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Das Recht Der Jugend- Und Auszubildendenvertretung (German Edition)100%: Aha, Sebastian , Author: Das Recht Der Jugend- Und Auszubildendenvertretung (German Edition) (ISBN: 9783656250579) 2013, GRIN Verlag, United States, in Deutsch, Taschenbuch.
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Das Recht der Jugend- und Auszubildendenvertretung100%: Sebastian Aha: Das Recht der Jugend- und Auszubildendenvertretung (ISBN: 9783656248866) in Deutsch, auch als eBook.
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Das Recht Der Jugend- Und Auszubildendenvertretung (German Edition)
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9783656248866 - Sebastian Aha: Das Recht der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Sebastian Aha

Das Recht der Jugend- und Auszubildendenvertretung

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Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eine zusätzliche betriebsverfassungsrechtliche Vertretung, deren Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse explizit im Gesetz geregelt sind. Der Gesetzgeber reagiert damit auf unterschiedliche Interessenslagen zwischen erwachsenen Arbeitnehmern und Jugendlichen bzw. Auszubildenden. Spezielle Regelungen dieser Beschäftigten sollen nicht in einem Gremium erörtert werden, dessen Mitglieder von diesen Regelungsinhalten nicht betroffen sind. Die JAV ist nicht die einzig bekannte Interessensvertretung für eine bestimmte Gruppe von Beschäftigten. So existiert für Schwerbehinderte und deren Gleichgestellte bsp. eine sog. Schwerbehindertenvertretung, zu welcher sich im SGB IX (§§ 93 ff. SGB IX) entsprechende Rechtsnormen finden. Darüber hinaus ermöglicht das BetrVG ausdrücklich, dass weitere Vertretungen i.S.d. § 3 I, II BetrVG über den Weg einer Betriebsvereinbarung oder Tarifvertragsregelung gegründet werden können. Die JAV repräsentiert nach § 60 II BetrVG die besonderen Interessen aller Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie alle Beschäftigten in einer Berufsausbildung, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dabei ist man nicht autonomer Interessensvertreter dieser Gruppe, sondern ein zusätzliches Gremium, welches den Betriebsrat in Fragen welche im Besonderen jugendliche Beschäftigte und Berufsbildung betreffen, unterstützen. Folglich hat sie keine Mitwirkungs- oder gar Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber und kann mit diesem keine Betriebsvereinbarung abschliessen. Im Aussenverhältnis nimmt der Betriebsrat auch die Angelegenheiten der in § 60 I BetrVG genannten Arbeitnehmer wahr. Aufgrund dieses Zuordnungsverhältnisses der JAV zum Betriebsrat, regelt der Gesetzgeber in den Normen zur JAV (§§ 60 - 71 BetrVG) vor allem die Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und JAV. Ferner erlaubt das BetrVG der JAV auch eine abgestufte Möglichkeit der Einflussnahme auf die Willensbildung des Betriebsrates (§ 67 BetrVG) sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Teilnahme an Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (§ 68 BetrVG). Diese skizzierten Befugnisse, Rechte und Pflichten sollen hier folgend genauer erörtert werden. Nicht Gegenstand dieser Ausarbeitung sind hingegen Fragen der Wahl, Amtszeit, Rechtsstellung der JAV-Mitglieder als Arbeitnehmer und Regelungen zu Auflösung der JAV oder Amtsenthebung bzw. Amtsverlust sowie Gesamt- und Konzern-JAV.
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9783656250579 - Sebastian Aha: Das Recht der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Symbolbild
Sebastian Aha

Das Recht der Jugend- und Auszubildendenvertretung (2013)

