Responsibility to Protect - Recht gar Pflicht zur Intervention?
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Responsibility to Protect - Recht gar Pflicht zur Intervention? (2012)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Note: 1,7, Universität Bremen, Veranstaltung: Internationale Beziehungen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Idee, dass jeder Staat für das Wohlergehen - im Sinne des Ausbleibens schwerer Menschenrechtsverletzungen - seines Volkes verantwortlich ist, ist mitnichten eine Er¿ndung des 21. Jahrhunderts und im Völkervertrags- und -gewohnheitsrecht fest verankert. Neu ist ebensowenig der Gedanke, dass darüber hinaus die Internationale Gemeinschaft für die Wahrung der Menschenrechte bzw. deren Wiederherstellung verantwortlich sein könnte, wenn der entsprechende Staat dazu nicht in der Lage oder nicht Willens ist. Allerdings stellte dies bisher eher eine empfundene moralische Verantwortung ohne völkerrechtliche Verankerung dar und hat folglich aufgrund der fehlenden Legitimierung Humanitärer Interventionen und dem damit einhergehenden Bruch des Schutzes der staatlichen Souveränität erhebliche Probleme aufgeworfen. Deutlich wurde dies an der nicht durch den UN-Sicherheitsrat mandatierten NATO-Operation in Kosovo im März 1999. Dieses Dilemma sollte durch völkerrechtliche Verankerung gelöst werden. Gleichzeitig belegt das traurige Beispiel der Ohnmacht der Vereinten Nationen, die Völkermorde in Ruanda zu unterbinden, die Notwendigkeit, aus einem Recht eine P¿icht zu machen. Entsprechender Gegenwind entstand auf Seiten von Staaten, die willkürliche Einschränkungen staatlicher Souveränität unter dem Deckmantel Humanitärer Interventionen befürchteten. Auch Artikel I der Charta der Vereinten Nationen zeigt, dass der Friedens- und Sicherheitsgedanke lange Zeit von inter-nationaler Sichtweise - für ein friedliches Zusammenleben der Völker - geprägt war, intra-nationale Greueltaten standen nicht gerade im Mittelpunkt. Die Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte, dass Kriege zwischen Nationen zugunsten innerstaatlicher Kon¿ikte immer weniger als Bedrohung der Sicherheit empfunden werden, führte dazu, dass als zu schützendes Subjekt allmählich verstärkt das Individuum empfunden wurde und weniger der Staat. Politische Verankerung erreichte die 'Responsibility to Protect' im Abschlussdokument des World Summit 2005. Diese Arbeit soll den Fragen nachgehen, inwieweit die Responsibility to Protect mittlerweile auch eine völkerrechtliche Verankerung und damit Verbindlichkeit erlangt hat. Taschenbuch, 04.02.2012.
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Responsibility to Protect - Recht gar Pflicht zur Intervention? (2012)

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This item is printed on demand - Print on Demand Titel. - Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Note: 1,7, Universität Bremen, Veranstaltung: Internationale Beziehungen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Idee, dass jeder Staat für das Wohlergehen - im Sinne des Ausbleibens schwerer Menschenrechtsverletzungen - seines Volkes verantwortlich ist, ist mitnichten eine Erfindung des 21. Jahrhunderts und im Völkervertrags- und -gewohnheitsrecht fest verankert. Neu ist ebensowenig der Gedanke, dass darüber hinaus die Internationale Gemeinschaft für die Wahrung der Menschenrechte bzw. deren Wiederherstellung verantwortlich sein könnte, wenn der entsprechende Staat dazu nicht in der Lage oder nicht Willens ist. Allerdings stellte dies bisher eher eine empfundene moralische Verantwortung ohne völkerrechtliche Verankerung dar und hat folglich aufgrund der fehlenden Legitimierung Humanitärer Interventionen und dem damit einhergehenden Bruch des Schutzes der staatlichen Souveränität erhebliche Probleme aufgeworfen. Deutlich wurde dies an der nicht durch den UN-Sicherheitsrat mandatierten NATO-Operation in Kosovo im März 1999. Dieses Dilemma sollte durch völkerrechtliche Verankerung gelöst werden. Gleichzeitig belegt das traurige Beispiel der Ohnmacht der Vereinten Nationen, die Völkermorde in Ruanda zu unterbinden, die Notwendigkeit, aus einem Recht eine Pflicht zu machen. Entsprechender Gegenwind entstand auf Seiten von Staaten, die willkürliche Einschränkungen staatlicher Souveränität unter dem Deckmantel Humanitärer Interventionen befürchteten.Auch Artikel I der Charta der Vereinten Nationen zeigt, dass der Friedens- und Sicherheitsgedanke lange Zeit von inter-nationaler Sichtweise - für ein friedliches Zusammenleben der Völker - geprägt war, intra-nationale Greueltaten standen nicht gerade im Mittelpunkt. Die Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte, dass Kriege zwischen Nationen zugunsten innerstaatlicher Konflikte immer weniger als Bedrohung der Sicherheit empfunden werden, führtedazu, dass als zu schützendes Subjekt allmählich verstärkt das Individuum empfunden wurde und weniger der Staat.Politische Verankerung erreichte die Responsibility to Protect im Abschlussdokument des World Summit 2005. Diese Arbeit soll den Fragen nachgehen, inwieweit die Responsibility to Protect mittlerweile auch eine völkerrechtliche Verankerung und damit Verbindlichkeit erlangt hat. 28 pp. Deutsch.
