Probleme der praktischen Umsetzung des Gesetzes (ISBN: 9783346110831) in Deutsch, Taschenbuch.
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Therapie statt Strafe nach §35 BtMG. Möglichkeiten und Probleme der praktischen Umsetzung des Gesetzes96%: Tanja Albrecht: Therapie statt Strafe nach §35 BtMG. Möglichkeiten und Probleme der praktischen Umsetzung des Gesetzes (ISBN: 9783346110824) GRIN Verlag, in Deutsch, auch als eBook.
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Therapie statt Strafe nach §35 BtMG. Möglichkeiten und Probleme der praktischen Umsetzung des Gesetzes
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9783346110831 - Tanja Albrecht: Therapie statt Strafe nach §35 BtMG. Möglichkeiten und Probleme der praktischen Umsetzung des Gesetzes (Paperback)
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Tanja Albrecht

Therapie statt Strafe nach §35 BtMG. Möglichkeiten und Probleme der praktischen Umsetzung des Gesetzes (Paperback) (2020)

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ISBN: 9783346110831 bzw. 3346110834, vermutlich in Deutsch, GRIN Verlag, United States, Taschenbuch, neu.

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Language: German. Brand new Book. Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Fachhochschule Düsseldorf, Sprache: Deutsch, Abstract: Welche Möglichkeiten, aber insbesondere auch Probleme und Grenzen, ergeben sich bei der praktischen Umsetzung des §35 BtMG sowohl auf Seiten der Verurteilten als auch aus sozialarbeiterischer Sicht? Diese Fragestellung wird in der vorliegenden Hausarbeit vordergründig bearbeitet. Der regelmässige Konsum von (illegalen) Drogen wird häufig in direkten Zusammenhang mit der Begehung von rechtswidrigen Taten gebracht, da meist schon der blosse Besitz von diversen Rausch- und Betäubungsmitteln strafbar ist. Tatsächlich nimmt die Anzahl der Fälle von Rauschgiftkriminalität in Deutschland in den letzten Jahren stetig zu. Die aktuelle Statistik des Bundeskriminalamts zeigt, dass es im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr einen weiteren Anstieg um 9,2 Prozent gab. Doch die Begehung von Straftaten, die in Zusammenhang mit einer Betäubungsmittelabhängigkeit stehen, muss für die Straftäter nicht zwangsläufig einen Aufenthalt im Strafvollzug bedeuten. Der Gesetzgeber gibt drogenabhängigen Verurteilten unter anderem nach §35 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) die Möglichkeit, die Vollstreckung ihrer Freiheitsstrafe zurückstellen zu lassen und stattdessen eine Therapie durchzuführen. Die sogenannte "Therapie statt Strafe" impliziert folglich auch die Zusammenarbeit der Justiz mit den unterschiedlichsten Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit. Unter anderem arbeiten Sozialarbeiter in der Drogenhilfe und der Bewährungshilfe mit den Verurteilten nach §35 BtMG zusammen. Zu Beginn wird der gesetzliche Hintergrund des §35,36 BtMG erläutert, um eine rechtliche Basis zu schaffen. Darauf folgt die Darstellung des Sinns und Zwecks der "Therapie statt Strafe" sowie die Problematik der Beurteilung des Therapieinteresses des Antragstellers. Anschliessend wird die Möglichkeit der ambulanten Therapie im Rahmen des §35 BtMG näher beleuchtet. Da der §35BtMG einen Aussc.
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9783346110831 - Albrecht, Tanja: Therapie statt Strafe nach 35 BtMG. Möglichkeiten und Probleme der praktischen Umsetzung des Gesetzes
Albrecht, Tanja