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Neuware - Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,0, Universität Kassel (Institut für Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Rechtsdidaktik / Berufsbildungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eine zusätzliche betriebsverfassungsrechtliche Vertretung, deren Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse explizit im Gesetz geregelt sind. Der Gesetzgeber reagiert damit auf unterschiedliche Interessenslagen zwischen erwachsenen Arbeitnehmern und Jugendlichen bzw. Auszubildenden. Spezielle Regelungen dieser Beschäftigten sollen nicht in einem Gremium erörtert werden, dessen Mitglieder von diesen Regelungsinhalten nicht betroffen sind. Die JAV ist nicht die einzig bekannte Interessensvertretung für eine bestimmte Gruppe von Beschäftigten. So existiert für Schwerbehinderte und deren Gleichgestellte bsp. eine sog. Schwerbehindertenvertretung, zu welcher sich im SGB IX ( 93 ff. SGB IX) entsprechende Rechtsnormen finden. Darüber hinaus ermöglicht das BetrVG ausdrücklich, dass weitere Vertretungen i.S.d. 3 I, II BetrVG über den Weg einer Betriebsvereinbarung oder Tarifvertragsregelung gegründet werden können.Die JAV repräsentiert nach 60 II BetrVG die besonderen Interessen aller Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie alle Beschäftigten in einer Berufsausbildung, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dabei ist man nicht autonomer Interessensvertreter dieser Gruppe, sondern ein zusätzliches Gremium, welches den Betriebsrat in Fragen welche im Besonderen jugendliche Beschäftigte und Berufsbildung betreffen, unterstützen. Folglich hat sie keine Mitwirkungs- oder gar Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber und kann mit diesem keine Betriebsvereinbarung abschliessen. Im Aussenverhältnis nimmt der Betriebsrat auch die Angelegenheiten der in 60 I BetrVG genannten Arbeitnehmer wahr. Aufgrund dieses Zuordnungsverhältnisses der JAV zum Betriebsrat, regelt der Gesetzgeber in den Normen zur JAV ( 60 71 BetrVG) vor allem die Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und JAV. Ferner erlaubt das BetrVG der JAV auch eine abgestufte Möglichkeit der Einflussnahme auf die Willensbildung des Betriebsrates ( 67 BetrVG) sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Teilnahme an Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ( 68 BetrVG). Diese skizzierten Befugnisse, Rechte und Pflichten sollen hier folgend genauer erörtert werden. Nicht Gegenstand dieser Ausarbeitung sind hingegen Fragen der Wahl, Amtszeit, Rechtsstellung der JAV-Mitglieder als Arbeitnehmer und Regelungen zu Auflösung der JAV oder Amtsenthebung bzw. Amtsverlust sowie Gesamt- und Konzern-JAV. 24 pp. Deutsch.
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9783656248866 - Sebastian Aha: Das Recht der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Sebastian Aha

Das Recht der Jugend- und Auszubildendenvertretung (2011)

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Das Recht der Jugend- und Auszubildendenvertretung: Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,0, Universität Kassel (Institut für Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Rechtsdidaktik / Berufsbildungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eine zusätzliche betriebsverfassungsrechtliche Vertretung, deren Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse explizit im Gesetz geregelt sind. Der Gesetzgeber reagiert damit auf unterschiedliche Interessenslagen zwischen erwachsenen Arbeitnehmern und Jugendlichen bzw. Auszubildenden. Spezielle Regelungen dieser Beschäftigten sollen nicht in einem Gremium erörtert werden, dessen Mitglieder von diesen Regelungsinhalten nicht betroffen sind. Die JAV ist nicht die einzig bekannte Interessensvertretung für eine bestimmte Gruppe von Beschäftigten. So existiert für Schwerbehinderte und deren Gleichgestellte bsp. eine sog. Schwerbehindertenvertretung, zu welcher sich im SGB IX ( 93 ff. SGB IX) entsprechende Rechtsnormen finden. Darüber hinaus ermöglicht das BetrVG ausdrücklich, dass weitere Vertretungen i.S.d. 3 I, II BetrVG über den Weg einer Betriebsvereinbarung oder Tarifvertragsregelung gegründet werden können. Die JAV repräsentiert nach 60 II BetrVG die besonderen Interessen aller Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie alle Beschäftigten in einer Berufsausbildung, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dabei ist man nicht autonomer Interessensvertreter dieser Gruppe, sondern ein zusätzliches Gremium, welches den Betriebsrat in Fragen welche im Besonderen jugendliche Beschäftigte und Berufsbildung betreffen, unterstützen. Folglich hat sie keine Mitwirkungs- oder gar Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber und kann mit diesem keine Betriebsvereinbarung abschliessen. Im Aussenverhältnis nimmt der Betriebsrat auch die Angelegenheiten der in 60 I BetrVG genannten Arbeitnehmer wahr. Aufgrund dieses Zuordnungsverh?ltnisses der JAV zum Betriebsrat, regelt der Gesetzgeber in den Normen zur JAV ( 60 - 71 BetrVG) vor allem die Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und JAV. Ferner erlaubt das BetrVG der JAV auch eine abgestufte Möglichkeit der Einflussnahme auf die Willensbildung des Betriebsrates ( 67 BetrVG) sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Teilnahme an Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ( 68 BetrVG). Diese skizzierten Befugnisse, Rechte und Pflichten sollen hier folgend genauer erörtert werden. Nicht Gegenstand dieser Ausarbeitung sind hingegen Fragen der Wahl, Amtszeit, Rechtsstellung der JAV-Mitglieder als Arbeitnehmer und Regelungen zu Auflösung der JAV oder Amtsenthebung bzw. Amtsverlust sowie Gesamt- und Konzern-JAV. Ebook.
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9783656250579 - Sebastian Aha: Das Recht der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Symbolbild
Sebastian Aha

