Von dem Buch Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebude und zugehriger Grundstcke (German Edition) haben wir 2 gleiche oder sehr ähnliche Ausgaben identifiziert!

Falls Sie nur an einem bestimmten Exempar interessiert sind, können Sie aus der folgenden Liste jenes wählen, an dem Sie interessiert sind:

Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebude und zugehriger Grundstcke (German Edition)100%: Stock, Stephan: Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebude und zugehriger Grundstcke (German Edition) (ISBN: 9783656153498) in Deutsch.
Nur diese Ausgabe anzeigen…
Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke72%: Stock, Stephan: Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke (ISBN: 9783656153221) GRIN Verlag, in Deutsch, auch als eBook.
Nur diese Ausgabe anzeigen…

Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebude und zugehriger Grundstcke (German Edition)
12 Angebote vergleichen

Preise20132014201520162017
SchnittFr. 25.34 ( 25.96)¹ Fr. 26.26 ( 26.91)¹ Fr. 28.93 ( 29.65)¹ Fr. 24.39 ( 24.99)¹ Fr. 24.39 ( 24.99)¹
Nachfrage
Bester Preis: Fr. 23.52 ( 24.10)¹ (vom 24.12.2013)
1
9783656153221 - Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke

Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke (2012)

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE NW EB

ISBN: 9783656153221 bzw. 3656153221, in Deutsch, GRIN, neu, E-Book.

Fr. 14.63 ( 14.99)¹
versandkostenfrei, unverbindlich
Lieferung aus: Deutschland, Sofort per Download lieferbar.
Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 3,0, Universität des Saarlandes (Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Deutsche Bahn verkauft in grosser Anzahl ihre Empfangsgebäude. Kaufinteressenten sind neben privaten Investoren die betroffenen Gemeinden. Diese können im Einzelfall ihr Kaufinteresse mit Hilfe des gemeindlichen Vorkaufsrechts ( 24 ff. BauGB) durchsetzen. Das Vorkaufsrecht ist in hohem Masse vom Vorliegen einer gemeindlichen Bauleitplanung für die betroffenen Grundstücke abhängig. Die Situation der Gemeinden in Bezug auf ihr Planungsrecht über (ehem.) Bahnanlagen ist recht komfortabel. Seit Einführung des 23 AEG im Jahre 2005 können sie die Freistellung von Bahnbetriebszwecken selbst beantragen und erhalten so - wenn die Freistellungsvoraussetzungen vorliegen - ihre Planungshoheit zurück. Nach 9 II BauGB können auch noch nicht freigestellte Grundstücke für die Zeit nach der Freistellung mit Nutzungen beplant werden, die Bahnzwecken entgegenstehen. Nicht freistellbare Grundstücke können mit bahnunschädlichen Nutzungen beplant werden und es können solche Nutzungen (z. B. Spielhallen, grossflächiger Einzelhandel) ausgeschlossen werden. Wo es (politisch) gewünscht ist, können Gemeinden mit zahlreichen planungsrechtlichen Instrumenten ein Vorkaufsrecht 'generieren'. Private Investoren müssen nicht jeden gemeindlichen Vorkaufsrechtsausübungsbescheid hinnehmen. Neben der Prüfung, ob ein Vorkaufsrecht grundsätzlich vorliegt, ist ggf. die Rechtmässigkeit des zugrundeliegenden planungsrechtlichen Instruments und der Rechtsschutz dagegen zu prüfen. Weiterhin kommt eine Abwendung des Vorkaufsrechts in Betracht. Oftmals wird sich eine Zusammenarbeit von Investor und Gemeinde anbieten, um Renditeerwartungen einerseits und geordnete städtebauliche Entwicklung andererseits zu gewährleisten. Diese Arbeit wird in Abschnitt A das kommunale Planungsrecht mit Schwerpunkt auf den bahnspezifischen Besonderheiten erläutern. In Abschnitt B wird auf das Fachplanungsrecht und sein Verhältnis zum kommunalen Planungsrecht eingegangen, der Schwerpunkt liegt auf dem Ende des Fachplanungsrechts. In Abschnitt C wird schliesslich gezeigt, unter welchen Voraussetzungen Gemeinden ein Vorkaufsrecht an (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäuden und zugehörigen Grundstücken ausüben können. ePUB, 15.03.2012.
2
9783656153498 - Stephan Stock: Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke
Symbolbild
Stephan Stock

Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke (2012)

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE PB NW RP

ISBN: 9783656153498 bzw. 3656153493, in Deutsch, Grin Verlag Mrz 2012, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

Fr. 24.39 ( 24.99)¹ + Versand: Fr. 15.13 ( 15.50)¹ = Fr. 39.51 ( 40.49)¹
unverbindlich
Von Händler/Antiquariat, AHA-BUCH GmbH [51283250], Einbeck, Germany.
This item is printed on demand - Print on Demand Titel. - Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 3,0, Universität des Saarlandes (Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Deutsche Bahn verkauft in grosser Anzahl ihre Empfangsgebäude. Kaufinteressenten sind neben privaten Investoren die betroffenen Gemeinden. Diese können im Einzelfall ihr Kaufinteresse mit Hilfe des gemeindlichen Vorkaufsrechts ( 24 ff. BauGB) durchsetzen. Das Vorkaufsrecht ist in hohem Masse vom Vorliegen einer gemeindlichen Bauleitplanung für die betroffenen Grundstücke abhängig.Die Situation der Gemeinden in Bezug auf ihr Planungsrecht über (ehem.) Bahnanlagen ist recht komfortabel. Seit Einführung des 23 AEG im Jahre 2005 können sie die Freistellung von Bahnbetriebszwecken selbst beantragen und erhalten so wenn die Freistellungsvoraussetzungen vorliegen ihre Planungshoheit zurück. Nach 9 II BauGB können auch noch nicht freigestellte Grundstücke für die Zeit nach der Freistellung mit Nutzungen beplant werden, die Bahnzwecken entgegenstehen. Nicht freistellbare Grundstücke können mit bahnunschädlichen Nutzungen beplant werden und es können solche Nutzungen (z. B. Spielhallen, grossflächiger Einzelhandel) ausgeschlossen werden. Wo es (politisch) gewünscht ist, können Gemeinden mit zahlreichen planungsrechtlichen Instrumenten ein Vorkaufsrecht generieren .Private Investoren müssen nicht jeden gemeindlichen Vorkaufsrechtsausübungsbescheid hinnehmen. Neben der Prüfung, ob ein Vorkaufsrecht grundsätzlich vorliegt, ist ggf. die Rechtmässigkeit des zugrundeliegenden planungsrechtlichen Instruments und der Rechtsschutz dagegen zu prüfen. Weiterhin kommt eine Abwendung des Vorkaufsrechts in Betracht. Oftmals wird sich eine Zusammenarbeit von Investor und Gemeinde anbieten, um Renditeerwartungen einerseits und geordnete städtebauliche Entwicklung andererseits zu gewährleisten.Diese Arbeit wird in Abschnitt A das kommunale Planungsrecht mit Schwerpunkt auf den bahnspezifischen Besonderheiten erläutern. In Abschnitt B wird auf das Fachplanungsrecht und sein Verhältnis zum kommunalen Planungsrecht eingegangen, der Schwerpunkt liegt auf dem Ende des Fachplanungsrechts. In Abschnitt C wird schliesslich gezeigt, unter welchen Voraussetzungen Gemeinden ein Vorkaufsrecht an (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäuden und zugehörigen Grundstücken ausüben können. 72 pp. Deutsch.
3
9783656153221 - Stephan Stock: Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke
Stephan Stock

Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke (2012)

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE NW EB

ISBN: 9783656153221 bzw. 3656153221, in Deutsch, GRIN, neu, E-Book.

