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Das Lexikon der Justizirrtümer: Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler100%: Otto, Hans-Dieter: Das Lexikon der Justizirrtümer: Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler (ISBN: 9783937501369) 2007, in Deutsch, Broschiert.
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Das Lexikon der Justizirrtümer: Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler89%: Otto, Hans-Dieter: Das Lexikon der Justizirrtümer: Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler (ISBN: 9783548364537) 2003, Erstausgabe, in Deutsch, Taschenbuch.
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Das Lexikon der Justizirrtümer: Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler
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9783937501369 - Hans D Otto: Das Lexikon der Justizirrtümer: Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler
Hans D Otto

Das Lexikon der Justizirrtümer: Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler (2007)

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ISBN: 9783937501369 bzw. 3937501363, in Deutsch, 522 Seiten, BuchVertrieb Blank, gebundenes Buch, neu.

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Von Händler/Antiquariat, iribeti.
Irren ist menschlich. Im Gerichtssaal soll Justitia, eine Göttin, ihres Amtes walten. Und Götter dürfen nicht irren. Und also auch nicht ihre Stellvertreter, in diesem Falle die Richter. So jedenfalls muss man das Memento Hans-Dieter Ottos verstehen, demgemäss dem (Straf-)Richter das menschliche Recht zu irren nicht zukommt. Ausserdem hat Otto Rezepte bei der Hand, wie Fehlurteile vermieden werden können. Denn: "Es gibt keine unvermeidbaren Justizirrtümer." Eine der 13 Quellen, denen die Fehler der Justiz dem Autor zufolge geschuldet sind, ist das Fehlen einer Sammlung von Justizirrtümern, an denen sich die Fehlerursachen ablesen liessen. Und vor allem diesem Mangel will er mit seinem Buch Abhilfe schaffen. 167 Fehlurteile sowie ein Kapitel über "Allgemeine Irrtümer zum Strafrecht" hat der Autor auf gut 500 Seiten zusammengetragen. Geschildert wird jeweils der zu Grunde liegende Fall sowie -- aus der Perspektive dessen, der es besser weiss -- (oft recht knapp) die Gründe dafür, weshalb es sich um ein Fehlurteil handelt und warum es hätte nie dazu kommen dürfen. Nicht immer ist die Ursache ein "Irrtum". Allzu häufig ist es nichts weiter als willentlich und im klaren Bewusstsein betriebene Rechtsbeugung, die den Fehlurteilen zu Grunde liegt. Hierzu gehören auch jene, die ganz im Sinne des herrschenden Gesetzes gefällt wurden, das aber selbst unverkennbar nichts anderes als Unrecht war. Die Urteile des Volksgerichtshofes im nationalsozialistischen Deutschland sind hier ebenso zu nennen wie die von weltlichen Gerichten verhängten Urteile in den Hexenprozessen zwischen dem 13. und 17. Jahrhundert. Von alldem und vielmehr hat Otto haarsträubende Beispiele in seiner Sammlung, die den Leser ein ums andere Mal ausrufen lassen: Wo, Göttin, bis du gewesen? Die Beispielsammlung, so beeindruckend ihre Fülle ist, liesse sich erheblich erweitern. Das freilich wäre, wie man nach der Lektüre des Buches sagen darf, recht ermüdend. Was man sich stattdessen wünschte, wäre hier und da etwas mehr Ursachenanalyse. Hier verlässt sich der Autor zu sehr darauf, dass die Fallgeschichte für sich spricht. Wie heisst es oft so schön am Ende eines mit dem Blick auf weitere Förderung verfassten Forschungsberichts? Further research is necessary. Und so ahnt man: Das Lexikon der Jusitzirrtümer wird nicht das letzte Wort Ottos in dieser Sache gewesen sein. --Andreas Vierecke, Gebundene Ausgabe, Ausgabe: Neuaufl. Label: BuchVertrieb Blank, BuchVertrieb Blank, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2007-07-02, Studio: BuchVertrieb Blank, Verkaufsrang: 481208.
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9783937501369 - Hans D Otto: Das Lexikon der Justizirrtümer: Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler
Hans D Otto

