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Regelungsbedarf Bei Public Private Partnerships? (Paperback)100%: Grams, Yannick: Regelungsbedarf Bei Public Private Partnerships? (Paperback) (ISBN: 9783656448655) 2013, in Deutsch, Taschenbuch.
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Regelungsbedarf bei Public Private Partnerships?100%: Yannick Grams: Regelungsbedarf bei Public Private Partnerships? (ISBN: 9783656447399) GRIN Verlag, Erstausgabe, in Deutsch, auch als eBook.
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Regelungsbedarf Bei Public Private Partnerships? (Paperback)
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9783656447399 - Yannick Grams: Regelungsbedarf bei Public Private Partnerships?
Yannick Grams

Regelungsbedarf bei Public Private Partnerships? (2013)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 9, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Staat arbeitet bei der Erfüllung seiner Aufgaben vermehrt mit dem Bürger zusammen. Die Lehre Otto Mayers, nach der der Staat nicht ´´paktieren´´ darf, ist endgültig überholt. Das war ... Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 9, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Staat arbeitet bei der Erfüllung seiner Aufgaben vermehrt mit dem Bürger zusammen. Die Lehre Otto Mayers, nach der der Staat nicht ´´paktieren´´ darf, ist endgültig überholt. Das war sie zwar bereits, als im Jahr 1976 mit Inkrafttreten des VwVfG der öffentlich-rechtliche Vertrag eingeführt wurde; allerdings war dieser damals geprägt von einem verwaltungsaktersetzenden Überunterordnungsverhältnis, vgl. 54 S.2 VwVfG. Die neuere Entwicklung geht weiter. Der Staat kooperiert zur Erfüllung seiner Aufgaben gegenüber den Bürgern mit Privaten. Dabei gewährleistet der Staat lediglich die Aufgabenerfüllung, die Erfüllung selbst überlässt er Privaten.2 Diese in Deutschland relativ junge Erscheinung wird als Public Private Partnership (PPP) oder öffentlich-private-Partnerschaft (ÖPP) bezeichnet. Bereits in den 1940er Jahren in den Vereinigten Staaten aufgetreten, hat der PPP-Begriff in den 1990er Jahren auch die Bundesrepublik erreicht.3 Abgesehen von einem Rückgang in der Zeit der Finanzkrise erfreuen sich PPP-Projekte seither einer immer weiter wachsenden4 praktischen Bedeutsamkeit. Insbesondere im kommunalen Bereich werden PPP eingegangen.5 Hier geht es vornehmlich um den Bereich der Daseinsvorsorge6.7 Aufgabenerledigung durch eine PPP ist in diesem Bereich eine echte Alternative. Der Staat muss die Befriedigung der dem Stand der Zivilisation entsprechenden Grundbedürfnisse des Einzelnen zwar gewährleisten8, die dazu nötigen Leistungen muss er jedoch nicht selbst anbieten.9 Zwingend selbst übernehmen muss der Staat die Erfüllungsverantwortung erst bei völligem Marktversagen.10 Soll nun diese Form der Aufgabenerfüllung gewählt werden, fällt auf, dass die Gemeinde auf keine spezielle oder gar umfassende Regelung für die Durchführung von PPP-Projekten zugreifen kann. Spezielle Regeln eigens für PPP existieren nicht. [...] 1 Mayer, AöR 3 (1888),3,4f.,42. 2 Hetzel/Früchtl, BayVBl. 2006,649. 3 Mann, in: FS Püttner, S.109. 4 Kühling/Schreiner, ZJS 2011,112. 