Verfassungsmässigkeit der Regelungen der Erbschaftsteuerreform
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Verfassungsmässigkeit der Regelungen der Erbschaftsteuerreform (2017)
~DE PB NW
ISBN: 9783668393905 bzw. 3668393907, vermutlich in Deutsch, GRIN Verlag Feb 2017, Taschenbuch, neu.
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Von Händler/Antiquariat, BuchWeltWeit Inh. Ludwig Meier e.K. [57449362], Bergisch Gladbach, Germany.
Neuware - Projektarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 27. September 2012 hatte der BFH im Rahmen eines zu verhandelnden Falles dem BVerfG grundsätzliche Fragen bezüglich der Unternehmensbesteuerung im ErbStG vorgelegt Am 17. Dezember 2014 erklärte das BVerfG die 13a und 13b i. V. m. 19 ErbStG A. F. dann für z. T. verfassungswidrig, weil sie gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 GG verstossen. Für eine notwendige Korrektur gab das BVerfG der Bundesregierung bis zum 30. Juni 2016 Zeit. Dieser Termin ist verstrichen, ohne dass der Gesetzgeber eine Reform verkünden konnte. Erst mit Hilfe des Vermittlungsausschusses konnte am 22. September eine Einigung zwischen Bundestag und Bundesrat erzielt werden. Nachdem Mitte Oktober beide Gremien offiziell ihre Zustimmung gegeben hatten, war die ErbSt- Reform 2016 schliesslich beschlossen. Aufgabe der Legislative war es hierbei die Überprivilegierung von Erwerbern betrieblichen Vermögens zu beseitigen. Zwar ist deren Besserstellung gegenüber Erwerbern anderer Vermögensarten prinzipiell nicht zu beanstanden, jedoch liess die Ausgestaltung der einzelnen Gesetzesnormen unverhältnismässig hohe Lastenunterschiede zu, welche nicht ausreichend gerechtfertigt werden konnten. Bei der Reform wollte die Gesetzgebung minimalinvasiv vorgehen. D. h. es sollten lediglich diejenigen Punkte, welche das BVerfG kritisiert hatte, so abgeändert werden, dass sie einer erneuten Prüfung standhalten könnten, das Grundgerüst der 13a und 13b ErbStG sollte dabei beibehalten werden. Ob es dem Gesetzgeber gelungen ist, anhand des BVerfG-Urteils ein nun verfassungsmässiges ErbStG zu entwickeln, das Unternehmensnachfolger nicht übermässig verschont, soll hier untersucht werden. Zu Regelungen, welche auch weiterhin den Anforderungen des BVerfG nicht standhalten würden, werden entsprechende Korrekturmassnahmen vorgeschlagen. 52 pp. Deutsch, Books.
Von Händler/Antiquariat, BuchWeltWeit Inh. Ludwig Meier e.K. [57449362], Bergisch Gladbach, Germany.
Neuware - Projektarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 27. September 2012 hatte der BFH im Rahmen eines zu verhandelnden Falles dem BVerfG grundsätzliche Fragen bezüglich der Unternehmensbesteuerung im ErbStG vorgelegt Am 17. Dezember 2014 erklärte das BVerfG die 13a und 13b i. V. m. 19 ErbStG A. F. dann für z. T. verfassungswidrig, weil sie gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 GG verstossen. Für eine notwendige Korrektur gab das BVerfG der Bundesregierung bis zum 30. Juni 2016 Zeit. Dieser Termin ist verstrichen, ohne dass der Gesetzgeber eine Reform verkünden konnte. Erst mit Hilfe des Vermittlungsausschusses konnte am 22. September eine Einigung zwischen Bundestag und Bundesrat erzielt werden. Nachdem Mitte Oktober beide Gremien offiziell ihre Zustimmung gegeben hatten, war die ErbSt- Reform 2016 schliesslich beschlossen. Aufgabe der Legislative war es hierbei die Überprivilegierung von Erwerbern betrieblichen Vermögens zu beseitigen. Zwar ist deren Besserstellung gegenüber Erwerbern anderer Vermögensarten prinzipiell nicht zu beanstanden, jedoch liess die Ausgestaltung der einzelnen Gesetzesnormen unverhältnismässig hohe Lastenunterschiede zu, welche nicht ausreichend gerechtfertigt werden konnten. Bei der Reform wollte die Gesetzgebung minimalinvasiv vorgehen. D. h. es sollten lediglich diejenigen Punkte, welche das BVerfG kritisiert hatte, so abgeändert werden, dass sie einer erneuten Prüfung standhalten könnten, das Grundgerüst der 13a und 13b ErbStG sollte dabei beibehalten werden. Ob es dem Gesetzgeber gelungen ist, anhand des BVerfG-Urteils ein nun verfassungsmässiges ErbStG zu entwickeln, das Unternehmensnachfolger nicht übermässig verschont, soll hier untersucht werden. Zu Regelungen, welche auch weiterhin den Anforderungen des BVerfG nicht standhalten würden, werden entsprechende Korrekturmassnahmen vorgeschlagen. 52 pp. Deutsch, Books.