Das Lexikon der Justizirrtümer: Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler (2007)

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Irren ist menschlich. Im Gerichtssaal soll Justitia, eine Göttin, ihres Amtes walten. Und Götter dürfen nicht irren. Und also auch nicht ihre Stellvertreter, in diesem Falle die Richter. So jedenfalls muss man das Memento Hans-Dieter Ottos verstehen, demgemäss dem (Straf-)Richter das menschliche Recht zu irren nicht zukommt. Ausserdem hat Otto Rezepte bei der Hand, wie Fehlurteile vermieden werden können. Denn: "Es gibt keine unvermeidbaren Justizirrtümer." Eine der 13 Quellen, denen die Fehler der Justiz dem Autor zufolge geschuldet sind, ist das Fehlen einer Sammlung von Justizirrtümern, an denen sich die Fehlerursachen ablesen liessen. Und vor allem diesem Mangel will er mit seinem Buch Abhilfe schaffen. 167 Fehlurteile sowie ein Kapitel über "Allgemeine Irrtümer zum Strafrecht" hat der Autor auf gut 500 Seiten zusammengetragen. Geschildert wird jeweils der zu Grunde liegende Fall sowie -- aus der Perspektive dessen, der es besser weiss -- (oft recht knapp) die Gründe dafür, weshalb es sich um ein Fehlurteil handelt und warum es hätte nie dazu kommen dürfen. Nicht immer ist die Ursache ein "Irrtum". Allzu häufig ist es nichts weiter als willentlich und im klaren Bewusstsein betriebene Rechtsbeugung, die den Fehlurteilen zu Grunde liegt. Hierzu gehören auch jene, die ganz im Sinne des herrschenden Gesetzes gefällt wurden, das aber selbst unverkennbar nichts anderes als Unrecht war. Die Urteile des Volksgerichtshofes im nationalsozialistischen Deutschland sind hier ebenso zu nennen wie die von weltlichen Gerichten verhängten Urteile in den Hexenprozessen zwischen dem 13. und 17. Jahrhundert. Von alldem und vielmehr hat Otto haarsträubende Beispiele in seiner Sammlung, die den Leser ein ums andere Mal ausrufen lassen: Wo, Göttin, bis du gewesen? Die Beispielsammlung, so beeindruckend ihre Fülle ist, liesse sich erheblich erweitern. Das freilich wäre, wie man nach der Lektüre des Buches sagen darf, recht ermüdend. Was man sich stattdessen wünschte, wäre hier und da etwas mehr Ursachenanalyse. Hier verlässt sich der Autor zu sehr darauf, dass die Fallgeschichte für sich spricht. Wie heisst es oft so schön am Ende eines mit dem Blick auf weitere Förderung verfassten Forschungsberichts? Further research is necessary. Und so ahnt man: Das Lexikon der Jusitzirrtümer wird nicht das letzte Wort Ottos in dieser Sache gewesen sein. --Andreas Vierecke, Gebundene Ausgabe, Ausgabe: Neuaufl. Label: BuchVertrieb Blank, BuchVertrieb Blank, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2007-07-02, Studio: BuchVertrieb Blank, Verkaufsrang: 511169.
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9783937501369 - Hans D Otto: Das Lexikon der Justizirrtümer: Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler
Hans D Otto

Das Lexikon der Justizirrtümer: Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler (2007)

