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Die pauschalierte Lohnsteuer (Paperback)100%: Katharina Mund: Die pauschalierte Lohnsteuer (Paperback) (ISBN: 9783656220756) Erstausgabe, in Deutsch, Taschenbuch.
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Die pauschalierte Lohnsteuer (Aus der Reihe: e-fellows.net stipendiaten-wissen)100%: Katharina Mund: Die pauschalierte Lohnsteuer (Aus der Reihe: e-fellows.net stipendiaten-wissen) (ISBN: 9783656220084) 2012, GRIN Verlag GmbH, Erstausgabe, in Deutsch, auch als eBook.
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9783656220084 - Die pauschalierte Lohnsteuer

Die pauschalierte Lohnsteuer

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Ausgangspunkt für die Erhebung der Lohnsteuer sind die Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit iSd. §§ 2 II Nr. 4, 19 I EStG. Bezieht der Arbeitnehmer steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn, ist von diesem Lohnsteuer abzuführen. Dafür sieht das Gesetz zwei Verfahren vor. Zum einen kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer und die zugehörigen Annexsteuern wie den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer gem. §§ 38 ff. EStG nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen einbehalten, die auf der - zukünftig elektronischen - Lohnsteuerkarte vermerkt sind. Zu den persönlichen Besteuerungsmerkmalen gehören zum Beispiel die Steuerklasse, der Faktor, die Zahl der Kinderfreibeträge und die Kirchensteuermerkmale. Zum anderen besteht unter bestimmten Voraussetzungen für Arbeitgeber und Dritte die Möglichkeit, Lohnsteuer und die Annexsteuern pauschal, unabhängig von den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, zu erheben. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Lohnsteuer für den gesamten oder nur für einen Teil d.
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9783656220084 - Katharina Mund: Die pauschalierte Lohnsteuer
Katharina Mund

Die pauschalierte Lohnsteuer (2012)

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Die pauschalierte Lohnsteuer: Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 14 Punkte, Freie Universität Berlin, Veranstaltung: Modul Allgemeines Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Ausgangspunkt für die Erhebung der Lohnsteuer sind die Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit iSd. 2 II Nr. 4, 19 I EStG. Bezieht der Arbeitnehmer steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn, ist von diesem Lohnsteuer abzuführen. Dafür sieht das Gesetz zwei Verfahren vor. Zum einen kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer und die zugehörigen Annexsteuern wie den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer gem. 38 ff. EStG nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen einbehalten, die auf der - zukünftig elektronischen - Lohnsteuerkarte vermerkt sind. Zu den persönlichen Besteuerungsmerkmalen gehören zum Beispiel die Steuerklasse, der Faktor, die Zahl der Kinderfreibeträge und die Kirchensteuermerkmale. Zum anderen besteht unter bestimmten Voraussetzungen für Arbeitgeber und Dritte die Möglichkeit, Lohnsteuer und die Annexsteuern pauschal, unabhängig von den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, zu erheben. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Lohnsteuer für den gesamten oder nur für einen Teil des Arbeitslohns pauschaliert wird und ob ein fester oder besonders ermittelter Pauschalsteuersatz anzuwenden ist. Die möglichen Pauschalierungstatbest?nde befinden sich im Abschnitt `Steuererhebung` in den 40-40b EStG zur Lohnsteuer und in den 37a, 37b EStG zur Einkommensteuer, wobei 37a, 37b EStG der Stellung im Gesetz nach Sonderfälle der Pauschalierung darstellen. Das ist dem Umstand geschuldet, dass diese beiden Vorschriften nicht nur Pauschalierungen bei Arbeitnehmern ermöglichen, sondern auch für sämtliche andere Personen, die Sachzuwendungen iSd. dieser Vorschriften, erhalten. Die weiteren Ausführungen beziehen sich jedoch nur auf Zuwendungen, die zu Arbeitslohn bei Arbeitnehmern fähren, da nur bei ihnen eine Lohnsteuerpauschalierung im eigentlichen Sinn in Betracht kommen kann. Für alle weiteren Personenkreise gilt die Einkommensteuer nur als Lohnsteuer aus verfahrenstechnischen Gründen. Die pauschale Ermittlung der Lohnsteuer durch einen Dritten gem. 39c V, 38 IIIa 1 EStG zählt nicht zu den Vorschriften über die Lohnsteuerpauschalierung, da es in diesem Fall an der Abgeltungswirkung fehlt. Die nachfolgende Arbeit soll einen Überblick über die Anwendungsfälle der Lohnsteuerpauschalierung geben und neben dem Verfahren auch die Auswirkungen für den Arbeitnehmer beleuchten. Ebook.
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9783656220084 - Katharina Mund: Die pauschalierte Lohnsteuer
Katharina Mund

