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Strafrechtliche Risiken für den Sanierungsberater (Paperback)100%: Knecht, Mathias: Strafrechtliche Risiken für den Sanierungsberater (Paperback) (ISBN: 9783668258440) 2016, in Deutsch.
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Strafrechtliche Risiken für den Sanierungsberater als eBook von71%: Mathias Knecht: Strafrechtliche Risiken für den Sanierungsberater als eBook von (ISBN: 9783668258433) 2016, in Deutsch, auch als eBook.
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Strafrechtliche Risiken für den Sanierungsberater (Paperback)
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9783668258440 - Mathias Knecht: Strafrechtliche Risiken für den Sanierungsberater
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Mathias Knecht

Strafrechtliche Risiken für den Sanierungsberater (2016)

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ISBN: 9783668258440 bzw. 3668258449, in Deutsch, GRIN, Taschenbuch, neu.

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Strafrechtliche Risiken für den Sanierungsberater, Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 10 Punkte, Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaften in Hamburg (Lehrstuhl Strafrecht I - Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit soll die wesentlichen Strafbarkeitsrisiken bei der Arbeit sowohl externer als auch interner Sanierungsberater aufzeigen und diese mithilfe vertraglicher Gestaltung sowie konkreter Handlungsvorschläge reduzieren helfen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Grenzziehung zwischen ´´neutralen Handlungen´´ und strafbarer Beihilfe gelegt. Mit 31 998 Unternehmensinsolvenzen in Deutschland 2010 bleibt die Anzahl insolventer Unternehmen auf konstant hohem Niveau. Wie kriminogen dabei das Umfeld der kriselnden Unternehmen ist, zeigen Schätzungen in der Strafrechtspraxis, die annehmen, dass bei 80-90% aller Firmenzusammenbrüche von einer Verübung von Wirtschaftsstraftaten auszugehen ist. Der Sanierungsberater befindet sich dabei in einem erheblichen Spannungsfeld: Auf der einen Seite stehen die strafrechtlich geschützten Rechtsgüter, insbesondere die der Gläubiger, die vor weiteren Beeinträchtigungen geschützt werden müssen. Auf der anderen Seite steht der Mandant und mit ihm auch das wirtschaftliche Eigeninteresse des Sanierungsberaters, die Sanierung so lange wie möglich und mit Erfolg fortzuführen. Nur so kann er sich für weitere Sanierungen empfehlen. Diese Verknüpfung von Mandanten- und Eigeninteresse bewegt den Sanierungberater oft dazu, zur Sanierung des Unternehmens alle möglichen Massnahmen zu ergreifen, auch wenn sich diese bereits im strafrechtlichen Graubereich oder sogar dahinter abspielen. Tritt die Insolvenz später tatsächlich ein, etwa weil ein Gläubiger diese beantragt hat ( 14 I InsO), so kehrt sich die während der Sanierung noch bestehende Solidarität meist ins Gegenteil um: Beide Seiten versuchen sich selbst von rechtlicher Verantwortung frei zu halten und dem Gegenüber die Schuld am Niedergang des Unternehmens zu geben. Der frühere Vertraute wird zum primären Belastungszeugen. Es ist daher unabdinglich, sich die erheblichen Strafbarkeitsrisiken schon vor der Annahme des Mandats zu vergegenwärtigen und ihnen prophylaktisch bereits während der Beratung entgegenzutreten. Taschenbuch, 09.08.2016.
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9783668258433 - Mathias Knecht: Strafrechtliche Risiken für den Sanierungsberater
Mathias Knecht

Strafrechtliche Risiken für den Sanierungsberater (2016)

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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 10 Punkte, Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaften in Hamburg (Lehrstuhl Strafrecht I – Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit soll die wesentlichen Strafbarkeitsrisiken bei der Arbeit ... Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 10 Punkte, Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaften in Hamburg (Lehrstuhl Strafrecht I Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit soll die wesentlichen Strafbarkeitsrisiken bei der Arbeit sowohl externer als auch interner Sanierungsberater aufzeigen und diese mithilfe vertraglicher Gestaltung sowie konkreter Handlungsvorschläge reduzieren helfen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Grenzziehung zwischen ´´neutralen Handlungen´´ und strafbarer Beihilfe gelegt. Mit 31 998 Unternehmensinsolvenzen in Deutschland 2010 bleibt die Anzahl insolventer Unternehmen auf konstant hohem Niveau. Wie kriminogen dabei das Umfeld der kriselnden Unternehmen ist, zeigen Schätzungen in der Strafrechtspraxis, die annehmen, dass bei 80-90% aller Firmenzusammenbrüche von einer Verübung von Wirtschaftsstraftaten auszugehen ist. Der Sanierungsberater befindet sich dabei in einem erheblichen Spannungsfeld: Auf der einen Seite stehen die strafrechtlich geschützten Rechtsgüter, insbesondere die der Gläubiger, die vor weiteren Beeinträchtigungen geschützt werden müssen. Auf der anderen Seite steht der Mandant und mit ihm auch das wirtschaftliche Eigeninteresse des Sanierungsberaters, die Sanierung so lange wie möglich und mit Erfolg fortzuführen. Nur so kann er sich für weitere Sanierungen empfehlen. Diese Verknüpfung von Mandanten- und Eigeninteresse bewegt den Sanierungberater oft dazu, zur Sanierung des Unternehmens alle möglichen Massnahmen zu ergreifen, auch wenn sich diese bereits im strafrechtlichen Graubereich oder sogar dahinter abspielen. Tritt die Insolvenz später tatsächlich ein, etwa weil ein Gläubiger diese beantragt hat ( 14 I InsO), so kehrt sich die während der Sanierung noch bestehende Solidarität meist ins Gegenteil um: Beide Seiten versuchen sich selbst von rechtlicher Verantwortung frei zu halten und dem Gegenüber die Schuld am Niedergang des Unternehmens zu geben. Der frühere Vertraute wird zum primären Belastungszeugen. Es ist daher unabdinglich, sich die erheblichen Strafbarkeitsrisiken schon vor der Annahme des Mandats zu vergegenwärtigen und ihnen prophylaktisch bereits während der Beratung entgegenzutreten. 13.07.2016, PDF.
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9783668258433 - Mathias Knecht: Strafrechtliche Risiken für den Sanierungsberater
Mathias Knecht

