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Artikel 12 Grundgesetz - Berufsfreiheit (2005)
ISBN: 9783638393171 bzw. 3638393178, in Deutsch, GRIN, neu, E-Book.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,3, Private Fachhochschule für Wirtschaft und Technik Vechta-Diepholz-Oldenburg; Abt. Vechta (FIG), Sprache: Deutsch, Abstract: Aus historischer Sicht ist das Gesetz der Be rufsfreiheit auf den Kampf um die Gewerbefreiheit zurückzuführen. Die Gewerbefreiheit wurde erstmals in der Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes 1869 gesetzlich verankert und später auf das gesamte Deutsche Reich ausgeweitet und zum Gesetz erhoben. Die Gewerbeordnung (GewO) von 1869 war zum damaligen Zeitpunkt durch Reichsoder Landesgesetze beschränkbar.1 Die Paulskirchenverfassung2 von 1849, umfasste eine Freiheit der Berufswahl, welche nur noch durch Reichgesetze einzuschränken war. Daneben umfasste Art. 151 III WRV die Freiheit des Handels und Gewerbes.3 Das heutige Grundrecht der Berufsfreiheit gilt gleichermassen für Unternehmer sowie für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, aber auch für freie Berufe und auch für die Berufe aus den Bereichen des Bergbaus und der Landwirtschaft.4 Ein ursprünglich kapitalistisches Grundrecht wurde somit ein für alle Schichten der Bevölkerung geltendes Freiheitsrecht.5 1 Art. 111 WRV (WRV vom 11.8.1991) 2 Die Verfassung des Deutschen Reichs wurde am 28. März 1849 in der Paulskirche zu Frankfurt am Main von der verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung beschlossen. Aufgrund des Tagungsortes der Nationalversammlung wird sie als 'Paulskirchenverfassung' bzw. als 'Frankfurter Reichsverfassung' bezeichnet. 3 vgl. STEIN, Ekkehart - Staatsrecht, Seite 266 4 vgl. WEBER-FAS, Rudolf -Lexikon, Seite 23 5 vgl. STEIN, Ekkehart - Staatsrecht, Seite 266, 05.07.2005.
Artikel 12 Grundgesetz - Berufsfreiheit (2005)
ISBN: 9783638393171 bzw. 3638393178, in Deutsch, GRIN, neu, E-Book.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,3, Private Fachhochschule für Wirtschaft und Technik Vechta-Diepholz-Oldenburg; Abt. Vechta (FIG), Sprache: Deutsch, Abstract: Aus historischer Sicht ist das Gesetz der Be rufsfreiheit auf den Kampf um die Gewerbefreiheit zurückzuführen. Die Gewerbefreiheit wurde erstmals in der Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes 1869 gesetzlich verankert und später auf das gesamte Deutsche Reich ausgeweitet und zum Gesetz erhoben. Die Gewerbeordnung (GewO) von 1869 war zum damaligen Zeitpunkt durch Reichsoder Landesgesetze beschränkbar.1 Die Paulskirchenverfassung2 von 1849, umfasste eine Freiheit der Berufswahl, welche nur noch durch Reichgesetze einzuschränken war. Daneben umfasste Art. 151 III WRV die Freiheit des Handels und Gewerbes.3 Das heutige Grundrecht der Berufsfreiheit gilt gleichermassen für Unternehmer sowie für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, aber auch für freie Berufe und auch für die Berufe aus den Bereichen des Bergbaus und der Landwirtschaft.4 Ein ursprünglich kapitalistisches Grundrecht wurde somit ein für alle Schichten der Bevölkerung geltendes Freiheitsrecht.5 1 Art. 111 WRV (WRV vom 11.8.1991) 2 Die Verfassung des Deutschen Reichs wurde am 28. März 1849 in der Paulskirche zu Frankfurt am Main von der verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung beschlossen. Aufgrund des Tagungsortes der Nationalversammlung wird sie als 'Paulskirchenverfassung' bzw. als 'Frankfurter Reichsverfassung' bezeichnet. 3 vgl. STEIN, Ekkehart - Staatsrecht, Seite 266 4 vgl. WEBER-FAS, Rudolf -Lexikon, Seite 23 5 vgl. STEIN, Ekkehart - Staatsrecht, Seite 266, ePUB, 05.07.2005.
Artikel 12 Grundgesetz - Berufsfreiheit (2005)
ISBN: 9783656561583 bzw. 3656561583, in Deutsch, Grin Verlag, Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, buecher.de GmbH & Co. KG, [1].
