Von dem Buch Von Polizey- zum Justizstaat: Preussen (1740-1794): Welche Ideen der Aufklärung liegen den Reformen Friedrichs des Grossen zu Grunde und wie wirken sich . und die Zeit nach Friedrich des Grossen aus? haben wir 2 gleiche oder sehr ähnliche Ausgaben identifiziert!

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Von Polizey- zum Justizstaat: Preussen (1740-1794): Welche Ideen der Aufklärung liegen den Reformen Friedrichs des Grossen zu Grunde und wie wirken sich . und die Zeit nach Friedrich des Grossen aus?100%: Finke, Alexander: Von Polizey- zum Justizstaat: Preussen (1740-1794): Welche Ideen der Aufklärung liegen den Reformen Friedrichs des Grossen zu Grunde und wie wirken sich . und die Zeit nach Friedrich des Grossen aus? (ISBN: 9783656176534) in Deutsch.
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Von Polizey- zum Justizstaat: Preussen (1740-1794)78%: Alexander Finke: Von Polizey- zum Justizstaat: Preussen (1740-1794) (ISBN: 9783656176404) in Deutsch, auch als eBook.
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Von Polizey- zum Justizstaat: Preussen (1740-1794): Welche Ideen der Aufklärung liegen den Reformen Friedrichs des Grossen zu Grunde und wie wirken sich . und die Zeit nach Friedrich des Grossen aus?
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Alexander Finke

Von Polizey- zum Justizstaat: Preussen (1740-1794) als von

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Von Polizey- zum Justizstaat: Preussen (1740-1794):Welche Ideen der Aufklärung liegen den Reformen Friedrichs des Grossen zu Grunde und wie wirken sich diese auf den Staat, die Bevölkerung und die Zeit nach Friedrich des Grossen aus? Akademische Schriftenreihe. 1. Auflage. Alexander Finke Von Polizey- zum Justizstaat: Preussen (1740-1794):Welche Ideen der Aufklärung liegen den Reformen Friedrichs des Grossen zu Grunde und wie wirken sich diese auf den Staat, die Bevölkerung und die Zeit nach Friedrich des Grossen aus? Akademische Schriftenreihe. 1. Auflage. Alexander Finke.
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9783656176404 - Alexander Finke: Von Polizey- zum Justizstaat: Preussen (1740-1794)
Alexander Finke

Von Polizey- zum Justizstaat: Preussen (1740-1794) (1794)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - 1848, Kaiserreich, Imperialismus, Note: 1,3, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg, Veranstaltung: Die historische Entwicklung der Staatlichkeit bis ca. 1800, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung Das Allgemeine Landrecht für die preussischen Staaten von 1794 ist 'wohl die grösste Kodifikation der deutschen Gesetzgebungsgeschichte und zugleich eines der wichtigsten Denkmäler der Preussischen Aufklärung'. Zu Beginn der Regierungszeit Friedrichs II. bestand Preussen 1740 aus 25 Territorien. Nach den Schlesischen Kriegen und den Teilungen Polens erweiterte sich das Gebiet Preussens gewaltig. Jedoch herrschte in dem gesamten Gebiet Preussens, genau wie in den anderen Landesherrschaften im deutschen Raum keine einheitliche Rechtsprechung. Das ALR ist 'mit fast 20.000 Paragraphen [...] das bei weitem umfangreichste Gesetzbuch der Neuzeit'. Friedrich II. ist massgeblich an der Einführung des ALR beteiligt und ohne ihn wäre diese bedeutende Reform der preussischen Justiz nicht denkbar gewesen, auch wenn das Gesetz erst nach dem Tod Friedrichs des Grossen in Kraft getreten ist. Ferner muss beachtet werden, dass bereits 'Friedrich Wilhelm I. der Juristenfakultät in Halle den Auftrag zur Abfassung eines Gesetzbuches gegeben' hat. Hieraus entwickelte sich jedoch kein Gesetz und das Reformwerk konnte erst 60 Jahre später erfolgreich begonnen werden. Um das Ausmass des ALR verstehen zu können, ist es wichtig die Ausgangssituation in Preussen genauer zu analysieren. Deshalb werde ich zunächst die Situation in Preussen vor den Reformen Friedrichs des Grossen genauer erläutern und hierzu beschreiben wie ein Polizeystaat, der in Preussen vorherrschte, definiert wird. Ausgehend davon gehe ich auf die Person Friedrichs II. explizit ein, da es wichtig die Gedanken Friedrichs II. nachvollziehen zu können, um daraus resultierend das ALR beurteilen zu können. Bevor ich die Justizrefom in Preussen schildern werde, werde ich anhand der Reformen im Bereich der Schule, der Wirtschaft und der Religion zeigen, dass die humanitären Ideale Friedrichs II. nicht in allen Bereichen gleichstark ausgeprägt waren. Daraufhin werde ich den Fall des Müllers Arnold darstellen, da dieser durch den Machtspruch Friedrichs II. massgeblich an der Entstehung des ALR beteiligt war. Bevor ich das ALR näher beschreibe, werde ich den Übergang vom AGB zum ALR darstellen. Hier werde ich schwerpunktmässig die Befürchtungen und Hoffungen der einzelnen Stände näher erläutern und die daraus resultierenden wichtigen Änderungen vom AGB zum ALR genauer darlegen. Zum Schluss meiner Arbeit werde ich zeigen, welche wichtigen Fortschritte sich durch das ALR entwickelt haben, [.....], ePUB, 24.04.2012.
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9783656176404 - Von Polizey- zum Justizstaat: Preussen (1740-1794): Welche Ideen der Aufklärung liegen den Reformen Friedrichs des Grossen zu Grunde und wie wirken sich

