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Die Kooperation von Polizei und Privaten Sicherheitsgewerbe100%: Merkel, Bruno: Die Kooperation von Polizei und Privaten Sicherheitsgewerbe (ISBN: 9783668280946) 2016, Grin Verlag; Grin Verlag, in Deutsch.
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Die Kooperation von Polizei und Privaten Sicherheitsgewerbe Author75%: Bruno Merkel: Die Kooperation von Polizei und Privaten Sicherheitsgewerbe Author (ISBN: 9783668280939) 2016, Erstausgabe, in Deutsch, auch als eBook.
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Die Kooperation von Polizei und Privaten Sicherheitsgewerbe
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9783668280946 - Merkel, Bruno: Die Kooperation von Polizei und Privaten Sicherheitsgewerbe
Merkel, Bruno

Die Kooperation von Polizei und Privaten Sicherheitsgewerbe

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ISBN: 9783668280946 bzw. 3668280940, in Deutsch, Grin Verlag, Taschenbuch, neu.

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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Sprache: Deutsch, Abstract: Die heutige Zusammenarbeit der öffentlichen und privaten Sicherheitsakteure basiert hauptsächlich auf den Beschlüssen der Fortschreibung 2008/2009. In dieser wurden erstmals präzise Äusserungen bzgl. der Kooperation geäussert. Wenn auch nur in wenigen kurzen Sätzen, jedoch lässt sich daraus erstmals deutlich erlesen, dass man seitens der Politik diese Sicherheitsstrukturen möchte. Dass der Staat es anstrebt, seine Motive zu verwirklichen, lässt sich aus der Fortschreibung auch folgern, damit ist er bemüht seiner Sicherheitspolitik nachzugehen. Der Sicherheitsmarkt ist innovativer denn je und die einzelnen Unternehmen in oberster Rangordnung weisen verschiedenste Philosophien bzw. Unternehmenskulturen auf, um am Markt zu wirtschaften. Die Ziele der Kooperationsvereinbarung stimmen im allgemeinen mit den Motiven des Staates bzgl. des Zusammenwirkens beider Akteure überein. Aus dieser Erkenntnis lässt sich mutmassen, dass die Massnahmen die der Staat dazu beiträgt erfolgreich sind bzw. in die richtige Richtung lenken. Wohlmöglich wurde die Kooperationsvereinbarung bestimmt und daraufhin ausgearbeitet, um dem GG konform zu werden. Denn der folgende Artikel setzt ein Treueverhältnis voraus, um sich an die Polizei angliedern zu können. "Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen" (GG, Art. 33 Abs. 4). An diesen Artikel greift die Kooperationsvereinbarung, um die rechtliche Grundlage für das Wirken eines privaten Sicherheitsgewerbes im öffentlichen Rechtskreis zu schaffen. Die Wortwahl "in der Regel" bietet die Annahme eines Prinzips, welches es ermöglicht, Privaten in einem Treueverhältnis hoheitliche Aufgaben einzuräumen. Um ein Treueverhältnis zu schaffen, wurde die Kooperationsvereinbarung mit einigen Voraussetzungen, Richtlinien, Zielen und einem Ausblick zur Optimierung eingeführt. Geht man davon aus, dass die Kooperationsvereinbarungen das Wahrnehmen öffentlicher Aufgaben legitimieren sollte, so hinkt der Staat mit dieser Rechtlichkeit etwa zwei Jahrzehnte hinterher, denn schon "im Jahr 1981 waren ca. die Hälfte der Wachdienstleistenden auf Bundeswehrgelände zivile Wachpersonen" (Gollan 1999, S.78) und die ersten Kooperationsvereinbarungen sind erst im Jahre 1999 erschienen. 2016. 28 S. 210 mm Versandfertig in 3-5 Tagen, Softcover, Neuware.
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9783668280946 - Merkel, Bruno: Die Kooperation von Polizei und Privaten Sicherheitsgewerbe
Merkel, Bruno

