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Sitzverlegung einer SE ins Ausland (insbesondere Aktionärsschutz): Mobilität Kapitalgesellschaften in Europa100%: Arciszewski, Tobias von: Sitzverlegung einer SE ins Ausland (insbesondere Aktionärsschutz): Mobilität Kapitalgesellschaften in Europa (ISBN: 9783656479734) 2013, Grin Verlag Gmbh, in Deutsch, Taschenbuch.
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Sitzverlegung einer SE ins Ausland (insbesondere Aktionärsschutz) - Mobilität Kapitalgesellschaften in Europa88%: von Arciszewski, Tobias: Sitzverlegung einer SE ins Ausland (insbesondere Aktionärsschutz) - Mobilität Kapitalgesellschaften in Europa (ISBN: 9783656477358) GRIN Verlag GmbH, in Deutsch, auch als eBook.
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Sitzverlegung einer SE ins Ausland (insbesondere Aktionärsschutz): Mobilität Kapitalgesellschaften in Europa
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9783656477358 - Sitzverlegung einer SE ins Ausland (insbesondere Aktionärsschutz)

Sitzverlegung einer SE ins Ausland (insbesondere Aktionärsschutz)

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2013, 28 Seiten, Deutsch, Ein Hauptargument für die Europäische Aktiengesellschaft (SE) war lange Zeit ihre Fähigkeit, den Sitz über die Grenze eines Mitgliedstaates zu verlegen. Recht-liche Grundlage hierfür ist der Sitzverlegungsbeschluss der Hauptversammlung gemäss Art. 8 VI SE-VO. Zwar ist nach neuester EuGH-Rechtsprechung dies nun kein Alleinstellungsmerkmal der SE mehr, jedoch ist die identitätswahrende Sitz-verlegung immer noch ein zentrales Charakteristikum dieser Rechtsform. Geregelt ist das Recht der SE in der EG-Verordnung Nr. 2157/2001 vom 8. Oktober 2001 (SE-VO). Entscheidender Nachteil dieser Verordnung ist, dass sie nur einen recht-lichen Rahmen für die SE liefert, jedoch die rechtlichen Details dem nationalen Recht des jeweiligen Mitgliedstaates überlässt, in welchem sich der Sitz einer SE befindet. Konsequenz hieraus ist, dass mit einer Verlegung des Sitzes sich stets das subsidiär auf die SE anwendbare Recht ändert. Nachteilig wirkt sich dies vor allem für die Gesellschafter aus, welche gegen die Sitzverlegung gestim.
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9783656477358 - Tobias von Arciszewski: Sitzverlegung einer SE ins Ausland (insbesondere Aktionärsschutz) - Mobilität Kapitalgesellschaften in Europa
Tobias von Arciszewski

Sitzverlegung einer SE ins Ausland (insbesondere Aktionärsschutz) - Mobilität Kapitalgesellschaften in Europa

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Ein Hauptargument für die Europäische Aktiengesellschaft (SE) war lange Zeit ihre Fähigkeit, den Sitz über die Grenze eines Mitgliedstaates zu verlegen. Recht-liche Grundlage hierfür ist der Sitzverlegungsbeschluss der Hauptversammlung gemäss Art. 8 VI SE-VO. Zwar ist nach neuester EuGH-Rechtsprechung dies nun kein Alleinstellungsmerkmal der SE mehr, jedoch ist die identitätswahrende Sitz-verlegung immer noch ein zentrales Charakteristikum dieser Rechtsform. Geregelt ist das Recht der SE in der EG-Verordnung Nr. 2157/2001 vom 8. Oktober 2001 (SE-VO). Entscheidender Nachteil dieser Verordnung ist, dass sie nur einen recht-lichen Rahmen für die SE liefert, jedoch die rechtlichen Details dem nationalen Recht des jeweiligen Mitgliedstaates überlässt, in welchem sich der Sitz einer SE befindet. Konsequenz hieraus ist, dass mit einer Verlegung des Sitzes sich stets das subsidiär auf die SE anwendbare Recht ändert. Nachteilig wirkt sich dies vor allem für die Gesellschafter aus, welche gegen die Sitzverlegung gestimmt haben und in der Abstimmung unterlegen waren (Minderheitsaktionäre). Die Minder-heitsaktionäre sehen sich durch die Sitzverlegung einem neuen, ihnen im Zweifel unbekannten Recht ausgesetzt, welches sie unter Umständen auch schlechter vor der Willkür der Mehrheit schützt. Aus diesem Grunde wird sich diese Arbeit im Folgenden vor allem mit den Rechten dieser Minderheitsaktionäre widmen. Hierzu wird zunächst allgemein auf die praktische Relevanz der Sitzverlegung eingegangen (B.), anschliessend wird das grundlegende Prinzip der Koppelung von Satzungs- und Verwaltungssitz gemäss Art. 7 SE-VO erläutert (C.), dem folgt eine Darstellung der schutzwürdigen Interessensgruppen und eine detaillierte Dis-kussion der Schutzwürdigkeit der Minderheitsaktionäre (D.), hieran schliesst sich eine Darstellung der Instrumente des Minderheitenschutzes bei der Sitzverlegung an (E.), abschliessend werden die vorher aufgestellten Thesen in einem zusammen-fassenden Ergebnis dargestellt (F.).
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9783656479734 - Arciszewski, Tobias von: Sitzverlegung einer SE ins Ausland (insbesondere Aktionärsschutz)
Arciszewski, Tobias von

