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100%: Selina Winkler: Armenischer Genozid? Eine Begriffsdebatte (ISBN: 9783668108073) 2015, GRIN Publishing, in Deutsch, Taschenbuch.
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100%: Selina Winkler: Armenischer Genozid? Eine Begriffsdebatte (ISBN: 9783668108066) in Deutsch, auch als eBook.
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Armenischer Genozid? Eine Begriffsdebatte (2015)
DE PB NW
ISBN: 9783668108073 bzw. 3668108072, in Deutsch, GRIN Publishing, Taschenbuch, neu.
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Armenischer Genozid? Eine Begriffsdebatte: Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Massaker oder die Vernichtung grösserer Menschengruppen als Genozid zu bezeichnen, hat nach der Entwicklung des Genozidbegriffs teilweise fast trendartige Ausmasse angenommen und besitzt doch oft nicht die ausreichende Berechtigung. In der vorliegenden Arbeit soll deshalb analysiert werden, ob das Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich 1915 als Genozid eingestuft werden kann oder nicht. Zu diesem Zweck wird es anfangs um den Genozidbegriff selbst, seine Entwicklung innerhalb der Singularitätsdebatte und verschiedene diesbezügliche Theorien, sowie die UNGC und deren Problematik gehen. Nach einer Darstellung der Begriffsdebatte um den Genozidbegriff wird anhand der Thesen von Rudolph J. Rummel, Boris Barth und Helen Fein ein Analyseraster festgesetzt, welches im zweiten Teil der Arbeit auf besagte Vorfälle im Osmanischen Reich angewandt wird. Nach dieser Diskussion, ob tatsächlich von einem Genozid an den Armeniern gesprochen werden kann, soll abschliessend die Bedeutung des Genozidbegriffs in Gegenwart und Zukunft aufgezeigt werden. Bereits 1933 warf der polnische Jurist Raphael Lemkin auf der fünften internationalen Konferenz zur Vereinheitlichung des Kriminalrechts unter der Schirmherrschaft des Völkerbundes die Frage auf, `ob die Souveränität eines Staates nicht an ihre Grenzen stosse, wenn eine Regierung beginne, in grossem Stil ihre eigenen Bürger zu ermorden.` Zu jenem Zeitpunkt noch ein rein theoretisches Problem ohne juristische Konsequenzen, prägte Lemkin noch während des Zweiten Weltkrieges den Begriff ludobójstwo, zusammengesetzt aus lud und zabójstwo, den polnischen Wörtern für `Volk` und `Mord`. 1944 übersetzt er ihn als genocide ins Englische, vom griechischen genos für `Volk` und de, Taschenbuch.
Armenischer Genozid? Eine Begriffsdebatte: Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Massaker oder die Vernichtung grösserer Menschengruppen als Genozid zu bezeichnen, hat nach der Entwicklung des Genozidbegriffs teilweise fast trendartige Ausmasse angenommen und besitzt doch oft nicht die ausreichende Berechtigung. In der vorliegenden Arbeit soll deshalb analysiert werden, ob das Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich 1915 als Genozid eingestuft werden kann oder nicht. Zu diesem Zweck wird es anfangs um den Genozidbegriff selbst, seine Entwicklung innerhalb der Singularitätsdebatte und verschiedene diesbezügliche Theorien, sowie die UNGC und deren Problematik gehen. Nach einer Darstellung der Begriffsdebatte um den Genozidbegriff wird anhand der Thesen von Rudolph J. Rummel, Boris Barth und Helen Fein ein Analyseraster festgesetzt, welches im zweiten Teil der Arbeit auf besagte Vorfälle im Osmanischen Reich angewandt wird. Nach dieser Diskussion, ob tatsächlich von einem Genozid an den Armeniern gesprochen werden kann, soll abschliessend die Bedeutung des Genozidbegriffs in Gegenwart und Zukunft aufgezeigt werden. Bereits 1933 warf der polnische Jurist Raphael Lemkin auf der fünften internationalen Konferenz zur Vereinheitlichung des Kriminalrechts unter der Schirmherrschaft des Völkerbundes die Frage auf, `ob die Souveränität eines Staates nicht an ihre Grenzen stosse, wenn eine Regierung beginne, in grossem Stil ihre eigenen Bürger zu ermorden.` Zu jenem Zeitpunkt noch ein rein theoretisches Problem ohne juristische Konsequenzen, prägte Lemkin noch während des Zweiten Weltkrieges den Begriff ludobójstwo, zusammengesetzt aus lud und zabójstwo, den polnischen Wörtern für `Volk` und `Mord`. 1944 übersetzt er ihn als genocide ins Englische, vom griechischen genos für `Volk` und de, Taschenbuch.