Die Kooperation von Polizei und Privaten Sicherheitsgewerbe

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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Sprache: Deutsch, Abstract: Die heutige Zusammenarbeit der öffentlichen und privaten Sicherheitsakteure basiert hauptsächlich auf den Beschlüssen der Fortschreibung 2008/2009. In dieser wurden erstmals präzise Äusserungen bzgl. der Kooperation geäussert. Wenn auch nur in wenigen kurzen Sätzen, jedoch lässt sich daraus erstmals deutlich erlesen, dass man seitens der Politik diese Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Sprache: Deutsch, Abstract: Die heutige Zusammenarbeit der öffentlichen und privaten Sicherheitsakteure basiert hauptsächlich auf den Beschlüssen der Fortschreibung 2008/2009. In dieser wurden erstmals präzise Äusserungen bzgl. der Kooperation geäussert. Wenn auch nur in wenigen kurzen Sätzen, jedoch lässt sich daraus erstmals deutlich erlesen, dass man seitens der Politik diese Sicherheitsstrukturen möchte. Dass der Staat es anstrebt, seine Motive zu verwirklichen, lässt sich aus der Fortschreibung auch folgern, damit ist er bemüht seiner Sicherheitspolitik nachzugehen. Der Sicherheitsmarkt ist innovativer denn je und die einzelnen Unternehmen in oberster Rangordnung weisen verschiedenste Philosophien bzw. Unternehmenskulturen auf, um am Markt zu wirtschaften. Die Ziele der Kooperationsvereinbarung stimmen im allgemeinen mit den Motiven des Staates bzgl. des Zusammenwirkens beider Akteure überein. Aus dieser Erkenntnis lässt sich mutmassen, dass die Massnahmen die der Staat dazu beiträgt erfolgreich sind bzw. in die richtige Richtung lenken. Wohlmöglich wurde die Kooperationsvereinbarung bestimmt und daraufhin ausgearbeitet, um dem GG konform zu werden. Denn der folgende Artikel setzt ein Treueverhältnis voraus, um sich an die Polizei angliedern zu können. ´´Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen´´ (GG, Art. 33 Abs. 4). An diesen Artikel greift die Kooperationsvereinbarung, um die rechtliche Grundlage für das Wirken eines privaten Sicherheitsgewerbes im öffentlichen Rechtskreis zu schaffen. Die Wortwahl ´´in der Regel´´ bietet die Annahme eines Prinzips, welches es ermöglicht, Privaten in einem Treueverhältnis hoheitliche Aufgaben einzuräumen. Um ein Treueverhältnis zu schaffen, wurde die Kooperationsvereinbarung mit einigen Voraussetzungen, Richtlinien, Zielen und einem Ausblick zur Optimierung eingeführt. Geht man davon aus, dass die Kooperationsvereinbarungen das Wahrnehmen öffentlicher Aufgaben legitimieren sollte, so hinkt der Staat mit dieser Rechtlichkeit etwa zwei Jahrzehnte hinterher, denn schon ´´im Jahr 1981 waren ca. die Hälfte der Wachdienstleistenden auf Bundeswehrgelände zivile Wachpersonen´´ (Gollan 1999, S.78) und die ersten Kooperationsvereinbarungen sind erst im Jahre 1999 erschienen. Lieferzeit 1-2 Werktage.
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9783668280939 - Die Kooperation von Polizei und Privaten Sicherheitsgewerbe Bruno Merkel Author