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,3, Private Fachhochschule für Wirtschaft und Technik Vechta-Diepholz-Oldenburg Abt. Vechta (FIG), 8 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Aus historischer Sicht ist das Gesetz der Be rufsfreiheit auf den Kampf um die Gewerbefreiheit zurückzuführen. Die Gewerbefreiheit wurde erstmals in der Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes 1869 gesetzlich verankert und später auf das gesamte Deutsche Reich ausgeweitet und zum Gesetz erhoben. Die Gewerbeordnung (GewO) von 1869 war zum damaligen Zeitpunkt durch Reichsoder Landesgesetze beschränkbar.1 Die Paulskirchenverfassung2 von 1849, umfasste eine Freiheit der Berufswahl, welche nur noch durch Reichgesetze einzuschränken war. Daneben umfasste Art. 151 III WRV die Freiheit des Handels und Gewerbes.3 Das heutige Grundrecht der Berufsfreiheit gilt gleichermassen für Unternehmer sowie für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, aber auch für freie Berufe und auch für die Berufe aus den Bereichen des Bergbaus und der Landwirtschaft.4 Ein ursprünglich kapitalistisches Grundrecht wurde somit ein für alle Schichten der Bevölkerung geltendes Freiheitsrecht.5 1 Art. 111 WRV (WRV vom 11.8.1991) 2 Die Verfassung des Deutschen Reichs wurde am 28. März 1849 in der Paulskirche zu Frankfurt am Main von der verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung beschlossen. Aufgrund des Tagungsortes der Nationalversammlung wird sie als "Paulskirchenverfassung" bzw. als "Frankfurter Reichsverfassung" bezeichnet. 3 vgl. STEIN, Ekkehart - Staatsrecht, Seite 266 4 vgl. WEBER-FAS, Rudolf -Lexikon, Seite 23 5 vgl. STEIN, Ekkehart - Staatsrecht, Seite 266 2013. 24 S. 210 mm Versandfertig in 6-10 Tagen, Softcover, Neuware, offene Rechnung (Vorkasse vorbehalten).
Artikel 12 Grundgesetz - Berufsfreiheit (2005)
ISBN: 9783656561583 bzw. 3656561583, in Deutsch, GRIN Verlag, Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, buecher.de GmbH & Co. KG, [1].
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,3, Private Fachhochschule für Wirtschaft und Technik Vechta-Diepholz-Oldenburg Abt. Vechta (FIG), 8 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Aus historischer Sicht ist das Gesetz der Be rufsfreiheit auf den Kampf um die Gewerbefreiheit zurückzuführen. Die Gewerbefreiheit wurde erstmals in der Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes 1869 gesetzlich verankert und später auf das gesamte Deutsche Reich ausgeweitet und zum Gesetz erhoben. Die Gewerbeordnung (GewO) von 1869 war zum damaligen Zeitpunkt durch Reichsoder Landesgesetze beschränkbar.1 Die Paulskirchenverfassung2 von 1849, umfasste eine Freiheit der Berufswahl, welche nur noch durch Reichgesetze einzuschränken war. Daneben umfasste Art. 151 III WRV die Freiheit des Handels und Gewerbes.3 Das heutige Grundrecht der Berufsfreiheit gilt gleichermassen für Unternehmer sowie für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, aber auch für freie Berufe und auch für die Berufe aus den Bereichen des Bergbaus und der Landwirtschaft.4 Ein ursprünglich kapitalistisches Grundrecht wurde somit ein für alle Schichten der Bevölkerung geltendes Freiheitsrecht.5 1 Art. 111 WRV (WRV vom 11.8.1991) 2 Die Verfassung des Deutschen Reichs wurde am 28. März 1849 in der Paulskirche zu Frankfurt am Main von der verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung beschlossen. Aufgrund des Tagungsortes der Nationalversammlung wird sie als "Paulskirchenverfassung" bzw. als "Frankfurter Reichsverfassung" bezeichnet. 3 vgl. STEIN, Ekkehart - Staatsrecht, Seite 266 4 vgl. WEBER-FAS, Rudolf -Lexikon, Seite 23 5 vgl. STEIN, Ekkehart - Staatsrecht, Seite 266 2013. 24 S. 210 mm Versandfertig in 6-10 Tagen, Softcover, Neuware, Offene Rechnung (Vorkasse vorbehalten).
