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100%: Deinhard, Michael , Author: Der Konzernbegriff Der Zinsschranke (German Edition) (ISBN: 9783656270959) GRIN Verlag, United States, in Deutsch, Taschenbuch.
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Der Konzernbegriff der Zinsschranke53%: Michael Deinhard: Der Konzernbegriff der Zinsschranke (ISBN: 9783656269991) in Deutsch, auch als eBook.
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Der Konzernbegriff Der Zinsschranke (German Edition)
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Michael Deinhard

Der Konzernbegriff der Zinsschranke (2012)

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE PB NW RP

ISBN: 9783656270959 bzw. 3656270953, in Deutsch, Grin Verlag Sep 2012, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

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Von Händler/Antiquariat, AHA-BUCH GmbH [51283250], Einbeck, NDS, Germany.
This item is printed on demand - Print on Demand Titel. - Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, einseitig bedruckt, Note: 15 Punkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Veranstaltung: Studienarbeitsseminar zur Zinsschranke (Steuerrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich mit dem steuerrechtlichen Begriff des Konzerns im Hinblick auf die Zinsschrankenregelung und im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008/2009. Die Zinsschranke ( 4h EStG, 8a KStG) normiert die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs von Zinsaufwendungen bei gewerblichen Unternehmen und ersetzt damit die bisherigen Vorschriften zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung ( 8a KStG A.F.). Als Ausnahmetatbestand ( Konzernklausel in 4h Abs.2 S.1 b) EStG) soll der unbeschränkte steuerliche Abzug der Zinsaufwendung gelten, wenn der Betrieb nicht zu einem Konzern i.S.d. Zinsschranke gehört. Die Konzernzugehörigkeit wird damit erstmals durch diese Vorschrift zum Tatbestandsmerkmal der steuerlichen Gewinnermittlung erhoben. Die Regelung des 4h EStG ist seit ihrer Einführung umstritten insbesondere, da die Norm eine Vielzahl neuer Begrifflichkeiten verwendet, die zahlreiche Anwendungs- und Auslegungsfragen offen lässt. Dies gilt auch für den mit der Neuregelung eingeführten Begriff des Gleichordnungskonzerns , der versucht, für Zwecke der Zinsschranke einen eigenen, weiten Konzernbegriff zu definieren. Nach dem Willen des Gesetzgebers wurde für die Anwendung der Zinsschranke der erweiterte Konzernbegriff zugrunde gelegt , der sich von dem des gesellschaftsrechtlichen massiv unterscheidet. Folgt man vielen Stimmen in der Literatur, so bestehen hinsichtlich der Prüfung der Anwendbarkeit der Zinsschranke erhebliche Unsicherheiten, was insbesondere im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Konzern- sowie der Escape-Klausel zu bemerken ist. Kritisch angemerkt wird unter anderem, dass sich Inlandskonzerne gegen die Zinsschranke durch Organschaft schützen können; internationale Konzerne kennen das nicht, weil keine grenzüberschreitende Organschaft erlaubt ist. Die vielfältigen Fragen hinsichtlich des genauen Umfangs der zu konsolidierenden Einheiten und auf welche Konzernmuttergesellschaft zu konsolidieren ist, bleibt in der Gesetzesbegründung weitgehend unbeantwortet ; etwas mehr Antworten zum Konzernbegriff liefert hingegen das BMF-Schreiben vom 4. Juli 2008. Eine Definition, in welchen Fällen eine Einbeziehung in den Konzern gegeben sein könnte, wird aber auch vom Bundesfinanzministerium nicht gegeben. Das Schreiben grenzt lediglich negativ ab, welche Fälle nicht zu einem Konzern gehören. 92 pp. Deutsch.
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Michael Deinhard

Der Konzernbegriff der Zinsschranke (2012)

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ISBN: 9783656270959 bzw. 3656270953, in Deutsch, Grin Verlag Sep 2012, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

