Von dem Buch Die "eigene/ tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit" im Steuerrecht: Substanzanforderungen an ausländische Kapitalgesellschaften im Rahmen der § 8 Abs. 2 AStG, 50d Abs. 3 EStG und 42 AO haben wir 2 gleiche oder sehr ähnliche Ausgaben identifiziert!

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Die "eigene/ tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit" im Steuerrecht: Substanzanforderungen an ausländische Kapitalgesellschaften im Rahmen der § 8 Abs. 2 AStG, 50d Abs. 3 EStG und 42 AO100%: Deringer,: Die "eigene/ tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit" im Steuerrecht: Substanzanforderungen an ausländische Kapitalgesellschaften im Rahmen der § 8 Abs. 2 AStG, 50d Abs. 3 EStG und 42 AO (ISBN: 9783656538295) 2013, GRIN Verlag Gmbh Nov 2013, in Deutsch, Taschenbuch.
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Die 'eigene/ tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit' im Steuerrecht85%: Deringer: Die 'eigene/ tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit' im Steuerrecht (ISBN: 9783656537038) 2013, in Deutsch, Taschenbuch.
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Die "eigene/ tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit" im Steuerrecht: Substanzanforderungen an ausländische Kapitalgesellschaften im Rahmen der § 8 Abs. 2 AStG, 50d Abs. 3 EStG und 42 AO
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9783656537038 - Deringer: Die „eigene/ tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit´ im Steuerrecht
Deringer

Die „eigene/ tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit´ im Steuerrecht (2013)

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Diplomarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Universität Augsburg (Lehrstuhl für Steuerrecht, Finanzrecht und Öffentliches Recht der juristischen Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage, ob der Mensch von Natur aus gerne teilt oder nicht, ist wohl eine sehr weite. Was wir jedoch von den ersten ... Diplomarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Universität Augsburg (Lehrstuhl für Steuerrecht, Finanzrecht und Öffentliches Recht der juristischen Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage, ob der Mensch von Natur aus gerne teilt oder nicht, ist wohl eine sehr weite. Was wir jedoch von den ersten geschichtlichen Aufzeichnungen bis zum heutigen Tag beobachten können ist, dass der Mensch eher ungerne (grosse) Teile seines Vermögens (sei es in Form von Ländereien, Naturalien oder Geldvermögen) ohne Gegenleistung hergibt. Umso erstaunlicher ist die Erkenntnis, dass die für einen jeden funktionierenden Staat überlebenswichtige Steuer in Deutschland auf genau diese (Negativ-) Definition zurückgreift. Über die Frage, ob Steuern gezahlt werden sollen oder nicht, lässt sich schnell ein zustimmender Konsens finden. Bei der Folgefrage aber, wie viel Steuer gezahlt werden soll, scheiden sich die Gemüter seit je her. Dementsprechend spiegelt sich im Verhalten jedes Steuerpflichtigen weltweit der Versuch seine Abgaben möglichst gering zu halten. Während früher Teile des Vermögens versteckt und verschwiegen wurden, um sich dadurch ärmer zu stellen als man es in Wirklichkeit war, entwickelte sich dieser Trend bis zum heutigen Tag zu kuriosen Auswüchsen in Form von hoch komplexen Steuersparmodellen. Dieses Streben wird in der Bundesrepublik Deutschland auch grundsätzlich anerkannt, denn kein Steuerpflichtiger ist verpflichtet, seine persönlichen Umstände so zu gestalten, dass ein Steueranspruch entsteht. Vielmehr steht es ihm frei, die Steuer zu vermeiden und eine Gestaltung zu wählen, die eine geringere Steuerbelastung nach sich zieht. So berichteten erst vor Kurzem wieder Medien über Konglomerate (auch sog. Global Player), die durch höchst komplizierte und aufwändige Gesellschaftsstrukturen das internationale Steuergefälle sowie die Rechtssysteme verschiedenster Länder auf der ganzen Welt ausnutzen, um die Steuerbelastung für das eigene Geschäft zu minimieren. Die Frage, ob solche Vorgehensweisen moralisch richtig sind oder nicht, möchte ich hier bewusst nicht diskutieren. Die Folgefrage jedoch, ob derartige Gesellschaftsstrukturen rechtlich stabil oder (wie so oft) an der Grenze zum Rechtsmissbrauch verlaufen und damit noch im Bereich der legalen Steuervermeidung oder bereits in der illegalen Steuerumgehung/ -hinterziehung liegen, möchte ich in der vorliegenden Arbeit unter dem Aspekt der tatsächlichen bzw. eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit einer ausländischen Zwischengesellschaft untersuchen. [...], ePUB, 08.11.2013.
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9783656537038 - Die 'eigene/ tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit' im Steuerrecht