Artikel 12 Grundgesetz - Berufsfreiheit (2005)
ISBN: 9783638393171 bzw. 3638393178, in Deutsch, GRIN, neu, E-Book.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,3, Private Fachhochschule für Wirtschaft und Technik Vechta-Diepholz-Oldenburg; Abt. Vechta (FIG), 8 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Aus historischer Sicht ist das Gesetz der Be rufsfreiheit auf den Kampf um die Gewerbefreiheit zurückzuführen. Die Gewerbefreiheit wurde erstmals in der Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes 1869 gesetzlich verankert und später auf das gesamte Deutsche Reich ausgeweitet und zum Gesetz erhoben. Die Gewerbeordnung (GewO) von 1869 war zum damaligen Zeitpunkt durch Reichsoder Landesgesetze beschränkbar.1 Die Paulskirchenverfassung2 von 1849, umfasste eine Freiheit der Berufswahl, welche nur noch durch Reichgesetze einzuschränken war. Daneben umfasste Art. 151 III WRV die Freiheit des Handels und Gewerbes.3 Das heutige Grundrecht der Berufsfreiheit gilt gleichermassen für Unternehmer sowie für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, aber auch für freie Berufe und auch für die Berufe aus den Bereichen des Bergbaus und der Landwirtschaft.4 Ein ursprünglich kapitalistisches Grundrecht wurde somit ein für alle Schichten der Bevölkerung geltendes Freiheitsrecht.5 1 Art. 111 WRV (WRV vom 11.8.1991) 2 Die Verfassung des Deutschen Reichs wurde am 28. März 1849 in der Paulskirche zu Frankfurt am Main von der verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung beschlossen. Aufgrund des Tagungsortes der Nationalversammlung wird sie als 'Paulskirchenverfassung' bzw. als 'Frankfurter Reichsverfassung' bezeichnet. 3 vgl. STEIN, Ekkehart - Staatsrecht, Seite 266 4 vgl. WEBER-FAS, Rudolf -Lexikon, Seite 23 5 vgl. STEIN, Ekkehart - Staatsrecht, Seite 266, ePUB, 05.07.2005.
Artikel 12 Grundgesetz - Berufsfreiheit (Paperback) (2013)
ISBN: 9783656561583 bzw. 3656561583, vermutlich in Deutsch, Grin Publishing, United States, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.
Language: German. Brand new Book. Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,3, Private Fachhochschule für Wirtschaft und Technik Vechta-Diepholz-Oldenburg; Abt. Vechta (FIG), 8 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Aus historischer Sicht ist das Gesetz der Be rufsfreiheit auf den Kampf um die Gewerbefreiheit zurückzuführen. Die Gewerbefreiheit wurde erstmals in der Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes 1869 gesetzlich verankert und später auf das gesamte Deutsche Reich ausgeweitet und zum Gesetz erhoben. Die Gewerbeordnung (GewO) von 1869 war zum damaligen Zeitpunkt durch Reichsoder Landesgesetze beschränkbar.1 Die Paulskirchenverfassung2 von 1849, umfasste eine Freiheit der Berufswahl, welche nur noch durch Reichgesetze einzuschränken war. Daneben umfasste Art. 151 III WRV die Freiheit des Handels und Gewerbes.3 Das heutige Grundrecht der Berufsfreiheit gilt gleichermassen für Unternehmer sowie für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, aber auch für freie Berufe und auch für die Berufe aus den Bereichen des Bergbaus und der Landwirtschaft.4 Ein ursprünglich kapitalistisches Grundrecht wurde somit ein für alle Schichten der Bevölkerung geltendes Freiheitsrecht.5 1 Art. 111 WRV (WRV vom 11.8.1991) 2 Die Verfassung des Deutschen Reichs wurde am 28. März 1849 in der Paulskirche zu Frankfurt am Main von der verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung beschlossen. Aufgrund des Tagungsortes der Nationalversammlung wird sie als "Paulskirchenverfassung" bzw. als "Frankfurter Reichsverfassung" bezeichnet. 3 vgl. STEIN, Ekkehart - Staatsrecht, Seite 266 4 vgl. WEBER-FAS, Rudolf -Lexikon, Seite 23 5 vgl. STEIN, Ekkehart - Staatsrecht, Seite 266, Books.
