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Das Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs100%: Siegfried Schwab: Das Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (ISBN: 9783656669692) 2014, in Deutsch, auch als eBook.
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Das Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs100%: Siegfried Schwab: Das Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (ISBN: 9783640763702) 2010, Erstausgabe, in Deutsch, auch als eBook.
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Das Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs82%: Siegfried Schwab: Das Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (ISBN: 9783656669623) 2014, in Deutsch, Taschenbuch.
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Das Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs76%: Siegfried Schwab: Das Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (ISBN: 9783640764129) 2. Ausgabe, in Deutsch, Taschenbuch.
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9783640763702 - Siegfried Schwab: Das Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Siegfried Schwab

Das Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (2010)

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Das Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,1, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Mangold-Entscheidung vom 22. November 2005 des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist eine wichtige Entscheidung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Das BVerfG, der EuGH und der EGMR nehmen mit Unterschieden funktional vergleichbare Rechtsschutzaufgaben wahr. Sollen kooperativ nicht gegeneinander im Rahmen eines europäischen Verfassungsverbundes tätig werden. Diese kooperative, ergänzende Gerichtspraxis findet ihre Grundlage in der Europafreundlichkeit des GG. Aufgrund der vernetzten Rechtsordnungen und komplexen Zust?ndigkeitsvorbehalte ist die Rechtswegfrage im europäischen Mehrebenensystem nicht einfach. Das europäische Recht ist durch die Rezeption nationaler Rechtsprinzipien, insbesondere den Grundrechtsschutz geprägt. Im Mittelpunkt des komplexen Zust?ndigkeitsgef?ges nationaler und supranationaler Organe steht auch die nationale Identitätskontrolle als Verfassungsprinzip. Damit sollen die äussersten Grenzen europäischer Integration überwacht werden. Mit der Richtlinie 1999/70/EG soll die zwischen europäischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverb?nden getroffene Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge durchgeführt werden (Art. 1 der Richtlinie 1999/70/EG). Der Vereinbarung zufolge, die als Anhang Bestandteil der Richtlinie ist, gilt für befristet beschäftigte Arbeitnehmer der Grundsatz der Nichtdiskriminierung der Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge ist zu vermeiden. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz wurde vom deutschen Gesetzgeber im Jahr 2000 erlassen, um diese Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Die Richtlinie 2000/78/EG soll unter anderem Diskriminierungen aufgrund des Alters verhindern. Art. 1 der Richtlinie 2000/78/EG legt den Zweck des Rechtsaktes dahingehend fest, dass ein allgemeiner Rahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen in Beschäftigung und Beruf, unter anderem wegen des Alters, zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung in den Mitgliedstaaten geschaffen werden soll. Der Gleichbehandlungsgrundsatz wird als Verbot bestimmter unmittelbarer oder mittelbarer Diskriminierungen definiert (Art. 2 der Richtlinie 2000/78/EG). Der Anwendungsbereich der Richtlinie erstreckt sich insbesondere auf die Besch?ftigungs- und Arbeitsbedingungen in einem Mitgliedstaat, unabhängig von der Existenz eines grenzüberschreitenden Sachverhalts (Art. 3 der Richtlinie 2000/78/EG). Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie sieht ferner vor, dass eine Ungleichbehandlung wegen des Alters gerechtfertigt sein kann. Ebook.
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9783640763702 - Siegfried Schwab: Das Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs
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Das Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs

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Die Mangold-Entscheidung vom 22. November 2005 des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist eine wichtige Entscheidung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Das BVerfG, der EuGH und der EGMR nehmen mit Unterschieden funktional vergleichbare Rechtsschutzaufgaben wahr. Sollen kooperativ nicht gegeneinander im Rahmen eines europäischen Verfassungsverbundes tätig werden. Diese kooperative, ergänzende Gerichtspraxis findet ihre Grundlage in der Europafreundlichkeit des GG. Aufgrund der vernetzten Rechtsordnungen und komplexen Zuständigkeitsvorbehalte ist die Rechtswegfrage im europäischen Mehrebenensystem nicht einfach. Das europäische Recht ist durch die Rezeption nationaler Rechtsprinzipien, insbesondere den Grundrechtsschutz geprägt. Im Mittelpunkt des komplexen Zuständigkeitsgefüges nationaler und supranationaler Organe steht auch die nationale Identitätskontrolle als Verfassungsprinzip. Damit sollen die äussersten Grenzen europäischer Integration überwacht werden. Mit der Richtlinie 1999/70/EG soll die zwischen europäischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden getroffene Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge durchgeführt werden (Art. 1 der Richtlinie 1999/70/EG). Der Vereinbarung zufolge, die als Anhang Bestandteil der Richtlinie ist, gilt für befristet beschäftigte Arbeitnehmer der Grundsatz der Nichtdiskriminierung; der Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge ist zu vermeiden. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz wurde vom deutschen Gesetzgeber im Jahr 2000 erlassen, um diese Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Die Richtlinie 2000/78/EG soll unter anderem Diskriminierungen aufgrund des Alters verhindern. Art. 1 der Richtlinie 2000/78/EG legt den Zweck des Rechtsaktes dahingehend fest, dass ein allgemeiner Rahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen in Beschäftigung und Beruf, unter anderem wegen des Alters, zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung in den Mitgliedstaaten geschaffen werden soll. Der Gleichbehandlungsgrundsatz wird als Verbot bestimmter unmittelbarer oder mittelbarer Diskriminierungen definiert (Art. 2 der Richtlinie 2000/78/EG). Der Anwendungsbereich der Richtlinie erstreckt sich insbesondere auf die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen in einem Mitgliedstaat, unabhängig von der Existenz eines grenzüberschreitenden Sachverhalts (Art. 3 der Richtlinie 2000/78/EG). Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie sieht ferner vor, dass eine Ungleichbehandlung wegen des Alters gerechtfertigt sein kann.
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9783656669692 - Siegfried Schwab: Das Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Siegfried Schwab

Das Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (2014)

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Das Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Forschungsarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,1, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim (Forschungsinstitut (FOI)), Sprache: Deutsch, Abstract: Fragen der europäischen Integration sind auch Fragen, die das verfassungsrechtliche Bekenntnis zur Demokratie betreffen. Das GG schätzt als Teil der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG das in Art. 20 Abs. 1 GG niedergelegte Prinzip demokratischer Staatlichkeit. Deutsche Verfassungsorgane sind verpflichtet, an einer Europäischen Union mit zu wirken, die ihrerseits demokratischen Grundsätzen genügt. Aufgrund der vernetzten Rechtsordnungen und komplexen Zust?ndigkeitsvorbehalte ist die Rechtswegfrage im europäischen Mehrebenensystem nicht einfach, vgl. Sauer, Jurisdiktionskonflikte, 2008 Temming, EuZW 2009, 369. Hesse hat bereits Mitte der 1990er Jahre von einem Wandel der Aufgaben, der Stellung und der Wirkungsmöglichkeiten des BVerfG gesprochen, der auch auf den Bedeutungszuwachs des europäischen Rechts und des EuGH zurückzuführen ist. Nationalstaatliche Vorwürfe von ausufernden Rechtsakten werden die Frage auf, wie die drei Gericht im europäischen Verfassungsraum abgegrenzt werden können, vgl. Wahl, ApuZ 2001, 45, 48. Das europäische Recht ist durch die Rezeption nationaler Rechtsprinzipien, insbesondere den Grundrechtsschutz geprägt. So hat sich die Individualbeschwerde zum EGMR mittlerweile zu einem die Verfassungsbeschwerde ergänzenden Rechtsschutz fortentwickelt. Im Mittelpunkt des komplexen Zust?ndigkeitsgef?ges nationaler und supranationaler Organe steht auch die nationale Identitätskontrolle als Verfassungsprinzip. Damit sollen die äussersten Grenzen europäischer Integration überwacht werden. Jurisdiktionskonflikte haben eine destruktive Wirkung, gefährden zukunftsorientierte Einigungs- und Gestaltungsprozesse und unterlaufen die Idee, dass Rechtsprechung eine streitschlichtende Instanz ist. Dies kann nur verhindert werden, wenn ebenen?bergreifend, loyal Entscheidungskompetenzen strikt beachtet werden. Im Lissabon-Urteil behält sich das BVerfG vor, die europäischen Kompetenzen oder die nationale Verfassungsidentit?t überschreitende Unionsrechtsakte in Deutschland für unanwendbar zu erklären. [...], Ebook.
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9783640763702 - Siegfried Schwab: Das Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Siegfried Schwab

Das Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (2010)

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ISBN: 9783640763702 bzw. 364076370X, in Deutsch, 36 Seiten, GRIN Verlag, neu, Erstausgabe, E-Book, elektronischer Download.

