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Die Hauptversammlung der AG: Ein Überblick Auskunftsrecht des Aktionärs, Stimmrechte, Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen100%: Schmitz-Klüner, Maximilian: Die Hauptversammlung der AG: Ein Überblick Auskunftsrecht des Aktionärs, Stimmrechte, Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen (ISBN: 9783668275751) Grin Publishing, Erstausgabe, in Deutsch, Broschiert.
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Die Hauptversammlung der AG - Ein Überblick Auskunftsrecht des Aktionärs, Stimmrechte, Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen100%: Maximilian Schmitz-Klüner: Die Hauptversammlung der AG - Ein Überblick Auskunftsrecht des Aktionärs, Stimmrechte, Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen (ISBN: 9783668275744) 2016, GRIN Verlag, in Deutsch, auch als eBook.
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Die Hauptversammlung der AG: Ein Überblick Auskunftsrecht des Aktionärs, Stimmrechte, Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen
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9783668275744 - Maximilian Schmitz-Klüner: Die Hauptversammlung der AG - Ein Überblick Auskunftsrecht des Aktionärs, Stimmrechte, Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen
Maximilian Schmitz-Klüner

Die Hauptversammlung der AG - Ein Überblick Auskunftsrecht des Aktionärs, Stimmrechte, Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen

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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Fachhochschule Südwestfalen; Abteilung Meschede, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland existierten Ende 2010 zirka 17.000 Aktiengesellschaften. Diese Anzahl erscheint recht klein im Vergleich zur Gesamtanzahl von 3.629.666 deutscher Unternehmen. Betrachtet man hingegen das Grundkapital dieser Gesellschaften von zirka 170 Mrd. Euro, lässt sich erkennen, dass sie eine grosse wirtschaftliche Rolle spielen. Eine Aktiengesellschaft oder kurz auch AG genannt, ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person gemäss § 1 Abs. 1 AktG). Eigene Rechtspersönlichkeit meint, dass die Aktiengesellschaft selbst Trägerin von Rechten und Pflichten ist. Sie erhält diese Rechtspersönlichkeit erst mit ihrer Eintragung ins Handelsregister Abteilung B. Diese Eintragung kann jedoch erst erfolgen, wenn mindestens 25 % des Nennwertes jeder Aktie eingezahlt worden ist (vgl. § 36a AktG i. V. m. § 37 AktG). Das heisst, dass wenigstens 12.500,00 ? eingezahlt werden müssen, bei einem Mindestkapital einer Aktiengesellschaft von 50.000,00 ? (§ 7 AktG). Dieses sogenannte Grundkapital ist in Aktien aufzuteilen (§ 1 Abs. 2 AktG), welche zumeist von den Gründern übernommen werden (vgl. § 2 AktG). Eine Aktie ist ein Wertpapier, welches von einem Aktionär gehalten wird. Wenn die Aktien nicht als Stückaktien, also Aktien, die alle mit dem gleichen Anteil am Grundkapital beteiligt sind (ohne Nennwert) (§ 8 Abs. 3 AktG), sondern als Nennbetragsaktien, Aktien mit einem Nennwert, ausgegeben werden, muss dieser auf mindestens 1 Euro lauten (§ 8 Abs. 2 AktG). Die Aktiengesellschaft kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden (§ 2 AktG). Die Gründer bestellen dann den ersten Aufsichtsrat, der anschliessend den Vorstand wählt (§ 30 AktG). Der gesamte Vorstand sowie der Aufsichtsrat bilden zusammen mit der Hauptversammlung die Organe der Aktiengesellschaft. Der Vorstand (§§ 76-94 AktG) ist das leitende Organ und wird vom Aufsichtsrat auf maximal 5 Jahre gewählt. Er vertritt die Gesellschaft sowohl gerichtlich als auch aussergerichtlich. Der Aufsichtsrat (§§ 95-116 AktG) ist das Kontrollorgan und besteht aus Vertretern der Aktionäre sowie der Belegschaft. Er wird für 4 Jahre gewählt. Die Hauptversammlung (§§ 118-149 AktG) ist das beschliessende Organ und besteht aus den Aktionären.
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9783668275751 - Schmitz-Klüner, Maximilian: Die Hauptversammlung der AG
Schmitz-Klüner, Maximilian

