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Organisation und Verfahren des Disziplinarrechts (German Edition)
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Organisation und Verfahren des Disziplinarrechts (2012)
ISBN: 3656330069 bzw. 9783656330066, Band: 1002, in Deutsch, 28 Seiten, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 12 Punkte, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer), Veranstaltung: Recht des Öffentlichen Dienstes, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Beamter i.S.d. § 1 BBG (Bundesbeamtengesetz) schuldet seinem Dienstherrn insbesondere gem.§§ 60 ff. BBG eine besondere Treue und unterliegt einer Vielzahl von Pflichten. Gemäss § 77 I 1 BBG stellt die schuldhafte Verletzung einer beamtenrechtlichen Pflicht ein Dienstvergehen dar. Ein solches kann gem. § 77 III BBG nach dem BDG (Bundesdisziplinargesetz), welches die bis dahin geltende Bundesdisziplinarordnung (BDO) mit Wirkung zum 01.01.2002 ablöste, disziplinar geahndet werden.In persönlicher Hinsicht gilt das BDG gem. § 1 S.1 BDG1 für Beamte und Ruhestandsbeamte i.S.d. BBG, mithin also für solche des Bundes, vgl. § 1 BBG. Jedoch existieren auch Disziplinargesetze der einzelnen Länder, deren persönlicher Anwendungsbereich sich auf Beamte des Landes, der Gemeinden, Gemeindeverbände etc. erstreckt, vgl. z.B. § 1 I LDG NRW i.V.m. § 1 I LBG NRW. Die Disziplinargesetze der Länder sind inhaltlich sehr stark an das BDG angelehnt. So ist etwa das LDG NRW bis auf einige wenige Abweichungen (insbesondere findet ein Widerspruchsverfahren im Gegensatz zu §§ 41 ff. BDG nicht statt, vgl. §§ 41 f. LDG NRW) mit dem BDG inhaltsgleich.2In sachlicher Hinsicht bedarf es gem. § 2 I Nr.1, 2 eines Dienstvergehens gem. § 77 I, welches von dem Beamten während seines Beamtenverhältnisses [lit. a)] bzw. von dem Ruhestandsbeamten nach Eintritt in den Ruhestand [lit. b)] begangen wurde.Im Gegensatz zur BDO wird das disziplinarrechtliche Verfahren im BDG sehr systematisch dargestellt.3Zudem ergibt sich sehr viel aus dem Gesetz selbst.Das Disziplinarrecht gliedert sich in ein behördliches und ein gerichtliches Disziplinarverfahren.[...]1 Alle §§ ohne Angabe sind solche des BDG.2 Weiss in: Fürst, GKÖD, Band II, M § 52, Rn.2.3 BT Drucksache 14 / 4659, S.1, 33. 2012, 28 Seiten, eBooks.
Organisation und Verfahren des Disziplinarrechts (2012)
ISBN: 9783656330066 bzw. 3656330069, Band: 1002, in Deutsch, GRIN, neu, E-Book.
