KHG: KHG | / - Handbuch - Loseblattwerk mit 132. Aktualisierung
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Vollmer

/ | Krankenhausfinanzierungsgesetz: KHG | AOK | Loseblattwerk mit 155. Aktualisierung | 2019 | Handbuch

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ISBN: 9783553366007 bzw. 3553366001, in Deutsch, AOK, neu.

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Zweck des Krankenhausfinanzierungsgesetzes war und ist die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser zu sozial vertretbaren Kosten zu gewährleisten. Der Systemwechsel weg von der Kostendeckung hin zu einheitlichen, leistungsbezogenen Fallpauschalen sog. DRG (Diagnosebezogenen Fallgruppen) sollte den Wettbewerb zwischen Krankenhäusern anregen und die Vergleichbarkeit im Leistungsbereich erhöhen. Zu diesem Zweck wurden Diagnosen und durchgeführte Behandlungen zu Fallgruppen mit ähnlichem ökonomischem Aufwand zusammengefasst. Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) wird der ordnungspolitischen Rahmen für die Zeit nach der Konvergenzphase (2005 2008), dem Übergangszeitraum von krankenhausindividuellen Vergütungen auf landeseinheitliche Entgelte, geschaffen. Das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz verbessert die Finanzierung der Krankenhäuser u. A. durch die verbesserte Refinanzierungsmöglichkeit von Tariferhöhungen und ein Förderprogramm für den Pflegedienst. Weiterhin soll die Investitionsfinanzierung ab 2012 auf leistungsorientierte Investitionspauschalen umgestellt und ein pauschaliertes und tagesbezogenes Vergütungssystem für Psychiatrie und Psychosomatik entwickelt und eingeführt werden. Die notwendige Überarbeitung des Krankenhausrechts von Bund und Länder ist im Wesentlichen abgeschlossen. Der in der ersten Auflage enthaltene Kommentar zum Krankenhausfinanzierungsgesetz wird von Grund auf überarbeitet und schrittweise in die zweite Auflage aufgenommen. Neue Schwerpunkte sind die Qualitätssicherung, bei der die Gestaltungskompetenz der Selbstverwaltung im Vordergrund steht, und die Anpassung der Aus- und Weiterbildung in der Krankenpflege und in den anderen Gesundheitsberufen an die gegenwärtigen und künftigen fachlichen und gesellschaftlichen Anforderungen. Insgesamt enthält das Werk Krankenhausfinanzierungsgesetz KHG (derzeit 6 Bände) folgende Schwerpunkte: 1. Kommentar zum KHG, 2. Krankenhausentgeltgesetz mit paragraphenweise zugeordneten amtlichen Begründungen und einschlägigen Parlamentsdrucksachen, 3. Krankenhausrecht des Bundes und der Länder, insbesondere 4. Qualitätssicherung, 5. Krankenhausrecht der Selbstverwaltung, 6. Berufsrechtliche Regelungen zur Krankenpflege und zu anderen nichtärztlichen Heilberufen, darunter u. A. jeweils mit den einzelnen Vorschriften zugeordneten amtlichen Begründungen. Das Loseblattwerk ist eine praktische Arbeitshilfe für Mitarbeiter in Krankenhäusern und deren Verbände, Krankenkassen und deren Verbände, Verwaltungen in Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden, Ministerien in Bund und Ländern, Kanzleien, Schiedsstellen und Gerichte, Behörden, die für die Krankenhausplanung, die Investitionsförderung und die Genehmigung der Krankenhausentgelte verantwortlich sind, Verbänden der Krankenhaus- und Gesundheitsberufe, Wissenschaft und Lehre.
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Vollmer

/ | Krankenhausfinanzierungsgesetz: KHG | AOK | Loseblattwerk mit 159. Aktualisierung | 2019 | Handbuch