Von Polizey- zum Justizstaat: Preussen (1740-1794): Welche Ideen der Aufklärung liegen den Reformen Friedrichs des Grossen zu Grunde und wie wirken sich (1794)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - 1848, Kaiserreich, Imperialismus, Note: 1,3, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg, Veranstaltung: Die historische Entwicklung der Staatlichkeit bis ca. 1800, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung Das Allgemeine Landrecht für die preussischen Staaten von 1794 ist 'wohl die grösste Kodifikation der deutschen Gesetzgebungsgeschichte und zugleich eines der wichtigsten Denkmäler der Preussischen Aufklärung'. Zu Beginn der Regierungszeit Friedrichs II. bestand Preussen 1740 aus 25 Territorien. Nach den Schlesischen Kriegen und den Teilungen Polens erweiterte sich das Gebiet Preussens gewaltig. Jedoch herrschte in dem gesamten Gebiet Preussens, genau wie in den anderen Landesherrschaften im deutschen Raum keine einheitliche Rechtsprechung. Das ALR ist 'mit fast 20.000 Paragraphen [...] das bei weitem umfangreichste Gesetzbuch der Neuzeit'. Friedrich II. ist massgeblich an der Einführung des ALR beteiligt und ohne ihn wäre diese bedeutende Reform der preussischen Justiz nicht denkbar gewesen, auch wenn das Gesetz erst nach dem Tod Friedrichs des Grossen in Kraft getreten ist. Ferner muss beachtet werden, dass bereits 'Friedrich Wilhelm I. der Juristenfakultät in Halle den Auftrag zur Abfassung eines Gesetzbuches gegeben' hat. Hieraus entwickelte sich jedoch kein Gesetz und das Reformwerk konnte erst 60 Jahre später erfolgreich begonnen werden. Um das Ausmass des ALR verstehen zu können, ist es wichtig die Ausgangssituation in Preussen genauer zu analysieren. Deshalb werde ich zunächst die Situation in Preussen vor den Reformen Friedrichs des Grossen genauer erläutern und hierzu beschreiben wie ein Polizeystaat, der in Preussen vorherrschte, definiert wird. Ausgehend davon gehe ich auf die Person Friedrichs II. explizit ein, da es wichtig die Gedanken Friedrichs II. nachvollziehen zu können, um daraus resultierend das ALR beurteilen zu können. Bevor ich die Justizrefom in Preussen schildern werde, werde ich anhand der Reformen im Bereich der Schule, der Wirtschaft und der Religion zeigen, dass die humanitären Ideale Friedrichs II. nicht in allen Bereichen gleichstark ausgeprägt waren. Daraufhin werde ich den Fall des Müllers Arnold darstellen, da dieser durch den Machtspruch Friedrichs II. massgeblich an der Entstehung des ALR beteiligt war. Bevor ich das ALR näher beschreibe, werde ich den Übergang vom AGB zum ALR darstellen. Hier werde ich schwerpunktmässig die Befürchtungen und Hoffungen der einzelnen Stände näher erläutern und die daraus resultierenden wichtigen Änderungen vom AGB zum ALR genauer darlegen. Zum Schluss meiner Arbeit werde ich zeigen, welche wichtigen Fortschritte sich durch das ALR entwickelt haben, [.....].
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9783656176404 - Alexander Finke: Von Polizey- zum Justizstaat: Preussen (1740-1794) - Welche Ideen der Aufklärung liegen den Reformen Friedrichs des Grossen zu Grunde und wie wirken sich diese auf den Staat, die Bevölkerung und die Zeit nach Friedrich des Grossen aus?
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Von Polizey- zum Justizstaat: Preussen (1740-1794) - Welche Ideen der Aufklärung liegen den Reformen Friedrichs des Grossen zu Grunde und wie wirken sich diese auf den Staat, die Bevölkerung und die Zeit nach Friedrich des Grossen aus? (1794)

