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Die Gmbh Und Co. Kg Im Nationalen Und Internationalen Steuerrecht (German Edition)
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Die GmbH und Co. KG im nationalen und internationalen Steuerrecht
ISBN: 9783656451181 bzw. 3656451184, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
Die GmbH und Co. KG im nationalen und internationalen Steuerrecht: Aufgrund der innerstaatlichen Unterschiede in den Besteuerungssystemen der Länder ergeben sich Qualifikationskonflikte. In manchen Staaten wird die Personengesellschaft als transparentes, in anderen Staaten als intransparentes Gebilde angesehen. Die hieraus resultierenden Qualifikationsprobleme bezüglich des Steuersubjekts und des Steuerobjekts sind Hauptproblem bei der Besteuerung einer inländischen Personengesellschaft mit ausländischen Gesellschaftern und ausländischen Quellen.Zuerst wird die steuerliche Behandlung der GmbH & Co. KG, welche in Deutschland dem Transparenzprinzip unterliegt, erläutert. Die GmbH & Co. KG ist Objekt der Eink?nfteerzielung, jedoch kein Steuersubjekt. Die fehlende Steuersubjektivit?t beeinflusst auch die abkommensrechtliche Behandlung der GmbH & Co. KG. Sie ist nicht ansässig i.S.d. Art. 4 Abs. 1 OECD-MA und daher nicht abkommensberechtigt. Vielmehr ist auf eine Abkommensberechtigung des Mitunternehmers abzustellen. Im Fall abweichender Einordnung der Personengesellschaft in den Vertragsstaaten ist nach Meinung der OECD und der herrschenden Lehre die Beurteilung der Abkommensberechtigung im Sitzstaat bindend. Bezieht ein in Deutschland ansässiger Kommanditist, der an einer deutschen GmbH & Co. KG beteiligt ist, Einkünfte aus einer Betriebsstätte im anderen Staat, so ist die Abkommensberechtigung im Ans?ssigkeitsstaat des Kommanditisten ausschlaggebend, da dieser die Doppelbesteuerung vermeiden und die ausländischen Betriebsst?tteneink?nfte, unabhängig von einer abweichenden steuerlichen Behandlung der GmbH & Co. KG im anderen Vertragsstaat, freistellen muss. Ist ein ausländischer Kommanditist, dessen Ans?ssigkeitsstaat dem Trennungsprinzip folgt, an einer deutschen GmbH & Co. KG beteiligt, die sowohl Einkünfte aus einer Betriebsstätte im Sitzstaat, als auch aus einer Betriebsstätte im ausländischen Staat bezieht, so sind die Einkünfte, die der Kommanditist aus der ausländischen Betriebsstätte bezieht, in Deutschland nicht steuerbar. Bezieht ein ausländischer Kommanditist Einkünfte über eine deutsche GmbH & Co. KG aus einem Drittstaat, so steht dem Ans?ssigkeitsstaat des Gesellschafters das Besteuerungsrecht zu. Werden jedoch Einkünfte aus einer Betriebsstätte im Sitzstaat oder im Drittstaat erzielt, so hat der Betriebsst?ttenstaat das Besteuerungsrecht und der Ans?ssigkeitsstaat muss diese Einkünfte freistellen. Ebook.
Die GmbH und Co. KG im nationalen und internationalen Steuerrecht
ISBN: 9783656483786 bzw. 3656483787, in Deutsch, GRIN, neu.
