Die Stadtverfassung von Speyer und Worms in staufischer Zeit. Ein Vergleich
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Sabine Schleichert

Die Stadtverfassung von Speyer und Worms in staufischer Zeit. Ein Vergleich (2003)

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Examensarbeit aus dem Jahr 1992 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1, Philipps-Universität Marburg (Fachbereich Geschichtswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Nachdem in früherer Zeit - oft aus der Zielsetzung heraus, die ´´Modernität´´ der bürgerlichen Gesellschaft bis in die Städte des ... Examensarbeit aus dem Jahr 1992 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1, Philipps-Universität Marburg (Fachbereich Geschichtswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Nachdem in früherer Zeit - oft aus der Zielsetzung heraus, die ´´Modernität´´ der bürgerlichen Gesellschaft bis in die Städte des Mittelalters zurückzuverfolgen - manche einseitig behandelten Phänomene wie die Rolle der Kaufmannschaft oder regionale Erscheinungen auf die Entwicklung des gesamten deutschen Städtewesens verallgemeinert wurden, setzt sich inzwischen eine zunehmend differenzierte Sichtweise durch.2 Ein Vergleich der Verfassung verschiedener Städte sollte sich daher auf Beispiele beschränken, die aufgrund ähnlicher Strukturen tatsächlich vergleichbar sind. Die allmähliche Herausbildung der Stadt im Sinne eines Lebensraumes mit besonderen rechtlichen und politischen Strukturen kann besonders gut aufgezeigt werden am Beispiel der rheinischen Bischofsstädte, die als ´´gewachsene´´ Städte nicht fertige Modelle von aussen übernahmen, sondern sämtliche Entwicklungsschritte eigenständig und in ihren eigenen Mauern vollzogen. Innerhalb dieser grossen Gruppe wiederum seien hier Worms und Speyer ausgewählt, die durch ihre räumliche Nähe beinahe identische Ausgangsvoraussetzungen mitbringen. Die in der Geschichte der beiden Städte deutlich werdenden Entwicklungslinien überschneiden sich zum Teil, müssen der besseren Übersicht halber in der folgenden Darstellung aber getrennt behandelt werden. Etwa im Laufe des 10. Jahrhunderts bildete sich zunächst die Herrschaft der Bischöfe über ihre Städte im weltlichen Bereich heraus. In der Salierzeit entstand dann die Bürgergemeinde als eigenständiger, vom Umland getrennter Rechtsbereich; diese Entwicklung kam erst in der Stauferzeit gegen Ende des 12. Jahrhunderts zum Abschluss. Vor allem aber war die Stauferzeit die Phase der Entwicklung der städtischen Unabhängigkeit vom Stadtherrn. Dazu gehörten die Entstehung des Stadtrates, die Übernahme der zuvor bischöflichen Ämter in der Stadt und schliesslich die eigene, städtische Gesetzgebung. In der späten Stauferzeit endlich kam es zu teilweise schweren Auseinandersetzungen mit den Bischöfen um die Stadtherrschaft, die nicht zuletzt auch mit den reichspolitischen Kämpfen dieser Zeit zusammenhingen. Dieser Aspekt städtischer Geschichte in der Stauferzeit, die sich in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts vollziehende verfassungsrechtliche und politische Emanzipation der Stadtgemeinde von ihrem bischöflichen Stadtherrn, ist das zentrale Thema der vorliegenden Arbeit. 2 Vgl. Opll, Stadt, S. 11-16; Ennen, Stadt, S. 110-144. 21.10.2003, ePUB.
