Kriminalrechtliche Einordnung Der Fuhrungsaufsicht. Geschichte, Rechtspolitische Entwicklungen Und Probleme, Klientel Und Arbeitsweisen (German Edition)
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Kriminalrechtliche Einordnung der Führungsaufsicht. Geschichte, rechtspolitische Entwicklungen und Probleme, Klientel und Arbeitsweisen
DE PB NW
ISBN: 9783668415799 bzw. 366841579X, in Deutsch, Grin Verlag, Taschenbuch, neu.
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Von Händler/Antiquariat, buecher.de GmbH & Co. KG, [1].
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 9,0 Punkte, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand dieser Arbeit ist die Massregel Führungsaufsicht. Als erstes wird dem Leser ein kurzer Überblick über die Einordnung der Führungsaufsicht in das kriminalrechtliche Sanktionensystem gegeben. Danach folgt ein Blick in die Entstehungsgeschichte und die rechtspolitische Entwicklung der Führungsaufsicht. Anschliessend werden die Probleme der Klientel, insbesondere die Rückfälligkeit einiger Tätergruppen, aufgezeigt. Ausserdem wird dargestellt, wie viele unterschiedliche Tätergruppen und die damit einhergehenden unterschiedlichen Anordnungsmöglichkeiten der Führungsaufsicht es gibt. Nachdem die Seite der Klientel ausführlich veranschaulicht wurde, wird die Arbeitsweise der Führungsaufsichtsstellen und die mit ihnen zusammenarbeiteten Organe näher beleuchtet sowie abschliessend auf die Arbeitsweise in Mecklenburg-Vorpommern und deren Entwicklung eingegangen. Das heutige Strafrecht soll den Straftäter nicht durch eine Strafe verurteilen, um dem Schuldausgleich gerecht zu werden, vielmehr soll es darüber hinaus auch einen präventiven Zweck verfolgen, um den Schutz der Allgemeinheit zu gewährleisten. Aufgrund dieses zweiten, präventiven Zweckes wurde im Zuge des 2. Strafrechtsreformgesetzes im Januar 1975 die Führungsaufsicht als Massregel der Besserung und Sicherung in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Mit dieser Massregel wird bezweckt, gefährliche oder gefährdete Täter bei der Gestaltung ihres Lebens in der Freiheit über gewisse kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen und zu betreuen sowie sie zu überwachen, um sie von künftigen Straftaten abzuhalten. Die Führungsaufsicht hat also eine Doppelfunktion. Mit ihr sollen sowohl Resozialisierungshilfe gewährt als auch Sicherungsaufgaben zum Schutz der Allgemeinheit wahrgenommen werden. Jedoch war die Führungsaufsicht seitihrer Einführung ständig Kritik bezüglich ihrer Effektivität ausgesetzt. Durch den Wandel der Zeit und dem mit ihm einhergehenden Wandel der Gesellschaft, sei es durch Internet- und Medienpräsenz, rücken Straftaten von Sexual- und Gewalttätern immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit. Es wurde mehr Sicherheit und Kontrolle bei solchen Tätern gefordert, um Rückfälle zu vermeiden. Man kann wohl sagen, dass dies mit Erfolg geschah. Dem folgend kam es nämlich im Jahr 2007 und 2011 zu Reformgesetzen bezüglich der Führungsaufsicht. 2017. 40 S. 210 mm Versandfertig in 3-5 Tagen, Softcover, Neuware, offene Rechnung (Vorkasse vorbehalten).
Von Händler/Antiquariat, buecher.de GmbH & Co. KG, [1].