Die pauschalierte Lohnsteuer

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Ausgangspunkt für die Erhebung der Lohnsteuer sind die Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit iSd. §§ 2 II Nr. 4, 19 I EStG. Bezieht der Arbeitnehmer steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn, ist von diesem Lohnsteuer abzuführen. Dafür sieht das Gesetz zwei Verfahren vor. Zum einen kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer und die zugehörigen Annexsteuern wie den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer gem. §§ 38 ff. EStG nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen einbehalten, die auf der - zukünftig elektronischen - Lohnsteuerkarte vermerkt sind. Zu den persönlichen Besteuerungsmerkmalen gehören zum Beispiel die Steuerklasse, der Faktor, die Zahl der Kinderfreibeträge und die Kirchensteuermerkmale. Zum anderen besteht unter bestimmten Voraussetzungen für Arbeitgeber und Dritte die Möglichkeit, Lohnsteuer und die Annexsteuern pauschal, unabhängig von den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, zu erheben. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Lohnsteuer für den gesamten oder nur für einen Teil des Arbeitslohns pauschaliert wird und ob ein fester oder besonders ermittelter Pauschalsteuersatz anzuwenden ist. Die möglichen Pauschalierungstatbestände befinden sich im Abschnitt Steuererhebung in den §§ 40-40b EStG zur Lohnsteuer und in den §§ 37a, 37b EStG zur Einkommensteuer, wobei §§ 37a, 37b EStG der Stellung im Gesetz nach Sonderfälle der Pauschalierung darstellen. Das ist dem Umstand geschuldet, dass diese beiden Vorschriften nicht nur Pauschalierungen bei Arbeitnehmern ermöglichen, sondern auch für sämtliche andere Personen, die Sachzuwendungen iSd. dieser Vorschriften, erhalten. Die weiteren Ausführungen beziehen sich jedoch nur auf Zuwendungen, die zu Arbeitslohn bei Arbeitnehmern führen, da nur bei ihnen eine Lohnsteuerpauschalierung im eigentlichen Sinn in Betracht kommen kann. Für alle weiteren Personenkreise gilt die Einkommensteuer nur als Lohnsteuer aus verfahrenstechnischen Gründen. Die pauschale Ermittlung der Lohnsteuer durch einen Dritten gem. §§ 39c V, 38 IIIa 1 EStG zählt nicht zu den Vorschriften über die Lohnsteuerpauschalierung, da es in diesem Fall an der Abgeltungswirkung fehlt. Die nachfolgende Arbeit soll einen Überblick über die Anwendungsfälle der Lohnsteuerpauschalierung geben und neben dem Verfahren auch die Auswirkungen für den Arbeitnehmer beleuchten.
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9783656220084 - Katharina Mund: Die pauschalierte Lohnsteuer
Katharina Mund

Die pauschalierte Lohnsteuer (2012)