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Examensarbeit aus dem Jahr 1992 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1, Philipps-Universität Marburg (Fachbereich Geschichtswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Nachdem in früherer Zeit - oft aus der Zielsetzung heraus, die 'Modernität' der bürgerlichen Gesellschaft bis in die Städte des Mittelalters zurückzuverfolgen - manche einseitig behandelten Phänomene wie die Rolle der Kaufmannschaft oder regionale Erscheinungen auf die Entwicklung des gesamten deutschen Städtewesens verallgemeinert wurden, setzt sich inzwischen eine zunehmend differenzierte Sichtweise durch.2 Ein Vergleich der Verfassung verschiedener Städte sollte sich daher auf Beispiele beschränken, die aufgrund ähnlicher Strukturen tatsächlich vergleichbar sind. Die allmähliche Herausbildung der Stadt im Sinne eines Lebensraumes mit besonderen rechtlichen und politischen Strukturen kann besonders gut aufgezeigt werden am Beispiel der rheinischen Bischofsstädte, die als 'gewachsene' Städte nicht fertige Modelle von aussen übernahmen, sondern sämtliche Entwicklungsschritte eigenständig und in ihren eigenen Mauern vollzogen. Innerhalb dieser grossen Gruppe wiederum seien hier Worms und Speyer ausgewählt, die durch ihre räumliche Nähe beinahe identische Ausgangsvoraussetzungen mitbringen. Die in der Geschichte der beiden Städte deutlich werdenden Entwicklungslinien überschneiden sich zum Teil, müssen der besseren Übersicht halber in der folgenden Darstellung aber getrennt behandelt werden. Etwa im Laufe des 10. Jahrhunderts bildete sich zunächst die Herrschaft der Bischöfe über ihre Städte im weltlichen Bereich heraus. In der Salierzeit entstand dann die Bürgergemeinde als eigenständiger, vom Umland getrennter Rechtsbereich; diese Entwicklung kam erst in der Stauferzeit gegen Ende des 12. Jahrhunderts zum Abschluss. Vor allem aber war die Stauferzeit die Phase der Entwicklung der städtischen Unabhängigkeit vom Stadtherrn. Dazu gehörten die Entstehung des Stadtrates, die Übernahme der zuvor bischöflichen Ämter in der Stadt und schliesslich die eigene, städtische Gesetzgebung. In der späten Stauferzeit endlich kam es zu teilweise schweren Auseinandersetzungen mit den Bischöfen um die Stadtherrschaft, die nicht zuletzt auch mit den reichspolitischen Kämpfen dieser Zeit zusammenhingen. Dieser Aspekt städtischer Geschichte in der Stauferzeit, die sich in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts vollziehende verfassungsrechtliche und politische Emanzipation der Stadtgemeinde von ihrem bischöflichen Stadtherrn, ist das zentrale Thema der vorliegenden Arbeit. 2 Vgl. Opll, Stadt, S. 11-16; Ennen, Stadt, S. 110-144. ePUB, 21.10.2003.
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[...] Nachdem in früherer Zeit - oft aus der Zielsetzung heraus, die Modernität der bürgerlichen Gesellschaft bis in die Städte des Mittelalters zurückzuverfolgen - manche einseitig behandelten Phänomene wie die Rolle der Kaufmannschaft oder regionale Erscheinungen auf die Entwicklung des gesamten deutschen Städtewesens verallgemeinert wurden, setzt sich inzwischen eine zunehmend differenzierte Sichtweise durch.2 Ein Vergleich der Verfassung verschiedener Städte sollte sich daher auf Beispiele beschränken, die aufgrund ähnlicher Strukturen tatsächlich vergleichbar sind. Die allmähliche Herausbildung der Stadt im Sinne eines Lebensraumes mit besonderen rechtlichen und politischen Strukturen kann besonders gut aufgezeigt werden am Beispiel der rheinischen Bischofsstädte, die als gewachsene Städte nicht fertige Modelle von aussen übernahmen, sondern sämtliche Entwicklungsschritte eigenständig und in ihren eigenen Mauern vollzogen. Innerhalb dieser grossen Gruppe wiederum seien hier Worms und Speyer ausgewählt, die durch ihre räumliche Nähe beinahe identische Ausgangsvoraussetzungen mitbringen. Die in der Geschichte der beiden Städte deutlich werdenden Entwicklungslinien überschneiden sich zum Teil, müssen der besseren Übersicht halber in der folgenden Darstellung aber getrennt behandelt werden. Etwa im Laufe des 10. Jahrhunderts bildete sich zunächst die Herrschaft der Bischöfe über ihre Städte im weltlichen Bereich heraus. In der Salierzeit entstand dann die Bürgergemeinde als eigenständiger, vom Umland getrennter Rechtsbereich; diese Entwicklung kam erst in der Stauferzeit gegen Ende des 12. Jahrhunderts zum Abschluss. Vor allem aber war die Stauferzeit die Phase der Entwicklung der städtischen Unabhängigkeit vom Stadtherrn. Dazu gehörten die Entstehung des Stadtrates, die Übernahme der zuvor bischöflichen Ämter in der Stadt und schliesslich die eigene, städtische Gesetzgebung. In der späten Stauferzeit endlich kam es zu teilweise schweren Auseinandersetzungen mit den Bischöfen um die Stadtherrschaft, die nicht zuletzt auch mit den reichspolitischen Kämpfen dieser Zeit zusammenhingen. Dieser Aspekt städtischer Geschichte in der Stauferzeit, die sich in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts vollziehende verfassungsrechtliche und politische Emanzipation der Stadtgemeinde von ihrem bischöflichen Stadtherrn, ist das zentrale Thema der vorliegenden Arbeit. 2 Vgl. Opll, Stadt, S. 11-16; Ennen, Stadt, S. 110-144.
