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Das Verhältnis von Mord zu Totschlag und die Grenzziehung zur Sterbehilfe100%: Dennis Stückmann-Selmanovic: Das Verhältnis von Mord zu Totschlag und die Grenzziehung zur Sterbehilfe (ISBN: 9783656652755) 2014, GRIN Verlag, in Deutsch, auch als eBook.
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Das Verhältnis von Mord zu Totschlag und die Grenzziehung zur Sterbehilfe61%: Dennis Stückmann-Selmanovic: Das Verhältnis von Mord zu Totschlag und die Grenzziehung zur Sterbehilfe (ISBN: 9783656652748) in Deutsch, Taschenbuch.
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Das Verhältnis von Mord zu Totschlag und die Grenzziehung zur Sterbehilfe
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9783656652755 - Dennis St?ckmann-Selmanovic: Das Verhältnis von Mord zu Totschlag und die Grenzziehung zur Sterbehilfe
Dennis St?ckmann-Selmanovic

Das Verhältnis von Mord zu Totschlag und die Grenzziehung zur Sterbehilfe

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ISBN: 9783656652755 bzw. 3656652759, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.

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Das Verhältnis von Mord zu Totschlag und die Grenzziehung zur Sterbehilfe: Der Mord steht mit seiner absoluten lebenslänglichen Strafandrohung, als das schwerste Delikt im Strafgesetzbuch. Direkt danach folgt im 212 StGB der Totschlag. Viele nicht-Juristen kennen den eigentlichen Unterschied zwischen diesen beiden Normen nicht. Denn beide haben zum Gegenstand, dass ein Mensch einen anderen Menschen tätet. Von Mordmerkmalen haben schon einige gehört, doch was sie genau bedeuten und welchen Zweck sie verfolgen, wei? der Normalbürger in der Regel nicht. Wenn man nun annimmt, dass eine Abgrenzung von Mord und Totschlag zumindest durch Juristen kein Problem ist, so irrt man sich. Selbst Rechtsprechung und Literatur stehen seit geraumer Zeit in einem nicht enden wollenden Streit. Diesen Streit gilt es im ersten Teil dieser Arbeit darzulegen und ihn konstruktiv zu diskutieren. Dabei werden seine Auswirkungen auf die Rechtsanwendung und die teilweise seltsamen Ergebnisse präsentiert. In den Bereich der Tötungsdelikte fällt unter anderem auch die terminologisch nicht im Gesetz deklarierte Sterbehilfe. Sie unterf?llt derzeit dem 216, der sich allgemein mit der Tötung auf Verlangen widmet. Ihre rechtliche Abgrenzung zu den 211, 212 ist nicht abschliessend geklärt. Insbesondere unklar ist die Behandlung des gleichzeitigen Vorliegens eines Mordmerkmals in Zusammenhang mit der Sterbehilfe. Gerade wenn jemand einem anderen das Sterben erleichtern will, das in Wirklichkeit aber nur macht, um schneller an sein Erbe zu kommen, wird man sich die Frage stellen müssen, ob er nicht aus Habgier gehandelt hat und deshalb wegen Mordes zu bestrafen ist. Auch andere Mordmerkmale kommen in Betracht, sodass sich der zweite Teil der Arbeit mit der Grenzziehung der Sterbehilfe zu 211, 212 beschäftigen wird. Zugegebenermassen ist ein Aufeinandertreffen von Mordmerkmalen und Sterbehilfe in der Praxis selten. Aber gerade dieser Umstand bedeutet auch, dass sich mit dieser Problematik kaum auseinandergesetzt und keine wirkliche Lösung gefunden wurde. Die Arbeit wird zum gräten Teil auf Rechtsprechungsurteilen basieren, aber auch Zeitschriftenaufsätze und Lehrbücher werden verwendet. Methodisch gestaltet sie sich wie folgt: Zunächst werden die einzelnen Tatbestände 211, 212, 216 materiellrechtlich dargestellt. Dies soll die Grundlage für die nachstehende Bearbeitung bilden. Danach erfolgt im ersten Schwerpunktteil der Arbeit eine Erläuterung des Verhältnisses von Mord und Totschlag zueinander anhand der Auslegungsmethoden Grammatik, Historik, [...], Ebook.
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9783656652755 - Dennis Stückmann-Selmanovic: Das Verhältnis von Mord zu Totschlag und die Grenzziehung zur Sterbehilfe
Dennis Stückmann-Selmanovic