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This item is printed on demand - Print on Demand Titel. - Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Note: 1,7, Universität Bremen, Veranstaltung: Internationale Beziehungen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Idee, dass jeder Staat für das Wohlergehen - im Sinne des Ausbleibens schwerer Menschenrechtsverletzungen - seines Volkes verantwortlich ist, ist mitnichten eine Erfindung des 21. Jahrhunderts und im Völkervertrags- und -gewohnheitsrecht fest verankert. Neu ist ebensowenig der Gedanke, dass darüber hinaus die Internationale Gemeinschaft für die Wahrung der Menschenrechte bzw. deren Wiederherstellung verantwortlich sein könnte, wenn der entsprechende Staat dazu nicht in der Lage oder nicht Willens ist. Allerdings stellte dies bisher eher eine empfundene moralische Verantwortung ohne völkerrechtliche Verankerung dar und hat folglich aufgrund der fehlenden Legitimierung Humanitärer Interventionen und dem damit einhergehenden Bruch des Schutzes der staatlichen Souveränität erhebliche Probleme aufgeworfen. Deutlich wurde dies an der nicht durch den UN-Sicherheitsrat mandatierten NATO-Operation in Kosovo im März 1999. Dieses Dilemma sollte durch völkerrechtliche Verankerung gelöst werden. Gleichzeitig belegt das traurige Beispiel der Ohnmacht der Vereinten Nationen, die Völkermorde in Ruanda zu unterbinden, die Notwendigkeit, aus einem Recht eine Pflicht zu machen. Entsprechender Gegenwind entstand auf Seiten von Staaten, die willkürliche Einschränkungen staatlicher Souveränität unter dem Deckmantel Humanitärer Interventionen befürchteten.Auch Artikel I der Charta der Vereinten Nationen zeigt, dass der Friedens- und Sicherheitsgedanke lange Zeit von inter-nationaler Sichtweise - für ein friedliches Zusammenleben der Völker - geprägt war, intra-nationale Greueltaten standen nicht gerade im Mittelpunkt. Die Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte, dass Kriege zwischen Nationen zugunsten innerstaatlicher Konflikte immer weniger als Bedrohung der Sicherheit empfunden werden, führtedazu, dass als zu schützendes Subjekt allmählich verstärkt das Individuum empfunden wurde und weniger der Staat.Politische Verankerung erreichte die Responsibility to Protect im Abschlussdokument des World Summit 2005. Diese Arbeit soll den Fragen nachgehen, inwieweit die Responsibility to Protect mittlerweile auch eine völkerrechtliche Verankerung und damit Verbindlichkeit erlangt hat. 28 pp. Deutsch.
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Responsibility to Protect - Recht Gar Pflicht Zur Intervention? (2011)

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Paperback. 28 pages. Dimensions: 8.3in. x 5.5in. x 0.2in.Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Note: 1, 7, Universitt Bremen, Veranstaltung: Internationale Beziehungen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Idee, dass jeder Staat fr das Wohlergehen - im Sinne des Ausbleibens schwerer Menschenrechtsverletzungen - seines Volkes verantwortlich ist, ist mitnichten eine Erndung des 21. Jahrhunderts und im Vlkervertrags- und -gewohnheitsrecht fest verankert. Neu ist ebensowenig der Gedanke, dass darber hinaus die Internationale Gemeinschaft fr die Wahrung der Menschenrechte bzw. deren Wiederherstellung verantwortlich sein knnte, wenn der entsprechende Staat dazu nicht in der Lage oder nicht Willens ist. Allerdings stellte dies bisher eher eine empfundene moralische Verantwortung ohne vlkerrechtliche Verankerung dar und hat folglich aufgrund der fehlenden Legitimierung Humanitrer Interventionen und dem damit einhergehenden Bruch des Schutzes der staatlichen Souvernitt erhebliche Probleme aufgeworfen. Deutlich wurde dies an der nicht durch den UN-Sicherheitsrat mandatierten NATO-Operation in Kosovo im Mrz 1999. Dieses Dilemma sollte durch vlkerrechtliche Verankerung gelst werden. Gleichzeitig belegt das traurige Beispiel der Ohnmacht der Vereinten Nationen, die Vlkermorde in Ruanda zu unterbinden, die Notwendigkeit, aus einem Recht eine Picht zu machen. Entsprechender Gegenwind entstand auf Seiten von Staaten, die willkrliche Einschrnkungen staatlicher Souvernitt unter dem Deckmantel Humanitrer Interventionen befrchteten. Auch Artikel I der Charta der Vereinten Nationen zeigt, dass der Friedens- und Sicherheitsgedanke lange Zeit von inter-nationaler Sichtweise - fr ein friedliches Zusammenleben der Vlker - geprgt war, intra-nationale Greueltaten standen nicht gerade im Mittelpunkt. Die Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte, dass Kriege zwischen Nationen zugunsten innerstaatlicher Konikte immer weniger als Bedrohung der Siche This item ships from multiple locations. Your book may arrive from Roseburg,OR, La Vergne,TN.