Strafrechtliche Risiken für den Sanierungsberater (2016)

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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 10 Punkte, Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaften in Hamburg (Lehrstuhl Strafrecht I – Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit soll die wesentlichen Strafbarkeitsrisiken bei der Arbeit ... Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 10 Punkte, Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaften in Hamburg (Lehrstuhl Strafrecht I Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit soll die wesentlichen Strafbarkeitsrisiken bei der Arbeit sowohl externer als auch interner Sanierungsberater aufzeigen und diese mithilfe vertraglicher Gestaltung sowie konkreter Handlungsvorschläge reduzieren helfen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Grenzziehung zwischen ´´neutralen Handlungen´´ und strafbarer Beihilfe gelegt. Mit 31 998 Unternehmensinsolvenzen in Deutschland 2010 bleibt die Anzahl insolventer Unternehmen auf konstant hohem Niveau. Wie kriminogen dabei das Umfeld der kriselnden Unternehmen ist, zeigen Schätzungen in der Strafrechtspraxis, die annehmen, dass bei 80-90% aller Firmenzusammenbrüche von einer Verübung von Wirtschaftsstraftaten auszugehen ist. Der Sanierungsberater befindet sich dabei in einem erheblichen Spannungsfeld: Auf der einen Seite stehen die strafrechtlich geschützten Rechtsgüter, insbesondere die der Gläubiger, die vor weiteren Beeinträchtigungen geschützt werden müssen. Auf der anderen Seite steht der Mandant und mit ihm auch das wirtschaftliche Eigeninteresse des Sanierungsberaters, die Sanierung so lange wie möglich und mit Erfolg fortzuführen. Nur so kann er sich für weitere Sanierungen empfehlen. Diese Verknüpfung von Mandanten- und Eigeninteresse bewegt den Sanierungberater oft dazu, zur Sanierung des Unternehmens alle möglichen Massnahmen zu ergreifen, auch wenn sich diese bereits im strafrechtlichen Graubereich oder sogar dahinter abspielen. Tritt die Insolvenz später tatsächlich ein, etwa weil ein Gläubiger diese beantragt hat ( 14 I InsO), so kehrt sich die während der Sanierung noch bestehende Solidarität meist ins Gegenteil um: Beide Seiten versuchen sich selbst von rechtlicher Verantwortung frei zu halten und dem Gegenüber die Schuld am Niedergang des Unternehmens zu geben. Der frühere Vertraute wird zum primären Belastungszeugen. Es ist daher unabdinglich, sich die erheblichen Strafbarkeitsrisiken schon vor der Annahme des Mandats zu vergegenwärtigen und ihnen prophylaktisch bereits während der Beratung entgegenzutreten. PDF, 13.07.2016.
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9783668258440 - Mathias Knecht: Strafrechtliche Risiken für den Sanierungsberater (Paperback)
Symbolbild
Mathias Knecht

Strafrechtliche Risiken für den Sanierungsberater (Paperback) (2016)