Das Verhältnis von Mord zu Totschlag und die Grenzziehung zur Sterbehilfe (2014)

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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,3, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Mord steht mit seiner absoluten lebenslänglichen Strafandrohung, als das schwerste Delikt im Strafgesetzbuch. Direkt danach folgt im 212 StGB der Totschlag. Viele nicht-Juristen kennen den eigentlichen Unterschied zwischen diesen beiden Normen nicht. Denn beide haben zum Gegenstand, dass ein Mensch einen anderen Menschen tötet. Von Mordmerkmalen haben schon einige gehört, doch was sie genau bedeuten und welchen Zweck sie verfolgen, weiss der Normalbürger in der Regel nicht. Wenn man nun annimmt, dass eine Abgrenzung von Mord und Totschlag zumindest durch Juristen kein Problem ist, so irrt man sich. Selbst Rechtsprechung und Literatur stehen seit geraumer Zeit in einem nicht enden wollenden Streit. Diesen Streit gilt es im ersten Teil dieser Arbeit darzulegen und ihn konstruktiv zu diskutieren. Dabei werden seine Auswirkungen auf die Rechtsanwendung und die teilweise seltsamen Ergebnisse präsentiert. In den Bereich der Tötungsdelikte fällt unter anderem auch die terminologisch nicht im Gesetz deklarierte Sterbehilfe. Sie unterfällt derzeit dem 216, der sich allgemein mit der Tötung auf Verlangen widmet. Ihre rechtliche Abgrenzung zu den 211, 212 ist nicht abschliessend geklärt. Insbesondere unklar ist die Behandlung des gleichzeitigen Vorliegens eines Mordmerkmals in Zusammenhang mit der Sterbehilfe. Gerade wenn jemand einem anderen das Sterben erleichtern will, das in Wirklichkeit aber nur macht, um schneller an sein Erbe zu kommen, wird man sich die Frage stellen müssen, ob er nicht aus Habgier gehandelt hat und deshalb wegen Mordes zu bestrafen ist. Auch andere Mordmerkmale kommen in Betracht, sodass sich der zweite Teil der Arbeit mit der Grenzziehung der Sterbehilfe zu 211, 212 beschäftigen wird. Zugegebenermassen ist ein Aufeinandertreffen von Mordmerkmalen und Sterbehilfe in der Praxis selten. Aber gerade dieser Umstand bedeutet auch, dass sich mit dieser Problematik kaum auseinandergesetzt und keine wirkliche Lösung gefunden wurde. Die Arbeit wird zum grössten Teil auf Rechtsprechungsurteilen basieren, aber auch Zeitschriftenaufsätze und Lehrbücher werden verwendet. Methodisch gestaltet sie sich wie folgt: Zunächst werden die einzelnen Tatbestände 211, 212, 216 materiellrechtlich dargestellt. Dies soll die Grundlage für die nachstehende Bearbeitung bilden. Danach erfolgt im ersten Schwerpunktteil der Arbeit eine Erläuterung des Verhältnisses von Mord und Totschlag zueinander anhand der Auslegungsmethoden Grammatik, Historik, [...], PDF, 13.05.2014.
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Dennis Stückmann-Selmanovic

Das Verhältnis von Mord zu Totschlag und die Grenzziehung zur Sterbehilfe (2014)

