Psychologie des richterlichen Strafens von: Reihe/Serie: Interdisziplinäre Beiträge zur kriminologischen Forschung, NF ; Bd.4 Thieme, Stuttgart 1994 Die Psychologie des richterlichen Strafens
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Psychologie des richterlichen Strafens von: Reihe/Serie: Interdisziplinäre Beiträge zur kriminologischen Forschung, NF ; Bd.4 Thieme, Stuttgart 1994 Die Psychologie des richterlichen Strafens (1994)
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ISBN: 9783432260419 bzw. 3432260415, in Deutsch, Thieme, Stuttgart Enke, Taschenbuch.
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Von Händler/Antiquariat, Lars Lutzer.
Stuttgart: Thieme, Stuttgart Enke, 1994. 1994. Softcover. Theorien der Sozialpsychologie werden angewendet, um das Strafverhalten von Richtern zu erklären. Dabei wird das Verhalten nicht anhand fiktiver Strafzumessungsentscheidungen erfasst, sondern über die gerichtlichen Urteile der an drei grossstädtischen Amtsgerichten befragten Richter und Richterinnen. Wichtige Fragen dieser Untersuchung betreffen die Möglichkeit, richterspezifisches Strafverhalten valide zu erfassen, die Dokumentation vorhandener Strafzumessungsdisparitäten und deren Erklärung. Reihe/Serie Interdisziplinäre Beiträge zur kriminologischen Forschung, NF ; Bd.4 Zusatzinfo m. 22 Abb. Recht Strafrecht Strafzumessung ISBN-10 3-432-26041-5 / 3432260415 ISBN-13 978-3-432-26041-9 / 9783432260419 SGB Gerichtspsychologie auch: Psychologie des Gerichts, gerichtliche Psychologie, Teildisziplin der Rechtspsychologie, befasst sich mit der richterlichen Entscheidungsbildung. Während in den USA zahlreiche Forschungsarbeiten zu Beurteilungs- und Entscheidungsprozessen von Geschworenen durchgeführt wurden, hat die richterliche Entscheidungsbildung in Kontinentaleuropa und damit auch in Deutschland sehr viel weniger Interesse in der Forschung gefunden. Diese Diskrepanz ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Geschworene im angelsächsischen Rechtssystem aus der Bevölkerung gewählt werden. Es ist daher relativ einfach, mit mehr oder weniger zufällig ausgewählten Probanden Simulationsstudien durchzuführen und z.B. zu untersuchen, welche Auswirkungen die Zusammensetzung der Jury, die Reihenfolge der Präsentation von Beweisen, die öffentliche Berichterstattung usw. auf deren Urteilsprozesse hat. Nach dem deutschen Strafprozessrecht dominieren dagegen Berufsrichterinnen und -richter die Entscheidungsprozesse. Untersuchungen dieser Entscheidungsprozesse können somit nur sinnvoll mit Richtern durchgeführt werden, was naturgemäss sehr viel schwieriger ist. Eine der wenigen deutschen Untersuchungen zu richterlichen Entscheidungen hat Oswald durchgeführt. In einer umfangreichen Studie untersuchte sie auf der Grundlage von Aktenanalysen, Interviews und Fragebögen Strafzumessungsentscheidungen von Richtern an Amtsgerichten. Sie kommt dabei zu dem Ergebnis, dass richterspezifische und gerichtsspezifische Unterschiede in der Strafzumessung (jedenfalls bei geringfügigen Delikten) erstaunlich gering sind. Die Höhe der verhängten Strafe wird nicht in erster Linie durch individuelle Einstellungen der Richterinnen und Richter zur Strafe oder zur Kriminalität beeinflusst, sondern durch die Vorstrafenbelastung des Täters. Da allerdings nur Strafzumessungen bei einfachen Diebstahlsdelikten untersucht wurden, ist eine Übertragung dieser Befunde auf schwerere Delikte nur begrenzt möglich. Einen anderen Ansatz verfolgen Michon und Pakes, die eine theoretische Analyse von richterlichen