Fr. 14.63 ( 14.99)¹
versandkostenfrei, unverbindlich
Lieferung aus: Deutschland, Sofort per Download lieferbar.
Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 3,0, Universität des Saarlandes (Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Deutsche Bahn verkauft in grosser Anzahl ihre Empfangsgebäude. Kaufinteressenten sind neben ... Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 3,0, Universität des Saarlandes (Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Deutsche Bahn verkauft in grosser Anzahl ihre Empfangsgebäude. Kaufinteressenten sind neben privaten Investoren die betroffenen Gemeinden. Diese können im Einzelfall ihr Kaufinteresse mit Hilfe des gemeindlichen Vorkaufsrechts ( 24 ff. BauGB) durchsetzen. Das Vorkaufsrecht ist in hohem Masse vom Vorliegen einer gemeindlichen Bauleitplanung für die betroffenen Grundstücke abhängig. Die Situation der Gemeinden in Bezug auf ihr Planungsrecht über (ehem.) Bahnanlagen ist recht komfortabel. Seit Einführung des 23 AEG im Jahre 2005 können sie die Freistellung von Bahnbetriebszwecken selbst beantragen und erhalten so wenn die Freistellungsvoraussetzungen vorliegen ihre Planungshoheit zurück. Nach 9 II BauGB können auch noch nicht freigestellte Grundstücke für die Zeit nach der Freistellung mit Nutzungen beplant werden, die Bahnzwecken entgegenstehen. Nicht freistellbare Grundstücke können mit bahnunschädlichen Nutzungen beplant werden und es können solche Nutzungen (z. B. Spielhallen, grossflächiger Einzelhandel) ausgeschlossen werden. Wo es (politisch) gewünscht ist, können Gemeinden mit zahlreichen planungsrechtlichen Instrumenten ein Vorkaufsrecht generieren. Private Investoren müssen nicht jeden gemeindlichen Vorkaufsrechtsausübungsbescheid hinnehmen. Neben der Prüfung, ob ein Vorkaufsrecht grundsätzlich vorliegt, ist ggf. die Rechtmässigkeit des zugrundeliegenden planungsrechtlichen Instruments und der Rechtsschutz dagegen zu prüfen. Weiterhin kommt eine Abwendung des Vorkaufsrechts in Betracht. Oftmals wird sich eine Zusammenarbeit von Investor und Gemeinde anbieten, um Renditeerwartungen einerseits und geordnete städtebauliche Entwicklung andererseits zu gewährleisten. Diese Arbeit wird in Abschnitt A das kommunale Planungsrecht mit Schwerpunkt auf den bahnspezifischen Besonderheiten erläutern. In Abschnitt B wird auf das Fachplanungsrecht und sein Verhältnis zum kommunalen Planungsrecht eingegangen, der Schwerpunkt liegt auf dem Ende des Fachplanungsrechts. In Abschnitt C wird schliesslich gezeigt, unter welchen Voraussetzungen Gemeinden ein Vorkaufsrecht an (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäuden und zugehörigen Grundstücken ausüben können. 15.03.2012, PDF.
4
9783656153498 - Stephan Stock: Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke
Stephan Stock

Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE NW

ISBN: 9783656153498 bzw. 3656153493, in Deutsch, GRIN, neu.