Die GmbH und Co. KG im nationalen und internationalen Steuerrecht, Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund der innerstaatlichen Unterschiede in den Besteuerungssystemen der Länder ergeben sich Qualifikationskonflikte. In manchen Staaten wird die Personengesellschaft als transparentes, in anderen Staaten als intransparentes Gebilde angesehen. Die hieraus resultierenden Qualifikationsprobleme bezüglich des Steuersubjekts und des Steuerobjekts sind Hauptproblem bei der Besteuerung einer inländischen Personengesellschaft mit ausländischen Gesellschaftern und ausländischen Quellen.Zuerst wird die steuerliche Behandlung der GmbH & Co. KG, welche in Deutschland dem Transparenzprinzip unterliegt, erläutert. Die GmbH & Co. KG ist Objekt der Einkünfteerzielung, jedoch kein Steuersubjekt. Die fehlende Steuersubjektivität beeinflusst auch die abkommensrechtliche Behandlung der GmbH & Co. KG. Sie ist nicht ansässig i.S.d. Art. 4 Abs. 1 OECD-MA und daher nicht abkommensberechtigt. Vielmehr ist auf eine Abkommensberechtigung des Mitunternehmers abzustellen.Im Fall abweichender Einordnung der Personengesellschaft in den Vertragsstaaten ist nach Meinung der OECD und der herrschenden Lehre die Beurteilung der Abkommensberechtigung im Sitzstaat bindend.Bezieht ein in Deutschland ansässiger Kommanditist, der an einer deutschen GmbH & Co. KG beteiligt ist, Einkünfte aus einer Betriebsstätte im anderen Staat, so ist die Abkommensberechtigung im Ansässigkeitsstaat des Kommanditisten ausschlaggebend, da dieser die Doppelbesteuerung vermeiden und die ausländischen Betriebsstätteneinkünfte, unabhängig von einer abweichenden steuerlichen Behandlung der GmbH & Co. KG im anderen Vertragsstaat, freistellen muss.Ist ein ausländischer Kommanditist, dessen Ansässigkeitsstaat dem Trennungsprinzip folgt, an einer deutschen GmbH & Co. KG beteiligt, die sowohl Einkünfte aus einer Betriebsstätte im Sitzstaat, als auch aus einer Betriebsstätte im ausländischen Staat bezieht, so sind die Einkünfte, die der Kommanditist aus der ausländischen Betriebsstätte bezieht, in Deutschland nicht steuerbar.Bezieht ein ausländischer Kommanditist Einkünfte über eine deutsche GmbH & Co. KG aus einem Drittstaat, so steht dem Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters das Besteuerungsrecht zu. Werden jedoch Einkünfte aus einer Betriebsstätte im Sitzstaat oder im Drittstaat erzielt, so hat der Betriebsstättenstaat das Besteuerungsrecht und der Ansässigkeitsstaat muss diese Einkünfte freistellen.
Die GmbH und Co. KG im nationalen und internationalen Steuerrecht (2013)
ISBN: 9783656451181 bzw. 3656451184, in Deutsch, GRIN, neu, E-Book.
Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund der innerstaatlichen Unterschiede in den Besteuerungssystemen der Länder ergeben sich Qualifikationskonflikte. In manchen Staaten wird die Personengesellschaft als transparentes, in ... Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund der innerstaatlichen Unterschiede in den Besteuerungssystemen der Länder ergeben sich Qualifikationskonflikte. In manchen Staaten wird die Personengesellschaft als transparentes, in anderen Staaten als intransparentes Gebilde angesehen. Die hieraus resultierenden Qualifikationsprobleme bezüglich des Steuersubjekts und des Steuerobjekts sind Hauptproblem bei der Besteuerung einer inländischen Personengesellschaft mit ausländischen Gesellschaftern und ausländischen Quellen. Zuerst wird die steuerliche Behandlung der GmbH & Co. KG, welche in Deutschland dem Transparenzprinzip unterliegt, erläutert. Die GmbH & Co. KG ist Objekt der Einkünfteerzielung, jedoch kein Steuersubjekt. Die fehlende Steuersubjektivität beeinflusst auch die abkommensrechtliche Behandlung der GmbH & Co. KG. Sie ist nicht ansässig i.S.d. Art. 4 Abs. 1 OECD-MA und daher nicht abkommensberechtigt. Vielmehr ist auf eine Abkommensberechtigung des Mitunternehmers abzustellen. Im Fall abweichender Einordnung der Personengesellschaft in den Vertragsstaaten ist nach Meinung der OECD und der herrschenden Lehre die Beurteilung der Abkommensberechtigung im Sitzstaat bindend. Bezieht ein in Deutschland ansässiger Kommanditist, der an einer deutschen GmbH & Co. KG beteiligt ist, Einkünfte aus einer Betriebsstätte im anderen Staat, so ist die Abkommensberechtigung im Ansässigkeitsstaat des Kommanditisten ausschlaggebend, da dieser die Doppelbesteuerung vermeiden und die ausländischen Betriebsstätteneinkünfte, unabhängig von einer abweichenden steuerlichen Behandlung der GmbH & Co. KG im anderen Vertragsstaat, freistellen muss. Ist ein ausländischer Kommanditist, dessen Ansässigkeitsstaat dem Trennungsprinzip folgt, an einer deutschen GmbH & Co. KG beteiligt, die sowohl Einkünfte aus einer Betriebsstätte im Sitzstaat, als auch aus einer Betriebsstätte im ausländischen Staat bezieht, so sind die Einkünfte, die der Kommanditist aus der ausländischen Betriebsstätte bezieht, in Deutschland nicht steuerbar. Bezieht ein ausländischer Kommanditist Einkünfte über eine deutsche GmbH & Co. KG aus einem Drittstaat, so steht dem Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters das Besteuerungsrecht zu. Werden jedoch Einkünfte aus einer Betriebsstätte im Sitzstaat oder im Drittstaat erzielt, so hat der Betriebsstättenstaat das Besteuerungsrecht und der Ansässigkeitsstaat muss diese Einkünfte freistellen. 25.06.2013, PDF.
