Volksverhetzung und das Prinzip der Meinungsfreiheit
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Volksverhetzung und das Prinzip der Meinungsfreiheit (2017)
DE NW
ISBN: 9783811442573 bzw. 3811442570, in Deutsch, Müller Jur.Vlg.C.F. neu.
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130 Abs. 4 StGB ist eingebettet in die historische Kontinuität des Meinungsstrafrechts, das im Konflikt zwischen Regierung und Opposition machtpolitischen Interessen dient. Der von der Norm vorgeblich geschützte „öffentliche Frieden“ ist lediglich eine Chiffre für das zugrundeliegende Bestreben, politische Macht zu sichern. Angesichts dieses Normzwecks zeigt das vorliegende Werk eine deutlich präzisere Auslegung der Tatbestandsmerkmale auf. Die vom Bundesverfassungsgericht angenommene Vermutungsregelung zur Bejahung der Tatbestandsmerkmale der Störung des öffentlichen Friedens und der Verletzung der Würde der Opfer ist mit dem Schuldgrundsatz nicht vereinbar. An ihre Stelle setzt der Autor eine normative Prüfung, die durch abstrakt-empirische Überlegungen für den Bürger vorhersehbarer ist. Entgegen der Annahme des Bundesverfassungsgerichts existiert auch keine artikelimmanente Schranke innerhalb des Art. 5 GG. Da auch alle übrigen Rechtfertigungsversuche nicht überzeugen, ist der durch 130 Abs. 4 StGB erfolgende Eingriff in die Meinungsfreiheit verfassungswidrig. Ferner wird ein Verstoss gegen Art. 21 sowie Art. 3 Abs. 1 und 3 GG begründet. Als feindstrafrechtliche Regelung ist 130 Abs. 4 StGB eine Norm wider die Aufklärung, die als Gesinnungsstrafrecht das Prinzip der Meinungsfreiheit verletzt. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, auf dieses Prinzip und den mündigen Bürger zu vertrauen. gebundene Ausgabe, 29.05.2017.
130 Abs. 4 StGB ist eingebettet in die historische Kontinuität des Meinungsstrafrechts, das im Konflikt zwischen Regierung und Opposition machtpolitischen Interessen dient. Der von der Norm vorgeblich geschützte „öffentliche Frieden“ ist lediglich eine Chiffre für das zugrundeliegende Bestreben, politische Macht zu sichern. Angesichts dieses Normzwecks zeigt das vorliegende Werk eine deutlich präzisere Auslegung der Tatbestandsmerkmale auf. Die vom Bundesverfassungsgericht angenommene Vermutungsregelung zur Bejahung der Tatbestandsmerkmale der Störung des öffentlichen Friedens und der Verletzung der Würde der Opfer ist mit dem Schuldgrundsatz nicht vereinbar. An ihre Stelle setzt der Autor eine normative Prüfung, die durch abstrakt-empirische Überlegungen für den Bürger vorhersehbarer ist. Entgegen der Annahme des Bundesverfassungsgerichts existiert auch keine artikelimmanente Schranke innerhalb des Art. 5 GG. Da auch alle übrigen Rechtfertigungsversuche nicht überzeugen, ist der durch 130 Abs. 4 StGB erfolgende Eingriff in die Meinungsfreiheit verfassungswidrig. Ferner wird ein Verstoss gegen Art. 21 sowie Art. 3 Abs. 1 und 3 GG begründet. Als feindstrafrechtliche Regelung ist 130 Abs. 4 StGB eine Norm wider die Aufklärung, die als Gesinnungsstrafrecht das Prinzip der Meinungsfreiheit verletzt. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, auf dieses Prinzip und den mündigen Bürger zu vertrauen. gebundene Ausgabe, 29.05.2017.
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Volksverhetzung und das Prinzip der Meinungsfreiheit - Strafrechtliche und verfassungsrechtliche Untersuchung des ? 130 Abs. 4 StGB
DE HC NW
ISBN: 9783811442573 bzw. 3811442570, in Deutsch, Möller Jur.Vlg.C.F. gebundenes Buch, neu.
