Die nationalsozialistische Bauerngesetzgebung - Schwerpunkt: Das Reichserbhofgesetz von 1933 - Forschungsarbeit
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Die nationalsozialistische Bauerngesetzgebung
DE PB NW
ISBN: 9783656171515 bzw. 3656171513, in Deutsch, Grin Verlag, Taschenbuch, neu.
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buecher.de GmbH & Co. KG, [1].
Forschungsarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: gut, Universität Regensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die unmittelbar nach dem Beginn der NS-Herrschaft einsetzende nationalsozialistische "Rassenpolitik" beruhte auf folgendem Gedankengang ***s: "Die Blutsmischung und das dadurch bedingte Senken des Rassenniveaus ist die alleinige Ursache des Absterbens alter Kulturen denn die Menschen gehen nicht an verlorenen Kriegen zugrunde, sondern am Verlust jener Widerstandskraft, die nur dem reinen Blute zu eigen ist." Um die Qualität des deutschen Erbgutes zu verbessern, sollte deshalb das für "schädlich befundene fremdrassige Blut" aus der Volkgemeinschaft ausgeschieden werden. Den Auftakt hierfür bildete im April 1933 3 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (sog. "Arierparagraph"), der die Entlassung aller jüdischen Beamten, Angestellten und Arbeiter aus dem Staatsdienst anordnete. Mit diesem Gesetz, dem rund 3.000 antijüdische Gesetze und Verordnungen während der NS-Zeit folgten, wurde die nationalsozialistische Rassenlehre erstmals gesetzestechnisch wirksam. Neben dem Ausschluss von "unreinem Blut" war eine Steigerung der eigenen Rassenqualität durch eine "Aufzüchtung" (bzw. "Aufnordung") geplant. Für diese Aufgabe schien den Nationalsozialisten der geburtenstarke Bauernstand prädestiniert. Denn "die Bevölkerung auf dem Land ist...durchweg gesünder, kräftiger und noch kaum durch artfremdes Blut verdorben."Zur Umsetzung der Wiederaufzucht sollten die germanischen Bauern auf sog. Erbhöfen "erbgesunden" Nachwuchs aus ihrem "noch unbefleckten Erbgut" hervorbringen, um ihn an die übrige Bevölkerung abzugeben und so der angestrebten "Aufnordung" Schritt für Schritt näher zu kommen. Seine rechtliche Grundlage fand dieses Vorhaben in dem bereits Ende September 1933 verabschiedeten Reichserbhofgesetz. Wegen seiner Ausrichtung verwundert es nicht, dass es unter allen agrarpolitischen Massnahmen des NS-Staates als das am stärksten ideologisch geprägte Gesetz gilt.2013. 48 S. 210 mmVersandfertig in 3-5 Tagen, Softcover.
buecher.de GmbH & Co. KG, [1].
Forschungsarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: gut, Universität Regensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die unmittelbar nach dem Beginn der NS-Herrschaft einsetzende nationalsozialistische "Rassenpolitik" beruhte auf folgendem Gedankengang ***s: "Die Blutsmischung und das dadurch bedingte Senken des Rassenniveaus ist die alleinige Ursache des Absterbens alter Kulturen denn die Menschen gehen nicht an verlorenen Kriegen zugrunde, sondern am Verlust jener Widerstandskraft, die nur dem reinen Blute zu eigen ist." Um die Qualität des deutschen Erbgutes zu verbessern, sollte deshalb das für "schädlich befundene fremdrassige Blut" aus der Volkgemeinschaft ausgeschieden werden. Den Auftakt hierfür bildete im April 1933 3 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (sog. "Arierparagraph"), der die Entlassung aller jüdischen Beamten, Angestellten und Arbeiter aus dem Staatsdienst anordnete. Mit diesem Gesetz, dem rund 3.000 antijüdische Gesetze und Verordnungen während der NS-Zeit folgten, wurde die nationalsozialistische Rassenlehre erstmals gesetzestechnisch wirksam. Neben dem Ausschluss von "unreinem Blut" war eine Steigerung der eigenen Rassenqualität durch eine "Aufzüchtung" (bzw. "Aufnordung") geplant. Für diese Aufgabe schien den Nationalsozialisten der geburtenstarke Bauernstand prädestiniert. Denn "die Bevölkerung auf dem Land ist...durchweg gesünder, kräftiger und noch kaum durch artfremdes Blut verdorben."Zur Umsetzung der Wiederaufzucht sollten die germanischen Bauern auf sog. Erbhöfen "erbgesunden" Nachwuchs aus ihrem "noch unbefleckten Erbgut" hervorbringen, um ihn an die übrige Bevölkerung abzugeben und so der angestrebten "Aufnordung" Schritt für Schritt näher zu kommen. Seine rechtliche Grundlage fand dieses Vorhaben in dem bereits Ende September 1933 verabschiedeten Reichserbhofgesetz. Wegen seiner Ausrichtung verwundert es nicht, dass es unter allen agrarpolitischen Massnahmen des NS-Staates als das am stärksten ideologisch geprägte Gesetz gilt.2013. 48 S. 210 mmVersandfertig in 3-5 Tagen, Softcover.