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Armenischer Genozid? Eine Begriffsdebatte (2015)
DE NW AB
ISBN: 9783668108073 bzw. 3668108072, in Deutsch, neu, Hörbuch.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Massaker oder die Vernichtung grösserer Menschengruppen als Genozid zu bezeichnen, hat nach der Entwicklung des Genozidbegriffs teilweise fast trendartige Ausmasse angenommen und besitzt doch oft nicht die ausreichende Berechtigung. In der vorliegenden Arbeit soll deshalb analysiert werden, ob das Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich 1915 als Genozid eingestuft werden kann oder nicht.Zu diesem Zweck wird es anfangs um den Genozidbegriff selbst, seine Entwicklung innerhalb der Singularitätsdebatte und verschiedene diesbezügliche Theorien, sowie die UNGC und deren Problematik gehen. Nach einer Darstellung der Begriffsdebatte um den Genozidbegriff wird anhand der Thesen von Rudolph J. Rummel, Boris Barth und Helen Fein ein Analyseraster festgesetzt, welches im zweiten Teil der Arbeit auf besagte Vorfälle im Osmanischen Reich angewandt wird. Nach dieser Diskussion, ob tatsächlich von einem Genozid an den Armeniern gesprochen werden kann, soll abschliessend die Bedeutung des Genozidbegriffs in Gegenwart und Zukunft aufgezeigt werden.Bereits 1933 warf der polnische Jurist Raphael Lemkin auf der fünften internationalen Konferenz zur Vereinheitlichung des Kriminalrechts unter der Schirmherrschaft des Völkerbundes die Frage auf, "ob die Souveränität eines Staates nicht an ihre Grenzen stosse, wenn eine Regierung beginne, in grossem Stil ihre eigenen Bürger zu ermorden." Zu jenem Zeitpunkt noch ein rein theoretisches Problem ohne juristische Konsequenzen, prägte Lemkin noch während des Zweiten Weltkrieges den Begriff ludobójstwo, zusammengesetzt aus lud und zabójstwo, den polnischen Wörtern für "Volk" und "Mord". 1944 übersetzt er ihn als genocide ins Englische, vom griechischen genos für "Volk" und de.
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Massaker oder die Vernichtung grösserer Menschengruppen als Genozid zu bezeichnen, hat nach der Entwicklung des Genozidbegriffs teilweise fast trendartige Ausmasse angenommen und besitzt doch oft nicht die ausreichende Berechtigung. In der vorliegenden Arbeit soll deshalb analysiert werden, ob das Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich 1915 als Genozid eingestuft werden kann oder nicht.Zu diesem Zweck wird es anfangs um den Genozidbegriff selbst, seine Entwicklung innerhalb der Singularitätsdebatte und verschiedene diesbezügliche Theorien, sowie die UNGC und deren Problematik gehen. Nach einer Darstellung der Begriffsdebatte um den Genozidbegriff wird anhand der Thesen von Rudolph J. Rummel, Boris Barth und Helen Fein ein Analyseraster festgesetzt, welches im zweiten Teil der Arbeit auf besagte Vorfälle im Osmanischen Reich angewandt wird. Nach dieser Diskussion, ob tatsächlich von einem Genozid an den Armeniern gesprochen werden kann, soll abschliessend die Bedeutung des Genozidbegriffs in Gegenwart und Zukunft aufgezeigt werden.Bereits 1933 warf der polnische Jurist Raphael Lemkin auf der fünften internationalen Konferenz zur Vereinheitlichung des Kriminalrechts unter der Schirmherrschaft des Völkerbundes die Frage auf, "ob die Souveränität eines Staates nicht an ihre Grenzen stosse, wenn eine Regierung beginne, in grossem Stil ihre eigenen Bürger zu ermorden." Zu jenem Zeitpunkt noch ein rein theoretisches Problem ohne juristische Konsequenzen, prägte Lemkin noch während des Zweiten Weltkrieges den Begriff ludobójstwo, zusammengesetzt aus lud und zabójstwo, den polnischen Wörtern für "Volk" und "Mord". 1944 übersetzt er ihn als genocide ins Englische, vom griechischen genos für "Volk" und de.