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Neuware - Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,3, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Mord steht mit seiner absoluten lebenslänglichen Strafandrohung, als das schwerste Delikt im Strafgesetzbuch. Direkt danach folgt im 212 StGB der Totschlag. Viele nicht-Juristen kennen den eigentlichen Unterschied zwischen diesen beiden Normen nicht. Denn beide haben zum Gegenstand, dass ein Mensch einen anderen Menschen tötet. Von Mordmerkmalen haben schon einige gehört, doch was sie genau bedeuten und welchen Zweck sie verfolgen, weiss der Normalbürger in der Regel nicht. Wenn man nun annimmt, dass eine Abgrenzung von Mord und Totschlag zumindest durch Juristen kein Problem ist, so irrt man sich. Selbst Rechtsprechung und Literatur stehen seit geraumer Zeit in einem nicht enden wollenden Streit. Diesen Streit gilt es im ersten Teil dieser Arbeit darzulegen und ihn konstruktiv zu diskutieren. Dabei werden seine Auswirkungen auf die Rechtsanwendung und die teilweise seltsamen Ergebnisse präsentiert. In den Bereich der Tötungsdelikte fällt unter anderem auch die terminologisch nicht im Gesetz deklarierte Sterbehilfe. Sie unterfällt derzeit dem 216, der sich allgemein mit der Tötung auf Verlangen widmet. Ihre rechtliche Abgrenzung zu den 211, 212 ist nicht abschliessend geklärt. Insbesondere unklar ist die Behandlung des gleichzeitigen Vorliegens eines Mordmerkmals in Zusammenhang mit der Sterbehilfe. Gerade wenn jemand einem anderen das Sterben erleichtern will, das in Wirklichkeit aber nur macht, um schneller an sein Erbe zu kommen, wird man sich die Frage stellen müssen, ob er nicht aus Habgier gehandelt hat und deshalb wegen Mordes zu bestrafen ist. Auch andere Mordmerkmale kommen in Betracht, sodass sich der zweite Teil der Arbeit mit der Grenzziehung der Sterbehilfe zu 211, 212 beschäftigen wird. Zugegebenermassen ist ein Aufeinandertreffen von Mordmerkmalen und Sterbehilfe in der Praxis selten. Aber gerade dieser Umstand bedeutet auch, dass sich mit dieser Problematik kaum auseinandergesetzt und keine wirkliche Lösung gefunden wurde. Die Arbeit wird zum grössten Teil auf Rechtsprechungsurteilen basieren, aber auch Zeitschriftenaufsätze und Lehrbücher werden verwendet. Methodisch gestaltet sie sich wie folgt: Zunächst werden die einzelnen Tatbestände 211, 212, 216 materiellrechtlich dargestellt. Dies soll die Grundlage für die nachstehende Bearbeitung bilden. Danach erfolgt im ersten Schwerpunktteil der Arbeit eine Erläuterung des Verhältnisses von Mord und Totschlag zueinander anhand der Auslegungsmethoden Grammatik, Historik, [.] 44 pp. Deutsch.
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9783656652755 - Dennis Stückmann-Selmanovic: Das Verhältnis von Mord zu Totschlag und die Grenzziehung zur Sterbehilfe
Dennis Stückmann-Selmanovic

Das Verhältnis von Mord zu Totschlag und die Grenzziehung zur Sterbehilfe (2014)

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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,3, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Mord steht mit seiner absoluten lebenslänglichen Strafandrohung, als das schwerste Delikt im Strafgesetzbuch. Direkt danach folgt im 212 StGB der Totschlag. ... Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,3, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Mord steht mit seiner absoluten lebenslänglichen Strafandrohung, als das schwerste Delikt im Strafgesetzbuch. Direkt danach folgt im 212 StGB der Totschlag. Viele nicht-Juristen kennen den eigentlichen Unterschied zwischen diesen beiden Normen nicht. Denn beide haben zum Gegenstand, dass ein Mensch einen anderen Menschen tötet. Von Mordmerkmalen haben schon einige gehört, doch was sie genau bedeuten und welchen Zweck sie verfolgen, weiss der Normalbürger in der Regel nicht. Wenn man nun annimmt, dass eine Abgrenzung von Mord und Totschlag zumindest durch Juristen kein Problem ist, so irrt man sich. Selbst Rechtsprechung und Literatur stehen seit geraumer Zeit in einem nicht enden wollenden Streit. Diesen Streit gilt es im ersten Teil dieser Arbeit darzulegen und ihn konstruktiv zu diskutieren. Dabei werden seine Auswirkungen auf die Rechtsanwendung und die teilweise seltsamen Ergebnisse präsentiert. In den Bereich der Tötungsdelikte fällt unter anderem auch die terminologisch nicht im Gesetz deklarierte Sterbehilfe. Sie unterfällt derzeit dem 216, der sich allgemein mit der Tötung auf Verlangen widmet. Ihre rechtliche Abgrenzung zu den 211, 212 ist nicht abschliessend geklärt. Insbesondere unklar ist die Behandlung des gleichzeitigen Vorliegens eines Mordmerkmals in Zusammenhang mit der Sterbehilfe. Gerade wenn jemand einem anderen das Sterben erleichtern will, das in Wirklichkeit aber nur macht, um schneller an sein Erbe zu kommen, wird man sich die Frage stellen müssen, ob er nicht aus Habgier gehandelt hat und deshalb wegen Mordes zu bestrafen ist. Auch andere Mordmerkmale kommen in Betracht, sodass sich der zweite Teil der Arbeit mit der Grenzziehung der Sterbehilfe zu 211, 212 beschäftigen wird. Zugegebenermassen ist ein Aufeinandertreffen von Mordmerkmalen und Sterbehilfe in der Praxis selten. Aber gerade dieser Umstand bedeutet auch, dass sich mit dieser Problematik kaum auseinandergesetzt und keine wirkliche Lösung gefunden wurde. Die Arbeit wird zum grössten Teil auf Rechtsprechungsurteilen basieren, aber auch Zeitschriftenaufsätze und Lehrbücher werden verwendet. Methodisch gestaltet sie sich wie folgt: Zunächst werden die einzelnen Tatbestände 211, 212, 216 materiellrechtlich dargestellt. Dies soll die Grundlage für die nachstehende Bearbeitung bilden. Danach erfolgt im ersten Schwerpunktteil der Arbeit eine Erläuterung des Verhältnisses von Mord und Totschlag zueinander anhand der Auslegungsmethoden Grammatik, Historik, [...], 13.05.2014, PDF.
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9783656652748 - Stückmann-Selmanovic, Dennis: Das Verhältnis von Mord zu Totschlag und die Grenzziehung zur Sterbehilfe
Stückmann-Selmanovic, Dennis