Entscheidungsprozessen unter Einbeziehung wahrscheinlichkeitstheoretischer Modelle beschreiben. Zur Reduzierung von Fehlentscheidungen schlagen sie vor, in die Ausbildung von Richtern die Analyse von Entscheidungsprozessen sowie eine Sensibilisierung für Fehlermöglichkeiten (Fehler) aufzunehmen. Strafverhalten Strafrecht Strafzumessung Kriminologie Strafzumessungsentscheidungen Sozialpsychologie Amtsgerichte Richter Richterinnen Theorien der Sozialpsychologie werden angewendet, um das Strafverhalten von Richtern zu erklären. Dabei wird das Verhalten nicht anhand fiktiver Strafzumessungsentscheidungen erfasst, sondern über die gerichtlichen Urteile der an drei grossstädtischen Amtsgerichten befragten Richter und Richterinnen. Wichtige Fragen dieser Untersuchung betreffen die Möglichkeit, richterspezifisches Strafverhalten valide zu erfassen, die Dokumentation vorhandener Strafzumessungsdisparitäten und deren Erklärung. Reihe/Serie Interdisziplinäre Beiträge zur kriminologischen Forschung, NF ; Bd.4 Zusatzinfo m. 22 Abb. Recht Strafrecht Strafzumessung ISBN-10 3-432-26041-5 / 3432260415 ISBN-13 978-3-432-26041-9 / 9783432260419 SGB Gerichtspsychologie auch: Psychologie des Gerichts, gerichtliche Psychologie, Teildisziplin der Rechtspsychologie, befasst sich mit der richterlichen Entscheidungsbildung. Während in den USA zahlreiche Forschungsarbeiten zu Beurteilungs- und Entscheidungsprozessen von Geschworenen durchgeführt wurden, hat die richterliche Entscheidungsbildung in Kontinentaleuropa und damit auch in Deutschland sehr viel weniger Interesse in der Forschung gefunden. Diese Diskrepanz ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Geschworene im angelsächsischen Rechtssystem aus der Bevölkerung gewählt werden. Es ist daher relativ einfach, mit mehr oder weniger zufällig ausgewählten Probanden Simulationsstudien durchzuführen und z.B. zu untersuchen, welche Auswirkungen die Zusammensetzung der Jury, die Reihenfolge der Präsentation von Beweisen, die öffentliche Berichterstattung usw. auf deren Urteilsprozesse hat. Nach dem deutschen Strafprozessrecht dominieren dagegen Berufsrichterinnen und -richter die Entscheidungsprozesse. Untersuchungen dieser Entscheidungsprozesse können somit nur sinnvoll mit Richtern durchgeführt werden, was naturgemäss sehr viel schwieriger ist. Eine der wenigen deutschen Untersuchungen zu richterlichen Entscheidungen hat Oswald durchgeführt. In einer umfangreichen Studie untersuchte sie auf der Grundlage von Aktenanalysen, Interviews und Fragebögen Strafzumessungsentscheidungen von Richtern an Amtsgerichten. Sie kommt dabei zu dem Ergebnis, dass richterspezifische und gerichtsspezifische Unterschiede in der Strafzumessung (jedenfalls bei geringfügigen Delikten) erstaunlich gering sind. Die Höhe der verhängten Strafe wird nicht in erster Linie durch individuelle Einstellungen der Richterinnen und Richter zur Strafe oder zur Kriminalität beeinflusst, sondern durch die Vorstrafenbelastung des Täters. Da allerdings nur Strafzumessungen bei einfachen Diebstahlsdelikten untersucht wurden, ist eine Übertragung dieser Befunde auf schwerere Delikte nur begrenzt möglich. Einen anderen Ansatz verfolgen Michon und Pakes, die eine theoretische Analyse von richterlichen Entscheidungsprozessen unter Einbeziehung wahrscheinlichkeitstheoretischer Modelle beschreiben. Zur Reduzierung von Fehlentscheidungen schlagen sie vor, in die Ausbildung von Richtern die Analyse von Entscheidungsprozessen sowie eine Sensibilisierung für Fehlermöglichkeiten (Fehler) aufzunehmen.
