Die Grundlagen der Grundrechtsrechtsprechung des EuGH und ihre Bezüge zur Europäischen Menschenrechtskonvention
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9783638568029 - Stephan Weinrich: Die Grundlagen der Grundrechtsrechtsprechung des EuGH und ihre Bezüge zur Europäischen Menschenrechtskonvention
Stephan Weinrich

Die Grundlagen der Grundrechtsrechtsprechung des EuGH und ihre Bezüge zur Europäischen Menschenrechtskonvention (2006)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 17 Punkte (sehr gut), Universität Basel (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Rechtsprechung EuGH und EGMR, 35 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Forderungen nach einem angemessenen Grundrechtsschutz in Europa sind ebenso alt wie aktuell. Mit der fortschreitenden Übertragung von nationalen Zuständigkeiten auf die Europäische Gemeinschaft wuchs die Gefahr, dass durch gemeinschaftliche Akte zunehmend in grundrechtsgeschützte Positionen des Einzelnen eingegriffen werden konnte. In der Folge sahen sich die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten neben der nationalen auch der supranationalen Hoheitsgewalt der EG und ihrer Organe ausgesetzt. Nach westlichem Verfassungsverständnis muss diese Herrschaft der Europäischen Gemeinschaft wie jede öffentliche Hoheitsgewalt rechtlich gebunden sein und insbesondere ihre Grenzen in den Grundrechten der Bürger finden. Dieser Herausforderung hat sich der Europäische Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften seit 1969 mit der Entwicklung eines gemeinschaftlichen Grundrechtsschutzes gestellt. Obwohl die inhaltliche Entwicklung der Gemeinschaftsgrundrechte bis vor kurzem durch das Fehlen eines ausdrücklich kodifizierten Grundrechtskatalogs erschwert war, gelang es dem EuGH in den letzten Jahrzehnten, einen akzeptablen Grundrechts-standard zu entwickeln. Somit vollzieht sich der Grundrechtsschutz heute auf nationaler, internationaler und supranationaler Ebene. Neben den nationalen Verfassungsgerichten und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte tritt nun auch der EuGH in Luxemburg als Grundrechtsschützer auf. Die vorliegende Bearbeitung soll sich mit den Grundlagen der Entwicklung der Gemeinschaftsgrundrechte durch den EuGH befassen. Es handelt sich um die rechtlichen Grundlagen, die historische Entwicklung und vor allem um den vom Gerichtshof durch seine Rechtsprechung zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen entwickelten gemeinschaftlichen Grundrechtsschutz. Es gilt die unterschiedliche Gewichtung der verschiedenen Rechtserkenntnisquellen zu beurteilen. Im Vordergrund soll insbesondere die Bedeutung und der Einfluss der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten stehen. Zudem soll auf bestimmte Abgrenzungsprobleme, Spannungen und Rivalitäten der drei Grundrechtsschutzinstanzen eingegangen werden. Dabei wird auch die Frage nach dem Verhältnis zwischen europäischem Gemeinschaftsrecht und der Europäischen Menschenrechtskonvention zu stellen sein. Im Anschluss erfolgt eine kurze zusammenfassende Darstellung der entwickelten Gemeinschaftsgrundrechte. ePUB, 11.11.2006.