Das Recht der Jugend- und Auszubildendenvertretung (2013)

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This item is printed on demand - Print on Demand Titel. Neuware - Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,0, Universität Kassel (Institut für Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Rechtsdidaktik / Berufsbildungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eine zusätzliche betriebsverfassungsrechtliche Vertretung, deren Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse explizit im Gesetz geregelt sind. Der Gesetzgeber reagiert damit auf unterschiedliche Interessenslagen zwischen erwachsenen Arbeitnehmern und Jugendlichen bzw. Auszubildenden. Spezielle Regelungen dieser Beschäftigten sollen nicht in einem Gremium erörtert werden, dessen Mitglieder von diesen Regelungsinhalten nicht betroffen sind. Die JAV ist nicht die einzig bekannte Interessensvertretung für eine bestimmte Gruppe von Beschäftigten. So existiert für Schwerbehinderte und deren Gleichgestellte bsp. eine sog. Schwerbehindertenvertretung, zu welcher sich im SGB IX ( 93 ff. SGB IX) entsprechende Rechtsnormen finden. Darüber hinaus ermöglicht das BetrVG ausdrücklich, dass weitere Vertretungen i.S.d. 3 I, II BetrVG über den Weg einer Betriebsvereinbarung oder Tarifvertragsregelung gegründet werden können.Die JAV repräsentiert nach 60 II BetrVG die besonderen Interessen aller Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie alle Beschäftigten in einer Berufsausbildung, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dabei ist man nicht autonomer Interessensvertreter dieser Gruppe, sondern ein zusätzliches Gremium, welches den Betriebsrat in Fragen welche im Besonderen jugendliche Beschäftigte und Berufsbildung betreffen, unterstützen. Folglich hat sie keine Mitwirkungs- oder gar Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber und kann mit diesem keine Betriebsvereinbarung abschliessen. Im Aussenverhältnis nimmt der Betriebsrat auch die Angelegenheiten der in 60 I BetrVG genannten Arbeitnehmer wahr. Aufgrund dieses Zuordnungsverhältnisses der JAV zum Betriebsrat, regelt der Gesetzgeber in den Normen zur JAV ( 60 71 BetrVG) vor allem die Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und JAV. Ferner erlaubt das BetrVG der JAV auch eine abgestufte Möglichkeit der Einflussnahme auf die Willensbildung des Betriebsrates ( 67 BetrVG) sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Teilnahme an Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ( 68 BetrVG). Diese skizzierten Befugnisse, Rechte und Pflichten sollen hier folgend genauer erörtert werden. Nicht Gegenstand dieser Ausarbeitung sind hingegen Fragen der Wahl, Amtszeit, Rechtsstellung der JAV-Mitglieder als Arbeitnehmer und Regelungen zu Auflösung der JAV oder Amtsenthebung bzw. Amtsverlust sowie Gesamt- und Konzern-JAV. 24 pp. Deutsch.
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9783656248866 - Sebastian Aha: Das Recht der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Sebastian Aha

Das Recht der Jugend- und Auszubildendenvertretung (2012)

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ISBN: 9783656248866 bzw. 3656248869, in Deutsch, 24 Seiten, GRIN Verlag GmbH, neu, E-Book, elektronischer Download.

