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Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebude und zugehriger Grundstcke (German Edition)
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Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke (2012)
ISBN: 9783656153221 bzw. 3656153221, in Deutsch, GRIN, neu, E-Book.
Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 3,0, Universität des Saarlandes (Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Deutsche Bahn verkauft in grosser Anzahl ihre Empfangsgebäude. Kaufinteressenten sind neben privaten Investoren die betroffenen Gemeinden. Diese können im Einzelfall ihr Kaufinteresse mit Hilfe des gemeindlichen Vorkaufsrechts ( 24 ff. BauGB) durchsetzen. Das Vorkaufsrecht ist in hohem Masse vom Vorliegen einer gemeindlichen Bauleitplanung für die betroffenen Grundstücke abhängig. Die Situation der Gemeinden in Bezug auf ihr Planungsrecht über (ehem.) Bahnanlagen ist recht komfortabel. Seit Einführung des 23 AEG im Jahre 2005 können sie die Freistellung von Bahnbetriebszwecken selbst beantragen und erhalten so - wenn die Freistellungsvoraussetzungen vorliegen - ihre Planungshoheit zurück. Nach 9 II BauGB können auch noch nicht freigestellte Grundstücke für die Zeit nach der Freistellung mit Nutzungen beplant werden, die Bahnzwecken entgegenstehen. Nicht freistellbare Grundstücke können mit bahnunschädlichen Nutzungen beplant werden und es können solche Nutzungen (z. B. Spielhallen, grossflächiger Einzelhandel) ausgeschlossen werden. Wo es (politisch) gewünscht ist, können Gemeinden mit zahlreichen planungsrechtlichen Instrumenten ein Vorkaufsrecht 'generieren'. Private Investoren müssen nicht jeden gemeindlichen Vorkaufsrechtsausübungsbescheid hinnehmen. Neben der Prüfung, ob ein Vorkaufsrecht grundsätzlich vorliegt, ist ggf. die Rechtmässigkeit des zugrundeliegenden planungsrechtlichen Instruments und der Rechtsschutz dagegen zu prüfen. Weiterhin kommt eine Abwendung des Vorkaufsrechts in Betracht. Oftmals wird sich eine Zusammenarbeit von Investor und Gemeinde anbieten, um Renditeerwartungen einerseits und geordnete städtebauliche Entwicklung andererseits zu gewährleisten. Diese Arbeit wird in Abschnitt A das kommunale Planungsrecht mit Schwerpunkt auf den bahnspezifischen Besonderheiten erläutern. In Abschnitt B wird auf das Fachplanungsrecht und sein Verhältnis zum kommunalen Planungsrecht eingegangen, der Schwerpunkt liegt auf dem Ende des Fachplanungsrechts. In Abschnitt C wird schliesslich gezeigt, unter welchen Voraussetzungen Gemeinden ein Vorkaufsrecht an (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäuden und zugehörigen Grundstücken ausüben können. ePUB, 15.03.2012.
Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke (2012)
ISBN: 9783656153498 bzw. 3656153493, in Deutsch, Grin Verlag Mrz 2012, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
This item is printed on demand - Print on Demand Titel. - Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 3,0, Universität des Saarlandes (Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Deutsche Bahn verkauft in grosser Anzahl ihre Empfangsgebäude. Kaufinteressenten sind neben privaten Investoren die betroffenen Gemeinden. Diese können im Einzelfall ihr Kaufinteresse mit Hilfe des gemeindlichen Vorkaufsrechts ( 24 ff. BauGB) durchsetzen. Das Vorkaufsrecht ist in hohem Masse vom Vorliegen einer gemeindlichen Bauleitplanung für die betroffenen Grundstücke abhängig.Die Situation der Gemeinden in Bezug auf ihr Planungsrecht über (ehem.) Bahnanlagen ist recht komfortabel. Seit Einführung des 23 AEG im Jahre 2005 können sie die Freistellung von Bahnbetriebszwecken selbst beantragen und erhalten so wenn die Freistellungsvoraussetzungen vorliegen ihre Planungshoheit zurück. Nach 9 II BauGB können auch noch nicht freigestellte Grundstücke für die Zeit nach der Freistellung mit Nutzungen beplant werden, die Bahnzwecken entgegenstehen. Nicht freistellbare Grundstücke können mit bahnunschädlichen Nutzungen beplant werden und es können solche Nutzungen (z. B. Spielhallen, grossflächiger Einzelhandel) ausgeschlossen werden. Wo es (politisch) gewünscht ist, können Gemeinden mit zahlreichen planungsrechtlichen Instrumenten ein Vorkaufsrecht generieren .Private Investoren müssen nicht jeden gemeindlichen Vorkaufsrechtsausübungsbescheid hinnehmen. Neben der Prüfung, ob ein Vorkaufsrecht grundsätzlich vorliegt, ist ggf. die Rechtmässigkeit des zugrundeliegenden planungsrechtlichen Instruments und der Rechtsschutz dagegen zu prüfen. Weiterhin kommt eine Abwendung des Vorkaufsrechts in Betracht. Oftmals wird sich eine Zusammenarbeit von Investor und Gemeinde anbieten, um Renditeerwartungen einerseits und geordnete städtebauliche Entwicklung andererseits zu gewährleisten.Diese Arbeit wird in Abschnitt A das kommunale Planungsrecht mit Schwerpunkt auf den bahnspezifischen Besonderheiten erläutern. In Abschnitt B wird auf das Fachplanungsrecht und sein Verhältnis zum kommunalen Planungsrecht eingegangen, der Schwerpunkt liegt auf dem Ende des Fachplanungsrechts. In Abschnitt C wird schliesslich gezeigt, unter welchen Voraussetzungen Gemeinden ein Vorkaufsrecht an (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäuden und zugehörigen Grundstücken ausüben können. 72 pp. Deutsch.
Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke (2012)
ISBN: 9783656153221 bzw. 3656153221, in Deutsch, GRIN, neu, E-Book.
Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 3,0, Universität des Saarlandes (Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Deutsche Bahn verkauft in grosser Anzahl ihre Empfangsgebäude. Kaufinteressenten sind neben ... Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 3,0, Universität des Saarlandes (Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Deutsche Bahn verkauft in grosser Anzahl ihre Empfangsgebäude. Kaufinteressenten sind neben privaten Investoren die betroffenen Gemeinden. Diese können im Einzelfall ihr Kaufinteresse mit Hilfe des gemeindlichen Vorkaufsrechts ( 24 ff. BauGB) durchsetzen. Das Vorkaufsrecht ist in hohem Masse vom Vorliegen einer gemeindlichen Bauleitplanung für die betroffenen Grundstücke abhängig. Die Situation der Gemeinden in Bezug auf ihr Planungsrecht über (ehem.) Bahnanlagen ist recht komfortabel. Seit Einführung des 23 AEG im Jahre 2005 können sie die Freistellung von Bahnbetriebszwecken selbst beantragen und erhalten so wenn die Freistellungsvoraussetzungen vorliegen ihre Planungshoheit zurück. Nach 9 II BauGB können auch noch nicht freigestellte Grundstücke für die Zeit nach der Freistellung mit Nutzungen beplant werden, die Bahnzwecken entgegenstehen. Nicht freistellbare Grundstücke können mit bahnunschädlichen Nutzungen beplant werden und es können solche Nutzungen (z. B. Spielhallen, grossflächiger Einzelhandel) ausgeschlossen werden. Wo es (politisch) gewünscht ist, können Gemeinden mit zahlreichen planungsrechtlichen Instrumenten ein Vorkaufsrecht generieren. Private Investoren müssen nicht jeden gemeindlichen Vorkaufsrechtsausübungsbescheid hinnehmen. Neben der Prüfung, ob ein Vorkaufsrecht grundsätzlich vorliegt, ist ggf. die Rechtmässigkeit des zugrundeliegenden planungsrechtlichen Instruments und der Rechtsschutz dagegen zu prüfen. Weiterhin kommt eine Abwendung des Vorkaufsrechts in Betracht. Oftmals wird sich eine Zusammenarbeit von Investor und Gemeinde anbieten, um Renditeerwartungen einerseits und geordnete städtebauliche Entwicklung andererseits zu gewährleisten. Diese Arbeit wird in Abschnitt A das kommunale Planungsrecht mit Schwerpunkt auf den bahnspezifischen Besonderheiten erläutern. In Abschnitt B wird auf das Fachplanungsrecht und sein Verhältnis zum kommunalen Planungsrecht eingegangen, der Schwerpunkt liegt auf dem Ende des Fachplanungsrechts. In Abschnitt C wird schliesslich gezeigt, unter welchen Voraussetzungen Gemeinden ein Vorkaufsrecht an (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäuden und zugehörigen Grundstücken ausüben können. 15.03.2012, PDF.
Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke
ISBN: 9783656153498 bzw. 3656153493, in Deutsch, GRIN, neu.
Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke, Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 3,0, Universität des Saarlandes (Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Deutsche Bahn verkauft in grosser Anzahl ihre Empfangsgebäude. Kaufinteressenten sind neben privaten Investoren die betroffenen Gemeinden. Diese können im Einzelfall ihr Kaufinteresse mit Hilfe des gemeindlichen Vorkaufsrechts ( 24 ff. BauGB) durchsetzen. Das Vorkaufsrecht ist in hohem Masse vom Vorliegen einer gemeindlichen Bauleitplanung für die betroffenen Grundstücke abhängig.Die Situation der Gemeinden in Bezug auf ihr Planungsrecht über (ehem.) Bahnanlagen ist recht komfortabel. Seit Einführung des 23 AEG im Jahre 2005 können sie die Freistellung von Bahnbetriebszwecken selbst beantragen und erhalten so - wenn die Freistellungsvoraussetzungen vorliegen - ihre Planungshoheit zurück. Nach 9 II BauGB können auch noch nicht freigestellte Grundstücke für die Zeit nach der Freistellung mit Nutzungen beplant werden, die Bahnzwecken entgegenstehen. Nicht freistellbare Grundstücke können mit bahnunschädlichen Nutzungen beplant werden und es können solche Nutzungen (z. B. Spielhallen, grossflächiger Einzelhandel) ausgeschlossen werden. Wo es (politisch) gewünscht ist, können Gemeinden mit zahlreichen planungsrechtlichen Instrumenten ein Vorkaufsrecht "generieren".Private Investoren müssen nicht jeden gemeindlichen Vorkaufsrechtsausübungsbescheid hinnehmen. Neben der Prüfung, ob ein Vorkaufsrecht grundsätzlich vorliegt, ist ggf. die Rechtmässigkeit des zugrundeliegenden planungsrechtlichen Instruments und der Rechtsschutz dagegen zu prüfen. Weiterhin kommt eine Abwendung des Vorkaufsrechts in Betracht. Oftmals wird sich eine Zusammenarbeit von Investor und Gemeinde anbieten, um Renditeerwartungen einerseits und geordnete städtebauliche Entwicklung andererseits zu gewährleisten.Diese Arbeit wird in Abschnitt A das kommunale Planungsrecht mit Schwerpunkt auf den bahnspezifischen Besonderheiten erläutern. In Abschnitt B wird auf das Fachplanungsrecht und sein Verhältnis zum kommunalen Planungsrecht eingegangen, der Schwerpunkt liegt auf dem Ende des Fachplanungsrechts. In Abschnitt C wird schliesslich gezeigt, unter welchen Voraussetzungen Gemeinden ein Vorkaufsrecht an (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäuden und zugehörigen Grundstücken ausüben können.
Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke (2012)
ISBN: 9783656153221 bzw. 3656153221, in Deutsch, GRIN, neu, E-Book.
Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 3,0, Universität des Saarlandes (Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Deutsche Bahn verkauft in grosser Anzahl ihre Empfangsgebäude. Kaufinteressenten sind neben ... Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 3,0, Universität des Saarlandes (Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Deutsche Bahn verkauft in grosser Anzahl ihre Empfangsgebäude. Kaufinteressenten sind neben privaten Investoren die betroffenen Gemeinden. Diese können im Einzelfall ihr Kaufinteresse mit Hilfe des gemeindlichen Vorkaufsrechts ( 24 ff. BauGB) durchsetzen. Das Vorkaufsrecht ist in hohem Masse vom Vorliegen einer gemeindlichen Bauleitplanung für die betroffenen Grundstücke abhängig. Die Situation der Gemeinden in Bezug auf ihr Planungsrecht über (ehem.) Bahnanlagen ist recht komfortabel. Seit Einführung des 23 AEG im Jahre 2005 können sie die Freistellung von Bahnbetriebszwecken selbst beantragen und erhalten so wenn die Freistellungsvoraussetzungen vorliegen ihre Planungshoheit zurück. Nach 9 II BauGB können auch noch nicht freigestellte Grundstücke für die Zeit nach der Freistellung mit Nutzungen beplant werden, die Bahnzwecken entgegenstehen. Nicht freistellbare Grundstücke können mit bahnunschädlichen Nutzungen beplant werden und es können solche Nutzungen (z. B. Spielhallen, grossflächiger Einzelhandel) ausgeschlossen werden. Wo es (politisch) gewünscht ist, können Gemeinden mit zahlreichen planungsrechtlichen Instrumenten ein Vorkaufsrecht generieren. Private Investoren müssen nicht jeden gemeindlichen Vorkaufsrechtsausübungsbescheid hinnehmen. Neben der Prüfung, ob ein Vorkaufsrecht grundsätzlich vorliegt, ist ggf. die Rechtmässigkeit des zugrundeliegenden planungsrechtlichen Instruments und der Rechtsschutz dagegen zu prüfen. Weiterhin kommt eine Abwendung des Vorkaufsrechts in Betracht. Oftmals wird sich eine Zusammenarbeit von Investor und Gemeinde anbieten, um Renditeerwartungen einerseits und geordnete städtebauliche Entwicklung andererseits zu gewährleisten. Diese Arbeit wird in Abschnitt A das kommunale Planungsrecht mit Schwerpunkt auf den bahnspezifischen Besonderheiten erläutern. In Abschnitt B wird auf das Fachplanungsrecht und sein Verhältnis zum kommunalen Planungsrecht eingegangen, der Schwerpunkt liegt auf dem Ende des Fachplanungsrechts. In Abschnitt C wird schliesslich gezeigt, unter welchen Voraussetzungen Gemeinden ein Vorkaufsrecht an (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäuden und zugehörigen Grundstücken ausüben können. PDF, 15.03.2012.
Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke (2009)
ISBN: 9783656153221 bzw. 3656153221, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke: Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 3,0, Universität des Saarlandes (Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Deutsche Bahn verkauft in großer Anzahl ihre Empfangsgebäude. Kaufinteressenten sind neben privaten Investoren die betroffenen Gemeinden. Diese können im Einzelfall ihr Kaufinteresse mit Hilfe des gemeindlichen Vorkaufsrechts ( 24 ff. BauGB) durchsetzen. Das Vorkaufsrecht ist in hohem Maße vom Vorliegen einer gemeindlichen Bauleitplanung für die betroffenen Grundstücke abhängig. Die Situation der Gemeinden in Bezug auf ihr Planungsrecht über (ehem.) Bahnanlagen ist recht komfortabel. Seit Einführung des 23 AEG im Jahre 2005 können sie die Freistellung von Bahnbetriebszwecken selbst beantragen und erhalten so - wenn die Freistellungsvoraussetzungen vorliegen - ihre Planungshoheit zurück. Nach 9 II BauGB können auch noch nicht freigestellte Grundstücke für die Zeit nach der Freistellung mit Nutzungen beplant werden, die Bahnzwecken entgegenstehen. Nicht freistellbare Grundstücke können mit bahnunschädlichen Nutzungen beplant werden und es können solche Nutzungen (z. B. Spielhallen, großflächiger Einzelhandel) ausgeschlossen werden. Wo es (politisch) gewünscht ist, können Gemeinden mit zahlreichen planungsrechtlichen Instrumenten ein Vorkaufsrecht `generieren`. Private Investoren müssen nicht jeden gemeindlichen Vorkaufsrechtsausübungsbescheid hinnehmen. Neben der Prüfung, ob ein Vorkaufsrecht grundsätzlich vorliegt, ist ggf. die Rechtmäßigkeit des zugrundeliegenden planungsrechtlichen Instruments und der Rechtsschutz dagegen zu prüfen. Weiterhin kommt eine Abwendung des Vorkaufsrechts in Betracht. Oftmals wird sich eine Zusammenarbeit von Investor und Gemeinde anbieten, um Renditeerwartungen einerseits und geordnete städtebauliche Entwicklung andererseits zu gewährleisten. Diese Arbeit wird in Abschnitt A das kommunale Planungsrecht mit Schwerpunkt auf den bahnspezifischen Besonderheiten erläutern. In Abschnitt B wird auf das Fachplanungsrecht und sein Verhältnis zum kommunalen Planungsrecht eingegangen, der Schwerpunkt liegt auf dem Ende des Fachplanungsrechts. In Abschnitt C wird schließlich gezeigt, unter welchen Voraussetzungen Gemeinden ein Vorkaufsrecht an (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäuden und zugehörigen Grundstücken ausüben können. Ebook.
Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht Und Gemeindliches Vorkaufsrecht Am Beispiel (Ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebaude Und Zugehoriger Grundstucke (Paperback) (2013)
ISBN: 9783656153498 bzw. 3656153493, in Deutsch, GRIN Verlag, Germany, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
Language: German Brand New Book ***** Print on Demand *****.Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 3,0, Universitat des Saarlandes (Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultat), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Deutsche Bahn verkauft in grosser Anzahl ihre Empfangsgebaude. Kaufinteressenten sind neben privaten Investoren die betroffenen Gemeinden. Diese konnen im Einzelfall ihr Kaufinteresse mit Hilfe des gemeindlichen Vorkaufsrechts ( 24 ff. BauGB) durchsetzen. Das Vorkaufsrecht ist in hohem Masse vom Vorliegen einer gemeindlichen Bauleitplanung fur die betroffenen Grundstucke abhangig. Die Situation der Gemeinden in Bezug auf ihr Planungsrecht uber (ehem.) Bahnanlagen ist recht komfortabel. Seit Einfuhrung des 23 AEG im Jahre 2005 konnen sie die Freistellung von Bahnbetriebszwecken selbst beantragen und erhalten so - wenn die Freistellungsvoraussetzungen vorliegen - ihre Planungshoheit zuruck. Nach 9 II BauGB konnen auch noch nicht freigestellte Grundstucke fur die Zeit nach der Freistellung mit Nutzungen beplant werden, die Bahnzwecken entgegenstehen. Nicht freistellbare Grundstucke konnen mit bahnunschadlichen Nutzungen beplant werden und es konnen solche Nutzungen (z. B. Spielhallen, grossflachiger Einzelhandel) ausgeschlossen werden. Wo es (politisch) gewunscht ist, konnen Gemeinden mit zahlreichen planungsrechtlichen Instrumenten ein Vorkaufsrecht generieren. Private Investoren mussen nicht jeden gemeindlichen Vorkaufsrechtsausubungsbescheid hinnehmen. Neben der Prufung, ob ein Vorkaufsrecht grundsatzlich vorliegt, ist ggf. die Rechtmassigkeit des zugrundeliegenden planungsrechtlichen Instruments und der Rechtsschutz dagegen zu prufen. Weiterhin kommt eine Abwendung des Vorkaufsrechts in Betracht. Oftmals wird sich eine Zusammenarbeit von Investor und Gemeinde anbieten, um Renditeerwartungen einerseits und geordnete stadtebauliche Entwicklung andererseits zu gewahrleisten. Diese Arbeit wird in Abschnitt A.
Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstü.
ISBN: 9783656153498 bzw. 3656153493, in Deutsch, GRIN Publishing, gebundenes Buch, neu.
Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke
ISBN: 9783656153221 bzw. 3656153221, in Deutsch, neu.
Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke ab 14.99 € als pdf eBook: . Aus dem Bereich: eBooks, Fachthemen & Wissenschaft, Recht,.
Kommunales Planungsrecht, Fachplanungsrecht und gemeindliches Vorkaufsrecht am Beispiel (ehem.) Eisenbahn-Empfangsgebäude und zugehöriger Grundstücke
ISBN: 9783656153221 bzw. 3656153221, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book.