Die 'eigene/ tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit' im Steuerrecht (2013)

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Diplomarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Universität Augsburg (Lehrstuhl für Steuerrecht, Finanzrecht und Öffentliches Recht der juristischen Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage, ob der Mensch von Natur aus gerne teilt oder nicht, ist wohl eine sehr weite. Was wir jedoch von den ersten geschichtlichen Aufzeichnungen bis zum heutigen Tag beobachten können ist, dass der Mensch eher ungerne (grosse) Teile seines Vermögens (sei es in Form von Ländereien, Naturalien oder Geldvermögen) ohne Gegenleistung hergibt. Umso erstaunlicher ist die Erkenntnis, dass die für einen jeden funktionierenden Staat überlebenswichtige 'Steuer' in Deutschland auf genau diese ('Negativ-') Definition zurückgreift. Über die Frage, ob Steuern gezahlt werden sollen oder nicht, lässt sich schnell ein zustimmender Konsens finden. Bei der Folgefrage aber, wie viel Steuer gezahlt werden soll, scheiden sich die Gemüter seit je her. Dementsprechend spiegelt sich im Verhalten jedes Steuerpflichtigen weltweit der Versuch seine 'Abgaben' möglichst gering zu halten. Während früher Teile des Vermögens versteckt und verschwiegen wurden, um sich dadurch ärmer zu stellen als man es in Wirklichkeit war, entwickelte sich dieser Trend bis zum heutigen Tag zu kuriosen Auswüchsen in Form von hoch komplexen 'Steuersparmodellen'. Dieses Streben wird in der Bundesrepublik Deutschland auch grundsätzlich anerkannt, denn kein Steuerpflichtiger ist verpflichtet, seine persönlichen Umstände so zu gestalten, dass ein Steueranspruch entsteht. Vielmehr steht es ihm frei, die Steuer zu vermeiden und eine Gestaltung zu wählen, die eine geringere Steuerbelastung nach sich zieht. So berichteten erst vor Kurzem wieder Medien über Konglomerate (auch sog. 'Global Player'), die durch höchst komplizierte und aufwändige Gesellschaftsstrukturen das internationale Steuergefälle sowie die Rechtssysteme verschiedenster Länder auf der ganzen Welt ausnutzen, um die Steuerbelastung für das eigene Geschäft zu minimieren. Die Frage, ob solche Vorgehensweisen moralisch richtig sind oder nicht, möchte ich hier bewusst nicht diskutieren. Die Folgefrage jedoch, ob derartige Gesellschaftsstrukturen 'rechtlich stabil' oder (wie so oft) an der Grenze zum Rechtsmissbrauch verlaufen und damit noch im Bereich der legalen Steuervermeidung oder bereits in der illegalen Steuerumgehung/ -hinterziehung liegen, möchte ich in der vorliegenden Arbeit unter dem Aspekt der 'tatsächlichen bzw. eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit' einer ausländischen Zwischengesellschaft untersuchen. [...], ePUB, 08.11.2013.
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9783656538295 - Deringer: Die "eigene/ tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit" im Steuerrecht
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Deringer

Die "eigene/ tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit" im Steuerrecht (2013)