Von Händler/Antiquariat, Lars Lutzer.
Stuttgart: Thieme, Stuttgart Enke, 1994. 1994. Softcover. Theorien der Sozialpsychologie werden angewendet, um das Strafverhalten von Richtern zu erklären. Dabei wird das Verhalten nicht anhand fiktiver Strafzumessungsentscheidungen erfasst, sondern über die gerichtlichen Urteile der an drei grossstädtischen Amtsgerichten befragten Richter und Richterinnen. Wichtige Fragen dieser Untersuchung betreffen die Möglichkeit, richterspezifisches Strafverhalten valide zu erfassen, die Dokumentation vorhandener Strafzumessungsdisparitäten und deren Erklärung. Reihe/Serie Interdisziplinäre Beiträge zur kriminologischen Forschung, NF ; Bd.4 Zusatzinfo m. 22 Abb. Recht Strafrecht Strafzumessung ISBN-10 3-432-26041-5 / 3432260415 ISBN-13 978-3-432-26041-9 / 9783432260419 SGB Gerichtspsychologie auch: Psychologie des Gerichts, gerichtliche Psychologie, Teildisziplin der Rechtspsychologie, befasst sich mit der richterlichen Entscheidungsbildung. Während in den USA zahlreiche Forschungsarbeiten zu Beurteilungs- und Entscheidungsprozessen von Geschworenen durchgeführt wurden, hat die richterliche Entscheidungsbildung in Kontinentaleuropa und damit auch in Deutschland sehr viel weniger Interesse in der Forschung gefunden. Diese Diskrepanz ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Geschworene im angelsächsischen Rechtssystem aus der Bevölkerung gewählt werden. Es ist daher relativ einfach, mit mehr oder weniger zufällig ausgewählten Probanden Simulationsstudien durchzuführen und z.B. zu untersuchen, welche Auswirkungen die Zusammensetzung der Jury, die Reihenfolge der Präsentation von Beweisen, die öffentliche Berichterstattung usw. auf deren Urteilsprozesse hat. Nach dem deutschen Strafprozessrecht dominieren dagegen Berufsrichterinnen und -richter die Entscheidungsprozesse. Untersuchungen dieser Entscheidungsprozesse können somit nur sinnvoll mit Richtern durchgeführt werden, was naturgemäss sehr viel schwieriger ist. Eine der wenigen deutschen Untersuchungen zu richterlichen Entscheidungen hat Oswald durchgeführt. In einer umfangreichen Studie untersuchte sie auf der Grundlage von Aktenanalysen, Interviews und Fragebögen Strafzumessungsentscheidungen von Richtern an Amtsgerichten. Sie kommt dabei zu dem Ergebnis, dass richterspezifische und gerichtsspezifische Unterschiede in der Strafzumessung (jedenfalls bei geringfügigen Delikten) erstaunlich gering sind. Die Höhe der verhängten Strafe wird nicht in erster Linie durch individuelle Einstellungen der Richterinnen und Richter zur Strafe oder zur Kriminalität beeinflusst, sondern durch die Vorstrafenbelastung des Täters. Da allerdings nur Strafzumessungen bei einfachen Diebstahlsdelikten untersucht wurden, ist eine Übertragung dieser Befunde auf schwerere Delikte nur begrenzt möglich. Einen anderen Ansatz verfolgen Michon und Pakes, die eine theoretische Analyse von richterlichen Entscheidungsprozessen unter Einbeziehung wahrscheinlichkeitstheoretischer Modelle beschreiben. Zur Reduzierung von Fehlentscheidungen schlagen sie vor, in die Ausbildung von Richtern die Analyse von Entscheidungsprozessen sowie eine Sensibilisierung für Fehlermöglichkeiten (Fehler) aufzunehmen. Strafverhalten