Artikel 12 Grundgesetz - Berufsfreiheit (2013)
ISBN: 9783656561583 bzw. 3656561583, vermutlich in Deutsch, GRIN Publishing, Taschenbuch, neu.
nach der Bestellung gedruckt Neuware - Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,3, Private Fachhochschule für Wirtschaft und Technik Vechta-Diepholz-Oldenburg; Abt. Vechta (FIG), 8 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Aus historischer Sicht ist das Gesetz der Be rufsfreiheit auf den Kampf um die Gewerbefreiheit zurückzuführen. Die Gewerbefreiheit wurde erstmals in der Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes 1869 gesetzlich verankert und später auf das gesamte Deutsche Reich ausgeweitet und zum Gesetz erhoben. Die Gewerbeordnung (GewO) von 1869 war zum damaligen Zeitpunkt durch Reichsoder Landesgesetze beschränkbar.1 Die Paulskirchenverfassung2 von 1849, umfasste eine Freiheit der Berufswahl, welche nur noch durch Reichgesetze einzuschränken war. Daneben umfasste Art. 151 III WRV die Freiheit des Handels und Gewerbes.3 Das heutige Grundrecht der Berufsfreiheit gilt gleichermassen für Unternehmer sowie für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, aber auch für freie Berufe und auch für die Berufe aus den Bereichen des Bergbaus und der Landwirtschaft.4 Ein ursprünglich kapitalistisches Grundrecht wurde somit ein für alle Schichten der Bevölkerung geltendes Freiheitsrecht.5 1 Art. 111 WRV (WRV vom 11.8.1991) 2 Die Verfassung des Deutschen Reichs wurde am 28. März 1849 in der Paulskirche zu Frankfurt am Main von der verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung beschlossen. Aufgrund des Tagungsortes der Nationalversammlung wird sie als 'Paulskirchenverfassung' bzw. als 'Frankfurter Reichsverfassung' bezeichnet. 3 vgl. STEIN, Ekkehart - Staatsrecht, Seite 266 4 vgl. WEBER-FAS, Rudolf -Lexikon, Seite 23 5 vgl. STEIN, Ekkehart - Staatsrecht, Seite 266 24 pp. Deutsch, Books.
Artikel 12 Grundgesetz - Berufsfreiheit (2005)
ISBN: 9783638393171 bzw. 3638393178, in Deutsch, GRIN, neu, E-Book.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,3, Private Fachhochschule für Wirtschaft und Technik Vechta-Diepholz-Oldenburg; Abt. Vechta (FIG), 8 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Aus historischer Sicht ist das Gesetz der Be rufsfreiheit auf den Kampf um ... Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,3, Private Fachhochschule für Wirtschaft und Technik Vechta-Diepholz-Oldenburg; Abt. Vechta (FIG), 8 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Aus historischer Sicht ist das Gesetz der Be rufsfreiheit auf den Kampf um die Gewerbefreiheit zurückzuführen. Die Gewerbefreiheit wurde erstmals in der Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes 1869 gesetzlich verankert und später auf das gesamte Deutsche Reich ausgeweitet und zum Gesetz erhoben. Die Gewerbeordnung (GewO) von 1869 war zum damaligen Zeitpunkt durch Reichsoder Landesgesetze beschränkbar.1 Die Paulskirchenverfassung2 von 1849, umfasste eine Freiheit der Berufswahl, welche nur noch durch Reichgesetze einzuschränken war. Daneben umfasste Art. 151 III WRV die Freiheit des Handels und Gewerbes.3 Das heutige Grundrecht der Berufsfreiheit gilt gleichermassen für Unternehmer sowie für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, aber auch für freie Berufe und auch für die Berufe aus den Bereichen des Bergbaus und der Landwirtschaft.4 Ein ursprünglich kapitalistisches Grundrecht wurde somit ein für alle Schichten der Bevölkerung geltendes Freiheitsrecht.5 1 Art. 111 WRV (WRV vom 11.8.1991) 2 Die Verfassung des Deutschen Reichs wurde am 28. März 1849 in der Paulskirche zu Frankfurt am Main von der verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung beschlossen. Aufgrund des Tagungsortes der Nationalversammlung wird sie als ´´Paulskirchenverfassung´´ bzw. als ´´Frankfurter Reichsverfassung´´ bezeichnet. 3 vgl. STEIN, Ekkehart Staatsrecht, Seite 266 4 vgl. WEBER-FAS, Rudolf Lexikon, Seite 23 5 vgl. STEIN, Ekkehart Staatsrecht, Seite 266, 05.07.2005, ePUB.