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Verfassungsmässigkeit der Regelungen der Erbschaftsteuerreform (2016)
DE NW AB
ISBN: 9783668393905 bzw. 3668393907, in Deutsch, neu, Hörbuch.
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Projektarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 27. September 2012 hatte der BFH im Rahmen eines zu verhandelnden Falles dem BVerfG grundsätzliche Fragen bezüglich der Unternehmensbesteuerung im ErbStG vorgelegt Am 17. Dezember 2014 erklärte das BVerfG die 13a und 13b i. V. m. 19 ErbStG A. F. dann für z. T. verfassungswidrig, weil sie gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 GG verstossen. Für eine notwendige Korrektur gab das BVerfG der Bundesregierung bis zum 30. Juni 2016 Zeit. Dieser Termin ist verstrichen, ohne dass der Gesetzgeber eine Reform verkünden konnte. Erst mit Hilfe des Vermittlungsausschusses konnte am 22. September eine Einigung zwischen Bundestag und Bundesrat erzielt werden. Nachdem Mitte Oktober beide Gremien offiziell ihre Zustimmung gegeben hatten, war die ErbSt- Reform 2016 schliesslich beschlossen. Aufgabe der Legislative war es hierbei die Überprivilegierung von Erwerbern betrieblichen Vermögens zu beseitigen. Zwar ist deren Besserstellung gegenüber Erwerbern anderer Vermögensarten prinzipiell nicht zu beanstanden, jedoch liess die Ausgestaltung der einzelnen Gesetzesnormen unverhältnismässig hohe Lastenunterschiede zu, welche nicht ausreichend gerechtfertigt werden konnten. Bei der Reform wollte die Gesetzgebung minimalinvasiv vorgehen. D. h. es sollten lediglich diejenigen Punkte, welche das BVerfG kritisiert hatte, so abgeändert werden, dass sie einer erneuten Prüfung standhalten könnten, das Grundgerüst der 13a und 13b ErbStG sollte dabei beibehalten werden. Ob es dem Gesetzgeber gelungen ist, anhand des BVerfG-Urteils ein nun verfassungsmässiges ErbStG zu entwickeln, das Unternehmensnachfolger nicht übermässig verschont, soll hier untersucht werden. Zu Regelungen, welche auch weiterhin den Anforderungen des BVerfG nicht standhalten würden, werden entsprechende Korrekturmassnahmen vorgeschlagen.
Projektarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 27. September 2012 hatte der BFH im Rahmen eines zu verhandelnden Falles dem BVerfG grundsätzliche Fragen bezüglich der Unternehmensbesteuerung im ErbStG vorgelegt Am 17. Dezember 2014 erklärte das BVerfG die 13a und 13b i. V. m. 19 ErbStG A. F. dann für z. T. verfassungswidrig, weil sie gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 GG verstossen. Für eine notwendige Korrektur gab das BVerfG der Bundesregierung bis zum 30. Juni 2016 Zeit. Dieser Termin ist verstrichen, ohne dass der Gesetzgeber eine Reform verkünden konnte. Erst mit Hilfe des Vermittlungsausschusses konnte am 22. September eine Einigung zwischen Bundestag und Bundesrat erzielt werden. Nachdem Mitte Oktober beide Gremien offiziell ihre Zustimmung gegeben hatten, war die ErbSt- Reform 2016 schliesslich beschlossen. Aufgabe der Legislative war es hierbei die Überprivilegierung von Erwerbern betrieblichen Vermögens zu beseitigen. Zwar ist deren Besserstellung gegenüber Erwerbern anderer Vermögensarten prinzipiell nicht zu beanstanden, jedoch liess die Ausgestaltung der einzelnen Gesetzesnormen unverhältnismässig hohe Lastenunterschiede zu, welche nicht ausreichend gerechtfertigt werden konnten. Bei der Reform wollte die Gesetzgebung minimalinvasiv vorgehen. D. h. es sollten lediglich diejenigen Punkte, welche das BVerfG kritisiert hatte, so abgeändert werden, dass sie einer erneuten Prüfung standhalten könnten, das Grundgerüst der 13a und 13b ErbStG sollte dabei beibehalten werden. Ob es dem Gesetzgeber gelungen ist, anhand des BVerfG-Urteils ein nun verfassungsmässiges ErbStG zu entwickeln, das Unternehmensnachfolger nicht übermässig verschont, soll hier untersucht werden. Zu Regelungen, welche auch weiterhin den Anforderungen des BVerfG nicht standhalten würden, werden entsprechende Korrekturmassnahmen vorgeschlagen.