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9783638568029 - Stephan Weinrich: Die Grundlagen der Grundrechtsrechtsprechung des EuGH und ihre Bezöge zur Europäischen Menschenrechtskonvention
Stephan Weinrich

Die Grundlagen der Grundrechtsrechtsprechung des EuGH und ihre Bezöge zur Europäischen Menschenrechtskonvention (2001)

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Die Grundlagen der Grundrechtsrechtsprechung des EuGH und ihre Bezöge zur Europäischen Menschenrechtskonvention: Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 17 Punkte (sehr gut), Universität Basel (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Rechtsprechung EuGH und EGMR, 35 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Forderungen nach einem angemessenen Grundrechtsschutz in Europa sind ebenso alt wie aktuell. Mit der fortschreitenden Übertragung von nationalen Zuständigkeiten auf die Europäische Gemeinschaft wuchs die Gefahr, dass durch gemeinschaftliche Akte zunehmend in grundrechtsgesch?tzte Positionen des Einzelnen eingegriffen werden konnte. In der Folge sahen sich die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten neben der nationalen auch der supranationalen Hoheitsgewalt der EG und ihrer Organe ausgesetzt. Nach westlichem Verfassungsverständnis muss diese Herrschaft der Europäischen Gemeinschaft wie jede öffentliche Hoheitsgewalt rechtlich gebunden sein und insbesondere ihre Grenzen in den Grundrechten der Bürger finden. Dieser Herausforderung hat sich der Europäische Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften seit 1969 mit der Entwicklung eines gemeinschaftlichen Grundrechtsschutzes gestellt. Obwohl die inhaltliche Entwicklung der Gemeinschaftsgrundrechte bis vor kurzem durch das Fehlen eines ausdrücklich kodifizierten Grundrechtskatalogs erschwert war, gelang es dem EuGH in den letzten Jahrzehnten, einen akzeptablen Grundrechts-standard zu entwickeln. Somit vollzieht sich der Grundrechtsschutz heute auf nationaler, internationaler und supranationaler Ebene. Neben den nationalen Verfassungsgerichten und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte tritt nun auch der EuGH in Luxemburg als Grundrechtssch?tzer auf.Die vorliegende Bearbeitung soll sich mit den Grundlagen der Entwicklung der Gemeinschaftsgrundrechte durch den EuGH befassen. Es handelt sich um die rechtlichen Grundlagen, die historische Entwicklung und vor allem um den vom Gerichtshof durch seine Rechtsprechung zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen entwickelten gemeinschaftlichen Grundrechtsschutz. Es gilt die unterschiedliche Gewichtung der verschiedenen Rechtserkenntnisquellen zu beurteilen. Im Vordergrund soll insbesondere die Bedeutung und der Einfluss der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten stehen. Zudem soll auf bestimmte Abgrenzungsprobleme, Spannungen und Rivalitäten der drei Grundrechtsschutzinstanzen eingegangen werden. Dabei wird auch die Frage nach dem Verhältnis zwischen europäischem Gemeinschaftsrecht und der Europäischen Menschenrechtskonvention zu stellen sein. Im Anschluss erfolgt eine kurze zusammenfassende Darstellung der entwickelten Gemeinschaftsgrundrechte. Ebook.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 17 Punkte (sehr gut), Universität Basel (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Rechtsprechung EuGH und EGMR, 35 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Forderungen nach einem angemessenen Grundrechtsschutz ... Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 17 Punkte (sehr gut), Universität Basel (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Rechtsprechung EuGH und EGMR, 35 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Forderungen nach einem angemessenen Grundrechtsschutz in Europa sind ebenso alt wie aktuell. Mit der fortschreitenden Übertragung von nationalen Zuständigkeiten auf die Europäische Gemeinschaft wuchs die Gefahr, dass durch gemeinschaftliche Akte zunehmend in grundrechtsgeschützte Positionen des Einzelnen eingegriffen werden konnte. In der Folge sahen sich die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten neben der nationalen auch der supranationalen Hoheitsgewalt der EG und ihrer Organe ausgesetzt. Nach westlichem Verfassungsverständnis muss diese Herrschaft der Europäischen Gemeinschaft wie jede öffentliche Hoheitsgewalt rechtlich gebunden sein und insbesondere ihre Grenzen in den Grundrechten der Bürger finden. Dieser Herausforderung hat sich der Europäische Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften seit 1969 mit der Entwicklung eines gemeinschaftlichen