Rechtsgeschichte schreiben - Rekonstruktion, Erzählung, Fiktion?
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Rechtsgeschichte schreiben. Rekonstruktion, Erzählung, Fiktion? (1997)
DE NW
ISBN: 9783796524554 bzw. 3796524559, in Deutsch, neu.
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Aus dem ersten Kapitel:„Die Rechtsgeschichte ist ein Teil der Geschichtswissenschaft. Ihr akademischer Ort sind zwar normalerweise die Juristischen Fakultäten, ihre zentralen Fragen aber solche der Geschichte. Die Rechtsgeschichte will wissen, wie eine vergangene Rechtsordnung funktionierte. Sie fragt nach der Entstehung von Rechtsnormen durch Gewohnheit oder Gesetzgebung, nach der Vermittlung von Normen an Juristen und Bürger sowie nach der Durchsetzung der Rechtsnormen im Alltag, sei es durch die Verwaltung, sei es durch Gerichtsurteile. In einem weiteren Sinn ist die Rechtsgeschichte das Fach, in dem es um den historischen Kontext ganzer Rechtsordnungen und um die kulturelle Einbettung von Rechtsnormen geht.“Der vorliegende Text basiert auf einem Vortrag «Rechtsgeschichte als Kunstprodukt. Zur Entbehrlichkeit von ‹Begriff› und ‹Tatsache›», Baden-Baden 1997 von Michael Stolleis. „Er reagiert auf mündliche und schriftliche Einwände aus drei Richtungen, von Philosophen, welche die Zweifel des Historikers an der Nützlichkeit von «Begriffen» nicht teilten, von Historikern, die darauf bestanden, man müsse doch «Tatsachen» erforschen, sowie von solchen, die das Streben nach «Wahrheit» als normative Vorgabe nicht aufgeben wollten.“.
Aus dem ersten Kapitel:„Die Rechtsgeschichte ist ein Teil der Geschichtswissenschaft. Ihr akademischer Ort sind zwar normalerweise die Juristischen Fakultäten, ihre zentralen Fragen aber solche der Geschichte. Die Rechtsgeschichte will wissen, wie eine vergangene Rechtsordnung funktionierte. Sie fragt nach der Entstehung von Rechtsnormen durch Gewohnheit oder Gesetzgebung, nach der Vermittlung von Normen an Juristen und Bürger sowie nach der Durchsetzung der Rechtsnormen im Alltag, sei es durch die Verwaltung, sei es durch Gerichtsurteile. In einem weiteren Sinn ist die Rechtsgeschichte das Fach, in dem es um den historischen Kontext ganzer Rechtsordnungen und um die kulturelle Einbettung von Rechtsnormen geht.“Der vorliegende Text basiert auf einem Vortrag «Rechtsgeschichte als Kunstprodukt. Zur Entbehrlichkeit von ‹Begriff› und ‹Tatsache›», Baden-Baden 1997 von Michael Stolleis. „Er reagiert auf mündliche und schriftliche Einwände aus drei Richtungen, von Philosophen, welche die Zweifel des Historikers an der Nützlichkeit von «Begriffen» nicht teilten, von Historikern, die darauf bestanden, man müsse doch «Tatsachen» erforschen, sowie von solchen, die das Streben nach «Wahrheit» als normative Vorgabe nicht aufgeben wollten.“.
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Rechtsgeschichte schreiben (1997)
DE HC NW
ISBN: 9783796524554 bzw. 3796524559, in Deutsch, Schwabe Verlag Basel / Schwabe Verlagsgruppe AG Schwabe Verlag, gebundenes Buch, neu.