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Symbolbild
Die nationalsozialistische Bauerngesetzgebung (2013)
DE PB NW RP
ISBN: 9783656171515 bzw. 3656171513, in Deutsch, Grin Verlag Gmbh Sep 2013, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
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This item is printed on demand - Print on Demand Titel. Neuware - Forschungsarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: gut, Universität Regensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die unmittelbar nach dem Beginn der NS-Herrschaft einsetzende nationalsozialistische Rassenpolitik beruhte auf folgendem Gedankengang ***s: Die Blutsmischung und das dadurch bedingte Senken des Rassenniveaus ist die alleinige Ursache des Absterbens alter Kulturen; denn die Menschen gehen nicht an verlorenen Kriegen zugrunde, sondern am Verlust jener Widerstandskraft, die nur dem reinen Blute zu eigen ist. Um die Qualität des deutschen Erbgutes zu verbessern, sollte deshalb das für schädlich befundene fremdrassige Blut aus der Volkgemeinschaft ausgeschieden werden. Den Auftakt hierfür bildete im April 1933 3 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (sog. Arierparagraph ), der die Entlassung aller jüdischen Beamten, Angestellten und Arbeiter aus dem Staatsdienst anordnete. Mit diesem Gesetz, dem rund 3.000 antijüdische Gesetze und Verordnungen während der NS-Zeit folgten, wurde die nationalsozialistische Rassenlehre erstmals gesetzestechnisch wirksam. Neben dem Ausschluss von unreinem Blut war eine Steigerung der eigenen Rassenqualität durch eine Aufzüchtung (bzw. Aufnordung ) geplant. Für diese Aufgabe schien den Nationalsozialisten der geburtenstarke Bauernstand prädestiniert. Denn die Bevölkerung auf dem Land ist.durchweg gesünder, kräftiger und noch kaum durch artfremdes Blut verdorben. Zur Umsetzung der Wiederaufzucht sollten die germanischen Bauern auf sog. Erbhöfen erbgesunden Nachwuchs aus ihrem noch unbefleckten Erbgut hervorbringen, um ihn an die übrige Bevölkerung abzugeben und so der angestrebten Aufnordung Schritt für Schritt näher zu kommen. Seine rechtliche Grundlage fand dieses Vorhaben in dem bereits Ende September 1933 verabschiedeten Reichserbhofgesetz. Wegen seiner Ausrichtung verwundert es nicht, dass es unter allen agrarpolitischen Massnahmen des NS-Staates als das am stärksten ideologisch geprägte Gesetz gilt. 48 pp. Deutsch.
This item is printed on demand - Print on Demand Titel. Neuware - Forschungsarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: gut, Universität Regensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die unmittelbar nach dem Beginn der NS-Herrschaft einsetzende nationalsozialistische Rassenpolitik beruhte auf folgendem Gedankengang ***s: Die Blutsmischung und das dadurch bedingte Senken des Rassenniveaus ist die alleinige Ursache des Absterbens alter Kulturen; denn die Menschen gehen nicht an verlorenen Kriegen zugrunde, sondern am Verlust jener Widerstandskraft, die nur dem reinen Blute zu eigen ist. Um die Qualität des deutschen Erbgutes zu verbessern, sollte deshalb das für schädlich befundene fremdrassige Blut aus der Volkgemeinschaft ausgeschieden werden. Den Auftakt hierfür bildete im April 1933 3 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (sog. Arierparagraph ), der die Entlassung aller jüdischen Beamten, Angestellten und Arbeiter aus dem Staatsdienst anordnete. Mit diesem Gesetz, dem rund 3.000 antijüdische Gesetze und Verordnungen während der NS-Zeit folgten, wurde die nationalsozialistische Rassenlehre erstmals gesetzestechnisch wirksam. Neben dem Ausschluss von unreinem Blut war eine Steigerung der eigenen Rassenqualität durch eine Aufzüchtung (bzw. Aufnordung ) geplant. Für diese Aufgabe schien den Nationalsozialisten der geburtenstarke Bauernstand prädestiniert. Denn die Bevölkerung auf dem Land ist.durchweg gesünder, kräftiger und noch kaum durch artfremdes Blut verdorben. Zur Umsetzung der Wiederaufzucht sollten die germanischen Bauern auf sog. Erbhöfen erbgesunden Nachwuchs aus ihrem noch unbefleckten Erbgut hervorbringen, um ihn an die übrige Bevölkerung abzugeben und so der angestrebten Aufnordung Schritt für Schritt näher zu kommen. Seine rechtliche Grundlage fand dieses Vorhaben in dem bereits Ende September 1933 verabschiedeten Reichserbhofgesetz. Wegen seiner Ausrichtung verwundert es nicht, dass es unter allen agrarpolitischen Massnahmen des NS-Staates als das am stärksten ideologisch geprägte Gesetz gilt. 48 pp. Deutsch.
