Rechtsverfolgungskosten und Gleichheit der Besteuerung.
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Rechtsverfolgungskosten und Gleichheit der Besteuerung. - Eine Untersuchung der steuerlichen Abziehbarkeit von Privataufwendungen zur Verteidigung subjektiver Rechte. (2013)
DE PB NW
ISBN: 9783428180165 bzw. 342818016X, in Deutsch, Duncker & Humblot Gmbh, Taschenbuch, neu.
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Rechtsverfolgungskosten und Gleichheit der Besteuerung.: Möchte der Bürger seine Rechte durchsetzen, hat er im Staat des Grundgesetzes vor die Gerichte zu ziehen das Rechtstaatsprinzip verbietet es ihm, seine Ansprüche eigenmächtig durchzusetzen. Diese Überlegung veranlasste den Bundesfinanzhof im Jahr 2011, seine Rechtsprechung auf dem Gebiet der Abziehbarkeit von Prozesskosten nach 33 EStG neu zu justieren - derartige Aufwendungen sollten nunmehr pauschal `aus rechtlichen Gründen` zwangsläufig sein. Hierauf reagierte der Gesetzgeber mit 33 Abs. 2 S. 4 EStG: Die Norm sieht seit dem Veranlagungszeitraum 2013 vor, dass `Kosten für die Führung eines Rechtsstreits` nur noch im Ausnahmefall abziehbar sind. Die Arbeit untersucht, in welchem Umfang ein Abzug von Kosten der Rechtsverfolgung als aussergewöhnliche Belastung de lege lata in Betracht kommt. Der Autor entwickelt hierzu ein am Grundsatz der `Gleichheit der Besteuerung` orientiertes Normverständnis und veranschaulicht seine Ergebnisse anhand von Fallgruppen. Taschenbuch.
Rechtsverfolgungskosten und Gleichheit der Besteuerung.: Möchte der Bürger seine Rechte durchsetzen, hat er im Staat des Grundgesetzes vor die Gerichte zu ziehen das Rechtstaatsprinzip verbietet es ihm, seine Ansprüche eigenmächtig durchzusetzen. Diese Überlegung veranlasste den Bundesfinanzhof im Jahr 2011, seine Rechtsprechung auf dem Gebiet der Abziehbarkeit von Prozesskosten nach 33 EStG neu zu justieren - derartige Aufwendungen sollten nunmehr pauschal `aus rechtlichen Gründen` zwangsläufig sein. Hierauf reagierte der Gesetzgeber mit 33 Abs. 2 S. 4 EStG: Die Norm sieht seit dem Veranlagungszeitraum 2013 vor, dass `Kosten für die Führung eines Rechtsstreits` nur noch im Ausnahmefall abziehbar sind. Die Arbeit untersucht, in welchem Umfang ein Abzug von Kosten der Rechtsverfolgung als aussergewöhnliche Belastung de lege lata in Betracht kommt. Der Autor entwickelt hierzu ein am Grundsatz der `Gleichheit der Besteuerung` orientiertes Normverständnis und veranschaulicht seine Ergebnisse anhand von Fallgruppen. Taschenbuch.
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Rechtsverfolgungskosten und Gleichheit der Besteuerung. (2013)
~DE NW
ISBN: 9783428180165 bzw. 342818016X, vermutlich in Deutsch, Duncker & Humblot, neu.
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Möchte der Bürger seine Rechte durchsetzen, hat er im Staat des Grundgesetzes vor die Gerichte zu ziehen; das Rechtstaatsprinzip verbietet es ihm, seine Ansprüche eigenmächtig durchzusetzen. Diese Überlegung veranlasste den Bundesfinanzhof im Jahr 2011, seine Rechtsprechung auf dem Gebiet der Abziehbarkeit von Prozesskosten nach33 EStG neu zu justieren - derartige Aufwendungen sollten nunmehr pauschal "aus rechtlichen Gründen" zwangsläufig sein. Hierauf reagierte der Gesetzgeber mit33 Abs. 2 S. 4 EStG: Die Norm sieht seit dem Veranlagungszeitraum 2013 vor, dass "Kosten für die Führung eines Rechtsstreits" nur noch im Ausnahmefall abziehbar sind.Die Arbeit untersucht, in welchem Umfang ein Abzug von Kosten der Rechtsverfolgung als aussergewöhnliche Belastung de lege lata in Betracht kommt. Der Autor entwickelt hierzu ein am Grundsatz der "Gleichheit der Besteuerung" orientiertes Normverständnis und veranschaulicht seine Ergebnisse anhand von Fallgruppen.