Die GmbH und Co. KG im nationalen und internationalen Steuerrecht (2013)
ISBN: 9783656451181 bzw. 3656451184, in Deutsch, GRIN, neu, E-Book.
Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund der innerstaatlichen Unterschiede in den Besteuerungssystemen der Länder ergeben sich Qualifikationskonflikte. In manchen Staaten wird die Personengesellschaft als transparentes, in ... Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund der innerstaatlichen Unterschiede in den Besteuerungssystemen der Länder ergeben sich Qualifikationskonflikte. In manchen Staaten wird die Personengesellschaft als transparentes, in anderen Staaten als intransparentes Gebilde angesehen. Die hieraus resultierenden Qualifikationsprobleme bezüglich des Steuersubjekts und des Steuerobjekts sind Hauptproblem bei der Besteuerung einer inländischen Personengesellschaft mit ausländischen Gesellschaftern und ausländischen Quellen. Zuerst wird die steuerliche Behandlung der GmbH & Co. KG, welche in Deutschland dem Transparenzprinzip unterliegt, erläutert. Die GmbH & Co. KG ist Objekt der Einkünfteerzielung, jedoch kein Steuersubjekt. Die fehlende Steuersubjektivität beeinflusst auch die abkommensrechtliche Behandlung der GmbH & Co. KG. Sie ist nicht ansässig i.S.d. Art. 4 Abs. 1 OECD-MA und daher nicht abkommensberechtigt. Vielmehr ist auf eine Abkommensberechtigung des Mitunternehmers abzustellen. Im Fall abweichender Einordnung der Personengesellschaft in den Vertragsstaaten ist nach Meinung der OECD und der herrschenden Lehre die Beurteilung der Abkommensberechtigung im Sitzstaat bindend. Bezieht ein in Deutschland ansässiger Kommanditist, der an einer deutschen GmbH & Co. KG beteiligt ist, Einkünfte aus einer Betriebsstätte im anderen Staat, so ist die Abkommensberechtigung im Ansässigkeitsstaat des Kommanditisten ausschlaggebend, da dieser die Doppelbesteuerung vermeiden und die ausländischen Betriebsstätteneinkünfte, unabhängig von einer abweichenden steuerlichen Behandlung der GmbH & Co. KG im anderen Vertragsstaat, freistellen muss. Ist ein ausländischer Kommanditist, dessen Ansässigkeitsstaat dem Trennungsprinzip folgt, an einer deutschen GmbH & Co. KG beteiligt, die sowohl Einkünfte aus einer Betriebsstätte im Sitzstaat, als auch aus einer Betriebsstätte im ausländischen Staat bezieht, so sind die Einkünfte, die der Kommanditist aus der ausländischen Betriebsstätte bezieht, in Deutschland nicht steuerbar. Bezieht ein ausländischer Kommanditist Einkünfte über eine deutsche GmbH & Co. KG aus einem Drittstaat, so steht dem Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters das Besteuerungsrecht zu. Werden jedoch Einkünfte aus einer Betriebsstätte im Sitzstaat oder im Drittstaat erzielt, so hat der Betriebsstättenstaat das Besteuerungsrecht und der Ansässigkeitsstaat muss diese Einkünfte freistellen. PDF, 25.06.2013.