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Responsibility to Protect - Recht gar Pflicht zur Intervention (German Edition) (2011)

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This item is printed on demand. Paperback. Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Note: 1, 7, Universitt Bremen, Veranstaltung: Internationale Beziehungen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Idee, dass jeder Staat fr das Wohlergehen - im Sinne des Ausbleibens schwerer Menschenrechtsverletzungen - seines Volkes verantwortlich ist, ist mitnichten eine Erfindung des 21. Jahrhunderts und im Vlkervertrags- und -gewohnheitsrecht fest verankert. Neu ist ebensowenig der Gedanke, dass darber hinaus die Internationale Gemeinschaft fr die Wahrung der Menschenrechte bzw. deren Wiederherstellung verantwortlich sein knnte, wenn der entsprechende Staat dazu nicht in der Lage oder nicht Willens ist. Allerdings stellte dies bisher eher eine empfundene moralische Verantwortung ohne vlkerrechtliche Verankerung dar und hat folglich aufgrund der fehlenden Legitimierung Humanitrer Interventionen und dem damit einhergehenden Bruch des Schutzes der staatlichen Souvernitt erhebliche Probleme aufgeworfen. Deutlich wurde dies an der nicht durch den UN-Sicherheitsrat mandatierten NATO-Operation in Kosovo im Mrz 1999. Dieses Dilemma sollte durch vlkerrechtliche Verankerung gelst werden. Gleichzeitig belegt das traurige Beispiel der Ohnmacht der Vereinten Nationen, die Vlkermorde in Ruanda zu unterbinden, die Notwendigkeit, aus einem Recht eine Pflicht zu machen. Entsprechender Gegenwind entstand auf Seiten von Staaten, die willkrliche Einschrnkungen staatlicher Souvernitt unter dem Deckmantel Humanitrer Interventionen befrchteten. Auch Artikel I der Charta der Vereinten Nationen zeigt, dass der Friedens- und Sicherheitsgedanke lange Zeit von inter-nationaler Sichtweise - fr ein friedliches Zusammenleben der Vlker - geprgt war, intra-nationale Greueltaten standen nicht gerade im Mittelpunkt. Die Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte, dass Kriege zwischen Nationen zugunsten innerstaatlicher Konflikte immer weniger als Bedrohung der Si This item ships from La Vergne,TN.
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9783656119203 - Anonym: Responsibility to Protect - Recht Gar Pflicht Zur Intervention? (Paperback)
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Responsibility to Protect - Recht Gar Pflicht Zur Intervention? (Paperback) (2013)

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Language: German Brand New Book ***** Print on Demand *****.Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Note: 1,7, Universitat Bremen, Veranstaltung: Internationale Beziehungen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Idee, dass jeder Staat fur das Wohlergehen - im Sinne des Ausbleibens schwerer Menschenrechtsverletzungen - seines Volkes verantwortlich ist, ist mitnichten eine Er ndung des 21. Jahrhunderts und im Volkervertrags- und -gewohnheitsrecht fest verankert. Neu ist ebensowenig der Gedanke, dass daruber hinaus die Internationale Gemeinschaft fur die Wahrung der Menschenrechte bzw. deren Wiederherstellung verantwortlich sein konnte, wenn der entsprechende Staat dazu nicht in der Lage oder nicht Willens ist. Allerdings stellte dies bisher eher eine empfundene moralische Verantwortung ohne volkerrechtliche Verankerung dar und hat folglich aufgrund der fehlenden Legitimierung Humanitarer Interventionen und dem damit einhergehenden Bruch des Schutzes der staatlichen Souveranitat erhebliche Probleme aufgeworfen. Deutlich wurde dies an der nicht durch den UN-Sicherheitsrat mandatierten NATO-Operation in Kosovo im Marz 1999. Dieses Dilemma sollte durch volkerrechtliche Verankerung gelost werden. Gleichzeitig belegt das traurige Beispiel der Ohnmacht der Vereinten Nationen, die Volkermorde in Ruanda zu unterbinden, die Notwendigkeit, aus einem Recht eine P icht zu machen. Entsprechender Gegenwind entstand auf Seiten von Staaten, die willkurliche Einschrankungen staatlicher Souveranitat unter dem Deckmantel Humanitarer Interventionen befurchteten. Auch Artikel I der Charta der Vereinten Nationen zeigt, dass der Friedens- und Sicherheitsgedanke lange Zeit von inter-nationaler Sichtweise - fur ein friedliches Zusammenleben der Volker - gepragt war, intra-nationale Greueltaten standen nicht gerade im Mittelpunkt. Die Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte, dass Kriege zwischen Nationen zugunsten innerstaatlicher Kon ikte immer weniger als Bedrohung der Siche.
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