Die Überschuldung als Voraussetzung zur Konkurseröffnung. 107 S. (Die Unternehmung im Markt; UM 9)
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Die Überschuldung als Voraussetzung zur Konkurseröffnung. Die Unternehmung Im Markt Band 9. Auflage: 1. (1963)
DE US
ISBN: 9783428001194 bzw. 3428001192, Band: 9, in Deutsch, Duncker & Humblot, Berlin, Deutschland, gebraucht.
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Von Händler/Antiquariat, Fundus-Online GbR.
Duncker, & Humblot, 107 S. Originalbroschur. Wegen kleiner, unbedeutender Spuren am Einband als Mängelexemplar gekennzeichnet, Textteil absolut sauber und vollständig; keinerlei Einträge oder sonstige Beeinträchtigungen; Fachbuchquittung immer beiliegend. - Inhalt aus dem Vorwort: Rechts- und Wirtschaftsordnungen stehen im Dienste anerkannter Interessen. In der Gesellschaft wird entschieden, welche Interessen der Individuen schutzwürdig sind und in welcher Weise sie geschützt werden sollen. Wird die Gesellschaft selbst betroffen, so kann sie die Durchsetzung der "schutzwürdigen" Interessen bestimmen ohne Rücksicht auf den Durchsetzungswillen des Berechtigten. Die Gesellschaft kann sich aber auch darauf beschränken, den Schutz abhängig zu machen vor. dem Willen des einzelnen, seine "berechtigten" Interessen durchzusetzen. In jedem Fall handelt es sich um Interessen, die in der Gesellschaft durch die gesetzte Ordnung als berechtigt und schutzwürdig anerkannt werden. -- In unserer Rechts- und Wirtschaftsordnung gehören auch die Interessen der Gläubiger zu diesen berechtigten Interessen. Die ihrem Schutz zugrunde liegenden Gedanken haben sich auf die Verkehrssitten, Handelsbräuche usw. ausgewirkt; darüber hinaus sind sie in zahlreichen Gesetzen kodifiziert worden. Die Vorschriften zum Schütze der Gläubigerinteressen sind nicht auf das Handelsrecht beschränkt, sondern allgemeiner Bestandteil des Privatrechts. In der Literatur v/erden sowohl diese Vorschriften als auch die sie beherrschenden Gedanken zu dem Begriff "Gläubigerschutz" zusammengefasst; man spricht von "Gläubigerschutzvorschriften" und von der "Idee des Gläubigerschutzes". -- In dem uns interessierenden Zusammenhang - Voraussetzungen zur Konkurseröffnung - wird der Schutz der Gläubiger an Tatbestände geknüpft, die als Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung bezeichnet werden. Die geschichtliche Entwicklung zeigt, dass ursprünglich die Überschuldung (Insuffizienz des Vermögens) allgemeine Konkursvoraussetzung war und Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) gleichbedeutend mit dem Begriff Überschuldung gebraucht wurde. Später wurden sie getrennt. Während bei den Kapitalgesellschaften beide Tatbestände Konkursvoraussetzungen blieben, wurde bei Personengesellschaften und Einzelkaufleuten nur noch die Zahlungsunfähigkeit als Konkursvoraussetzung. anerkannt. Zur Erklärung dieser Tatsache sind zwei Möglichkeiten denkbar: Entweder ist die unterschiedliche Behandlung aus der Sache heraus zu erklären, oder der Schutz der Gläubigerinteressen ist im. Zusammenhang mit der Konkurseröffnung bei Personengesellschaften und Einzelkaufleuten gegenüber anderen "schutzwürdigen" Interessen zurückgetreten. -- Uns interessiert daher insbesondere die Frage, von welchen Unterstellungen der Gesetzgeber ausging, als nach der Trennung der zunächst gleichbedeutend verwendeten Begriffe nur noch die Zahlungsunfähigkeit als Konkursvoraussetzung bei Personengesellschaften und Einzelkaufleuten anerkannt wurde, und ob diesen Unterstellungen mit den daraus folgenden Ergebnissen der Gedanke des Gläubigerschutzes zugrunde liegt. ISBN 9783428001194Wirtschaft 1963.