Sitzverlegung einer SE ins Ausland (insbesondere Aktionärsschutz)

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buecher.de GmbH & Co. KG, [1].
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 11, Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaften in Hamburg, Veranstaltung: Seminar zum Gesellschaftsrecht - Mobilität von Kapitalgesellschaften in Europa, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Hauptargument für die Europäische Aktiengesellschaft (SE) war lange Zeit ihre Fähigkeit, den Sitz über die Grenze eines Mitgliedstaates zu verlegen. Recht-liche Grundlage hierfür ist der Sitzverlegungsbeschluss der Hauptversammlung gemäss Art. 8 VI SE-VO. Zwar ist nach neuester EuGH-Rechtsprechung dies nun kein Alleinstellungsmerkmal der SE mehr, jedoch ist die identitätswahrende Sitz-verlegung immer noch ein zentrales Charakteristikum dieser Rechtsform. Geregelt ist das Recht der SE in der EG-Verordnung Nr. 2157/2001 vom 8. Oktober 2001 (SE-VO). Entscheidender Nachteil dieser Verordnung ist, dass sie nur einen recht-lichen Rahmen für die SE liefert, jedoch die rechtlichen Details dem nationalen Recht des jeweiligen Mitgliedstaates überlässt, in welchem sich der Sitz einer SE befindet. Konsequenz hieraus ist, dass mit einer Verlegung des Sitzes sich stets das subsidiär auf die SE anwendbare Recht ändert. Nachteilig wirkt sich dies vor allem für die Gesellschafter aus, welche gegen die Sitzverlegung gestimmt haben und in der Abstimmung unterlegen waren (Minderheitsaktionäre). Die Minder-heitsaktionäre sehen sich durch die Sitzverlegung einem neuen, ihnen im Zweifel unbekannten Recht ausgesetzt, welches sie unter Umständen auch schlechter vor der Willkür der Mehrheit schützt. Aus diesem Grunde wird sich diese Arbeit im Folgenden vor allem mit den Rechten dieser Minderheitsaktionäre widmen. Hierzu wird zunächst allgemein auf die praktische Relevanz der Sitzverlegung eingegangen (B.), anschliessend wird das grundlegende Prinzip der Koppelung von Satzungs- und Verwaltungssitz gemäss Art. 7 SE-VO erläutert (C.), dem folgt eine Darstellung der schutzwürdigen Interessensgruppen und eine detaillierte Dis-kussion der Schutzwürdigkeit der Minderheitsaktionäre (D.), hieran schliesst sich eine Darstellung der Instrumente des Minderheitenschutzes bei der Sitzverlegung an (E.), abschliessend werden die vorher aufgestellten Thesen in einem zusammen-fassenden Ergebnis dargestellt (F.).2013. 32 S. 210 mmVersandfertig in 3-5 Tagen, Softcover.
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9783656479734 - Arciszewski, Tobias von: Sitzverlegung einer SE ins Ausland (insbesondere Aktionärsschutz)
Arciszewski, Tobias von