Strafrecht Strafzumessung Kriminologie Strafzumessungsentscheidungen Sozialpsychologie Amtsgerichte Richter Richterinnen Theorien der Sozialpsychologie werden angewendet, um das Strafverhalten von Richtern zu erklären. Dabei wird das Verhalten nicht anhand fiktiver Strafzumessungsentscheidungen erfasst, sondern über die gerichtlichen Urteile der an drei grossstädtischen Amtsgerichten befragten Richter und Richterinnen. Wichtige Fragen dieser Untersuchung betreffen die Möglichkeit, richterspezifisches Strafverhalten valide zu erfassen, die Dokumentation vorhandener Strafzumessungsdisparitäten und deren Erklärung. Reihe/Serie Interdisziplinäre Beiträge zur kriminologischen Forschung, NF ; Bd.4 Zusatzinfo m. 22 Abb. Recht Strafrecht Strafzumessung ISBN-10 3-432-26041-5 / 3432260415 ISBN-13 978-3-432-26041-9 / 9783432260419 SGB Gerichtspsychologie auch: Psychologie des Gerichts, gerichtliche Psychologie, Teildisziplin der Rechtspsychologie, befasst sich mit der richterlichen Entscheidungsbildung. Während in den USA zahlreiche Forschungsarbeiten zu Beurteilungs- und Entscheidungsprozessen von Geschworenen durchgeführt wurden, hat die richterliche Entscheidungsbildung in Kontinentaleuropa und damit auch in Deutschland sehr viel weniger Interesse in der Forschung gefunden. Diese Diskrepanz ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Geschworene im angelsächsischen Rechtssystem aus der Bevölkerung gewählt werden. Es ist daher relativ einfach, mit mehr oder weniger zufällig ausgewählten Probanden Simulationsstudien durchzuführen und z.B. zu untersuchen, welche Auswirkungen die Zusammensetzung der Jury, die Reihenfolge der Präsentation von Beweisen, die öffentliche Berichterstattung usw. auf deren Urteilsprozesse hat. Nach dem deutschen Strafprozessrecht dominieren dagegen Berufsrichterinnen und -richter die Entscheidungsprozesse. Untersuchungen dieser Entscheidungsprozesse können somit nur sinnvoll mit Richtern durchgeführt werden, was naturgemäss sehr viel schwieriger ist. Eine der wenigen deutschen Untersuchungen zu richterlichen Entscheidungen hat Oswald durchgeführt. In einer umfangreichen Studie untersuchte sie auf der Grundlage von Aktenanalysen, Interviews und Fragebögen Strafzumessungsentscheidungen von Richtern an Amtsgerichten. Sie kommt dabei zu dem Ergebnis, dass richterspezifische und gerichtsspezifische Unterschiede in der Strafzumessung (jedenfalls bei geringfügigen Delikten) erstaunlich gering sind. Die Höhe der verhängten Strafe wird nicht in erster Linie durch individuelle Einstellungen der Richterinnen und Richter zur Strafe oder zur Kriminalität beeinflusst, sondern durch die Vorstrafenbelastung des Täters. Da allerdings nur Strafzumessungen bei einfachen Diebstahlsdelikten untersucht wurden, ist eine Übertragung dieser Befunde auf schwerere Delikte nur begrenzt möglich. Einen anderen Ansatz verfolgen Michon und Pakes, die eine theoretische Analyse von richterlichen Entscheidungsprozessen unter Einbeziehung wahrscheinlichkeitstheoretischer Modelle beschreiben. Zur Reduzierung von Fehlentscheidungen schlagen sie vor, in die Ausbildung von Richtern die Analyse von Entscheidungsprozessen sowie eine Sensibilisierung für Fehlermöglichkeiten (Fehler) aufzunehmen.