Die Hauptversammlung der AG (2016)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Fachhochschule Südwestfalen Abteilung Meschede, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland existierten Ende 2010 zirka 17.000 Aktiengesellschaften. Diese Anzahl erscheint recht klein im Vergleich zur Gesamtanzahl von 3.629.666 deutscher Unternehmen. Betrachtet man hingegen das Grundkapital dieser Gesellschaften von zirka 170 Mrd. Euro, lässt sich erkennen, dass sie eine grosse wirtschaftliche Rolle spielen. Eine Aktiengesellschaft oder kurz auch AG genannt, ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person gemäss 1 Abs. 1 AktG). Eigene Rechtspersönlichkeit meint, dass die Aktiengesellschaft selbst Trägerin von Rechten und Pflichten ist. Sie erhält diese Rechtspersönlichkeit erst mit ihrer Eintragung ins Handelsregister Abteilung B. Diese Eintragung kann jedoch erst erfolgen, wenn mindestens 25 % des Nennwertes jeder Aktie eingezahlt worden ist (vgl. 36a AktG i. V. m. 37 AktG). Das heisst, dass wenigstens 12.500,00 EUR eingezahlt werden müssen, bei einem Mindestkapital einer Aktiengesellschaft von 50.000,00 EUR ( 7 AktG). Dieses sogenannte Grundkapital ist in Aktien aufzuteilen ( 1 Abs. 2 AktG), welche zumeist von den Gründern übernommen werden (vgl. 2 AktG). Eine Aktie ist ein Wertpapier, welches von einem Aktionär gehalten wird. Wenn die Aktien nicht als Stückaktien, also Aktien, die alle mit dem gleichen Anteil am Grundkapital beteiligt sind (ohne Nennwert) ( 8 Abs. 3 AktG), sondern als Nennbetragsaktien, Aktien mit einem Nennwert, ausgegeben werden, muss dieser auf mindestens 1 Euro lauten ( 8 Abs. 2 AktG). Die Aktiengesellschaft kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden ( 2 AktG). Die Gründer bestellen dann den ersten Aufsichtsrat, der anschliessend den Vorstand wählt ( 30 AktG). Der gesamte Vorstand sowie der Aufsichtsrat bilden zusammen mit der Hauptversammlung dieOrgane der Aktiengesellschaft. Der Vorstand ( 76-94 AktG) ist das leitende Organ und wird vom Aufsichtsrat auf maximal 5 Jahre gewählt. Er vertritt die Gesellschaft sowohl gerichtlich als auch aussergerichtlich. Der Aufsichtsrat ( 95-116 AktG) ist das Kontrollorgan und besteht aus Vertretern der Aktionäre sowie der Belegschaft. Er wird für 4 Jahre gewählt. Die Hauptversammlung ( 118-149 AktG) ist das beschliessende Organ und besteht aus den Aktionären. 2016. 20 S. 210 mm Versandfertig in 6-10 Tagen, Softcover, Neuware, offene Rechnung (Vorkasse vorbehalten).
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9783668275751 - Schmitz-Klüner, Maximilian: Die Hauptversammlung der AG
Schmitz-Klüner, Maximilian

Die Hauptversammlung der AG

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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Fachhochschule Südwestfalen; Abteilung Meschede, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland existierten Ende 2010 zirka 17.000 Aktiengesellschaften. Diese Anzahl erscheint recht klein im Vergleich zur Gesamtanzahl von 3.629.666 deutscher Unternehmen. Betrachtet man hingegen das Grundkapital dieser Gesellschaften von zirka 170 Mrd. Euro, lässt sich Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Fachhochschule Südwestfalen; Abteilung Meschede, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland existierten Ende 2010 zirka 17.000 Aktiengesellschaften. Diese Anzahl erscheint recht klein im Vergleich zur Gesamtanzahl von 3.629.666 deutscher Unternehmen. Betrachtet man hingegen das Grundkapital dieser Gesellschaften von zirka 170 Mrd. Euro, lässt sich erkennen, dass sie eine grosse wirtschaftliche Rolle spielen. Eine Aktiengesellschaft oder kurz auch AG genannt, ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person gemäss 1 Abs. 1 AktG). Eigene Rechtspersönlichkeit meint, dass die Aktiengesellschaft selbst Trägerin von Rechten und Pflichten ist. Sie erhält diese Rechtspersönlichkeit erst mit ihrer Eintragung ins Handelsregister Abteilung B. Diese Eintragung kann jedoch erst erfolgen, wenn mindestens 25 % des Nennwertes jeder Aktie eingezahlt worden ist (vgl. 36a AktG i. V. m. 37 AktG). Das heisst, dass wenigstens 12.500,00 EUR eingezahlt werden müssen, bei einem Mindestkapital einer Aktiengesellschaft von 50.000,00 EUR ( 7 AktG). Dieses sogenannte Grundkapital ist in Aktien aufzuteilen ( 1 Abs. 2 AktG), welche zumeist von den Gründern übernommen werden (vgl. 2 AktG). Eine Aktie ist ein Wertpapier, welches von einem Aktionär gehalten wird. Wenn die Aktien nicht als Stückaktien, also Aktien, die alle mit dem gleichen Anteil am Grundkapital beteiligt sind (ohne Nennwert) ( 8 Abs. 3 AktG), sondern als Nennbetragsaktien, Aktien mit einem Nennwert, ausgegeben werden, muss dieser auf mindestens 1 Euro lauten ( 8 Abs. 2 AktG). Die Aktiengesellschaft kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden ( 2 AktG). Die Gründer bestellen dann den ersten Aufsichtsrat, der anschliessend den Vorstand wählt ( 30 AktG). Der gesamte Vorstand sowie der Aufsichtsrat bilden zusammen mit der Hauptversammlung dieOrgane der Aktiengesellschaft. Der Vorstand ( 76-94 AktG) ist das leitende Organ und wird vom Aufsichtsrat auf maximal 5 Jahre gewählt. Er vertritt die Gesellschaft sowohl gerichtlich als auch aussergerichtlich. Der Aufsichtsrat ( 95-116 AktG) ist das Kontrollorgan und besteht aus Vertretern der Aktionäre sowie der Belegschaft. Er wird für 4 Jahre gewählt. Die Hauptversammlung ( 118-149 AktG) ist das beschliessende Organ und besteht aus den Aktionären. Lieferzeit 1-2 Werktage.
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9783668275744 - Maximilian Schmitz-Klüner: Die Hauptversammlung der AG
Maximilian Schmitz-Klüner

