Von dem Buch Registrierungserfordernisse für Grundstücks- und Wohnungserwerb in China haben wir 2 gleiche oder sehr ähnliche Ausgaben identifiziert!

Falls Sie nur an einem bestimmten Exempar interessiert sind, können Sie aus der folgenden Liste jenes wählen, an dem Sie interessiert sind:

Registrierungserfordernisse für Grundstücks- und Wohnungserwerb in China100%: He, Tan: Registrierungserfordernisse für Grundstücks- und Wohnungserwerb in China (ISBN: 9783668266995) 2016, in Deutsch.
Nur diese Ausgabe anzeigen…
Registrierungserfordernisse für Grundstücks- und Wohnungserwerb in China100%: Tan He: Registrierungserfordernisse für Grundstücks- und Wohnungserwerb in China (ISBN: 9783668266988) 2016, GRIN Verlag, in Deutsch, auch als eBook.
Nur diese Ausgabe anzeigen…

Registrierungserfordernisse für Grundstücks- und Wohnungserwerb in China
10 Angebote vergleichen

Bester Preis: Fr. 14.66 ( 14.99)¹ (vom 01.09.2016)
1
9783668266988 - Registrierungserfordernisse für Grundstücks- und Wohnungserwerb in China

Registrierungserfordernisse für Grundstücks- und Wohnungserwerb in China (2016)

Lieferung erfolgt aus/von: Schweiz DE NW EB

ISBN: 9783668266988 bzw. 3668266980, in Deutsch, GRIN, neu, E-Book.

Lieferung aus: Schweiz, Sofort per Download lieferbar.
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Registrierung von Immobilien bezieht sich darauf, dass die staatlichen Registrierungsbehörden die dingliche Rechte betreffende Rechtsänderung von Immobilien im Grundbuch eintragen, damit die Öffentlichkeit davon regelmässig Kenntnis nehmen kann. Vor allem sollen Definition und Umfang von Immobilien genau definiert werden. In der chinesischen Literatur werden der Begriff von Immobilien in erster Linie im Vergleich zu den beweglichen Sachen definiert. Zwischen den beweglichen und unbeweglichen Sachen gibt es folgende Unterschiede: Erstens sind die Sachen nach dem physikalischen Standard einzuordnen, und zwar, ob die Sachen physikalisch frei bewegbar sind. Nach diesem Standard beziehen die Immobilien sich darauf, dass die Position der Gegenstände nicht verändert werden könne, oder deren Wert, Wesen und Form nach der Umstellung verändert werden könnten; während die physikalische Stellung von den beweglichen Sachen einfach verändert werden könne, oder deren Wert, Wesen und Form von der Bewegung nicht beeinflusst werden könnten. Zweitens zählten mit den Werten als Massstab die für eine lange Zeit existierenden Sachen, die grössere Erlöse bringen könnten, zu den Immobilien; im Vergleich dazu sei der Wert von den beweglichen Sachen relativ niedriger, weil sie nicht lange verwahrt werden könnten. Nach dem verfahrensrechtlichen Massstab unterschieden sich die Immobilien von den beweglichen Sachen dadurch, ob die Rechte von den Sachen einzutragen seien. Demgemäss seien die Immobilien entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durch rechtliches Verfahren einzutragen. Zwar wurde der Begriff von Immobilien schon in 1986 erlassenen Allgemeinen Grundsätzen des Zivilrechts der VR China (Abk. AGZ) erwähnt, aber kaum deutlich definiert. Gamäss 186 der Stellungnahme des Obersten Volksgerichts über mehrere Fragen bezüglich der Umsetzung der AGZ (Abk. Umsetzung der AGZ) gehören Land, Gebäude und andere auf dem Land stehende Bauwerke sowie feste Zusatzanlagen der Bauwerke zu den Immobilien. Der Begriff von Immobilien, den der Gesetzgeber im Sachenrecht mehrmals erwähnt hat, wird leider nicht deutlich definiert. 02.08.2016.
2
9783668266995 - He, Tan: Registrierungserfordernisse für Grundstücks- und Wohnungserwerb in China
He, Tan

Registrierungserfordernisse für Grundstücks- und Wohnungserwerb in China

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE PB NW

ISBN: 9783668266995 bzw. 3668266999, in Deutsch, Grin Verlag, Taschenbuch, neu.