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Psychologie des richterlichen Strafens von: Reihe/Serie: Interdisziplinäre Beiträge zur kriminologischen Forschung, NF ; Bd.4 Thieme, Stuttgart 1994 Die Psychologie des richterlichen Strafens (1994)
DE PB
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1994 Softcover 270 S. Theorien der Sozialpsychologie werden angewendet, um das Strafverhalten von Richtern zu erklären. Dabei wird das Verhalten nicht anhand fiktiver Strafzumessungsentscheidungen erfasst, sondern über die gerichtlichen Urteile der an drei grossstädtischen Amtsgerichten befragten Richter und Richterinnen. Wichtige Fragen dieser Untersuchung betreffen die Möglichkeit, richterspezifisches Strafverhalten valide zu erfassen, die Dokumentation vorhandener Strafzumessungsdisparitäten und deren Erklärung. Reihe/Serie Interdisziplinäre Beiträge zur kriminologischen Forschung, NF ; Bd.4 Zusatzinfo m. 22 Abb. Recht Strafrecht Strafzumessung ISBN-10 3-432-26041-5 / 3432260415 ISBN-13 978-3-432-26041-9 / 9783432260419 SGB Gerichtspsychologie auch: Psychologie des Gerichts, gerichtliche Psychologie, Teildisziplin der Rechtspsychologie, befasst sich mit der richterlichen Entscheidungsbildung. Während in den USA zahlreiche Forschungsarbeiten zu Beurteilungs- und Entscheidungsprozessen von Geschworenen durchgeführt wurden, hat die richterliche Entscheidungsbildung in Kontinentaleuropa und damit auch in Deutschland sehr viel weniger Interesse in der Forschung gefunden. Diese Diskrepanz ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Geschworene im angelsächsischen Rechtssystem aus der Bevölkerung gewählt werden. Es ist daher relativ einfach, mit mehr oder weniger zufällig ausgewählten Probanden Simulationsstudien durchzuführen und z.B. zu untersuchen, welche Auswirkungen die Zusammensetzung der Jury, die Reihenfolge der Präsentation von Beweisen, die öffentliche Berichterstattung usw. auf deren Urteilsprozesse hat. Nach dem deutschen Strafprozessrecht dominieren dagegen Berufsrichterinnen und -richter die Entscheidungsprozesse. Untersuchungen dieser Entscheidungsprozesse können somit nur sinnvoll mit Richtern durchgeführt werden, was naturgemäss sehr viel schwieriger ist. 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Wichtige Fragen dieser Untersuchung betreffen die Möglichkeit, richterspezifisches Strafverhalten valide zu erfassen, die Dokumentation vorhandener Strafzumessungsdisparitäten und deren Erklärung. Reihe/Serie Interdisziplinäre Beiträge zur kriminologischen Forschung, NF ; Bd.4 Zusatzinfo m. 22 Abb. Recht Strafrecht Strafzumessung ISBN-10 3-432-26041-5 / 3432260415 ISBN-13 978-3-432-26041-9 / 9783432260419 SGB Gerichtspsychologie auch: Psychologie des Gerichts, gerichtliche Psychologie, Teildisziplin der Rechtspsychologie, befasst sich mit der richterlichen Entscheidungsbildung. Während in den USA zahlreiche Forschungsarbeiten zu Beurteilungs- und Entscheidungsprozessen von Geschworenen durchgeführt wurden, hat die richterliche Entscheidungsbildung in Kontinentaleuropa und damit auch in Deutschland sehr viel weniger Interesse in der Forschung gefunden. Diese Diskrepanz ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Geschworene im angelsächsischen Rechtssystem aus der Bevölkerung gewählt werden. Es ist daher relativ einfach, mit mehr oder weniger zufällig ausgewählten Probanden Simulationsstudien durchzuführen und z.B. zu untersuchen, welche Auswirkungen die Zusammensetzung der Jury, die Reihenfolge der Präsentation von Beweisen, die öffentliche Berichterstattung usw. auf deren Urteilsprozesse hat. Nach dem deutschen Strafprozessrecht dominieren