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 12 Punkte, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer), Veranstaltung: Recht des Öffentlichen Dienstes, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Beamter i.S.d. 1 BBG (Bundesbeamtengesetz) schuldet seinem Dienstherrn insbesondere gem. 60 ff. BBG eine besondere Treue und unterliegt einer Vielzahl von Pflichten. Gemäss 77 I 1 BBG stellt die schuldhafte Verletzung einer beamtenrechtlichen Pflicht ein 'Dienstvergehen' dar. Ein solches kann gem. 77 III BBG nach dem BDG (Bundesdisziplinargesetz), welches die bis dahin geltende Bundesdisziplinarordnung (BDO) mit Wirkung zum 01.01.2002 ablöste, disziplinar geahndet werden. In persönlicher Hinsicht gilt das BDG gem. 1 S.1 BDG1 für Beamte und Ruhestandsbeamte i.S.d. BBG, mithin also für solche des Bundes, vgl. 1 BBG. Jedoch existieren auch Disziplinargesetze der einzelnen Länder, deren persönlicher Anwendungsbereich sich auf Beamte des Landes, der Gemeinden, Gemeindeverbände etc. erstreckt, vgl. z.B. 1 I LDG NRW i.V.m. 1 I LBG NRW. Die Disziplinargesetze der Länder sind inhaltlich sehr stark an das BDG angelehnt. So ist etwa das LDG NRW bis auf einige wenige Abweichungen (insbesondere findet ein Widerspruchsverfahren im Gegensatz zu 41 ff. BDG nicht statt, vgl. 41 f. LDG NRW) mit dem BDG inhaltsgleich.2 In sachlicher Hinsicht bedarf es gem. 2 I Nr.1, 2 eines Dienstvergehens gem. 77 I, welches von dem Beamten während seines Beamtenverhältnisses [lit. a)] bzw. von dem Ruhestandsbeamten nach Eintritt in den Ruhestand [lit. b)] begangen wurde. Im Gegensatz zur BDO wird das disziplinarrechtliche Verfahren im BDG sehr systematisch dargestellt.3 Zudem ergibt sich sehr viel aus dem Gesetz selbst. Das Disziplinarrecht gliedert sich in ein behördliches und ein gerichtliches Disziplinarverfahren. [...] 1 Alle ohne Angabe sind solche des BDG. 2 Weiss in: Fürst, GKÖD, Band II, M 52, Rn.2. 3 BT Drucksache 14 / 4659, S.1, 33. PDF, 05.12.2012.
Organisation und Verfahren des Disziplinarrechts (2012)
ISBN: 9783656331292 bzw. 3656331294, Band: 2, in Deutsch, Grin Verlag Dez 2012, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
This item is printed on demand - Print on Demand Titel. - Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, einseitig bedruckt, Note: 12 Punkte, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, Veranstaltung: Recht des Öffentlichen Dienstes, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Beamter i.S.d. 1 BBG (Bundesbeamtengesetz) schuldet seinem Dienstherrn insbesondere gem. 60 ff. BBG eine besondere Treue und unterliegt einer Vielzahl von Pflichten. Gemäss 77 I 1 BBG stellt die schuldhafte Verletzung einer beamtenrechtlichen Pflicht ein Dienstvergehen dar. Ein solches kann gem. 77 III BBG nach dem BDG (Bundesdisziplinargesetz), welches die bis dahin geltende Bundesdisziplinarordnung (BDO) mit Wirkung zum 01.01.2002 ablöste, disziplinar geahndet werden.In persönlicher Hinsicht gilt das BDG gem. 1 S.1 BDG1 für Beamte und Ruhestandsbeamte i.S.d. BBG, mithin also für solche des Bundes, vgl. 1 BBG. Jedoch existieren auch Disziplinargesetze der einzelnen Länder, deren persönlicher Anwendungsbereich sich auf Beamte des Landes, der Gemeinden, Gemeindeverbände etc. erstreckt, vgl. z.B. 1 I LDG NRW i.V.m. 1 I LBG NRW. Die Disziplinargesetze der Länder sind inhaltlich sehr stark an das BDG angelehnt. So ist etwa das LDG NRW bis auf einige wenige Abweichungen (insbesondere findet ein Widerspruchsverfahren im Gegensatz zu 41 ff. BDG nicht statt, vgl. 41 f. LDG NRW) mit dem BDG inhaltsgleich.2In sachlicher Hinsicht bedarf es gem. 2 I Nr.1, 2 eines Dienstvergehens gem. 77 I, welches von dem Beamten während seines Beamtenverhältnisses [lit. a)] bzw. von dem Ruhestandsbeamten nach Eintritt in den Ruhestand [lit. b)] begangen wurde.Im Gegensatz zur BDO wird das disziplinarrechtliche Verfahren im BDG sehr systematisch dargestellt.3Zudem ergibt sich sehr viel aus dem Gesetz selbst.Das Disziplinarrecht gliedert sich in ein behördliches und ein gerichtliches Disziplinarverfahren.[.]1 Alle ohne Angabe sind solche des BDG.2 Weiss in: Fürst, GKÖD, Band II, M 52, Rn.2.3 BT Drucksache 14 / 4659, S.1, 33. 64 pp. Deutsch.
