Das Volk der Europäischen Union. Zu Inhalt und Kritik eines normativen Begriffs. (Hamburger Studien zum Europäischen und Internationalen Recht; HEIR 26)
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Das Volk der Europäischen Union., Zu Inhalt und Kritik eines normativen Begriffs. (2000)
DE PB NW
ISBN: 9783428102112 bzw. 3428102118, in Deutsch, Duncker & Humblot, 02.10.2000. Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, Speyer & Peters GmbH [51215482], Berlin, Germany.
447 S. Die freiheitliche Rechtsetzung in der EU hängt nach dieser Untersuchung allein ab von einer Willens-, Kommunikations- und Handlungsgemeinschaft der betroffenen Menschen. Nennt man diese Gemeinschaft "Volk" - worauf durchaus und mit gutem Grund verzichtet werden kann -, dann kann man heute schon von einem "Volk der EU" ausgehen. Denn eine Willens-, Kommunikations- und Handlungsgemeinschaft unter den Unionsbürgern bildet sich zumindest aus.Die Rechtsordnung entspricht allerdings nicht dem freiheitlichen Ideal. Die Unionsbürgerschaft vermittelt allein eine Angehörigkeit. Gegenüber dem Ideal einer materiellen Bürgerstellung weist sie erhebliche Defizite auf, z. B. die Möglichkeit der Inländerdiskriminierung. Noch schlechter ist die Rechtsstellung von Drittstaatern, die wegen ihrer dauerhaften Ansässigkeit im politischen Gemeinwesen den Angehörigen rechtlich gleichzustellen sind. Daher stellt die Gesamtheit der Unionsangehörigen ("Volk der EU") keine abschliessende Definition des für die Verfassung- und Gesetzgebung zuständigen Subjekts dar.Unnötig sind auch andere Voraussetzungen, die an das zur Verfassung- und Gesetzgebung zuständige Subjekt gestellt werden, wie eine bestimmte Motivation zur Teilnahme am politischen Prozess, eine gemeinsame Kultur, eine gemeinsame Abstammung oder eine gemeinsame Sprache. Häufig widersprechen diese Kriterien sogar der Idee der Selbstbestimmung, die der Volksbegriff eigentlich fördern soll. Denn sie schliessen Menschen vom politischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess aus, die nach dem freiheitlichen Ideal einzubeziehen sind. Entsprechende Volksbegriffe sind abzulehnen. Daher ist es auch unerheblich, dass ihr Vorliegen in der EU bestritten wird. ISBN 9783428102112 Sprache: de Gewicht in Gramm: 610.
447 S. Die freiheitliche Rechtsetzung in der EU hängt nach dieser Untersuchung allein ab von einer Willens-, Kommunikations- und Handlungsgemeinschaft der betroffenen Menschen. Nennt man diese Gemeinschaft "Volk" - worauf durchaus und mit gutem Grund verzichtet werden kann -, dann kann man heute schon von einem "Volk der EU" ausgehen. Denn eine Willens-, Kommunikations- und Handlungsgemeinschaft unter den Unionsbürgern bildet sich zumindest aus.Die Rechtsordnung entspricht allerdings nicht dem freiheitlichen Ideal. Die Unionsbürgerschaft vermittelt allein eine Angehörigkeit. Gegenüber dem Ideal einer materiellen Bürgerstellung weist sie erhebliche Defizite auf, z. B. die Möglichkeit der Inländerdiskriminierung. Noch schlechter ist die Rechtsstellung von Drittstaatern, die wegen ihrer dauerhaften Ansässigkeit im politischen Gemeinwesen den Angehörigen rechtlich gleichzustellen sind. Daher stellt die Gesamtheit der Unionsangehörigen ("Volk der EU") keine abschliessende Definition des für die Verfassung- und Gesetzgebung zuständigen Subjekts dar.Unnötig sind auch andere Voraussetzungen, die an das zur Verfassung- und Gesetzgebung zuständige Subjekt gestellt werden, wie eine bestimmte Motivation zur Teilnahme am politischen Prozess, eine gemeinsame Kultur, eine gemeinsame Abstammung oder eine gemeinsame Sprache. Häufig widersprechen diese Kriterien sogar der Idee der Selbstbestimmung, die der Volksbegriff eigentlich fördern soll. Denn sie schliessen Menschen vom politischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess aus, die nach dem freiheitlichen Ideal einzubeziehen sind. Entsprechende Volksbegriffe sind abzulehnen. Daher ist es auch unerheblich, dass ihr Vorliegen in der EU bestritten wird. ISBN 9783428102112 Sprache: de Gewicht in Gramm: 610.