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Von Polizey- zum Justizstaat: Preussen (1740-1794): Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - 1848, Kaiserreich, Imperialismus, Note: 1,3, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg, Veranstaltung: Die historische Entwicklung der Staatlichkeit bis ca. 1800, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung Das Allgemeine Landrecht für die preussischen Staaten von 1794 ist `wohl die grösste Kodifikation der deutschen Gesetzgebungsgeschichte und zugleich eines der wichtigsten Denkmäler der Preussischen Aufklärung`. Zu Beginn der Regierungszeit Friedrichs II. bestand Preussen 1740 aus 25 Territorien. Nach den Schlesischen Kriegen und den Teilungen Polens erweiterte sich das Gebiet Preussens gewaltig. Jedoch herrschte in dem gesamten Gebiet Preussens, genau wie in den anderen Landesherrschaften im deutschen Raum keine einheitliche Rechtsprechung. Das ALR ist `mit fast 20.000 Paragraphen [...] das bei weitem umfangreichste Gesetzbuch der Neuzeit`. Friedrich II. ist massgeblich an der Einführung des ALR beteiligt und ohne ihn wäre diese bedeutende Reform der preussischen Justiz nicht denkbar gewesen, auch wenn das Gesetz erst nach dem Tod Friedrichs des Grossen in Kraft getreten ist. Ferner muss beachtet werden, dass bereits `Friedrich Wilhelm I. der Juristenfakultät in Halle den Auftrag zur Abfassung eines Gesetzbuches gegeben` hat. Hieraus entwickelte sich jedoch kein Gesetz und das Reformwerk konnte erst 60 Jahre später erfolgreich begonnen werden. Um das Ausmass des ALR verstehen zu können, ist es wichtig die Ausgangssituation in Preussen genauer zu analysieren. Deshalb werde ich zunächst die Situation in Preussen vor den Reformen Friedrichs des Grossen genauer erläutern und hierzu beschreiben wie ein Polizeystaat, der in Preussen vorherrschte, definiert wird. Ausgehend davon gehe ich auf die Person Friedrichs II. explizit ein, da es wichtig die Gedanken Friedrichs II. nachvollziehen zu können, um daraus resultierend das ALR beurteilen zu können. Bevor ich die Justizrefom in Preussen schildern werde, werde ich anhand der Reformen im Bereich der Schule, der Wirtschaft und der Religion zeigen, dass die humanitären Ideale Friedrichs II. nicht in allen Bereichen gleichstark ausgeprägt waren. Daraufhin werde ich den Fall des Müllers Arnold darstellen, da dieser durch den Machtspruch Friedrichs II. massgeblich an der Entstehung des ALR beteiligt war. Bevor ich das ALR näher beschreibe, werde ich den Übergang vom AGB zum ALR darstellen. Hier werde ich schwerpunktmässig die Befürchtungen und Hoffungen der einzelnen Stände näher erläutern und die daraus resultierenden wichtigen Änderungen vom AGB zum ALR genauer darlegen. Zum Schluss meiner Arbeit werde ich zeigen, welche wichtigen Fortschritte sich durch das ALR entwickelt haben, [.....], Ebook.
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9783656176404 - Alexander Finke: Von Polizey- zum Justizstaat: Preussen (1740-1794)
Alexander Finke