Die Hauptversammlung der AG

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9783668275744 - Maximilian Schmitz-Klüner: Die Hauptversammlung der AG
Maximilian Schmitz-Klüner

Die Hauptversammlung der AG (2016)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Fachhochschule Südwestfalen; Abteilung Meschede, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland existierten Ende 2010 zirka 17.000 Aktiengesellschaften. Diese Anzahl erscheint recht klein im Vergleich zur ... Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Fachhochschule Südwestfalen; Abteilung Meschede, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland existierten Ende 2010 zirka 17.000 Aktiengesellschaften. Diese Anzahl erscheint recht klein im Vergleich zur Gesamtanzahl von 3.629.666 deutscher Unternehmen. Betrachtet man hingegen das Grundkapital dieser Gesellschaften von zirka 170 Mrd. Euro, lässt sich erkennen, dass sie eine grosse wirtschaftliche Rolle spielen. Eine Aktiengesellschaft oder kurz auch AG genannt, ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person gemäss 1 Abs. 1 AktG). Eigene Rechtspersönlichkeit meint, dass die Aktiengesellschaft selbst Trägerin von Rechten und Pflichten ist. Sie erhält diese Rechtspersönlichkeit erst mit ihrer Eintragung ins Handelsregister Abteilung B. Diese Eintragung kann jedoch erst erfolgen, wenn mindestens 25 % des Nennwertes jeder Aktie eingezahlt worden ist (vgl. 36a AktG i. V. m. 37 AktG). Das heisst, dass wenigstens 12.500,00 eingezahlt werden müssen, bei einem Mindestkapital einer Aktiengesellschaft von 50.000,00 ( 7 AktG). Dieses sogenannte Grundkapital ist in Aktien aufzuteilen ( 1 Abs. 2 AktG), welche zumeist von den Gründern übernommen werden (vgl. 2 AktG). Eine Aktie ist ein Wertpapier, welches von einem Aktionär gehalten wird. Wenn die Aktien nicht als Stückaktien, also Aktien, die alle mit dem gleichen Anteil am Grundkapital beteiligt sind (ohne Nennwert) ( 8 Abs. 3 AktG), sondern als Nennbetragsaktien, Aktien mit einem Nennwert, ausgegeben werden, muss dieser auf mindestens 1 Euro lauten ( 8 Abs. 2 AktG). Die Aktiengesellschaft kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden ( 2 AktG). Die Gründer bestellen dann den ersten Aufsichtsrat, der anschliessend den Vorstand wählt ( 30 AktG). Der gesamte Vorstand sowie der Aufsichtsrat bilden zusammen mit der Hauptversammlung die Organe der Aktiengesellschaft. Der Vorstand ( 76-94 AktG) ist das leitende Organ und wird vom Aufsichtsrat auf maximal 5 Jahre gewählt. Er vertritt die Gesellschaft sowohl gerichtlich als auch aussergerichtlich. Der Aufsichtsrat ( 95-116 AktG) ist das Kontrollorgan und besteht aus Vertretern der Aktionäre sowie der Belegschaft. Er wird für 4 Jahre gewählt. Die Hauptversammlung ( 118-149 AktG) ist das beschliessende Organ und besteht aus den Aktionären. ePUB, 17.08.2016.
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9783668275751 - Maximilian Schmitz-Klüner: Die Hauptversammlung der AG
Maximilian Schmitz-Klüner

