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Standardsetting und Endorsement-Prozess in Europa (2012)
ISBN: 9783656180739 bzw. 3656180733, vermutlich in Deutsch, 20 Seiten, GRIN Verlag, neu, Erstausgabe, E-Book, elektronischer Download.
eBooks, eBook Download (PDF), 1., Auflage, Schon früh, nämlich mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, strebte die Europäische Union (EU) eine Harmonisierung der Rechnungslegung an. Zunächst wurde durch das Instrument der Richtlinien1 versucht, eine Angleichung des Gesellschaftsrechts und somit der Rechnungslegung der einzelnen Mitgliedsstaaten zu erzielen. Da die Mitgliedsstaaten die Richtlinien aber divergierend in nationales Recht umsetzten und vor allem die zeitliche Erstanwendung stark auseinanderfiel, vollzog sich die Harmonisierung nur auf einer niedrigen Ebene.2 Die zunehmende wirtschaftliche Globalisierung und der daraus resultierende Informationsbedarf internationaler Anleger machten es jedoch notwendig, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu etablieren, der „die Bemühungen hinsichtlich der Verbesserung der Vergleichbarkeit der Abschlüsse“3 fortsetzt. Zur Erreichung dieses Ziels wurde am 11. September 2002 die „Verordnung Nr. 1606/2002 des europäischen Parlaments (EP) und des Rates betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards“ (IAS-VO) im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Art. 4 der IAS-VO verpflichtet Gesellschaften, deren Wertpapiere in einem geregelten Markt eines beliebigen Mitgliedsstaat gehandelt werden, dazu, ihre konsolidierten Abschlüsse für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, nach den internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen. Mit den zuletzt genannten sind International Financial Reporting Standards (IFRS) des privaten Standardsetters International Accounting Standard Board (IASB) gemeint. [.] 1 Namentlich die 4. (Bilanz-) Richtline (78/660/EWG), die 7. (Konzernabschluss-) Richtlinie (83/349/EWG) und die 8. (Abschlussprüfer-) Richtlinie (84/253/EWG) 2 Vgl. Kurz 2009, S.65 und 66 3 Vgl. Kommission 1995, Kapitel 4.1.
Standardsetting und Endorsement-Prozess in Europa
ISBN: 9783656948797 bzw. 3656948798, in Deutsch, Grin Verlag Grin Verlag Gmbh, Taschenbuch, neu.
buecher.de GmbH & Co. KG, [1].
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: Schon früh, nämlich mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, strebte die Europäische Union (EU) eine Harmonisierung der Rechnungslegung an. Zunächst wurde durch das Instrument der Richtlinien versucht, eine Angleichung des Gesellschaftsrechts und somit der Rechnungslegung der einzelnen Mitgliedsstaaten zu erzielen. Da die Mitgliedsstaaten die Richtlinien aber divergierend in nationales Recht umsetzten und vor allem die zeitliche Erstanwendung stark auseinanderfiel, vollzog sich die Harmonisierung nur auf einer niedrigen Ebene. Die zunehmende wirtschaftliche Globalisierung und der daraus resultierende Informationsbedarf internationaler Anleger machten es jedoch notwendig, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu etablieren, der "die Bemühungen hinsichtlich der Verbesserung der Vergleichbarkeit der Abschlüsse"3fortsetzt. Zur Erreichung dieses Ziels wurde am 11. September 2002 die "Verordnung Nr. 1606/2002 des europäischen Parlaments (EP) und des Rates betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards" (IAS-VO) im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Art. 4 der IAS-VO verpflichtet Gesellschaften, deren Wertpapiere in einem geregelten Markt eines beliebigen Mitgliedsstaat gehandelt werden, dazu, ihre konsolidierten Abschlüsse für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, nach den internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen. Mit den zuletzt genannten sind International Financial Reporting Standards (IFRS) des privaten Standardsetters International Accounting Standard Board (IASB) gemeint. [...] 1 Namentlich die 4. (Bilanz-) Richtline (78/660/EWG), die 7. (Konzernabschluss-) Richtlinie (83/349/EWG) und die 8. (Abschlussprüfer-) Richtlinie (84/253/EWG) 2 Vgl. Kurz 2009, S.65 und 66 3 Vgl. Kommission 1995, Kapitel 4.12015. 24 S. 210 mmVersandfertig in 3-5 Tagen, Softcover.