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This item is printed on demand - Print on Demand Titel. - Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, einseitig bedruckt, Note: 15 Punkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Veranstaltung: Studienarbeitsseminar zur Zinsschranke (Steuerrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich mit dem steuerrechtlichen Begriff des Konzerns im Hinblick auf die Zinsschrankenregelung und im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008/2009. Die Zinsschranke ( 4h EStG, 8a KStG) normiert die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs von Zinsaufwendungen bei gewerblichen Unternehmen und ersetzt damit die bisherigen Vorschriften zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung ( 8a KStG A.F.). Als Ausnahmetatbestand ( Konzernklausel in 4h Abs.2 S.1 b) EStG) soll der unbeschränkte steuerliche Abzug der Zinsaufwendung gelten, wenn der Betrieb nicht zu einem Konzern i.S.d. Zinsschranke gehört. Die Konzernzugehörigkeit wird damit erstmals durch diese Vorschrift zum Tatbestandsmerkmal der steuerlichen Gewinnermittlung erhoben. Die Regelung des 4h EStG ist seit ihrer Einführung umstritten insbesondere, da die Norm eine Vielzahl neuer Begrifflichkeiten verwendet, die zahlreiche Anwendungs- und Auslegungsfragen offen lässt. Dies gilt auch für den mit der Neuregelung eingeführten Begriff des Gleichordnungskonzerns , der versucht, für Zwecke der Zinsschranke einen eigenen, weiten Konzernbegriff zu definieren. Nach dem Willen des Gesetzgebers wurde für die Anwendung der Zinsschranke der erweiterte Konzernbegriff zugrunde gelegt , der sich von dem des gesellschaftsrechtlichen massiv unterscheidet. Folgt man vielen Stimmen in der Literatur, so bestehen hinsichtlich der Prüfung der Anwendbarkeit der Zinsschranke erhebliche Unsicherheiten, was insbesondere im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Konzern- sowie der Escape-Klausel zu bemerken ist. Kritisch angemerkt wird unter anderem, dass sich Inlandskonzerne gegen die Zinsschranke durch Organschaft schützen können; internationale Konzerne kennen das nicht, weil keine grenzüberschreitende Organschaft erlaubt ist. Die vielfältigen Fragen hinsichtlich des genauen Umfangs der zu konsolidierenden Einheiten und auf welche Konzernmuttergesellschaft zu konsolidieren ist, bleibt in der Gesetzesbegründung weitgehend unbeantwortet ; etwas mehr Antworten zum Konzernbegriff liefert hingegen das BMF-Schreiben vom 4. Juli 2008. Eine Definition, in welchen Fällen eine Einbeziehung in den Konzern gegeben sein könnte, wird aber auch vom Bundesfinanzministerium nicht gegeben. Das Schreiben grenzt lediglich negativ ab, welche Fälle nicht zu einem Konzern gehören. 92 pp. Deutsch.
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9783656269991 - Michael Deinhard: Der Konzernbegriff der Zinsschranke
Michael Deinhard

Der Konzernbegriff der Zinsschranke (2012)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 15 Punkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Veranstaltung: Studienarbeitsseminar zur Zinsschranke (Steuerrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich ... Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 15 Punkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Veranstaltung: Studienarbeitsseminar zur Zinsschranke (Steuerrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich mit dem steuerrechtlichen Begriff des Konzerns im Hinblick auf die Zinsschrankenregelung und im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008/2009. Die Zinsschranke ( 4h EStG, 8a KStG) normiert die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs von Zinsaufwendungen bei gewerblichen Unternehmen und ersetzt damit die bisherigen Vorschriften zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung ( 8a KStG A.F.). Als Ausnahmetatbestand (Konzernklausel in 4h Abs.2 S.1 b) EStG) soll der unbeschränkte steuerliche Abzug der Zinsaufwendung gelten, wenn der Betrieb nicht zu einem Konzern i.S.d. Zinsschranke gehört. Die Konzernzugehörigkeit wird damit erstmals durch diese Vorschrift zum Tatbestandsmerkmal der steuerlichen Gewinnermittlung erhoben. Die Regelung des 4h EStG ist seit ihrer Einführung umstritten insbesondere, da die Norm eine Vielzahl neuer Begrifflichkeiten verwendet, die zahlreiche Anwendungs- und Auslegungsfragen offen lässt. Dies gilt auch für den mit der Neuregelung eingeführten Begriff des Gleichordnungskonzerns, der versucht, für Zwecke der Zinsschranke einen eigenen, weiten Konzernbegriff zu definieren. Nach dem Willen des Gesetzgebers wurde für die Anwendung der Zinsschranke der erweiterte Konzernbegriff zugrunde gelegt , der sich von dem des gesellschaftsrechtlichen massiv unterscheidet. Folgt man vielen Stimmen in der Literatur, so bestehen hinsichtlich der Prüfung der Anwendbarkeit der Zinsschranke erhebliche Unsicherheiten, was insbesondere im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Konzern- sowie der Escape-Klausel zu bemerken ist. Kritisch angemerkt wird unter anderem, dass sich Inlandskonzerne gegen die Zinsschranke durch Organschaft schützen können; internationale Konzerne kennen das nicht, weil keine grenzüberschreitende Organschaft erlaubt ist. Die vielfältigen Fragen hinsichtlich des genauen Umfangs der zu konsolidierenden Einheiten und auf welche Konzernmuttergesellschaft zu konsolidieren ist, bleibt in der Gesetzesbegründung weitgehend unbeantwortet ; etwas mehr Antworten zum Konzernbegriff liefert hingegen das BMF-Schreiben vom 4. Juli 2008. Eine Definition, in welchen Fällen eine Einbeziehung in den Konzern gegeben sein könnte, wird aber auch vom Bundesfinanzministerium nicht gegeben. Das Schreiben grenzt lediglich negativ ab, welche Fälle nicht zu einem Konzern gehören. PDF, 10.09.2012.
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9783656269991 - Michael Deinhard: Der Konzernbegriff der Zinsschranke
Michael Deinhard