Die GmbH und Co. KG im nationalen und internationalen Steuerrecht (2013)
ISBN: 9783656483786 bzw. 3656483787, in Deutsch, GRIN, Taschenbuch, neu.
Die GmbH und Co. KG im nationalen und internationalen Steuerrecht, Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund der innerstaatlichen Unterschiede in den Besteuerungssystemen der Länder ergeben sich Qualifikationskonflikte. In manchen Staaten wird die Personengesellschaft als transparentes, in anderen Staaten als intransparentes Gebilde angesehen. Die hieraus resultierenden Qualifikationsprobleme bezüglich des Steuersubjekts und des Steuerobjekts sind Hauptproblem bei der Besteuerung einer inländischen Personengesellschaft mit ausländischen Gesellschaftern und ausländischen Quellen. Zuerst wird die steuerliche Behandlung der GmbH & Co. KG, welche in Deutschland dem Transparenzprinzip unterliegt, erläutert. Die GmbH & Co. KG ist Objekt der Einkünfteerzielung, jedoch kein Steuersubjekt. Die fehlende Steuersubjektivität beeinflusst auch die abkommensrechtliche Behandlung der GmbH & Co. KG. Sie ist nicht ansässig i.S.d. Art. 4 Abs. 1 OECD-MA und daher nicht abkommensberechtigt. Vielmehr ist auf eine Abkommensberechtigung des Mitunternehmers abzustellen. Im Fall abweichender Einordnung der Personengesellschaft in den Vertragsstaaten ist nach Meinung der OECD und der herrschenden Lehre die Beurteilung der Abkommensberechtigung im Sitzstaat bindend. Bezieht ein in Deutschland ansässiger Kommanditist, der an einer deutschen GmbH & Co. KG beteiligt ist, Einkünfte aus einer Betriebsstätte im anderen Staat, so ist die Abkommensberechtigung im Ansässigkeitsstaat des Kommanditisten ausschlaggebend, da dieser die Doppelbesteuerung vermeiden und die ausländischen Betriebsstätteneinkünfte, unabhängig von einer abweichenden steuerlichen Behandlung der GmbH & Co. KG im anderen Vertragsstaat, freistellen muss. Ist ein ausländischer Kommanditist, dessen Ansässigkeitsstaat dem Trennungsprinzip folgt, an einer deutschen GmbH & Co. KG beteiligt, die sowohl Einkün, Taschenbuch, 20.08.2013.
Die Gmbh Und Co. Kg Im Nationalen Und Internationalen Steuerrecht (2012)
ISBN: 9783656483786 bzw. 3656483787, in Deutsch, Grin Verlag, Taschenbuch, neu.
Paperback. 88 pages. Dimensions: 8.3in. x 5.8in. x 0.2in.Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1, 7, Friedrich-Alexander-Universitt Erlangen-Nrnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund der innerstaatlichen Unterschiede in den Besteuerungssystemen der Lnder ergeben sich Qualifikationskonflikte. In manchen Staaten wird die Personengesellschaft als transparentes, in anderen Staaten als intransparentes Gebilde angesehen. Die hieraus resultierenden Qualifikationsprobleme bezglich des Steuersubjekts und des Steuerobjekts sind Hauptproblem bei der Besteuerung einer inlndischen Personengesellschaft mit auslndischen Gesellschaftern und auslndischen Quellen. Zuerst wird die steuerliche Behandlung der GmbH and Co. KG, welche in Deutschland dem Transparenzprinzip unterliegt, erlutert. Die GmbH and Co. KG ist Objekt der Einknfteerzielung, jedoch kein Steuersubjekt. Die fehlende Steuersubjektivitt beeinflusst auch die abkommensrechtliche Behandlung der GmbH and Co. KG. Sie ist nicht ansssig i. S. d. Art. 4 Abs. 1 OECD-MA und daher nicht abkommensberechtigt. Vielmehr ist auf eine Abkommensberechtigung des Mitunternehmers abzustellen. Im Fall abweichender Einordnung der Personengesellschaft in den Vertragsstaaten ist nach Meinung der OECD und der herrschenden Lehre die Beurteilung der Abkommensberechtigung im Sitzstaat bindend. Bezieht ein in Deutschland ansssiger Kommanditist, der an einer deutschen GmbH and Co. KG beteiligt ist, Einknfte aus einer Betriebssttte im anderen Staat, so ist die Abkommensberechtigung im Ansssigkeitsstaat des Kommanditisten ausschlaggebend, da dieser die Doppelbesteuerung vermeiden und die auslndischen Betriebssttteneinknfte, unabhngig von einer abweichenden steuerlichen Behandlung der GmbH and Co. KG im anderen Vertragsstaat, freistellen muss. Ist ein auslndischer Kommanditist, dessen Ansssigkeitsstaat dem Trennungsprinzip folgt, an einer deutschen GmbH and Co. KG beteiligt, die sowohl Einknfte aus einer Betriebssttte im Sitzstaat, als auch aus einer Betriebssttte This item ships from multiple locations. Your book may arrive from Roseburg,OR, La Vergne,TN.