Organisation und Verfahren des Disziplinarrechts (2012)
ISBN: 9783656330066 bzw. 3656330069, Band: 1002, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
Organisation und Verfahren des Disziplinarrechts: Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 12 Punkte, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer), Veranstaltung: Recht des Öffentlichen Dienstes, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Beamter i.S.d. 1 BBG (Bundesbeamtengesetz) schuldet seinem Dienstherrn insbesondere gem. 60 ff. BBG eine besondere Treue und unterliegt einer Vielzahl von Pflichten. Gemäss 77 I 1 BBG stellt die schuldhafte Verletzung einer beamtenrechtlichen Pflicht ein `Dienstvergehen` dar. Ein solches kann gem. 77 III BBG nach dem BDG (Bundesdisziplinargesetz), welches die bis dahin geltende Bundesdisziplinarordnung (BDO) mit Wirkung zum 01.01.2002 ablöste, disziplinar geahndet werden. In persönlicher Hinsicht gilt das BDG gem. 1 S.1 BDG1 für Beamte und Ruhestandsbeamte i.S.d. BBG, mithin also für solche des Bundes, vgl. 1 BBG. Jedoch existieren auch Disziplinargesetze der einzelnen Länder, deren persönlicher Anwendungsbereich sich auf Beamte des Landes, der Gemeinden, Gemeindeverbände etc. erstreckt, vgl. z.B. 1 I LDG NRW i.V.m. 1 I LBG NRW. Die Disziplinargesetze der Länder sind inhaltlich sehr stark an das BDG angelehnt. So ist etwa das LDG NRW bis auf einige wenige Abweichungen (insbesondere findet ein Widerspruchsverfahren im Gegensatz zu 41 ff. BDG nicht statt, vgl. 41 f. LDG NRW) mit dem BDG inhaltsgleich.2 In sachlicher Hinsicht bedarf es gem. 2 I Nr.1, 2 eines Dienstvergehens gem. 77 I, welches von dem Beamten während seines Beamtenverhältnisses [lit. a)] bzw. von dem Ruhestandsbeamten nach Eintritt in den Ruhestand [lit. b)] begangen wurde. Im Gegensatz zur BDO wird das disziplinarrechtliche Verfahren im BDG sehr systematisch dargestellt.3 Zudem ergibt sich sehr viel aus dem Gesetz selbst. Das Disziplinarrecht gliedert sich in ein behördliches und ein gerichtliches Disziplinarverfahren. [...] 1 Alle ohne Angabe sind solche des BDG. 2 Weiss in: Fürst, GKÖD, Band II, M 52, Rn.2. 3 BT Drucksache 14 / 4659, S.1, 33. Ebook.
Organisation und Verfahren des Disziplinarrechts (2012)
ISBN: 9783656330066 bzw. 3656330069, Band: 1002, in Deutsch, GRIN, neu, E-Book.