Der Konzernbegriff der Zinsschranke (2012)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 15 Punkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Veranstaltung: Studienarbeitsseminar zur Zinsschranke (Steuerrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich ... Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 15 Punkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Veranstaltung: Studienarbeitsseminar zur Zinsschranke (Steuerrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich mit dem steuerrechtlichen Begriff des Konzerns im Hinblick auf die Zinsschrankenregelung und im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008/2009. Die Zinsschranke ( 4h EStG, 8a KStG) normiert die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs von Zinsaufwendungen bei gewerblichen Unternehmen und ersetzt damit die bisherigen Vorschriften zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung ( 8a KStG A.F.). Als Ausnahmetatbestand (Konzernklausel in 4h Abs.2 S.1 b) EStG) soll der unbeschränkte steuerliche Abzug der Zinsaufwendung gelten, wenn der Betrieb nicht zu einem Konzern i.S.d. Zinsschranke gehört. Die Konzernzugehörigkeit wird damit erstmals durch diese Vorschrift zum Tatbestandsmerkmal der steuerlichen Gewinnermittlung erhoben. Die Regelung des 4h EStG ist seit ihrer Einführung umstritten insbesondere, da die Norm eine Vielzahl neuer Begrifflichkeiten verwendet, die zahlreiche Anwendungs- und Auslegungsfragen offen lässt. Dies gilt auch für den mit der Neuregelung eingeführten Begriff des Gleichordnungskonzerns, der versucht, für Zwecke der Zinsschranke einen eigenen, weiten Konzernbegriff zu definieren. Nach dem Willen des Gesetzgebers wurde für die Anwendung der Zinsschranke der erweiterte Konzernbegriff zugrunde gelegt , der sich von dem des gesellschaftsrechtlichen massiv unterscheidet. Folgt man vielen Stimmen in der Literatur, so bestehen hinsichtlich der Prüfung der Anwendbarkeit der Zinsschranke erhebliche Unsicherheiten, was insbesondere im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Konzern- sowie der Escape-Klausel zu bemerken ist. Kritisch angemerkt wird unter anderem, dass sich Inlandskonzerne gegen die Zinsschranke durch Organschaft schützen können; internationale Konzerne kennen das nicht, weil keine grenzüberschreitende Organschaft erlaubt ist. Die vielfältigen Fragen hinsichtlich des genauen Umfangs der zu konsolidierenden Einheiten und auf welche Konzernmuttergesellschaft zu konsolidieren ist, bleibt in der Gesetzesbegründung weitgehend unbeantwortet ; etwas mehr Antworten zum Konzernbegriff liefert hingegen das BMF-Schreiben vom 4. Juli 2008. Eine Definition, in welchen Fällen eine Einbeziehung in den Konzern gegeben sein könnte, wird aber auch vom Bundesfinanzministerium nicht gegeben. Das Schreiben grenzt lediglich negativ ab, welche Fälle nicht zu einem Konzern gehören. ePUB, 10.09.2012.
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Michael Deinhard

Der Konzernbegriff Der Zinsschranke (2009)

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ISBN: 9783656270959 bzw. 3656270953, in Deutsch, Grin Verlag, Taschenbuch, neu.