dagegen Berufsrichterinnen und -richter die Entscheidungsprozesse. Untersuchungen dieser Entscheidungsprozesse können somit nur sinnvoll mit Richtern durchgeführt werden, was naturgemäss sehr viel schwieriger ist. Eine der wenigen deutschen Untersuchungen zu richterlichen Entscheidungen hat Oswald durchgeführt. In einer umfangreichen Studie untersuchte sie auf der Grundlage von Aktenanalysen, Interviews und Fragebögen Strafzumessungsentscheidungen von Richtern an Amtsgerichten. Sie kommt dabei zu dem Ergebnis, dass richterspezifische und gerichtsspezifische Unterschiede in der Strafzumessung (jedenfalls bei geringfügigen Delikten) erstaunlich gering sind. Die Höhe der verhängten Strafe wird nicht in erster Linie durch individuelle Einstellungen der Richterinnen und Richter zur Strafe oder zur Kriminalität beeinflusst, sondern durch die Vorstrafenbelastung des Täters. Da allerdings nur Strafzumessungen bei einfachen Diebstahlsdelikten untersucht wurden, ist eine Übertragung dieser Befunde auf schwerere Delikte nur begrenzt möglich. Einen anderen Ansatz verfolgen Michon und Pakes, die eine theoretische Analyse von richterlichen Entscheidungsprozessen unter Einbeziehung wahrscheinlichkeitstheoretischer Modelle beschreiben. Zur Reduzierung von Fehlentscheidungen schlagen sie vor, in die Ausbildung von Richtern die Analyse von Entscheidungsprozessen sowie eine Sensibilisierung für Fehlermöglichkeiten (Fehler) aufzunehmen.
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Während in den USA zahlreiche Forschungsarbeiten zu Beurteilungs- und Entscheidungsprozessen von Geschworenen durchgeführt wurden, hat die richterliche Entscheidungsbildung in Kontinentaleuropa und damit auch in Deutschland sehr viel weniger Interesse in der Forschung gefunden. Diese Diskrepanz ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Geschworene im angelsächsischen Rechtssystem aus der Bevölkerung gewählt werden. Es ist daher relativ einfach, mit mehr oder weniger zufällig ausgewählten Probanden Simulationsstudien durchzuführen und z.B. zu untersuchen, welche Auswirkungen die Zusammensetzung der Jury, die Reihenfolge der Präsentation von Beweisen, die öffentliche Berichterstattung usw. auf deren Urteilsprozesse hat. Nach dem deutschen Strafprozessrecht dominieren dagegen Berufsrichterinnen und -richter die Entscheidungsprozesse. Untersuchungen dieser Entscheidungsprozesse können somit nur sinnvoll mit Richtern durchgeführt werden, was naturgemäss sehr viel schwieriger ist. Eine der wenigen deutschen Untersuchungen zu richterlichen Entscheidungen hat Oswald durchgeführt. In einer umfangreichen Studie untersuchte sie auf der Grundlage von Aktenanalysen, Interviews und Fragebögen Strafzumessungsentscheidungen von Richtern an Amtsgerichten. Sie kommt dabei zu dem Ergebnis, dass richterspezifische und gerichtsspezifische Unterschiede in der Strafzumessung (jedenfalls bei geringfügigen Delikten) erstaunlich gering sind. Die Höhe der verhängten Strafe wird nicht in erster Linie durch individuelle Einstellungen der Richterinnen und Richter zur Strafe oder zur Kriminalität beeinflusst, sondern durch die Vorstrafenbelastung des Täters. Da allerdings nur Strafzumessungen bei einfachen Diebstahlsdelikten untersucht wurden, ist eine Übertragung dieser Befunde auf schwerere Delikte nur begrenzt möglich. Einen anderen Ansatz verfolgen Michon und Pakes, die eine theoretische Analyse von richterlichen Entscheidungsprozessen unter Einbeziehung wahrscheinlichkeitstheoretischer Modelle beschreiben. Zur Reduzierung von Fehlentscheidungen schlagen sie vor, in die Ausbildung von Richtern die Analyse von