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Die Verfassung der römischen Republik (2012)
DE NW EB
ISBN: 9783656220305 bzw. 3656220301, in Deutsch, GRIN, neu, E-Book.
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Die Magistratur (das Beamtentum) war in der römischen Republik derart konzipiert, dass es möglichst wenig Ämter geben sollte. Der offensichtlichste Grund ist, dass wenige Ämter Überschaubarkeit versprachen, jedoch sollte nicht ausser Acht gelassen werden, dass es der Nobilität wichtig war, Einfluss auf die Beamten ausüben zu können, was bei einer geringen Anzahl an Beamten wohl am besten gewährleistet ist. Bei den Magistraten handelte es sich um Ehrenämter (honores), die Beamten Die Magistratur (das Beamtentum) war in der römischen Republik derart konzipiert, dass es möglichst wenig Ämter geben sollte. Der offensichtlichste Grund ist, dass wenige Ämter Überschaubarkeit versprachen, jedoch sollte nicht ausser Acht gelassen werden, dass es der Nobilität wichtig war, Einfluss auf die Beamten ausüben zu können, was bei einer geringen Anzahl an Beamten wohl am besten gewährleistet ist. Bei den Magistraten handelte es sich um Ehrenämter (honores), die Beamten stellten auch ihr Hilfspersonal in der Regel selbst. Die Begriffe magistratus und magistri bilden die Bezeichnung für römische Beamte höchsten Ranges. Diese Beamte waren die Inhaber der staatlichen Gewalt. Die Besetzung der Magistrate erfolgte neben der Existenz von Senat und Volksversammlung, auf beide wird an späterer Stelle eingegangen. Die beiden höchsten Beamten waren die Konsuln, die die patria potestas innehatten. Um den Magistraten keine allzu grosse Macht zukommen zu lassen, gab es verschiedene Methoden, die Beamten unter Kontrolle zu behalten. Die erste Methode war das Prinzip der Annuität, alle Magistrate waren auf ein Jahr begrenzt. Hinzu kam das Prinzip der Kollegialität, das besagte, dass jedes Amt durch zwei Leute besetzt wurde, die sich dann sowohl Aufgaben, als auch Macht teilten. Jeder Beamte durfte zudem nur ein Amt zur gleichen Zeit bekleiden, er durfte jedes Amt nur einmal in seiner Laufbahn ausführen und zwischen dem Annehmen von zwei verschiedenen Ämtern mussten mindestens zwei Jahre Pause liegen. So bildete sich eine Ämterlaufbahn heraus, der cursus honorum. In der Regel bekleidete ein Beamter zehn Jahre lang niedere Ämter, bevor der die Möglichkeit hatte, Quästor, anschliessend Konsul zu werden. 01.01.2012, PDF.
Die Magistratur (das Beamtentum) war in der römischen Republik derart konzipiert, dass es möglichst wenig Ämter geben sollte. Der offensichtlichste Grund ist, dass wenige Ämter Überschaubarkeit versprachen, jedoch sollte nicht ausser Acht gelassen werden, dass es der Nobilität wichtig war, Einfluss auf die Beamten ausüben zu können, was bei einer geringen Anzahl an Beamten wohl am besten gewährleistet ist. Bei den Magistraten handelte es sich um Ehrenämter (honores), die Beamten Die Magistratur (das Beamtentum) war in der römischen Republik derart konzipiert, dass es möglichst wenig Ämter geben sollte. Der offensichtlichste Grund ist, dass wenige Ämter Überschaubarkeit versprachen, jedoch sollte nicht ausser Acht gelassen werden, dass es der Nobilität wichtig war, Einfluss auf die Beamten ausüben zu können, was bei einer geringen Anzahl an Beamten wohl am besten gewährleistet ist. Bei den Magistraten handelte es sich um Ehrenämter (honores), die Beamten stellten auch ihr Hilfspersonal in der Regel selbst. Die Begriffe magistratus und magistri bilden die Bezeichnung für römische Beamte höchsten Ranges. Diese Beamte waren die Inhaber der staatlichen Gewalt. Die Besetzung der Magistrate erfolgte neben der Existenz von Senat und Volksversammlung, auf beide wird an späterer Stelle eingegangen. Die beiden höchsten Beamten waren die Konsuln, die die patria potestas innehatten. Um den Magistraten keine allzu grosse Macht zukommen zu lassen, gab es verschiedene Methoden, die Beamten unter Kontrolle zu behalten. Die erste Methode war das Prinzip der Annuität, alle Magistrate waren auf ein Jahr begrenzt. Hinzu kam das Prinzip der Kollegialität, das besagte, dass jedes Amt durch zwei Leute besetzt wurde, die sich dann sowohl Aufgaben, als auch Macht teilten. Jeder Beamte durfte zudem nur ein Amt zur gleichen Zeit bekleiden, er durfte jedes Amt nur einmal in seiner Laufbahn ausführen und zwischen dem Annehmen von zwei verschiedenen Ämtern mussten mindestens zwei Jahre Pause liegen. So bildete sich eine Ämterlaufbahn heraus, der cursus honorum. In der Regel bekleidete ein Beamter zehn Jahre lang niedere Ämter, bevor der die Möglichkeit hatte, Quästor, anschliessend Konsul zu werden. 01.01.2012, PDF.