Die Kooperation von Polizei und Privaten Sicherheitsgewerbe Bruno Merkel Author (2016)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Sprache: Deutsch, Abstract: Die heutige Zusammenarbeit der öffentlichen und privaten Sicherheitsakteure basiert hauptsächlich auf den Beschlüssen der Fortschreibung 2008/2009. In dieser wurden erstmals präzise Äusserungen bzgl. der Kooperation geäussert. Wenn auch nur in wenigen kurzen Sätzen, jedoch lässt sich daraus erstmals deutlich erlesen, dass man seitens der Politik diese Sicherheitsstrukturen möchte. Dass der Staat es anstrebt, seine Motive zu verwirklichen, lässt sich aus der Fortschreibung auch folgern, damit ist er bemüht seiner Sicherheitspolitik nachzugehen. Der Sicherheitsmarkt ist innovativer denn je und die einzelnen Unternehmen in oberster Rangordnung weisen verschiedenste Philosophien bzw. Unternehmenskulturen auf, um am Markt zu wirtschaften. Die Ziele der Kooperationsvereinbarung stimmen im allgemeinen mit den Motiven des Staates bzgl. des Zusammenwirkens beider Akteure überein. Aus dieser Erkenntnis lässt sich mutmassen, dass die Massnahmen die der Staat dazu beiträgt erfolgreich sind bzw. in die richtige Richtung lenken. Wohlmöglich wurde die Kooperationsvereinbarung bestimmt und daraufhin ausgearbeitet, um dem GG konform zu werden. Denn der folgende Artikel setzt ein Treueverhältnis voraus, um sich an die Polizei angliedern zu können. 'Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen' (GG, Art. 33 Abs. 4). An diesen Artikel greift die Kooperationsvereinbarung, um die rechtliche Grundlage für das Wirken eines privaten Sicherheitsgewerbes im öffentlichen Rechtskreis zu schaffen. Die Wortwahl 'in der Regel' bietet die Annahme eines Prinzips, welches es ermöglicht, Privaten in einem Treueverhältnis hoheitliche Aufgaben einzuräumen. Um ein Treueverhältnis zu schaffen, wurde die Kooperationsvereinbarung mit einigen Voraussetzungen, Richtlinien, Zielen und einem Ausblick zur Optimierung eingeführt. Geht man davon aus, dass die Kooperationsvereinbarungen das Wahrnehmen öffentlicher Aufgaben legitimieren sollte, so hinkt der Staat mit dieser Rechtlichkeit etwa zwei Jahrzehnte hinterher, denn schon 'im Jahr 1981 waren ca. die Hälfte der Wachdienstleistenden auf Bundeswehrgelände zivile Wachpersonen' (Gollan 1999, S.78) und die ersten Kooperationsvereinbarungen sind erst im Jahre 1999 erschienen.
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9783668280939 - Bruno Merkel: Die Kooperation von Polizei und Privaten Sicherheitsgewerbe
Bruno Merkel

Die Kooperation von Polizei und Privaten Sicherheitsgewerbe

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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Sprache: Deutsch, Abstract: Die heutige Zusammenarbeit der öffentlichen und privaten Sicherheitsakteure basiert hauptsächlich auf den Beschlüssen der Fortschreibung 2008/2009. In dieser wurden erstmals präzise Äusserungen bzgl. der Kooperation geäussert. Wenn auch nur in wenigen kurzen Sätzen, jedoch lässt sich daraus erstmals deutlich erlesen, dass man seitens der Politik diese Sicherheitsstrukturen möchte. Dass der Staat es anstrebt, seine Motive zu verwirklichen, lässt sich aus der Fortschreibung auch folgern, damit ist er bemüht seiner Sicherheitspolitik nachzugehen. Der Sicherheitsmarkt ist innovativer denn je und die einzelnen Unternehmen in oberster Rangordnung weisen verschiedenste Philosophien bzw. Unternehmenskulturen auf, um am Markt zu wirtschaften. Die Ziele der Kooperationsvereinbarung stimmen im allgemeinen mit den Motiven des Staates bzgl. des Zusammenwirkens beider Akteure überein. Aus dieser Erkenntnis lässt sich mutmassen, dass die Massnahmen die der Staat dazu beiträgt erfolgreich sind bzw. in die richtige Richtung lenken. Wohlmöglich wurde die Kooperationsvereinbarung bestimmt und daraufhin ausgearbeitet, um dem GG konform zu werden. Denn der folgende Artikel setzt ein Treueverhältnis voraus, um sich an die Polizei angliedern zu können. Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen (GG, Art. 33 Abs. 4). An diesen Artikel greift die Kooperationsvereinbarung, um die rechtliche Grundlage für das Wirken eines privaten Sicherheitsgewerbes im öffentlichen Rechtskreis zu schaffen. Die Wortwahl in der Regel bietet die Annahme eines Prinzips, welches es ermöglicht, Privaten in einem Treueverhältnis hoheitliche Aufgaben einzuräumen. Um ein Treueverhältnis zu schaffen, wurde die Kooperationsvereinbarung mit einigen Voraussetzungen, Richtlinien, Zielen und einem Ausblick zur Optimierung eingeführt. Geht man davon aus, dass die Kooperationsvereinbarungen das Wahrnehmen öffentlicher Aufgaben legitimieren sollte, so hinkt der Staat mit dieser Rechtlichkeit etwa zwei Jahrzehnte hinterher, denn schon im Jahr 1981 waren ca. die Hälfte der Wachdienstleistenden auf Bundeswehrgelände zivile Wachpersonen (Gollan 1999, S.78) und die ersten Kooperationsvereinbarungen sind erst im Jahre 1999 erschienen.
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9783668280939 - Bruno Merkel: Die Kooperation von Polizei und Privaten Sicherheitsgewerbe
Bruno Merkel