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Die pauschalierte Lohnsteuer: Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 14 Punkte, Freie Universität Berlin, Veranstaltung: Modul Allgemeines Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Ausgangspunkt für die Erhebung der Lohnsteuer sind die Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit iSd. 2 II Nr. 4, 19 I EStG. Bezieht der Arbeitnehmer steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn, ist von diesem Lohnsteuer abzuführen. Dafür sieht das Gesetz zwei Verfahren vor. Zum einen kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer und die zugehörigen Annexsteuern wie den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer gem. 38 ff. EStG nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen einbehalten, die auf der - zukünftig elektronischen - Lohnsteuerkarte vermerkt sind. Zu den persönlichen Besteuerungsmerkmalen gehören zum Beispiel die Steuerklasse, der Faktor, die Zahl der Kinderfreibeträge und die Kirchensteuermerkmale. Zum anderen besteht unter bestimmten Voraussetzungen für Arbeitgeber und Dritte die Möglichkeit, Lohnsteuer und die Annexsteuern pauschal, unabhängig von den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, zu erheben. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Lohnsteuer für den gesamten oder nur für einen Teil des Arbeitslohns pauschaliert wird und ob ein fester oder besonders ermittelter Pauschalsteuersatz anzuwenden ist. Die möglichen Pauschalierungstatbestände befinden sich im Abschnitt `Steuererhebung` in den 40-40b EStG zur Lohnsteuer und in den 37a, 37b EStG zur Einkommensteuer, wobei 37a, 37b EStG der Stellung im Gesetz nach Sonderfälle der Pauschalierung darstellen. Das ist dem Umstand geschuldet, dass diese beiden Vorschriften nicht nur Pauschalierungen bei Arbeitnehmern ermöglichen, sondern auch für sämtliche andere Personen, die Sachzuwendungen iSd. dieser Vorschriften, erhalten. Die weiteren Ausführungen beziehen sich jedoch nur auf Zuwendungen, die zu Arbeitslohn bei Arbeitnehmern führen, da nur bei ihnen eine Lohnsteuerpauschalierung im eigentlichen Sinn in Betracht kommen kann. Für alle weiteren Personenkreise gilt die Einkommensteuer nur als Lohnsteuer aus verfahrenstechnischen Gründen. Die pauschale Ermittlung der Lohnsteuer durch einen Dritten gem. 39c V, 38 IIIa 1 EStG zählt nicht zu den Vorschriften über die Lohnsteuerpauschalierung, da es in diesem Fall an der Abgeltungswirkung fehlt. Die nachfolgende Arbeit soll einen Überblick über die Anwendungsfälle der Lohnsteuerpauschalierung geben und neben dem Verfahren auch die Auswirkungen für den Arbeitnehmer beleuchten. Ebook.
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9783656220756 - Katharina Mund: Die pauschalierte Lohnsteuer
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Katharina Mund

Die pauschalierte Lohnsteuer (2012)

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ISBN: 9783656220756 bzw. 3656220751, in Deutsch, Grin Verlag Jun 2012, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

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This item is printed on demand - Print on Demand Titel. - Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 14 Punkte, Freie Universität Berlin, Veranstaltung: Modul Allgemeines Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Ausgangspunkt für die Erhebung der Lohnsteuer sind die Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit iSd. 2 II Nr. 4, 19 I EStG. Bezieht der Arbeitnehmer steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn, ist von diesem Lohnsteuer abzuführen. Dafür sieht das Gesetz zwei Verfahren vor. Zum einen kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer und die zugehörigen Annexsteuern wie den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer gem. 38 ff. EStG nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen einbehalten, die auf der - zukünftig elektronischen - Lohnsteuerkarte vermerkt sind. Zu den persönlichen Besteuerungsmerkmalen gehören zum Beispiel die Steuerklasse, der Faktor, die Zahl der Kinderfreibeträge und die Kirchensteuermerkmale. Zum anderen besteht unter bestimmten Voraussetzungen für Arbeitgeber und Dritte die Möglichkeit, Lohnsteuer und die Annexsteuern pauschal, unabhängig von den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, zu erheben. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Lohnsteuer für den gesamten oder nur für einen Teil des Arbeitslohns pauschaliert wird und ob ein fester oder besonders ermittelter Pauschalsteuersatz anzuwenden ist. Die möglichen Pauschalierungstatbestände befinden sich im Abschnitt Steuererhebung in den 40-40b EStG zur Lohnsteuer und in den 37a, 37b EStG zur Einkommensteuer, wobei 37a, 37b EStG der Stellung im Gesetz nach Sonderfälle der Pauschalierung darstellen. Das ist dem Umstand geschuldet, dass diese beiden Vorschriften nicht nur Pauschalierungen bei Arbeitnehmern ermöglichen, sondern auch für sämtliche andere Personen, die Sachzuwendungen iSd. dieser Vorschriften, erhalten. Die weiteren Ausführungen beziehen sich jedoch nur auf Zuwendungen, die zu Arbeitslohn bei Arbeitnehmern führen, da nur bei ihnen eine Lohnsteuerpauschalierung im eigentlichen Sinn in Betracht kommen kann. Für alle weiteren Personenkreise gilt die Einkommensteuer nur als Lohnsteuer aus verfahrenstechnischen Gründen. Die pauschale Ermittlung der Lohnsteuer durch einen Dritten gem. 39c V, 38 IIIa 1 EStG zählt nicht zu den Vorschriften über die Lohnsteuerpauschalierung, da es in diesem Fall an der Abgeltungswirkung fehlt. Die nachfolgende Arbeit soll einen Überblick über die Anwendungsfälle der Lohnsteuerpauschalierung geben und neben dem Verfahren auch die Auswirkungen für den Arbeitnehmer beleuchten. 40 pp. Deutsch.
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9783656220756 - Katharina Mund: Die pauschalierte Lohnsteuer
Symbolbild
Katharina Mund