Fr. 14.66 ( 14.99)¹
versandkostenfrei, unverbindlich
Lieferung aus: Deutschland, Versandkosten nach: Deutschland, Versandkostenfrei.
Von Händler/Antiquariat, buecher.de GmbH & Co. KG, [1].
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Registrierung von Immobilien bezieht sich darauf, dass die staatlichen Registrierungsbehörden die dingliche Rechte betreffende Rechtsänderung von Immobilien im Grundbuch eintragen, damit die Öffentlichkeit davon regelmässig Kenntnis nehmen kann. Vor allem sollen Definition und Umfang von Immobilien genau definiert werden. In der chinesischen Literatur werden der Begriff von Immobilien in erster Linie im Vergleich zu den beweglichen Sachen definiert. Zwischen den beweglichen und unbeweglichen Sachen gibt es folgende Unterschiede: Erstens sind die Sachen nach dem physikalischen Standard einzuordnen, und zwar, ob die Sachen physikalisch frei bewegbar sind. Nach diesem Standard beziehen die Immobilien sich darauf, dass die Position der Gegenstände nicht verändert werden könne, oder deren Wert, Wesen und Form nach der Umstellung verändert werden könnten während die physikalische Stellung von den beweglichen Sachen einfach verändert werden könne, oder deren Wert, Wesen und Form von der Bewegung nicht beeinflusst werden könnten. Zweitens zählten mit den Werten als Massstab die für eine lange Zeit existierenden Sachen, die grössere Erlöse bringen könnten, zu den Immobilien im Vergleich dazu sei der Wert von den beweglichen Sachen relativ niedriger, weil sie nicht lange verwahrt werden könnten. Nach dem verfahrensrechtlichen Massstab unterschieden sich die Immobilien von den beweglichen Sachen dadurch, ob die Rechte von den Sachen einzutragen seien. Demgemäss seien die Immobilien entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durch rechtliches Verfahren einzutragen. Zwar wurde der Begriff von Immobilien schon in 1986 erlassenen Allgemeinen Grundsätzen des Zivilrechts der VR China (Abk. AGZ) erwähnt, aber kaum deutlich definiert. Gamäss 186 der Stellungnahme des Obersten Volksgerichts über mehrere Fragen bezüglich derUmsetzung der AGZ (Abk. Umsetzung der AGZ) gehören Land, Gebäude und andere auf dem Land stehende Bauwerke sowie feste Zusatzanlagen der Bauwerke zu den Immobilien. Der Begriff von Immobilien, den der Gesetzgeber im Sachenrecht mehrmals erwähnt hat, wird leider nicht deutlich definiert. 2016. 36 S. 210 mm Versandfertig in 3-5 Tagen, Softcover, Neuware.
3
9783668266988 - Tan He: Registrierungserfordernisse für Grundstücks- und Wohnungserwerb in China
Tan He

Registrierungserfordernisse für Grundstücks- und Wohnungserwerb in China (2016)

Lieferung erfolgt aus/von: Schweiz DE NW EB

ISBN: 9783668266988 bzw. 3668266980, in Deutsch, GRIN, neu, E-Book.