Möchte der Bürger seine Rechte durchsetzen, hat er im Staat des Grundgesetzes vor die Gerichte zu ziehen; das Rechtstaatsprinzip verbietet es ihm, seine Ansprüche eigenmächtig durchzusetzen. Diese Überlegung veranlasste den Bundesfinanzhof im Jahr 2011, seine Rechtsprechung auf dem Gebiet der Abziehbarkeit von Prozesskosten nach33 EStG neu zu justieren - derartige Aufwendungen sollten nunmehr pauschal "aus rechtlichen Gründen" zwangsläufig sein. Hierauf reagierte der Gesetzgeber mit33 Abs. 2 S. 4 EStG: Die Norm sieht seit dem Veranlagungszeitraum 2013 vor, dass "Kosten für die Führung eines Rechtsstreits" nur noch im Ausnahmefall abziehbar sind.Die Arbeit untersucht, in welchem Umfang ein Abzug von Kosten der Rechtsverfolgung als aussergewöhnliche Belastung de lege lata in Betracht kommt. Der Autor entwickelt hierzu ein am Grundsatz der "Gleichheit der Besteuerung" orientiertes Normverständnis und veranschaulicht seine Ergebnisse anhand von Fallgruppen.
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Rechtsverfolgungskosten und Gleichheit der Besteuerung. (2013)
DE NW AB
ISBN: 9783428180165 bzw. 342818016X, in Deutsch, Duncker & Humblot, Berlin, Deutschland, neu, Hörbuch.
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Möchte der Bürger seine Rechte durchsetzen, hat er im Staat des Grundgesetzes vor die Gerichte zu ziehen, das Rechtstaatsprinzip verbietet es ihm, seine Ansprüche eigenmächtig durchzusetzen. Diese Überlegung veranlasste den Bundesfinanzhof im Jahr 2011, seine Rechtsprechung auf dem Gebiet der Abziehbarkeit von Prozesskosten nach33 EStG neu zu justieren - derartige Aufwendungen sollten nunmehr pauschal "aus rechtlichen Gründen" zwangsläufig sein. Hierauf reagierte der Gesetzgeber mit33 Abs. 2 S. 4 EStG: Die Norm sieht seit dem Veranlagungszeitraum 2013 vor, dass "Kosten für die Führung eines Rechtsstreits" nur noch im Ausnahmefall abziehbar sind.Die Arbeit untersucht, in welchem Umfang ein Abzug von Kosten der Rechtsverfolgung als aussergewöhnliche Belastung de lege lata in Betracht kommt. Der Autor entwickelt hierzu ein am Grundsatz der "Gleichheit der Besteuerung" orientiertes Normverständnis und veranschaulicht seine Ergebnisse anhand von Fallgruppen.
Möchte der Bürger seine Rechte durchsetzen, hat er im Staat des Grundgesetzes vor die Gerichte zu ziehen, das Rechtstaatsprinzip verbietet es ihm, seine Ansprüche eigenmächtig durchzusetzen. Diese Überlegung veranlasste den Bundesfinanzhof im Jahr 2011, seine Rechtsprechung auf dem Gebiet der Abziehbarkeit von Prozesskosten nach33 EStG neu zu justieren - derartige Aufwendungen sollten nunmehr pauschal "aus rechtlichen Gründen" zwangsläufig sein. Hierauf reagierte der Gesetzgeber mit33 Abs. 2 S. 4 EStG: Die Norm sieht seit dem Veranlagungszeitraum 2013 vor, dass "Kosten für die Führung eines Rechtsstreits" nur noch im Ausnahmefall abziehbar sind.Die Arbeit untersucht, in welchem Umfang ein Abzug von Kosten der Rechtsverfolgung als aussergewöhnliche Belastung de lege lata in Betracht kommt. Der Autor entwickelt hierzu ein am Grundsatz der "Gleichheit der Besteuerung" orientiertes Normverständnis und veranschaulicht seine Ergebnisse anhand von Fallgruppen.
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Rechtsverfolgungskosten und Gleichheit der Besteuerung.
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ISBN: 342818016X bzw. 9783428180165, vermutlich in Deutsch, Duncker & Humblot GmbH, Taschenbuch, neu.
Rechtsverfolgungskosten und Gleichheit der Besteuerung. ab 79.9 € als Taschenbuch: Eine Untersuchung der steuerlichen Abziehbarkeit von Privataufwendungen zur Verteidigung subjektiver Rechte.. Aus dem Bereich: Bücher, Wissenschaft, Jura,.
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Rechtsverfolgungskosten und Gleichheit der Besteuerung.
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ISBN: 342818016X bzw. 9783428180165, vermutlich in Deutsch, Duncker & Humblot, Berlin, Deutschland, neu.
Rechtsverfolgungskosten und Gleichheit der Besteuerung. ab 79.9 EURO Eine Untersuchung der steuerlichen Abziehbarkeit von Privataufwendungen zur Verteidigung subjektiver Rechte.
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