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Neuware - Diplomarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Universität Augsburg (Lehrstuhl für Steuerrecht, Finanzrecht und Öffentliches Recht der juristischen Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage, ob der Mensch von Natur aus gerne teilt oder nicht, ist wohl eine sehr weite. Was wir jedoch von den ersten geschichtlichen Aufzeichnungen bis zum heutigen Tag beobachten können ist, dass der Mensch eher ungerne (grosse) Teile seines Vermögens (sei es in Form von Ländereien, Naturalien oder Geldvermögen) ohne Gegenleistung hergibt. Umso erstaunlicher ist die Erkenntnis, dass die für einen jeden funktionierenden Staat überlebenswichtige Steuer in Deutschland auf genau diese ( Negativ- ) Definition zurückgreift. Über die Frage, ob Steuern gezahlt werden sollen oder nicht, lässt sich schnell ein zustimmender Konsens finden. Bei der Folgefrage aber, wie viel Steuer gezahlt werden soll, scheiden sich die Gemüter seit je her. Dementsprechend spiegelt sich im Verhalten jedes Steuerpflichtigen weltweit der Versuch seine Abgaben möglichst gering zu halten. Während früher Teile des Vermögens versteckt und verschwiegen wurden, um sich dadurch ärmer zu stellen als man es in Wirklichkeit war, entwickelte sich dieser Trend bis zum heutigen Tag zu kuriosen Auswüchsen in Form von hoch komplexen Steuersparmodellen . Dieses Streben wird in der Bundesrepublik Deutschland auch grundsätzlich anerkannt, denn kein Steuerpflichtiger ist verpflichtet, seine persönlichen Umstände so zu gestalten, dass ein Steueranspruch entsteht. Vielmehr steht es ihm frei, die Steuer zu vermeiden und eine Gestaltung zu wählen, die eine geringere Steuerbelastung nach sich zieht. So berichteten erst vor Kurzem wieder Medien über Konglomerate (auch sog. Global Player ), die durch höchst komplizierte und aufwändige Gesellschaftsstrukturen das internationale Steuergefälle sowie die Rechtssysteme verschiedenster Länder auf der ganzen Welt ausnutzen, um die Steuerbelastung für das eigene Geschäft zu minimieren. Die Frage, ob solche Vorgehensweisen moralisch richtig sind oder nicht, möchte ich hier bewusst nicht diskutieren. Die Folgefrage jedoch, ob derartige Gesellschaftsstrukturen rechtlich stabil oder (wie so oft) an der Grenze zum Rechtsmissbrauch verlaufen und damit noch im Bereich der legalen Steuervermeidung oder bereits in der illegalen Steuerumgehung/ -hinterziehung liegen, möchte ich in der vorliegenden Arbeit unter dem Aspekt der tatsächlichen bzw. eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit einer ausländischen Zwischengesellschaft untersuchen. [.] 108 pp. Deutsch.
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9783656538295 - Deringer: Die "eigene/ tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit" im Steuerrecht
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Die "eigene/ tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit" im Steuerrecht (2013)

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Neuware - Diplomarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Universität Augsburg (Lehrstuhl für Steuerrecht, Finanzrecht und Öffentliches Recht der juristischen Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage, ob der Mensch von Natur aus gerne teilt oder nicht, ist wohl eine sehr weite. Was wir jedoch von den ersten geschichtlichen Aufzeichnungen bis zum heutigen Tag beobachten können ist, dass der Mensch eher ungerne (grosse) Teile seines Vermögens (sei es in Form von Ländereien, Naturalien oder Geldvermögen) ohne Gegenleistung hergibt. Umso erstaunlicher ist die Erkenntnis, dass die für einen jeden funktionierenden Staat überlebenswichtige Steuer in Deutschland auf genau diese ( Negativ- ) Definition zurückgreift. Über die Frage, ob Steuern gezahlt werden sollen oder nicht, lässt sich schnell ein zustimmender Konsens finden. Bei der Folgefrage aber, wie viel Steuer gezahlt werden soll, scheiden sich die Gemüter seit je her. Dementsprechend spiegelt sich im Verhalten jedes Steuerpflichtigen weltweit der Versuch seine Abgaben möglichst gering zu halten. Während früher Teile des Vermögens versteckt und verschwiegen wurden, um sich dadurch ärmer zu stellen als man es in Wirklichkeit war, entwickelte sich dieser Trend bis zum heutigen Tag zu kuriosen Auswüchsen in Form von hoch komplexen Steuersparmodellen . Dieses Streben wird in der Bundesrepublik Deutschland auch grundsätzlich anerkannt, denn kein Steuerpflichtiger ist verpflichtet, seine persönlichen Umstände so zu gestalten, dass ein Steueranspruch entsteht. Vielmehr steht es ihm frei, die Steuer zu vermeiden und eine Gestaltung zu wählen, die eine geringere Steuerbelastung nach sich zieht. So berichteten erst vor Kurzem wieder Medien über Konglomerate (auch sog. Global Player ), die durch höchst komplizierte und aufwändige Gesellschaftsstrukturen das internationale Steuergefälle sowie die Rechtssysteme verschiedenster Länder auf der ganzen Welt ausnutzen, um die Steuerbelastung für das eigene Geschäft zu minimieren. Die Frage, ob solche Vorgehensweisen moralisch richtig sind oder nicht, möchte ich hier bewusst nicht diskutieren. Die Folgefrage jedoch, ob derartige Gesellschaftsstrukturen rechtlich stabil oder (wie so oft) an der Grenze zum Rechtsmissbrauch verlaufen und damit noch im Bereich der legalen Steuervermeidung oder bereits in der illegalen Steuerumgehung/ -hinterziehung liegen, möchte ich in der vorliegenden Arbeit unter dem Aspekt der tatsächlichen bzw. eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit einer ausländischen Zwischengesellschaft untersuchen. [.] 108 pp. Deutsch.
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9783656537038 - Die 'eigene/ tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit' im Steuerrecht: Substanzanforderungen an ausländische Kapitalgesellschaften im Rahmen der §