Fr. 13.90 + Versand: Fr. 18.00 = Fr. 31.90
unverbindlich
Lieferung aus: Schweiz, Sofort per Download lieferbar.
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Registrierung von Immobilien bezieht sich darauf, dass die staatlichen Registrierungsbehörden die dingliche Rechte betreffende Rechtsänderung von Immobilien im Grundbuch eintragen, damit die ... Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Registrierung von Immobilien bezieht sich darauf, dass die staatlichen Registrierungsbehörden die dingliche Rechte betreffende Rechtsänderung von Immobilien im Grundbuch eintragen, damit die Öffentlichkeit davon regelmässig Kenntnis nehmen kann. Vor allem sollen Definition und Umfang von Immobilien genau definiert werden. In der chinesischen Literatur werden der Begriff von Immobilien in erster Linie im Vergleich zu den beweglichen Sachen definiert. Zwischen den beweglichen und unbeweglichen Sachen gibt es folgende Unterschiede: Erstens sind die Sachen nach dem physikalischen Standard einzuordnen, und zwar, ob die Sachen physikalisch frei bewegbar sind. Nach diesem Standard beziehen die Immobilien sich darauf, dass die Position der Gegenstände nicht verändert werden könne, oder deren Wert, Wesen und Form nach der Umstellung verändert werden könnten; während die physikalische Stellung von den beweglichen Sachen einfach verändert werden könne, oder deren Wert, Wesen und Form von der Bewegung nicht beeinflusst werden könnten. Zweitens zählten mit den Werten als Massstab die für eine lange Zeit existierenden Sachen, die grössere Erlöse bringen könnten, zu den Immobilien; im Vergleich dazu sei der Wert von den beweglichen Sachen relativ niedriger, weil sie nicht lange verwahrt werden könnten. Nach dem verfahrensrechtlichen Massstab unterschieden sich die Immobilien von den beweglichen Sachen dadurch, ob die Rechte von den Sachen einzutragen seien. Demgemäss seien die Immobilien entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durch rechtliches Verfahren einzutragen. Zwar wurde der Begriff von Immobilien schon in 1986 erlassenen Allgemeinen Grundsätzen des Zivilrechts der VR China (Abk. AGZ) erwähnt, aber kaum deutlich definiert. Gamäss 186 der Stellungnahme des Obersten Volksgerichts über mehrere Fragen bezüglich der Umsetzung der AGZ (Abk. Umsetzung der AGZ) gehören Land, Gebäude und andere auf dem Land stehende Bauwerke sowie feste Zusatzanlagen der Bauwerke zu den Immobilien. Der Begriff von Immobilien, den der Gesetzgeber im Sachenrecht mehrmals erwähnt hat, wird leider nicht deutlich definiert. ePUB, 02.08.2016.
4
9783668266988 - Tan He: Registrierungserfordernisse für Grundstücks- und Wohnungserwerb in China
Tan He

Registrierungserfordernisse für Grundstücks- und Wohnungserwerb in China

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE NW EB DL

ISBN: 9783668266988 bzw. 3668266980, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.

Fr. 12.70 ( 12.99)¹
versandkostenfrei, unverbindlich
Lieferung aus: Deutschland, E-Book zum Download.
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Registrierung von Immobilien bezieht sich darauf, dass die staatlichen Registrierungsbehörden die dingliche Rechte betreffende Rechtsänderung von Immobilien im Grundbuch eintragen, damit die Öffentlichkeit davon regelmässig Kenntnis nehmen kann. Vor allem sollen Definition und Umfang von Immobilien genau definiert werden. In der chinesischen Literatur werden der Begriff von Immobilien in erster Linie im Vergleich zu den beweglichen Sachen definiert. Zwischen den beweglichen und unbeweglichen Sachen gibt es folgende Unterschiede: Erstens sind die Sachen nach dem physikalischen Standard einzuordnen, und zwar, ob die Sachen physikalisch frei bewegbar sind. Nach diesem Standard beziehen die Immobilien sich darauf, dass die Position der Gegenstände nicht verändert werden könne, oder deren Wert, Wesen und Form nach der Umstellung verändert werden könnten; während die physikalische Stellung von den beweglichen Sachen einfach verändert werden könne, oder deren Wert, Wesen und Form von der Bewegung nicht beeinflusst werden könnten. Zweitens zählten mit den Werten als Massstab die für eine lange Zeit existierenden Sachen, die grössere Erlöse bringen könnten, zu den Immobilien; im Vergleich dazu sei der Wert von den beweglichen Sachen relativ niedriger, weil sie nicht lange verwahrt werden könnten. Nach dem verfahrensrechtlichen Massstab unterschieden sich die Immobilien von den beweglichen Sachen dadurch, ob die Rechte von den Sachen einzutragen seien. Demgemäss seien die Immobilien entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durch rechtliches Verfahren einzutragen. Zwar wurde der Begriff von Immobilien schon in 1986 erlassenen Allgemeinen Grundsätzen des Zivilrechts der VR China (Abk. AGZ) erwähnt, aber kaum deutlich definiert. Gamäss § 186 der Stellungnahme des Obersten Volksgerichts über mehrere Fragen bezüglich der Umsetzung der AGZ (Abk. Umsetzung der AGZ) gehören Land, Gebäude und andere auf dem Land stehende Bauwerke sowie feste Zusatzanlagen der Bauwerke zu den Immobilien. Der Begriff von Immobilien, den der Gesetzgeber im Sachenrecht mehrmals erwähnt hat, wird leider nicht deutlich definiert.
5
9783668266995 - He, Tan: Registrierungserfordernisse für Grundstücks- und Wohnungserwerb in China
He, Tan