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Symbolbild
Armenischer Genozid? Eine Begriffsdebatte
DE NW
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Armenischer Genozid? Eine Begriffsdebatte, Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Massaker oder die Vernichtung grösserer Menschengruppen als Genozid zu bezeichnen, hat nach der Entwicklung des Genozidbegriffs teilweise fast trendartige Ausmasse angenommen und besitzt doch oft nicht die ausreichende Berechtigung. In der vorliegenden Arbeit soll deshalb analysiert werden, ob das Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich 1915 als Genozid eingestuft werden kann oder nicht. Zu diesem Zweck wird es anfangs um den Genozidbegriff selbst, seine Entwicklung innerhalb der Singularitätsdebatte und verschiedene diesbezügliche Theorien, sowie die UNGC und deren Problematik gehen. Nach einer Darstellung der Begriffsdebatte um den Genozidbegriff wird anhand der Thesen von Rudolph J. Rummel, Boris Barth und Helen Fein ein Analyseraster festgesetzt, welches im zweiten Teil der Arbeit auf besagte Vorfälle im Osmanischen Reich angewandt wird. Nach dieser Diskussion, ob tatsächlich von einem Genozid an den Armeniern gesprochen werden kann, soll abschliessend die Bedeutung des Genozidbegriffs in Gegenwart und Zukunft aufgezeigt werden. Bereits 1933 warf der polnische Jurist Raphael Lemkin auf der fünften internationalen Konferenz zur Vereinheitlichung des Kriminalrechts unter der Schirmherrschaft des Völkerbundes die Frage auf, ob die Souveränität eines Staates nicht an ihre Grenzen stosse, wenn eine Regierung beginne, in grossem Stil ihre eigenen Bürger zu ermorden. Zu jenem Zeitpunkt noch ein rein theoretisches Problem ohne juristische Konsequenzen, prägte Lemkin noch während des Zweiten Weltkrieges den Begriff ludobójstwo, zusammengesetzt aus lud und zabójstwo, den polnischen Wörtern für Volk und Mord. 1944 übersetzt er ihn als genocide ins Englische, vom griechischen genos für Volk und dem lateinischen caedere für töten, und als Völkermord ins Deutsche. Seine und damit die erste Definition des Genozid-Begriffs lautete the coordinated and planned destruction of a national, religious, racial or ethnic group by different actions through the destruction of the essential foundations of the life of the group with the aim of annihilating it physically and culturally. Obwohl also die Debatte darüber, die Vernichtung derartiger Gruppen als Verbrechen unter internationale Strafe zu stellen, nachweislich vor dem Zweiten Weltkrieg angeregt wurde, bildete sich die Genozidforschung erst als die sogenannten post-holocaust-studies aus der Holocaustforschung heraus.
Armenischer Genozid? Eine Begriffsdebatte, Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Massaker oder die Vernichtung grösserer Menschengruppen als Genozid zu bezeichnen, hat nach der Entwicklung des Genozidbegriffs teilweise fast trendartige Ausmasse angenommen und besitzt doch oft nicht die ausreichende Berechtigung. In der vorliegenden Arbeit soll deshalb analysiert werden, ob das Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich 1915 als Genozid eingestuft werden kann oder nicht. Zu diesem Zweck wird es anfangs um den Genozidbegriff selbst, seine Entwicklung innerhalb der Singularitätsdebatte und verschiedene diesbezügliche Theorien, sowie die UNGC und deren Problematik gehen. Nach einer Darstellung der Begriffsdebatte um den Genozidbegriff wird anhand der Thesen von Rudolph J. Rummel, Boris Barth und Helen Fein ein Analyseraster festgesetzt, welches im zweiten Teil der Arbeit auf besagte Vorfälle im Osmanischen Reich angewandt wird. Nach dieser Diskussion, ob tatsächlich von einem Genozid an den Armeniern gesprochen werden kann, soll abschliessend die Bedeutung des Genozidbegriffs in Gegenwart und Zukunft aufgezeigt werden. Bereits 1933 warf der polnische Jurist Raphael Lemkin auf der fünften internationalen Konferenz zur Vereinheitlichung des Kriminalrechts unter der Schirmherrschaft des Völkerbundes die Frage auf, ob die Souveränität eines Staates nicht an ihre Grenzen stosse, wenn eine Regierung beginne, in grossem Stil ihre eigenen Bürger zu ermorden. Zu jenem Zeitpunkt noch ein rein theoretisches Problem ohne juristische Konsequenzen, prägte Lemkin noch während des Zweiten Weltkrieges den Begriff ludobójstwo, zusammengesetzt aus lud und zabójstwo, den polnischen Wörtern für Volk und Mord. 1944 übersetzt er ihn als genocide ins Englische, vom griechischen genos für Volk und dem lateinischen caedere für töten, und als Völkermord ins Deutsche. Seine und damit die erste Definition des Genozid-Begriffs lautete the coordinated and planned destruction of a national, religious, racial or ethnic group by different actions through the destruction of the essential foundations of the life of the group with the aim of annihilating it physically and culturally. Obwohl also die Debatte darüber, die Vernichtung derartiger Gruppen als Verbrechen unter internationale Strafe zu stellen, nachweislich vor dem Zweiten Weltkrieg angeregt wurde, bildete sich die Genozidforschung erst als die sogenannten post-holocaust-studies aus der Holocaustforschung heraus.