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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,0, Universität Kassel (Institut für Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Rechtsdidaktik / Berufsbildungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eine zusätzliche betriebsverfassungsrechtliche Vertretung, deren Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse explizit im Gesetz geregelt sind. Der Gesetzgeber reagiert damit auf unterschiedliche Interessenslagen zwischen erwachsenen Arbeitnehmern und Jugendlichen bzw. Auszubildenden. Spezielle Regelungen dieser Beschäftigten sollen nicht in einem Gremium erörtert werden, dessen Mitglieder von diesen Regelungsinhalten nicht betroffen sind. Die JAV ist nicht die einzig bekannte Interessensvertretung für eine bestimmte Gruppe von Beschäftigten. So existiert für Schwerbehinderte und deren Gleichgestellte bsp. eine sog. Schwerbehindertenvertretung, zu welcher sich im SGB IX (§§ 93 ff. SGB IX) entsprechende Rechtsnormen finden. Darüber hinaus ermöglicht das BetrVG ausdrücklich, dass weitere Vertretungen i.S.d. § 3 I, II BetrVG über den Weg einer Betriebsvereinbarung oder Tarifvertragsregelung gegründet werden können. Die JAV repräsentiert nach § 60 II BetrVG die besonderen Interessen aller Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie alle Beschäftigten in einer Berufsausbildung, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dabei ist man nicht autonomer Interessensvertreter dieser Gruppe, sondern ein zusätzliches Gremium, welches den Betriebsrat in Fragen welche im Besonderen jugendliche Beschäftigte und Berufsbildung betreffen, unterstützen. Folglich hat sie keine Mitwirkungs- oder gar Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber und kann mit diesem keine Betriebsvereinbarung abschliessen. Im Aussenverhältnis nimmt der Betriebsrat auch die Angelegenheiten der in § 60 I BetrVG genannten Arbeitnehmer wahr. Aufgrund dieses Zuordnungsverhältnisses der JAV zum Betriebsrat, regelt der Gesetzgeber in den Normen zur JAV (§§ 60 – 71 BetrVG) vor allem die Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und JAV. Ferner erlaubt das BetrVG der JAV auch eine abgestufte Möglichkeit der Einflussnahme auf die Willensbildung des Betriebsrates (§ 67 BetrVG) sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Teilnahme an Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (§ 68 BetrVG). Diese skizzierten Befugnisse, Rechte und Pflichten sollen hier folgend genauer erörtert werden. Nicht Gegenstand dieser Ausarbeitung sind hingegen Fragen der Wahl, Amtszeit, Rechtsstellung der JAV-Mitglieder als Arbeitnehmer und Regelungen zu Auflösung der JAV oder Amtsenthebung bzw. Amtsverlust sowie Gesamt- und Konzern-JAV. Kindle Edition, Format: Kindle eBook, Label: GRIN Verlag GmbH, GRIN Verlag GmbH, Produktgruppe: eBooks, Publiziert: 2012-07-31, Freigegeben: 2012-07-31, Studio: GRIN Verlag GmbH.
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9783656250579 - Aha, Sebastian: Das Recht der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Aha, Sebastian

