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9783638138048 - Ralph Trischler: Das Beweisverfahren im Verwaltungsverfahrensrecht
Ralph Trischler

Das Beweisverfahren im Verwaltungsverfahrensrecht (2002)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: Sehr Gut, Universität Wien (Institut für Staats- und Verwaltungsrecht), Veranstaltung: Pflichtübung, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Beweisverfahren ist ein zentraler Punkt des Verwaltungsverfahrens in erster Instanz. Diese Arbeit sieht sich als kurze, die wichtigsten Punkte erörternde Zusammenfassung dieses Teils des Verwaltungsverfahrensrechts. Als Hauptquelle dieser Arbeit ist der Grundriss des österreichischen Verwaltungsverfahrensrechts der Universitätsprofessoren Walter und Mayer zu nennen. Es soll jedoch auch, wenn vorhanden, auf andere Meinungen, sowie auf die derzeit herrschende Meinung der Rechtssprechung eingegangen oder zumindest darauf hingewiesen werden.1 Zu Beginn soll eine Positionierung des Beweisverfahrens innerhalb des Verwaltungsverfahrens in erster Instanz vorgenommen werden um einen allgemeinen Überblick zu bekommen ab welchem Stadium man überhaupt berechtigterweise von einem Beweisverfahren spricht und welchen Zweck es verfolgt. (Kapitel 1). Sodann wird auf das Beweisverfahren näher eingegangen werden und die Grundsätze des Beweisverfahren, mit Querverweise auf andere Grundsätze welche das österreichische (Zivil)Prozessrecht ausserdem noch kennt und welche in anderen Verfahren zur Anwendung kommen, näher erläutert werden. Weiters soll geklärt werden was ein Beweis juristisch überhaupt ist, wann er als erbracht gilt und wer die Last der Beweisvorbringung sowie der Beweiswürdigung im Verwaltungsverfahren trägt (Kapitel 2). Dies soll jene Grundsätze, welche sich das Verwaltungsrecht selbst gegeben hat, näher erklären und sie im Zusammenhang besser verständlich machen. Im nächsten Abschnitt (Kapitel 3) werden die einzelnen Beweismittel näher betrachtet werden. Diese werden in diesem Teil auf ihre Bedeutung sowie auf Art und Weise ihrer Anwendung hin analysiert werden. Es wird versucht werden auf Probleme, welche mit der Anwendung der Beweismittel in Verbindung stehen näher einzugehen sowie die Grenzen aufzuzeigen, die sich trotz des Grundsatzes der Unbeschränktheit der Beweismittel auch im Verwaltungsverfahren ergeben. [...], ePUB, 13.08.2002.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: Sehr Gut, Universität Wien (Institut für Staats- und Verwaltungsrecht), Veranstaltung: Pflichtübung, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Beweisverfahren ist ein zentraler Punkt des Verwaltungsverfahrens in erster Instanz. Diese Arbeit sieht sich als kurze, die wichtigsten Punkte erörternde Zusammenfassung dieses Teils des Verwaltungsverfahrensrechts. Als Hauptquelle dieser Arbeit ist der Grundriss des österreichischen Verwaltungsverfahrensrechts der Universitätsprofessoren Walter und Mayer zu nennen. Es soll jedoch auch, wenn vorhanden, auf andere Meinungen, sowie auf die derzeit herrschende Meinung der Rechtssprechung eingegangen oder zumindest darauf hingewiesen werden.1 Zu Beginn soll eine Positionierung des Beweisverfahrens innerhalb des Verwaltungsverfahrens in erster Instanz vorgenommen werden um einen allgemeinen Überblick zu bekommen ab welchem Stadium man überhaupt berechtigterweise von einem Beweisverfahren spricht und welchen Zweck es verfolgt. (Kapitel 1). Sodann wird auf das Beweisverfahren näher eingegangen werden und die Grundsätze des Beweisverfahren, mit Querverweise auf andere Grundsätze welche das österreichische (Zivil)Prozessrecht ausserdem noch kennt und welche in anderen Verfahren zur Anwendung kommen, näher erläutert werden. Weiters soll geklärt werden was ein Beweis juristisch überhaupt ist, wann er als erbracht gilt und wer die Last der Beweisvorbringung sowie der Beweiswürdigung im Verwaltungsverfahren trägt (Kapitel 2). Dies soll jene Grundsätze, welche sich das Verwaltungsrecht selbst gegeben hat, näher erklären und sie im Zusammenhang besser verständlich machen. Im nächsten Abschnitt (Kapitel 3) werden die einzelnen Beweismittel näher betrachtet werden. Diese werden in diesem Teil auf ihre Bedeutung sowie auf Art und Weise ihrer Anwendung hin analysiert werden. Es wird versucht werden auf Probleme, welche mit der Anwendung der Beweismittel in Verbindung stehen näher einzugehen sowie die Grenzen aufzuzeigen, die sich trotz des Grundsatzes der Unbeschränktheit der Beweismittel auch im Verwaltungsverfahren ergeben. [...], 13.08.2002.
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