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Volksverhetzung und das Prinzip der Meinungsfreiheit: 130 Abs. 4 StGB ist eingebettet in die historische Kontinuität des Meinungsstrafrechts, das im Konflikt zwischen Regierung und Opposition machtpolitischen Interessen dient. Der von der Norm vorgeblich geschätzte `öffentliche Frieden` ist lediglich eine Chiffre für das zugrundeliegende Bestreben, politische Macht zu sichern.Angesichts dieses Normzwecks zeigt das vorliegende Werk eine deutlich präzisere Auslegung der Tatbestandsmerkmale auf. Die vom Bundesverfassungsgericht angenommene Vermutungsregelung zur Bejahung der Tatbestandsmerkmale der Störung des öffentlichen Friedens und der Verletzung der Würde der Opfer ist mit dem Schuldgrundsatz nicht vereinbar. An ihre Stelle setzt der Autor eine normative Prüfung, die durch abstrakt-empirische Überlegungen für den Bürger vorhersehbarer ist. Entgegen der Annahme des Bundesverfassungsgerichts existiert auch keine artikelimmanente Schranke innerhalb des Art. 5 GG. Da auch alle übrigen Rechtfertigungsversuche nicht überzeugen, ist der durch 130 Abs. 4 StGB erfolgende Eingriff in die Meinungsfreiheit verfassungswidrig. Ferner wird ein Versto? gegen Art. 21 sowie Art. 3 Abs. 1 und 3 GG begründet. Als feindstrafrechtliche Regelung ist 130 Abs. 4 StGB eine Norm wider die Aufklärung, die als Gesinnungsstrafrecht das Prinzip der Meinungsfreiheit verletzt. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, auf dieses Prinzip und den mündigen Bürger zu vertrauen. Buch.
Volksverhetzung und das Prinzip der Meinungsfreiheit: 130 Abs. 4 StGB ist eingebettet in die historische Kontinuität des Meinungsstrafrechts, das im Konflikt zwischen Regierung und Opposition machtpolitischen Interessen dient. Der von der Norm vorgeblich geschätzte `öffentliche Frieden` ist lediglich eine Chiffre für das zugrundeliegende Bestreben, politische Macht zu sichern.Angesichts dieses Normzwecks zeigt das vorliegende Werk eine deutlich präzisere Auslegung der Tatbestandsmerkmale auf. Die vom Bundesverfassungsgericht angenommene Vermutungsregelung zur Bejahung der Tatbestandsmerkmale der Störung des öffentlichen Friedens und der Verletzung der Würde der Opfer ist mit dem Schuldgrundsatz nicht vereinbar. An ihre Stelle setzt der Autor eine normative Prüfung, die durch abstrakt-empirische Überlegungen für den Bürger vorhersehbarer ist. Entgegen der Annahme des Bundesverfassungsgerichts existiert auch keine artikelimmanente Schranke innerhalb des Art. 5 GG. Da auch alle übrigen Rechtfertigungsversuche nicht überzeugen, ist der durch 130 Abs. 4 StGB erfolgende Eingriff in die Meinungsfreiheit verfassungswidrig. Ferner wird ein Versto? gegen Art. 21 sowie Art. 3 Abs. 1 und 3 GG begründet. Als feindstrafrechtliche Regelung ist 130 Abs. 4 StGB eine Norm wider die Aufklärung, die als Gesinnungsstrafrecht das Prinzip der Meinungsfreiheit verletzt. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, auf dieses Prinzip und den mündigen Bürger zu vertrauen. Buch.
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Volksverhetzung und das Prinzip der Meinungsfreiheit (2017)
DE HC NW
ISBN: 9783811442573 bzw. 3811442570, in Deutsch, C.F. Müller, gebundenes Buch, neu.