Sitzverlegung einer SE ins Ausland (insbesondere Aktionärsschutz)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 11, Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaften in Hamburg, Veranstaltung: Seminar zum Gesellschaftsrecht - Mobilität von Kapitalgesellschaften in Europa, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Hauptargument für die Europäische Aktiengesellschaft (SE) war lange Zeit ihre Fähigkeit, den Sitz über die Grenze eines Mitgliedstaates zu verlegen. Recht-liche Grundlage hierfür ist der Sitzverlegungsbeschluss der Hauptversammlung gemäss Art. 8 VI SE-VO. Zwar ist nach neuester EuGH-Rechtsprechung dies nun kein Alleinstellungsmerkmal der SE mehr, jedoch ist die identitätswahrende Sitz-verlegung immer noch ein zentrales Charakteristikum dieser Rechtsform. Geregelt ist das Recht der SE in der EG-Verordnung Nr. 2157/2001 vom 8. Oktober 2001 (SE-VO). Entscheidender Nachteil dieser Verordnung ist, dass sie nur einen recht-lichen Rahmen für die SE liefert, jedoch die rechtlichen Details dem nationalen Recht des jeweiligen Mitgliedstaates überlässt, in welchem sich der Sitz einer SE befindet. Konsequenz hieraus ist, dass mit einer Verlegung des Sitzes sich stets das subsidiär auf die SE anwendbare Recht ändert. Nachteilig wirkt sich dies vor allem für die Gesellschafter aus, welche gegen die Sitzverlegung gestimmt haben und in der Abstimmung unterlegen waren (Minderheitsaktionäre). Die Minder-heitsaktionäre sehen sich durch die Sitzverlegung einem neuen, ihnen im Zweifel unbekannten Recht ausgesetzt, welches sie unter Umständen auch schlechter vor der Willkür der Mehrheit schützt. Aus diesem Grunde wird sich diese Arbeit im Folgenden vor allem mit den Rechten dieser Minderheitsaktionäre widmen. Hierzu wird zunächst allgemein auf die praktische Relevanz der Sitzverlegung eingegangen (B.), anschliessend wird das grundlegende Prinzip der Koppelung von Satzungs- und Verwaltungssitz gemäss Art. 7 SE-VO erläutert (C.), dem folgt eine Darstellung der schutzwürdigen Interessensgruppen und eine detaillierte Dis-kussion der Schutzwürdigkeit der Minderheitsaktionäre (D.), hieran schliesst sich eine Darstellung der Instrumente des Minderheitenschutzes bei der Sitzverlegung an (E.), abschliessend werden die vorher aufgestellten Thesen in einem zusammen-fassenden Ergebnis dargestellt (F.).2013. 32 S. 210 mmVersandfertig in 3-5 Tagen, Softcover.
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9783656477358 - von Arciszewski, Tobias: Sitzverlegung einer SE ins Ausland (insbesondere Aktionärsschutz) (eBook, PDF)
von Arciszewski, Tobias

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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 11, Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaften in Hamburg, Veranstaltung: Seminar zum Gesellschaftsrecht - Mobilität von Kapitalgesellschaften in Europa, Sprache: Deutsch, Ein Hauptargument für die Europäische Aktiengesellschaft (SE) war lange Zeit ihre Fähigkeit, den Sitz über die Grenze eines Mitgliedstaates zu verlegen. Recht-liche Grundlage hierfür ist der Sitzverlegungsbeschluss der Hauptversammlung gemäss Art. 8 VI SE-VO. Zwar ist nach neuester EuGH-Rechtsprechung dies nun kein Alleinstellungsmerkmal der SE mehr, jedoch ist die identitätswahrende Sitz-verlegung immer noch ein zentrales Charakteristikum dieser Rechtsform. Geregelt ist das Recht der SE in der EG-Verordnung Nr. 2157/2001 vom 8. Oktober 2001 (SE-VO). Entscheidender Nachteil dieser Verordnung ist, dass sie nur einen recht-lichen Rahmen für die SE liefert, jedoch die rechtlichen Details dem nationalen Recht des jeweiligen Mitgliedstaates überlässt, in welchem sich der Sitz einer SE befindet. Konsequenz hieraus ist, dass mit einer Verlegung des Sitzes sich stets das subsidiär auf die SE anwendbare Recht ändert. Nachteilig wirkt sich dies vor allem für die Gesellschafter aus, welche gegen die Sitzverlegung gestimmt haben und in der Abstimmung unterlegen waren (Minderheitsaktionäre). Die Minder-heitsaktionäre sehen sich durch die Sitzverlegung einem neuen, ihnen im Zweifel unbekannten Recht ausgesetzt, welches sie unter Umständen auch schlechter vor der Willkür der Mehrheit schützt. Aus diesem Grunde wird sich diese Arbeit im Folgenden vor allem mit den Rechten dieser Minderheitsaktionäre widmen. Hierzu wird zunächst allgemein auf die praktische Relevanz der Sitzverlegung eingegangen (B.), anschliessend wird das grundlegende Prinzip der Koppelung von Satzungs- und Verwaltungssitz gemäss Art. 7 SE-VO erläutert (C.), dem folgt eine Darstellung der schutzwürdigen Interessensgruppen und eine detaillierte Dis-kussion der Schutzwürdigkeit der Minderheitsaktionäre (D.), hieran schliesst sich eine Darstellung der Instrumente des Minderheitenschutzes bei der Sitzverlegung an (E.), abschliessend werden die vorher aufgestellten Thesen in einem zusammen-fassenden Ergebnis dargestellt (F.).
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9783656479734 - Tobias von Arciszewski: Sitzverlegung einer SE ins Ausland (insbesondere Aktionärsschutz): Mobilität Kapitalgesellschaften in Europa
Tobias von Arciszewski

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Mobilität von Kapitalgesellschaften in Europa. 1. Auflage, Mobilität von Kapitalgesellschaften in Europa. 1. Auflage.
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9783656479734 - Tobias von Arciszewski: Sitzverlegung einer SE ins Ausland (insbesondere Aktionärsschutz)
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