Die Kooperation von Polizei und Privaten Sicherheitsgewerbe (2016)

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Die Kooperation von Polizei und Privaten Sicherheitsgewerbe: Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Sprache: Deutsch, Abstract: Die heutige Zusammenarbeit der öffentlichen und privaten Sicherheitsakteure basiert hauptsächlich auf den Beschlüssen der Fortschreibung 2008/2009. In dieser wurden erstmals präzise Äusserungen bzgl. der Kooperation geäussert. Wenn auch nur in wenigen kurzen Sätzen, jedoch lässt sich daraus erstmals deutlich erlesen, dass man seitens der Politik diese Sicherheitsstrukturen möchte. Dass der Staat es anstrebt, seine Motive zu verwirklichen, lässt sich aus der Fortschreibung auch folgern, damit ist er bemüht seiner Sicherheitspolitik nachzugehen. Der Sicherheitsmarkt ist innovativer denn je und die einzelnen Unternehmen in oberster Rangordnung weisen verschiedenste Philosophien bzw. Unternehmenskulturen auf, um am Markt zu wirtschaften. Die Ziele der Kooperationsvereinbarung stimmen im allgemeinen mit den Motiven des Staates bzgl. des Zusammenwirkens beider Akteure überein. Aus dieser Erkenntnis lässt sich mutmassen, dass die Massnahmen die der Staat dazu beiträgt erfolgreich sind bzw. in die richtige Richtung lenken. Wohlmöglich wurde die Kooperationsvereinbarung bestimmt und daraufhin ausgearbeitet, um dem GG konform zu werden. Denn der folgende Artikel setzt ein Treueverhältnis voraus, um sich an die Polizei angliedern zu können. `Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen` (GG, Art. 33 Abs. 4). An diesen Artikel greift die Kooperationsvereinbarung, um die rechtliche Grundlage für das Wirken eines privaten Sicherheitsgewerbes im öffentlichen Rechtskreis zu schaffen. Die Wortwahl `in der Regel` bietet die Annahme eines Prinzips, welches es ermöglicht, Privaten in einem Treueverhältnis hoheitliche Aufgaben einzuräumen. Um ein Treueverhältnis zu schaffen, wurde die Kooperationsvereinbarung mit einigen Voraussetzungen, Richtlinien, Zielen und einem Ausblick zur Optimierung eingeführt. Geht man davon aus, dass die Kooperationsvereinbarungen das Wahrnehmen öffentlicher Aufgaben legitimieren sollte, so hinkt der Staat mit dieser Rechtlichkeit etwa zwei Jahrzehnte hinterher, denn schon `im Jahr 1981 waren ca. die Hälfte der Wachdienstleistenden auf Bundeswehrgelände zivile Wachpersonen` (Gollan 1999, S.78) und die ersten Kooperationsvereinbarungen sind erst im Jahre 1999 erschienen. Ebook.
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9783668280946 - Bruno Merkel: Die Kooperation von Polizei und Privaten Sicherheitsgewerbe
Symbolbild
Bruno Merkel

Die Kooperation von Polizei und Privaten Sicherheitsgewerbe (2016)

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ISBN: 9783668280946 bzw. 3668280940, in Deutsch, GRIN Verlag Aug 2016, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