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Duncker, & Humblot, 107 S. Originalbroschur. Wegen kleiner, unbedeutender Spuren am Einband als Mängelexemplar gekennzeichnet, Textteil absolut sauber und vollständig; keinerlei Einträge oder sonstige Beeinträchtigungen; Fachbuchquittung immer beiliegend. - Inhalt aus dem Vorwort: Rechts- und Wirtschaftsordnungen stehen im Dienste anerkannter Interessen. In der Gesellschaft wird entschieden, welche Interessen der Individuen schutzwürdig sind und in welcher Weise sie geschützt werden sollen. Wird die Gesellschaft selbst betroffen, so kann sie die Durchsetzung der "schutzwürdigen" Interessen bestimmen ohne Rücksicht auf den Durchsetzungswillen des Berechtigten. Die Gesellschaft kann sich aber auch darauf beschränken, den Schutz abhängig zu machen vor. dem Willen des einzelnen, seine "berechtigten" Interessen durchzusetzen. In jedem Fall handelt es sich um Interessen, die in der Gesellschaft durch die gesetzte Ordnung als berechtigt und schutzwürdig anerkannt werden. -- In unserer Rechts- und Wirtschaftsordnung gehören auch die Interessen der Gläubiger zu diesen berechtigten Interessen. Die ihrem Schutz zugrunde liegenden Gedanken haben sich auf die Verkehrssitten, Handelsbräuche usw. ausgewirkt; darüber hinaus sind sie in zahlreichen Gesetzen kodifiziert worden. Die Vorschriften zum Schütze der Gläubigerinteressen sind nicht auf das Handelsrecht beschränkt, sondern allgemeiner Bestandteil des Privatrechts. In der Literatur v/erden sowohl diese Vorschriften als auch die sie beherrschenden Gedanken zu dem Begriff "Gläubigerschutz" zusammengefasst; man spricht von "Gläubigerschutzvorschriften" und von der "Idee des Gläubigerschutzes". -- In dem uns interessierenden Zusammenhang - Voraussetzungen zur Konkurseröffnung - wird der Schutz der Gläubiger an Tatbestände geknüpft, die als Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung bezeichnet werden. Die geschichtliche Entwicklung zeigt, dass ursprünglich die Überschuldung (Insuffizienz des Vermögens) allgemeine Konkursvoraussetzung war und Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) gleichbedeutend mit dem Begriff Überschuldung gebraucht wurde. Später wurden sie getrennt. Während bei den Kapitalgesellschaften beide Tatbestände Konkursvoraussetzungen blieben, wurde bei Personengesellschaften und Einzelkaufleuten nur noch die Zahlungsunfähigkeit als Konkursvoraussetzung. anerkannt. Zur Erklärung dieser Tatsache sind zwei Möglichkeiten denkbar: Entweder ist die unterschiedliche Behandlung aus der Sache heraus zu erklären, oder der Schutz der Gläubigerinteressen ist im. Zusammenhang mit der Konkurseröffnung bei Personengesellschaften und Einzelkaufleuten gegenüber anderen "schutzwürdigen" Interessen zurückgetreten. -- Uns interessiert daher insbesondere die Frage, von welchen Unterstellungen der Gesetzgeber ausging, als nach der Trennung der zunächst gleichbedeutend verwendeten Begriffe nur noch die Zahlungsunfähigkeit als Konkursvoraussetzung bei Personengesellschaften und Einzelkaufleuten anerkannt wurde, und ob diesen Unterstellungen mit den daraus folgenden Ergebnissen der Gedanke des Gläubigerschutzes zugrunde liegt. ISBN 9783428001194Wirtschaft 1963.
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Die Überschuldung als Voraussetzung zur Konkurseröffnung. 107 S. (Die Unternehmung im Markt; UM 9) (1963)
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ISBN: 9783428001194 bzw. 3428001192, in Deutsch, Duncker & Humblot, Berlin, Deutschland, Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, Speyer & Peters GmbH [51215482], Berlin, D, Germany.
107 Seiten Duncker & Humblot, 1963. Broschur ISBN 9783428001194 Sprache: de Gewicht in Gramm: 550.
107 Seiten Duncker & Humblot, 1963. Broschur ISBN 9783428001194 Sprache: de Gewicht in Gramm: 550.
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Die Überschuldung als Voraussetzung zur Konkurseröffnung., Die Unternehmung im Markt 9
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ISBN: 9783428001194 bzw. 3428001192, in Deutsch, Duncker & Humblot, Berlin, Deutschland, Taschenbuch, neu.
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