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Frauenkriminalit t. Geschichte, Erkl rungsans tze Und Struktur (Paperback)100%: Rebi K: Frauenkriminalit t. Geschichte, Erkl rungsans tze Und Struktur (Paperback) (ISBN: 9783656394549) GRIN Verlag, United States, Erstausgabe, in Deutsch, Taschenbuch.
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Frauenkriminalität. Geschichte, Erklärungsansätze und Struktur als eBook von45%: K. , Rebi: Frauenkriminalität. Geschichte, Erklärungsansätze und Struktur als eBook von (ISBN: 9783656393795) 2012, GRIN Verlag, in Deutsch, auch als eBook.
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Frauenkriminalit t. Geschichte, Erkl rungsans tze Und Struktur (Paperback)
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9783656394549 - K., Rebi: Frauenkriminalität. Geschichte, Erklärungsansätze und Struktur
K., Rebi

Frauenkriminalität. Geschichte, Erklärungsansätze und Struktur

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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 1,7, Hochschule Koblenz (Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Kriminologie, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. DefinitionDer Begriff Frauenkriminalität bezeichnet die Gesamtheit strafbarer Handlungen von Personen des weiblichen Geschlechts, auch von Kindern und Jugendlichen.12. Frauen als Rechtssubjekte - geschichtlicher Abriss2.1 Im antiken Rom (ca. zw. dem 8. Jahrhundert v. Chr. und dem 7. Jahrhundert n. Chr.)Im alten Rom besassen Frauen keine Bürgerrechte. Bei Straffälligkeit waren sie den Nichtbürgern gleichgestellt und die Vollstreckung der Strafe wurde meist dem Ehemann oder den Verwandten übertragen.Die "lex Iulia de adulteriis" ist das erste uns überlieferte Gesetz über Sexualstraftaten. Die häufigste und bekannteste Straftat welche von Frauen begangen wurde war in dieser Zeit der Ehebruch. Dieser galt im römischen Reich als ein Verbrechen welches nur von Frauen begangen wurde.Das Vergehen des Ehebruchs wurde zur damaligen Zeit sehr hart bestraft. So durfte zum Beispiel der "pater familias" eine unkeusche Tochter töten. Ausserdem musste der Ehemann sich von seiner Frau scheiden lassen oder seine untreue Gattin und ihren Liebhaber anzeigen, wollte er nicht selbst als Zuhälter gelten.Eine betrogene Ehefrau dagegen besass nicht das Recht ihren Mann anzuklagen. Sie konnte sich jedoch scheiden lassen und ihre Mitgift zurückfordern.Des Weiteren haben verurteilte Ehebrecher einen Grossteil ihres Vermögens verloren und wurden oftmals auch verbannt. Verurteilte Frauen wurden auf die gleiche Stufe wie Prostituierte gestellt und verloren das Recht vor Gericht als Zeuginnen aufzutreten, einen römischen Bürger zu heiraten und zu erben. Spätere Kaiser verschärften diese Gesetze noch, trotzdem waren Prozesse wegen Ehebruchs eher selten.2[...]1 vgl. Feest in Kaiser u.a 1993, S. 1422 vgl. Gardner 1995, S. 118-135.2013. 16 S. 210 mmVersandfertig in 3-5 Tagen, Softcover.
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9783656394549 - Rebi K: Frauenkriminalit t. Geschichte, Erkl rungsans tze Und Struktur (Paperback)
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Rebi K

Frauenkriminalit t. Geschichte, Erkl rungsans tze Und Struktur (Paperback) (2013)