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 12 Punkte, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer), Veranstaltung: Recht des Öffentlichen Dienstes, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Beamter i.S.d. 1 BBG (Bundesbeamtengesetz) ... Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 12 Punkte, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer), Veranstaltung: Recht des Öffentlichen Dienstes, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Beamter i.S.d. 1 BBG (Bundesbeamtengesetz) schuldet seinem Dienstherrn insbesondere gem. 60 ff. BBG eine besondere Treue und unterliegt einer Vielzahl von Pflichten. Gemäss 77 I 1 BBG stellt die schuldhafte Verletzung einer beamtenrechtlichen Pflicht ein Dienstvergehen dar. Ein solches kann gem. 77 III BBG nach dem BDG (Bundesdisziplinargesetz), welches die bis dahin geltende Bundesdisziplinarordnung (BDO) mit Wirkung zum 01.01.2002 ablöste, disziplinar geahndet werden. In persönlicher Hinsicht gilt das BDG gem. 1 S.1 BDG1 für Beamte und Ruhestandsbeamte i.S.d. BBG, mithin also für solche des Bundes, vgl. 1 BBG. Jedoch existieren auch Disziplinargesetze der einzelnen Länder, deren persönlicher Anwendungsbereich sich auf Beamte des Landes, der Gemeinden, Gemeindeverbände etc. erstreckt, vgl. z.B. 1 I LDG NRW i.V.m. 1 I LBG NRW. Die Disziplinargesetze der Länder sind inhaltlich sehr stark an das BDG angelehnt. So ist etwa das LDG NRW bis auf einige wenige Abweichungen (insbesondere findet ein Widerspruchsverfahren im Gegensatz zu 41 ff. BDG nicht statt, vgl. 41 f. LDG NRW) mit dem BDG inhaltsgleich.2 In sachlicher Hinsicht bedarf es gem. 2 I Nr.1, 2 eines Dienstvergehens gem. 77 I, welches von dem Beamten während seines Beamtenverhältnisses [lit. a)] bzw. von dem Ruhestandsbeamten nach Eintritt in den Ruhestand [lit. b)] begangen wurde. Im Gegensatz zur BDO wird das disziplinarrechtliche Verfahren im BDG sehr systematisch dargestellt.3 Zudem ergibt sich sehr viel aus dem Gesetz selbst. Das Disziplinarrecht gliedert sich in ein behördliches und ein gerichtliches Disziplinarverfahren. [...] 1 Alle ohne Angabe sind solche des BDG. 2 Weiss in: Fürst, GKÖD, Band II, M 52, Rn.2. 3 BT Drucksache 14 / 4659, S.1, 33. 05.12.2012, PDF.
Organisation und Verfahren des Disziplinarrechts (2012)
ISBN: 9783656330066 bzw. 3656330069, Band: 1002, in Deutsch, GRIN, neu, E-Book.
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 12 Punkte, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer), Veranstaltung: Recht des Öffentlichen Dienstes, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Beamter i.S.d. 1 BBG (Bundesbeamtengesetz) ... Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 12 Punkte, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer), Veranstaltung: Recht des Öffentlichen Dienstes, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Beamter i.S.d. 1 BBG (Bundesbeamtengesetz) schuldet seinem Dienstherrn insbesondere gem. 60 ff. BBG eine besondere Treue und unterliegt einer Vielzahl von Pflichten. Gemäss 77 I 1 BBG stellt die schuldhafte Verletzung einer beamtenrechtlichen Pflicht ein Dienstvergehen dar. Ein solches kann gem. 77 III BBG nach dem BDG (Bundesdisziplinargesetz), welches die bis dahin geltende Bundesdisziplinarordnung (BDO) mit Wirkung zum 01.01.2002 ablöste, disziplinar geahndet werden. In persönlicher Hinsicht gilt das BDG gem. 1 S.1 BDG1 für Beamte und Ruhestandsbeamte i.S.d. BBG, mithin also für solche des Bundes, vgl. 1 BBG. Jedoch existieren auch Disziplinargesetze der einzelnen Länder, deren persönlicher Anwendungsbereich sich auf Beamte des Landes, der Gemeinden, Gemeindeverbände etc. erstreckt, vgl. z.B. 1 I LDG NRW i.V.m. 1 I LBG NRW. Die Disziplinargesetze der Länder sind inhaltlich sehr stark an das BDG angelehnt. So ist etwa das LDG NRW bis auf einige wenige Abweichungen (insbesondere findet ein Widerspruchsverfahren im Gegensatz zu 41 ff. BDG nicht statt, vgl. 41 f. LDG NRW) mit dem BDG inhaltsgleich.2 In sachlicher Hinsicht bedarf es gem. 2 I Nr.1, 2 eines Dienstvergehens gem. 77 I, welches von dem Beamten während seines Beamtenverhältnisses [lit. a)] bzw. von dem Ruhestandsbeamten nach Eintritt in den Ruhestand [lit. b)] begangen wurde. Im Gegensatz zur BDO wird das disziplinarrechtliche Verfahren im BDG sehr systematisch dargestellt.3 Zudem ergibt sich sehr viel aus dem Gesetz selbst. Das Disziplinarrecht gliedert sich in ein behördliches und ein gerichtliches Disziplinarverfahren. [...] 1 Alle ohne Angabe sind solche des BDG. 2 Weiss in: Fürst, GKÖD, Band II, M 52, Rn.2. 3 BT Drucksache 14 / 4659, S.1, 33. PDF, 05.12.2012.