Das Verhältnis von Mord zu Totschlag und die Grenzziehung zur Sterbehilfe (2013)

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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,3, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Mord steht mit seiner absoluten lebenslänglichen Strafandrohung, als das schwerste Delikt im Strafgesetzbuch. Direkt danach folgt im § 212 StGB der Totschlag. Viele nicht-Juristen kennen den eigentlichen Unterschied zwischen diesen beiden Normen nicht. Denn beide haben zum Gegenstand, dass ein Mensch einen anderen Menschen tötet. Von Mordmerkmalen haben schon einige gehört, doch was sie genau bedeuten und welchen Zweck sie verfolgen, weiss der Normalbürger in der Regel nicht. Wenn man nun annimmt, dass eine Abgrenzung von Mord und Totschlag zumindest durch Juristen kein Problem ist, so irrt man sich. Selbst Rechtsprechung und Literatur stehen seit geraumer Zeit in einem nicht enden wollenden Streit. Diesen Streit gilt es im ersten Teil dieser Arbeit darzulegen und ihn konstruktiv zu diskutieren. Dabei werden seine Auswirkungen auf die Rechtsanwendung und die teilweise seltsamen Ergebnisse präsentiert. In den Bereich der Tötungsdelikte fällt unter anderem auch die terminologisch nicht im Gesetz deklarierte Sterbehilfe. Sie unterfällt derzeit dem § 216, der sich allgemein mit der Tötung auf Verlangen widmet. Ihre rechtliche Abgrenzung zu den §§ 211, 212 ist nicht abschliessend geklärt. Insbesondere unklar ist die Behandlung des gleichzeitigen Vorliegens eines Mordmerkmals in Zusammenhang mit der Sterbehilfe. Gerade wenn jemand einem anderen das Sterben erleichtern will, das in Wirklichkeit aber nur macht, um schneller an sein Erbe zu kommen, wird man sich die Frage stellen müssen, ob er nicht aus Habgier gehandelt hat und deshalb wegen Mordes zu bestrafen ist. Auch andere Mordmerkmale kommen in Betracht, sodass sich der zweite Teil der Arbeit mit der Grenzziehung der Sterbehilfe zu §§ 211, 212 beschäftigen wird. Zugegebenermassen ist ein Aufeinandertreffen von Mordmerkmalen und Sterbehilfe in der Praxis selten. Aber gerade dieser Umstand bedeutet auch, dass sich mit dieser Problematik kaum auseinandergesetzt und keine wirkliche Lösung gefunden wurde.Die Arbeit wird zum grössten Teil auf Rechtsprechungsurteilen basieren, aber auch Zeitschriftenaufsätze und Lehrbücher werden verwendet. Methodisch gestaltet sie sich wie folgt: Zunächst werden die einzelnen Tatbestände §§ 211, 212, 216 materiellrechtlich dargestellt. Dies soll die Grundlage für die nachstehende Bearbeitung bilden. Danach erfolgt im ersten Schwerpunktteil der Arbeit eine Erläuterung des Verhältnisses von Mord und Totschlag zueinander anhand der Auslegungsmethoden Grammatik, Historik, [...].
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9783656652748 - Das Verhältnis von Mord zu Totschlag und die Grenzziehung zur Sterbehilfe