Von Polizey- zum Justizstaat: Preussen (1740-1794) (2012)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - 1848, Kaiserreich, Imperialismus, Note: 1,3, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg, Veranstaltung: Die historische Entwicklung der Staatlichkeit bis ca. 1800, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung Das Allgemeine Landrecht für die preussischen Staaten ... Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - 1848, Kaiserreich, Imperialismus, Note: 1,3, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg, Veranstaltung: Die historische Entwicklung der Staatlichkeit bis ca. 1800, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung Das Allgemeine Landrecht für die preussischen Staaten von 1794 ist ´wohl die grösste Kodifikation der deutschen Gesetzgebungsgeschichte und zugleich eines der wichtigsten Denkmäler der Preussischen Aufklärung´. Zu Beginn der Regierungszeit Friedrichs II. bestand Preussen 1740 aus 25 Territorien. Nach den Schlesischen Kriegen und den Teilungen Polens erweiterte sich das Gebiet Preussens gewaltig. Jedoch herrschte in dem gesamten Gebiet Preussens, genau wie in den anderen Landesherrschaften im deutschen Raum keine einheitliche Rechtsprechung. Das ALR ist ´mit fast 20.000 Paragraphen [...] das bei weitem umfangreichste Gesetzbuch der Neuzeit´. Friedrich II. ist massgeblich an der Einführung des ALR beteiligt und ohne ihn wäre diese bedeutende Reform der preussischen Justiz nicht denkbar gewesen, auch wenn das Gesetz erst nach dem Tod Friedrichs des Grossen in Kraft getreten ist. Ferner muss beachtet werden, dass bereits ´Friedrich Wilhelm I. der Juristenfakultät in Halle den Auftrag zur Abfassung eines Gesetzbuches gegeben´ hat. Hieraus entwickelte sich jedoch kein Gesetz und das Reformwerk konnte erst 60 Jahre später erfolgreich begonnen werden. Um das Ausmass des ALR verstehen zu können, ist es wichtig die Ausgangssituation in Preussen genauer zu analysieren. Deshalb werde ich zunächst die Situation in Preussen vor den Reformen Friedrichs des Grossen genauer erläutern und hierzu beschreiben wie ein Polizeystaat, der in Preussen vorherrschte, definiert wird. Ausgehend davon gehe ich auf die Person Friedrichs II. explizit ein, da es wichtig die Gedanken Friedrichs II. nachvollziehen zu können, um daraus resultierend das ALR beurteilen zu können. Bevor ich die Justizrefom in Preussen schildern werde, werde ich anhand der Reformen im Bereich der Schule, der Wirtschaft und der Religion zeigen, dass die humanitären Ideale Friedrichs II. nicht in allen Bereichen gleichstark ausgeprägt waren. Daraufhin werde ich den Fall des Müllers Arnold darstellen, da dieser durch den Machtspruch Friedrichs II. massgeblich an der Entstehung des ALR beteiligt war. Bevor ich das ALR näher beschreibe, werde ich den Übergang vom AGB zum ALR darstellen. Hier werde ich schwerpunktmässig die Befürchtungen und Hoffungen der einzelnen Stände näher erläutern und die daraus resultierenden wichtigen Änderungen vom AGB zum ALR genauer darlegen. Zum Schluss meiner Arbeit werde ich zeigen, welche wichtigen Fortschritte sich durch das ALR entwickelt haben, [.....], 24.04.2012, ePUB.
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9783656176534 - Finke, Alexander: Von Polizey- zum Justizstaat: Preussen (1740-1794)
Finke, Alexander