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Symbolbild
Das Volk der Europäischen Union (2000)
DE PB NW
ISBN: 9783428102112 bzw. 3428102118, in Deutsch, Duncker & Humblot Gmbh Okt 2000, Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, Rhein-Team Lörrach Ivano Narducci e.K. [57451429], Lörrach, Germany.
Neuware - Die freiheitliche Rechtsetzung in der EU hängt nach dieser Untersuchung allein ab von einer Willens-, Kommunikations- und Handlungsgemeinschaft der betroffenen Menschen. Nennt man diese Gemeinschaft 'Volk' - worauf durchaus und mit gutem Grund verzichtet werden kann -, dann kann man heute schon von einem 'Volk der EU' ausgehen. Denn eine Willens-, Kommunikations- und Handlungsgemeinschaft unter den Unionsbürgern bildet sich zumindest aus.Die Rechtsordnung entspricht allerdings nicht dem freiheitlichen Ideal. Die Unionsbürgerschaft vermittelt allein eine Angehörigkeit. Gegenüber dem Ideal einer materiellen Bürgerstellung weist sie erhebliche Defizite auf, z. B. die Möglichkeit der Inländerdiskriminierung. Noch schlechter ist die Rechtsstellung von Drittstaatern, die wegen ihrer dauerhaften Ansässigkeit im politischen Gemeinwesen den Angehörigen rechtlich gleichzustellen sind. Daher stellt die Gesamtheit der Unionsangehörigen ('Volk der EU') keine abschliessende Definition des für die Verfassung- und Gesetzgebung zuständigen Subjekts dar.Unnötig sind auch andere Voraussetzungen, die an das zur Verfassung- und Gesetzgebung zuständige Subjekt gestellt werden, wie eine bestimmte Motivation zur Teilnahme am politischen Prozess, eine gemeinsame Kultur, eine gemeinsame Abstammung oder eine gemeinsame Sprache. Häufig widersprechen diese Kriterien sogar der Idee der Selbstbestimmung, die der Volksbegriff eigentlich fördern soll. Denn sie schliessen Menschen vom politischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess aus, die nach dem freiheitlichen Ideal einzubeziehen sind. Entsprechende Volksbegriffe sind abzulehnen. Daher ist es auch unerheblich, dass ihr Vorliegen in der EU bestritten wird. 447 pp. Deutsch.
Neuware - Die freiheitliche Rechtsetzung in der EU hängt nach dieser Untersuchung allein ab von einer Willens-, Kommunikations- und Handlungsgemeinschaft der betroffenen Menschen. Nennt man diese Gemeinschaft 'Volk' - worauf durchaus und mit gutem Grund verzichtet werden kann -, dann kann man heute schon von einem 'Volk der EU' ausgehen. Denn eine Willens-, Kommunikations- und Handlungsgemeinschaft unter den Unionsbürgern bildet sich zumindest aus.Die Rechtsordnung entspricht allerdings nicht dem freiheitlichen Ideal. Die Unionsbürgerschaft vermittelt allein eine Angehörigkeit. Gegenüber dem Ideal einer materiellen Bürgerstellung weist sie erhebliche Defizite auf, z. B. die Möglichkeit der Inländerdiskriminierung. Noch schlechter ist die Rechtsstellung von Drittstaatern, die wegen ihrer dauerhaften Ansässigkeit im politischen Gemeinwesen den Angehörigen rechtlich gleichzustellen sind. Daher stellt die Gesamtheit der Unionsangehörigen ('Volk der EU') keine abschliessende Definition des für die Verfassung- und Gesetzgebung zuständigen Subjekts dar.Unnötig sind auch andere Voraussetzungen, die an das zur Verfassung- und Gesetzgebung zuständige Subjekt gestellt werden, wie eine bestimmte Motivation zur Teilnahme am politischen Prozess, eine gemeinsame Kultur, eine gemeinsame Abstammung oder eine gemeinsame Sprache. Häufig widersprechen diese Kriterien sogar der Idee der Selbstbestimmung, die der Volksbegriff eigentlich fördern soll. Denn sie schliessen Menschen vom politischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess aus, die nach dem freiheitlichen Ideal einzubeziehen sind. Entsprechende Volksbegriffe sind abzulehnen. Daher ist es auch unerheblich, dass ihr Vorliegen in der EU bestritten wird. 447 pp. Deutsch.