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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,1, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Mangold-Entscheidung vom 22. November 2005 des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist eine wichtige Entscheidung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Das BVerfG, der EuGH und der EGMR nehmen mit Unterschieden funktional vergleichbare Rechtsschutzaufgaben wahr. Sollen kooperativ nicht gegeneinander im Rahmen eines europäischen Verfassungsverbundes tätig werden. Diese kooperative, ergänzende Gerichtspraxis findet ihre Grundlage in der Europafreundlichkeit des GG. Aufgrund der vernetzten Rechtsordnungen und komplexen Zuständigkeitsvorbehalte ist die Rechtswegfrage im europäischen Mehrebenensystem nicht einfach. Das europäische Recht ist durch die Rezeption nationaler Rechtsprinzipien, insbesondere den Grundrechtsschutz geprägt. Im Mittelpunkt des komplexen Zuständigkeitsgefüges nationaler und supranationaler Organe steht auch die nationale Identitätskontrolle als Verfassungsprinzip. Damit sollen die äussersten Grenzen europäischer Integration überwacht werden. Mit der Richtlinie 1999/70/EG soll die zwischen europäischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden getroffene Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge durchgeführt werden (Art. 1 der Richtlinie 1999/70/EG). Der Vereinbarung zufolge, die als Anhang Bestandteil der Richtlinie ist, gilt für befristet beschäftigte Arbeitnehmer der Grundsatz der Nichtdiskriminierung; der Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge ist zu vermeiden. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz wurde vom deutschen Gesetzgeber im Jahr 2000 erlassen, um diese Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Die Richtlinie 2000/78/EG soll unter anderem Diskriminierungen aufgrund des Alters verhindern. Art. 1 der Richtlinie 2000/78/EG legt den Zweck des Rechtsaktes dahingehend fest, dass ein allgemeiner Rahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen in Beschäftigung und Beruf, unter anderem wegen des Alters, zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung in den Mitgliedstaaten geschaffen werden soll. Der Gleichbehandlungsgrundsatz wird als Verbot bestimmter unmittelbarer oder mittelbarer Diskriminierungen definiert (Art. 2 der Richtlinie 2000/78/EG). Der Anwendungsbereich der Richtlinie erstreckt sich insbesondere auf die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen in einem Mitgliedstaat, unabhängig von der Existenz eines grenzüberschreitenden Sachverhalts (Art. 3 der Richtlinie 2000/78/EG). Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie sieht ferner vor, dass eine Ungleichbehandlung wegen des Alters gerechtfertigt sein kann. Kindle Ausgabe, Ausgabe: 1, Format: Kindle eBook, Label: GRIN Verlag, GRIN Verlag, Produktgruppe: eBooks, Publiziert: 2010-11-29, Freigegeben: 2010-11-29, Studio: GRIN Verlag.
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9783640763702 - Siegfried Schwab: Das Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Siegfried Schwab

Das Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (2010)

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ISBN: 9783640763702 bzw. 364076370X, in Deutsch, 36 Seiten, GRIN Verlag, neu, Erstausgabe, E-Book, elektronischer Download.

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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,1, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Mangold-Entscheidung vom 22. November 2005 des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist eine wichtige Entscheidung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Das BVerfG, der EuGH und der EGMR nehmen mit Unterschieden funktional vergleichbare Rechtsschutzaufgaben wahr. Sollen kooperativ nicht gegeneinander im Rahmen eines europäischen Verfassungsverbundes tätig werden. Diese kooperative, ergänzende Gerichtspraxis findet ihre Grundlage in der Europafreundlichkeit des GG. Aufgrund der vernetzten Rechtsordnungen und komplexen Zuständigkeitsvorbehalte ist die Rechtswegfrage im europäischen Mehrebenensystem nicht einfach. Das europäische Recht ist durch die Rezeption nationaler Rechtsprinzipien, insbesondere den Grundrechtsschutz geprägt. Im Mittelpunkt des komplexen Zuständigkeitsgefüges nationaler und supranationaler Organe steht auch die nationale Identitätskontrolle als Verfassungsprinzip. Damit sollen die äussersten Grenzen europäischer Integration überwacht werden. Mit der Richtlinie 1999/70/EG soll die zwischen europäischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden getroffene Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge durchgeführt werden (Art. 1 der Richtlinie 1999/70/EG). Der Vereinbarung zufolge, die als Anhang Bestandteil der Richtlinie ist, gilt für befristet beschäftigte Arbeitnehmer der Grundsatz der Nichtdiskriminierung; der Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge ist zu vermeiden. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz wurde vom deutschen Gesetzgeber im Jahr 2000 erlassen, um diese Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Die Richtlinie 2000/78/EG soll unter anderem Diskriminierungen aufgrund des Alters verhindern. Art. 1 der Richtlinie 2000/78/EG legt den Zweck des Rechtsaktes dahingehend fest, dass ein allgemeiner Rahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen in Beschäftigung und Beruf, unter anderem wegen des Alters, zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung in den Mitgliedstaaten geschaffen werden soll. Der Gleichbehandlungsgrundsatz wird als Verbot bestimmter unmittelbarer oder mittelbarer Diskriminierungen definiert (Art. 2 der Richtlinie 2000/78/EG). Der Anwendungsbereich der Richtlinie erstreckt sich insbesondere auf die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen in einem Mitgliedstaat, unabhängig von der Existenz eines grenzüberschreitenden Sachverhalts (Art. 3 der Richtlinie 2000/78/EG). Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie sieht ferner vor, dass eine Ungleichbehandlung wegen des Alters gerechtfertigt sein kann. Kindle Edition, Ausgabe: 1, Format: Kindle eBook, Label: GRIN Verlag, GRIN Verlag, Produktgruppe: eBooks, Publiziert: 2010-11-29, Freigegeben: 2010-11-29, Studio: GRIN Verlag.
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9783656669692 - Das Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Das Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (2014)