Die 'eigene/ tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit' im Steuerrecht: Substanzanforderungen an ausländische Kapitalgesellschaften im Rahmen der § (2013)

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Diplomarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Universität Augsburg (Lehrstuhl für Steuerrecht, Finanzrecht und Öffentliches Recht der juristischen Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage, ob der Mensch von Natur aus gerne teilt oder nicht, ist wohl eine sehr weite. Was wir jedoch von den ersten geschichtlichen Aufzeichnungen bis zum heutigen Tag beobachten können ist, dass der Mensch eher ungerne (grosse) Teile seines Vermögens (sei es in Form von Ländereien, Naturalien oder Geldvermögen) ohne Gegenleistung hergibt. Umso erstaunlicher ist die Erkenntnis, dass die für einen jeden funktionierenden Staat überlebenswichtige 'Steuer' in Deutschland auf genau diese ('Negativ-') Definition zurückgreift. Über die Frage, ob Steuern gezahlt werden sollen oder nicht, lässt sich schnell ein zustimmender Konsens finden. Bei der Folgefrage aber, wie viel Steuer gezahlt werden soll, scheiden sich die Gemüter seit je her. Dementsprechend spiegelt sich im Verhalten jedes Steuerpflichtigen weltweit der Versuch seine 'Abgaben' möglichst gering zu halten. Während früher Teile des Vermögens versteckt und verschwiegen wurden, um sich dadurch ärmer zu stellen als man es in Wirklichkeit war, entwickelte sich dieser Trend bis zum heutigen Tag zu kuriosen Auswüchsen in Form von hoch komplexen 'Steuersparmodellen'. Dieses Streben wird in der Bundesrepublik Deutschland auch grundsätzlich anerkannt, denn kein Steuerpflichtiger ist verpflichtet, seine persönlichen Umstände so zu gestalten, dass ein Steueranspruch entsteht. Vielmehr steht es ihm frei, die Steuer zu vermeiden und eine Gestaltung zu wählen, die eine geringere Steuerbelastung nach sich zieht. So berichteten erst vor Kurzem wieder Medien über Konglomerate (auch sog. 'Global Player'), die durch höchst komplizierte und aufwändige Gesellschaftsstrukturen das internationale Steuergefälle sowie die Rechtssysteme verschiedenster Länder auf der ganzen Welt ausnutzen, um die Steuerbelastung für das eigene Geschäft zu minimieren. Die Frage, ob solche Vorgehensweisen moralisch richtig sind oder nicht, möchte ich hier bewusst nicht diskutieren. Die Folgefrage jedoch, ob derartige Gesellschaftsstrukturen 'rechtlich stabil' oder (wie so oft) an der Grenze zum Rechtsmissbrauch verlaufen und damit noch im Bereich der legalen Steuervermeidung oder bereits in der illegalen Steuerumgehung/ -hinterziehung liegen, möchte ich in der vorliegenden Arbeit unter dem Aspekt der 'tatsächlichen bzw. eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit' einer ausländischen Zwischengesellschaft untersuchen. [...].
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9783656538295 - Deringer: Die "eigene/ tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit" im Steuerrecht
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Die "eigene/ tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit" im Steuerrecht