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Symbolbild
Das Volk der Europäischen Union (2000)
DE PB NW
ISBN: 9783428102112 bzw. 3428102118, in Deutsch, Duncker & Humblot Gmbh Okt 2000, Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, Buchhandlung - Bides GbR [52676528], Dresden, Germany.
Neuware - Die freiheitliche Rechtsetzung in der EU hängt nach dieser Untersuchung allein ab von einer Willens-, Kommunikations- und Handlungsgemeinschaft der betroffenen Menschen. Nennt man diese Gemeinschaft 'Volk' - worauf durchaus und mit gutem Grund verzichtet werden kann -, dann kann man heute schon von einem 'Volk der EU' ausgehen. Denn eine Willens-, Kommunikations- und Handlungsgemeinschaft unter den Unionsbürgern bildet sich zumindest aus.Die Rechtsordnung entspricht allerdings nicht dem freiheitlichen Ideal. Die Unionsbürgerschaft vermittelt allein eine Angehörigkeit. Gegenüber dem Ideal einer materiellen Bürgerstellung weist sie erhebliche Defizite auf, z. B. die Möglichkeit der Inländerdiskriminierung. Noch schlechter ist die Rechtsstellung von Drittstaatern, die wegen ihrer dauerhaften Ansässigkeit im politischen Gemeinwesen den Angehörigen rechtlich gleichzustellen sind. Daher stellt die Gesamtheit der Unionsangehörigen ('Volk der EU') keine abschliessende Definition des für die Verfassung- und Gesetzgebung zuständigen Subjekts dar.Unnötig sind auch andere Voraussetzungen, die an das zur Verfassung- und Gesetzgebung zuständige Subjekt gestellt werden, wie eine bestimmte Motivation zur Teilnahme am politischen Prozess, eine gemeinsame Kultur, eine gemeinsame Abstammung oder eine gemeinsame Sprache. Häufig widersprechen diese Kriterien sogar der Idee der Selbstbestimmung, die der Volksbegriff eigentlich fördern soll. Denn sie schliessen Menschen vom politischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess aus, die nach dem freiheitlichen Ideal einzubeziehen sind. Entsprechende Volksbegriffe sind abzulehnen. Daher ist es auch unerheblich, dass ihr Vorliegen in der EU bestritten wird. 447 pp. Deutsch.
Neuware - Die freiheitliche Rechtsetzung in der EU hängt nach dieser Untersuchung allein ab von einer Willens-, Kommunikations- und Handlungsgemeinschaft der betroffenen Menschen. Nennt man diese Gemeinschaft 'Volk' - worauf durchaus und mit gutem Grund verzichtet werden kann -, dann kann man heute schon von einem 'Volk der EU' ausgehen. Denn eine Willens-, Kommunikations- und Handlungsgemeinschaft unter den Unionsbürgern bildet sich zumindest aus.Die Rechtsordnung entspricht allerdings nicht dem freiheitlichen Ideal. Die Unionsbürgerschaft vermittelt allein eine Angehörigkeit. Gegenüber dem Ideal einer materiellen Bürgerstellung weist sie erhebliche Defizite auf, z. B. die Möglichkeit der Inländerdiskriminierung. Noch schlechter ist die Rechtsstellung von Drittstaatern, die wegen ihrer dauerhaften Ansässigkeit im politischen Gemeinwesen den Angehörigen rechtlich gleichzustellen sind. Daher stellt die Gesamtheit der Unionsangehörigen ('Volk der EU') keine abschliessende Definition des für die Verfassung- und Gesetzgebung zuständigen Subjekts dar.Unnötig sind auch andere Voraussetzungen, die an das zur Verfassung- und Gesetzgebung zuständige Subjekt gestellt werden, wie eine bestimmte Motivation zur Teilnahme am politischen Prozess, eine gemeinsame Kultur, eine gemeinsame Abstammung oder eine gemeinsame Sprache. Häufig widersprechen diese Kriterien sogar der Idee der Selbstbestimmung, die der Volksbegriff eigentlich fördern soll. Denn sie schliessen Menschen vom politischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess aus, die nach dem freiheitlichen Ideal einzubeziehen sind. Entsprechende Volksbegriffe sind abzulehnen. Daher ist es auch unerheblich, dass ihr Vorliegen in der EU bestritten wird. 447 pp. Deutsch.
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Das Volk der Europäischen Union - Zu Inhalt und Kritik eines normativen Begriffs
DE PB NW
ISBN: 9783428102112 bzw. 3428102118, in Deutsch, Duncker & Humblot Gmbh, Taschenbuch, neu.