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This item is printed on demand - Print on Demand Neuware - Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Sprache: Deutsch, Abstract: Die heutige Zusammenarbeit der öffentlichen und privaten Sicherheitsakteure basiert hauptsächlich auf den Beschlüssen der Fortschreibung 2008/2009. In dieser wurden erstmals präzise Äusserungen bzgl. der Kooperation geäussert. Wenn auch nur in wenigen kurzen Sätzen, jedoch lässt sich daraus erstmals deutlich erlesen, dass man seitens der Politik diese Sicherheitsstrukturen möchte. Dass der Staat es anstrebt, seine Motive zu verwirklichen, lässt sich aus der Fortschreibung auch folgern, damit ist er bemüht seiner Sicherheitspolitik nachzugehen. 28 pp. Deutsch.
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9783668280939 - Bruno Merkel: Die Kooperation von Polizei und Privaten Sicherheitsgewerbe
Bruno Merkel

Die Kooperation von Polizei und Privaten Sicherheitsgewerbe (2016)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Sprache: Deutsch, Abstract: Die heutige Zusammenarbeit der öffentlichen und privaten Sicherheitsakteure basiert hauptsächlich auf den Beschlüssen der Fortschreibung 2008/2009. In dieser wurden erstmals präzise Äusserungen bzgl. der Kooperation geäussert. Wenn auch nur in wenigen kurzen Sätzen, jedoch lässt sich daraus erstmals deutlich erlesen, dass man seitens der Politik diese Sicherheitsstrukturen möchte. Dass der Staat es anstrebt, seine Motive zu verwirklichen, lässt sich aus der Fortschreibung auch folgern, damit ist er bemüht seiner Sicherheitspolitik nachzugehen. Der Sicherheitsmarkt ist innovativer denn je und die einzelnen Unternehmen in oberster Rangordnung weisen verschiedenste Philosophien bzw. Unternehmenskulturen auf, um am Markt zu wirtschaften. Die Ziele der Kooperationsvereinbarung stimmen im allgemeinen mit den Motiven des Staates bzgl. des Zusammenwirkens beider Akteure überein. Aus dieser Erkenntnis lässt sich mutmassen, dass die Massnahmen die der Staat dazu beiträgt erfolgreich sind bzw. in die richtige Richtung lenken. Wohlmöglich wurde die Kooperationsvereinbarung bestimmt und daraufhin ausgearbeitet, um dem GG konform zu werden. Denn der folgende Artikel setzt ein Treueverhältnis voraus, um sich an die Polizei angliedern zu können. „Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen“ (GG, Art. 33 Abs. 4). An diesen Artikel greift die Kooperationsvereinbarung, um die rechtliche Grundlage für das Wirken eines privaten Sicherheitsgewerbes im öffentlichen Rechtskreis zu schaffen. Die Wortwahl „in der Regel“ bietet die Annahme eines Prinzips, welches es ermöglicht, Privaten in einem Treueverhältnis hoheitliche Aufgaben einzuräumen. Um ein Treueverhältnis zu schaffen, wurde die Kooperationsvereinbarung mit einigen Voraussetzungen, Richtlinien, Zielen und einem Ausblick zur Optimierung eingeführt. Geht man davon aus, dass die Kooperationsvereinbarungen das Wahrnehmen öffentlicher Aufgaben legitimieren sollte, so hinkt der Staat mit dieser Rechtlichkeit etwa zwei Jahrzehnte hinterher, denn schon „im Jahr 1981 waren ca. die Hälfte der Wachdienstleistenden auf Bundeswehrgelände zivile Wachpersonen“ (Gollan 1999, S.78) und die ersten Kooperationsvereinbarungen sind erst im Jahre 1999 erschienen. Kindle Edition, Ausgabe: 1, Format: Kindle eBook, Label: GRIN Verlag, GRIN Verlag, Produktgruppe: eBooks, Publiziert: 2016-08-23, Freigegeben: 2016-08-23, Studio: GRIN Verlag.
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9783668280939 - Bruno Merkel: Die Kooperation von Polizei und Privaten Sicherheitsgewerbe
Bruno Merkel