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Neuware - Diplomarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Universität Augsburg (Lehrstuhl für Steuerrecht, Finanzrecht und Öffentliches Recht der juristischen Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage, ob der Mensch von Natur aus gerne teilt oder nicht, ist wohl eine sehr weite. Was wir jedoch von den ersten geschichtlichen Aufzeichnungen bis zum heutigen Tag beobachten können ist, dass der Mensch eher ungerne (grosse) Teile seines Vermögens (sei es in Form von Ländereien, Naturalien oder Geldvermögen) ohne Gegenleistung hergibt. Umso erstaunlicher ist die Erkenntnis, dass die für einen jeden funktionierenden Staat überlebenswichtige 'Steuer' in Deutschland auf genau diese ('Negativ-') Definition zurückgreift. Über die Frage, ob Steuern gezahlt werden sollen oder nicht, lässt sich schnell ein zustimmender Konsens finden. Bei der Folgefrage aber, wie viel Steuer gezahlt werden soll, scheiden sich die Gemüter seit je her. Dementsprechend spiegelt sich im Verhalten jedes Steuerpflichtigen weltweit der Versuch seine 'Abgaben' möglichst gering zu halten. Während früher Teile des Vermögens versteckt und verschwiegen wurden, um sich dadurch ärmer zu stellen als man es in Wirklichkeit war, entwickelte sich dieser Trend bis zum heutigen Tag zu kuriosen Auswüchsen in Form von hoch komplexen 'Steuersparmodellen'. Dieses Streben wird in der Bundesrepublik Deutschland auch grundsätzlich anerkannt, denn kein Steuerpflichtiger ist verpflichtet, seine persönlichen Umstände so zu gestalten, dass ein Steueranspruch entsteht. Vielmehr steht es ihm frei, die Steuer zu vermeiden und eine Gestaltung zu wählen, die eine geringere Steuerbelastung nach sich zieht. So berichteten erst vor Kurzem wieder Medien über Konglomerate (auch sog. 'Global Player'), die durch höchst komplizierte und aufwändige Gesellschaftsstrukturen das internationale Steuergefälle sowie die Rechtssysteme verschiedenster Länder auf der ganzen Welt ausnutzen, um die Steuerbelastung für das eigene Geschäft zu minimieren. Die Frage, ob solche Vorgehensweisen moralisch richtig sind oder nicht, möchte ich hier bewusst nicht diskutieren. Die Folgefrage jedoch, ob derartige Gesellschaftsstrukturen 'rechtlich stabil' oder (wie so oft) an der Grenze zum Rechtsmissbrauch verlaufen und damit noch im Bereich der legalen Steuervermeidung oder bereits in der illegalen Steuerumgehung/ -hinterziehung liegen, möchte ich in der vorliegenden Arbeit unter dem Aspekt der 'tatsächlichen bzw. eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit' einer ausländischen Zwischengesellschaft untersuchen. [...], Taschenbuch.
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9783656538295 - Deringer: Die "eigene/ tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit" im Steuerrecht
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Die "eigene/ tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit" im Steuerrecht

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Neuware - Diplomarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Universität Augsburg (Lehrstuhl für Steuerrecht, Finanzrecht und Öffentliches Recht der juristischen Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage, ob der Mensch von Natur aus gerne teilt oder nicht, ist wohl eine sehr weite. Was wir jedoch von den ersten geschichtlichen Aufzeichnungen bis zum heutigen Tag beobachten können ist, dass der Mensch eher ungerne (grosse) Teile seines Vermögens (sei es in Form von Ländereien, Naturalien oder Geldvermögen) ohne Gegenleistung hergibt. Umso erstaunlicher ist die Erkenntnis, dass die für einen jeden funktionierenden Staat überlebenswichtige Steuer in Deutschland auf genau diese ( Negativ- ) Definition zurückgreift. Über die Frage, ob Steuern gezahlt werden sollen oder nicht, lässt sich schnell ein zustimmender Konsens finden. Bei der Folgefrage aber, wie viel Steuer gezahlt werden soll, scheiden sich die Gemüter seit je her. Dementsprechend spiegelt sich im Verhalten jedes Steuerpflichtigen weltweit der Versuch seine Abgaben möglichst gering zu halten. Während früher Teile des Vermögens versteckt und verschwiegen wurden, um sich dadurch ärmer zu stellen als man es in Wirklichkeit war, entwickelte sich dieser Trend bis zum heutigen Tag zu kuriosen Auswüchsen in Form von hoch komplexen Steuersparmodellen . Dieses Streben wird in der Bundesrepublik Deutschland auch grundsätzlich anerkannt, denn kein Steuerpflichtiger ist verpflichtet, seine persönlichen Umstände so zu gestalten, dass ein Steueranspruch entsteht. Vielmehr steht es ihm frei, die Steuer zu vermeiden und eine Gestaltung zu wählen, die eine geringere Steuerbelastung nach sich zieht. So berichteten erst vor Kurzem wieder Medien über Konglomerate (auch sog. Global Player ), die durch höchst komplizierte und aufwändige Gesellschaftsstrukturen das internationale Steuergefälle sowie die Rechtssysteme verschiedenster Länder auf der ganzen Welt ausnutzen, um die Steuerbelastung für das eigene Geschäft zu minimieren. Die Frage, ob solche Vorgehensweisen moralisch richtig sind oder nicht, möchte ich hier bewusst nicht diskutieren. Die Folgefrage jedoch, ob derartige Gesellschaftsstrukturen rechtlich stabil oder (wie so oft) an der Grenze zum Rechtsmissbrauch verlaufen und damit noch im Bereich der legalen Steuervermeidung oder bereits in der illegalen Steuerumgehung/ -hinterziehung liegen, möchte ich in der vorliegenden Arbeit unter dem Aspekt der tatsächlichen bzw. eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit einer ausländischen Zwischengesellschaft untersuchen. [...] -, Taschenbuch.
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9783656537038 - Deringer: Die eigene/ tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit im Steuerrecht - Substanzanforderungen an ausländische Kapitalgesellschaften im Rahmen der ? 8 Abs. 2 AStG, 50d Abs. 3 EStG und 42 AO
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Die eigene/ tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit im Steuerrecht - Substanzanforderungen an ausländische Kapitalgesellschaften im Rahmen der ? 8 Abs. 2 AStG, 50d Abs. 3 EStG und 42 AO (2013)

