Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) | / / Schi. - 2 Angebote vergleichen

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9783880615946 - Brockmann: / Littmann / Schippmann | Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) | Kommunal- und Schul | Loseblattwerk mit 60. Aktualisierung | 2019 |
Brockmann

/ Littmann / Schippmann | Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) | Kommunal- und Schul | Loseblattwerk mit 60. Aktualisierung | 2019 |

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ISBN: 9783880615946 bzw. 3880615942, in Deutsch, Kommunal- und Schul-Verlag, neu.

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Seit nahezu 40 Jahren Jahren sichert der bewährte Standard-Kommentar in Loseblattform die präzise und korrekte Anwendung des Niedersächsischen Schulgesetzes NSchG und seiner zahlreichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Der aktuelle Stand enthält die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes vom 16. 8. 2017. Die Neufassung des § 58 NSchG konkretisiert nunmehr auch eine allgemeine Mitwirkungspflicht der Schülerinnen und Schüler an der Erfüllung des Bildungsauftrags der Schule. Sie umfasst auch ein Verbot der Vollverschleierung (Nikap, Burka) für Schülerinnen an öffentlichen Schulen. Eingehend wird die neue Rechtslage erläutert. Eingearbeitet wurden die neuesten Fassungen untergesetzlicher Regelungen - insbesondere die neue Nds. ArbZVO Schule - sowie die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung zum Schulrecht. Dargestellt wird die Schulsozialarbeit und wird der Frage nachgegangen, ob eine Aufnahme in das NSchG zu erfolgen hat. Eingehend erläutert wird die Arbeitszeit der Lehrkräfte und ob sie beim Ausscheiden aus dem Dienst Abschiedsgeschenke der Kollegen und der Eltern entgegennehmen dürfen. Die Handhabung des Budgets aus Landesmitteln und kommunalen MItteln wird umfassend dargestellt. Erläutert wird, was unter einer Remonstration zu verstehen ist und wie das Verfahren abläuft. Aufnahme gefunden haben die Standorte der Schulen in freier Trägerschaft des Bistümer Hildesheim, Osnabrück und Münster. Die umfassende Sachkenntnis und die weitreichenden Erfahrungen des Autorenteams lassen keine Fragen offen. Die Schulpraxis findet besondere Berücksichtigung. U.A. wird dargestellt: Muss eine Schule Gebetsräume einrichten? Ab wann müssen Kinder von Asylbewerbern und Flüchtlingen beschult werden? Wann hat die Schule einen Nachteilsausgleich zu gewähren? Dürfen in Sprachlernklassen auch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Unterricht erteilen? Wer haftet bei Urheberrechtsverletzungen von Lehrkräften? Fallen E-Zigaretten unter das Rauchverbot an Schulen? Kann ein Schüler gegen die Schule vorgehen, wenn sein Handy über das Wochenende einbehalten wurde? Der Kommentar mit seinem tiefgegliederten Inhaltsverzeichnis ist heute eine unentbehrliche Arbeitshilfe für Schulleitungen, Schulgremien, Lehrkräfte, Eltern- und Schülervertretungen, Schulträger, Schulverwaltungen, Gerichte, Rechtsanwälte und am Schulleben Interessierte.
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9783880615946 - Jürgen Brockmann, Klaus U Littmann, Thomas Schippmann, Richard Seyderhelm, Karl J Nagel: Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) | / / Schi.
Symbolbild
Jürgen Brockmann, Klaus U Littmann, Thomas Schippmann, Richard Seyderhelm, Karl J Nagel

Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) | / / Schi.

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38858, Von Jürgen Brockmann, Klaus U Littmann, Thomas Schippmann, Richard Seyderhelm, Karl J Nagel: Seit 35 Jahren sichert der bewährte Standard-Kommentar in Loseblattform die präzise und korrekte Anwendung des Niedersächsischen Schulgesetzes – NSchG - und seiner zahlreichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Der aktuelle Stand enthält die Einarbeitung und eingehende Kommentierung des Gesetzes zur Einführung der inklusiven Schule ab 1. 8. 2013 sowie die VO zum Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung vom 22.1.2013. Durch eine Änderung des Konkordats wurde dem Inklusionsprinzip Rechnung getragen und den kirchlichen Schulträgern die Möglichkeit eröffnet, Konkordatsschulen als Oberschulen zu führen. Die neuen Aufgaben für Lehrkräfte durch das Kinderschutzgesetz werden erläutert. Inbegriffen ist auch die neue ArbZVO-Schule mit erstmalig festgelegten Arbeitszeiten für Schulleitungen. Insbesondere die Anforderungen an inklusive Schulen sowie Überweisungen an eine Schule einer anderen Schulf...
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