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Language: German. Brand new Book. Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 1,7, Hochschule Koblenz (Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Kriminologie, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Definition Der Begriff Frauenkriminalität bezeichnet die Gesamtheit strafbarer Handlungen von Personen des weiblichen Geschlechts, auch von Kindern und Jugendlichen.1 2. Frauen als Rechtssubjekte - geschichtlicher Abriss 2.1 Im antiken Rom (ca. zw. dem 8. Jahrhundert v. Chr. und dem 7. Jahrhundert n. Chr.) Im alten Rom besassen Frauen keine Bürgerrechte. Bei Straffälligkeit waren sie den Nichtbürgern gleichgestellt und die Vollstreckung der Strafe wurde meist dem Ehemann oder den Verwandten übertragen. Die "lex Iulia de adulteriis" ist das erste uns überlieferte Gesetz über Sexualstraftaten. Die häufigste und bekannteste Straftat welche von Frauen begangen wurde war in dieser Zeit der Ehebruch. Dieser galt im römischen Reich als ein Verbrechen welches nur von Frauen begangen wurde. Das Vergehen des Ehebruchs wurde zur damaligen Zeit sehr hart bestraft. So durfte zum Beispiel der "pater familias" eine unkeusche Tochter töten. Ausserdem musste der Ehemann sich von seiner Frau scheiden lassen oder seine untreue Gattin und ihren Liebhaber anzeigen, wollte er nicht selbst als Zuhälter gelten. Eine betrogene Ehefrau dagegen besass nicht das Recht ihren Mann anzuklagen. Sie konnte sich jedoch scheiden lassen und ihre Mitgift zurückfordern. Des Weiteren haben verurteilte Ehebrecher einen Grossteil ihres Vermögens verloren und wurden oftmals auch verbannt. Verurteilte Frauen wurden auf die gleiche Stufe wie Prostituierte gestellt und verloren das Recht vor Gericht als Zeuginnen aufzutreten, einen römischen Bürger zu heiraten und zu erben. Spätere Kaiser verschärften diese Gesetze noch, trotzdem waren Prozesse wegen Ehebruchs eher selten.2 [.] 1 vgl. Feest in Kaiser u.a 1993, S. 142 2 vgl. Gardner 1995, S. 118-135.
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9783656394549 - Rebi K.: Frauenkriminalität. Geschichte, Erklärungsansätze und Struktur
Rebi K.

Frauenkriminalität. Geschichte, Erklärungsansätze und Struktur (2013)

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ISBN: 9783656394549 bzw. 3656394547, in Deutsch, GRIN Verlag Mrz 2013, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

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This item is printed on demand - Print on Demand Titel. Neuware - Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 1,7, Hochschule Koblenz (Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Kriminologie, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Definition Der Begriff Frauenkriminalität bezeichnet die Gesamtheit strafbarer Handlungen von Personen des weiblichen Geschlechts, auch von Kindern und Jugendlichen.1 2. Frauen als Rechtssubjekte - geschichtlicher Abriss 2.1 Im antiken Rom (ca. zw. dem 8. Jahrhundert v. Chr. und dem 7. Jahrhundert n. Chr.) Im alten Rom besassen Frauen keine Bürgerrechte. Bei Straffälligkeit waren sie den Nichtbürgern gleichgestellt und die Vollstreckung der Strafe wurde meist dem Ehemann oder den Verwandten übertragen. Die 'lex Iulia de adulteriis' ist das erste uns überlieferte Gesetz über Sexualstraftaten. Die häufigste und bekannteste Straftat welche von Frauen begangen wurde war in dieser Zeit der Ehebruch. Dieser galt im römischen Reich als ein Verbrechen welches nur von Frauen begangen wurde. Das Vergehen des Ehebruchs wurde zur damaligen Zeit sehr hart bestraft. So durfte zum Beispiel der 'pater familias' eine unkeusche Tochter töten. Ausserdem musste der Ehemann sich von seiner Frau scheiden lassen oder seine untreue Gattin und ihren Liebhaber anzeigen, wollte er nicht selbst als Zuhälter gelten. Eine betrogene Ehefrau dagegen besass nicht das Recht ihren Mann anzuklagen. Sie konnte sich jedoch scheiden lassen und ihre Mitgift zurückfordern. Des Weiteren haben verurteilte Ehebrecher einen Grossteil ihres Vermögens verloren und wurden oftmals auch verbannt. Verurteilte Frauen wurden auf die gleiche Stufe wie Prostituierte gestellt und verloren das Recht vor Gericht als Zeuginnen aufzutreten, einen römischen Bürger zu heiraten und zu erben. Spätere Kaiser verschärften diese Gesetze noch, trotzdem waren Prozesse wegen Ehebruchs eher selten.2 [.] 1 vgl. Feest in Kaiser u.a 1993, S. 142 2 vgl. Gardner 1995, S. 118-135. 16 pp. Deutsch.
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9783656394549 - Rebi K: Einfuhrung in Die Frauenkriminalitat
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Einfuhrung in Die Frauenkriminalitat (2012)