Registrierungserfordernisse für Grundstücks- und Wohnungserwerb in China

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE HC NW

ISBN: 9783668266995 bzw. 3668266999, in Deutsch, Grin Verlag, gebundenes Buch, neu.

Fr. 14.66 ( 14.99)¹
versandkostenfrei, unverbindlich
Lieferung aus: Deutschland, Versandkostenfrei innerhalb von Deutschland.
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Registrierung von Immobilien bezieht sich darauf, dass die staatlichen Registrierungsbehörden die dingliche Rechte betreffende Rechtsänderung von Immobilien im Grundbuch eintragen, damit die Öffentlichkeit davon regelmässig Kenntnis nehmen kann. Vor allem sollen Definition und Umfang von Immobilien genau definiert werden. In der chinesischen Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Registrierung von Immobilien bezieht sich darauf, dass die staatlichen Registrierungsbehörden die dingliche Rechte betreffende Rechtsänderung von Immobilien im Grundbuch eintragen, damit die Öffentlichkeit davon regelmässig Kenntnis nehmen kann. Vor allem sollen Definition und Umfang von Immobilien genau definiert werden. In der chinesischen Literatur werden der Begriff von Immobilien in erster Linie im Vergleich zu den beweglichen Sachen definiert. Zwischen den beweglichen und unbeweglichen Sachen gibt es folgende Unterschiede: Erstens sind die Sachen nach dem physikalischen Standard einzuordnen, und zwar, ob die Sachen physikalisch frei bewegbar sind. Nach diesem Standard beziehen die Immobilien sich darauf, dass die Position der Gegenstände nicht verändert werden könne, oder deren Wert, Wesen und Form nach der Umstellung verändert werden könnten; während die physikalische Stellung von den beweglichen Sachen einfach verändert werden könne, oder deren Wert, Wesen und Form von der Bewegung nicht beeinflusst werden könnten. Zweitens zählten mit den Werten als Massstab die für eine lange Zeit existierenden Sachen, die grössere Erlöse bringen könnten, zu den Immobilien; im Vergleich dazu sei der Wert von den beweglichen Sachen relativ niedriger, weil sie nicht lange verwahrt werden könnten. Nach dem verfahrensrechtlichen Massstab unterschieden sich die Immobilien von den beweglichen Sachen dadurch, ob die Rechte von den Sachen einzutragen seien. Demgemäss seien die Immobilien entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durch rechtliches Verfahren einzutragen. Zwar wurde der Begriff von Immobilien schon in 1986 erlassenen Allgemeinen Grundsätzen des Zivilrechts der VR China (Abk. AGZ) erwähnt, aber kaum deutlich definiert. Gamäss 186 der Stellungnahme des Obersten Volksgerichts über mehrere Fragen bezüglich derUmsetzung der AGZ (Abk. Umsetzung der AGZ) gehören Land, Gebäude und andere auf dem Land stehende Bauwerke sowie feste Zusatzanlagen der Bauwerke zu den Immobilien. Der Begriff von Immobilien, den der Gesetzgeber im Sachenrecht mehrmals erwähnt hat, wird leider nicht deutlich definiert. Lieferzeit 1-2 Werktage.
6
9783668266995 - Tan He: Registrierungserfordernisse für Grundstücks- und Wohnungserwerb in China
Tan He

Registrierungserfordernisse für Grundstücks- und Wohnungserwerb in China

Lieferung erfolgt aus/von: Österreich DE NW

ISBN: 9783668266995 bzw. 3668266999, in Deutsch, GRIN, neu.