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Strafrechtliche und verfassungsrechtliche Untersuchung des Paragraphen 130 Abs. 4 StGB 130 Abs. 4 StGB ist eingebettet in die historische Kontinuität des Meinungsstrafrechts, das im Konflikt zwischen Regierung und Opposition machtpolitischen Interessen dient. Der von der Norm vorgeblich geschützte öffentliche Frieden ist lediglich eine Chiffre für das zugrundeliegende Bestreben, politische Macht zu sichern. Angesichts dieses Normzwecks zeigt das vorliegende Werk eine deutlich präzisere Auslegung der Tatbestandsmerkmale auf. Die vom Bundesverfassungsgericht angenommene Vermutungsregelung zur Bejahung der Tatbestandsmerkmale der Störung des öffentlichen Friedens und der Verletzung der Würde der Opfer ist mit dem Schuldgrundsatz nicht vereinbar. An ihre Stelle setzt der Autor eine normative Prüfung, die durch abstrakt-empirische Überlegungen für den Bürger vorhersehbarer ist. Entgegen der Annahme des Bundesverfassungsgerichts existiert auch keine artikelimmanente Schranke innerhalb des Art. 5 GG. Da auch alle übrigen Rechtfertigungsversuche nicht überzeugen, ist der durch 130 Abs. 4 StGB erfolgende Eingriff in die Meinungsfreiheit verfassungswidrig. Ferner wird ein Verstoss gegen Art. 21 sowie Art. 3 Abs. 1 und 3 GG begründet. Als feindstrafrechtliche Regelung ist 130 Abs. 4 StGB eine Norm wider die Aufklärung, die als Gesinnungsstrafrecht das Prinzip der Meinungsfreiheit verletzt. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, auf dieses Prinzip und den mündigen Bürger zu vertrauen. 29.05.2017, gebundene Ausgabe.
Strafrechtliche und verfassungsrechtliche Untersuchung des Paragraphen 130 Abs. 4 StGB 130 Abs. 4 StGB ist eingebettet in die historische Kontinuität des Meinungsstrafrechts, das im Konflikt zwischen Regierung und Opposition machtpolitischen Interessen dient. Der von der Norm vorgeblich geschützte öffentliche Frieden ist lediglich eine Chiffre für das zugrundeliegende Bestreben, politische Macht zu sichern. Angesichts dieses Normzwecks zeigt das vorliegende Werk eine deutlich präzisere Auslegung der Tatbestandsmerkmale auf. Die vom Bundesverfassungsgericht angenommene Vermutungsregelung zur Bejahung der Tatbestandsmerkmale der Störung des öffentlichen Friedens und der Verletzung der Würde der Opfer ist mit dem Schuldgrundsatz nicht vereinbar. An ihre Stelle setzt der Autor eine normative Prüfung, die durch abstrakt-empirische Überlegungen für den Bürger vorhersehbarer ist. Entgegen der Annahme des Bundesverfassungsgerichts existiert auch keine artikelimmanente Schranke innerhalb des Art. 5 GG. Da auch alle übrigen Rechtfertigungsversuche nicht überzeugen, ist der durch 130 Abs. 4 StGB erfolgende Eingriff in die Meinungsfreiheit verfassungswidrig. Ferner wird ein Verstoss gegen Art. 21 sowie Art. 3 Abs. 1 und 3 GG begründet. Als feindstrafrechtliche Regelung ist 130 Abs. 4 StGB eine Norm wider die Aufklärung, die als Gesinnungsstrafrecht das Prinzip der Meinungsfreiheit verletzt. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, auf dieses Prinzip und den mündigen Bürger zu vertrauen. 29.05.2017, gebundene Ausgabe.
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| Volksverhetzung und das Prinzip der Meinungsfreiheit | C.F. Müller | 2017 | 2017
DE NW
ISBN: 9783811442573 bzw. 3811442570, in Deutsch, C.F. Müller, neu.