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Die eigene/ tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit im Steuerrecht: Diplomarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Universität Augsburg (Lehrstuhl für Steuerrecht, Finanzrecht und öffentliches Recht der juristischen Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage, ob der Mensch von Natur aus gerne teilt oder nicht, ist wohl eine sehr weite. Was wir jedoch von den ersten geschichtlichen Aufzeichnungen bis zum heutigen Tag beobachten können ist, dass der Mensch eher ungerne (grosse) Teile seines Vermögens (sei es in Form von Ländereien, Naturalien oder Geldvermögen) ohne Gegenleistung hergibt. Umso erstaunlicher ist die Erkenntnis, dass die für einen jeden funktionierenden Staat überlebenswichtige `Steuer` in Deutschland auf genau diese (`Negativ-`) Definition zurückgreift. über die Frage, ob Steuern gezahlt werden sollen oder nicht, lässt sich schnell ein zustimmender Konsens finden. Bei der Folgefrage aber, wie viel Steuer gezahlt werden soll, scheiden sich die Gemüter seit je her. Dementsprechend spiegelt sich im Verhalten jedes Steuerpflichtigen weltweit der Versuch seine `Abgaben` möglichst gering zu halten. Während früher Teile des Vermögens versteckt und verschwiegen wurden, um sich dadurch ärmer zu stellen als man es in Wirklichkeit war, entwickelte sich dieser Trend bis zum heutigen Tag zu kuriosen Auswüchsen in Form von hoch komplexen `Steuersparmodellen`. Dieses Streben wird in der Bundesrepublik Deutschland auch grundsätzlich anerkannt, denn kein Steuerpflichtiger ist verpflichtet, seine persönlichen Umstände so zu gestalten, dass ein Steueranspruch entsteht. Vielmehr steht es ihm frei, die Steuer zu vermeiden und eine Gestaltung zu wählen, die eine geringere Steuerbelastung nach sich zieht. So berichteten erst vor Kurzem wieder Medien über Konglomerate (auch sog. `Global Player`), die durch höchst komplizierte und aufwändige Gesellschaftsstrukturen das internationale Steuergefälle sowie die Rechtssysteme verschiedenster Länder auf der ganzen Welt ausnutzen, um die Steuerbelastung für das eigene Geschäft zu minimieren. Die Frage, ob solche Vorgehensweisen moralisch richtig sind oder nicht, mächte ich hier bewusst nicht diskutieren. Die Folgefrage jedoch, ob derartige Gesellschaftsstrukturen `rechtlich stabil` oder (wie so oft) an der Grenze zum Rechtsmissbrauch verlaufen und damit noch im Bereich der legalen Steuervermeidung oder bereits in der illegalen Steuerumgehung/ -hinterziehung liegen, mächte ich in der vorliegenden Arbeit unter dem Aspekt der `tatsächlichen bzw. eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit` einer ausländischen Zwischengesellschaft untersuchen. [...], Ebook.
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9783656537038 - Deringer: Die 'eigene/ tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit' im Steuerrecht: Substanzanforderungen an ausländische Kapitalgesellschaften i
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