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Die nationalsozialistische Bauerngesetzgebung
DE PB NW
ISBN: 9783656171515 bzw. 3656171513, in Deutsch, GRIN Verlag GmbH, Taschenbuch, neu.
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Neuware - Forschungsarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: gut, Universität Regensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die unmittelbar nach dem Beginn der NS-Herrschaft einsetzende nationalsozialistische 'Rassenpolitik' beruhte auf folgendem Gedankengang ***s: 'Die Blutsmischung und das dadurch bedingte Senken des Rassenniveaus ist die alleinige Ursache des Absterbens alter Kulturen denn die Menschen gehen nicht an verlorenen Kriegen zugrunde, sondern am Verlust jener Widerstandskraft, die nur dem reinen Blute zu eigen ist.' Um die Qualität des deutschen Erbgutes zu verbessern, sollte deshalb das für 'schädlich befundene fremdrassige Blut' aus der Volkgemeinschaft ausgeschieden werden. Den Auftakt hierfür bildete im April 1933 3 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (sog. 'Arierparagraph'), der die Entlassung aller jüdischen Beamten, Angestellten und Arbeiter aus dem Staatsdienst anordnete. Mit diesem Gesetz, dem rund 3.000 antijüdische Gesetze und Verordnungen während der NS-Zeit folgten, wurde die nationalsozialistische Rassenlehre erstmals gesetzestechnisch wirksam. Neben dem Ausschluss von 'unreinem Blut' war eine Steigerung der eigenen Rassenqualität durch eine 'Aufzüchtung' (bzw. 'Aufnordung') geplant. Für diese Aufgabe schien den Nationalsozialisten der geburtenstarke Bauernstand prädestiniert. Denn 'die Bevölkerung auf dem Land ist...durchweg gesünder, kräftiger und noch kaum durch artfremdes Blut verdorben.'Zur Umsetzung der Wiederaufzucht sollten die germanischen Bauern auf sog. Erbhöfen 'erbgesunden' Nachwuchs aus ihrem 'noch unbefleckten Erbgut' hervorbringen, um ihn an die übrige Bevölkerung abzugeben und so der angestrebten 'Aufnordung' Schritt für Schritt näher zu kommen. Seine rechtliche Grundlage fand dieses Vorhaben in dem bereits Ende September 1933 verabschiedeten Reichserbhofgesetz. Wegen seiner Ausrichtung verwundert es nicht, dass es unter allen agrarpolitischen Massnahmen des NS-Staates als das am stärksten ideologisch geprägte Gesetz gilt. Taschenbuch.
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Neuware - Forschungsarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: gut, Universität Regensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die unmittelbar nach dem Beginn der NS-Herrschaft einsetzende nationalsozialistische 'Rassenpolitik' beruhte auf folgendem Gedankengang ***s: 'Die Blutsmischung und das dadurch bedingte Senken des Rassenniveaus ist die alleinige Ursache des Absterbens alter Kulturen denn die Menschen gehen nicht an verlorenen Kriegen zugrunde, sondern am Verlust jener Widerstandskraft, die nur dem reinen Blute zu eigen ist.' Um die Qualität des deutschen Erbgutes zu verbessern, sollte deshalb das für 'schädlich befundene fremdrassige Blut' aus der Volkgemeinschaft ausgeschieden werden. Den Auftakt hierfür bildete im April 1933 3 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (sog. 'Arierparagraph'), der die Entlassung aller jüdischen Beamten, Angestellten und Arbeiter aus dem Staatsdienst anordnete. Mit diesem Gesetz, dem rund 3.000 antijüdische Gesetze und Verordnungen während der NS-Zeit folgten, wurde die nationalsozialistische Rassenlehre erstmals gesetzestechnisch wirksam. Neben dem Ausschluss von 'unreinem Blut' war eine Steigerung der eigenen Rassenqualität durch eine 'Aufzüchtung' (bzw. 'Aufnordung') geplant. Für diese Aufgabe schien den Nationalsozialisten der geburtenstarke Bauernstand prädestiniert. Denn 'die Bevölkerung auf dem Land ist...durchweg gesünder, kräftiger und noch kaum durch artfremdes Blut verdorben.'Zur Umsetzung der Wiederaufzucht sollten die germanischen Bauern auf sog. Erbhöfen 'erbgesunden' Nachwuchs aus ihrem 'noch unbefleckten Erbgut' hervorbringen, um ihn an die übrige Bevölkerung abzugeben und so der angestrebten 'Aufnordung' Schritt für Schritt näher zu kommen. Seine rechtliche Grundlage fand dieses Vorhaben in dem bereits Ende September 1933 verabschiedeten Reichserbhofgesetz. Wegen seiner Ausrichtung verwundert es nicht, dass es unter allen agrarpolitischen Massnahmen des NS-Staates als das am stärksten ideologisch geprägte Gesetz gilt. Taschenbuch.
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