Therapie statt Strafe nach 35 BtMG. Möglichkeiten und Probleme der praktischen Umsetzung des Gesetzes (2019)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Fachhochschule Düsseldorf, Sprache: Deutsch, Abstract: Welche Möglichkeiten, aber insbesondere auch Probleme und Grenzen, ergeben sich bei der praktischen Umsetzung des 35 BtMG sowohl auf Seiten der Verurteilten als auch aus sozialarbeiterischer Sicht? Diese Fragestellung wird in der vorliegenden Hausarbeit vordergründig bearbeitet. Der regelmässige Konsum von (illegalen) Drogen wird häufig in direkten Zusammenhang mit der Begehung von rechtswidrigen Taten gebracht, da meist schon der blosse Besitz von diversen Rausch- und Betäubungsmitteln strafbar ist. Tatsächlich nimmt die Anzahl der Fälle von Rauschgiftkriminalität in Deutschland in den letzten Jahren stetig zu. Die aktuelle Statistik des Bundeskriminalamts zeigt, dass es im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr einen weiteren Anstieg um 9,2 Prozent gab. Doch die Begehung von Straftaten, die in Zusammenhang mit einer Betäubungsmittelabhängigkeit stehen, muss für die Straftäter nicht zwangsläufig einen Aufenthalt im Strafvollzug bedeuten. Der Gesetzgeber gibt drogenabhängigen Verurteilten unter anderem nach 35 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) die Möglichkeit, die Vollstreckung ihrer Freiheitsstrafe zurückstellen zu lassen und stattdessen eine Therapie durchzuführen. Die sogenannte "Therapie statt Strafe" impliziert folglich auch die Zusammenarbeit der Justiz mit den unterschiedlichsten Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit. Unter anderem arbeiten Sozialarbeiter in der Drogenhilfe und der Bewährungshilfe mit den Verurteilten nach 35 BtMG zusammen. Zu Beginn wird der gesetzliche Hintergrund des 35,36 BtMG erläutert, um eine rechtliche Basis zu schaffen. Darauf folgt die Darstellung des Sinns und Zwecks der "Therapie statt Strafe" sowie die Problematik der Beurteilung des Therapieinteresses des Antragstellers. Anschliessend wird die Möglichkeit der ambulanten Therapie im Rahmen des 35 BtMG näher beleuchtet. Da der 35BtMG einen Ausschluss von abhängigen Straftätern von anderen Stoffen oder stoffunabhängigen Süchten impliziert und der Fokus hierbei auf die Ausgrenzung von alkoholabhängigen Verurteilten gelegt werden soll, werden zusätzlich die Inhalte und Therapiebedingungen des 64 StGB kurz dargestellt und dem 35 BtMG gegenübergestellt. Aus den bisherigen Ergebnissen wird die Fragestellung der Hausarbeit nach den Möglichkeiten und Problemen der Strafzurückstellung beantwortet. Den Schluss der Arbeit bilden eine eigene subjektive Einschätzung der Sinnhaftigkeit des 35 BtMG in Form eines Fazits. 2020. 20 S. 210 mm Versandfertig in 6-10 Tagen, Softcover, Neuware, Offene Rechnung (Vorkasse vorbehalten).
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3346110826 - Tanja Albrecht: Therapie statt Strafe nach §35 BtMG. Möglichkeiten und Probleme der praktischen Umsetzung des Gesetzes
Tanja Albrecht

Therapie statt Strafe nach §35 BtMG. Möglichkeiten und Probleme der praktischen Umsetzung des Gesetzes (2020)

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ISBN: 3346110826 bzw. 9783346110824, in Deutsch, 15 Seiten, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.