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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - 1848, Kaiserreich, Imperialismus, Note: 1,3, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg, Veranstaltung: Die historische Entwicklung der Staatlichkeit bis ca. 1800, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Notenabzug wg. Rechtschreibfehler auf Deckblatt , Abstract: 1. EinleitungDas Allgemeine Landrecht für die preussischen Staaten von 1794 ist "wohl die grösste Kodifikation der deutschen Gesetzgebungsgeschichte und zugleich eines der wichtigsten Denkmäler der Preussischen Aufklärung". Zu Beginn der Regierungszeit Friedrichs II. bestand Preussen 1740 aus 25 Territorien. Nach den Schlesischen Kriegen und den Teilungen Polens erweiterte sich das Gebiet Preussens gewaltig. Jedoch herrschte in dem gesamten Gebiet Preussens, genau wie in den anderen Landesherrschaften im deutschen Raum keine einheitliche Rechtsprechung. Das ALR ist "mit fast 20.000 Paragraphen [...] das bei weitem umfangreichste Gesetzbuch der Neuzeit". Friedrich II. ist massgeblich an der Einführung des ALR beteiligt und ohne ihn wäre diese bedeutende Reform der preussischen Justiz nicht denkbar gewesen, auch wenn das Gesetz erst nach dem Tod Friedrichs des Grossen in Kraft getreten ist. Ferner muss beachtet werden, dass bereits "Friedrich Wilhelm I. der Juristenfakultät in Halle den Auftrag zur Abfassung eines Gesetzbuches gegeben" hat. Hieraus entwickelte sich jedoch kein Gesetz und das Reformwerk konnte erst 60 Jahre später erfolgreich begonnen werden. Um das Ausmass des ALR verstehen zu können, ist es wichtig die Ausgangssituation in Preussen genauer zu analysieren. Deshalb werde ich zunächst die Situation in Preussen vor den Reformen Friedrichs des Grossen genauer erläutern und hierzu beschreiben wie ein Polizeystaat, der in Preussen vorherrschte, definiert wird. Ausgehend davon gehe ich auf die Person Friedrichs II. explizit ein, da es wichtig die Gedanken Friedrichs II. nachvollziehen zu können, um daraus resultierend das ALR beurteilen zu können. Bevor ich die Justizrefom in Preussen schildern werde, werde ich anhand der Reformen im Bereich der Schule, der Wirtschaft und der Religion zeigen, dass die humanitären Ideale Friedrichs II. nicht in allen Bereichen gleichstark ausgeprägt waren. Daraufhin werde ich den Fall des Müllers Arnold darstellen, da dieser durch den Machtspruch Friedrichs II. massgeblich an der Entstehung des ALR beteiligt war. Bevor ich das ALR näher beschreibe, werde ich den Übergang vom AGB zum ALR darstellen. Hier werde ich schwerpunktmässig die Befürchtungen und Hoffungen der einzelnen Stände näher erläutern und die daraus resultierenden wichtigen Änderungen vom AGB zum ALR genauer darlegen. Zum Schluss meiner Arbeit werde ich zeigen, welche wichtigen Fortschritte sich durch das ALR entwickelt haben, [.....]2013. 20 S. 210 mmVersandfertig in 3-5 Tagen, Softcover.
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Von Polizey- zum Justizstaat: Preussen (1740-1794) (2012)