Die pauschalierte Lohnsteuer (2012)

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ISBN: 9783656220756 bzw. 3656220751, in Deutsch, Grin Verlag Jun 2012, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

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This item is printed on demand - Print on Demand Titel. - Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 14 Punkte, Freie Universität Berlin, Veranstaltung: Modul Allgemeines Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Ausgangspunkt für die Erhebung der Lohnsteuer sind die Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit iSd. 2 II Nr. 4, 19 I EStG. Bezieht der Arbeitnehmer steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn, ist von diesem Lohnsteuer abzuführen. Dafür sieht das Gesetz zwei Verfahren vor. Zum einen kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer und die zugehörigen Annexsteuern wie den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer gem. 38 ff. EStG nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen einbehalten, die auf der - zukünftig elektronischen - Lohnsteuerkarte vermerkt sind. Zu den persönlichen Besteuerungsmerkmalen gehören zum Beispiel die Steuerklasse, der Faktor, die Zahl der Kinderfreibeträge und die Kirchensteuermerkmale. Zum anderen besteht unter bestimmten Voraussetzungen für Arbeitgeber und Dritte die Möglichkeit, Lohnsteuer und die Annexsteuern pauschal, unabhängig von den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, zu erheben. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Lohnsteuer für den gesamten oder nur für einen Teil des Arbeitslohns pauschaliert wird und ob ein fester oder besonders ermittelter Pauschalsteuersatz anzuwenden ist. Die möglichen Pauschalierungstatbestände befinden sich im Abschnitt Steuererhebung in den 40-40b EStG zur Lohnsteuer und in den 37a, 37b EStG zur Einkommensteuer, wobei 37a, 37b EStG der Stellung im Gesetz nach Sonderfälle der Pauschalierung darstellen. Das ist dem Umstand geschuldet, dass diese beiden Vorschriften nicht nur Pauschalierungen bei Arbeitnehmern ermöglichen, sondern auch für sämtliche andere Personen, die Sachzuwendungen iSd. dieser Vorschriften, erhalten. Die weiteren Ausführungen beziehen sich jedoch nur auf Zuwendungen, die zu Arbeitslohn bei Arbeitnehmern führen, da nur bei ihnen eine Lohnsteuerpauschalierung im eigentlichen Sinn in Betracht kommen kann. Für alle weiteren Personenkreise gilt die Einkommensteuer nur als Lohnsteuer aus verfahrenstechnischen Gründen. Die pauschale Ermittlung der Lohnsteuer durch einen Dritten gem. 39c V, 38 IIIa 1 EStG zählt nicht zu den Vorschriften über die Lohnsteuerpauschalierung, da es in diesem Fall an der Abgeltungswirkung fehlt. Die nachfolgende Arbeit soll einen Überblick über die Anwendungsfälle der Lohnsteuerpauschalierung geben und neben dem Verfahren auch die Auswirkungen für den Arbeitnehmer beleuchten. 40 pp. Deutsch.
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9783656220756 - Katharina Mund: Die pauschalierte Lohnsteuer (Paperback)
Symbolbild
Katharina Mund

Die pauschalierte Lohnsteuer (Paperback) (2012)

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ISBN: 9783656220756 bzw. 3656220751, vermutlich in Deutsch, GRIN Publishing, United States, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.