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Ein Überblick über Auskunftsrecht des Aktionärs, Stimmrechte, Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen, Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Fachhochschule Südwestfalen; Abteilung Meschede, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland existierten Ende 2010 zirka 17.000 Aktiengesellschaften. Diese Anzahl erscheint recht klein im Vergleich zur Gesamtanzahl von 3.629.666 deutscher Unternehmen. Betrachtet man hingegen das Grundkapital dieser Gesellschaften von zirka 170 Mrd. Euro, lässt sich erkennen, dass sie eine grosse wirtschaftliche Rolle spielen. Eine Aktiengesellschaft oder kurz auch AG genannt, ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person gemäss 1 Abs. 1 AktG). Eigene Rechtspersönlichkeit meint, dass die Aktiengesellschaft selbst Trägerin von Rechten und Pflichten ist. Sie erhält diese Rechtspersönlichkeit erst mit ihrer Eintragung ins Handelsregister Abteilung B. Diese Eintragung kann jedoch erst erfolgen, wenn mindestens 25 % des Nennwertes jeder Aktie eingezahlt worden ist (vgl. 36a AktG i. V. m. 37 AktG). Das heisst, dass wenigstens 12.500,00 EUR eingezahlt werden müssen, bei einem Mindestkapital einer Aktiengesellschaft von 50.000,00 EUR ( 7 AktG). Dieses sogenannte Grundkapital ist in Aktien aufzuteilen ( 1 Abs. 2 AktG), welche zumeist von den Gründern übernommen werden (vgl. 2 AktG). Eine Aktie ist ein Wertpapier, welches von einem Aktionär gehalten wird. Wenn die Aktien nicht als Stückaktien, also Aktien, die alle mit dem gleichen Anteil am Grundkapital beteiligt sind (ohne Nennwert) ( 8 Abs. 3 AktG), sondern als Nennbetragsaktien, Aktien mit einem Nennwert, ausgegeben werden, muss dieser auf mindestens 1 Euro lauten ( 8 Abs. 2 AktG). Die Aktiengesellschaft kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden ( 2 AktG). Die Gründer bestellen dann den ersten Aufsichtsrat, der anschliessend den Vorstand wählt ( 30 AktG). Der gesamte Vorstand sowie der Aufsichtsrat bilden zusammen mit der Hauptversammlung die Organe der Aktiengesellschaft. Der Vorstand ( 76-94 AktG) ist das leitende Organ und wird vom Aufsichtsrat auf maximal 5 Jahre gewählt. Er vertritt die Gesellschaft sowohl gerichtlich als auch aussergerichtlich. Der Aufsichtsrat ( 95-116 AktG) ist das Kontrollorgan und besteht aus Vertretern der Aktionäre sowie der Belegschaft. Er wird für 4 Jahre gewählt. Die Hauptversammlung ( 118-149 AktG) ist das beschliessende Organ und besteht aus den Aktionären.
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9783668275744 - Maximilian Schmitz-Klüner: Die Hauptversammlung der AG
Maximilian Schmitz-Klüner

Die Hauptversammlung der AG

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9783668275751 - Schmitz-Klüner, Maximilian: Die Hauptversammlung der AG
Schmitz-Klüner, Maximilian

Die Hauptversammlung der AG (2016)

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Erscheinungsdatum: 18.08.2016, Medium: Stück, Einband: Geheftet, Titel: Die Hauptversammlung der AG, Titelzusatz: Ein Überblick über Auskunftsrecht des Aktionärs, Stimmrechte, Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen, Auflage: 1. Auflage von 2016 // 1. Auflage, Autor: Schmitz-Klüner, Maximilian, Verlag: GRIN Publishing, Sprache: Deutsch, Rubrik: Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Seiten: 20, Gewicht: 44 gr, Verkäufer: averdo.
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9783668275751 - Schmitz-Klüner, Maximilian: Die Hauptversammlung der AG: Ein Überblick Auskunftsrecht des Aktionärs, Stimmrechte, Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen
Schmitz-Klüner, Maximilian

Die Hauptversammlung der AG: Ein Überblick Auskunftsrecht des Aktionärs, Stimmrechte, Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen (2016)

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ISBN: 9783668275751 bzw. 3668275750, in Deutsch, 20 Seiten, GRIN Publishing, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.

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Die Hauptversammlung der AG (2017)

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