Fr. 15.16 ( 15.50)¹ + Versand: Fr. 3.42 ( 3.50)¹ = Fr. 18.58 ( 19.00)¹
unverbindlich
Lieferung aus: Österreich, zzgl. Versandkosten, Versandfertig in 4 - 6 Tagen.
Registrierungserfordernisse für Grundstücks- und Wohnungserwerb in China, Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Registrierung von Immobilien bezieht sich darauf, dass die staatlichen Registrierungsbehörden die dingliche Rechte betreffende Rechtsänderung von Immobilien im Grundbuch eintragen, damit die Öffentlichkeit davon regelmässig Kenntnis nehmen kann. Vor allem sollen Definition und Umfang von Immobilien genau definiert werden. In der chinesischen Literatur werden der Begriff von Immobilien in erster Linie im Vergleich zu den beweglichen Sachen definiert. Zwischen den beweglichen und unbeweglichen Sachen gibt es folgende Unterschiede: Erstens sind die Sachen nach dem physikalischen Standard einzuordnen, und zwar, ob die Sachen physikalisch frei bewegbar sind. Nach diesem Standard beziehen die Immobilien sich darauf, dass die Position der Gegenstände nicht verändert werden könne, oder deren Wert, Wesen und Form nach der Umstellung verändert werden könnten; während die physikalische Stellung von den beweglichen Sachen einfach verändert werden könne, oder deren Wert, Wesen und Form von der Bewegung nicht beeinflusst werden könnten. Zweitens zählten mit den Werten als Massstab die für eine lange Zeit existierenden Sachen, die grössere Erlöse bringen könnten, zu den Immobilien; im Vergleich dazu sei der Wert von den beweglichen Sachen relativ niedriger, weil sie nicht lange verwahrt werden könnten. Nach dem verfahrensrechtlichen Massstab unterschieden sich die Immobilien von den beweglichen Sachen dadurch, ob die Rechte von den Sachen einzutragen seien. Demgemäss seien die Immobilien entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durch rechtliches Verfahren einzutragen. Zwar wurde der Begriff von Immobilien schon in 1986 erlassenen Allgemeinen Grundsätzen des Zivilrechts der VR China (Abk. AGZ) erwähnt, aber kaum deutlich definiert. Gamäss 186 der Stellungnahme des Obersten Volksgerichts über mehrere Fragen bezüglich der Umsetzung der AGZ (Abk. Umsetzung der AGZ) gehören Land, Gebäude und andere auf dem Land stehende Bauwerke sowie feste Zusatzanlagen der Bauwerke zu den Immobilien. Der Begriff von Immobilien, den der Gesetzgeber im Sachenrecht mehrmals erwähnt hat, wird leider nicht deutlich definiert.
7
9783668266995 - Tan He: Registrierungserfordernisse für Grundstücks- und Wohnungserwerb in China
Tan He

Registrierungserfordernisse für Grundstücks- und Wohnungserwerb in China

Lieferung erfolgt aus/von: Schweiz DE NW

ISBN: 9783668266995 bzw. 3668266999, in Deutsch, GRIN, neu.

