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Handlungsmoglichkeiten Der Kindertagesstatte Bei Vernachlassigung: Prävention, Erkennung, Intervention100%: Zimmermann, Kerstin: Handlungsmoglichkeiten Der Kindertagesstatte Bei Vernachlassigung: Prävention, Erkennung, Intervention (ISBN: 9783656337881) Grin Verlag Gmbh, in Deutsch, Taschenbuch.
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Handlungsmöglichkeiten der Kindertagesstätte bei Vernachlässigung: Prävention, Erkennung, Intervention Author63%: Kerstin Zimmermann: Handlungsmöglichkeiten der Kindertagesstätte bei Vernachlässigung: Prävention, Erkennung, Intervention Author (ISBN: 9783656336488) in Deutsch, auch als eBook.
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Handlungsmoglichkeiten Der Kindertagesstatte Bei Vernachlassigung: Prävention, Erkennung, Intervention
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9783656336488 - Kerstin Zimmermann: Handlungsmöglichkeiten der Kindertagesstätte bei Vernachlässigung - Prävention, Erkennung, Intervention
Kerstin Zimmermann

Handlungsmöglichkeiten der Kindertagesstätte bei Vernachlässigung - Prävention, Erkennung, Intervention

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In Deutschland hat jedes Kind ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Kindertagesstätte. Das Angebot an Plätzen in Kindertageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren und nach Schuleintritt ist bedarfsgerecht zu gestalten. Kindern unter drei Jahren ist ein Platz in der Kindertageseinrichtung vorzuhalten, wenn die Erziehungsberechtigten erwerbstätig sind oder sich in Ausbildung befinden (vgl. § 24 Abs. 1,2,3 SGB VIII). Die Aufgaben der Kindertagesstätte fasst der Gesetzgeber in § 22 SGB VIII zusammen. Danach sollen Tageseinrichtungen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie ergänzen und unterstützen sowie die Eltern bei der Vereinbarung von Familie und Beruf unterstützen. Der Förderauftrag der Kindertagesstätte bezieht sich dabei auf die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes auf sozialer, emotionaler, körperlicher und geistiger Ebene (vgl. § 22 Abs. 2,3 SGB VIII). Damit ist der Bildung-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag der Kindertagesstätten grundlegend festgelegt. Spezifiziert wird er in den Bildungsplänen der Länder, welche sich mit den Mitteln und Methoden der Umsetzung befassen. Was aber, wenn die Erzieherin bei der Umsetzung dieser Aufgaben das Gefühl hat, dass es einem Kind an Nahrung oder Zuwendung mangelt, dass hygienische Grundlagen nicht beachtet, Interessen des Kindes missachtet werden? Wie definiert sich die Grenze, die das Einschreiten der Erzieherin in die grundsätzlichen Rechte der Eltern auf Erziehung und Betreuung ihres Kindes rechtfertigt? Die Kindertagesstätte ist eine familienergänzende Einrichtung, muss sich den Erziehungsvorstellungen, Werten und Normen der Eltern also unterordnen. Ist die Kindertagesstätte trotzdem in der Verantwortung, die Situation des Kindes zu verbessern? Und welche Möglichkeiten gibt es? Welchen Stellenwert haben Datenschutz und Schweigepflicht in diesem Verfahren? Welche Konsequenzen gibt es, wenn die Erzieherin die Situation des Kindes falsch einschätzt? Zwar hat das Jugendamt in Zusammenarbeit mit Trägern von Einrichtungen und Diensten sicherzustellen, dass die Fachkräfte der Einrichtungen den Schutzauftrag wahrnehmen und notwendige Schritte ergreifen (vgl. § 8a Abs. 2 SGB VIII). [...].
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9783656336488 - Handlungsmöglichkeiten der Kindertagesstätte bei Vernachlässigung: Prävention, Erkennung, Intervention Kerstin Zimmermann Author

Handlungsmöglichkeiten der Kindertagesstätte bei Vernachlässigung: Prävention, Erkennung, Intervention Kerstin Zimmermann Author (2010)