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Die Verfassung der römischen Republik (2012)
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Die Magistratur (das Beamtentum) war in der römischen Republik derart konzipiert, dass es möglichst wenig Ämter geben sollte. Der offensichtlichste Grund ist, dass wenige Ämter Überschaubarkeit versprachen, jedoch sollte nicht ausser Acht gelassen werden, dass es der Nobilität wichtig war, Einfluss auf die Beamten ausüben zu können, was bei einer geringen Anzahl an Beamten wohl am besten gewährleistet ist. Bei den Magistraten handelte es sich um Ehrenämter (honores), die Beamten, Die Magistratur (das Beamtentum) war in der römischen Republik derart konzipiert, dass es möglichst wenig Ämter geben sollte. Der offensichtlichste Grund ist, dass wenige Ämter Überschaubarkeit versprachen, jedoch sollte nicht ausser Acht gelassen werden, dass es der Nobilität wichtig war, Einfluss auf die Beamten ausüben zu können, was bei einer geringen Anzahl an Beamten wohl am besten gewährleistet ist. Bei den Magistraten handelte es sich um Ehrenämter (honores), die Beamten stellten auch ihr Hilfspersonal in der Regel selbst. Die Begriffe magistratus und magistri bilden die Bezeichnung für römische Beamte höchsten Ranges. Diese Beamte waren die Inhaber der staatlichen Gewalt. Die Besetzung der Magistrate erfolgte neben der Existenz von Senat und Volksversammlung, auf beide wird an späterer Stelle eingegangen. Die beiden höchsten Beamten waren die Konsuln, die die patria potestas innehatten. Um den Magistraten keine allzu grosse Macht zukommen zu lassen, gab es verschiedene Methoden, die Beamten unter Kontrolle zu behalten. Die erste Methode war das Prinzip der Annuität, alle Magistrate waren auf ein Jahr begrenzt. Hinzu kam das Prinzip der Kollegialität, das besagte, dass jedes Amt durch zwei Leute besetzt wurde, die sich dann sowohl Aufgaben, als auch Macht teilten. Jeder Beamte durfte zudem nur ein Amt zur gleichen Zeit bekleiden, er durfte jedes Amt nur einmal in seiner Laufbahn ausführen und zwischen dem Annehmen von zwei verschiedenen Ämtern mussten mindestens zwei Jahre Pause liegen. So bildete sich eine Ämterlaufbahn heraus, der cursus honorum. In der Regel bekleidete ein Beamter zehn Jahre lang niedere Ämter, bevor der die Möglichkeit hatte, Quästor, anschliessend Konsul zu werden. PDF, 01.01.2012.
Die Magistratur (das Beamtentum) war in der römischen Republik derart konzipiert, dass es möglichst wenig Ämter geben sollte. Der offensichtlichste Grund ist, dass wenige Ämter Überschaubarkeit versprachen, jedoch sollte nicht ausser Acht gelassen werden, dass es der Nobilität wichtig war, Einfluss auf die Beamten ausüben zu können, was bei einer geringen Anzahl an Beamten wohl am besten gewährleistet ist. Bei den Magistraten handelte es sich um Ehrenämter (honores), die Beamten, Die Magistratur (das Beamtentum) war in der römischen Republik derart konzipiert, dass es möglichst wenig Ämter geben sollte. Der offensichtlichste Grund ist, dass wenige Ämter Überschaubarkeit versprachen, jedoch sollte nicht ausser Acht gelassen werden, dass es der Nobilität wichtig war, Einfluss auf die Beamten ausüben zu können, was bei einer geringen Anzahl an Beamten wohl am besten gewährleistet ist. Bei den Magistraten handelte es sich um Ehrenämter (honores), die Beamten stellten auch ihr Hilfspersonal in der Regel selbst. Die Begriffe magistratus und magistri bilden die Bezeichnung für römische Beamte höchsten Ranges. Diese Beamte waren die Inhaber der staatlichen Gewalt. Die Besetzung der Magistrate erfolgte neben der Existenz von Senat und Volksversammlung, auf beide wird an späterer Stelle eingegangen. Die beiden höchsten Beamten waren die Konsuln, die die patria potestas innehatten. Um den Magistraten keine allzu grosse Macht zukommen zu lassen, gab es verschiedene Methoden, die Beamten unter Kontrolle zu behalten. Die erste Methode war das Prinzip der Annuität, alle Magistrate waren auf ein Jahr begrenzt. Hinzu kam das Prinzip der Kollegialität, das besagte, dass jedes Amt durch zwei Leute besetzt wurde, die sich dann sowohl Aufgaben, als auch Macht teilten. Jeder Beamte durfte zudem nur ein Amt zur gleichen Zeit bekleiden, er durfte jedes Amt nur einmal in seiner Laufbahn ausführen und zwischen dem Annehmen von zwei verschiedenen Ämtern mussten mindestens zwei Jahre Pause liegen. So bildete sich eine Ämterlaufbahn heraus, der cursus honorum. In der Regel bekleidete ein Beamter zehn Jahre lang niedere Ämter, bevor der die Möglichkeit hatte, Quästor, anschliessend Konsul zu werden. PDF, 01.01.2012.