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Paperback. 48 pages. Dimensions: 8.3in. x 5.8in. x 0.1in.Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 15 Punkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universitt Wrzburg, Veranstaltung: Studienarbeitsseminar zur Zinsschranke (Steuerrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Seminararbeit beschftigt sich mit dem steuerrechtlichen Begriff des Konzerns im Hinblick auf die Zinsschrankenregelung und im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 20082009. Die Zinsschranke ( 4h EStG, 8a KStG) normiert die Beschrnkung des Betriebsausgabenabzugs von Zinsaufwendungen bei gewerblichen Unternehmen und ersetzt damit die bisherigen Vorschriften zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung ( 8a KStG A. F. ). Als Ausnahmetatbestand (Konzernklausel in 4h Abs. 2 S. 1 b) EStG) soll der unbeschrnkte steuerliche Abzug der Zinsaufwendung gelten, wenn der Betrieb nicht zu einem Konzern i. S. d. Zinsschranke gehrt. Die Konzernzugehrigkeit wird damit erstmals durch diese Vorschrift zum Tatbestandsmerkmal der steuerlichen Gewinnermittlung erhoben. Die Regelung des 4h EStG ist seit ihrer Einfhrung umstritten - insbesondere, da die Norm eine Vielzahl neuer Begrifflichkeiten verwendet, die zahlreiche Anwendungs- und Auslegungsfragen offen lsst. Dies gilt auch fr den mit der Neuregelung eingefhrten Begriff des Gleichordnungskonzerns, der versucht, fr Zwecke der Zinsschranke einen eigenen, weiten Konzernbegriff zu definieren. Nach dem Willen des Gesetzgebers wurde fr die Anwendung der Zinsschranke der erweiterte Konzernbegriff zugrunde gelegt , der sich von dem des gesellschaftsrechtlichen massiv unterscheidet. Folgt man vielen Stimmen in der Literatur, so bestehen hinsichtlich der Prfung der Anwendbarkeit der Zinsschranke erhebliche Unsicherheiten, was insbesondere im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Konzern- sowie der Escape-Klausel zu bemerken ist. Kritisch angemerkt wird unter anderem, dass sich Inlandskonzerne gegen die Zinsschranke durch O This item ships from multiple locations. Your book may arrive from Roseburg,OR, La Vergne,TN.
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9783656269991 - Michael Deinhard: Der Konzernbegriff der Zinsschranke
Michael Deinhard

Der Konzernbegriff der Zinsschranke

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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 15 Punkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Veranstaltung: Studienarbeitsseminar zur Zinsschranke (Steuerrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich ... Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 15 Punkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Veranstaltung: Studienarbeitsseminar zur Zinsschranke (Steuerrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich mit dem steuerrechtlichen Begriff des Konzerns im Hinblick auf die Zinsschrankenregelung und im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008/2009. Die Zinsschranke ( 4h EStG, 8a KStG) normiert die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs von Zinsaufwendungen bei gewerblichen Unternehmen und ersetzt damit die bisherigen Vorschriften zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung ( 8a KStG A.F.). Als Ausnahmetatbestand (Konzernklausel in 4h Abs.2 S.1 b) EStG) soll der unbeschränkte steuerliche Abzug der Zinsaufwendung gelten, wenn der Betrieb nicht zu einem Konzern i.S.d. Zinsschranke gehört. Die Konzernzugehörigkeit wird damit erstmals durch diese Vorschrift zum Tatbestandsmerkmal der steuerlichen Gewinnermittlung erhoben. Die Regelung des 4h EStG ist seit ihrer Einführung umstritten insbesondere, da die Norm eine Vielzahl neuer Begrifflichkeiten verwendet, die zahlreiche Anwendungs- und Auslegungsfragen offen lässt. Dies gilt auch für den mit der Neuregelung eingeführten Begriff des Gleichordnungskonzerns, der versucht, für Zwecke der Zinsschranke einen eigenen, weiten Konzernbegriff zu definieren. Nach dem Willen des Gesetzgebers wurde für die Anwendung der Zinsschranke der erweiterte Konzernbegriff zugrunde gelegt , der sich von dem des gesellschaftsrechtlichen massiv unterscheidet. Folgt man vielen Stimmen in der Literatur, so bestehen hinsichtlich der Prüfung der Anwendbarkeit der Zinsschranke erhebliche Unsicherheiten, was insbesondere im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Konzern- sowie der Escape-Klausel zu bemerken ist. Kritisch angemerkt wird unter anderem, dass sich Inlandskonzerne gegen die Zinsschranke durch Organschaft schützen können; internationale Konzerne kennen das nicht, weil keine grenzüberschreitende Organschaft erlaubt ist. Die vielfältigen Fragen hinsichtlich des genauen Umfangs der zu konsolidierenden Einheiten und auf welche Konzernmuttergesellschaft zu konsolidieren ist, bleibt in der Gesetzesbegründung weitgehend unbeantwortet ; etwas mehr Antworten zum Konzernbegriff liefert hingegen das BMF-Schreiben vom 4. Juli 2008. Eine Definition, in welchen Fällen eine Einbeziehung in den Konzern gegeben sein könnte, wird aber auch vom Bundesfinanzministerium nicht gegeben. Das Schreiben grenzt lediglich negativ ab, welche Fälle nicht zu einem Konzern gehören.
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Michael Deinhard