§ 130 Abs. 4 StGB ist eingebettet in die historische Kontinuität des Meinungsstrafrechts, das im Konflikt zwischen Regierung und Opposition machtpolitischen Interessen dient. Der von der Norm vorgeblich geschützte öffentliche Frieden ist lediglich eine Chiffre für das zugrundeliegende Bestreben, politische Macht zu sichern. Angesichts dieses Normzwecks zeigt das vorliegende Werk eine deutlich präzisere Auslegung der Tatbestandsmerkmale auf. Die vom Bundesverfassungsgericht angenommene Vermutungsregelung zur Bejahung der Tatbestandsmerkmale der Störung des öffentlichen Friedens und der Verletzung der Würde der Opfer ist mit dem Schuldgrundsatz nicht vereinbar. An ihre Stelle setzt der Autor eine normative Prüfung, die durch abstrakt-empirische Überlegungen für den Bürger vorhersehbarer ist. Entgegen der Annahme des Bundesverfassungsgerichts existiert auch keine artikelimmanente Schranke innerhalb des Art. 5 GG. Da auch alle übrigen Rechtfertigungsversuche nicht überzeugen, ist der durch § 130 Abs. 4 StGB erfolgende Eingriff in die Meinungsfreiheit verfassungswidrig. Ferner wird ein Verstoss gegen Art. 21 sowie Art. 3 Abs. 1 und 3 GG begründet. Als feindstrafrechtliche Regelung ist § 130 Abs. 4 StGB eine Norm wider die Aufklärung, die als Gesinnungsstrafrecht das Prinzip der Meinungsfreiheit verletzt. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, auf dieses Prinzip und den mündigen Bürger zu vertrauen.
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Volksverhetzung und das Prinzip der Meinungsfreiheit
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130 Abs. 4 StGB ist eingebettet in die historische Kontinuität des Meinungsstrafrechts, das im Konflikt zwischen Regierung und Opposition machtpolitischen Interessen dient. Der von der Norm vorgeblich geschützte "öffentliche Frieden" ist lediglich eine Chiffre für das zugrundeliegende Bestreben, politische Macht zu sichern.Angesichts dieses Normzwecks zeigt das vorliegende Werk eine deutlich präzisere Auslegung der Tatbestandsmerkmale auf. Die vom Bundesverfassungsgericht angenommene Vermutungsregelung zur Bejahung der Tatbestandsmerkmale der Störung des öffentlichen Friedens und der Verletzung der Würde der Opfer ist mit dem Schuldgrundsatz nicht vereinbar. An ihre Stelle setzt der Autor eine normative Prüfung, die durch abstrakt-empirische Überlegungen für den Bürger vorhersehbarer ist.Entgegen der Annahme des Bundesverfassungsgerichts existiert auch keine artikelimmanente Schranke innerhalb des Art. 5 GG. Da auch alle übrigen Rechtfertigungsversuche nicht überzeugen, ist der durch130 Abs. 4 StGB erfolgende Eingriff in die Meinungsfreiheit verfassungswidrig. Ferner wird ein Verstoss gegen Art. 21 sowie Art. 3 Abs. 1 und 3 GG begründet. Als feindstrafrechtliche Regelung ist130 Abs. 4 StGB eine Norm wider die Aufklärung, die als Gesinnungsstrafrecht das Prinzip der Meinungsfreiheit verletzt. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, auf dieses Prinzip und den mündigen Bürger zu vertrauen.