Standardsetting und Endorsement-Prozess in Europa
ISBN: 9783656180739 bzw. 3656180733, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
Schon früh, nämlich mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, strebte die Europäische Union (EU) eine Harmonisierung der Rechnungslegung an. Zunächst wurde durch das Instrument der Richtlinien1 versucht, eine Angleichung des Gesellschaftsrechts und somit der Rechnungslegung der einzelnen Mitgliedsstaaten zu erzielen. Da die Mitgliedsstaaten die Richtlinien aber divergierend in nationales Recht umsetzten und vor allem die zeitliche Erstanwendung stark auseinanderfiel, vollzog sich die Harmonisierung nur auf einer niedrigen Ebene.2 Die zunehmende wirtschaftliche Globalisierung und der daraus resultierende Informationsbedarf internationaler Anleger machten es jedoch notwendig, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu etablieren, der die Bemühungen hinsichtlich der Verbesserung der Vergleichbarkeit der Abschlüsse3 fortsetzt. Zur Erreichung dieses Ziels wurde am 11. September 2002 die Verordnung Nr. 1606/2002 des europäischen Parlaments (EP) und des Rates betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (IAS-VO) im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Art. 4 der IAS-VO verpflichtet Gesellschaften, deren Wertpapiere in einem geregelten Markt eines beliebigen Mitgliedsstaat gehandelt werden, dazu, ihre konsolidierten Abschlüsse für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, nach den internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen. Mit den zuletzt genannten sind International Financial Reporting Standards (IFRS) des privaten Standardsetters International Accounting Standard Board (IASB) gemeint. [...] 1 Namentlich die 4. (Bilanz-) Richtline (78/660/EWG), die 7. (Konzernabschluss-) Richtlinie (83/349/EWG) und die 8. (Abschlussprüfer-) Richtlinie (84/253/EWG) 2 Vgl. Kurz 2009, S.65 und 66 3 Vgl. Kommission 1995, Kapitel 4.1.
Standardsetting und Endorsement-Prozess in Europa
ISBN: 9783656948797 bzw. 3656948798, in Deutsch, neu.
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: Schon früh, nämlich mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, strebte die Europäische Union (EU) eine Harmonisierung der Rechnungslegung an. Zunächst wurde durch das Instrument der Richtlinien versucht, eine Angleichung des Gesellschaftsrechts und somit der Rechnungslegung der einzelnen Mitgliedsstaaten zu erzielen. Da die Mitgliedsstaaten die Richtlinien aber divergierend in nationales Recht umsetzten und vor allem die zeitliche Erstanwendung stark auseinanderfiel, vollzog sich die Harmonisierung nur auf einer niedrigen Ebene.Die zunehmende wirtschaftliche Globalisierung und der daraus resultierende Informationsbedarf internationaler Anleger machten es jedoch notwendig, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu etablieren, der "die Bemühungen hinsichtlich der Verbesserung der Vergleichbarkeit der Abschlüsse"3fortsetzt.Zur Erreichung dieses Ziels wurde am 11. September 2002 die "Verordnung Nr. 1606/2002 des europäischen Parlaments (EP) und des Rates betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards" (IAS-VO) im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Art. 4 der IAS-VO verpflichtet Gesellschaften, deren Wertpapiere in einem geregelten Markt eines beliebigen Mitgliedsstaat gehandelt werden, dazu, ihre konsolidierten Abschlüsse für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, nach den internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen. Mit den zuletzt genannten sind International Financial Reporting Standards (IFRS) des privaten Standardsetters International Accounting Standard Board (IASB) gemeint.[...]1 Namentlich die 4. (Bilanz-) Richtline (78/660/EWG), die 7. (Konzernabschluss-) Richtlinie (83/349/EWG) und die 8. (Abschlussprüfer-) Richtlinie (84/253/EWG)2 Vgl. Kurz 2009, S.65 und 663 Vgl. Kommission 1995, Kapitel 4.1.