5 Grünbuch zu öffentlich-privaten Partnerschaften und den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen vom 30.04.2004, KOM (2004) 327 endg., Rn.7; S. auch das Schaubild bei Deutsches Institut für Urbanistik (Hrsg.):Public Private Partnership Projekte, Berlin 2005, S.7. 6 Begriff nach Forsthoff, S. 6. 7 Bausback DÖV 2006,901,904. 8 Ebda. 9 Rüfner, 96 Rn.29. 10 Franz, S. 42. PDF, 19.06.2013.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 9, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Staat arbeitet bei der Erfüllung seiner Aufgaben vermehrt mit dem Bürger zusammen. Die Lehre Otto Mayers, nach der der Staat nicht ´´paktieren´´ darf, ist endgültig überholt. Das war ... Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 9, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Staat arbeitet bei der Erfüllung seiner Aufgaben vermehrt mit dem Bürger zusammen. Die Lehre Otto Mayers, nach der der Staat nicht ´´paktieren´´ darf, ist endgültig überholt. Das war sie zwar bereits, als im Jahr 1976 mit Inkrafttreten des VwVfG der öffentlich-rechtliche Vertrag eingeführt wurde; allerdings war dieser damals geprägt von einem verwaltungsaktersetzenden Überunterordnungsverhältnis, vgl. 54 S.2 VwVfG. Die neuere Entwicklung geht weiter. Der Staat kooperiert zur Erfüllung seiner Aufgaben gegenüber den Bürgern mit Privaten. Dabei gewährleistet der Staat lediglich die Aufgabenerfüllung, die Erfüllung selbst überlässt er Privaten.2 Diese in Deutschland relativ junge Erscheinung wird als Public Private Partnership (PPP) oder öffentlich-private-Partnerschaft (ÖPP) bezeichnet. Bereits in den 1940er Jahren in den Vereinigten Staaten aufgetreten, hat der PPP-Begriff in den 1990er Jahren auch die Bundesrepublik erreicht.3 Abgesehen von einem Rückgang in der Zeit der Finanzkrise erfreuen sich PPP-Projekte seither einer immer weiter wachsenden4 praktischen Bedeutsamkeit. Insbesondere im kommunalen Bereich werden PPP eingegangen.5 Hier geht es vornehmlich um den Bereich der Daseinsvorsorge6.7 Aufgabenerledigung durch eine PPP ist in diesem Bereich eine echte Alternative. Der Staat muss die Befriedigung der dem Stand der Zivilisation entsprechenden Grundbedürfnisse des Einzelnen zwar gewährleisten8, die dazu nötigen Leistungen muss er jedoch nicht selbst anbieten.9 Zwingend selbst übernehmen muss der Staat die Erfüllungsverantwortung erst bei völligem Marktversagen.10 Soll nun diese Form der Aufgabenerfüllung gewählt werden, fällt auf, dass die Gemeinde auf keine spezielle oder gar umfassende Regelung für die Durchführung von PPP-Projekten zugreifen kann. Spezielle Regeln eigens für PPP existieren nicht. [...] 1 Mayer, AöR 3 (1888),3,4f.,42. 2 Hetzel/Früchtl, BayVBl. 2006,649. 3 Mann, in: FS Püttner, S.109. 4 Kühling/Schreiner, ZJS 2011,112. 5 Grünbuch zu öffentlich-privaten Partnerschaften und den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen vom 30.04.2004, KOM (2004) 327 endg., Rn.7; S. auch das Schaubild bei Deutsches Institut für Urbanistik (Hrsg.):Public Private Partnership Projekte, Berlin 2005, S.7. 6 Begriff nach Forsthoff, S. 6. 7 Bausback DÖV 2006,901,904. 8 Ebda. 9 Rüfner, 96 Rn.29. 10 Franz, S. 42. 19.06.2013, PDF.