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Language: German . Brand New Book ***** Print on Demand *****.Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 10 Punkte, Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaften in Hamburg (Lehrstuhl Strafrecht I - Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit soll die wesentlichen Strafbarkeitsrisiken bei der Arbeit sowohl externer als auch interner Sanierungsberater aufzeigen und diese mithilfe vertraglicher Gestaltung sowie konkreter Handlungsvorschläge reduzieren helfen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Grenzziehung zwischen neutralen Handlungen und strafbarer Beihilfe gelegt. Mit 31 998 Unternehmensinsolvenzen in Deutschland 2010 bleibt die Anzahl insolventer Unternehmen auf konstant hohem Niveau. Wie kriminogen dabei das Umfeld der kriselnden Unternehmen ist, zeigen Schätzungen in der Strafrechtspraxis, die annehmen, dass bei 80-90 aller Firmenzusammenbrüche von einer Verübung von Wirtschaftsstraftaten auszugehen ist. Der Sanierungsberater befindet sich dabei in einem erheblichen Spannungsfeld: Auf der einen Seite stehen die strafrechtlich geschützten Rechtsgüter, insbesondere die der Gläubiger, die vor weiteren Beeinträchtigungen geschützt werden müssen. Auf der anderen Seite steht der Mandant und mit ihm auch das wirtschaftliche Eigeninteresse des Sanierungsberaters, die Sanierung so lange wie möglich und mit Erfolg fortzuführen. Nur so kann er sich für weitere Sanierungen empfehlen. Diese Verknüpfung von Mandanten- und Eigeninteresse bewegt den Sanierungberater oft dazu, zur Sanierung des Unternehmens alle möglichen Massnahmen zu ergreifen, auch wenn sich diese bereits im strafrechtlichen Graubereich oder sogar dahinter abspielen. Tritt die Insolvenz später tatsächlich ein, etwa weil ein Gläubiger diese beantragt hat ( 14 I InsO), so kehrt sich die während der Sanierung noch bestehende Solidarität meist ins Gegenteil um: Beide Seiten versuchen sich selbst von rechtlicher Verantwortung frei zu halten und dem Gegenüber die Schuld am Niedergang des Unternehmens zu geben. Der frühere Vertraute wird zum primären Belastungszeugen. Es ist daher unabdinglich, sich die erheblichen Strafbarkeitsrisiken schon vor der Annahme des Mandats zu vergegenwärtigen und ihnen prophylaktisch bereits während der Beratung entgegenzutreten.
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9783668258433 - Mathias Knecht: Strafrechtliche Risiken für den Sanierungsberater
Mathias Knecht

Strafrechtliche Risiken für den Sanierungsberater (2016)

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9783668258433 - Mathias Knecht: Strafrechtliche Risiken für den Sanierungsberater
Mathias Knecht

Strafrechtliche Risiken für den Sanierungsberater (2016)

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9783668258440 - Mathias Knecht: Strafrechtliche Risiken für den Sanierungsberater
Mathias Knecht

Strafrechtliche Risiken für den Sanierungsberater

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Strafrechtliche Risiken für den Sanierungsberater, Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 10 Punkte, Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaften in Hamburg (Lehrstuhl Strafrecht I - Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit soll die wesentlichen Strafbarkeitsrisiken bei der Arbeit sowohl externer als auch interner Sanierungsberater aufzeigen und diese mithilfe vertraglicher Gestaltung sowie konkreter Handlungsvorschläge reduzieren helfen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Grenzziehung zwischen "neutralen Handlungen" und strafbarer Beihilfe gelegt. Mit 31 998 Unternehmensinsolvenzen in Deutschland 2010 bleibt die Anzahl insolventer Unternehmen auf konstant hohem Niveau. Wie kriminogen dabei das Umfeld der kriselnden Unternehmen ist, zeigen Schätzungen in der Strafrechtspraxis, die annehmen, dass bei 80-90% aller Firmenzusammenbrüche von einer Verübung von Wirtschaftsstraftaten auszugehen ist. Der Sanierungsberater befindet sich dabei in einem erheblichen Spannungsfeld: Auf der einen Seite stehen die strafrechtlich geschützten Rechtsgüter, insbesondere die der Gläubiger, die vor weiteren Beeinträchtigungen geschützt werden müssen. Auf der anderen Seite steht der Mandant und mit ihm auch das wirtschaftliche Eigeninteresse des Sanierungsberaters, die Sanierung so lange wie möglich und mit Erfolg fortzuführen. Nur so kann er sich für weitere Sanierungen empfehlen. Diese Verknüpfung von Mandanten- und Eigeninteresse bewegt den Sanierungberater oft dazu, zur Sanierung des Unternehmens alle möglichen Massnahmen zu ergreifen, auch wenn sich diese bereits im strafrechtlichen Graubereich oder sogar dahinter abspielen. Tritt die Insolvenz später tatsächlich ein, etwa weil ein Gläubiger diese beantragt hat ( 14 I InsO), so kehrt sich die während der Sanierung noch bestehende Solidarität meist ins Gegenteil um: Beide Seiten versuchen sich selbst von rechtlicher Verantwortung frei zu halten und dem Gegenüber die Schuld am Niedergang des Unternehmens zu geben. Der frühere Vertraute wird zum primären Belastungszeugen. Es ist daher unabdinglich, sich die erheblichen Strafbarkeitsrisiken schon vor der Annahme des Mandats zu vergegenwärtigen und ihnen prophylaktisch bereits während der Beratung entgegenzutreten.
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9783668258440 - Knecht, Mathias: Strafrechtliche Risiken für den Sanierungsberater
Knecht, Mathias

Strafrechtliche Risiken für den Sanierungsberater

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9783668258433 - Mathias Knecht: Strafrechtliche Risiken für den Sanierungsberater
Mathias Knecht

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9783668258440 - Mathias Knecht: Strafrechtliche Risiken für den Sanierungsberater
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