Die Erosion des Flächentarifvertrags am Beispiel der Öffnungsklauseln
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Die Erosion des Flächentarifvertrags am Beispiel der Öffnungsklauseln

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Die Erosion des Flächentarifvertrags am Beispiel der Öffnungsklauseln, Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Soziologie - Soziales System, Sozialstruktur, Klasse, Schichtung, Note: 14, Philipps-Universität Marburg (Institut für Soziologie), Veranstaltung: Konfliktpartnerschaft: Grundlagen und Perspektiven der Industriellen Beziehungen, Sprache: Deutsch, Abstract: Das System der Industriellen Beziehungen der BRD zeichnet sich durch den Dualismus von Tarifautonomie und betrieblicher Mitbestimmung aus. Diese Institutionalisierung des Interessensantagonismus zwischen Kapital und Arbeit wird durch eine Arbeitsteilung von überbetrieblichen (Arbeitgeber_innenverbände und Gewerkschaften) und betrieblichen (Management und Betriebsrat) Akteuren geprägt. Die Kernaufgabe von Gewerkschaften besteht in der Aushandlung von Tarifverträgen, wohingegen sich das Aufgabenfeld des Betriebsrats auf die betriebliche Arbeitnehmer_innenvertretung, d.h. im Wesentlichen auf soziale und personelle Angelegenheiten, konzentriert. Tarifpolitische Aufgaben nahm der Betriebsrat zumeist nur indirekt durch die Überwachung der Einhaltung der Normen des Tarifvertrags wahr. Die äussere Erosion ergibt sich hauptsächlich aus der sinkenden Tarifbindung, hervorgerufen durch Austritte der Arbeitgeber_innen aus den tarifschliessenden Arbeitgeber_innenverbände, bzw. die Möglichkeit einer Mitgliedschaft im Verband ohne gleichzeitige Tarifbindung (sog. OT-Mitgliedschaften) sowie durch eine Zunahme von Firmentarifverträge, die häufig unter dem Niveau von Flächentarifverträgen bleiben. Innerlich erodieren die Tarifverträge durch zunehmende Flexibilisierungsmassnahmen, z.B. Härtefallregelungen, Nottarifverträge, Korridorlösungen, betriebliche Bündnisse und Öffnungsklauseln. Diese Flexibilisierungen führen dazu, dass die Flächentarifverträge nunmehr einen vagen tarifpolitischen Rahmen vorgeben, der durch weitere Verhandlungen, zumeist zwischen Betriebsrat und Management, konkretisiert werden muss, was zur Folge hat, dass die klassische Arbeitsteilung von Gewerkschaften als tarifpolitischen und Betriebsräten als betrieblichen Akteuren, immer seltener gegeben ist. Die Übertragung tarifpolitischer Gestaltungskompetenz auf Betriebsräte bezeichnet die Fachliteratur als Verbetrieblichung. Die vorliegende Arbeit hat ihren Fokus auf der inneren Erosion des Flächentarifvertrags durch Öffnungsklauseln und analysiert die daraus resultierenden Folgen für die Vertreter_innen der Arbeit im System der Industriellen Beziehungen.
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9783668141926 - Anonym: Die Erosion des Flächentarifvertrags am Beispiel der Öffnungsklauseln
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Die Erosion des Flächentarifvertrags am Beispiel der Öffnungsklauseln (2016)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Soziologie - Soziales System, Sozialstruktur, Klasse, Schichtung, Note: 14, Philipps-Universität Marburg (Institut für Soziologie), Veranstaltung: Konfliktpartnerschaft: Grundlagen und Perspektiven der Industriellen Beziehungen, Sprache: Deutsch, Abstract: Das System der Industriellen Beziehungen der BRD zeichnet sich durch den Dualismus von Tarifautonomie und betrieblicher Mitbestimmung aus. Diese Institutionalisierung des Interessensantagonismus zwischen Kapital und Arbeit wird durch eine Arbeitsteilung von überbetrieblichen (Arbeitgeber_innenverbände und Gewerkschaften) und betrieblichen (Management und Betriebsrat) Akteuren geprägt. Die Kernaufgabe von Gewerkschaften besteht in der Aushandlung von Tarifverträgen, wohingegen sich das Aufgabenfeld des Betriebsrats auf die betriebliche Arbeitnehmer_innenvertretung, d.h. im Wesentlichen auf soziale und personelle Angelegenheiten, konzentriert. Tarifpolitische Aufgaben nahm der Betriebsrat zumeist nur indirekt durch die Überwachung der Einhaltung der Normen des Tarifvertrags wahr. Die äuBere Erosion ergibt sich hauptsächlich aus der sinkenden Tarifbindung, hervorgerufen durch Austritte der Arbeitgeber_innen aus den tarifschlieBenden Arbeitgeber_innenverbände, bzw. die Möglichkeit einer Mitgliedschaft im Verband ohne gleichzeitige Tarifbindung (sog. OT-Mitgliedschaften) sowie durch eine Zunahme von Firmentarifverträge, die häufig unter dem Niveau von Flächentarifverträgen bleiben. Innerlich erodieren die Tarifverträge durch zunehmende FlexibilisierungsmaBnahmen, z.B. Härtefallregelungen, Nottarifverträge, Korridorlösungen, betriebliche Bündnisse und Öffnungsklauseln. Diese Flexibilisierungen führen dazu, dass die Flächentarifverträge nunmehr einen vagen tarifpolitischen Rahmen vorgeben, der durch weitere Verhandlungen, zumeist zwischen Betriebsrat und Management, konkretisiert werden muss, was zur Folge hat, dass die klassische Arbeitsteilung von Gewerkschaften als tarifp.
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