Fr. 28.23 ( 28.88)¹ + Versand: Fr. 3.18 ( 3.25)¹ = Fr. 31.41 ( 32.13)¹
unverbindlich
Von Händler/Antiquariat, The Book Depository EURO [60485773], London, United Kingdom.
Language: German. Brand new Book. Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 14 Punkte, Freie Universität Berlin, Veranstaltung: Modul Allgemeines Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Ausgangspunkt für die Erhebung der Lohnsteuer sind die Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit iSd. §§ 2 II Nr. 4, 19 I EStG. Bezieht der Arbeitnehmer steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn, ist von diesem Lohnsteuer abzuführen. Dafür sieht das Gesetz zwei Verfahren vor. Zum einen kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer und die zugehörigen Annexsteuern wie den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer gem. §§ 38 ff. EStG nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen einbehalten, die auf der - zukünftig elektronischen - Lohnsteuerkarte vermerkt sind. Zu den persönlichen Besteuerungsmerkmalen gehören zum Beispiel die Steuerklasse, der Faktor, die Zahl der Kinderfreibeträge und die Kirchensteuermerkmale. Zum anderen besteht unter bestimmten Voraussetzungen für Arbeitgeber und Dritte die Möglichkeit, Lohnsteuer und die Annexsteuern pauschal, unabhängig von den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, zu erheben. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Lohnsteuer für den gesamten oder nur für einen Teil des Arbeitslohns pauschaliert wird und ob ein fester oder besonders ermittelter Pauschalsteuersatz anzuwenden ist. Die möglichen Pauschalierungstatbestände befinden sich im Abschnitt "Steuererhebung" in den §§ 40-40b EStG zur Lohnsteuer und in den §§ 37a, 37b EStG zur Einkommensteuer, wobei §§ 37a, 37b EStG der Stellung im Gesetz nach Sonderfälle der Pauschalierung darstellen. Das ist dem Umstand geschuldet, dass diese beiden Vorschriften nicht nur Pauschalierungen bei Arbeitnehmern ermöglichen, sondern auch für sämtliche andere Personen, die Sachzuwendungen iSd. dieser Vorschriften, erhalten. Die weiteren Ausführungen beziehen sich jedoch nur auf Zuwendungen, die zu Arbeitslohn bei Arbeitnehmern führen, da nur bei ihnen eine Lohnsteuerpauschalierung im eigentlichen Sinn in Betracht.
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9783656220756 - Mund, Katharina: Die pauschalierte Lohnsteuer
Mund, Katharina

Die pauschalierte Lohnsteuer (2012)

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ISBN: 9783656220756 bzw. 3656220751, in Deutsch, GRIN Publishing, Taschenbuch, neu.

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Von Händler/Antiquariat, buecher.de GmbH & Co. KG, [1].
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 14 Punkte, Freie Universität Berlin, Veranstaltung: Modul Allgemeines Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Ausgangspunkt für die Erhebung der Lohnsteuer sind die Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit iSd. 2 II Nr. 4, 19 I EStG. Bezieht der Arbeitnehmer steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn, ist von diesem Lohnsteuer abzuführen. Dafür sieht das Gesetz zwei Verfahren vor. Zum einen kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer und die zugehörigen Annexsteuern wie den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer gem. 38 ff. EStG nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen einbehalten, die auf der - zukünftig elektronischen - Lohnsteuerkarte vermerkt sind. Zu den persönlichen Besteuerungsmerkmalen gehören zum Beispiel die Steuerklasse, der Faktor, die Zahl der Kinderfreibeträge und die Kirchensteuermerkmale. Zum anderen besteht unter bestimmten Voraussetzungen für Arbeitgeber und Dritte die Möglichkeit, Lohnsteuer und die Annexsteuern pauschal, unabhängig von den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, zu erheben. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Lohnsteuer für den gesamten oder nur für einen Teil des Arbeitslohns pauschaliert wird und ob ein fester oder besonders ermittelter Pauschalsteuersatz anzuwenden ist. Die möglichen Pauschalierungstatbestände befinden sich im Abschnitt "Steuererhebung" in den 40-40b EStG zur Lohnsteuer und in den 37a, 37b EStG zur Einkommensteuer, wobei 37a, 37b EStG der Stellung im Gesetz nach Sonderfälle der Pauschalierung darstellen. Das ist dem Umstand geschuldet, dass diese beiden Vorschriften nicht nur Pauschalierungen bei Arbeitnehmern ermöglichen, sondern auch für sämtliche andere Personen, die Sachzuwendungen iSd. dieser Vorschriften, erhalten. Die weiteren Ausführungen beziehen sich jedoch nur auf Zuwendungen, die zu Arbeitslohn bei Arbeitnehmern führen, da nur bei ihnen eine Lohnsteuerpauschalierung im eigentlichen Sinn in Betracht kommen kann. Für alle weiteren Personenkreise gilt die Einkommensteuer nur als Lohnsteuer aus verfahrenstechnischen Gründen. Die pauschale Ermittlung der Lohnsteuer durch einen Dritten gem. 39c V, 38 IIIa 1 EStG zählt nicht zu den Vorschriften über die Lohnsteuerpauschalierung, da es in diesem Fall an der Abgeltungswirkung fehlt. Die nachfolgende Arbeit soll einen Überblick über die Anwendungsfälle der Lohnsteuerpauschalierung geben und neben dem Verfahren auch die Auswirkungen für den Arbeitnehmer beleuchten. Versandfertig in 6-10 Tagen, Softcover, Neuware, Offene Rechnung (Vorkasse vorbehalten).
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9783656220084 - Katharina Mund: Die pauschalierte Lohnsteuer (Aus der Reihe: e-fellows.net stipendiaten-wissen)
Katharina Mund