Standardsetting und Endorsement-Prozess in Europa (2009)
ISBN: 9783656180739 bzw. 3656180733, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
Standardsetting und Endorsement-Prozess in Europa: Schon früh, nämlich mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, strebte die Europäische Union (EU) eine Harmonisierung der Rechnungslegung an. Zunächst wurde durch das Instrument der Richtlinien1 versucht, eine Angleichung des Gesellschaftsrechts und somit der Rechnungslegung der einzelnen Mitgliedsstaaten zu erzielen. Da die Mitgliedsstaaten die Richtlinien aber divergierend in nationales Recht umsetzten und vor allem die zeitliche Erstanwendung stark auseinanderfiel, vollzog sich die Harmonisierung nur auf einer niedrigen Ebene.2Die zunehmende wirtschaftliche Globalisierung und der daraus resultierende Informationsbedarf internationaler Anleger machten es jedoch notwendig, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu etablieren, der `die Bemühungen hinsichtlich der Verbesserung der Vergleichbarkeit der Abschlüsse`3 fortsetzt. Zur Erreichung dieses Ziels wurde am 11. September 2002 die `Verordnung Nr. 1606/2002 des europäischen Parlaments (EP) und des Rates betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards` (IAS-VO) im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Art. 4 der IAS-VO verpflichtet Gesellschaften, deren Wertpapiere in einem geregelten Markt eines beliebigen Mitgliedsstaat gehandelt werden, dazu, ihre konsolidierten Abschlüsse für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, nach den internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen. Mit den zuletzt genannten sind International Financial Reporting Standards (IFRS) des privaten Standardsetters International Accounting Standard Board (IASB) gemeint. [...] 1 Namentlich die 4. (Bilanz-) Richtline (78/660/EWG), die 7. (Konzernabschluss-) Richtlinie (83/349/EWG) und die 8. (Abschlussprüfer-) Richtlinie (84/253/EWG) 2 Vgl. Kurz 2009, S.65 und 66 3 Vgl. Kommission 1995, Kapitel 4.1, Ebook.
Standardsetting und Endorsement-Prozess in Europa (2015)
ISBN: 9783656948797 bzw. 3656948798, in Deutsch, GRIN Verlag Gmbh Apr 2015, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
This item is printed on demand - Print on Demand Titel. Neuware - Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: Schon früh, nämlich mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, strebte die Europäische Union (EU) eine Harmonisierung der Rechnungslegung an. Zunächst wurde durch das Instrument der Richtlinien versucht, eine Angleichung des Gesellschaftsrechts und somit der Rechnungslegung der einzelnen Mitgliedsstaaten zu erzielen. Da die Mitgliedsstaaten die Richtlinien aber divergierend in nationales Recht umsetzten und vor allem die zeitliche Erstanwendung stark auseinanderfiel, vollzog sich die Harmonisierung nur auf einer niedrigen Ebene. Die zunehmende wirtschaftliche Globalisierung und der daraus resultierende Informationsbedarf internationaler Anleger machten es jedoch notwendig, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu etablieren, der 'die Bemühungen hinsichtlich der Verbesserung der Vergleichbarkeit der Abschlüsse'3fortsetzt. Zur Erreichung dieses Ziels wurde am 11. September 2002 die 'Verordnung Nr. 1606/2002 des europäischen Parlaments (EP) und des Rates betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards' (IAS-VO) im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Art. 4 der IAS-VO verpflichtet Gesellschaften, deren Wertpapiere in einem geregelten Markt eines beliebigen Mitgliedsstaat gehandelt werden, dazu, ihre konsolidierten Abschlüsse für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, nach den internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen. Mit den zuletzt genannten sind International Financial Reporting Standards (IFRS) des privaten Standardsetters International Accounting Standard Board (IASB) gemeint. [.] 1 Namentlich die 4. (Bilanz-) Richtline (78/660/EWG), die 7. (Konzernabschluss-) Richtlinie (83/349/EWG) und die 8. (Abschlussprüfer-) Richtlinie (84/253/EWG) 2 Vgl. Kurz 2009, S.65 und 66 3 Vgl. Kommission 1995, Kapitel 4.1 24 pp. Deutsch.
Standardsetting und Endorsement-Prozess in Europa
ISBN: 9783656180739 bzw. 3656180733, in Deutsch, GRIN Verlag GmbH, neu.
2012, 21 Seiten, Deutsch, Schon früh, nämlich mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, strebte die Europäische Union (EU) eine Harmonisierung der Rechnungslegung an. Zunächst wurde durch das Instrument der Richtlinien1 versucht, eine Angleichung des Gesellschaftsrechts und somit der Rechnungslegung der einzelnen Mitgliedsstaaten zu erzielen. Da die Mitgliedsstaaten die Richtlinien aber divergierend in nationales Recht umsetzten und vor allem die zeitliche Erstanwendung stark auseinanderfiel, vollzog sich die Harmonisierung nur auf einer niedrigen Ebene.2Die zunehmende wirtschaftliche Globalisierung und der daraus resultierende Informationsbedarf internationaler Anleger machten es jedoch notwendig, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu etablieren, der die Bemühungen hinsichtlich der Verbesserung der Vergleichbarkeit der Abschlüsse3 fortsetzt.Zur Erreichung dieses Ziels wurde am 11. September 2002 die Verordnung Nr. 1606/2002 des europäischen Parlaments (EP) und des Rates betreffend die Anwendung internationaler.