130 Abs. 4 StGB ist eingebettet in die historische Kontinuität des Meinungsstrafrechts, das im Konflikt zwischen Regierung und Opposition machtpolitischen Interessen dient. Der von der Norm vorgeblich geschützte "öffentliche Frieden" ist lediglich eine Chiffre für das zugrundeliegende Bestreben, politische Macht zu sichern.Angesichts dieses Normzwecks zeigt das vorliegende Werk eine deutlich präzisere Auslegung der Tatbestandsmerkmale auf. Die vom Bundesverfassungsgericht angenommene Vermutungsregelung zur Bejahung der Tatbestandsmerkmale der Störung des öffentlichen Friedens und der Verletzung der Würde der Opfer ist mit dem Schuldgrundsatz nicht vereinbar. An ihre Stelle setzt der Autor eine normative Prüfung, die durch abstrakt-empirische Überlegungen für den Bürger vorhersehbarer ist.Entgegen der Annahme des Bundesverfassungsgerichts existiert auch keine artikelimmanente Schranke innerhalb des Art. 5 GG. Da auch alle übrigen Rechtfertigungsversuche nicht überzeugen, ist der durch130 Abs. 4 StGB erfolgende Eingriff in die Meinungsfreiheit verfassungswidrig. Ferner wird ein Verstoss gegen Art. 21 sowie Art. 3 Abs. 1 und 3 GG begründet. Als feindstrafrechtliche Regelung ist130 Abs. 4 StGB eine Norm wider die Aufklärung, die als Gesinnungsstrafrecht das Prinzip der Meinungsfreiheit verletzt. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, auf dieses Prinzip und den mündigen Bürger zu vertrauen.
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Volksverhetzung und das Prinzip der Meinungsfreiheit (2017)
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Strafrechtliche und verfassungsrechtliche Untersuchung des Paragraphen 130 Abs. 4 StGB, 130 Abs. 4 StGB ist eingebettet in die historische Kontinuität des Meinungsstrafrechts, das im Konflikt zwischen Regierung und Opposition machtpolitischen Interessen dient. Der von der Norm vorgeblich geschützte öffentliche Frieden ist lediglich eine Chiffre für das zugrundeliegende Bestreben, politische Macht zu sichern. Angesichts dieses Normzwecks zeigt das vorliegende Werk eine deutlich präzisere Auslegung der Tatbestandsmerkmale auf. Die vom Bundesverfassungsgericht angenommene Vermutungsregelung zur Bejahung der Tatbestandsmerkmale der Störung des öffentlichen Friedens und der Verletzung der Würde der Opfer ist mit dem Schuldgrundsatz nicht vereinbar. An ihre Stelle setzt der Autor eine normative Prüfung, die durch abstrakt-empirische Überlegungen für den Bürger vorhersehbarer ist. Entgegen der Annahme des Bundesverfassungsgerichts existiert auch keine artikelimmanente Schranke innerhalb des Art. 5 GG. Da auch alle übrigen Rechtfertigungsversuche nicht überzeugen, ist der durch 130 Abs. 4 StGB erfolgende Eingriff in die Meinungsfreiheit verfassungswidrig. Ferner wird ein Verstoss gegen Art. 21 sowie Art. 3 Abs. 1 und 3 GG begründet. Als feindstrafrechtliche Regelung ist 130 Abs. 4 StGB eine Norm wider die Aufklärung, die als Gesinnungsstrafrecht das Prinzip der Meinungsfreiheit verletzt. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, auf dieses Prinzip und den mündigen Bürger zu vertrauen. gebundene Ausgabe, 29.05.2017.