Artikel 12 Grundgesetz - Berufsfreiheit (2005)
ISBN: 9783638393171 bzw. 3638393178, vermutlich in Deutsch, GRIN, neu, E-Book.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,3, Private Fachhochschule für Wirtschaft und Technik Vechta-Diepholz-Oldenburg; Abt. Vechta (FIG), 8 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Aus historischer Sicht ist das Gesetz der Be rufsfreiheit auf den Kampf um ... Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,3, Private Fachhochschule für Wirtschaft und Technik Vechta-Diepholz-Oldenburg; Abt. Vechta (FIG), 8 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Aus historischer Sicht ist das Gesetz der Be rufsfreiheit auf den Kampf um die Gewerbefreiheit zurückzuführen. Die Gewerbefreiheit wurde erstmals in der Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes 1869 gesetzlich verankert und später auf das gesamte Deutsche Reich ausgeweitet und zum Gesetz erhoben. Die Gewerbeordnung (GewO) von 1869 war zum damaligen Zeitpunkt durch Reichsoder Landesgesetze beschränkbar.1 Die Paulskirchenverfassung2 von 1849, umfasste eine Freiheit der Berufswahl, welche nur noch durch Reichgesetze einzuschränken war. Daneben umfasste Art. 151 III WRV die Freiheit des Handels und Gewerbes.3 Das heutige Grundrecht der Berufsfreiheit gilt gleichermassen für Unternehmer sowie für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, aber auch für freie Berufe und auch für die Berufe aus den Bereichen des Bergbaus und der Landwirtschaft.4 Ein ursprünglich kapitalistisches Grundrecht wurde somit ein für alle Schichten der Bevölkerung geltendes Freiheitsrecht.5 1 Art. 111 WRV (WRV vom 11.8.1991) 2 Die Verfassung des Deutschen Reichs wurde am 28. März 1849 in der Paulskirche zu Frankfurt am Main von der verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung beschlossen. Aufgrund des Tagungsortes der Nationalversammlung wird sie als ´Paulskirchenverfassung´ bzw. als ´Frankfurter Reichsverfassung´ bezeichnet. 3 vgl. STEIN, Ekkehart - Staatsrecht, Seite 266 4 vgl. WEBER-FAS, Rudolf -Lexikon, Seite 23 5 vgl. STEIN, Ekkehart - Staatsrecht, Seite 266, ePUB, 05.07.2005.
Artikel 12 Grundgesetz - Berufsfreiheit (2005)
ISBN: 9783638393171 bzw. 3638393178, in Deutsch, GRIN, neu, E-Book.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,3, Private Fachhochschule für Wirtschaft und Technik Vechta-Diepholz-Oldenburg; Abt. Vechta (FIG), 8 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Aus historischer Sicht ist das Gesetz der Be rufsfreiheit auf den Kampf um ... Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,3, Private Fachhochschule für Wirtschaft und Technik Vechta-Diepholz-Oldenburg; Abt. Vechta (FIG), 8 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Aus historischer Sicht ist das Gesetz der Be rufsfreiheit auf den Kampf um die Gewerbefreiheit zurückzuführen. Die Gewerbefreiheit wurde erstmals in der Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes 1869 gesetzlich verankert und später auf das gesamte Deutsche Reich ausgeweitet und zum Gesetz erhoben. Die Gewerbeordnung (GewO) von 1869 war zum damaligen Zeitpunkt durch Reichsoder Landesgesetze beschränkbar.1 Die Paulskirchenverfassung2 von 1849, umfasste eine Freiheit der Berufswahl, welche nur noch durch Reichgesetze einzuschränken war. Daneben umfasste Art. 151 III WRV die Freiheit des Handels und Gewerbes.3 Das heutige Grundrecht der Berufsfreiheit gilt gleichermassen für Unternehmer sowie für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, aber auch für freie Berufe und auch für die Berufe aus den Bereichen des Bergbaus und der Landwirtschaft.4 Ein ursprünglich kapitalistisches Grundrecht wurde somit ein für alle Schichten der Bevölkerung geltendes Freiheitsrecht.5 1 Art. 111 WRV (WRV vom 11.8.1991) 2 Die Verfassung des Deutschen Reichs wurde am 28. März 1849 in der Paulskirche zu Frankfurt am Main von der verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung beschlossen. Aufgrund des Tagungsortes der Nationalversammlung wird sie als ´´Paulskirchenverfassung´´ bzw. als ´´Frankfurter Reichsverfassung´´ bezeichnet. 3 vgl. STEIN, Ekkehart Staatsrecht, Seite 266 4 vgl. WEBER-FAS, Rudolf Lexikon, Seite 23 5 vgl. STEIN, Ekkehart Staatsrecht, Seite 266, ePUB, 05.07.2005.