Der Konzernbegriff Der Zinsschranke (Paperback) (2013)

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ISBN: 9783656270959 bzw. 3656270953, in Deutsch, GRIN Verlag, United States, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

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Von Händler/Antiquariat, The Book Depository EURO [60485773], London, United Kingdom.
Language: German Brand New Book ***** Print on Demand *****.Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 15 Punkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universitat Wurzburg, Veranstaltung: Studienarbeitsseminar zur Zinsschranke (Steuerrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Seminararbeit beschaftigt sich mit dem steuerrechtlichen Begriff des Konzerns im Hinblick auf die Zinsschrankenregelung und im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008/2009. Die Zinsschranke ( 4h EStG, 8a KStG) normiert die Beschrankung des Betriebsausgabenabzugs von Zinsaufwendungen bei gewerblichen Unternehmen und ersetzt damit die bisherigen Vorschriften zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung ( 8a KStG A.F.). Als Ausnahmetatbestand ( Konzernklausel in 4h Abs.2 S.1 b) EStG) soll der unbeschrankte steuerliche Abzug der Zinsaufwendung gelten, wenn der Betrieb nicht zu einem Konzern i.S.d. Zinsschranke gehort. Die Konzernzugehorigkeit wird damit erstmals durch diese Vorschrift zum Tatbestandsmerkmal der steuerlichen Gewinnermittlung erhoben. Die Regelung des 4h EStG ist seit ihrer Einfuhrung umstritten - insbesondere, da die Norm eine Vielzahl neuer Begrifflichkeiten verwendet, die zahlreiche Anwendungs- und Auslegungsfragen offen lasst. Dies gilt auch fur den mit der Neuregelung eingefuhrten Begriff des Gleichordnungskonzerns, der versucht, fur Zwecke der Zinsschranke einen eigenen, weiten Konzernbegriff zu definieren. Nach dem Willen des Gesetzgebers wurde fur die Anwendung der Zinsschranke der erweiterte Konzernbegriff zugrunde gelegt, der sich von dem des gesellschaftsrechtlichen massiv unterscheidet. Folgt man vielen Stimmen in der Literatur, so bestehen hinsichtlich der Prufung der Anwendbarkeit der Zinsschranke erhebliche Unsicherheiten, was insbesondere im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Konzern- sowie der Escape-Klausel zu bemerken ist. Kritisch angemerkt wird unter anderem, dass sich Inlandskonzerne gegen die Zinsschranke durch O.
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9783656269991 - Michael Deinhard: Der Konzernbegriff der Zinsschranke
Michael Deinhard

Der Konzernbegriff der Zinsschranke (2009)

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Der Konzernbegriff der Zinsschranke: Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 15 Punkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Veranstaltung: Studienarbeitsseminar zur Zinsschranke (Steuerrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich ... Ebook.
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9783656269991 - Der Konzernbegriff der Zinsschranke als eBook von Michael Deinhard

Der Konzernbegriff der Zinsschranke als eBook von Michael Deinhard

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9783656269991 - Michael Deinhard: Der Konzernbegriff der Zinsschranke
Michael Deinhard

Der Konzernbegriff der Zinsschranke (2012)

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