Verjaehrungsbeginn der Ansprueche von AG und GmbH gegen ihre Geschaeftsleiter gemaess SS 199 Abs. 1 BGB
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Verjährungsbeginn der Anspräche von AG und GmbH gegen ihre Geschäftsleiter gemäss ? 199 Abs. 1 BGB
DE HC NW
ISBN: 9783631761823 bzw. 3631761821, in Deutsch, Peter Gmbh Lang, gebundenes Buch, neu.
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Verjährungsbeginn der Anspräche von AG und GmbH gegen ihre Geschäftsleiter gemäss ? 199 Abs. 1 BGB: Das Buch behandelt den Verjährungsbeginn nach 199 Abs. 1 BGB bei Ansprächen von AG und GmbH gegen ihre Geschäftsleiter. Ziel ist es, umfassend zu klären, durch wessen Kenntnis auf Organebene und unterhalb der Organebene der Verjährungsbeginn bewirkt wird. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass für den Verjährungsbeginn entgegen der herrschenden Meinung auf die Kenntnis des Organs abzustellen ist, das im Rahmen der internen Willensbildung über die Geltendmachung des Anspruchs gegen den Geschäftsleiter entscheidet. Daneben ist für den Verjährungsbeginn auf sog. Wissensvertreter abzustellen. AG und GmbH unterliegen im Rahmen des 199 Abs. 1 BGB keiner Wissensorganisationspflicht. Buch.
Verjährungsbeginn der Anspräche von AG und GmbH gegen ihre Geschäftsleiter gemäss ? 199 Abs. 1 BGB: Das Buch behandelt den Verjährungsbeginn nach 199 Abs. 1 BGB bei Ansprächen von AG und GmbH gegen ihre Geschäftsleiter. Ziel ist es, umfassend zu klären, durch wessen Kenntnis auf Organebene und unterhalb der Organebene der Verjährungsbeginn bewirkt wird. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass für den Verjährungsbeginn entgegen der herrschenden Meinung auf die Kenntnis des Organs abzustellen ist, das im Rahmen der internen Willensbildung über die Geltendmachung des Anspruchs gegen den Geschäftsleiter entscheidet. Daneben ist für den Verjährungsbeginn auf sog. Wissensvertreter abzustellen. AG und GmbH unterliegen im Rahmen des 199 Abs. 1 BGB keiner Wissensorganisationspflicht. Buch.
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Verjährungsbeginn der Ansprüche von AG und GmbH gegen ihre Geschäftsleiter gemäss § 199 Abs. 1 BGB
DE HC NW
ISBN: 9783631761823 bzw. 3631761821, in Deutsch, Lang, Peter GmbH / Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften, gebundenes Buch, neu.
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Das Buch behandelt den Verjährungsbeginn nach § 199 Abs. 1 BGB bei Ansprüchen von AG und GmbH gegen ihre Geschäftsleiter. Ziel ist es, umfassend zu klären, durch wessen Kenntnis auf Organebene und unterhalb der Organebene der Verjährungsbeginn bewirkt wird. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass für den Verjährungsbeginn entgegen der herrschenden Meinung auf die Kenntnis des Organs abzustellen ist, das im Rahmen der internen Willensbildung über die Geltendmachung des Anspruchs gegen den Das Buch behandelt den Verjährungsbeginn nach § 199 Abs. 1 BGB bei Ansprüchen von AG und GmbH gegen ihre Geschäftsleiter. Ziel ist es, umfassend zu klären, durch wessen Kenntnis auf Organebene und unterhalb der Organebene der Verjährungsbeginn bewirkt wird. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass für den Verjährungsbeginn entgegen der herrschenden Meinung auf die Kenntnis des Organs abzustellen ist, das im Rahmen der internen Willensbildung über die Geltendmachung des Anspruchs gegen den Geschäftsleiter entscheidet. Daneben ist für den Verjährungsbeginn auf sog. Wissensvertreter abzustellen. AG und GmbH unterliegen im Rahmen des § 199 Abs. 1 BGB keiner Wissensorganisationspflicht. Erscheint vorauss. Oktober 2018 Lieferzeit 1-2 Werktage.
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Verjaehrungsbeginn der Ansprueche von AG und GmbH gegen ihre Geschaeftsleiter gemaess SS 199 Abs. 1 BGB
~DE NW
ISBN: 9783631761823 bzw. 3631761821, vermutlich in Deutsch, Lang, Frankfurt am Main/Berlin/Bern/Bruxelles/New York/Oxford/Wien, Deutschland, neu.
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Das Buch behandelt den Verjährungsbeginn nach SS 199 Abs. 1 BGB bei Ansprüchen von AG und GmbH gegen ihre Geschäftsleiter. Ziel ist es, umfassend zu klären, durch wessen Kenntnis auf Organebene und unterhalb der Organebene der Verjährungsbeginn bewirkt wird. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass für den Verjährungsbeginn entgegen der herrschenden Meinung auf die Kenntnis des Organs abzustellen ist, das im Rahmen der internen Willensbildung über die Geltendmachung des Anspruchs gegen den Geschäftsleiter entscheidet. Daneben ist für den Verjährungsbeginn auf sog. Wissensvertreter abzustellen. AG und GmbH unterliegen im Rahmen des SS 199 Abs. 1 BGB keiner Wissensorganisationspflicht.
Das Buch behandelt den Verjährungsbeginn nach SS 199 Abs. 1 BGB bei Ansprüchen von AG und GmbH gegen ihre Geschäftsleiter. Ziel ist es, umfassend zu klären, durch wessen Kenntnis auf Organebene und unterhalb der Organebene der Verjährungsbeginn bewirkt wird. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass für den Verjährungsbeginn entgegen der herrschenden Meinung auf die Kenntnis des Organs abzustellen ist, das im Rahmen der internen Willensbildung über die Geltendmachung des Anspruchs gegen den Geschäftsleiter entscheidet. Daneben ist für den Verjährungsbeginn auf sog. Wissensvertreter abzustellen. AG und GmbH unterliegen im Rahmen des SS 199 Abs. 1 BGB keiner Wissensorganisationspflicht.
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Symbolbild
Verjährungsbeginn der Ansprüche von AG und GmbH gegen ihre Geschäftsleiter gemäss § 199 Abs. 1 BGB (Schriften zum Gesellschafts-, Bilanz- und Unternehmensteuerrecht, Band 30) (2018)
DE HC NW
ISBN: 9783631761823 bzw. 3631761821, in Deutsch, 386 Seiten, Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften, gebundenes Buch, neu.
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