Entscheidungsprozessen sowie eine Sensibilisierung für Fehlermöglichkeiten (Fehler) aufzunehmen. Versand D: 6,95 EUR Strafverhalten Strafrecht Strafzumessung Kriminologie Strafzumessungsentscheidungen Sozialpsychologie Amtsgerichte Richter Richterinnen Theorien der Sozialpsychologie werden angewendet, um das Strafverhalten von Richtern zu erklären. Dabei wird das Verhalten nicht anhand fiktiver Strafzumessungsentscheidungen erfasst, sondern über die gerichtlichen Urteile der an drei grossstädtischen Amtsgerichten befragten Richter und Richterinnen. Wichtige Fragen dieser Untersuchung betreffen die Möglichkeit, richterspezifisches Strafverhalten valide zu erfassen, die Dokumentation vorhandener Strafzumessungsdisparitäten und deren Erklärung. Reihe/Serie Interdisziplinäre Beiträge zur kriminologischen Forschung, NF ; Bd.4 Zusatzinfo m. 22 Abb. Recht Strafrecht Strafzumessung ISBN-10 3-432-26041-5 / 3432260415 ISBN-13 978-3-432-26041-9 / 9783432260419 SGB Gerichtspsychologie auch: Psychologie des Gerichts, gerichtliche Psychologie, Teildisziplin der Rechtspsychologie, befasst sich mit der richterlichen Entscheidungsbildung. Während in den USA zahlreiche Forschungsarbeiten zu Beurteilungs- und Entscheidungsprozessen von Geschworenen durchgeführt wurden, hat die richterliche Entscheidungsbildung in Kontinentaleuropa und damit auch in Deutschland sehr viel weniger Interesse in der Forschung gefunden. Diese Diskrepanz ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Geschworene im angelsächsischen Rechtssystem aus der Bevölkerung gewählt werden. Es ist daher relativ einfach, mit mehr oder weniger zufällig ausgewählten Probanden Simulationsstudien durchzuführen und z.B. zu untersuchen, welche Auswirkungen die Zusammensetzung der Jury, die Reihenfolge der Präsentation von Beweisen, die öffentliche Berichterstattung usw. auf deren Urteilsprozesse hat. Nach dem deutschen Strafprozessrecht dominieren dagegen Berufsrichterinnen und -richter die Entscheidungsprozesse. Untersuchungen dieser Entscheidungsprozesse können somit nur sinnvoll mit Richtern durchgeführt werden, was naturgemäss sehr viel schwieriger ist. Eine der wenigen deutschen Untersuchungen zu richterlichen Entscheidungen hat Oswald durchgeführt. In einer umfangreichen Studie untersuchte sie auf der Grundlage von Aktenanalysen, Interviews und Fragebögen Strafzumessungsentscheidungen von Richtern an Amtsgerichten. Sie kommt dabei zu dem Ergebnis, dass richterspezifische und gerichtsspezifische Unterschiede in der Strafzumessung (jedenfalls bei geringfügigen Delikten) erstaunlich gering sind. Die Höhe der verhängten Strafe wird nicht in erster Linie durch individuelle Einstellungen der Richterinnen und Richter zur Strafe oder zur Kriminalität beeinflusst, sondern durch die Vorstrafenbelastung des Täters. Da allerdings nur Strafzumessungen bei einfachen Diebstahlsdelikten untersucht wurden, ist eine Übertragung dieser Befunde auf schwerere Delikte nur begrenzt möglich. Einen anderen Ansatz verfolgen Michon und Pakes, die eine theoretische Analyse von richterlichen Entscheidungsprozessen unter Einbeziehung wahrscheinlichkeitstheoretischer Modelle beschreiben. Zur Reduzierung von Fehlentscheidungen schlagen sie vor, in die Ausbildung von Richtern die Analyse von Entscheidungsprozessen sowie eine Sensibilisierung für Fehlermöglichkeiten (Fehler) aufzunehmen.
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Psychologie des richterlichen Strafens [Jan 01, 1994] Oswald, Margit E. (1994)
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Psychologie des richterlichen Strafens (1994)
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