Das Verhältnis von Mord zu Totschlag und die Grenzziehung zur Sterbehilfe (2013)

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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,3, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Mord steht mit seiner absoluten lebenslänglichen Strafandrohung, als das schwerste Delikt im Strafgesetzbuch. Direkt danach folgt im212 StGB der Totschlag. Viele nicht-Juristen kennen den eigentlichen Unterschied zwischen diesen beiden Normen nicht. Denn beide haben zum Gegenstand, dass ein Mensch einen anderen Menschen tötet. Von Mordmerkmalen haben schon einige gehört, doch was sie genau bedeuten und welchen Zweck sie verfolgen, weiss der Normalbürger in der Regel nicht.Wenn man nun annimmt, dass eine Abgrenzung von Mord und Totschlag zumindest durch Juristen kein Problem ist, so irrt man sich. Selbst Rechtsprechung und Literatur stehen seit geraumer Zeit in einem nicht enden wollenden Streit. Diesen Streit gilt es im ersten Teil dieser Arbeit darzulegen und ihn konstruktiv zu diskutieren. Dabei werden seine Auswirkungen auf die Rechtsanwendung und die teilweise seltsamen Ergebnisse präsentiert.In den Bereich der Tötungsdelikte fällt unter anderem auch die terminologisch nicht im Gesetz deklarierte Sterbehilfe. Sie unterfällt derzeit dem216, der sich allgemein mit der Tötung auf Verlangen widmet. Ihre rechtliche Abgrenzung zu den211, 212 ist nicht abschliessend geklärt. Insbesondere unklar ist die Behandlung des gleichzeitigen Vorliegens eines Mordmerkmals in Zusammenhang mit der Sterbehilfe. Gerade wenn jemand einem anderen das Sterben erleichtern will, das in Wirklichkeit aber nur macht, um schneller an sein Erbe zu kommen, wird man sich die Frage stellen müssen, ob er nicht aus Habgier gehandelt hat und deshalb wegen Mordes zu bestrafen ist. Auch andere Mordmerkmale kommen in Betracht, sodass sich der zweite Teil der Arbeit mit der Grenzziehung der Sterbehilfe zu211, 212 beschäftigen wird. Zugegebenermassen ist ein Aufeinandertreffen von Mordmerkmalen und Sterbehilfe in der Praxis selten. Aber gerade dieser Umstand bedeutet auch, dass sich mit dieser Problematik kaum auseinandergesetzt und keine wirkliche Lösung gefunden wurde.Die Arbeit wird zum grössten Teil auf Rechtsprechungsurteilen basieren, aber auch Zeitschriftenaufsätze und Lehrbücher werden verwendet. Methodisch gestaltet sie sich wie folgt: Zunächst werden die einzelnen Tatbestände211, 212, 216 materiellrechtlich dargestellt. Dies soll die Grundlage für die nachstehende Bearbeitung bilden. Danach erfolgt im ersten Schwerpunktteil der Arbeit eine Erläuterung des Verhältnisses von Mord und Totschlag zueinander anhand der Auslegungsmethoden Grammatik, Historik, [...].
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9783656652748 - Dennis Stückmann-Selmanovic: Das Verhältnis von Mord zu Totschlag und die Grenzziehung zur Sterbehilfe
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Das Verhältnis von Mord zu Totschlag und die Grenzziehung zur Sterbehilfe (2013)

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9783656652755 - Dennis Stückmann-Selmanovic: Das Verhältnis von Mord zu Totschlag und die Grenzziehung zur Sterbehilfe
Dennis Stückmann-Selmanovic

Das Verhältnis von Mord zu Totschlag und die Grenzziehung zur Sterbehilfe (2014)