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Verfassungsm igkeit Der Regelungen Der Erbschaftsteuerreform (Paperback) (2017)
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ISBN: 9783668393905 bzw. 3668393907, vermutlich in Deutsch, GRIN Verlag, United States, Taschenbuch, neu.
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Language: German. Brand new Book. Projektarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 27. September 2012 hatte der BFH im Rahmen eines zu verhandelnden Falles dem BVerfG grundsätzliche Fragen bezüglich der Unternehmensbesteuerung im ErbStG vorgelegt Am 17. Dezember 2014 erklärte das BVerfG die §§ 13a und 13b i. V. m. § 19 ErbStG A. F. dann für z. T. verfassungswidrig, weil sie gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 GG verstossen. Für eine notwendige Korrektur gab das BVerfG der Bundesregierung bis zum 30. Juni 2016 Zeit. Dieser Termin ist verstrichen, ohne dass der Gesetzgeber eine Reform verkünden konnte. Erst mit Hilfe des Vermittlungsausschusses konnte am 22. September eine Einigung zwischen Bundestag und Bundesrat erzielt werden. Nachdem Mitte Oktober beide Gremien offiziell ihre Zustimmung gegeben hatten, war die ErbSt- Reform 2016 schliesslich beschlossen. Aufgabe der Legislative war es hierbei die Überprivilegierung von Erwerbern betrieblichen Vermögens zu beseitigen. Zwar ist deren Besserstellung gegenüber Erwerbern anderer Vermögensarten prinzipiell nicht zu beanstanden, jedoch liess die Ausgestaltung der einzelnen Gesetzesnormen unverhältnismässig hohe Lastenunterschiede zu, welche nicht ausreichend gerechtfertigt werden konnten. Bei der Reform wollte die Gesetzgebung minimalinvasiv vorgehen. D. h. es sollten lediglich diejenigen Punkte, welche das BVerfG kritisiert hatte, so abgeändert werden, dass sie einer erneuten Prüfung standhalten könnten, das Grundgerüst der §§ 13a und 13b ErbStG sollte dabei beibehalten werden. Ob es dem Gesetzgeber gelungen ist, anhand des BVerfG-Urteils ein nun verfassungsmässiges ErbStG zu entwickeln, das Unternehmensnachfolger nicht übermässig verschont, soll hier untersucht werden. Zu Regelungen, welche auch weiterhin den Anforderungen des BVerfG nicht standhalten würden, werden entsprechende Korrekturmassnahmen vorgeschlagen.
Language: German. Brand new Book. Projektarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 27. September 2012 hatte der BFH im Rahmen eines zu verhandelnden Falles dem BVerfG grundsätzliche Fragen bezüglich der Unternehmensbesteuerung im ErbStG vorgelegt Am 17. Dezember 2014 erklärte das BVerfG die §§ 13a und 13b i. V. m. § 19 ErbStG A. F. dann für z. T. verfassungswidrig, weil sie gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 GG verstossen. Für eine notwendige Korrektur gab das BVerfG der Bundesregierung bis zum 30. Juni 2016 Zeit. Dieser Termin ist verstrichen, ohne dass der Gesetzgeber eine Reform verkünden konnte. Erst mit Hilfe des Vermittlungsausschusses konnte am 22. September eine Einigung zwischen Bundestag und Bundesrat erzielt werden. Nachdem Mitte Oktober beide Gremien offiziell ihre Zustimmung gegeben hatten, war die ErbSt- Reform 2016 schliesslich beschlossen. Aufgabe der Legislative war es hierbei die Überprivilegierung von Erwerbern betrieblichen Vermögens zu beseitigen. Zwar ist deren Besserstellung gegenüber Erwerbern anderer Vermögensarten prinzipiell nicht zu beanstanden, jedoch liess die Ausgestaltung der einzelnen Gesetzesnormen unverhältnismässig hohe Lastenunterschiede zu, welche nicht ausreichend gerechtfertigt werden konnten. Bei der Reform wollte die Gesetzgebung minimalinvasiv vorgehen. D. h. es sollten lediglich diejenigen Punkte, welche das BVerfG kritisiert hatte, so abgeändert werden, dass sie einer erneuten Prüfung standhalten könnten, das Grundgerüst der §§ 13a und 13b ErbStG sollte dabei beibehalten werden. Ob es dem Gesetzgeber gelungen ist, anhand des BVerfG-Urteils ein nun verfassungsmässiges ErbStG zu entwickeln, das Unternehmensnachfolger nicht übermässig verschont, soll hier untersucht werden. Zu Regelungen, welche auch weiterhin den Anforderungen des BVerfG nicht standhalten würden, werden entsprechende Korrekturmassnahmen vorgeschlagen.