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Irren ist menschlich. Im Gerichtssaal soll Justitia, eine Göttin, ihres Amtes walten. Und Götter dürfen nicht irren. Und also auch nicht ihre Stellvertreter, in diesem Falle die Richter. So jedenfalls muss man das Memento Hans-Dieter Ottos verstehen, demgemäss dem (Straf-)Richter das menschliche Recht zu irren nicht zukommt. Ausserdem hat Otto Rezepte bei der Hand, wie Fehlurteile vermieden werden können. Denn: "Es gibt keine unvermeidbaren Justizirrtümer." Eine der 13 Quellen, denen die Fehler der Justiz dem Autor zufolge geschuldet sind, ist das Fehlen einer Sammlung von Justizirrtümern, an denen sich die Fehlerursachen ablesen liessen. Und vor allem diesem Mangel will er mit seinem Buch Abhilfe schaffen. 167 Fehlurteile sowie ein Kapitel über "Allgemeine Irrtümer zum Strafrecht" hat der Autor auf gut 500 Seiten zusammengetragen. Geschildert wird jeweils der zu Grunde liegende Fall sowie -- aus der Perspektive dessen, der es besser weiss -- (oft recht knapp) die Gründe dafür, weshalb es sich um ein Fehlurteil handelt und warum es hätte nie dazu kommen dürfen. Nicht immer ist die Ursache ein "Irrtum". Allzu häufig ist es nichts weiter als willentlich und im klaren Bewusstsein betriebene Rechtsbeugung, die den Fehlurteilen zu Grunde liegt. Hierzu gehören auch jene, die ganz im Sinne des herrschenden Gesetzes gefällt wurden, das aber selbst unverkennbar nichts anderes als Unrecht war. Die Urteile des Volksgerichtshofes im nationalsozialistischen Deutschland sind hier ebenso zu nennen wie die von weltlichen Gerichten verhängten Urteile in den Hexenprozessen zwischen dem 13. und 17. Jahrhundert. Von alldem und vielmehr hat Otto haarsträubende Beispiele in seiner Sammlung, die den Leser ein ums andere Mal ausrufen lassen: Wo, Göttin, bis du gewesen? Die Beispielsammlung, so beeindruckend ihre Fülle ist, liesse sich erheblich erweitern. Das freilich wäre, wie man nach der Lektüre des Buches sagen darf, recht ermüdend. Was man sich stattdessen wünschte, wäre hier und da etwas mehr Ursachenanalyse. Hier verlässt sich der Autor zu sehr darauf, dass die Fallgeschichte für sich spricht. Wie heisst es oft so schön am Ende eines mit dem Blick auf weitere Förderung verfassten Forschungsberichts? Further research is necessary. Und so ahnt man: Das Lexikon der Jusitzirrtümer wird nicht das letzte Wort Ottos in dieser Sache gewesen sein. --Andreas Vierecke, Gebundene Ausgabe, Ausgabe: Neuaufl. Label: BuchVertrieb Blank, BuchVertrieb Blank, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2007-07-02, Studio: BuchVertrieb Blank, Verkaufsrang: 500291.
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9783548364537 - Hans-Dieter Otto: Das Lexikon der Justizirrtümer: Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler
Hans-Dieter Otto

Das Lexikon der Justizirrtümer: Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler (2003)

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9783548364537 - Hans-Dieter Otto: Das Lexikon der Justizirrtümer: Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler
Hans-Dieter Otto

Das Lexikon der Justizirrtümer: Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler (2003)