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Regelungsbedarf bei Public Private Partnerships?: Der Staat arbeitet bei der Erfüllung seiner Aufgaben vermehrt mit dem Bürger zusammen. Die Lehre Otto Mayers, nach der der Staat nicht `paktieren` darf, ist endgültig überholt. Das war sie zwar bereits, als im Jahr 1976 mit Inkrafttreten des VwVfG der öffentlich-rechtliche Vertrag eingeführt wurde allerdings war dieser damals geprägt von einem verwaltungsaktersetzenden "berunterordnungsverh?ltnis, vgl. 54 S.2 VwVfG. Die neuere Entwicklung geht weiter. Der Staat kooperiert zur Erfüllung seiner Aufgaben gegenüber den Bürgern mit Privaten. Dabei gewährleistet der Staat lediglich die Aufgabenerfüllung, die Erfüllung selbst überlässt er Privaten.2 Diese in Deutschland relativ junge Erscheinung wird als Public Private Partnership (PPP) oder öffentlich-private-Partnerschaft ("PP) bezeichnet. Bereits in den 1940er Jahren in den Vereinigten Staaten aufgetreten, hat der PPP-Begriff in den 1990er Jahren auch die Bundesrepublik erreicht.3 Abgesehen von einem Rückgang in der Zeit der Finanzkrise erfreuen sich PPP-Projekte seither einer immer weiter wachsenden4 praktischen Bedeutsamkeit. Insbesondere im kommunalen Bereich werden PPP eingegangen.5 Hier geht es vornehmlich um den Bereich der Daseinsvorsorge6.7 Aufgabenerledigung durch eine PPP ist in diesem Bereich eine echte Alternative. Der Staat muss die Befriedigung der dem Stand der Zivilisation entsprechenden Grundbedürfnisse des Einzelnen zwar gewährleisten8, die dazu nötigen Leistungen muss er jedoch nicht selbst anbieten.9 Zwingend selbst übernehmen muss der Staat die Erf?llungsverantwortung erst bei völligem Marktversagen.10 Soll nun diese Form der Aufgabenerfüllung gewählt werden, fällt auf, dass die Gemeinde auf keine spezielle oder gar umfassende Regelung für die Durchführung von PPP-Projekten zugreifen kann. Spezielle Regeln eigens für PPP existieren nicht.[...] 1 Mayer, AÖR 3 (1888),3,4f.,42. 2 Hetzel/Fr?chtl, BayVBl. 2006,649. 3 Mann, in: FS P?ttner, S.109. 4 K?hling/Schreiner, ZJS 2011,112. 5 Grünbuch zu öffentlich-privaten Partnerschaften und den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen vom 30.04.2004, KOM (2004) 327 endg., Rn.7 S. auch das Schaubild bei Deutsches Institut für Urbanistik (Hrsg.):Public Private Partnership Projekte, Berlin 2005, S.7. 6 Begriff nach Forsthoff, S. 6. 7 Bausback D?V 2006,901,904. 8 Ebda. 9 R?fner, 96 Rn.29. 10 Franz, S. 42. Ebook.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 9, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Staat arbeitet bei der Erfüllung seiner Aufgaben vermehrt mit dem Bürger zusammen. Die Lehre Otto Mayers, nach der der Staat nicht 'paktieren' darf, ist endgültig überholt. Das war sie zwar bereits, als im Jahr 1976 mit Inkrafttreten des VwVfG der öffentlich-rechtliche Vertrag eingeführt wurde; allerdings war dieser damals geprägt von einem verwaltungsaktersetzenden Überunterordnungsverhältnis, vgl. 54 S.2 VwVfG. Die neuere Entwicklung geht weiter. Der Staat kooperiert zur Erfüllung seiner Aufgaben gegenüber den Bürgern mit Privaten. Dabei gewährleistet der Staat lediglich die Aufgabenerfüllung, die Erfüllung selbst überlässt er Privaten.2 Diese in Deutschland relativ junge Erscheinung wird als Public Private Partnership (PPP) oder öffentlich-private-Partnerschaft (ÖPP) bezeichnet. Bereits in den 1940er Jahren in den Vereinigten Staaten aufgetreten, hat der PPP-Begriff in den 1990er Jahren auch die Bundesrepublik erreicht.3 Abgesehen von einem Rückgang in der Zeit der Finanzkrise erfreuen sich PPP-Projekte seither einer immer weiter wachsenden4 