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Diplomarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Note: 2,0, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (Angewandte Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Soziale Arbeit, Sozialarbeit, Soziapädagogik, Pädagogik, Erziehungswissenschaften, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland hat jedes Kind ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Kindertagesstätte. Das Angebot an Plätzen in Kindertageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren und nach Schuleintritt ist bedarfsgerecht zu gestalten. Kindern unter drei Jahren ist ein Platz in der Kindertageseinrichtung vorzuhalten, wenn die Erziehungsberechtigten erwerbstätig sind oder sich in Ausbildung befinden (vgl. § 24 Abs. 1,2,3 SGB VIII). Die Aufgaben der Kindertagesstätte fasst der Gesetzgeber in § 22 SGB VIII zusammen. Danach sollen Tageseinrichtungen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie ergänzen und unterstützen sowie die Eltern bei der Vereinbarung von Familie und Beruf unterstützen. Der Förderauftrag der Kindertagesstätte bezieht sich dabei auf die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes auf sozialer, emotionaler, körperlicher und geistiger Ebene (vgl. § 22 Abs. 2,3 SGB VIII). Damit ist der Bildung-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag der Kindertagesstätten grundlegend festgelegt. Spezifiziert wird er in den Bildungsplänen der Länder, welche sich mit den Mitteln und Methoden der Umsetzung befassen. Was aber, wenn die Erzieherin bei der Umsetzung dieser Aufgaben das Gefühl hat, dass es einem Kind an Nahrung oder Zuwendung mangelt, dass hygienische Grundlagen nicht beachtet, Interessen des Kindes missachtet werden? Wie definiert sich die Grenze, die das Einschreiten der Erzieherin in die grundsätzlichen Rechte der Eltern auf Erziehung und Betreuung ihres Kindes rechtfertigt? Die Kindertagesstätte ist eine familienergänzende Einrichtung, muss sich den Erziehungsvorstellungen, Werten und Normen der Eltern also unterordnen. Ist die Kindertagesstätte trotzdem in der Verantwortung, die Situation des Kindes zu verbessern? Und welche Möglichkeiten gibt es? Welchen Stellenwert haben Datenschutz und Schweigepflicht in diesem Verfahren? Welche Konsequenzen gibt es, wenn die Erzieherin die Situation des Kindes falsch einschätzt? Zwar hat das Jugendamt in Zusammenarbeit mit Trägern von Einrichtungen und Diensten sicherzustellen, dass die Fachkräfte der Einrichtungen den Schutzauftrag wahrnehmen und notwendige Schritte ergreifen (vgl. § 8a Abs. 2 SGB VIII). [...].
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9783656336488 - Kerstin Zimmermann: Handlungsmöglichkeiten der Kindertagesstätte bei Vernachlässigung - Prävention, Erkennung, Intervention
Kerstin Zimmermann

Handlungsmöglichkeiten der Kindertagesstätte bei Vernachlässigung - Prävention, Erkennung, Intervention (2010)

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Handlungsmöglichkeiten der Kindertagesstätte bei Vernachlässigung: Diplomarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Note: 2,0, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (Angewandte Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Soziale Arbeit, Sozialarbeit, Soziap?dagogik, Pädagogik, Erziehungswissenschaften, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland hat jedes Kind ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zumSchuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Kindertagesstätte. Das Angebot an Plätzen in Kindertageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren und nach Schuleintritt ist bedarfsgerecht zu gestalten. Kindern unter drei Jahren ist ein Platz in der Kindertageseinrichtung vorzuhalten, wenn die Erziehungsberechtigten erwerbstätig sind oder sich in Ausbildung befinden (vgl. 24 Abs. 1,2,3 SGB VIII). Die Aufgaben der Kindertagesstätte fasst der Gesetzgeber in 22 SGB VIII zusammen. Danach sollen Tageseinrichtungen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie ergänzen und unterstützen sowie die Eltern bei der Vereinbarung von Familie und Beruf unterstützen. Der Förderauftrag der Kindertagesstätte bezieht sich dabei auf die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes auf sozialer, emotionaler, körperlicher und geistiger Ebene (vgl. 22 Abs. 2,3 SGB VIII). Damit ist der Bildung-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag der Kindertagesstätten grundlegend festgelegt. Spezifiziert wird er in den Bildungsplänen der Länder, welche sich mit den Mitteln und Methoden der Umsetzung befassen. Was aber, wenn die Erzieherin bei der Umsetzung dieser Aufgaben das Gefühl hat, dass es einem Kind an Nahrung oder Zuwendung mangelt, dass hygienische Grundlagen nicht beachtet, Interessen des Kindes missachtet werden Wie definiert sich die Grenze, die das Einschreiten der Erzieherin in die grundsätzlichen Rechte der Eltern auf Erziehung und Betreuung ihres Kindes rechtfertigt Die Kindertagesstätte ist eine familienergänzende Einrichtung, muss sich den Erziehungsvorstellungen, Werten und Normen der Eltern also unterordnen. Ist die Kindertagesstätte trotzdem in der Verantwortung, die Situation des Kindes zu verbessern Und welche Möglichkeiten gibt es Welchen Stellenwert haben Datenschutz und Schweigepflicht in diesem Verfahren Welche Konsequenzen gibt es, wenn die Erzieherin die Situation des Kindes falsch einschätzt Zwar hat das Jugendamt in Zusammenarbeit mit Trägern von Einrichtungen und Diensten sicherzustellen, dass die Fachkräfte der Einrichtungen den Schutzauftrag wahrnehmen und notwendige Schritte ergreifen (vgl. 8a Abs. 2 SGB VIII). [...], Ebook.
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9783656336488 - Kerstin Zimmermann: Handlungsmöglichkeiten der Kindertagesstätte bei Vernachlässigung - Prävention, Erkennung, Intervention
Kerstin Zimmermann