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Examensarbeit aus dem Jahr 1992 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1, Philipps-Universität Marburg (Fachbereich Geschichtswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Nachdem in früherer Zeit - oft aus der Zielsetzung heraus, die ´´Modernität´´ der bürgerlichen Gesellschaft bis in die Städte des ... Examensarbeit aus dem Jahr 1992 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1, Philipps-Universität Marburg (Fachbereich Geschichtswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Nachdem in früherer Zeit - oft aus der Zielsetzung heraus, die ´´Modernität´´ der bürgerlichen Gesellschaft bis in die Städte des Mittelalters zurückzuverfolgen - manche einseitig behandelten Phänomene wie die Rolle der Kaufmannschaft oder regionale Erscheinungen auf die Entwicklung des gesamten deutschen Städtewesens verallgemeinert wurden, setzt sich inzwischen eine zunehmend differenzierte Sichtweise durch.2 Ein Vergleich der Verfassung verschiedener Städte sollte sich daher auf Beispiele beschränken, die aufgrund ähnlicher Strukturen tatsächlich vergleichbar sind. Die allmähliche Herausbildung der Stadt im Sinne eines Lebensraumes mit besonderen rechtlichen und politischen Strukturen kann besonders gut aufgezeigt werden am Beispiel der rheinischen Bischofsstädte, die als ´´gewachsene´´ Städte nicht fertige Modelle von aussen übernahmen, sondern sämtliche Entwicklungsschritte eigenständig und in ihren eigenen Mauern vollzogen. Innerhalb dieser grossen Gruppe wiederum seien hier Worms und Speyer ausgewählt, die durch ihre räumliche Nähe beinahe identische Ausgangsvoraussetzungen mitbringen. Die in der Geschichte der beiden Städte deutlich werdenden Entwicklungslinien überschneiden sich zum Teil, müssen der besseren Übersicht halber in der folgenden Darstellung aber getrennt behandelt werden. Etwa im Laufe des 10. Jahrhunderts bildete sich zunächst die Herrschaft der Bischöfe über ihre Städte im weltlichen Bereich heraus. In der Salierzeit entstand dann die Bürgergemeinde als eigenständiger, vom Umland getrennter Rechtsbereich; diese Entwicklung kam erst in der Stauferzeit gegen Ende des 12. Jahrhunderts zum Abschluss. Vor allem aber war die Stauferzeit die Phase der Entwicklung der städtischen Unabhängigkeit vom Stadtherrn. Dazu gehörten die Entstehung des Stadtrates, die Übernahme der zuvor bischöflichen Ämter in der Stadt und schliesslich die eigene, städtische Gesetzgebung. In der späten Stauferzeit endlich kam es zu teilweise schweren Auseinandersetzungen mit den Bischöfen um die Stadtherrschaft, die nicht zuletzt auch mit den reichspolitischen Kämpfen dieser Zeit zusammenhingen. Dieser Aspekt städtischer Geschichte in der Stauferzeit, die sich in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts vollziehende verfassungsrechtliche und politische Emanzipation der Stadtgemeinde von ihrem bischöflichen Stadtherrn, ist das zentrale Thema der vorliegenden Arbeit. 2 Vgl. Opll, Stadt, S. 11-16; Ennen, Stadt, S. 110-144. ePUB, 21.10.2003.
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