Strafrechtliche und verfassungsrechtliche Untersuchung des Paragraphen 130 Abs. 4 StGB, 130 Abs. 4 StGB ist eingebettet in die historische Kontinuität des Meinungsstrafrechts, das im Konflikt zwischen Regierung und Opposition machtpolitischen Interessen dient. Der von der Norm vorgeblich geschützte öffentliche Frieden ist lediglich eine Chiffre für das zugrundeliegende Bestreben, politische Macht zu sichern. Angesichts dieses Normzwecks zeigt das vorliegende Werk eine deutlich präzisere Auslegung der Tatbestandsmerkmale auf. Die vom Bundesverfassungsgericht angenommene Vermutungsregelung zur Bejahung der Tatbestandsmerkmale der Störung des öffentlichen Friedens und der Verletzung der Würde der Opfer ist mit dem Schuldgrundsatz nicht vereinbar. An ihre Stelle setzt der Autor eine normative Prüfung, die durch abstrakt-empirische Überlegungen für den Bürger vorhersehbarer ist. Entgegen der Annahme des Bundesverfassungsgerichts existiert auch keine artikelimmanente Schranke innerhalb des Art. 5 GG. Da auch alle übrigen Rechtfertigungsversuche nicht überzeugen, ist der durch 130 Abs. 4 StGB erfolgende Eingriff in die Meinungsfreiheit verfassungswidrig. Ferner wird ein Verstoss gegen Art. 21 sowie Art. 3 Abs. 1 und 3 GG begründet. Als feindstrafrechtliche Regelung ist 130 Abs. 4 StGB eine Norm wider die Aufklärung, die als Gesinnungsstrafrecht das Prinzip der Meinungsfreiheit verletzt. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, auf dieses Prinzip und den mündigen Bürger zu vertrauen. gebundene Ausgabe, 29.05.2017.
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Volksverhetzung und das Prinzip der Meinungsfreiheit (2017)
DE HC NW
ISBN: 9783811442573 bzw. 3811442570, in Deutsch, C.F. Müller, Heidelberg, Deutschland, gebundenes Buch, neu.
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Erscheinungsdatum: 06/2017, Medium: Buch, Einband: Gebunden, Titel: Volksverhetzung und das Prinzip der Meinungsfreiheit, Titelzusatz: Strafrechtliche und verfassungsrechtliche Untersuchung des § 130 Abs. 4 StGB, Auflage: 1. Auflage von 2017 // 1. Auflage, Autor: Ulbricht, Mike, Verlag: Müller Jur.Vlg.C.F. // C.F. Müller GmbH, Sprache: Deutsch, Schlagworte: Grundrecht // Unantastbarkeit // Verfassungsrecht // Strafrecht // Medienrecht // Recht der Ehrverletzung // Diffamierung // Verfassungsrecht: Grundrechte, Rubrik: Strafrecht, Seiten: 440, Reihe: Müller C. F. Wissenschaft, Gewicht: 897 gr, Verkäufer: averdo.
Erscheinungsdatum: 06/2017, Medium: Buch, Einband: Gebunden, Titel: Volksverhetzung und das Prinzip der Meinungsfreiheit, Titelzusatz: Strafrechtliche und verfassungsrechtliche Untersuchung des § 130 Abs. 4 StGB, Auflage: 1. Auflage von 2017 // 1. Auflage, Autor: Ulbricht, Mike, Verlag: Müller Jur.Vlg.C.F. // C.F. Müller GmbH, Sprache: Deutsch, Schlagworte: Grundrecht // Unantastbarkeit // Verfassungsrecht // Strafrecht // Medienrecht // Recht der Ehrverletzung // Diffamierung // Verfassungsrecht: Grundrechte, Rubrik: Strafrecht, Seiten: 440, Reihe: Müller C. F. Wissenschaft, Gewicht: 897 gr, Verkäufer: averdo.
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Symbolbild
Volksverhetzung und das Prinzip der Meinungsfreiheit: Strafrechtliche und verfassungsrechtliche Untersuchung des § 130 Abs. 4 StGB (C.F. Müller Wissenschaft) (2017)
DE HC NW
ISBN: 9783811442573 bzw. 3811442570, in Deutsch, 450 Seiten, 2017. Ausgabe, C.F. Müller, gebundenes Buch, neu.
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Gebundene Ausgabe, Ausgabe: 2017, Label: C.F. Müller, C.F. Müller, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2017-05-15, Studio: C.F. Müller, Verkaufsrang: 102372.
Von Händler/Antiquariat, Amazon.de.
Gebundene Ausgabe, Ausgabe: 2017, Label: C.F. Müller, C.F. Müller, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2017-05-15, Studio: C.F. Müller, Verkaufsrang: 102372.
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