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Paperback. 28 pages. Dimensions: 8.1in. x 5.6in. x 0.3in.Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, einseitig bedruckt, Note: 1, 7, Hochschule Koblenz (Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Kriminologie , Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Definition Der Begriff Frauenkriminalitt bezeichnet die Gesamtheit strafbarer Handlungen von Personen des weiblichen Geschlechts, auch von Kindern und Jugendlichen. 1 2. Frauen als Rechtssubjekte - geschichtlicher Abriss 2. 1 Im antiken Rom (ca. zw. dem 8. Jahrhundert v. Chr. und dem 7. Jahrhundert n. Chr. ) Im alten Rom besaen Frauen keine Brgerrechte. Bei Strafflligkeit waren sie den Nichtbrgern gleichgestellt und die Vollstreckung der Strafe wurde meist dem Ehemann oder den Verwandten bertragen. Die lex Iulia de adulteriis ist das erste uns berlieferte Gesetz ber Sexualstraftaten. Die hufigste und bekannteste Straftat welche von Frauen begangen wurde war in dieser Zeit der Ehebruch. Dieser galt im rmischen Reich als ein Verbrechen welches nur von Frauen begangen wurde. Das Vergehen des Ehebruchs wurde zur damaligen Zeit sehr hart bestraft. So durfte zum Beispiel der pater familias eine unkeusche Tochter tten. Auerdem musste der Ehemann sich von seiner Frau scheiden lassen oder seine untreue Gattin und ihren Liebhaber anzeigen, wollte er nicht selbst als Zuhlter gelten. Eine betrogene Ehefrau dagegen besa nicht das Recht ihren Mann anzuklagen. Sie konnte sich jedoch scheiden lassen und ihre Mitgift zurckfordern. Des Weiteren haben verurteilte Ehebrecher einen Groteil ihres Vermgens verloren und wurden oftmals auch verbannt. Verurteilte Frauen wurden auf die gleiche Stufe wie Prostituierte gestellt und verloren das Recht vor Gericht als Zeuginnen aufzutreten, einen rmischen Brger zu heiraten und zu erben. Sptere Kaiser verschrften diese Gesetze noch, trotzdem waren Prozesse wegen Ehebruchs eher selten. 2 . . . 1 vgl. Feest in Kaiser u. a 1993, S. 142 2 vgl. Gardner 1995, S. 118-135. This item ships from multiple locations. Your book may arrive from Roseburg,OR, La Vergne,TN.
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9783656394549 - Rebi K: Frauenkriminalitat. Geschichte, Erklarungsansatze Und Struktur (Paperback)
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Frauenkriminalitat. Geschichte, Erklarungsansatze Und Struktur (Paperback) (2013)

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9783656393795 - Rebi K.: Frauenkriminalit?t. Geschichte, Erklärungsansätze und Struktur
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Frauenkriminalit?t. Geschichte, Erklärungsansätze und Struktur (2012)

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Frauenkriminalität. Geschichte, Erklärungsansätze und Struktur:Geschichte, Erklärungsansätze und Struktur. 1. Auflage Rebi K. Frauenkriminalität. Geschichte, Erklärungsansätze und Struktur:Geschichte, Erklärungsansätze und Struktur. 1. Auflage Rebi K.
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9783656393795 - Frauenkriminalität. Geschichte, Erklärungsansätze und Struktur

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