Die Gmbh Und Co. Kg Im Nationalen Und Internationalen Steuerrecht (Paperback) (2013)
ISBN: 9783656483786 bzw. 3656483787, in Deutsch, GRIN Verlag, United States, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
Language: German Brand New Book ***** Print on Demand *****.Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Friedrich-Alexander-Universitat Erlangen-Nurnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund der innerstaatlichen Unterschiede in den Besteuerungssystemen der Lander ergeben sich Qualifikationskonflikte. In manchen Staaten wird die Personengesellschaft als transparentes, in anderen Staaten als intransparentes Gebilde angesehen. Die hieraus resultierenden Qualifikationsprobleme bezuglich des Steuersubjekts und des Steuerobjekts sind Hauptproblem bei der Besteuerung einer inlandischen Personengesellschaft mit auslandischen Gesellschaftern und auslandischen Quellen. Zuerst wird die steuerliche Behandlung der GmbH Co. KG, welche in Deutschland dem Transparenzprinzip unterliegt, erlautert. Die GmbH Co. KG ist Objekt der Einkunfteerzielung, jedoch kein Steuersubjekt. Die fehlende Steuersubjektivitat beeinflusst auch die abkommensrechtliche Behandlung der GmbH Co. KG. Sie ist nicht ansassig i.S.d. Art. 4 Abs. 1 OECD-MA und daher nicht abkommensberechtigt. Vielmehr ist auf eine Abkommensberechtigung des Mitunternehmers abzustellen. Im Fall abweichender Einordnung der Personengesellschaft in den Vertragsstaaten ist nach Meinung der OECD und der herrschenden Lehre die Beurteilung der Abkommensberechtigung im Sitzstaat bindend. Bezieht ein in Deutschland ansassiger Kommanditist, der an einer deutschen GmbH Co. KG beteiligt ist, Einkunfte aus einer Betriebsstatte im anderen Staat, so ist die Abkommensberechtigung im Ansassigkeitsstaat des Kommanditisten ausschlaggebend, da dieser die Doppelbesteuerung vermeiden und die auslandischen Betriebsstatteneinkunfte, unabhangig von einer abweichenden steuerlichen Behandlung der GmbH Co. KG im anderen Vertragsstaat, freistellen muss. Ist ein auslandischer Kommanditist, dessen Ansassigkeitsstaat dem Trennungsprinzip folgt, an einer deutschen GmbH Co. KG beteiligt, die sowohl Einkunfte aus einer Betriebsstatte im Sitzstaat, als auch aus einer Betriebsstatte.
Die GmbH und Co. KG im nationalen und internationalen Steuerrecht
ISBN: 9783656451181 bzw. 3656451184, in Deutsch, neu.
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Die GmbH und Co. KG im nationalen und internationalen Steuerrecht ab 24.99 EURO.
Die GmbH und Co. KG im nationalen und internationalen Steuerrecht (2013)
ISBN: 9783656483786 bzw. 3656483787, in Deutsch, Grin Verlag Gmbh Aug 2013, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
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