praktischen Bedeutsamkeit. Insbesondere im kommunalen Bereich werden PPP eingegangen.5 Hier geht es vornehmlich um den Bereich der Daseinsvorsorge6.7 Aufgabenerledigung durch eine PPP ist in diesem Bereich eine echte Alternative. Der Staat muss die Befriedigung der dem Stand der Zivilisation entsprechenden Grundbedürfnisse des Einzelnen zwar gewährleisten8, die dazu nötigen Leistungen muss er jedoch nicht selbst anbieten.9 Zwingend selbst übernehmen muss der Staat die Erfüllungsverantwortung erst bei völligem Marktversagen.10 Soll nun diese Form der Aufgabenerfüllung gewählt werden, fällt auf, dass die Gemeinde auf keine spezielle oder gar umfassende Regelung für die Durchführung von PPP-Projekten zugreifen kann. Spezielle Regeln eigens für PPP existieren nicht. [...] 1 Mayer, AöR 3 (1888),3,4f.,42. 2 Hetzel/Früchtl, BayVBl. 2006,649. 3 Mann, in: FS Püttner, S.109. 4 Kühling/Schreiner, ZJS 2011,112. 5 Grünbuch zu öffentlich-privaten Partnerschaften und den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen vom 30.04.2004, KOM (2004) 327 endg., Rn.7; S. auch das Schaubild bei Deutsches Institut für Urbanistik (Hrsg.):Public Private Partnership Projekte, Berlin 2005, S.7. 6 Begriff nach Forsthoff, S. 6. 7 Bausback DÖV 2006,901,904. 8 Ebda. 9 Rüfner, 96 Rn.29. 10 Franz, S. 42. PDF, 19.06.2013.
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9783656448655 - Grams, Yannick: Regelungsbedarf bei Public Private Partnerships?
Grams, Yannick

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Language: German,English Brand New Book ***** Print on Demand *****.Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / Sonstiges, Note: 9, Eberhard-Karls-Universitat Tubingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Staat arbeitet bei der Erfullung seiner Aufgaben vermehrt mit dem Burger zusammen. Die Lehre Otto Mayers, nach der der Staat nicht paktieren darf, ist endgultig uberholt. Das war sie zwar bereits, als im Jahr 1976 mit Inkrafttreten des VwVfG der offentlich-rechtliche Vertrag eingefuhrt wurde; allerdings war dieser damals gepragt von einem verwaltungsaktersetzenden Uberunterordnungsverhaltnis, vgl. 54 S.2 VwVfG. Die neuere Entwicklung geht weiter. Der Staat kooperiert zur Erfullung seiner Aufgaben gegenuber den Burgern mit Privaten. Dabei gewahrleistet der Staat lediglich die Aufgabenerfullung, die Erfullung selbst uberlasst er Privaten.2 Diese in Deutschland relativ junge Erscheinung wird als Public Private Partnership (PPP) oder offentlich-private-Partnerschaft (OPP) bezeichnet. Bereits in den 1940er Jahren in den Vereinigten Staaten aufgetreten, hat der PPP-Begriff in den 1990er Jahren auch die Bundesrepublik erreicht.3 Abgesehen von einem Ruckgang in der Zeit der Finanzkrise erfreuen sich PPP-Projekte seither einer immer weiter wachsenden4 praktischen Bedeutsamkeit. Insbesondere im kommunalen Bereich werden PPP eingegangen.5 Hier geht es vornehmlich um den Bereich der Daseinsvorsorge6.7 Aufgabenerledigung durch eine PPP ist in diesem Bereich eine echte Alternative. Der Staat muss die Befriedigung der dem Stand der Zivilisation entsprechenden Grundbedurfnisse des Einzelnen zwar gewahrleisten8, die dazu notigen Leistungen muss er jedoch nicht selbst anbieten.9 Zwingend selbst ubernehmen muss der Staat die Erfullungsverantwortung erst bei volligem Marktversagen.10 Soll nun diese Form der Aufgabenerfullung gewahlt werden, fallt auf, dass die Gemeinde auf keine spezielle oder gar umfassende Regelung fur die Durchfuhrung von PPP-Projekten zugreifen kann. Spezielle Regeln eigens fur PPP existieren nicht.
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