Handlungsmöglichkeiten der Kindertagesstätte bei Vernachlässigung - Prävention, Erkennung, Intervention (2010)

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Handlungsmöglichkeiten der Kindertagesstätte bei Vernachlässigung: Diplomarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Note: 2,0, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (Angewandte Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Soziale Arbeit, Sozialarbeit, Soziapädagogik, Pädagogik, Erziehungswissenschaften, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland hat jedes Kind ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zumSchuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Kindertagesstätte. Das Angebot an Plätzen in Kindertageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren und nach Schuleintritt ist bedarfsgerecht zu gestalten. Kindern unter drei Jahren ist ein Platz in der Kindertageseinrichtung vorzuhalten, wenn die Erziehungsberechtigten erwerbstätig sind oder sich in Ausbildung befinden (vgl. 24 Abs. 1,2,3 SGB VIII). Die Aufgaben der Kindertagesstätte fasst der Gesetzgeber in 22 SGB VIII zusammen. Danach sollen Tageseinrichtungen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie ergänzen und unterstützen sowie die Eltern bei der Vereinbarung von Familie und Beruf unterstützen. Der Förderauftrag der Kindertagesstätte bezieht sich dabei auf die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes auf sozialer, emotionaler, körperlicher und geistiger Ebene (vgl. 22 Abs. 2,3 SGB VIII). Damit ist der Bildung-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag der Kindertagesstätten grundlegend festgelegt. Spezifiziert wird er in den Bildungsplänen der Länder, welche sich mit den Mitteln und Methoden der Umsetzung befassen. Was aber, wenn die Erzieherin bei der Umsetzung dieser Aufgaben das Gefühl hat, dass es einem Kind an Nahrung oder Zuwendung mangelt, dass hygienische Grundlagen nicht beachtet, Interessen des Kindes missachtet werden Wie definiert sich die Grenze, die das Einschreiten der Erzieherin in die grundsätzlichen Rechte der Eltern auf Erziehung und Betreuung ihres Kindes rechtfertigt Die Kindertagesstätte ist eine familienergänzende Einrichtung, muss sich den Erziehungsvorstellungen, Werten und Normen der Eltern also unterordnen. Ist die Kindertagesstätte trotzdem in der Verantwortung, die Situation des Kindes zu verbessern Und welche Möglichkeiten gibt es Welchen Stellenwert haben Datenschutz und Schweigepflicht in diesem Verfahren Welche Konsequenzen gibt es, wenn die Erzieherin die Situation des Kindes falsch einschätzt Zwar hat das Jugendamt in Zusammenarbeit mit Trägern von Einrichtungen und Diensten sicherzustellen, dass die Fachkräfte der Einrichtungen den Schutzauftrag wahrnehmen und notwendige Schritte ergreifen (vgl. 8a Abs. 2 SGB VIII). [...], Ebook.
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9783656337881 - Kerstin Zimmermann: Handlungsmoglichkeiten Der Kindertagesstatte Bei Vernachlassigung
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Kerstin Zimmermann

Handlungsmoglichkeiten Der Kindertagesstatte Bei Vernachlassigung (2010)