Fr. 19.90 + Versand: Fr. 18.00 = Fr. 37.90
unverbindlich
Lieferung aus: Schweiz, zzgl. Versandkosten, Versandfertig innert 6 - 9 Tagen.
Registrierungserfordernisse für Grundstücks- und Wohnungserwerb in China, Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Registrierung von Immobilien bezieht sich darauf, dass die staatlichen Registrierungsbehörden die dingliche Rechte betreffende Rechtsänderung von Immobilien im Grundbuch eintragen, damit die Öffentlichkeit davon regelmässig Kenntnis nehmen kann. Vor allem sollen Definition und Umfang von Immobilien genau definiert werden. In der chinesischen Literatur werden der Begriff von Immobilien in erster Linie im Vergleich zu den beweglichen Sachen definiert. Zwischen den beweglichen und unbeweglichen Sachen gibt es folgende Unterschiede: Erstens sind die Sachen nach dem physikalischen Standard einzuordnen, und zwar, ob die Sachen physikalisch frei bewegbar sind. Nach diesem Standard beziehen die Immobilien sich darauf, dass die Position der Gegenstände nicht verändert werden könne, oder deren Wert, Wesen und Form nach der Umstellung verändert werden könnten; während die physikalische Stellung von den beweglichen Sachen einfach verändert werden könne, oder deren Wert, Wesen und Form von der Bewegung nicht beeinflusst werden könnten. Zweitens zählten mit den Werten als Massstab die für eine lange Zeit existierenden Sachen, die grössere Erlöse bringen könnten, zu den Immobilien; im Vergleich dazu sei der Wert von den beweglichen Sachen relativ niedriger, weil sie nicht lange verwahrt werden könnten. Nach dem verfahrensrechtlichen Massstab unterschieden sich die Immobilien von den beweglichen Sachen dadurch, ob die Rechte von den Sachen einzutragen seien. Demgemäss seien die Immobilien entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durch rechtliches Verfahren einzutragen. Zwar wurde der Begriff von Immobilien schon in 1986 erlassenen Allgemeinen Grundsätzen des Zivilrechts der VR China (Abk. AGZ) erwähnt, aber kaum deutlich definiert. Gamäss 186 der Stellungnahme des Obersten Volksgerichts über mehrere Fragen bezüglich der Umsetzung der AGZ (Abk. Umsetzung der AGZ) gehören Land, Gebäude und andere auf dem Land stehende Bauwerke sowie feste Zusatzanlagen der Bauwerke zu den Immobilien. Der Begriff von Immobilien, den der Gesetzgeber im Sachenrecht mehrmals erwähnt hat, wird leider nicht deutlich definiert.
8
9783668266988 - Tan He: Registrierungserfordernisse für Grundstücks- und Wohnungserwerb in China
Symbolbild
Tan He

Registrierungserfordernisse für Grundstücks- und Wohnungserwerb in China

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE NW EB

ISBN: 9783668266988 bzw. 3668266980, in Deutsch, neu, E-Book.

Fr. 12.70 ( 12.99)¹ + Versand: Fr. 2.93 ( 3.00)¹ = Fr. 15.64 ( 15.99)¹
unverbindlich
Lieferung aus: Deutschland, Sofort per Download lieferbar.
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Registrierung von Immobilien bezieht sich darauf, dass die staatlichen Registrierungsbehörden die dingliche Rechte betreffende Rechtsänderung von Immobilien im Grundbuch eintragen, damit die ... Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Registrierung von Immobilien bezieht sich darauf, dass die staatlichen Registrierungsbehörden die dingliche Rechte betreffende Rechtsänderung von Immobilien im Grundbuch eintragen, damit die Öffentlichkeit davon regelmässig Kenntnis nehmen kann. Vor allem sollen Definition und Umfang von Immobilien genau definiert werden. In der chinesischen Literatur werden der Begriff von Immobilien in erster Linie im Vergleich zu den beweglichen Sachen definiert. Zwischen den beweglichen und unbeweglichen Sachen gibt es folgende Unterschiede: Erstens sind die Sachen nach dem physikalischen Standard einzuordnen, und zwar, ob die Sachen physikalisch frei bewegbar sind. Nach diesem Standard beziehen die Immobilien sich darauf, dass die Position der Gegenstände nicht verändert werden könne, oder deren Wert, Wesen und Form nach der Umstellung verändert werden könnten; während die physikalische Stellung von den beweglichen Sachen einfach verändert werden könne, oder deren Wert, Wesen und Form von der Bewegung nicht beeinflusst werden könnten. Zweitens zählten mit den Werten als Massstab die für eine lange Zeit existierenden Sachen, die grössere Erlöse bringen könnten, zu den Immobilien; im Vergleich dazu sei der Wert von den beweglichen Sachen relativ niedriger, weil sie nicht lange verwahrt werden könnten. Nach dem verfahrensrechtlichen Massstab unterschieden sich die Immobilien von den beweglichen Sachen dadurch, ob die Rechte von den Sachen einzutragen seien. Demgemäss seien die Immobilien entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durch rechtliches Verfahren einzutragen. Zwar wurde der Begriff von Immobilien schon in 1986 erlassenen Allgemeinen Grundsätzen des Zivilrechts der VR China (Abk. AGZ) erwähnt, aber kaum deutlich definiert. Gamäss 186 der Stellungnahme des Obersten Volksgerichts über mehrere Fragen bezüglich der Umsetzung der AGZ (Abk. Umsetzung der AGZ) gehören Land, Gebäude und andere auf dem Land stehende Bauwerke sowie feste Zusatzanlagen der Bauwerke zu den Immobilien. Der Begriff von Immobilien, den der Gesetzgeber im Sachenrecht mehrmals erwähnt hat, wird leider nicht deutlich definiert.
9
9783668266988 - Tan He: Registrierungserfordernisse für Grundstücks- und Wohnungserwerb in China
Symbolbild
Tan He