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 9,0 Punkte, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand dieser Arbeit ist die Massregel Führungsaufsicht. Als erstes wird dem Leser ein kurzer Überblick über die Einordnung der Führungsaufsicht in das kriminalrechtliche Sanktionensystem gegeben. Danach folgt ein Blick in die Entstehungsgeschichte und die rechtspolitische Entwicklung der Führungsaufsicht. Anschliessend werden die Probleme der Klientel, insbesondere die Rückfälligkeit einiger Tätergruppen, aufgezeigt. Ausserdem wird dargestellt, wie viele unterschiedliche Tätergruppen und die damit einhergehenden unterschiedlichen Anordnungsmöglichkeiten der Führungsaufsicht es gibt. Nachdem die Seite der Klientel ausführlich veranschaulicht wurde, wird die Arbeitsweise der Führungsaufsichtsstellen und die mit ihnen zusammenarbeiteten Organe näher beleuchtet sowie abschliessend auf die Arbeitsweise in Mecklenburg-Vorpommern und deren Entwicklung eingegangen. Das heutige Strafrecht soll den Straftäter nicht durch eine Strafe verurteilen, um dem Schuldausgleich gerecht zu werden, vielmehr soll es darüber hinaus auch einen präventiven Zweck verfolgen, um den Schutz der Allgemeinheit zu gewährleisten. Aufgrund dieses zweiten, präventiven Zweckes wurde im Zuge des 2. Strafrechtsreformgesetzes im Januar 1975 die Führungsaufsicht als Massregel der Besserung und Sicherung in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Mit dieser Massregel wird bezweckt, gefährliche oder gefährdete Täter bei der Gestaltung ihres Lebens in der Freiheit über gewisse kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen und zu betreuen sowie sie zu überwachen, um sie von künftigen Straftaten abzuhalten. Die Führungsaufsicht hat also eine Doppelfunktion. Mit ihr sollen sowohl Resozialisierungshilfe gewährt als auch Sicherungsaufgaben zum Schutz der Allgemeinheit wahrgenommen werden. Jedoch war die Führungsaufsicht seitihrer Einführung ständig Kritik bezüglich ihrer Effektivität ausgesetzt. Durch den Wandel der Zeit und dem mit ihm einhergehenden Wandel der Gesellschaft, sei es durch Internet- und Medienpräsenz, rücken Straftaten von Sexual- und Gewalttätern immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit. Es wurde mehr Sicherheit und Kontrolle bei solchen Tätern gefordert, um Rückfälle zu vermeiden. Man kann wohl sagen, dass dies mit Erfolg geschah. Dem folgend kam es nämlich im Jahr 2007 und 2011 zu Reformgesetzen bezüglich der Führungsaufsicht. 2017. 40 S. 210 mm Versandfertig in 3-5 Tagen, Softcover, Neuware, offene Rechnung (Vorkasse vorbehalten).
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Symbolbild
Kriminalrechtliche Einordnung Der Fuhrungsaufsicht. Geschichte, Rechtspolitische Entwicklungen Und Probleme, Klientel Und Arbeitsweisen (Paperback) (2017)
DE PB NW RP
ISBN: 9783668415799 bzw. 366841579X, in Deutsch, GRIN Verlag, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
Von Händler/Antiquariat, The Book Depository EURO [60485773], London, United Kingdom.