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Zweck des Krankenhausfinanzierungsgesetzes war und ist die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser zu sozial vertretbaren Kosten zu gewährleisten. Der Systemwechsel weg von der Kostendeckung hin zu einheitlichen, leistungsbezogenen Fallpauschalen sog. DRG (Diagnosebezogenen Fallgruppen) sollte den Wettbewerb zwischen Krankenhäusern anregen und die Vergleichbarkeit im Leistungsbereich erhöhen. Zu diesem Zweck wurden Diagnosen und durchgeführte Behandlungen zu Fallgruppen mit ähnlichem ökonomischem Aufwand zusammengefasst. Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) wird der ordnungspolitischen Rahmen für die Zeit nach der Konvergenzphase (2005 2008), dem Übergangszeitraum von krankenhausindividuellen Vergütungen auf landeseinheitliche Entgelte, geschaffen. Das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz verbessert die Finanzierung der Krankenhäuser u. A. durch die verbesserte Refinanzierungsmöglichkeit von Tariferhöhungen und ein Förderprogramm für den Pflegedienst. Weiterhin soll die Investitionsfinanzierung ab 2012 auf leistungsorientierte Investitionspauschalen umgestellt und ein pauschaliertes und tagesbezogenes Vergütungssystem für Psychiatrie und Psychosomatik entwickelt und eingeführt werden. Die notwendige Überarbeitung des Krankenhausrechts von Bund und Länder ist im Wesentlichen abgeschlossen. Der in der ersten Auflage enthaltene Kommentar zum Krankenhausfinanzierungsgesetz wird von Grund auf überarbeitet und schrittweise in die zweite Auflage aufgenommen. Neue Schwerpunkte sind die Qualitätssicherung, bei der die Gestaltungskompetenz der Selbstverwaltung im Vordergrund steht, und die Anpassung der Aus- und Weiterbildung in der Krankenpflege und in den anderen Gesundheitsberufen an die gegenwärtigen und künftigen fachlichen und gesellschaftlichen Anforderungen. Insgesamt enthält das Werk Krankenhausfinanzierungsgesetz KHG (derzeit 6 Bände) folgende Schwerpunkte: 1. Kommentar zum KHG, 2. Krankenhausentgeltgesetz mit paragraphenweise zugeordneten amtlichen Begründungen und einschlägigen Parlamentsdrucksachen, 3. Krankenhausrecht des Bundes und der Länder, insbesondere 4. Qualitätssicherung, 5. Krankenhausrecht der Selbstverwaltung, 6. Berufsrechtliche Regelungen zur Krankenpflege und zu anderen nichtärztlichen Heilberufen, darunter u. A. jeweils mit den einzelnen Vorschriften zugeordneten amtlichen Begründungen. Das Loseblattwerk ist eine praktische Arbeitshilfe für Mitarbeiter in Krankenhäusern und deren Verbände, Krankenkassen und deren Verbände, Verwaltungen in Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden, Ministerien in Bund und Ländern, Kanzleien, Schiedsstellen und Gerichte, Behörden, die für die Krankenhausplanung, die Investitionsförderung und die Genehmigung der Krankenhausentgelte verantwortlich sind, Verbänden der Krankenhaus- und Gesundheitsberufe, Wissenschaft und Lehre.
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Dr. Rudolf J. Vollmer, Patrick M. Vollmer

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Von Dr. Rudolf J. Vollmer, Patrick M. Vollmer: Zweck des Krankenhausfinanzierungsgesetzes war und ist die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser zu sozial vertretbaren Kosten zu gewährleisten. Der Systemwechsel weg von der Kostendeckung hin zu einheitlichen, leistungsbezogenen Fallpauschalen sog. DRG (Diagnosebezogenen Fallgruppen) sollte den Wettbewerb zwischen Krankenhäusern anregen und die Vergleichbarkeit im Leistungsbereich erhöhen.Zu diesem Zweck wurden Diagnosen und durchgeführte Behandlungen zu Fallgruppen mit ähnlichem ökonomischem Aufwand zusammengefasst. Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) wird der ordnungspolitischen Rahmen für die Zeit nach der Konvergenzphase (2005 – 2008), dem Übergangszeitraum von krankenhausindividuellen Vergütungen auf landeseinheitliche Entgelte, geschaffen. Das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz verbessert die Finanzierung der Krankenhäuser u. A. durch die verbesserte Refinanzierungsmöglichkeit von Tariferhöhungen und ein F...
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