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Forschungsarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,1, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim (Forschungsinstitut (FOI)), Sprache: Deutsch, Abstract: Fragen der europäischen Integration sind auch Fragen, die das verfassungsrechtliche Bekenntnis zur Demokratie betreffen. Das GG schützt als Teil der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG das in Art. 20 Abs. 1 GG niedergelegte Prinzip demokratischer Staatlichkeit. Deutsche Verfassungsorgane sind verpflichtet, an einer Europäischen Union mit zu wirken, die ihrerseits demokratischen Grundsätzen genügt. Aufgrund der vernetzten Rechtsordnungen und komplexen Zuständigkeitsvorbehalte ist die Rechtswegfrage im europäischen Mehrebenensystem nicht einfach, vgl. Sauer, Jurisdiktionskonflikte, 2008; Temming, EuZW 2009, 369. Hesse hat bereits Mitte der 1990er Jahre von einem Wandel der Aufgaben, der Stellung und der Wirkungsmöglichkeiten des BVerfG gesprochen, der auch auf den Bedeutungszuwachs des europäischen Rechts und des EuGH zurückzuführen ist. Nationalstaatliche Vorwürfe von ausufernden Rechtsakten werden die Frage auf, wie die drei Gericht im europäischen Verfassungsraum abgegrenzt werden können, vgl. Wahl, ApuZ 2001, 45, 48. Das europäische Recht ist durch die Rezeption nationaler Rechtsprinzipien, insbesondere den Grundrechtsschutz geprägt. So hat sich die Individualbeschwerde zum EGMR mittlerweile zu einem die Verfassungsbeschwerde ergänzenden Rechtsschutz fortentwickelt. Im Mittelpunkt des komplexen Zuständigkeitsgefüges nationaler und supranationaler Organe steht auch die nationale Identitätskontrolle als Verfassungsprinzip. Damit sollen die äussersten Grenzen europäischer Integration überwacht werden. Jurisdiktionskonflikte haben eine destruktive Wirkung, gefährden zukunftsorientierte Einigungs- und Gestaltungsprozesse und unterlaufen die Idee, dass Rechtsprechung eine streitschlichtende Instanz ist. Dies kann nur verhindert werden, wenn ebenenübergreifend, loyal Entscheidungskompetenzen strikt beachtet werden. Im Lissabon-Urteil behält sich das BVerfG vor, die europäischen Kompetenzen oder die nationale Verfassungsidentität überschreitende Unionsrechtsakte in Deutschland für unanwendbar zu erklären. [...], 11.06.2014.
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9783656669692 - Siegfried Schwab: Das Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Symbolbild
Siegfried Schwab

Das Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (2014)