Standardsetting und Endorsement-Prozess in Europa
ISBN: 9783656180739 bzw. 3656180733, in Deutsch, GRIN Verlag GmbH, neu.
Schon früh, nämlich mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, strebte die Europäische Union (EU) eine Harmonisierung der Rechnungslegung an. Zunächst wurde durch das Instrument der Richtlinien1 versucht, eine Angleichung des Gesellschaftsrechts und somit der Rechnungslegung der einzelnen Mitgliedsstaaten zu erzielen. Da die Mitgliedsstaaten die Richtlinien aber divergierend in nationales Recht umsetzten und vor allem die zeitliche Erstanwendung stark auseinanderfiel, vollzog sich die Harmonisierung nur auf einer niedrigen Ebene.2Die zunehmende wirtschaftliche Globalisierung und der daraus resultierende Informationsbedarf internationaler Anleger machten es jedoch notwendig, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu etablieren, der die Bemühungen hinsichtlich der Verbesserung der Vergleichbarkeit der Abschlüsse3 fortsetzt.Zur Erreichung dieses Ziels wurde am 11. September 2002 die Verordnung Nr. 1606/2002 des europäischen Parlaments (EP) und des Rates betreffend die Anwendung internationaler.
Standardsetting und Endorsement-Prozess in Europa
ISBN: 9783656180739 bzw. 3656180733, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
Standardsetting und Endorsement-Prozess in Europa: Schon früh, nämlich mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, strebte die Europäische Union (EU) eine Harmonisierung der Rechnungslegung an. Zunächst wurde durch das Instrument der Richtlinien1 versucht, eine Angleichung des Gesellschaftsrechts und somit der Rechnungslegung der einzelnen Mitgliedsstaaten zu erzielen. Da die Mitgliedsstaaten die Richtlinien aber divergierend in nationales Recht umsetzten und vor allem die zeitliche Erstanwendung stark auseinanderfiel, vollzog sich die Harmonisierung nur auf einer niedrigen Ebene.2, Ebook.
Standardsetting Und Endorsement-Prozess in Europa (Paperback) (2015)
ISBN: 9783656948797 bzw. 3656948798, in Deutsch, GRIN Verlag GmbH, United States, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
Language: German . Brand New Book ***** Print on Demand *****.Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Ruhr-Universitat Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: Schon fruh, namlich mit Grundung der Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft, strebte die Europaische Union (EU) eine Harmonisierung der Rechnungslegung an. Zunachst wurde durch das Instrument der Richtlinien versucht, eine Angleichung des Gesellschaftsrechts und somit der Rechnungslegung der einzelnen Mitgliedsstaaten zu erzielen. Da die Mitgliedsstaaten die Richtlinien aber divergierend in nationales Recht umsetzten und vor allem die zeitliche Erstanwendung stark auseinanderfiel, vollzog sich die Harmonisierung nur auf einer niedrigen Ebene. Die zunehmende wirtschaftliche Globalisierung und der daraus resultierende Informationsbedarf internationaler Anleger machten es jedoch notwendig, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu etablieren, der die Bemuhungen hinsichtlich der Verbesserung der Vergleichbarkeit der Abschlusse 3fortsetzt. Zur Erreichung dieses Ziels wurde am 11. September 2002 die Verordnung Nr. 1606/2002 des europaischen Parlaments (EP) und des Rates betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (IAS-VO) im Amtsblatt der europaischen Union veroffentlicht. Art. 4 der IAS-VO verpflichtet Gesellschaften, deren Wertpapiere in einem geregelten Markt eines beliebigen Mitgliedsstaat gehandelt werden, dazu, ihre konsolidierten Abschlusse fur Geschaftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, nach den internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen. Mit den zuletzt genannten sind International Financial Reporting Standards (IFRS) des privaten Standardsetters International Accounting Standard Board (IASB) gemeint. [.] 1 Namentlich die 4. (Bilanz-) Richtline (78/660/EWG), die 7. (Konzernabschluss-) Richtlinie (83/349/EWG) und die 8. (Abschlussprufer-) Richtlinie (84/253/EWG) 2 Vgl. Kurz 2009, S.65 und 66 3 Vgl. Kommission 1995, Kapitel 4.1.