Fr. 24.39 ( 24.99)¹
versandkostenfrei, unverbindlich
Lieferung aus: Deutschland, Bücher und alle Bestellungen die ein Buch enthalten sind versandkostenfrei, sonstige Bestellungen innerhalb Deutschland EUR 3,-, ab EUR 20,- kostenlos, Versandfertig in 2 - 3 Tagen.
Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke, Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 3,0, Universität des Saarlandes (Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Deutsche Bahn verkauft in grosser Anzahl ihre Empfangsgebäude. Kaufinteressenten sind neben privaten Investoren die betroffenen Gemeinden. Diese können im Einzelfall ihr Kaufinteresse mit Hilfe des gemeindlichen Vorkaufsrechts ( 24 ff. BauGB) durchsetzen. Das Vorkaufsrecht ist in hohem Masse vom Vorliegen einer gemeindlichen Bauleitplanung für die betroffenen Grundstücke abhängig.Die Situation der Gemeinden in Bezug auf ihr Planungsrecht über (ehem.) Bahnanlagen ist recht komfortabel. Seit Einführung des 23 AEG im Jahre 2005 können sie die Freistellung von Bahnbetriebszwecken selbst beantragen und erhalten so - wenn die Freistellungsvoraussetzungen vorliegen - ihre Planungshoheit zurück. Nach 9 II BauGB können auch noch nicht freigestellte Grundstücke für die Zeit nach der Freistellung mit Nutzungen beplant werden, die Bahnzwecken entgegenstehen. Nicht freistellbare Grundstücke können mit bahnunschädlichen Nutzungen beplant werden und es können solche Nutzungen (z. B. Spielhallen, grossflächiger Einzelhandel) ausgeschlossen werden. Wo es (politisch) gewünscht ist, können Gemeinden mit zahlreichen planungsrechtlichen Instrumenten ein Vorkaufsrecht "generieren".Private Investoren müssen nicht jeden gemeindlichen Vorkaufsrechtsausübungsbescheid hinnehmen. Neben der Prüfung, ob ein Vorkaufsrecht grundsätzlich vorliegt, ist ggf. die Rechtmässigkeit des zugrundeliegenden planungsrechtlichen Instruments und der Rechtsschutz dagegen zu prüfen. Weiterhin kommt eine Abwendung des Vorkaufsrechts in Betracht. Oftmals wird sich eine Zusammenarbeit von Investor und Gemeinde anbieten, um Renditeerwartungen einerseits und geordnete städtebauliche Entwicklung andererseits zu gewährleisten.Diese Arbeit wird in Abschnitt A das kommunale Planungsrecht mit Schwerpunkt auf den bahnspezifischen Besonderheiten erläutern. In Abschnitt B wird auf das Fachplanungsrecht und sein Verhältnis zum kommunalen Planungsrecht eingegangen, der Schwerpunkt liegt auf dem Ende des Fachplanungsrechts. In Abschnitt C wird schliesslich gezeigt, unter welchen Voraussetzungen Gemeinden ein Vorkaufsrecht an (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäuden und zugehörigen Grundstücken ausüben können.
5
9783656153221 - Stephan Stock: Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke
Stephan Stock

Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke (2012)

Lieferung erfolgt aus/von: Schweiz DE NW EB

ISBN: 9783656153221 bzw. 3656153221, in Deutsch, GRIN, neu, E-Book.

Fr. 18.00 + Versand: Fr. 18.00 = Fr. 36.00
unverbindlich
Lieferung aus: Schweiz, Sofort per Download lieferbar.
Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 3,0, Universität des Saarlandes (Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Deutsche Bahn verkauft in grosser Anzahl ihre Empfangsgebäude. Kaufinteressenten sind neben ... Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 3,0, Universität des Saarlandes (Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Deutsche Bahn verkauft in grosser Anzahl ihre Empfangsgebäude. Kaufinteressenten sind neben privaten Investoren die betroffenen Gemeinden. Diese können im Einzelfall ihr Kaufinteresse mit Hilfe des gemeindlichen Vorkaufsrechts ( 24 ff. BauGB) durchsetzen. Das Vorkaufsrecht ist in hohem Masse vom Vorliegen einer gemeindlichen Bauleitplanung für die betroffenen Grundstücke abhängig. Die Situation der Gemeinden in Bezug auf ihr Planungsrecht über (ehem.) Bahnanlagen ist recht komfortabel. Seit Einführung des 23 AEG im Jahre 2005 können sie die Freistellung von Bahnbetriebszwecken selbst beantragen und erhalten so wenn die Freistellungsvoraussetzungen vorliegen ihre Planungshoheit zurück. Nach 9 II BauGB können auch noch nicht freigestellte Grundstücke für die Zeit nach der Freistellung mit Nutzungen beplant werden, die Bahnzwecken entgegenstehen. Nicht freistellbare Grundstücke können mit bahnunschädlichen Nutzungen beplant werden und es können solche Nutzungen (z. B. Spielhallen, grossflächiger Einzelhandel) ausgeschlossen werden. Wo es (politisch) gewünscht ist, können Gemeinden mit zahlreichen planungsrechtlichen Instrumenten ein Vorkaufsrecht generieren. Private Investoren müssen nicht jeden gemeindlichen Vorkaufsrechtsausübungsbescheid hinnehmen. Neben der Prüfung, ob ein Vorkaufsrecht grundsätzlich vorliegt, ist ggf. die Rechtmässigkeit des zugrundeliegenden planungsrechtlichen Instruments und der Rechtsschutz dagegen zu prüfen. Weiterhin kommt eine Abwendung des Vorkaufsrechts in Betracht. Oftmals wird sich eine Zusammenarbeit von Investor und Gemeinde anbieten, um Renditeerwartungen einerseits und geordnete städtebauliche Entwicklung andererseits zu gewährleisten. Diese Arbeit wird in Abschnitt A das kommunale Planungsrecht mit Schwerpunkt auf den bahnspezifischen Besonderheiten erläutern. In Abschnitt B wird auf das Fachplanungsrecht und sein Verhältnis zum kommunalen Planungsrecht eingegangen, der Schwerpunkt liegt auf dem Ende des Fachplanungsrechts. In Abschnitt C wird schliesslich gezeigt, unter welchen Voraussetzungen Gemeinden ein Vorkaufsrecht an (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäuden und zugehörigen Grundstücken ausüben können. PDF, 15.03.2012.
6
9783656153221 - Stephan Stock: Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke
Stephan Stock

Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke (2009)

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE NW EB DL

ISBN: 9783656153221 bzw. 3656153221, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.

Fr. 14.63 ( 14.99)¹
versandkostenfrei, unverbindlich
Lieferung aus: Deutschland, Versandkostenfrei.
Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke: Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 3,0, Universität des Saarlandes (Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Deutsche Bahn verkauft in großer Anzahl ihre Empfangsgebäude. Kaufinteressenten sind neben privaten Investoren die betroffenen Gemeinden. Diese können im Einzelfall ihr Kaufinteresse mit Hilfe des gemeindlichen Vorkaufsrechts ( 24 ff. BauGB) durchsetzen. Das Vorkaufsrecht ist in hohem Maße vom Vorliegen einer gemeindlichen Bauleitplanung für die betroffenen Grundstücke abhängig. Die Situation der Gemeinden in Bezug auf ihr Planungsrecht über (ehem.) Bahnanlagen ist recht komfortabel. Seit Einführung des 23 AEG im Jahre 2005 können sie die Freistellung von Bahnbetriebszwecken selbst beantragen und erhalten so - wenn die Freistellungsvoraussetzungen vorliegen - ihre Planungshoheit zurück. Nach 9 II BauGB können auch noch nicht freigestellte Grundstücke für die Zeit nach der Freistellung mit Nutzungen beplant werden, die Bahnzwecken entgegenstehen. Nicht freistellbare Grundstücke können mit bahnunschädlichen Nutzungen beplant werden und es können solche Nutzungen (z. B. Spielhallen, großflächiger Einzelhandel) ausgeschlossen werden. Wo es (politisch) gewünscht ist, können Gemeinden mit zahlreichen planungsrechtlichen Instrumenten ein Vorkaufsrecht `generieren`. Private Investoren müssen nicht jeden gemeindlichen Vorkaufsrechtsausübungsbescheid hinnehmen. Neben der Prüfung, ob ein Vorkaufsrecht grundsätzlich vorliegt, ist ggf. die Rechtmäßigkeit des zugrundeliegenden planungsrechtlichen Instruments und der Rechtsschutz dagegen zu prüfen. Weiterhin kommt eine Abwendung des Vorkaufsrechts in Betracht. Oftmals wird sich eine Zusammenarbeit von Investor und Gemeinde anbieten, um Renditeerwartungen einerseits und geordnete städtebauliche Entwicklung andererseits zu gewährleisten. Diese Arbeit wird in Abschnitt A das kommunale Planungsrecht mit Schwerpunkt auf den bahnspezifischen Besonderheiten erläutern. In Abschnitt B wird auf das Fachplanungsrecht und sein Verhältnis zum kommunalen Planungsrecht eingegangen, der Schwerpunkt liegt auf dem Ende des Fachplanungsrechts. In Abschnitt C wird schließlich gezeigt, unter welchen Voraussetzungen Gemeinden ein Vorkaufsrecht an (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäuden und zugehörigen Grundstücken ausüben können. Ebook.
7
9783656153498 - Stephan Stock: Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht Und Gemeindliches Vorkaufsrecht Am Beispiel (Ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebaude Und Zugehoriger Grundstucke (Paperback)
Symbolbild
Stephan Stock

Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht Und Gemeindliches Vorkaufsrecht Am Beispiel (Ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebaude Und Zugehoriger Grundstucke (Paperback) (2013)

Lieferung erfolgt aus/von: Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland DE PB NW RP

ISBN: 9783656153498 bzw. 3656153493, in Deutsch, GRIN Verlag, Germany, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

Fr. 34.02 ( 34.86)¹ + Versand: Fr. 1.32 ( 1.35)¹ = Fr. 35.34 ( 36.21)¹
unverbindlich
Von Händler/Antiquariat, The Book Depository EURO [60485773], London, United Kingdom.
Language: German Brand New Book ***** Print on Demand *****.Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 3,0, Universitat des Saarlandes (Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultat), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Deutsche Bahn verkauft in grosser Anzahl ihre Empfangsgebaude. Kaufinteressenten sind neben privaten Investoren die betroffenen Gemeinden. Diese konnen im Einzelfall ihr Kaufinteresse mit Hilfe des gemeindlichen Vorkaufsrechts ( 24 ff. BauGB) durchsetzen. Das Vorkaufsrecht ist in hohem Masse vom Vorliegen einer gemeindlichen Bauleitplanung fur die betroffenen Grundstucke abhangig. Die Situation der Gemeinden in Bezug auf ihr Planungsrecht uber (ehem.) Bahnanlagen ist recht komfortabel. Seit Einfuhrung des 23 AEG im Jahre 2005 konnen sie die Freistellung von Bahnbetriebszwecken selbst beantragen und erhalten so - wenn die Freistellungsvoraussetzungen vorliegen - ihre Planungshoheit zuruck. Nach 9 II BauGB konnen auch noch nicht freigestellte Grundstucke fur die Zeit nach der Freistellung mit Nutzungen beplant werden, die Bahnzwecken entgegenstehen. Nicht freistellbare Grundstucke konnen mit bahnunschadlichen Nutzungen beplant werden und es konnen solche Nutzungen (z. B. Spielhallen, grossflachiger Einzelhandel) ausgeschlossen werden. Wo es (politisch) gewunscht ist, konnen Gemeinden mit zahlreichen planungsrechtlichen Instrumenten ein Vorkaufsrecht generieren. Private Investoren mussen nicht jeden gemeindlichen Vorkaufsrechtsausubungsbescheid hinnehmen. Neben der Prufung, ob ein Vorkaufsrecht grundsatzlich vorliegt, ist ggf. die Rechtmassigkeit des zugrundeliegenden planungsrechtlichen Instruments und der Rechtsschutz dagegen zu prufen. Weiterhin kommt eine Abwendung des Vorkaufsrechts in Betracht. Oftmals wird sich eine Zusammenarbeit von Investor und Gemeinde anbieten, um Renditeerwartungen einerseits und geordnete stadtebauliche Entwicklung andererseits zu gewahrleisten. Diese Arbeit wird in Abschnitt A.
8
9783656153498 - Stephan Stock: Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstü.
Stephan Stock

Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstü.

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE HC NW

ISBN: 9783656153498 bzw. 3656153493, in Deutsch, GRIN Publishing, gebundenes Buch, neu.

Fr. 24.39 ( 24.99)¹
versandkostenfrei, unverbindlich
Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke:Akademische Schriftenreihe. 1. Auflage. Stephan Stock Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke:Akademische Schriftenreihe. 1. Auflage. Stephan Stock.
9
9783656153221 - Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke

Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke

Lieferung erfolgt aus/von: Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland DE NW

ISBN: 9783656153221 bzw. 3656153221, in Deutsch, neu.

Fr. 14.63 ( 14.99)¹
versandkostenfrei, unverbindlich
Lieferung aus: Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland, Versandkostenfrei.
Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke ab 14.99 € als pdf eBook: . Aus dem Bereich: eBooks, Fachthemen & Wissenschaft, Recht,.
10
9783656153221 - Stephan Stock: Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke
Stephan Stock

Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE NW EB

ISBN: 9783656153221 bzw. 3656153221, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book.

Fr. 14.63 ( 14.99)¹
versandkostenfrei, unverbindlich
Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke: Stephan Stock Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke: Stephan Stock.
Lade…