Language: German . Brand New Book ***** Print on Demand *****.Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 9,0 Punkte, Ernst-Moritz-Arndt-Universitat Greifswald, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand dieser Arbeit ist die Maregel Fuhrungsaufsicht. Als erstes wird dem Leser ein kurzer Uberblick uber die Einordnung der Fuhrungsaufsicht in das kriminalrechtliche Sanktionensystem gegeben. Danach folgt ein Blick in die Entstehungsgeschichte und die rechtspolitische Entwicklung der Fuhrungsaufsicht. Anschlieend werden die Probleme der Klientel, insbesondere die Ruckfalligkeit einiger Tatergruppen, aufgezeigt. Auerdem wird dargestellt, wie viele unterschiedliche Tatergruppen und die damit einhergehenden unterschiedlichen Anordnungsmoglichkeiten der Fuhrungsaufsicht es gibt. Nachdem die Seite der Klientel ausfuhrlich veranschaulicht wurde, wird die Arbeitsweise der Fuhrungsaufsichtsstellen und die mit ihnen zusammenarbeiteten Organe naher beleuchtet sowie abschlieend auf die Arbeitsweise in Mecklenburg-Vorpommern und deren Entwicklung eingegangen. Das heutige Strafrecht soll den Straftater nicht durch eine Strafe verurteilen, um dem Schuldausgleich gerecht zu werden, vielmehr soll es daruber hinaus auch einen praventiven Zweck verfolgen, um den Schutz der Allgemeinheit zu gewahrleisten. Aufgrund dieses zweiten, praventiven Zweckes wurde im Zuge des 2. Strafrechtsreformgesetzes im Januar 1975 die Fuhrungsaufsicht als Maregel der Besserung und Sicherung in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Mit dieser Maregel wird bezweckt, gefahrliche oder gefahrdete Tater bei der Gestaltung ihres Lebens in der Freiheit uber gewisse kritische Zeitraume hinweg zu unterstutzen und zu betreuen sowie sie zu uberwachen, um sie von kunftigen Straftaten abzuhalten. Die Fuhrungsaufsicht hat also eine Doppelfunktion. Mit ihr sollen sowohl Resozialisierungshilfe gewahrt als auch Sicherungsaufgaben zum Schutz der Allgemeinheit wahrgenommen werden. Jedoch war die Fuhrungsaufsicht seit ihrer Einf.
Language: German . Brand New Book ***** Print on Demand *****.Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 9,0 Punkte, Ernst-Moritz-Arndt-Universitat Greifswald, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand dieser Arbeit ist die Maregel Fuhrungsaufsicht. Als erstes wird dem Leser ein kurzer Uberblick uber die Einordnung der Fuhrungsaufsicht in das kriminalrechtliche Sanktionensystem gegeben. Danach folgt ein Blick in die Entstehungsgeschichte und die rechtspolitische Entwicklung der Fuhrungsaufsicht. Anschlieend werden die Probleme der Klientel, insbesondere die Ruckfalligkeit einiger Tatergruppen, aufgezeigt. Auerdem wird dargestellt, wie viele unterschiedliche Tatergruppen und die damit einhergehenden unterschiedlichen Anordnungsmoglichkeiten der Fuhrungsaufsicht es gibt. Nachdem die Seite der Klientel ausfuhrlich veranschaulicht wurde, wird die Arbeitsweise der Fuhrungsaufsichtsstellen und die mit ihnen zusammenarbeiteten Organe naher beleuchtet sowie abschlieend auf die Arbeitsweise in Mecklenburg-Vorpommern und deren Entwicklung eingegangen. Das heutige Strafrecht soll den Straftater nicht durch eine Strafe verurteilen, um dem Schuldausgleich gerecht zu werden, vielmehr soll es daruber hinaus auch einen praventiven Zweck verfolgen, um den Schutz der Allgemeinheit zu gewahrleisten. Aufgrund dieses zweiten, praventiven Zweckes wurde im Zuge des 2. Strafrechtsreformgesetzes im Januar 1975 die Fuhrungsaufsicht als Maregel der Besserung und Sicherung in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Mit dieser Maregel wird bezweckt, gefahrliche oder gefahrdete Tater bei der Gestaltung ihres Lebens in der Freiheit uber gewisse kritische Zeitraume hinweg zu unterstutzen und zu betreuen sowie sie zu uberwachen, um sie von kunftigen Straftaten abzuhalten. Die Fuhrungsaufsicht hat also eine Doppelfunktion. Mit ihr sollen sowohl Resozialisierungshilfe gewahrt als auch Sicherungsaufgaben zum Schutz der Allgemeinheit wahrgenommen werden. Jedoch war die Fuhrungsaufsicht seit ihrer Einf.
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Kriminalrechtliche Einordnung der Führungsaufsicht. Geschichte, rechtspolitische Entwicklungen und Probleme, Klientel und Arbeitsweisen (2017)
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