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DIE Entscheidungshilfe Hinweise zur Vereinbarung nach § 2 GOZ 2021; mit den neuen PAR-Nummern
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Bester Preis: Fr. 9.78 (€ 10.00)¹ (vom 03.07.2022)DIE Entscheidungshilfe (2012)
ISBN: 9783537657077 bzw. 3537657072, in Deutsch, Asgard, neu.
DIE Entscheidungshilfe (2012)
ISBN: 9783537657060 bzw. 3537657064, in Deutsch, Asgard, St. Augustin, Deutschland, neu.
"BEMA bringt mehr als GOZ - das kann doch nicht sein!" Dieser Satz fällt immer wieder, wenn die Bewertungen vergleichbarer Leistungen bei GKV- und PKV-Patienten gegenüberstellt werden. Die Realität ist: In der GOZ 2012 wurde auch nach mehr als 23 Jahren der Punktwert nicht angehoben. Konsequenz: Viele GOZ-Positionen liegen bei Anwendung des Regelsatzes (2,3-facher Satz) noch unter dem BEMA-Niveau. In der Folge sind zur Erzielung des Honorars, das die gesetzlichen Krankenkassen für die Leistungen zur Verfügung stellen, in der GOZ 2012 regelmässig Steigerungsfaktoren deutlich über 2,3 notwendig, häufig auch eine Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ (S. S. 26). Rechtlich ist das durchaus zulässig. Das Bundesverfassungsgericht stellte bereits 2004 fest: "Zwar ist dem Beschwerdeführer zuzugeben, dass die Gebührenmarge bei Zahnärzten besonders schmal ist. Für überdurchschnittliche Fälle steht nur der Rahmen zwischen 2,4 und 3,5 zur Verfügung, weil ein Absinken unter die Honorierung, die auch die gesetzliche Krankenversicherung zur Verfügung stellt (nämlich den 2,3-fachen Satz), wohl kaum noch als angemessen zu bezeichnen ist. Die im Regelfall nur schmale Marge schadet jedoch nicht, weil der Zahnarzt gemäss § 2 GOZ eine abweichende Vereinbarung treffen kann." (Beschluss vom 25.10.2004, Az.: I BvR 1437/02) Diese Tabelle gibt Ihnen eine Hilfe bei der Entscheidung, wann eine solche Vereinbarung getroffen werden sollte, um eine ordnungsgemässe Behandlung, die dem aktuellen Stand der Zahnheilkunde entspricht, zu ermöglichen. von Raff, Alexander, Neu.
DIE Entscheidungshilfe (2012)
ISBN: 9783537657077 bzw. 3537657072, in Deutsch, Asgard, St. Augustin, Deutschland, neu.
"BEMA bringt mehr als GOZ - das kann doch nicht sein!" Dieser Satz fällt immer wieder, wenn die Bewertungen vergleichbarer Leistungen bei GKV- und PKV-Patienten gegenüberstellt werden. Die Realität ist: In der GOZ 2012 wurde auch nach mehr als 23 Jahren der Punktwert nicht angehoben. Konsequenz: Viele GOZ-Positionen liegen bei Anwendung des Regelsatzes (2,3-facher Satz) noch unter dem BEMA-Niveau. In der Folge sind zur Erzielung des Honorars, das die gesetzlichen Krankenkassen für die Leistungen zur Verfügung stellen, in der GOZ 2012 regelmässig Steigerungsfaktoren deutlich über 2,3 notwendig, häufig auch eine Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ (S. S. 26). Rechtlich ist das durchaus zulässig. Das Bundesverfassungsgericht stellte bereits 2004 fest: "Zwar ist dem Beschwerdeführer zuzugeben, dass die Gebührenmarge bei Zahnärzten besonders schmal ist. Für überdurchschnittliche Fälle steht nur der Rahmen zwischen 2,4 und 3,5 zur Verfügung, weil ein Absinken unter die Honorierung, die auch die gesetzliche Krankenversicherung zur Verfügung stellt (nämlich den 2,3-fachen Satz), wohl kaum noch als angemessen zu bezeichnen ist. Die im Regelfall nur schmale Marge schadet jedoch nicht, weil der Zahnarzt gemäss § 2 GOZ eine abweichende Vereinbarung treffen kann." (Beschluss vom 25.10.2004, Az.: I BvR 1437/02) Diese Tabelle gibt Ihnen eine Hilfe bei der Entscheidung, wann eine solche Vereinbarung getroffen werden sollte, um eine ordnungsgemässe Behandlung, die dem aktuellen Stand der Zahnheilkunde entspricht, zu ermöglichen. von Raff, Alexander und Wissinng, Karl und Wissing, Peter, Neu.