Organisation Und Verfahren Des Disziplinarrechts (2012)
ISBN: 9783656331292 bzw. 3656331294, Band: 2, in Deutsch, Grin Verlag, Taschenbuch, neu.
Paperback. 34 pages. Dimensions: 8.3in. x 5.8in. x 0.1in.Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht Arbeitsrecht, Note: 12 Punkte, Deutsche Hochschule fr Verwaltungswissenschaften Speyer, Veranstaltung: Recht des ffentlichen Dienstes, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Beamter i. S. d. 1 BBG (Bundesbeamtengesetz) schuldet seinem Dienstherrn insbesondere gem. 60 ff. BBG eine besondere Treue und unterliegt einer Vielzahl von Pflichten. Gem 77 I 1 BBG stellt die schuldhafte Verletzung einer beamtenrechtlichen Pflicht ein Dienstvergehen dar. Ein solches kann gem. 77 III BBG nach dem BDG (Bundesdisziplinargesetz), welches die bis dahin geltende Bundesdisziplinarordnung (BDO) mit Wirkung zum 01. 01. 2002 ablste, disziplinar geahndet werden. In persnlicher Hinsicht gilt das BDG gem. 1 S. 1 BDG1 fr Beamte und Ruhestandsbeamte i. S. d. BBG, mithin also fr solche des Bundes, vgl. 1 BBG. Jedoch existieren auch Disziplinargesetze der einzelnen Lnder, deren persnlicher Anwendungsbereich sich auf Beamte des Landes, der Gemeinden, Gemeindeverbnde etc. erstreckt, vgl. z. B. 1 I LDG NRW i. V. m. 1 I LBG NRW. Die Disziplinargesetze der Lnder sind inhaltlich sehr stark an das BDG angelehnt. So ist etwa das LDG NRW bis auf einige wenige Abweichungen (insbesondere findet ein Widerspruchsverfahren im Gegensatz zu 41 ff. BDG nicht statt, vgl. 41 f. LDG NRW) mit dem BDG inhaltsgleich. 2 In sachlicher Hinsicht bedarf es gem. 2 I Nr. 1, 2 eines Dienstvergehens gem. 77 I, welches von dem Beamten whrend seines Beamtenverhltnisses lit. a) bzw. von dem Ruhestandsbeamten nach Eintritt in den Ruhestand lit. b) begangen wurde. Im Gegensatz zur BDO wird das disziplinarrechtliche Verfahren im BDG sehr systematisch dargestellt. 3 Zudem ergibt sich sehr viel aus dem Gesetz selbst. Das Disziplinarrecht gliedert sich in ein behrdliches und ein gerichtliches Disziplinarverfahren. . . . 1 Alle ohne Angabe sind solche des BDG. 2 Wei in: Frst, GKD, Band II, M 52, Rn. 2. 3 BT Drucksache 14 4659, S. 1, This item ships from multiple locations. Your book may arrive from Roseburg,OR, La Vergne,TN.
Organisation und Verfahren des Disziplinarrechts (2012)
ISBN: 9783656330066 bzw. 3656330069, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
Organisation und Verfahren des Disziplinarrechts: Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 12 Punkte, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer), Veranstaltung: Recht des öffentlichen Dienstes, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Beamter i.S.d. 1 BBG (Bundesbeamtengesetz) ... Ebook.
Organisation und Verfahren des Disziplinarrechts
ISBN: 9783656330066 bzw. 3656330069, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, Erstausgabe, E-Book.
*Organisation und Verfahren des Disziplinarrechts* - 1. Auflage / pdf eBook für 15.99 € / Aus dem Bereich: eBooks, Fachthemen & Wissenschaft, Recht.
Organisation und Verfahren des Disziplinarrechts
ISBN: 9783656330066 bzw. 3656330069, in Deutsch, neu.
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