Das Volk der Europäischen Union: Die freiheitliche Rechtsetzung in der EU hängt nach dieser Untersuchung allein ab von einer Willens-, Kommunikations- und Handlungsgemeinschaft der betroffenen Menschen. Nennt man diese Gemeinschaft `Volk` - worauf durchaus und mit gutem Grund verzichtet werden kann -, dann kann man heute schon von einem `Volk der EU` ausgehen. Denn eine Willens-, Kommunikations- und Handlungsgemeinschaft unter den Unionsbürgern bildet sich zumindest aus.Die Rechtsordnung entspricht allerdings nicht dem freiheitlichen Ideal. Die Unionsbürgerschaft vermittelt allein eine Angehörigkeit. Gegenüber dem Ideal einer materiellen Bürgerstellung weist sie erhebliche Defizite auf, z. B. die Möglichkeit der Inländerdiskriminierung. Noch schlechter ist die Rechtsstellung von Drittstaatern, die wegen ihrer dauerhaften Ansässigkeit im politischen Gemeinwesen den Angehörigen rechtlich gleichzustellen sind. Daher stellt die Gesamtheit der Unionsangehörigen (`Volk der EU`) keine abschliessende Definition des für die Verfassung- und Gesetzgebung zuständigen Subjekts dar.Unnötig sind auch andere Voraussetzungen, die an das zur Verfassung- und Gesetzgebung zuständige Subjekt gestellt werden, wie eine bestimmte Motivation zur Teilnahme am politischen Prozess, eine gemeinsame Kultur, eine gemeinsame Abstammung oder eine gemeinsame Sprache. Häufig widersprechen diese Kriterien sogar der Idee der Selbstbestimmung, die der Volksbegriff eigentlich fördern soll. Denn sie schliessen Menschen vom politischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess aus, die nach dem freiheitlichen Ideal einzubeziehen sind. Entsprechende Volksbegriffe sind abzulehnen. Daher ist es auch unerheblich, dass ihr Vorliegen in der EU bestritten wird. Taschenbuch.
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Das Volk der Europäischen Union (2000)
~DE PB NW
ISBN: 9783428102112 bzw. 3428102118, vermutlich in Deutsch, Duncker & Humblot, Berlin, Deutschland, Taschenbuch, neu.
Lieferung aus: Deutschland, Next Day, Versandkostenfrei.
Erscheinungsdatum: 10/2000, Medium: Taschenbuch, Einband: Kartoniert / Broschiert, Titel: Das Volk der Europäischen Union, Titelzusatz: Zu Inhalt und Kritik eines normativen Begriffs, Auflage: 1. Aufl, Autor: Augustin, Angela, Verlag: Duncker & Humblot GmbH, Sprache: Deutsch, Schlagworte: Europa // Europäische Union // EU // Politik // Lexikon // Politische Begriffe // Systeme // Grundrecht // Unantastbarkeit // Verfassungsrecht // Europarecht // Internationales Recht // Politische Strukturen und Prozesse, Rubrik: Internationales und ausländ. Recht, Seiten: 447, Reihe: Hamburger Studien zum Europäischen und Internationalen Recht (Nr. 26), Gewicht: 592 gr, Verkäufer: averdo.
Erscheinungsdatum: 10/2000, Medium: Taschenbuch, Einband: Kartoniert / Broschiert, Titel: Das Volk der Europäischen Union, Titelzusatz: Zu Inhalt und Kritik eines normativen Begriffs, Auflage: 1. Aufl, Autor: Augustin, Angela, Verlag: Duncker & Humblot GmbH, Sprache: Deutsch, Schlagworte: Europa // Europäische Union // EU // Politik // Lexikon // Politische Begriffe // Systeme // Grundrecht // Unantastbarkeit // Verfassungsrecht // Europarecht // Internationales Recht // Politische Strukturen und Prozesse, Rubrik: Internationales und ausländ. Recht, Seiten: 447, Reihe: Hamburger Studien zum Europäischen und Internationalen Recht (Nr. 26), Gewicht: 592 gr, Verkäufer: averdo.
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Das Volk der Europäischen Union. Zu Inhalt und Kritik eines normativen Begriffs. (Hamburger Studien zum Europäischen und Internationalen Recht; HEIR 26) (2000)
DE PB US FE
ISBN: 9783428102112 bzw. 3428102118, in Deutsch, 447 Seiten, Duncker & Humblot GmbH, Taschenbuch, gebraucht, Erstausgabe.
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Von Händler/Antiquariat, Mathematikbuch1.
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