Die Kooperation von Polizei und Privaten Sicherheitsgewerbe (2016)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Sprache: Deutsch, Abstract: Die heutige Zusammenarbeit der öffentlichen und privaten Sicherheitsakteure basiert hauptsächlich auf den Beschlüssen der Fortschreibung 2008/2009. In dieser wurden erstmals präzise Äusserungen bzgl. der Kooperation geäussert. Wenn auch nur in wenigen kurzen Sätzen, jedoch lässt sich daraus erstmals deutlich erlesen, dass man seitens der Politik diese Sicherheitsstruktu... Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Sprache: Deutsch, Abstract: Die heutige Zusammenarbeit der öffentlichen und privaten Sicherheitsakteure basiert hauptsächlich auf den Beschlüssen der Fortschreibung 2008/2009. In dieser wurden erstmals präzise Äusserungen bzgl. der Kooperation geäussert. Wenn auch nur in wenigen kurzen Sätzen, jedoch lässt sich daraus erstmals deutlich erlesen, dass man seitens der Politik diese Sicherheitsstrukturen möchte. Dass der Staat es anstrebt, seine Motive zu verwirklichen, lässt sich aus der Fortschreibung auch folgern, damit ist er bemüht seiner Sicherheitspolitik nachzugehen. Der Sicherheitsmarkt ist innovativer denn je und die einzelnen Unternehmen in oberster Rangordnung weisen verschiedenste Philosophien bzw. Unternehmenskulturen auf, um am Markt zu wirtschaften. Die Ziele der Kooperationsvereinbarung stimmen im allgemeinen mit den Motiven des Staates bzgl. des Zusammenwirkens beider Akteure überein. Aus dieser Erkenntnis lässt sich mutmassen, dass die Massnahmen die der Staat dazu beiträgt erfolgreich sind bzw. in die richtige Richtung lenken. Wohlmöglich wurde die Kooperationsvereinbarung bestimmt und daraufhin ausgearbeitet, um dem GG konform zu werden. Denn der folgende Artikel setzt ein Treueverhältnis voraus, um sich an die Polizei angliedern zu können. 'Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen' (GG, Art. 33 Abs. 4). An diesen Artikel greift die Kooperationsvereinbarung, um die rechtliche Grundlage für das Wirken eines privaten Sicherheitsgewerbes im öffentlichen Rechtskreis zu schaffen. Die Wortwahl 'in der Regel' bietet die Annahme eines Prinzips, welches es ermöglicht, Privaten in einem Treueverhältnis hoheitliche Aufgaben einzuräumen. Um ein Treueverhältnis zu schaffen, wurde die Kooperationsvereinbarung mit einigen Voraussetzungen, Richtlinien, Zielen und einem Ausblick zur Optimierung eingeführt. Geht man davon aus, dass die Kooperationsvereinbarungen das Wahrnehmen öffentlicher Aufgaben legitimieren sollte, so hinkt der Staat mit dieser Rechtlichkeit etwa zwei Jahrzehnte hinterher, denn schon 'im Jahr 1981 waren ca. die Hälfte der Wachdienstleistenden auf Bundeswehrgelände zivile Wachpersonen' (Gollan 1999, S.78) und die ersten Kooperationsvereinbarungen sind erst im Jahre 1999 erschienen.Taal: Duits;Formaat: ePub met kopieerbeveiliging (DRM) van Adobe;Kopieerrechten: Het kopiëren van (delen van) de pagina's is niet toegestaan ;Geschikt voor: Alle e-readers geschikt voor ebooks in ePub formaat. Tablet of smartphone voorzien van een app zoals de bol.com Kobo app.;Verschijningsdatum: augustus 2016;ISBN10: 3668280932;ISBN13: 9783668280939; Duitstalig | Ebook | 2016.
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9783668280939 - Bruno Merkel: Die Kooperation von Polizei und Privaten Sicherheitsgewerbe
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Die Kooperation von Polizei und Privaten Sicherheitsgewerbe (2016)

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9783668280939 - Bruno Merkel: Die Kooperation von Polizei und Privaten Sicherheitsgewerbe
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