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Verfassungsmässigkeit der Regelungen der Erbschaftsteuerreform (2016)
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Projektarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 27. September 2012 hatte der BFH im Rahmen eines zu verhandelnden Falles dem BVerfG grundsätzliche Fragen bezüglich der Unternehmensbesteuerung im ErbStG vorgelegt Am 17. Dezember 2014 erklärte das BVerfG die 13a und 13b i. V. m. 19 ErbStG A. F. dann für z. T. verfassungswidrig, weil sie gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 GG verstossen. Für eine notwendige Korrektur gab das BVerfG der Bundesregierung bis zum 30. Juni 2016 Zeit. Dieser Termin ist verstrichen, ohne dass der Gesetzgeber eine Reform verkünden konnte. Erst mit Hilfe des Vermittlungsausschusses konnte am 22. September eine Einigung zwischen Bundestag und Bundesrat erzielt werden. Nachdem Mitte Oktober beide Gremien offiziell ihre Zustimmung gegeben hatten, war die ErbSt- Reform 2016 schliesslich beschlossen. Aufgabe der Legislative war es hierbei die Überprivilegierung von Erwerbern betrieblichen Vermögens zu beseitigen. Zwar ist deren Besserstellung gegenüber Erwerbern anderer Vermögensarten prinzipiell nicht zu beanstanden, jedoch liess die Ausgestaltung der einzelnen Gesetzesnormen unverhältnismässig hohe Lastenunterschiede zu, welche nicht ausreichend gerechtfertigt werden konnten. Bei der Reform wollte die Gesetzgebung minimalinvasiv vorgehen. D. h. es sollten lediglich diejenigen Punkte, welche das BVerfG kritisiert hatte, so abgeändert werden, dass sie einer erneuten Prüfung standhalten könnten, das Grundgerüst der 13a und 13b ErbStG sollte dabei beibehalten werden. Ob es dem Gesetzgeber gelungen ist, anhand des BVerfG-Urteils ein nun verfassungsmässiges ErbStG zu entwickeln, das Unternehmensnachfolger nicht übermässig verschont, soll hier untersucht werden. Zu Regelungen, welche auch weiterhin den Anforderungen des BVerfG nicht standhalten würden, werden entsprechende Korrekturmassnahmen vorgeschlagen. 2017. 52 S. 210 mm Versandfertig in 6-10 Tagen, Softcover, Neuware, offene Rechnung (Vorkasse vorbehalten).
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Verfassungsmässigkeit der Regelungen der Erbschaftsteuerreform (2017)
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ISBN: 9783668393905 bzw. 3668393907, vermutlich in Deutsch, Taschenbuch, neu.
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Erscheinungsdatum: 15.02.2017, Medium: Taschenbuch, Einband: Kartoniert / Broschiert, Titel: Verfassungsmässigkeit der Regelungen der Erbschaftsteuerreform, Autor: Adler, Veronika, Verlag: GRIN Verlag, Sprache: Deutsch, Rubrik: Steuern, Seiten: 52, Informationen: Paperback, Gewicht: 92 gr, Verkäufer: averdo.
Erscheinungsdatum: 15.02.2017, Medium: Taschenbuch, Einband: Kartoniert / Broschiert, Titel: Verfassungsmässigkeit der Regelungen der Erbschaftsteuerreform, Autor: Adler, Veronika, Verlag: GRIN Verlag, Sprache: Deutsch, Rubrik: Steuern, Seiten: 52, Informationen: Paperback, Gewicht: 92 gr, Verkäufer: averdo.
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Verfassungsmässigkeit der Regelungen der Erbschaftsteuerreform (2017)
DE PB NW
ISBN: 9783668393905 bzw. 3668393907, in Deutsch, 52 Seiten, GRIN Verlag, Taschenbuch, neu.
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Verfassungsmässigkeit der Regelungen der Erbschaftsteuerreform (2017)
DE PB NW
ISBN: 9783668393905 bzw. 3668393907, in Deutsch, 52 Seiten, Grin Verlag, Taschenbuch, neu.
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Taschenbuch, Label: Grin Verlag, Grin Verlag, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2017-02-15, Studio: Grin Verlag.
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Taschenbuch, Label: Grin Verlag, Grin Verlag, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2017-02-15, Studio: Grin Verlag.
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Verfassungsmässigkeit der Regelungen der Erbschaftsteuerreform (2017)
~DE PB NW RP
ISBN: 9783668393905 bzw. 3668393907, vermutlich in Deutsch, GRIN Verlag, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
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PRINT ON DEMAND Book; New; Publication Year 2017; Not Signed; Fast Shipping from the UK.
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