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Armenischer Genozid? Eine Begriffsdebatte
DE NW
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Armenischer Genozid? Eine Begriffsdebatte, Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Massaker oder die Vernichtung grösserer Menschengruppen als Genozid zu bezeichnen, hat nach der Entwicklung des Genozidbegriffs teilweise fast trendartige Ausmasse angenommen und besitzt doch oft nicht die ausreichende Berechtigung. In der vorliegenden Arbeit soll deshalb analysiert werden, ob das Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich 1915 als Genozid eingestuft werden kann oder nicht. Zu diesem Zweck wird es anfangs um den Genozidbegriff selbst, seine Entwicklung innerhalb der Singularitätsdebatte und verschiedene diesbezügliche Theorien, sowie die UNGC und deren Problematik gehen. Nach einer Darstellung der Begriffsdebatte um den Genozidbegriff wird anhand der Thesen von Rudolph J. Rummel, Boris Barth und Helen Fein ein Analyseraster festgesetzt, welches im zweiten Teil der Arbeit auf besagte Vorfälle im Osmanischen Reich angewandt wird. Nach dieser Diskussion, ob tatsächlich von einem Genozid an den Armeniern gesprochen werden kann, soll abschliessend die Bedeutung des Genozidbegriffs in Gegenwart und Zukunft aufgezeigt werden. Bereits 1933 warf der polnische Jurist Raphael Lemkin auf der fünften internationalen Konferenz zur Vereinheitlichung des Kriminalrechts unter der Schirmherrschaft des Völkerbundes die Frage auf, "ob die Souveränität eines Staates nicht an ihre Grenzen stosse, wenn eine Regierung beginne, in grossem Stil ihre eigenen Bürger zu ermorden." Zu jenem Zeitpunkt noch ein rein theoretisches Problem ohne juristische Konsequenzen, prägte Lemkin noch während des Zweiten Weltkrieges den Begriff ludobójstwo, zusammengesetzt aus lud und zabójstwo, den polnischen Wörtern für "Volk" und "Mord". 1944 übersetzt er ihn als genocide ins Englische, vom griechischen genos für "Volk" und dem lateinischen caedere für "töten", und als Völkermord ins Deutsche. Seine und damit die erste Definition des Genozid-Begriffs lautete "the coordinated and planned destruction of a national, religious, racial or ethnic group by different actions through the destruction of the essential foundations of the life of the group with the aim of annihilating it physically and culturally." Obwohl also die Debatte darüber, die Vernichtung derartiger Gruppen als Verbrechen unter internationale Strafe zu stellen, nachweislich vor dem Zweiten Weltkrieg angeregt wurde, bildete sich die Genozidforschung erst als die sogenannten "post-holocaust-studies" aus der Holocaustforschung heraus.