Grundrechtsschutzes gestellt. Obwohl die inhaltliche Entwicklung der Gemeinschaftsgrundrechte bis vor kurzem durch das Fehlen eines ausdrücklich kodifizierten Grundrechtskatalogs erschwert war, gelang es dem EuGH in den letzten Jahrzehnten, einen akzeptablen Grundrechts-standard zu entwickeln. Somit vollzieht sich der Grundrechtsschutz heute auf nationaler, internationaler und supranationaler Ebene. Neben den nationalen Verfassungsgerichten und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte tritt nun auch der EuGH in Luxemburg als Grundrechtsschützer auf. Die vorliegende Bearbeitung soll sich mit den Grundlagen der Entwicklung der Gemeinschaftsgrundrechte durch den EuGH befassen. Es handelt sich um die rechtlichen Grundlagen, die historische Entwicklung und vor allem um den vom Gerichtshof durch seine Rechtsprechung zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen entwickelten gemeinschaftlichen Grundrechtsschutz. Es gilt die unterschiedliche Gewichtung der verschiedenen Rechtserkenntnisquellen zu beurteilen. Im Vordergrund soll insbesondere die Bedeutung und der Einfluss der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten stehen. Zudem soll auf bestimmte Abgrenzungsprobleme, Spannungen und Rivalitäten der drei Grundrechtsschutzinstanzen eingegangen werden. Dabei wird auch die Frage nach dem Verhältnis zwischen europäischem Gemeinschaftsrecht und der Europäischen Menschenrechtskonvention zu stellen sein. Im Anschluss erfolgt eine kurze zusammenfassende Darstellung der entwickelten Gemeinschaftsgrundrechte. ePUB, 11.11.2006.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 17 Punkte (sehr gut), Universität Basel (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Rechtsprechung EuGH und EGMR, 35 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Forderungen nach einem angemessenen Grundrechtsschutz ... Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 17 Punkte (sehr gut), Universität Basel (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Rechtsprechung EuGH und EGMR, 35 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Forderungen nach einem angemessenen Grundrechtsschutz in Europa sind ebenso alt wie aktuell. Mit der fortschreitenden Übertragung von nationalen Zuständigkeiten auf die Europäische Gemeinschaft wuchs die Gefahr, dass durch gemeinschaftliche Akte zunehmend in grundrechtsgeschützte Positionen des Einzelnen eingegriffen werden konnte. In der Folge sahen sich die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten neben der nationalen auch der supranationalen Hoheitsgewalt der EG und ihrer Organe ausgesetzt. Nach westlichem Verfassungsverständnis muss diese Herrschaft der Europäischen Gemeinschaft wie jede öffentliche Hoheitsgewalt rechtlich gebunden sein und insbesondere ihre Grenzen in den Grundrechten der Bürger finden. Dieser Herausforderung hat sich der Europäische Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften seit 1969 mit der Entwicklung eines gemeinschaftlichen Grundrechtsschutzes gestellt. Obwohl die inhaltliche Entwicklung der Gemeinschaftsgrundrechte bis vor kurzem durch das Fehlen eines ausdrücklich kodifizierten Grundrechtskatalogs erschwert war, gelang es dem EuGH in den letzten Jahrzehnten, einen akzeptablen Grundrechts-standard zu entwickeln. Somit vollzieht sich der Grundrechtsschutz heute auf nationaler, internationaler und supranationaler Ebene. Neben den nationalen Verfassungsgerichten und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte tritt nun auch der EuGH in Luxemburg als Grundrechtsschützer auf. Die vorliegende Bearbeitung soll sich mit den Grundlagen der Entwicklung der Gemeinschaftsgrundrechte durch den EuGH befassen. Es handelt sich um die rechtlichen Grundlagen, die historische Entwicklung und vor allem um den vom Gerichtshof durch seine Rechtsprechung zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen entwickelten gemeinschaftlichen Grundrechtsschutz. Es gilt die unterschiedliche Gewichtung der verschiedenen Rechtserkenntnisquellen zu beurteilen. Im Vordergrund soll insbesondere die Bedeutung und der Einfluss der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten stehen. Zudem soll auf bestimmte Abgrenzungsprobleme, Spannungen und Rivalitäten der drei Grundrechtsschutzinstanzen eingegangen werden. Dabei wird auch die Frage nach dem Verhältnis zwischen europäischem Gemeinschaftsrecht und der Europäischen Menschenrechtskonvention zu stellen sein. Im Anschluss erfolgt eine kurze zusammenfassende Darstellung der entwickelten Gemeinschaftsgrundrechte. 11.11.2006, ePUB.
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