DIE Entscheidungshilfe
ISBN: 9783537657015 bzw. 3537657013, in Deutsch, Asgard-Verlag, gebundenes Buch, neu.
´´BEMA bringt mehr als GOZ - das kann doch nicht sein!´´ Dieser Satz fällt immer wieder, wenn die Bewertungen vergleichbarer Leistungen bei GKV- und PKV-Patienten gegenüberstellt werden. Die Realität ist: In der GOZ 2012 wurde auch nach mehr als 23 Jahren der Punktwert nicht angehoben. Konsequenz: Viele GOZ-Positionen liegen bei Anwendung des Regelsatzes (2,3-facher Satz) noch unter dem BEMA-Niveau. In der Folge sind zur Erzielung des Honorars, das die gesetzlichen Krankenkassen für die ´´BEMA bringt mehr als GOZ - das kann doch nicht sein!´´ Dieser Satz fällt immer wieder, wenn die Bewertungen vergleichbarer Leistungen bei GKV- und PKV-Patienten gegenüberstellt werden. Die Realität ist: In der GOZ 2012 wurde auch nach mehr als 23 Jahren der Punktwert nicht angehoben. Konsequenz: Viele GOZ-Positionen liegen bei Anwendung des Regelsatzes (2,3-facher Satz) noch unter dem BEMA-Niveau. In der Folge sind zur Erzielung des Honorars, das die gesetzlichen Krankenkassen für die Leistungen zur Verfügung stellen, in der GOZ 2012 regelmässig Steigerungsfaktoren deutlich über 2,3 notwendig, häufig auch eine Vereinbarung nach 2 Abs. 1 und 2 GOZ (S. S. 26). Rechtlich ist das durchaus zulässig. Das Bundesverfassungsgericht stellte bereits 2004 fest: ´´Zwar ist dem Beschwerdeführer zuzugeben, dass die Gebührenmarge bei Zahnärzten besonders schmal ist. Für überdurchschnittliche Fälle steht nur der Rahmen zwischen 2,4 und 3,5 zur Verfügung, weil ein Absinken unter die Honorierung, dieauch die gesetzliche Krankenversicherung zur Verfügung stellt (nämlich den 2,3-fachen Satz), wohl kaum noch als angemessen zu bezeichnen ist. Die im Regelfall nur schmale Marge schadet jedoch nicht, weil der Zahnarzt gemäss 2 GOZ eine abweichende Vereinbarung treffen kann.´´ (Beschluss vom 25.10.2004, Az.: I BvR 1437/02) Diese Tabelle gibt Ihnen eine Hilfe bei der Entscheidung, wann eine solche Vereinbarung getroffen werden sollte, um eine ordnungsgemässe Behandlung, die dem aktuellen Stand der Zahnheilkunde entspricht, zu ermöglichen. Lieferzeit 1-2 Werktage.
DIE Entscheidungshilfe
ISBN: 9783537657060 bzw. 3537657064, vermutlich in Deutsch, Asgard, St. Augustin, Deutschland, neu.
BEMA bringt mehr als GOZ - das kann doch nicht sein! Dieser Satz fällt immer wieder, wenn die Bewe, BEMA bringt mehr als GOZ - das kann doch nicht sein! Dieser Satz fällt immer wieder, wenn die Bewertungen vergleichbarer Leistungen bei GKV- und PKV-Patient, Buch.
DIE Entscheidungshilfe
ISBN: 3537657064 bzw. 9783537657060, vermutlich in Deutsch, Asgard Verlag, Taschenbuch, neu.
DIE Entscheidungshilfe (2021)
ISBN: 3537657072 bzw. 9783537657077, vermutlich in Deutsch, Asgard Verlag, gebundenes Buch, neu.
DIE Entscheidungshilfe: Hinweise zur Vereinbarung nach § 2 GOZ; ausgewählte Positionen aus BEMA und GOZ im Vergleich (2017)
ISBN: 9783537657015 bzw. 3537657013, in Deutsch, 28 Seiten, 3. Ausgabe, Raff, Alexander, Wissing, Peter, Asgard, Taschenbuch, gebraucht.
Von Händler/Antiquariat, cheabo.
Asgard, Taschenbuch, Ausgabe: 3, Publiziert: 2017-03-20T00:00:01Z, Produktgruppe: Book.