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Irren ist menschlich. Im Gerichtssaal soll Justitia, eine Göttin, ihres Amtes walten. Und Götter dürfen nicht irren. Und also auch nicht ihre Stellvertreter, in diesem Falle die Richter. So jedenfalls muss man das Memento Hans-Dieter Ottos verstehen, demgemäss dem (Straf-)Richter das menschliche Recht zu irren nicht zukommt. Ausserdem hat Otto Rezepte bei der Hand, wie Fehlurteile vermieden werden können. Denn: "Es gibt keine unvermeidbaren Justizirrtümer." Eine der 13 Quellen, denen die Fehler der Justiz dem Autor zufolge geschuldet sind, ist das Fehlen einer Sammlung von Justizirrtümern, an denen sich die Fehlerursachen ablesen liessen. Und vor allem diesem Mangel will er mit seinem Buch Abhilfe schaffen. 167 Fehlurteile sowie ein Kapitel über "Allgemeine Irrtümer zum Strafrecht" hat der Autor auf gut 500 Seiten zusammengetragen. Geschildert wird jeweils der zu Grunde liegende Fall sowie -- aus der Perspektive dessen, der es besser weiss -- (oft recht knapp) die Gründe dafür, weshalb es sich um ein Fehlurteil handelt und warum es hätte nie dazu kommen dürfen. Nicht immer ist die Ursache ein "Irrtum". Allzu häufig ist es nichts weiter als willentlich und im klaren Bewusstsein betriebene Rechtsbeugung, die den Fehlurteilen zu Grunde liegt. Hierzu gehören auch jene, die ganz im Sinne des herrschenden Gesetzes gefällt wurden, das aber selbst unverkennbar nichts anderes als Unrecht war. Die Urteile des Volksgerichtshofes im nationalsozialistischen Deutschland sind hier ebenso zu nennen wie die von weltlichen Gerichten verhängten Urteile in den Hexenprozessen zwischen dem 13. und 17. Jahrhundert. Von alldem und vielmehr hat Otto haarsträubende Beispiele in seiner Sammlung, die den Leser ein ums andere Mal ausrufen lassen: Wo, Göttin, bis du gewesen? Die Beispielsammlung, so beeindruckend ihre Fülle ist, liesse sich erheblich erweitern. Das freilich wäre, wie man nach der Lektüre des Buches sagen darf, recht ermüdend. Was man sich stattdessen wünschte, wäre hier und da etwas mehr Ursachenanalyse. Hier verlässt sich der Autor zu sehr darauf, dass die Fallgeschichte für sich spricht. Wie heisst es oft so schön am Ende eines mit dem Blick auf weitere Förderung verfassten Forschungsberichts? Further research is necessary. Und so ahnt man: Das Lexikon der Jusitzirrtümer wird nicht das letzte Wort Ottos in dieser Sache gewesen sein. --Andreas Vierecke, Taschenbuch, Ausgabe: 1, Label: Ullstein Taschenbuch, Ullstein Taschenbuch, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2003-07-01, Studio: Ullstein Taschenbuch, Verkaufsrang: 346165.
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9783937501369 - Otto Hans, D: Das Lexikon der Justizirrtümer: Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler
Otto Hans, D

Das Lexikon der Justizirrtümer: Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler (2007)

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522 Seiten Taschenbuch, Grösse: 13.1 x 3.9 x 19.8 cm Medienartikel von Book Broker Berlin sind stets in gebrauchsfähigem ordentlichen Zustand. Dieser Artikel weist folgende Merkmale auf: Helle/saubere Seiten in fester Bindung. Leichte Gebrauchsspuren. 2007. gebraucht gut, 440g, Neuaufl. Internationaler Versand, PayPal, Banküberweisung.
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9783937501369 - Das Lexikon der Justizirrtümer: Skandalöse Fälle, u. | | Zustand sehr gut

Das Lexikon der Justizirrtümer: Skandalöse Fälle, u. | | Zustand sehr gut

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9783548364537 - Otto, Hans-Dieter: Das Lexikon der Justizirrtümer: Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler
Otto, Hans-Dieter

Das Lexikon der Justizirrtümer: Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler (2003)

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9783548364537 - Otto, Hans-Dieter : Das Lexikon der Justizirrtümer: Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler
Otto, Hans-Dieter

Das Lexikon der Justizirrtümer: Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler

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9783937501369 - Otto, Hans-Dieter: Das Lexikon der Justizirrtümer : skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler /
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Otto, Hans-Dieter

Das Lexikon der Justizirrtümer : skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler / (2007)

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