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Forschungsarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,1, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim (Forschungsinstitut (FOI)), Sprache: Deutsch, Abstract: Fragen der europäischen Integration sind auch Fragen, die das verfassungsrechtliche Bekenntnis zur Demokratie ... Forschungsarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,1, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim (Forschungsinstitut (FOI)), Sprache: Deutsch, Abstract: Fragen der europäischen Integration sind auch Fragen, die das verfassungsrechtliche Bekenntnis zur Demokratie betreffen. Das GG schützt als Teil der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG das in Art. 20 Abs. 1 GG niedergelegte Prinzip demokratischer Staatlichkeit. Deutsche Verfassungsorgane sind verpflichtet, an einer Europäischen Union mit zu wirken, die ihrerseits demokratischen Grundsätzen genügt. Aufgrund der vernetzten Rechtsordnungen und komplexen Zuständigkeitsvorbehalte ist die Rechtswegfrage im europäischen Mehrebenensystem nicht einfach, vgl. Sauer, Jurisdiktionskonflikte, 2008; Temming, EuZW 2009, 369. Hesse hat bereits Mitte der 1990er Jahre von einem Wandel der Aufgaben, der Stellung und der Wirkungsmöglichkeiten des BVerfG gesprochen, der auch auf den Bedeutungszuwachs des europäischen Rechts und des EuGH zurückzuführen ist. Nationalstaatliche Vorwürfe von ausufernden Rechtsakten werden die Frage auf, wie die drei Gericht im europäischen Verfassungsraum abgegrenzt werden können, vgl. Wahl, ApuZ 2001, 45, 48. Das europäische Recht ist durch die Rezeption nationaler Rechtsprinzipien, insbesondere den Grundrechtsschutz geprägt. So hat sich die Individualbeschwerde zum EGMR mittlerweile zu einem die Verfassungsbeschwerde ergänzenden Rechtsschutz fortentwickelt. Im Mittelpunkt des komplexen Zuständigkeitsgefüges nationaler und supranationaler Organe steht auch die nationale Identitätskontrolle als Verfassungsprinzip. Damit sollen die äussersten Grenzen europäischer Integration überwacht werden. Jurisdiktionskonflikte haben eine destruktive Wirkung, gefährden zukunftsorientierte Einigungs- und Gestaltungsprozesse und unterlaufen die Idee, dass Rechtsprechung eine streitschlichtende Instanz ist. Dies kann nur verhindert werden, wenn ebenenübergreifend, loyal Entscheidungskompetenzen strikt beachtet werden. Im Lissabon-Urteil behält sich das BVerfG vor, die europäischen Kompetenzen oder die nationale Verfassungsidentität überschreitende Unionsrechtsakte in Deutschland für unanwendbar zu erklären. [...], 11.06.2014, ePUB.
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Das Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Forschungsarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,1, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim (Forschungsinstitut (FOI)), Sprache: Deutsch, Abstract: Fragen der europäischen Integration sind auch Fragen, die das verfassungsrechtliche Bekenntnis zur Demokratie betreffen. Das GG schützt als Teil der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG das in Art. 20 Abs. 1 GG niedergelegte Prinzip demokratischer Staatlichkeit. Deutsche Verfassungsorgane sind verpflichtet, an einer Europäischen Union mit zu wirken, die ihrerseits demokratischen Grundsätzen genügt. Aufgrund der vernetzten Rechtsordnungen und komplexen Zuständigkeitsvorbehalte ist die Rechtswegfrage im europäischen Mehrebenensystem nicht einfach, vgl. Sauer, Jurisdiktionskonflikte, 2008 Temming, EuZW 2009, 369. Hesse hat bereits Mitte der 1990er Jahre von einem Wandel der Aufgaben, der Stellung und der Wirkungsmöglichkeiten des BVerfG gesprochen, der auch auf den Bedeutungszuwachs des europäischen Rechts und des EuGH zurückzuführen ist. Nationalstaatliche Vorwürfe von ausufernden Rechtsakten werden die Frage auf, wie die drei Gericht im europäischen Verfassungsraum abgegrenzt werden können, vgl. Wahl, ApuZ 2001, 45, 48. Das europäische Recht ist durch die Rezeption nationaler Rechtsprinzipien, insbesondere den Grundrechtsschutz geprägt. So hat sich die Individualbeschwerde zum EGMR mittlerweile zu einem die Verfassungsbeschwerde ergänzenden Rechtsschutz fortentwickelt. Im Mittelpunkt des komplexen Zuständigkeitsgefüges nationaler und supranationaler Organe steht auch die nationale Identitätskontrolle als Verfassungsprinzip. Damit sollen die äussersten Grenzen europäischer Integration überwacht werden. Jurisdiktionskonflikte haben eine destruktive Wirkung, gefährden zukunftsorientierte Einigungs- und Gestaltungsprozesse und unterlaufen die Idee, dass Rechtsprechung eine streitschlichtende Instanz ist. Dies kann nur verhindert werden, wenn ebenenübergreifend, loyal Entscheidungskompetenzen strikt beachtet werden. Im Lissabon-Urteil behält sich das BVerfG vor, die europäischen Kompetenzen oder die nationale Verfassungsidentität überschreitende Unionsrechtsakte in Deutschland für unanwendbar zu erklären. [...], Ebook.