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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,3, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Mord steht mit seiner absoluten lebenslänglichen Strafandrohung, als das schwerste Delikt im Strafgesetzbuch. Direkt danach folgt im 212 StGB der Totschlag. ... Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,3, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Mord steht mit seiner absoluten lebenslänglichen Strafandrohung, als das schwerste Delikt im Strafgesetzbuch. Direkt danach folgt im 212 StGB der Totschlag. Viele nicht-Juristen kennen den eigentlichen Unterschied zwischen diesen beiden Normen nicht. Denn beide haben zum Gegenstand, dass ein Mensch einen anderen Menschen tötet. Von Mordmerkmalen haben schon einige gehört, doch was sie genau bedeuten und welchen Zweck sie verfolgen, weiss der Normalbürger in der Regel nicht. Wenn man nun annimmt, dass eine Abgrenzung von Mord und Totschlag zumindest durch Juristen kein Problem ist, so irrt man sich. Selbst Rechtsprechung und Literatur stehen seit geraumer Zeit in einem nicht enden wollenden Streit. Diesen Streit gilt es im ersten Teil dieser Arbeit darzulegen und ihn konstruktiv zu diskutieren. Dabei werden seine Auswirkungen auf die Rechtsanwendung und die teilweise seltsamen Ergebnisse präsentiert. In den Bereich der Tötungsdelikte fällt unter anderem auch die terminologisch nicht im Gesetz deklarierte Sterbehilfe. Sie unterfällt derzeit dem 216, der sich allgemein mit der Tötung auf Verlangen widmet. Ihre rechtliche Abgrenzung zu den 211, 212 ist nicht abschliessend geklärt. Insbesondere unklar ist die Behandlung des gleichzeitigen Vorliegens eines Mordmerkmals in Zusammenhang mit der Sterbehilfe. Gerade wenn jemand einem anderen das Sterben erleichtern will, das in Wirklichkeit aber nur macht, um schneller an sein Erbe zu kommen, wird man sich die Frage stellen müssen, ob er nicht aus Habgier gehandelt hat und deshalb wegen Mordes zu bestrafen ist. Auch andere Mordmerkmale kommen in Betracht, sodass sich der zweite Teil der Arbeit mit der Grenzziehung der Sterbehilfe zu 211, 212 beschäftigen wird. Zugegebenermassen ist ein Aufeinandertreffen von Mordmerkmalen und Sterbehilfe in der Praxis selten. Aber gerade dieser Umstand bedeutet auch, dass sich mit dieser Problematik kaum auseinandergesetzt und keine wirkliche Lösung gefunden wurde. Die Arbeit wird zum grössten Teil auf Rechtsprechungsurteilen basieren, aber auch Zeitschriftenaufsätze und Lehrbücher werden verwendet. Methodisch gestaltet sie sich wie folgt: Zunächst werden die einzelnen Tatbestände 211, 212, 216 materiellrechtlich dargestellt. Dies soll die Grundlage für die nachstehende Bearbeitung bilden. Danach erfolgt im ersten Schwerpunktteil der Arbeit eine Erläuterung des Verhältnisses von Mord und Totschlag zueinander anhand der Auslegungsmethoden Grammatik, Historik, [...], PDF, 13.05.2014.
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9783656652748 - Stückmann-Selmanovic, D: Verhältnis von Mord zu Totschlag un
Stückmann-Selmanovic, D

Verhältnis von Mord zu Totschlag un (2014)

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ISBN: 9783656652748 bzw. 3656652740, vermutlich in Deutsch, Taschenbuch, neu.

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Erscheinungsdatum: 14.05.2014, Medium: Taschenbuch, Einband: Kartoniert / Broschiert, Titel: Das Verhältnis von Mord zu Totschlag und die Grenzziehung zur Sterbehilfe, Auflage: 1. Auflage von 2014 // 1. Auflage, Autor: Stückmann-Selmanovic, Dennis, Verlag: GRIN Publishing, Sprache: Deutsch, Rubrik: Strafrecht, Seiten: 44, Gewicht: 81 gr, Verkäufer: averdo.
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3656652740 - Dennis Stückmann-Selmanovic: Das Verhältnis von Mord zu Totschlag und die Grenzziehung zur Sterbehilfe
Dennis Stückmann-Selmanovic

Das Verhältnis von Mord zu Totschlag und die Grenzziehung zur Sterbehilfe

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Das Verhältnis von Mord zu Totschlag und die Grenzziehung zur Sterbehilfe ab 14.99 € als Taschenbuch: 1. Auflage. Aus dem Bereich: Bücher, Wissenschaft, Jura,.
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