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Aus dem ersten Kapitel: ´´Die Rechtsgeschichte ist ein Teil der Geschichtswissenschaft. Ihr akademischer Ort sind zwar normalerweise die Juristischen Fakultäten, ihre zentralen Fragen aber solche der Geschichte. Die Rechtsgeschichte will wissen, wie eine vergangene Rechtsordnung funktionierte. Sie fragt nach der Entstehung von Rechtsnormen durch Gewohnheit oder Gesetzgebung, nach der Vermittlung von Normen an Juristen und Bürger sowie nach der Durchsetzung der Rechtsnormen im Alltag, sei es Aus dem ersten Kapitel: ´´Die Rechtsgeschichte ist ein Teil der Geschichtswissenschaft. Ihr akademischer Ort sind zwar normalerweise die Juristischen Fakultäten, ihre zentralen Fragen aber solche der Geschichte. Die Rechtsgeschichte will wissen, wie eine vergangene Rechtsordnung funktionierte. Sie fragt nach der Entstehung von Rechtsnormen durch Gewohnheit oder Gesetzgebung, nach der Vermittlung von Normen an Juristen und Bürger sowie nach der Durchsetzung der Rechtsnormen im Alltag, sei es durch die Verwaltung, sei es durch Gerichtsurteile. In einem weiteren Sinn ist die Rechtsgeschichte das Fach, in dem es um den historischen Kontext ganzer Rechtsordnungen und um die kulturelle Einbettung von Rechtsnormen geht.´´ Der vorliegende Text basiert auf einem Vortrag «Rechtsgeschichte als Kunstprodukt. Zur Entbehrlichkeit von und », Baden-Baden 1997 von Michael Stolleis. ´´Er reagiert auf mündliche und schriftliche Einwände aus drei Richtungen, von Philosophen, welche die Zweifel des Historikers an der Nützlichkeit von «Begriffen» nicht teilten, von Historikern, die darauf bestanden, man müsse doch «Tatsachen» erforschen, sowie von solchen, die das Streben nach «Wahrheit» als normative Vorgabe nicht aufgeben wollten.´´ Sofort lieferbar Lieferzeit 1-2 Werktage.
Aus dem ersten Kapitel: ´´Die Rechtsgeschichte ist ein Teil der Geschichtswissenschaft. Ihr akademischer Ort sind zwar normalerweise die Juristischen Fakultäten, ihre zentralen Fragen aber solche der Geschichte. Die Rechtsgeschichte will wissen, wie eine vergangene Rechtsordnung funktionierte. Sie fragt nach der Entstehung von Rechtsnormen durch Gewohnheit oder Gesetzgebung, nach der Vermittlung von Normen an Juristen und Bürger sowie nach der Durchsetzung der Rechtsnormen im Alltag, sei es Aus dem ersten Kapitel: ´´Die Rechtsgeschichte ist ein Teil der Geschichtswissenschaft. Ihr akademischer Ort sind zwar normalerweise die Juristischen Fakultäten, ihre zentralen Fragen aber solche der Geschichte. Die Rechtsgeschichte will wissen, wie eine vergangene Rechtsordnung funktionierte. Sie fragt nach der Entstehung von Rechtsnormen durch Gewohnheit oder Gesetzgebung, nach der Vermittlung von Normen an Juristen und Bürger sowie nach der Durchsetzung der Rechtsnormen im Alltag, sei es durch die Verwaltung, sei es durch Gerichtsurteile. In einem weiteren Sinn ist die Rechtsgeschichte das Fach, in dem es um den historischen Kontext ganzer Rechtsordnungen und um die kulturelle Einbettung von Rechtsnormen geht.´´ Der vorliegende Text basiert auf einem Vortrag «Rechtsgeschichte als Kunstprodukt. Zur Entbehrlichkeit von und », Baden-Baden 1997 von Michael Stolleis. ´´Er reagiert auf mündliche und schriftliche Einwände aus drei Richtungen, von Philosophen, welche die Zweifel des Historikers an der Nützlichkeit von «Begriffen» nicht teilten, von Historikern, die darauf bestanden, man müsse doch «Tatsachen» erforschen, sowie von solchen, die das Streben nach «Wahrheit» als normative Vorgabe nicht aufgeben wollten.´´ Sofort lieferbar Lieferzeit 1-2 Werktage.
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Rechtsgeschichte schreiben - Rekonstruktion, Erzählung, Fiktion?
DE PB NW
ISBN: 9783796524554 bzw. 3796524559, in Deutsch, Schwabe Verlag Basel, Taschenbuch, neu.