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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Fachhochschule Düsseldorf, Sprache: Deutsch, Abstract: Welche Möglichkeiten, aber insbesondere auch Probleme und Grenzen, ergeben sich bei der praktischen Umsetzung des §35 BtMG sowohl auf Seiten der Verurteilten als auch aus sozialarbeiterischer Sicht? Diese Fragestellung wird in der vorliegenden Hausarbeit vordergründig bearbeitet. Der regelmässige Konsum von (illegalen) Drogen wird häufig in direkten Zusammenhang mit der Begehung von rechtswidrigen Taten gebracht, da meist schon der blosse Besitz von diversen Rausch- und Betäubungsmitteln strafbar ist. Tatsächlich nimmt die Anzahl der Fälle von Rauschgiftkriminalität in Deutschland in den letzten Jahren stetig zu. Die aktuelle Statistik des Bundeskriminalamts zeigt, dass es im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr einen weiteren Anstieg um 9,2 Prozent gab. Doch die Begehung von Straftaten, die in Zusammenhang mit einer Betäubungsmittelabhängigkeit stehen, muss für die Straftäter nicht zwangsläufig einen Aufenthalt im Strafvollzug bedeuten. Der Gesetzgeber gibt drogenabhängigen Verurteilten unter anderem nach §35 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) die Möglichkeit, die Vollstreckung ihrer Freiheitsstrafe zurückstellen zu lassen und stattdessen eine Therapie durchzuführen. Die sogenannte Therapie statt Strafe impliziert folglich auch die Zusammenarbeit der Justiz mit den unterschiedlichsten Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit. Unter anderem arbeiten Sozialarbeiter in der Drogenhilfe und der Bewährungshilfe mit den Verurteilten nach §35 BtMG zusammen. Zu Beginn wird der gesetzliche Hintergrund des §35,36 BtMG erläutert, um eine rechtliche Basis zu schaffen. Darauf folgt die Darstellung des Sinns und Zwecks der Therapie statt Strafe sowie die Problematik der Beurteilung des Therapieinteresses des Antragstellers. Anschliessend wird die Möglichkeit der ambulanten Therapie im Rahmen des §35 BtMG näher beleuchtet. Da der §35BtMG einen Ausschluss von abhängigen Straftätern von anderen Stoffen oder stoffunabhängigen Süchten impliziert und der Fokus hierbei auf die Ausgrenzung von alkoholabhängigen Verurteilten gelegt werden soll, werden zusätzlich die Inhalte und Therapiebedingungen des §64 StGB kurz dargestellt und dem §35 BtMG gegenübergestellt. Aus den bisherigen Ergebnissen wird die Fragestellung der Hausarbeit nach den Möglichkeiten und Problemen der Strafzurückstellung beantwortet. Den Schluss der Arbeit bilden eine eigene subjektive Einschätzung der Sinnhaftigkeit des §35 BtMG in Form eines Fazits. 2020, 15 Seiten, eBooks.
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9783346110824 - Tanja Albrecht: Therapie statt Strafe nach §35 BtMG. Möglichkeiten und Probleme der praktischen Umsetzung des Gesetzes
Tanja Albrecht

Therapie statt Strafe nach §35 BtMG. Möglichkeiten und Probleme der praktischen Umsetzung des Gesetzes (2019)

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ISBN: 9783346110824 bzw. 3346110826, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.