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Armenischer Genozid? Eine Begriffsdebatte
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Armenischer Genozid? Eine Begriffsdebatte, Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Massaker oder die Vernichtung grösserer Menschengruppen als Genozid zu bezeichnen, hat nach der Entwicklung des Genozidbegriffs teilweise fast trendartige Ausmasse angenommen und besitzt doch oft nicht die ausreichende Berechtigung. In der vorliegenden Arbeit soll deshalb analysiert werden, ob das Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich 1915 als Genozid eingestuft werden kann oder nicht. Zu diesem Zweck wird es anfangs um den Genozidbegriff selbst, seine Entwicklung innerhalb der Singularitätsdebatte und verschiedene diesbezügliche Theorien, sowie die UNGC und deren Problematik gehen. Nach einer Darstellung der Begriffsdebatte um den Genozidbegriff wird anhand der Thesen von Rudolph J. Rummel, Boris Barth und Helen Fein ein Analyseraster festgesetzt, welches im zweiten Teil der Arbeit auf besagte Vorfälle im Osmanischen Reich angewandt wird. Nach dieser Diskussion, ob tatsächlich von einem Genozid an den Armeniern gesprochen werden kann, soll abschliessend die Bedeutung des Genozidbegriffs in Gegenwart und Zukunft aufgezeigt werden. Bereits 1933 warf der polnische Jurist Raphael Lemkin auf der fünften internationalen Konferenz zur Vereinheitlichung des Kriminalrechts unter der Schirmherrschaft des Völkerbundes die Frage auf, ob die Souveränität eines Staates nicht an ihre Grenzen stosse, wenn eine Regierung beginne, in grossem Stil ihre eigenen Bürger zu ermorden. Zu jenem Zeitpunkt noch ein rein theoretisches Problem ohne juristische Konsequenzen, prägte Lemkin noch während des Zweiten Weltkrieges den Begriff ludobójstwo, zusammengesetzt aus lud und zabójstwo, den polnischen Wörtern für Volk und Mord. 1944 übersetzt er ihn als genocide ins Englische, vom griechischen genos für Volk und dem lateinischen caedere für töten, und als Völkermord ins Deutsche. Seine und damit die erste Definition des Genozid-Begriffs lautete the coordinated and planned destruction of a national, religious, racial or ethnic group by different actions through the destruction of the essential foundations of the life of the group with the aim of annihilating it physically and culturally. Obwohl also die Debatte darüber, die Vernichtung derartiger Gruppen als Verbrechen unter internationale Strafe zu stellen, nachweislich vor dem Zweiten Weltkrieg angeregt wurde, bildete sich die Genozidforschung erst als die sogenannten post-holocaust-studies aus der Holocaustforschung heraus.
Armenischer Genozid? Eine Begriffsdebatte, Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Massaker oder die Vernichtung grösserer Menschengruppen als Genozid zu bezeichnen, hat nach der Entwicklung des Genozidbegriffs teilweise fast trendartige Ausmasse angenommen und besitzt doch oft nicht die ausreichende Berechtigung. In der vorliegenden Arbeit soll deshalb analysiert werden, ob das Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich 1915 als Genozid eingestuft werden kann oder nicht. Zu diesem Zweck wird es anfangs um den Genozidbegriff selbst, seine Entwicklung innerhalb der Singularitätsdebatte und verschiedene diesbezügliche Theorien, sowie die UNGC und deren Problematik gehen. Nach einer Darstellung der Begriffsdebatte um den Genozidbegriff wird anhand der Thesen von Rudolph J. Rummel, Boris Barth und Helen Fein ein Analyseraster festgesetzt, welches im zweiten Teil der Arbeit auf besagte Vorfälle im Osmanischen Reich angewandt wird. Nach dieser Diskussion, ob tatsächlich von einem Genozid an den Armeniern gesprochen werden kann, soll abschliessend die Bedeutung des Genozidbegriffs in Gegenwart und Zukunft aufgezeigt werden. Bereits 1933 warf der polnische Jurist Raphael Lemkin auf der fünften internationalen Konferenz zur Vereinheitlichung des Kriminalrechts unter der Schirmherrschaft des Völkerbundes die Frage auf, ob die Souveränität eines Staates nicht an ihre Grenzen stosse, wenn eine Regierung beginne, in grossem Stil ihre eigenen Bürger zu ermorden. Zu jenem Zeitpunkt noch ein rein theoretisches Problem ohne juristische Konsequenzen, prägte Lemkin noch während des Zweiten Weltkrieges