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Paperback. 88 pages. Dimensions: 8.3in. x 5.8in. x 0.4in.Diplomarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Sozialpdagogik Sozialarbeit, Note: 2, 0, Hochschule fr Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (Angewandte Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Soziale Arbeit, Sozialarbeit, Soziapdagogik, Pdagogik, Erziehungswissenschaften, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland hat jedes Kind ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Kindertagessttte. Das Angebot an Pltzen in Kindertageseinrichtungen fr Kinder unter drei Jahren und nach Schuleintritt ist bedarfsgerecht zu gestalten. Kindern unter drei Jahren ist ein Platz in der Kindertageseinrichtung vorzuhalten, wenn die Erziehungsberechtigten erwerbsttig sind oder sich in Ausbildung befinden (vgl. 24 Abs. 1, 2, 3 SGB VIII). Die Aufgaben der Kindertagessttte fasst der Gesetzgeber in 22 SGB VIII zusammen. Danach sollen Tageseinrichtungen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfhigen Persnlichkeit frdern, die Erziehung und Bildung in der Familie ergnzen und untersttzen sowie die Eltern bei der Vereinbarung von Familie und Beruf untersttzen. Der Frderauftrag der Kindertagessttte bezieht sich dabei auf die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes auf sozialer, emotionaler, krperlicher und geistiger Ebene (vgl. 22 Abs. 2, 3 SGB VIII). Damit ist der Bildung-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag der Kindertagessttten grundlegend festgelegt. Spezifiziert wird er in den Bildungsplnen der Lnder, welche sich mit den Mitteln und Methoden der Umsetzung befassen. Was aber, wenn die Erzieherin bei der Umsetzung dieser Aufgaben das Gefhl hat, dass es einem Kind an Nahrung oder Zuwendung mangelt, dass hygienische Grundlagen nicht beachtet, Interessen des Kindes missachtet werden Wie definiert sich die Grenze, die das Einschreiten der Erzieherin in die grundstzlichen Rechte der Eltern auf Erziehung und Betreuung ihres Kindes rechtfertigt Die Kindertagessttte ist eine familienergnzende E This item ships from multiple locations. Your book may arrive from Roseburg,OR, La Vergne,TN.
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9783656337881 - Kerstin Zimmermann: Handlungsmöglichkeiten der Kindertagesstätte bei Vernachlässigung
Kerstin Zimmermann

Handlungsmöglichkeiten der Kindertagesstätte bei Vernachlässigung

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Prävention, Erkennung, Intervention, Diplomarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Note: 2,0, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (Angewandte Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Soziale Arbeit, Sozialarbeit, Soziapädagogik, Pädagogik, Erziehungswissenschaften, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland hat jedes Kind ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zumSchuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Kindertagesstätte. Das Angebot an Plätzenin Kindertageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren und nach Schuleintritt istbedarfsgerecht zu gestalten. Kindern unter drei Jahren ist ein Platz in der Kindertageseinrichtungvorzuhalten, wenn die Erziehungsberechtigten erwerbstätig sind oder sich inAusbildung befinden (vgl. 24 Abs. 1,2,3 SGB VIII).Die Aufgaben der Kindertagesstätte fasst der Gesetzgeber in 22 SGB VIII zusammen.Danach sollen Tageseinrichtungen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen,gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung inder Familie ergänzen und unterstützen sowie die Eltern bei der Vereinbarung vonFamilie und Beruf unterstützen. Der Förderauftrag der Kindertagesstätte bezieht sichdabei auf die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes auf sozialer, emotionaler,körperlicher und geistiger Ebene (vgl. 22 Abs. 2,3 SGB VIII). Damit ist der Bildung-,Erziehungs- und Betreuungsauftrag der Kindertagesstätten grundlegend festgelegt.Spezifiziert wird er in den Bildungsplänen der Länder, welche sich mit den Mitteln undMethoden der Umsetzung befassen.Was aber, wenn die Erzieherin bei der Umsetzung dieser Aufgaben das Gefühl hat, dasses einem Kind an Nahrung oder Zuwendung mangelt, dass hygienische Grundlagennicht beachtet, Interessen des Kindes missachtet werden? Wie definiert sich die Grenze,die das Einschreiten der Erzieherin in die grundsätzlichen Rechte der Eltern aufErziehung und Betreuung ihres Kindes rechtfertigt? Die Kindertagesstätte ist einefamilienergänzende Einrichtung, muss sich den Erziehungsvorstellungen, Werten undNormen der Eltern also unterordnen. Ist die Kindertagesstätte trotzdem in derVerantwortung, die Situation des Kindes zu verbessern? Und welche Möglichkeiten gibtes? Welchen Stellenwert haben Datenschutz und Schweigepflicht in diesem Verfahren?Welche Konsequenzen gibt es, wenn die Erzieherin die Situation des Kindes falscheinschätzt?Zwar hat das Jugendamt in Zusammenarbeit mit Trägern von Einrichtungen undDiensten sicherzustellen, dass die Fachkräfte der Einrichtungen den Schutzauftragwahrnehmen und notwendige Schritte ergreifen (vgl. 8a Abs. 2 SGB VIII). [...].
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9783656336488 - Handlungsmöglichkeiten der Kindertagesstätte bei Vernachlässigung