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Therapie statt Strafe nach §35 BtMG. Möglichkeiten und Probleme der praktischen Umsetzung des Gesetzes: Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Fachhochschule Düsseldorf, Sprache: Deutsch, Abstract: Welche Möglichkeiten, aber insbesondere auch Probleme und Grenzen, ergeben sich bei der praktischen Umsetzung des 35 BtMG sowohl auf Seiten der Verurteilten als auch aus sozialarbeiterischer Sicht Diese Fragestellung wird in der vorliegenden Hausarbeit vordergründig bearbeitet. Der regelmässige Konsum von (illegalen) Drogen wird häufig in direkten Zusammenhang mit der Begehung von rechtswidrigen Taten gebracht, da meist schon der blosse Besitz von diversen Rausch- und Betäubungsmitteln strafbar ist. Tatsächlich nimmt die Anzahl der Fälle von Rauschgiftkriminalität in Deutschland in den letzten Jahren stetig zu. Die aktuelle Statistik des Bundeskriminalamts zeigt, dass es im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr einen weiteren Anstieg um 9,2 Prozent gab. Doch die Begehung von Straftaten, die in Zusammenhang mit einer Betäubungsmittelabhängigkeit stehen, muss für die Straftäter nicht zwangsläufig einen Aufenthalt im Strafvollzug bedeuten. Der Gesetzgeber gibt drogenabhängigen Verurteilten unter anderem nach 35 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) die Möglichkeit, die Vollstreckung ihrer Freiheitsstrafe zurückstellen zu lassen und stattdessen eine Therapie durchzuführen. Die sogenannte `Therapie statt Strafe` impliziert folglich auch die Zusammenarbeit der Justiz mit den unterschiedlichsten Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit. Unter anderem arbeiten Sozialarbeiter in der Drogenhilfe und der Bewährungshilfe mit den Verurteilten nach 35 BtMG zusammen. Zu Beginn wird der gesetzliche Hintergrund des 35,36 BtMG erläutert, um eine rechtliche Basis zu schaffen. Darauf folgt die Darstellung des Sinns und Zwecks der `Therapie statt Strafe` sowie die Problematik der Beurteilung des Therapieinteresses des Antragstellers. Anschliessend wird die Möglichkeit der ambulanten Therapie im Rahmen des 35 BtMG näher beleuchtet. Da der 35BtMG einen Ausschluss von abhängigen Straftätern von anderen Stoffen oder stoffunabhängigen Süchten impliziert und der Fokus hierbei auf die Ausgrenzung von alkoholabhängigen Verurteilten gelegt werden soll, werden zusätzlich die Inhalte und Therapiebedingungen des 64 StGB kurz dargestellt und dem 35 BtMG gegenübergestellt. Aus den bisherigen Ergebnissen wird die Fragestellung der Hausarbeit nach den Möglichkeiten und Problemen der Strafzurückstellung beantwortet. Den Schluss der Arbeit bilden eine eigene subjektive Einschätzung der Sinnhaftigkeit des 35 BtMG in Form eines Fazits. Ebook.
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9783346110831 - Albrecht, T: Therapie statt Strafe nach §35 BtMG. Möglichkei
Albrecht, T

Therapie statt Strafe nach §35 BtMG. Möglichkei

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ISBN: 9783346110831 bzw. 3346110834, vermutlich in Deutsch, Droemer, München, Deutschland, Taschenbuch, neu.

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Erscheinungsdatum: 09.02.2020, Medium: Taschenbuch, Einband: Kartoniert / Broschiert, Titel: Therapie statt Strafe nach §35 BtMG. Möglichkeiten und Probleme der praktischen Umsetzung des Gesetzes, Autor: Albrecht, Tanja, Verlag: GRIN Verlag, Sprache: Deutsch, Rubrik: Sozialpädagogik, Seiten: 20, Informationen: Booklet, Gewicht: 45 gr, Verkäufer: averdo.
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3346110834 - Tanja Albrecht: Therapie statt Strafe nach §35 BtMG. Möglichkeiten und Probleme der praktischen Umsetzung des Gesetzes
Tanja Albrecht

Therapie statt Strafe nach §35 BtMG. Möglichkeiten und Probleme der praktischen Umsetzung des Gesetzes

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Therapie statt Strafe nach §35 BtMG. Möglichkeiten und Probleme der praktischen Umsetzung des Gesetzes ab 13.99 € als Taschenbuch: . Aus dem Bereich: Bücher, Wissenschaft, Pädagogik,.
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9783346110824 - Tanja Albrecht: Therapie statt Strafe nach §35 BtMG. Möglichkeiten und Probleme der praktischen Umsetzung des Gesetzes
Tanja Albrecht

Therapie statt Strafe nach §35 BtMG. Möglichkeiten und Probleme der praktischen Umsetzung des Gesetzes

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9783346110831 - Albrecht, Tanja: Therapie statt Strafe nach §35 BtMG. Möglichkeiten und Probleme der praktischen Umsetzung des Gesetzes
Albrecht, Tanja

Therapie statt Strafe nach §35 BtMG. Möglichkeiten und Probleme der praktischen Umsetzung des Gesetzes (2020)

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ISBN: 9783346110831 bzw. 3346110834, in Deutsch, 20 Seiten, GRIN Verlag, Taschenbuch, neu.

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GRIN Verlag, Taschenbuch, Publiziert: 2020-02-09T00:00:01Z, Produktgruppe: Book.
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