Die pauschalierte Lohnsteuer (Aus der Reihe: e-fellows.net stipendiaten-wissen) (2012)

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE NW FE EB DL

ISBN: 9783656220084 bzw. 3656220085, in Deutsch, 40 Seiten, GRIN Verlag, neu, Erstausgabe, E-Book, elektronischer Download.

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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 14 Punkte, Freie Universität Berlin, Veranstaltung: Modul Allgemeines Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Ausgangspunkt für die Erhebung der Lohnsteuer sind die Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit iSd. §§ 2 II Nr. 4, 19 I EStG. Bezieht der Arbeitnehmer steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn, ist von diesem Lohnsteuer abzuführen. Dafür sieht das Gesetz zwei Verfahren vor. Zum einen kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer und die zugehörigen Annexsteuern wie den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer gem. §§ 38 ff. EStG nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen einbehalten, die auf der - zukünftig elektronischen - Lohnsteuerkarte vermerkt sind. Zu den persönlichen Besteuerungsmerkmalen gehören zum Beispiel die Steuerklasse, der Faktor, die Zahl der Kinderfreibeträge und die Kirchensteuermerkmale. Zum anderen besteht unter bestimmten Voraussetzungen für Arbeitgeber und Dritte die Möglichkeit, Lohnsteuer und die Annexsteuern pauschal, unabhängig von den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, zu erheben. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Lohnsteuer für den gesamten oder nur für einen Teil des Arbeitslohns pauschaliert wird und ob ein fester oder besonders ermittelter Pauschalsteuersatz anzuwenden ist. Die möglichen Pauschalierungstatbestände befinden sich im Abschnitt „Steuererhebung“ in den §§ 40-40b EStG zur Lohnsteuer und in den §§ 37a, 37b EStG zur Einkommensteuer, wobei §§ 37a, 37b EStG der Stellung im Gesetz nach Sonderfälle der Pauschalierung darstellen. Das ist dem Umstand geschuldet, dass diese beiden Vorschriften nicht nur Pauschalierungen bei Arbeitnehmern ermöglichen, sondern auch für sämtliche andere Personen, die Sachzuwendungen iSd. dieser Vorschriften, erhalten. Die weiteren Ausführungen beziehen sich jedoch nur auf Zuwendungen, die zu Arbeitslohn bei Arbeitnehmern führen, da nur bei ihnen eine Lohnsteuerpauschalierung im eigentlichen Sinn in Betracht kommen kann. Für alle weiteren Personenkreise gilt die Einkommensteuer nur als Lohnsteuer aus verfahrenstechnischen Gründen. Die pauschale Ermittlung der Lohnsteuer durch einen Dritten gem. §§ 39c V, 38 IIIa 1 EStG zählt nicht zu den Vorschriften über die Lohnsteuerpauschalierung, da es in diesem Fall an der Abgeltungswirkung fehlt. Die nachfolgende Arbeit soll einen Überblick über die Anwendungsfälle der Lohnsteuerpauschalierung geben und neben dem Verfahren auch die Auswirkungen für den Arbeitnehmer beleuchten. Kindle Ausgabe, Ausgabe: 1, Format: Kindle eBook, Label: GRIN Verlag, GRIN Verlag, Produktgruppe: eBooks, Publiziert: 2012-06-18, Freigegeben: 2012-06-18, Studio: GRIN Verlag, Verkaufsrang: 1580088.
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9783656220084 - Katharina Mund: Die pauschalierte Lohnsteuer (Aus der Reihe: e-fellows.net stipendiaten-wissen)
Katharina Mund