Registrierungserfordernisse für Grundstücks- und Wohnungserwerb in China

Lieferung erfolgt aus/von: Schweiz DE NW

ISBN: 9783668266988 bzw. 3668266980, in Deutsch, GRIN, neu.

Fr. 13.90 + Versand: Fr. 18.00 = Fr. 31.90
unverbindlich
Lieferung aus: Schweiz, zzgl. Versandkosten, Sofort per Download lieferbar.
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Registrierung von Immobilien bezieht sich darauf, dass die staatlichen Registrierungsbehörden die dingliche Rechte betreffende Rechtsänderung von Immobilien im Grundbuch eintragen, damit die ... Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Registrierung von Immobilien bezieht sich darauf, dass die staatlichen Registrierungsbehörden die dingliche Rechte betreffende Rechtsänderung von Immobilien im Grundbuch eintragen, damit die Öffentlichkeit davon regelmässig Kenntnis nehmen kann. Vor allem sollen Definition und Umfang von Immobilien genau definiert werden. In der chinesischen Literatur werden der Begriff von Immobilien in erster Linie im Vergleich zu den beweglichen Sachen definiert. Zwischen den beweglichen und unbeweglichen Sachen gibt es folgende Unterschiede: Erstens sind die Sachen nach dem physikalischen Standard einzuordnen, und zwar, ob die Sachen physikalisch frei bewegbar sind. Nach diesem Standard beziehen die Immobilien sich darauf, dass die Position der Gegenstände nicht verändert werden könne, oder deren Wert, Wesen und Form nach der Umstellung verändert werden könnten; während die physikalische Stellung von den beweglichen Sachen einfach verändert werden könne, oder deren Wert, Wesen und Form von der Bewegung nicht beeinflusst werden könnten. Zweitens zählten mit den Werten als Massstab die für eine lange Zeit existierenden Sachen, die grössere Erlöse bringen könnten, zu den Immobilien; im Vergleich dazu sei der Wert von den beweglichen Sachen relativ niedriger, weil sie nicht lange verwahrt werden könnten. Nach dem verfahrensrechtlichen Massstab unterschieden sich die Immobilien von den beweglichen Sachen dadurch, ob die Rechte von den Sachen einzutragen seien. Demgemäss seien die Immobilien entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durch rechtliches Verfahren einzutragen. Zwar wurde der Begriff von Immobilien schon in 1986 erlassenen Allgemeinen Grundsätzen des Zivilrechts der VR China (Abk. AGZ) erwähnt, aber kaum deutlich definiert. Gamäss 186 der Stellungnahme des Obersten Volksgerichts über mehrere Fragen bezüglich der Umsetzung der AGZ (Abk. Umsetzung der AGZ) gehören Land, Gebäude und andere auf dem Land stehende Bauwerke sowie feste Zusatzanlagen der Bauwerke zu den Immobilien. Der Begriff von Immobilien, den der Gesetzgeber im Sachenrecht mehrmals erwähnt hat, wird leider nicht deutlich definiert.
10
9783668266995 - Tan He: Registrierungserfordernisse für Grundstücks- und Wohnungserwerb in China
Symbolbild
Tan He

Registrierungserfordernisse für Grundstücks- und Wohnungserwerb in China (2016)

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE PB NW RP

ISBN: 9783668266995 bzw. 3668266999, in Deutsch, GRIN Verlag Aug 2016, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

Fr. 14.66 ( 14.99)¹
versandkostenfrei, unverbindlich
Lieferung aus: Deutschland, Versandkostenfrei.
Von Händler/Antiquariat, AHA-BUCH GmbH [51283250], Einbeck, Germany.
This item is printed on demand - Print on Demand Neuware - 36 pp. Deutsch.
Lade…