Das Recht der Jugend- und Auszubildendenvertretung

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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,0, Universität Kassel (Institut für Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Rechtsdidaktik / Berufsbildungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eine zusätzliche betriebsverfassungsrechtliche Vertretung, deren Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse explizit im Gesetz geregelt sind. Der Gesetzgeber reagiert damit auf unterschiedliche Interessenslagen zwischen erwachsenen Arbeitnehmern und Jugendlichen bzw. Auszubildenden. Spezielle Regelungen dieser Beschäftigten sollen nicht in einem Gremium erörtert werden, dessen Mitglieder von diesen Regelungsinhalten nicht betroffen sind. Die JAV ist nicht die einzig bekannte Interessensvertretung für eine bestimmte Gruppe von Beschäftigten. So existiert für Schwerbehinderte und deren Gleichgestellte bsp. eine sog. Schwerbehindertenvertretung, zu welcher sich im SGB IX ( 93 ff. SGB IX) entsprechende Rechtsnormen finden. Darüber hinaus ermöglicht das BetrVG ausdrücklich, dass weitere Vertretungen i.S.d. 3 I, II BetrVG über den Weg einer Betriebsvereinbarung oder Tarifvertragsregelung gegründet werden können. Die JAV repräsentiert nach 60 II BetrVG die besonderen Interessen aller Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie alle Beschäftigten in einer Berufsausbildung, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dabei ist man nicht autonomer Interessensvertreter dieser Gruppe, sondern ein zusätzliches Gremium, welches den Betriebsrat in Fragen welche im Besonderen jugendliche Beschäftigte und Berufsbildung betreffen, unterstützen. Folglich hat sie keine Mitwirkungs- oder gar Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber und kann mit diesem keine Betriebsvereinbarung abschliessen. Im Aussenverhältnis nimmt der Betriebsrat auch die Angelegenheiten der in 60 I BetrVG genannten Arbeitnehmer wahr. Aufgrund dieses Zuordnungsverhältnis Versandfertig in 3-5 Tagen, Softcover, Neuware.
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9783656250579 - Sebastian Aha: Das Recht Der Jugend- Und Auszubildendenvertretung (Paperback)
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Sebastian Aha

Das Recht Der Jugend- Und Auszubildendenvertretung (Paperback) (2013)

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Language: German Brand New Book ***** Print on Demand *****.Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,0, Universitat Kassel (Institut fur Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Rechtsdidaktik / Berufsbildungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eine zusatzliche betriebsverfassungsrechtliche Vertretung, deren Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse explizit im Gesetz geregelt sind. Der Gesetzgeber reagiert damit auf unterschiedliche Interessenslagen zwischen erwachsenen Arbeitnehmern und Jugendlichen bzw. Auszubildenden. Spezielle Regelungen dieser Beschaftigten sollen nicht in einem Gremium erortert werden, dessen Mitglieder von diesen Regelungsinhalten nicht betroffen sind. Die JAV ist nicht die einzig bekannte Interessensvertretung fur eine bestimmte Gruppe von Beschaftigten. So existiert fur Schwerbehinderte und deren Gleichgestellte bsp. eine sog. Schwerbehindertenvertretung, zu welcher sich im SGB IX ( 93 ff. SGB IX) entsprechende Rechtsnormen finden. Daruber hinaus ermoglicht das BetrVG ausdrucklich, dass weitere Vertretungen i.S.d. 3 I, II BetrVG uber den Weg einer Betriebsvereinbarung oder Tarifvertragsregelung gegrundet werden konnen. Die JAV reprasentiert nach 60 II BetrVG die besonderen Interessen aller Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie alle Beschaftigten in einer Berufsausbildung, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dabei ist man nicht autonomer Interessensvertreter dieser Gruppe, sondern ein zusatzliches Gremium, welches den Betriebsrat in Fragen welche im Besonderen jugendliche Beschaftigte und Berufsbildung betreffen, unterstutzen. Folglich hat sie keine Mitwirkungs- oder gar Mitbestimmungsrechte gegenuber dem Arbeitgeber und kann mit diesem keine Betriebsvereinbarung abschliessen. Im Aussenverhaltnis nimmt der Betriebsrat auch die Angelegenheiten der in 60 I BetrVG genannten Arbeitnehmer wahr. Aufgrund dieses Zuordnungsverhaltnisses der JAV zum Betriebsrat, regelt der Gesetzgeb.
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9783656248866 - Sebastian Aha: Das Recht der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Sebastian Aha

Das Recht der Jugend- und Auszubildendenvertretung (2012)

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9783656250579 - Sebastian Aha: Das Recht der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Sebastian Aha

Das Recht der Jugend- und Auszubildendenvertretung (2013)

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9783656248866 - Sebastian Aha: Das Recht der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Sebastian Aha

Das Recht der Jugend- und Auszubildendenvertretung

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