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Forschungsarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,1, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim (Forschungsinstitut (FOI)), Sprache: Deutsch, Abstract: Fragen der europäischen Integration sind auch Fragen, die das verfassungsrechtliche Bekenntnis zur Demokratie ... Forschungsarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,1, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim (Forschungsinstitut (FOI)), Sprache: Deutsch, Abstract: Fragen der europäischen Integration sind auch Fragen, die das verfassungsrechtliche Bekenntnis zur Demokratie betreffen. Das GG schützt als Teil der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG das in Art. 20 Abs. 1 GG niedergelegte Prinzip demokratischer Staatlichkeit. Deutsche Verfassungsorgane sind verpflichtet, an einer Europäischen Union mit zu wirken, die ihrerseits demokratischen Grundsätzen genügt. Aufgrund der vernetzten Rechtsordnungen und komplexen Zuständigkeitsvorbehalte ist die Rechtswegfrage im europäischen Mehrebenensystem nicht einfach, vgl. Sauer, Jurisdiktionskonflikte, 2008; Temming, EuZW 2009, 369. Hesse hat bereits Mitte der 1990er Jahre von einem Wandel der Aufgaben, der Stellung und der Wirkungsmöglichkeiten des BVerfG gesprochen, der auch auf den Bedeutungszuwachs des europäischen Rechts und des EuGH zurückzuführen ist. Nationalstaatliche Vorwürfe von ausufernden Rechtsakten werden die Frage auf, wie die drei Gericht im europäischen Verfassungsraum abgegrenzt werden können, vgl. Wahl, ApuZ 2001, 45, 48. Das europäische Recht ist durch die Rezeption nationaler Rechtsprinzipien, insbesondere den Grundrechtsschutz geprägt. So hat sich die Individualbeschwerde zum EGMR mittlerweile zu einem die Verfassungsbeschwerde ergänzenden Rechtsschutz fortentwickelt. Im Mittelpunkt des komplexen Zuständigkeitsgefüges nationaler und supranationaler Organe steht auch die nationale Identitätskontrolle als Verfassungsprinzip. Damit sollen die äussersten Grenzen europäischer Integration überwacht werden. Jurisdiktionskonflikte haben eine destruktive Wirkung, gefährden zukunftsorientierte Einigungs- und Gestaltungsprozesse und unterlaufen die Idee, dass Rechtsprechung eine streitschlichtende Instanz ist. Dies kann nur verhindert werden, wenn ebenenübergreifend, loyal Entscheidungskompetenzen strikt beachtet werden. Im Lissabon-Urteil behält sich das BVerfG vor, die europäischen Kompetenzen oder die nationale Verfassungsidentität überschreitende Unionsrechtsakte in Deutschland für unanwendbar zu erklären. [...], ePUB, 11.06.2014.
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2010, 35 Seiten, Deutsch, Die Mangold-Entscheidung vom 22. November 2005 des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist eine wichtige Entscheidung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Das BVerfG, der EuGH und der EGMR nehmen mit Unterschieden funktional vergleichbare Rechtsschutzaufgaben wahr. Sollen kooperativ nicht gegeneinander im Rahmen eines europäischen Verfassungsverbundes tätig werden. Diese kooperative, ergänzende Gerichtspraxis findet ihre Grundlage in der Europafreundlichkeit des GG. Aufgrund der vernetzten Rechtsordnungen und komplexen Zuständigkeitsvorbehalte ist die Rechtswegfrage im europäischen Mehrebenensystem nicht einfach. Das europäische Recht ist durch die Rezeption nationaler Rechtsprinzipien, insbesondere den Grundrechtsschutz geprägt. Im Mittelpunkt des komplexen Zuständigkeitsgefüges nationaler und supranationaler Organe steht auch die nationale Identitätskontrolle als Verfassungsprinzip. Damit sollen die äussersten Grenzen europäischer Integration überwacht werden. Mit der Richtlinie 1999/70/EG soll die zwischen euro.
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