den Begriff ludobójstwo, zusammengesetzt aus lud und zabójstwo, den polnischen Wörtern für Volk und Mord. 1944 übersetzt er ihn als genocide ins Englische, vom griechischen genos für Volk und dem lateinischen caedere für töten, und als Völkermord ins Deutsche. Seine und damit die erste Definition des Genozid-Begriffs lautete the coordinated and planned destruction of a national, religious, racial or ethnic group by different actions through the destruction of the essential foundations of the life of the group with the aim of annihilating it physically and culturally. Obwohl also die Debatte darüber, die Vernichtung derartiger Gruppen als Verbrechen unter internationale Strafe zu stellen, nachweislich vor dem Zweiten Weltkrieg angeregt wurde, bildete sich die Genozidforschung erst als die sogenannten post-holocaust-studies aus der Holocaustforschung heraus.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Massaker oder die Vernichtung grösserer Menschengruppen als Genozid zu bezeichnen, hat nach der Entwicklung des Genozidbegriffs teilweise fast trendartige Ausmasse angenommen und besitzt doch oft nicht die ausreichende Berechtigung. In der vorliegenden Arbeit soll deshalb analysiert werden, ob das Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich 1915 als Genozid eingestuft werden kann oder nicht.Zu diesem Zweck wird es anfangs um den Genozidbegriff selbst, seine Entwicklung innerhalb der Singularitätsdebatte und verschiedene diesbezügliche Theorien, sowie die UNGC und deren Problematik gehen. Nach einer Darstellung der Begriffsdebatte um den Genozidbegriff wird anhand der Thesen von Rudolph J. Rummel, Boris Barth und Helen Fein ein Analyseraster festgesetzt, welches im zweiten Teil der Arbeit auf besagte Vorfälle im Osmanischen Reich angewandt wird. Nach dieser Diskussion, ob tatsächlich von einem Genozid an den Armeniern gesprochen werden kann, soll abschliessend die Bedeutung des Genozidbegriffs in Gegenwart und Zukunft aufgezeigt werden.Bereits 1933 warf der polnische Jurist Raphael Lemkin auf der fünften internationalen Konferenz zur Vereinheitlichung des Kriminalrechts unter der Schirmherrschaft des Völkerbundes die Frage auf, "ob die Souveränität eines Staates nicht an ihre Grenzen stosse, wenn eine Regierung beginne, in grossem Stil ihre eigenen Bürger zu ermorden." Zu jenem Zeitpunkt noch ein rein theoretisches Problem ohne juristische Konsequenzen, prägte Lemkin noch während des Zweiten Weltkrieges den Begriff ludobójstwo, zusammengesetzt aus lud und zabójstwo, den polnischen Wörtern für "Volk" und "Mord". 1944 übersetzt er ihn als genocide ins Englische, vom griechischen genos für "Volk" und dem lateinischen caedere für "töten", und als Völkermord ins Deutsche. Seine und damit die erste Definition des Genozid-Begriffs lautete "the coordinated and planned destruction of a national, religious, racial or ethnic group by different actions through the destruction of the essential foundations of the life of the group with the aim of annihilating it physically and culturally." Obwohl also die Debatte darüber, die Vernichtung derartiger Gruppen als Verbrechen unter internationale Strafe zu stellen, nachweislich vor dem Zweiten Weltkrieg angeregt wurde, bildete sich die Genozidforschung erst als die sogenannten "post-holocaust-studies" aus der Holocaustforschung heraus.
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Armenischer Genozid? Eine Begriffsdebatte (2015)
~DE PB NW
ISBN: 9783668108073 bzw. 3668108072, vermutlich in Deutsch, Taschenbuch, neu.
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Erscheinungsdatum: 15.12.2015, Medium: Taschenbuch, Einband: Kartoniert / Broschiert, Titel: Armenischer Genozid? Eine Begriffsdebatte, Auflage: 1. Auflage von 2015 // 1. Auflage, Autor: Winkler, Selina, Verlag: GRIN Publishing, Sprache: Deutsch, Rubrik: Politikwissenschaft, Seiten: 40, Gewicht: 46 gr, Verkäufer: averdo.
Erscheinungsdatum: 15.12.2015, Medium: Taschenbuch, Einband: Kartoniert / Broschiert, Titel: Armenischer Genozid? Eine Begriffsdebatte, Auflage: 1. Auflage von 2015 // 1. Auflage, Autor: Winkler, Selina, Verlag: GRIN Publishing, Sprache: Deutsch, Rubrik: Politikwissenschaft, Seiten: 40, Gewicht: 46 gr, Verkäufer: averdo.
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