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Die Verfassung der römischen Republik (2012)
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Essay aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,0, Bergische Universität Wuppertal, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Magistratur (das Beamtentum) war in der römischen Republik derart konzipiert, dass es möglichst wenig Ämter geben sollte. Der offensichtlichste Grund ist, dass wenige Ämter Überschaubarkeit versprachen, jedoch sollte nicht auBer Acht gelassen werden, dass es der Nobilität wichtig war, Einfluss auf die Beamten ausüben zu können, was bei einer geringen Anzahl an Beamten wohl am besten gewährleistet ist. Bei den Magistraten handelte es sich um Ehrenämter (honores), die Beamten stellten auch ihr Hilfspersonal in der Regel selbst. Die Begriffe magistratus und magistri bilden die Bezeichnung für römische Beamte höchsten Ranges. Diese Beamte waren die Inhaber der staatlichen Gewalt. Die Besetzung der Magistrate erfolgte neben der Existenz von Senat und Volksversammlung, auf beide wird an späterer Stelle eingegangen. Die beiden höchsten Beamten waren die Konsuln, die die patria potestas innehatten. Um den Magistraten keine allzu groBe Macht zukommen zu lassen, gab es verschiedene Methoden, die Beamten unter Kontrolle zu behalten. Die erste Methode war das Prinzip der Annuität, alle Magistrate waren auf ein Jahr begrenzt. Hinzu kam das Prinzip der Kollegialität, das besagte, dass jedes Amt durch zwei Leute besetzt wurde, die sich dann sowohl Aufgaben, als auch Macht teilten. Jeder Beamte durfte zudem nur ein Amt zur gleichen Zeit bekleiden, er durfte jedes Amt nur einmal in seiner Laufbahn ausführen und zwischen dem Annehmen von zwei verschiedenen Ämtern mussten mindestens zwei Jahre Pause liegen. So bildete sich eine Ämterlaufbahn heraus, der cursus honorum. In der Regel bekleidete ein Beamter zehn Jahre lang niedere Ämter, bevor der die Möglichkeit hatte, Quästor, anschlieBend Konsul zu werden.
Essay aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,0, Bergische Universität Wuppertal, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Magistratur (das Beamtentum) war in der römischen Republik derart konzipiert, dass es möglichst wenig Ämter geben sollte. Der offensichtlichste Grund ist, dass wenige Ämter Überschaubarkeit versprachen, jedoch sollte nicht auBer Acht gelassen werden, dass es der Nobilität wichtig war, Einfluss auf die Beamten ausüben zu können, was bei einer geringen Anzahl an Beamten wohl am besten gewährleistet ist. Bei den Magistraten handelte es sich um Ehrenämter (honores), die Beamten stellten auch ihr Hilfspersonal in der Regel selbst. Die Begriffe magistratus und magistri bilden die Bezeichnung für römische Beamte höchsten Ranges. Diese Beamte waren die Inhaber der staatlichen Gewalt. Die Besetzung der Magistrate erfolgte neben der Existenz von Senat und Volksversammlung, auf beide wird an späterer Stelle eingegangen. Die beiden höchsten Beamten waren die Konsuln, die die patria potestas innehatten. Um den Magistraten keine allzu groBe Macht zukommen zu lassen, gab es verschiedene Methoden, die Beamten unter Kontrolle zu behalten. Die erste Methode war das Prinzip der Annuität, alle Magistrate waren auf ein Jahr begrenzt. Hinzu kam das Prinzip der Kollegialität, das besagte, dass jedes Amt durch zwei Leute besetzt wurde, die sich dann sowohl Aufgaben, als auch Macht teilten. Jeder Beamte durfte zudem nur ein Amt zur gleichen Zeit bekleiden, er durfte jedes Amt nur einmal in seiner Laufbahn ausführen und zwischen dem Annehmen von zwei verschiedenen Ämtern mussten mindestens zwei Jahre Pause liegen. So bildete sich eine Ämterlaufbahn heraus, der cursus honorum. In der Regel bekleidete ein Beamter zehn Jahre lang niedere Ämter, bevor der die Möglichkeit hatte, Quästor, anschlieBend Konsul zu werden.
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Die Verfassung der römischen Republik (2009)
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Die Verfassung der römischen Republik: Essay aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,0, Bergische Universität Wuppertal, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Magistratur (das Beamtentum) war in der römischen Republik derart konzipiert, dass es möglichst wenig Ämter geben sollte. Der offensichtlichste Grund ist, dass wenige Ämter ... Ebook.
Die Verfassung der römischen Republik: Essay aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,0, Bergische Universität Wuppertal, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Magistratur (das Beamtentum) war in der römischen Republik derart konzipiert, dass es möglichst wenig Ämter geben sollte. Der offensichtlichste Grund ist, dass wenige Ämter ... Ebook.
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