Die pauschalierte Lohnsteuer (Aus der Reihe: e-fellows.net stipendiaten-wissen) (2012)

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE NW FE EB DL

ISBN: 9783656220084 bzw. 3656220085, in Deutsch, 40 Seiten, GRIN Verlag, neu, Erstausgabe, E-Book, elektronischer Download.

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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 14 Punkte, Freie Universität Berlin, Veranstaltung: Modul Allgemeines Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Ausgangspunkt für die Erhebung der Lohnsteuer sind die Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit iSd. §§ 2 II Nr. 4, 19 I EStG. Bezieht der Arbeitnehmer steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn, ist von diesem Lohnsteuer abzuführen. Dafür sieht das Gesetz zwei Verfahren vor. Zum einen kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer und die zugehörigen Annexsteuern wie den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer gem. §§ 38 ff. EStG nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen einbehalten, die auf der - zukünftig elektronischen - Lohnsteuerkarte vermerkt sind. Zu den persönlichen Besteuerungsmerkmalen gehören zum Beispiel die Steuerklasse, der Faktor, die Zahl der Kinderfreibeträge und die Kirchensteuermerkmale. Zum anderen besteht unter bestimmten Voraussetzungen für Arbeitgeber und Dritte die Möglichkeit, Lohnsteuer und die Annexsteuern pauschal, unabhängig von den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, zu erheben. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Lohnsteuer für den gesamten oder nur für einen Teil des Arbeitslohns pauschaliert wird und ob ein fester oder besonders ermittelter Pauschalsteuersatz anzuwenden ist. Die möglichen Pauschalierungstatbestände befinden sich im Abschnitt „Steuererhebung“ in den §§ 40-40b EStG zur Lohnsteuer und in den §§ 37a, 37b EStG zur Einkommensteuer, wobei §§ 37a, 37b EStG der Stellung im Gesetz nach Sonderfälle der Pauschalierung darstellen. Das ist dem Umstand geschuldet, dass diese beiden Vorschriften nicht nur Pauschalierungen bei Arbeitnehmern ermöglichen, sondern auch für sämtliche andere Personen, die Sachzuwendungen iSd. dieser Vorschriften, erhalten. Die weiteren Ausführungen beziehen sich jedoch nur auf Zuwendungen, die zu Arbeitslohn bei Arbeitnehmern führen, da nur bei ihnen eine Lohnsteuerpauschalierung im eigentlichen Sinn in Betracht kommen kann. Für alle weiteren Personenkreise gilt die Einkommensteuer nur als Lohnsteuer aus verfahrenstechnischen Gründen. Die pauschale Ermittlung der Lohnsteuer durch einen Dritten gem. §§ 39c V, 38 IIIa 1 EStG zählt nicht zu den Vorschriften über die Lohnsteuerpauschalierung, da es in diesem Fall an der Abgeltungswirkung fehlt. Die nachfolgende Arbeit soll einen Überblick über die Anwendungsfälle der Lohnsteuerpauschalierung geben und neben dem Verfahren auch die Auswirkungen für den Arbeitnehmer beleuchten. Kindle Edition, Ausgabe: 1, Format: Kindle eBook, Label: GRIN Verlag, GRIN Verlag, Produktgruppe: eBooks, Publiziert: 2012-06-18, Freigegeben: 2012-06-18, Studio: GRIN Verlag, Verkaufsrang: 991152.
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