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Rechtsgeschichte schreiben: Aus dem ersten Kapitel: `Die Rechtsgeschichte ist ein Teil der Geschichtswissenschaft. Ihr akademischer Ort sind zwar normalerweise die Juristischen Fakultäten, ihre zentralen Fragen aber solche der Geschichte. Die Rechtsgeschichte will wissen, wie eine vergangene Rechtsordnung funktionierte. Sie fragt nach der Entstehung von Rechtsnormen durch Gewohnheit oder Gesetzgebung, nach der Vermittlung von Normen an Juristen und Bürger sowie nach der Durchsetzung der Rechtsnormen im Alltag, sei es durch die Verwaltung, sei es durch Gerichtsurteile. In einem weiteren Sinn ist die Rechtsgeschichte das Fach, in dem es um den historischen Kontext ganzer Rechtsordnungen und um die kulturelle Einbettung von Rechtsnormen geht.` Der vorliegende Text basiert auf einem Vortrag "Rechtsgeschichte als Kunstprodukt. Zur Entbehrlichkeit von, Taschenbuch.
Rechtsgeschichte schreiben: Aus dem ersten Kapitel: `Die Rechtsgeschichte ist ein Teil der Geschichtswissenschaft. Ihr akademischer Ort sind zwar normalerweise die Juristischen Fakultäten, ihre zentralen Fragen aber solche der Geschichte. Die Rechtsgeschichte will wissen, wie eine vergangene Rechtsordnung funktionierte. Sie fragt nach der Entstehung von Rechtsnormen durch Gewohnheit oder Gesetzgebung, nach der Vermittlung von Normen an Juristen und Bürger sowie nach der Durchsetzung der Rechtsnormen im Alltag, sei es durch die Verwaltung, sei es durch Gerichtsurteile. In einem weiteren Sinn ist die Rechtsgeschichte das Fach, in dem es um den historischen Kontext ganzer Rechtsordnungen und um die kulturelle Einbettung von Rechtsnormen geht.` Der vorliegende Text basiert auf einem Vortrag "Rechtsgeschichte als Kunstprodukt. Zur Entbehrlichkeit von, Taschenbuch.
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Rechtsgeschichte schreiben (2008)
DE PB NW
ISBN: 9783796524554 bzw. 3796524559, in Deutsch, Taschenbuch, neu.
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Erscheinungsdatum: 08/2008, Medium: Taschenbuch, Einband: Kartoniert / Broschiert, Titel: Rechtsgeschichte schreiben, Titelzusatz: Rekonstruktion, Erzählung, Fiktion?, Autor: Stolleis, Michael, Verlag: Schwabe Verlag Basel // Schwabe Verlag, Sprache: Deutsch, Schlagworte: Rechtsgeschichte, Rubrik: Geschichte // Sonstiges, Seiten: 48, Herkunft: SCHWEIZ (CH), Reihe: Jacob Burckhardt-Gespräche auf Castelen (Nr. 21), Gewicht: 85 gr, Verkäufer: averdo.
Erscheinungsdatum: 08/2008, Medium: Taschenbuch, Einband: Kartoniert / Broschiert, Titel: Rechtsgeschichte schreiben, Titelzusatz: Rekonstruktion, Erzählung, Fiktion?, Autor: Stolleis, Michael, Verlag: Schwabe Verlag Basel // Schwabe Verlag, Sprache: Deutsch, Schlagworte: Rechtsgeschichte, Rubrik: Geschichte // Sonstiges, Seiten: 48, Herkunft: SCHWEIZ (CH), Reihe: Jacob Burckhardt-Gespräche auf Castelen (Nr. 21), Gewicht: 85 gr, Verkäufer: averdo.
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Rechtsgeschichte schreiben: Rekonstruktion, Erzählung, Fiktion? (2008)
DE PB NW FE
ISBN: 9783796524554 bzw. 3796524559, in Deutsch, 48 Seiten, Schwabe Basel, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.
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Gebr. Rechtsgeschichte schreiben: Rekonstruktion, Erzählung, Fiktion? (Jacob Burckhardt-Gespräche auf Castelen) (2008)
DE PB NW
ISBN: 9783796524554 bzw. 3796524559, in Deutsch, Taschenbuch, neu.
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