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This item is printed on demand - Print on Demand Titel. - Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - 1848, Kaiserreich, Imperialismus, einseitig bedruckt, Note: 1,3, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg, Veranstaltung: Die historische Entwicklung der Staatlichkeit bis ca. 1800, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Notenabzug wg. Rechtschreibfehler auf Deckblatt , Abstract: 1. EinleitungDas Allgemeine Landrecht für die preussischen Staaten von 1794 ist wohl die grösste Kodifikation der deutschen Gesetzgebungsgeschichte und zugleich eines der wichtigsten Denkmäler der Preussischen Aufklärung . Zu Beginn der Regierungszeit Friedrichs II. bestand Preussen 1740 aus 25 Territorien. Nach den Schlesischen Kriegen und den Teilungen Polens erweiterte sich das Gebiet Preussens gewaltig. Jedoch herrschte in dem gesamten Gebiet Preussens, genau wie in den anderen Landesherrschaften im deutschen Raum keine einheitliche Rechtsprechung. Das ALR ist mit fast 20.000 Paragraphen [.] das bei weitem umfangreichste Gesetzbuch der Neuzeit . Friedrich II. ist massgeblich an der Einführung des ALR beteiligt und ohne ihn wäre diese bedeutende Reform der preussischen Justiz nicht denkbar gewesen, auch wenn das Gesetz erst nach dem Tod Friedrichs des Grossen in Kraft getreten ist. Ferner muss beachtet werden, dass bereits Friedrich Wilhelm I. der Juristenfakultät in Halle den Auftrag zur Abfassung eines Gesetzbuches gegeben hat. Hieraus entwickelte sich jedoch kein Gesetz und das Reformwerk konnte erst 60 Jahre später erfolgreich begonnen werden. Um das Ausmass des ALR verstehen zu können, ist es wichtig die Ausgangssituation in Preussen genauer zu analysieren. Deshalb werde ich zunächst die Situation in Preussen vor den Reformen Friedrichs des Grossen genauer erläutern und hierzu beschreiben wie ein Polizeystaat, der in Preussen vorherrschte, definiert wird. Ausgehend davon gehe ich auf die Person Friedrichs II. explizit ein, da es wichtig die Gedanken Friedrichs II. nachvollziehen zu können, um daraus resultierend das ALR beurteilen zu können. Bevor ich die Justizrefom in Preussen schildern werde, werde ich anhand der Reformen im Bereich der Schule, der Wirtschaft und der Religion zeigen, dass die humanitären Ideale Friedrichs II. nicht in allen Bereichen gleichstark ausgeprägt waren. Daraufhin werde ich den Fall des Müllers Arnold darstellen, da dieser durch den Machtspruch Friedrichs II. massgeblich an der Entstehung des ALR beteiligt war. Bevor ich das ALR näher beschreibe, werde ich den Übergang vom AGB zum ALR darstellen. Hier werde ich schwerpunktmässig die Befürchtungen und Hoffungen der einzelnen Stände näher erläutern und die daraus resultierenden wichtigen Änderungen vom AGB zum ALR genauer darlegen. Zum Schluss meiner Arbeit werde ich zeigen, welche wichtigen Fortschritte sich durch das ALR entwickelt haben, [.] 40 pp. Deutsch.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - 1848, Kaiserreich, Imperialismus, Note: 1,3, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg, Veranstaltung: Die historische Entwicklung der Staatlichkeit bis ca. 1800, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung Das Allgemeine Landrecht für die preussischen Staaten ... Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - 1848, Kaiserreich, Imperialismus, Note: 1,3, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg, Veranstaltung: Die historische Entwicklung der Staatlichkeit bis ca. 1800, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung Das Allgemeine Landrecht für die preussischen Staaten von 1794 ist ´wohl die grösste Kodifikation der deutschen Gesetzgebungsgeschichte und zugleich eines der wichtigsten Denkmäler der Preussischen Aufklärung´. Zu Beginn der Regierungszeit Friedrichs II. bestand Preussen 1740 aus 25 Territorien. Nach den Schlesischen Kriegen und den Teilungen Polens erweiterte sich das Gebiet Preussens gewaltig. Jedoch herrschte in dem gesamten Gebiet Preussens, genau wie in den anderen Landesherrschaften im deutschen Raum keine einheitliche Rechtsprechung. Das ALR ist ´mit fast 20.000 Paragraphen [...] das bei weitem umfangreichste Gesetzbuch der Neuzeit´. Friedrich II. ist massgeblich an der Einführung des ALR beteiligt und ohne ihn wäre diese bedeutende Reform der preussischen Justiz nicht denkbar gewesen, auch wenn das Gesetz erst nach dem Tod Friedrichs des Grossen in Kraft getreten ist. Ferner muss beachtet werden, dass bereits ´Friedrich Wilhelm I. der Juristenfakultät in Halle den Auftrag zur Abfassung eines Gesetzbuches gegeben´ hat. Hieraus entwickelte sich jedoch kein Gesetz und das Reformwerk konnte erst 60 Jahre später erfolgreich begonnen werden. Um das Ausmass des ALR verstehen zu können, ist es wichtig die Ausgangssituation in Preussen genauer zu analysieren. Deshalb werde ich zunächst die Situation in Preussen vor den Reformen Friedrichs des Grossen genauer erläutern und hierzu beschreiben wie ein Polizeystaat, der in Preussen vorherrschte, definiert wird. Ausgehend davon gehe ich auf die Person Friedrichs II. explizit ein, da es wichtig die Gedanken Friedrichs II. nachvollziehen zu können, um daraus resultierend das ALR beurteilen zu können. Bevor ich die Justizrefom in Preussen schildern werde, werde ich anhand der Reformen im Bereich der Schule, der Wirtschaft und der Religion zeigen, dass die humanitären Ideale Friedrichs II. nicht in allen Bereichen gleichstark ausgeprägt waren. Daraufhin werde ich den Fall des Müllers Arnold darstellen, da dieser durch den Machtspruch Friedrichs II. massgeblich an der Entstehung des ALR beteiligt war. Bevor ich das ALR näher beschreibe, werde ich den Übergang vom AGB zum ALR darstellen. Hier werde ich schwerpunktmässig die Befürchtungen und Hoffungen der einzelnen Stände näher erläutern und die daraus resultierenden wichtigen Änderungen vom AGB zum ALR genauer darlegen. Zum Schluss meiner Arbeit werde ich zeigen, welche wichtigen Fortschritte sich durch das ALR entwickelt haben, [.....], ePUB, 24.04.2012.
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Von Polizey- zum Justizstaat: Preuen (1740-1794) (German Edition) (2009)

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Von Polizey- zum Justizstaat: Preussen (1740-1794): Welche Ideen der Aufklärung liegen den Reformen Friedrichs des Grossen zu Grunde (1794)

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