Handlungsmöglichkeiten der Kindertagesstätte bei Vernachlässigung

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In Deutschland hat jedes Kind ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zumSchuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Kindertagesstätte. Das Angebot an Plätzenin Kindertageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren und nach Schuleintritt istbedarfsgerecht zu gestalten. Kindern unter drei Jahren ist ein Platz in der Kindertageseinrichtungvorzuhalten, wenn die Erziehungsberechtigten erwerbstätig sind oder sich inAusbildung befinden (vgl. § 24 Abs. 1,2,3 SGB VIII).Die Aufgaben der Kindertagesstätte fasst der Gesetzgeber in § 22 SGB VIII zusammen.Danach sollen Tageseinrichtungen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen,gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung inder Familie ergänzen und unterstützen sowie die Eltern bei der Vereinbarung vonFamilie und Beruf unterstützen. Der Förderauftrag der Kindertagesstätte bezieht sichdabei auf die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes auf sozialer, emotionaler,körperlicher.
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9783656337881 - Kerstin Zimmermann: Handlungsmöglichkeiten der Kindertagesstätte bei Vernachlässigung
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Kerstin Zimmermann

Handlungsmöglichkeiten der Kindertagesstätte bei Vernachlässigung (2012)

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Besorgungstitel - vorauss. Lieferzeit 3-5 Tage. - Diplomarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Note: 2,0, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (Angewandte Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Soziale Arbeit, Sozialarbeit, Soziapädagogik, Pädagogik, Erziehungswissenschaften, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland hat jedes Kind ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zumSchuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Kindertagesstätte. Das Angebot an Plätzenin Kindertageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren und nach Schuleintritt istbedarfsgerecht zu gestalten. Kindern unter drei Jahren ist ein Platz in der Kindertageseinrichtungvorzuhalten, wenn die Erziehungsberechtigten erwerbstätig sind oder sich inAusbildung befinden (vgl. 24 Abs. 1,2,3 SGB VIII).Die Aufgaben der Kindertagesstätte fasst der Gesetzgeber in 22 SGB VIII zusammen.Danach sollen Tageseinrichtungen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen,gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung inder Familie ergänzen und unterstützen sowie die Eltern bei der Vereinbarung vonFamilie und Beruf unterstützen. Der Förderauftrag der Kindertagesstätte bezieht sichdabei auf die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes auf sozialer, emotionaler,körperlicher und geistiger Ebene (vgl. 22 Abs. 2,3 SGB VIII). Damit ist der Bildung-,Erziehungs- und Betreuungsauftrag der Kindertagesstätten grundlegend festgelegt.Spezifiziert wird er in den Bildungsplänen der Länder, welche sich mit den Mitteln undMethoden der Umsetzung befassen.Was aber, wenn die Erzieherin bei der Umsetzung dieser Aufgaben das Gefühl hat, dasses einem Kind an Nahrung oder Zuwendung mangelt, dass hygienische Grundlagennicht beachtet, Interessen des Kindes missachtet werden Wie definiert sich die Grenze,die das Einschreiten der Erzieherin in die grundsätzlichen Rechte der Eltern aufErziehung und Betreuung ihres Kindes rechtfertigt Die Kindertagesstätte ist einefamilienergänzende Einrichtung, muss sich den Erziehungsvorstellungen, Werten undNormen der Eltern also unterordnen. Ist die Kindertagesstätte trotzdem in derVerantwortung, die Situation des Kindes zu verbessern Und welche Möglichkeiten gibtes Welchen Stellenwert haben Datenschutz und Schweigepflicht in diesem Verfahren Welche Konsequenzen gibt es, wenn die Erzieherin die Situation des Kindes falscheinschätzt Zwar hat das Jugendamt in Zusammenarbeit mit Trägern von Einrichtungen undDiensten sicherzustellen, dass die Fachkräfte der Einrichtungen den Schutzauftragwahrnehmen und notwendige Schritte ergreifen (vgl. 8a Abs. 2 SGB VIII). [.] 88 pp. Deutsch.
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Handlungsmöglichkeiten der Kindertagesstätte bei Vernachlässigung (2013)

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